Protocol of the Session on January 29, 2003

Über Integrationseffekte auf dem ersten Arbeitsmarkt und über Erfolge präventiven Handelns gegen die drohende Arbeitslosigkeit im oben angemahnten Sinne, verbunden mit entsprechenden Schlussfolgerungen, erfährt man leider aus diesem Teil des Berichts nichts. Das gilt für alle Berichtsteile.

Drittens: Am aussagekräftigsten ist die 16-zeilige Schlussbemerkung des 20-seitigen Berichts. Von der Landesregierung wird zutreffend festgestellt, dass im gesamten Berichtszeitraum die Wirtschaftskraft in Brandenburg und deren Entwicklung nicht ausreichte, um zu einer grundlegenden Verbesserung der Arbeitsmarktsituation beizutragen. Insoweit waren die Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung zur Entlastung des Arbeitsmarktes unverzichtbar. Schließlich leistete die Arbeitsmarktförderung durch Vermeidung der dauerhaften Ausgrenzung bestimmter Personengruppen aus dem Erwerbs- und Gesellschaftsleben aber auch einen Beitrag zum sozialen Frieden.

Meine Damen und Herren der Landesregierung, ich frage Sie angesichts solch richtiger Erkenntnisse, warum Sie Ihre Stimmen nicht lauter gegen die jüngst von der Bundesanstalt für Arbeit und der Bundesregierung eingeleitete Sparorgie im Bereich der Arbeitsmarktförderung erheben. Wir haben bereits heute früh im Rahmen der Fragestunde darüber diskutiert. Warum fordern Sie nicht energisch - wie der PDS-Arbeitsminister Helmut Holter in Mecklenburg-Vorpommern; man kann jeden Tag eine Presseerklärung von ihm lesen -, dass endlich im relevanten politischen Raum begriffen wird, dass erstens die HartzGesetze im Osten aufgrund der fehlenden Arbeitsplätze nicht

greifen können und dass zweitens eine entsprechende Ostvariante auf die politische Tagesordnung gehört.

Die Antwort des Bundeskanzlers liegt vor. Im Klartext heißt das: Der Bund saniert sich weiterhin auf Kosten der Arbeitslosen. Wichtige Projekte, zum Beispiel im soziokulturellen Bereich, brechen weg. Immer mehr Jugendliche haben keine Perspektive und wandern ab. Wir haben darüber gerade im Zusammenhang mit dem Wohnungsbauantrag diskutiert. Eine qualifizierte Arbeitsmarktpolitik, meine Damen und Herren, als Bestandteil einer allumfassenden Beschäftigungspolitik ist unabdingbar, obwohl sie allein keine Wunder vollbringen und nicht ersetzen kann, was anderswo zum Teil sträflich vernachlässigt wird.

Die PDS-Fraktion hat seit langem ein finanzierbares Sofortmaßnahmenbündel vorgeschlagen. Es reicht vom Abbau der Überstunden und einer Umverteilung des Arbeitsvolumens, von sozialverträglicher Verkürzung und Flexibilisierung der Regelarbeitszeit über den Auf- bzw. Ausbau öffentlich geförderter Arbeit, der bürgernahen Reform des öffentlichen Dienstes auf allen Ebenen bis hin zu einer aktiven und modernen strukturierten regionalen Entwicklung.

(Zuruf des Abgeordneten Kolbe [SPD])

Herr Abgeordneter, bitte kommen Sie zum Schluss Ihres Beitrages!

Es gilt nun für die Landesregierung zu handeln. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der PDS)

Das Wort geht an die SPD-Fraktion. Für sie spricht der Abgeordnete Kuhnert.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum vorliegenden Bericht habe ich mir sechs Punkte aufgeschrieben, zu denen ich etwas sagen möchte.

Erstens: Schon auf der ersten Seite kann man lesen, dass die aktive Arbeitsmarktpolitik in Brandenburg 20 Projekte umfasst. Das könnte ein Beitrag dazu sein, dass wir dann, wenn es in Zukunft um aktive Arbeitsmarktpolitik geht - ich spreche besonders zu meiner Fraktion -, nicht nur über ABM sprechen, als seien sie das Einzige, was dieser Bereich umfasst, sondern sehen, dass dieser Bereich wirklich sehr vielfältig und ABM nur ein kleiner Teil davon ist.

