Der in der Diskussion um die Praxis des Nachfrageverhaltens immer wieder vorgetragene Gegensatz von mittelstandsfreundlicher Vergabe in Teillosen und nur scheinbar kostengünstiger Vergabe an einen Großen ist weder plausibel noch belegt. Auch kleine und mittlere Unternehmen können nicht zuletzt in Arbeitsgemeinschaften preisgünstig anbieten. Auch bei einer Bündelung der Nachfrage, wie sie jetzt vom Finanzministerium angeregt wird, gilt das Mittelstandsförderungsgesetz mit seinen Vorgaben für eine mittelstandsfreundliche Vergabepraxis.
Ich bin froh darüber, dass wir einen Arbeitsstand haben, der uns insbesondere auch vor dem Hintergrund der anstehenden Haushaltsberatungen die Möglichkeit gibt, so zu justieren, dass wir noch näher an die Interessenlage der örtlichen Wirtschaft herankommen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bericht hat eine etwas längere Geschichte: Seit über einem Jahr gibt es intensive Beratungen in Ausschüssen zu verschiedenen Sachverhalten, die in dem Bericht angesprochen werden. In den Beratungen ist durchaus eine Reihe von unterschiedlichen Ansätzen bei der Formulierung politischer Zielstellungen der einzelnen Fraktionen deutlich geworden, auf die ich noch eingehen möchte.
Lassen Sie mich eine Vorbemerkung machen. Ich unterstütze namens der PDS-Fraktion die Auffassung zur Fälschungssicherheit beim Sozialversicherungsausweis ebenso wie zum Förderungssicherungsgesetz, das unsere Unterstützung findet und das im Prinzip bereits eingeleitet ist. Hier ergeht die Bitte bzw. die Aufforderung an die Landesregierung, alles dafür zu tun, dass der Prozess der Entscheidung im Deutschen Bundestag beschleunigt wird. Wir brauchen dieses Gesetz dringend, um hier ein Stück weit Sicherheit zu erreichen.
Zu einer Reihe im Bericht angesprochener Sachverhalte gibt es unterschiedliche Auffassungen. Dazu möchte ich Folgendes ausführen:
Erstens: Es geht um den gesamten Komplex der Vergabe. Die Veränderung im Mittelstandsförderungsgesetz wird vielleicht nicht schaden, aber ob sie sehr viel nützt, wage ich zu bezweifeln, weil Aufträge, die die Grenze von 500 000 Euro überschreiten, wirklich die Ausnahme sind. Es ist die Frage, ob sich der Aufwand lohnt, hierfür eine neue gesetzliche Regelung einzuführen, zumal entsprechend der VOB und der Vergabepraxis eine Aufsplittung der Aufträge tatsächlich eintritt. Möglicherweise wird hier ein zusätzlicher Berichtssachverhalt geschaffen, der die Vergaben insgesamt nicht einfacher macht.
Zweitens: Die PDS-Fraktion hat eine andere Auffassung dazu, wie Vergaben im Land Brandenburg mittelstandsfreundlicher organisiert werden können. Der Protest des Handwerks, und nicht nur des Handwerks, bundesweit und auch in Brandenburg macht doch immer wieder auf eine Problematik aufmerksam: Man ist unzufrieden mit der Vergabepraxis der öffentlichen Hand, vor allem vor dem Hintergrund, dass es ein weit verbreitetes Gefühl gibt, dass der Preis die einzige Grundlage für die Vergabeentscheidung ist.