Zweitens: Wir entnehmen dem Bericht, dass in den sechs Jahren 900 000 Menschen im Land Brandenburg gefördert worden sind, davon 100 000 Jugendliche in der Lehrausbildung. Wir können uns ungefähr ausrechnen, was es bedeutete, wenn wir diese Förderung nicht gehabt hätten, und wie deutlich schlechter es auf dem Arbeitsmarkt im Land aussähe.

Drittens: Fast die Hälfte der Mittel kommt aus dem Europäischen Sozialfonds, aus Brüssel. Auch hierbei wird deutlich, dass wir ohne diese Hilfen deutlich schlechter dastünden. Wer einmal nach Osteuropa reist, wo diese Hilfen nicht vorhanden sind, und sich die Lage vor Ort anschaut, der wird bei einem Vergleich deutlich erkennen, wie bevorteilt wir durch diese Mittel sind.

Viertens: Wir entnehmen dem Bericht, dass mit den Mitteln, die uns damals zur Verfügung gestanden haben, Ende 1999 45 000 Menschen in so genannte Arbeitsersatzmaßnahmen gebracht wurden. Im Jahre 2003, also drei Jahre später, sind wenn es gut geht - 12 000 Menschen anvisiert. Das ist ca. ein Viertel. Allerdings stehen die Mittel dafür auf der Streichliste, über die heute früh diskutiert worden ist, sodass es noch weniger werden könnten. Das ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Anzahl der Langzeitarbeitslosen in den letzten Jahren deutlich angestiegen ist und sich inzwischen der 100 000er-Grenze nähert. Jährlich sind es 10 % mehr. Das ist eine beängstigende Situation.

Fünftens: Wir haben in diesem Bereich schon in den vergangenen Jahren 60 % der Landesmittel als Sparbeitrag eingesetzt. Mir war das schon zu viel. Deshalb habe ich dem letzten Haushalt nicht zugestimmt, aber die Mehrheit der Koalition hat ihn so mitgetragen. Umso mehr müssen wir uns jetzt fragen, ob dieser Bereich eine erneute Streichung oder Einsparung hergibt.

(Vereinzelt Beifall bei der PDS)

Sechstens: Es ist wiederum ganz gut, dass der Bericht, der für Juni 2002 angekündigt war, erst jetzt da ist; denn er kommt als Diskussionsbeitrag zu den neuen Sparvorschlägen genau zum richtigen Zeitpunkt. Wir müssen anhand dieses Berichts noch einmal darüber diskutieren, inwieweit es vertretbar ist, bei den Verlierern der Entwicklung, den Langzeitarbeitslosen, erneut zu sparen. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und PDS sowie vereinzelt bei der CDU)

Für die DVU-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Fechner. Bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Uns liegt der Bericht der Landesregierung über die Umsetzung des Landesprogramms „Qualifizierung und Arbeit für Brandenburg“ für die Jahre 1994 bis 1999 vor. Die 20 Seiten dieses Berichts enthalten viele schöne Worte sowie Unmengen von Abkürzungen und Zahlen. Wir erfahren beispielsweise, dass über 900 000 Personen in den Jahren 1994 bis 1999 an Maßnahmen des Landesprogramms teilgenommen haben. Ich vermute, dass es sich hierbei um Personen handelt, denn im Bericht ist von Förderfällen die Rede. Des Weiteren erfahren wir, dass im Rahmen des Landesprogramms in den Jahren 1994 bis 1999 fast 2,4 Milliarden DM an Fördergeldern bewilligt worden sind. 46,2 % dieser 2,4 Milliarden DM, Herr Klein, kamen aus dem Europäischen Sozialfonds, der Rest vom Land Brandenburg. Das alles ist ganz prima.

Eines habe ich aber in diesem Bericht schmerzlich vermisst: das Ergebnis. Von einem Bericht über die Umsetzung eines Landes

programms hätte ich nämlich auch erwartet zu erfahren, was dieses Programm unter dem Strich gebracht hat. Es ist zwar für uns Abgeordnete wichtig zu wissen, wie und wofür Steuergelder ausgegeben werden, aber für zukünftige Entscheidungen ist eine Information unbedingt nötig: Was ist unter dem Strich herausgekommen?