Meine Damen und Herren, solange es die Situation gibt, dass das Haushaltsrecht tatsächlich den sparsamsten Umgang mit öffentlichen Mitteln verlangt und das Vergaberecht den wirtschaftlichsten Umgang fordert, was ja durchaus etwas Verschiedenes ist, bin ich der Auffassung, dass es dem Land Brandenburg gut täte, genauso wie andere Länder ein Vergabegesetz des Landes zu realisieren, bei dem beide Ansätze zusammengeführt und öffentliche Vergaben dann mit einer größeren Rechtssicherheit durchgeführt werden können. Ich halte das für ein effektiveres Instrument als eine ganze Reihe von angedachten Schulungen - gegen die nichts spricht, die aber schon seit Jahren durchgeführt werden -, auch für effektiver als eine weitere Debatte darüber, ob man eine Kannbestimmung im Mittelstandsförderungsgesetz noch erweitern soll. Insofern bleiben wir bei dem Ansatz, dass ein Vergabegesetz hier Rechtssicherheit schaffen würde. Es geht nicht darum, einer verbreiteten Tendenz von Linken nachzugeben, ständig neue Gesetze zu schaffen. Es geht schlicht und ergreifend darum, dass es hier einen
Regelungsbedarf gibt, dem im Interesse der Klarstellung und auch der Zusammenführung unterschiedlicher politischer Ansätze in gesetzlichen Regelungen dringend nachgekommen werden muss.
Drittens: Ich vermisse in der Diskussion etwas. Wir haben im Ausschuss mehrfach darüber gesprochen: Hauptprobleme im Mittelstand, im Handwerk sind neben Vergaben, neben Veränderungen der ordnungspolitischen Rahmensetzung bundesund landesweit doch vor allem die Eigenkapitalausstattung und der Zugang zu Mitteln auf dem Kreditmarkt. Wir haben uns heute Morgen in der Aktuellen Stunde über die Haushaltssituation verständigt. Wenn wir eine Entlastung des Mittelstands und des Handwerks im Land Brandenburg effektiv begleiten wollen, dann lassen Sie uns endlich ernsthaft darüber reden, mit welcher Neujustierung von Fördermitteln wir die Eigenkapitalausstattung verbessern können, und uns über die politischen Risiken von Bürgschaften und stillen Beteiligungen verständigen. Ich möchte daran erinnern, dass es damals, als bei der LEG die Insolvenz festgestellt wurde, Auffassung der Landesregierung war, sich aus sämtlichen stillen Beteiligungen zurückzuziehen und Beteiligungsverhältnisse als Ganzes infrage zu stellen.
Ich habe gestern aufmerksam zur Kenntnis genommen, dass die Finanzministerin gegenüber der PDS-Fraktion aus heutiger Sicht eine andere Auffassung zu diesem Sachverhalt dargelegt hat und dass sich die Fragen von Bürgschaften und stillen Beteiligungen neu stellen. Wenn wir dieses Grundproblem nicht nur des ostdeutschen, aber auch des ostdeutschen Mittelstands und Handwerks angehen, bin ich dafür, die Haushaltsberatungen zu nutzen, die politischen Risiken im Interesse einer Eigenkapitalstabilisierung, einer Substanzpflege und einer Unterstützung der zweiten Investitionsschwelle, vor denen diese Unternehmen stehen, anzugehen. Damit würden wir einen effektiveren Beitrag leisten als mit einer Reihe der im Bericht angedachten bzw. bereits realisierten Vorhaben. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Christoffers, über das Thema Vergabegesetz haben wir hier schon häufig diskutiert. Es ist gar keine Frage, dass es Sinn machen könnte, wenn es darin Regelungen zur Lösung des Problems gäbe, das uns vonseiten der Unternehmen immer wieder vorgetragen wird. Daran, dass solche Regelungen möglich sind, habe ich Zweifel, weil wir mit einem Vergabegesetz weder VOB noch VOL außer Kraft setzen könnten. Hinzu kommt, dass mit einem Vergabegesetz auch vergabefremde Aspekte wieder eingeführt werden könnten. Das würde dazu führen, dass sich bei den Unternehmen wiederum die entgegengesetzte Auffassung bildete, nämlich dass ein Vergabegesetz doch bloß mehr Bürokratie bedeutet. Genau um dieses Problem geht es uns: Bei allem, was wir diskutieren, sollten wir aufpassen, dass wir nicht mehr Bürokratie ohne Effekt schaffen.