Doch ich gebe gern zu, dass ich für diese Information den Bericht eigentlich gar nicht benötige. Denn der tägliche Blick in die Tageszeitung beweist mir, wie es im Land Brandenburg aussieht: Die Arbeitslosigkeit in unserem Land bewegt sich auf Rekordniveau. Die Wirtschaft geht den Bach runter. Die mit Unsummen an Steuergeldern geförderten Großprojekte sind geplatzt oder vegetieren vor sich hin. Qualifizierte Fachkräfte gehen in den Westen. Selbst Jugendliche suchen sich ihren Ausbildungsplatz außerhalb unseres Landes. Nur Altenpfleger und Insolvenzverwalter sind in Brandenburg noch gefragt, wobei die Altenpfleger das Problem haben, dass an den Sozialleistungen gekürzt wird; denn das Land Brandenburg und seine Kommunen befinden sich in einem gigantischen Schuldenloch.

Als Ergebnis aller Arbeits- und Wirtschaftsförderungsprogramme der Landesregierung darf man wohl feststellen: Sie haben alle nicht viel gebracht. Sicherlich ist es sinnvoll, über solche Programme den Arbeitsmarkt zu entlasten. Jeder anständige Brandenburger wird die Teilnahme an solchen Programmen der Arbeitslosigkeit vorziehen. Ohne dieses Programm sähe es noch wesentlich schlimmer im Land aus. Aber besser ist dadurch nichts geworden. Es gibt sogar Stimmen von Betroffenen, die der Meinung sind, die 2,4 Milliarden DM für dieses Programm hätte man den Betroffenen lieber direkt auszahlen sollen. Dann hätten sie das Geld ausgeben und so die Wirtschaft ankurbeln können. Langfristig hätte das eventuell sogar mehr gebracht. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

Das Wort geht an die CDU-Fraktion. Für sie spricht die Abgeordnete Schulz.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte bei dieser Gelegenheit nur noch einmal daran erinnern, dass es sich bei dem Landesprogramm insgesamt um eine nicht unerhebliche Summe von fast 2,4 Milliarden DM handelte und allein der Anteil an Landesmitteln bei ca. 1,3 Milliarden DM lag. Ich möchte mich darauf beschränken, noch einmal auf unsere kritische Bewertung hinsichtlich der Wirkungen und der Erfolge der Programme hinzuweisen. Insbesondere stelle ich ab auf das „Kurssystem contra Langzeitarbeitslosigkeit“, zu dem unsere Kritik im Jahresbericht des Landesrechnungshofes 1999 ihren Niederschlag gefunden hat. Es sind Veränderungen vorgenommen worden, trotzdem stehen wir dem nach wie vor kritisch gegenüber.

Der zweite Punkt - bei diesem können Sie immer mit uns rechnen - betrifft die Verbesserung der Ausbildungssituation. An dieser Stelle sichern wir Ihnen bei allem kritischen Blick auf die Themen unsere Unterstützung zu. Ich möchte an dieser Stelle wie fast jedes Mal bei diesem Thema noch einmal deutlich sagen, dass das, was ich hier vorgetragen habe, nicht heißt, dass wir bei der anhaltend hohen Arbeitslosigkeit auf die Maßnah

men des zweiten Arbeitsmarktes grundsätzlich verzichten wollen. Wir haben uns im Koalitionsvertrag dazu bekannt, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Allerdings haben wir uns auch dazu bekannt, die Wirksamkeit der Maßnahmen kontinuierlich zu überprüfen. - Ich danke Ihnen für das Zuhören.

(Beifall bei CDU und SPD)

Wir sind am Ende der Rednerliste und ich beende die Aussprache. Damit ist der Bericht der Landesregierung in der Drucksache 3/5293 zur Kenntnis genommen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Rahmenbedingungen für Mittelstand und Handwerk (gemäß Beschluss des Landtages vom 21.11.2001 - DS 3/3522-B)

Abschlussbericht der Landesregierung

Drucksache 3/5371

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung. Herr Minister Junghanns, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich rede heute zu einem Bericht, der im Jahr 2001 seinen Ursprung hat und der sich mit den Rahmenbedingungen für Mittelstand und Handwerk im Land Brandenburg befasst. Zwischen dem damaligen Beschluss des Landtages und der heutigen Aussprache liegt eine lange Wegstrecke der Arbeit für den Bericht. Im November 2001 hatte der Landtag die Landesregierung gebeten, einen Bericht zu den Rahmenbedingungen für Mittelstand und Handwerk zu erarbeiten. Ich sehe davon ab - das ist natürlich auch der Tatsache geschuldet, dass ich die ganze Geschichte dieses Berichtes nicht selbst mitgestalten und miterleben konnte -, den Inhalt dieses Berichtes im Einzelnen wiederzugeben. Ich möchte mich auf einige ausgewählte Aspekte beziehen und dazu Stellung nehmen.

Die Punkte 2 bis 5, der elektronisch lesbare und fälschungssichere Sozialversicherungsausweis, die Verbesserung der Zahlungsmoral, Netzwerke und Unternehmensnachfolge, sind - ich möchte es so bezeichnen - unproblematisch, weil diese Themen einerseits Bundesrecht betreffen und sich in der Umsetzung auf Bundesebene befinden, sodass das Anliegen des Landtags dort eingebracht werden konnte, andererseits landespolitische Themen wie Netzwerkbildung und Unternehmensnachfolge betreffen, die täglich auf der wirtschaftspolitischen Agenda des Hauses stehen.

Probleme gab es allerdings bei Punkt 1 des Landtagsbeschlusses betreffend das öffentliche Auftragswesen. Hier bedurfte es einer umfangreichen Abstimmung innerhalb der Landesregierung, weil dem für uns alle nachvollziehbaren wirtschaftspolitischen Anliegen des Landtags Rechtspositionen entgegenstehen, etwa in Bezug auf die Vergabenachprüfung unterhalb der EU

Schwellenwerte, die von der Landesregierung nicht ohne weiteres geändert werden können. Es gibt bisher keinen Rechtsanspruch der Bieter auf ein Nachprüfverfahren, soweit der EUSchwellenwert nicht erreicht wird. § 31 VOB/A enthält entgegen der Ansicht des Bau- und Industrieverbandes keine Verpflichtung zur Schaffung von Nachprüfstellen, sondern lediglich die Verpflichtung zur Bekanntmachung, wenn solche Stellen vorhanden sind.

Obwohl rechtliche und praktische Grenzen einer umfänglichen Neuregulierung entgegenstehen, hat die Landesregierung versucht, dem Anliegen des Landtags mit der so genannten Gemeindebeschaffungsverordnung weitgehend Rechnung zu tragen. Die Gemeindebeschaffungsverordnung ist jedoch noch einmal zurückgestellt worden, weil andere darin geregelte Bereiche noch weiter verfolgt und diskutiert werden müssen, und zwar auch im Einvernehmen mit den Abgeordneten dieses Hauses.

Ein Bedürfnis, auch unterhalb der Schwellenwerte zu kontrollieren, kann ich nachvollziehen, weil unterschwellig oft ein Unbehagen mit der Vergabeentscheidung - begründet oder nicht begründet - zu bestehen scheint. Allerdings werden die meisten Aufträge unterhalb der Schwellenwerte von den Kommunen vergeben und deren Entscheidungsspielraum in den eigenen Angelegenheiten ist in Artikel 28 des Grundgesetzes garantiert. Das heißt, zwar unterliegen auch die Kommunen der kommunalen Rechtsaufsicht, diese geht aber nicht so weit, dass jedem Interesse an der Korrektur einer Vergabeentscheidung nachgegangen werden kann.