Herr Kollege, sind Sie nicht auch der Auffassung, dass die Richtlinienkompetenz der Europäischen Union die Aufnahme vergabefremder Kriterien in ein entsprechendes Regelwerk ausschließt?
Es gibt sehr wohl vergabefremde Kriterien, die nach allem, was ich weiß, aufzunehmen wären. In bestehenden Vergabegesetzen ist so etwas schon enthalten. Das geht also schon. Das muss dann nur richtig begründet werden. Es ist richtig, dass es da Grenzen gibt, aber es stimmt nicht, dass gar keine vergabefremden Kriterien aufgenommen werden können. Dabei kann man bei der Diskussion über die Frage, was vergabefremd ist, natürlich zu unterschiedlichen Auffassungen kommen.
Zurück zu dem Bericht der Landesregierung, dessen Erstellung länger gedauert hat, als wir uns das eigentlich vorgestellt haben. Aber es ist so, dass wir viele Dinge, die auch vom Minister angesprochen worden sind, akzeptieren können. Die Nachunternehmerklausel, die in das Mittelstandsförderungsgesetz aufgenommen werden soll, ist angesprochen worden. Was diese Klausel dort bringen wird, ist eine zweite Frage, über die wir noch diskutieren müssen. Ich komme später darauf zurück. Wir müssen aufpassen, dass entsprechende Regelungen schlussendlich nicht zu Schall und Rauch werden. Anderenfalls werden wir ausgelacht und nicht gelobt, was eigentlich der Fall sein sollte.
Ein weiterer Punkt ist die Schulung der Vergabeverantwortlichen. Hier sehe ich nach wie vor Defizite im Lande. Es wird immer mit kommunaler Selbstverwaltung argumentiert. Ich sehe das Problem in diesem Zusammenhang vor allem bei den kleinen Vergabestellen. Bei den großen Stellen auf Landesebene und auf Kreisebene ist es einfacher zu handeln, weil es dort mehr und auch komprimierten Sachverstand gibt. Bei diesen Stellen gibt es mehrere Mitarbeiter, die die entsprechenden Aufgaben wahrnehmen, und deswegen funktioniert das hier in der Regel besser. Problematisch wird das in kleinen Gemeinden, in kleinen Ämtern, in denen es nur einen Vergabeverantwortlichen gibt. Wenn der einmal im Urlaub ist, dann geht gar nichts. Ob dieser Mitarbeiter die VOB vollständig oder auch nur ausreichend kennt, ist eine weitere Frage, die man in diesem Zusammenhang stellen muss. Vom Städte- und Gemeindebund wird diese Frage bejaht. Ich habe hieran nach wie vor Zweifel. Deswegen ist es richtig, weiterhin auch auf Schulungen zu setzen und diese anzubieten.
Die Landesnachprüfstelle unterhalb der EU-Schwellenwerte ist ein Thema, über das wir noch zu diskutieren haben werden. Das ist ein Hauptkritikpunkt auch vonseiten der Wirtschaft im Lande Brandenburg. Mit dem, was das Ministerium bzw. die Landesregierung dazu sagt, kann ich mich nicht zufrieden geben. Darüber werden wir also weiter diskutieren müssen, weil Probleme, die dort auftauchen, unter Umständen nicht mehr transportiert
werden. Wenn das auch nur eine Sammelstelle für Probleme wäre, dann würde uns das schon weiterhelfen, weil unter dem Strich daraus Lehren gezogen werden könnten. Wenn es eine solche Stelle nicht gibt, dann geht vieles schlichtweg unter.
Die Wertgrenzen für die vereinfachten Vergabeverfahren sind ein Thema, über das wir im Landtag schon lange streiten. Seit 1997 diskutieren wir immer wieder darüber. Was die Landesregierung hier aufgeschrieben hat, kann mich nicht befriedigen. Mir fehlt hier ein Termin bzw. der Hinweis, dass das zum 1. Februar umgesetzt wird. Wenn ich das, was hier schriftlich vorliegt, so zur Kenntnis nehme, dann kann das auch heißen: Das geschieht irgendwann, wenn wir das mit Berlin ausgehandelt haben. - Die Unternehmen und die Kommunen fragen uns nach dem Termin und ich habe keine Antwort auf die Frage, wann diese Regelung eingeführt wird. Wir haben hier nicht mehr viel Zeit; denn wir diskutieren darüber schon zu lange.