In Brandenburg besteht entsprechend dem Runderlass des Innenministeriums vom 05.01.2001 folgende Situation bei der Vergabenachprüfung: Es gibt eine Kommunalaufsicht, die gegen eine kommunale Vergabe dann einschreiten würde, wenn ein konkreter Rechtsverstoß - im Gegensatz zu unbefriedigenden Abwägungen - schlüssig dargelegt wird. In anderen Ländern sind zwar für Fälle unterhalb der Schwellenwerte Prüfstellen eingereicht worden, die Praxis zeigt aber auch dort, dass es so gut wie keine förmlichen Verfahren zur Aufhebung von kommunalen Vergabeentscheidungen gibt. Inzwischen haben sich nach meiner Information die Kammern bereit erklärt, den Versuch einer informellen, aber dennoch wirksamen Vergabeprüfung zu machen. Ich unterstütze dieses Vorhaben nachdrücklich. Es ist aber mit einer Arbeit verbunden: Die mit der Vergabe beschäftigten Stellen in den Kommunen müssen - nicht nur in der Phase der Vergabevorbereitung - durch eine Runde von Schulungen auf der Grundlage des von unserem Hause erarbeiteten Papiers besser in die Lage versetzt werden, den wirtschaftlichen Interessen nach dem wirtschaftlichsten Angebot im Vergabebereich Rechnung zu tragen.

Meine Damen und Herren, ein ähnliches Problem gibt es bei der so genannten Nachunternehmerklausel im Mittelstandsförderungsgesetz. Das Mittelstandsförderungsgesetz gilt für alle öffentlichen Auftraggeber im Land Brandenburg und diese haben es anzuwenden. Der Grundsatz der kleinteiligen mittelstandsfreundlichen Vergabe muss grundsätzlich beachtet werden. Wir haben dem Landtag einen Formulierungsvorschlag gemacht, durch den er das Gesetz um eine Nachunternehmerklausel ergänzen kann.

Auch die Einrichtung eines Unternehmer- und Lieferantenver

zeichnisses im Land Brandenburg für die Auftragsberatungsstelle in Cottbus wird von uns befürwortet. Ich sehe dieses Beispiel als einen Beitrag zur Entlastung der öffentlichen Hand von Aufgaben an, die auch von der Wirtschaft wahrgenommen werden können. Den Kommunen wird die Nutzung dieses Instruments sowohl im Interesse der Unternehmen als auch im ureigensten Interesse gestattet.

Zum Abschluss noch ein Wort zu den Wertgrenzendiskussionen als Beitrag zur Beseitigung unfairer Wettbewerbsbedingungen in der Region Berlin-Brandenburg. Aus der Sicht eines einer fairen Wettbewerbsordnung verpflichteten Wirtschaftsministers sind pauschal fixierte, insbesondere obligatorische Wertgrenzen für die vereinfachten Vergabeverfahren nicht der Stein der Weisen. Vereinfachte Vergabeverfahren sollten die Ausnahme bleiben, weil dadurch der Wettbewerb um öffentliche Aufträge eingeschränkt wird und so die Gefahr von Missbräuchen entsteht. Zwar erlaubt auch die Verdingungsordnung solche vereinfachten Verfahren, wenn es sachlich geboten erscheint, jedoch ist hier ausdrücklich geregelt, dass es sich lediglich um einen besonders zu begründenden Ausnahmefall handelt.

Nach Abwägen aller Vor- und Nachteile hat sich die Landesregierung nun in Abstimmung mit dem Landesrechnungshof zu einer Anpassung der Wertgrenzen auf das Berliner Niveau bereit gefunden, um den Unternehmen in beiden Ländern gleiche Wettbewerbsbedingungen zu bieten. Ich weise an dieser Stelle jedoch auch darauf hin - das gehört zur Vollständigkeit der Information -, dass beabsichtigt ist, die Wertgrenzen wieder zu reduzieren, wenn sie denn in Berlin gesenkt werden.

Die Diskussion, die auf diesem Gebiet stattfindet, geht bestimmt auch an diesem Haus nicht vorbei. Gerade bei der gegenwärtig schwachen Konjunktur und angesichts des Rückgangs der Verbrauchernachfrage gewinnt das öffentliche Auftragswesen eine besondere Bedeutung. Jetzt ist es erforderlich, allen Unternehmen eine faire Chance einzuräumen und die Grundsätze des Mittelstandsförderungsgesetzes, insbesondere die kleinteilige Vergabe, auch bei der Absicht der Bündelung der Nachfrage der öffentlichen Hand aus Kostengründen zu beachten.