Damit komme ich zum Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis. Inzwischen sind wohl wir alle der Meinung, dass so etwas Sinn macht.
- Wir müssen hier aber langsam zu Potte kommen. Das ist das Problem. Ich sehe hier keinen Zeithorizont, sehe nicht, wie wir das wirklich umgesetzt bekommen. Schließlich werden wir ja daran gemessen, wie das umgesetzt wird.
Die Nutzung des Internets ist eine weitere Forderung. Dazu wird auch in dem Bericht etwas ausgeführt. Hier darf aber etwas nicht passieren: Internetnutzung ist sinnvoll. Bürokratie wird zurückgedrängt. Unter dem Strich kann man damit eine ganze Menge Geld sparen, und zwar sowohl in den Unternehmen als auch in den Verwaltungen. Es darf aber nicht sein, dass die Bündelung der Auftragsvergabe zu einer Bündelung der Aufträge führt. Genau das haben wir aber im LDS gehabt. Wenn wir das jetzt auch hier machen, dann sind wir mittelstandsfeindlich. Das werde ich im Rahmen der Möglichkeiten, die ich hier habe, nicht zulassen.
Wir stimmen mit der Landesregierung darin überein, dass die Unternehmensnetzwerke wichtig sein werden. Fakt ist, dass es bei den selbst tragenden Unternehmensnetzwerken noch Defizite gibt. Die bestehenden Netzwerke sind in zu hohem Maße abhängig von öffentlichen Mitteln. Wir müssen hier die Schwelle überschreiten, müssen erreichen, dass diese Netzwerke selbst tragend funktionieren. Wir müssen darüber reden, wie man das in stärkerem Maße unterstützen kann, damit nicht der Eindruck entsteht, dass Netzwerke nur so lange funktionieren, wie öffentliche Unterstützung gewährt wird, und dass sie danach nicht mehr existieren können. Das darf nicht passieren. Insofern haben wir noch eine Menge zu tun. Das ist eine Schlüsseloption für das Land Brandenburg mit seinen vielen kleinen Unternehmen. Wenn es nicht gelingt, Kooperationen zu organisieren zwischen Unternehmen sowie zwischen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, dann werden wir nur zweiter Sieger sein. Mit dieser Frage sollten wir uns in Zukunft noch intensiver beschäftigen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge müssen noch viele Defizite ausgeglichen werden. So ist die Einlassung des Innenministeriums, dass die im Landtagsbeschluss geforderte Landesnachprüfstelle kategorisch abgelehnt werde, mit der Begründung, dies sei ein unzulässiger Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, schlichtweg ein schlechter Witz. Wenn sich Minister Schönbohm hier weigert, auf dem Verordnungswege etwas zugunsten der kleinen und mittelständischen Baubetriebe zu tun, dann hoffe ich, dass er die kommunale Selbstverwaltung nicht als argumentatorisches Feigenblatt benutzt.
Zur Schulung der Vergabeverantwortlichen wird uns mitgeteilt, dass es die verschiedensten Vergabehandbücher gebe und dass die Vergabeverantwortlichen des Landes an der Landesakademie anhand von Preisspiegeln und durch Fortbildungsveranstaltungen im Bildungszentrum der Finanzverwaltung Königs Wusterhausen geschult werden. Doch leider wird uns nicht mitgeteilt, wie oft solche Schulungen stattfinden, wie hoch die Teilnehmerzahlen sind, welche Ergebnisse die Schulungen zeitigen usw. usf. Dies hätte man von dem vorliegenden Bericht zumindest erwarten dürfen.
Das Angebot der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e. V. in Cottbus zur Errichtung eines landesweiten Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses ist grundsätzlich zu begrüßen. Zu fragen ist allerdings, wann denn ein solches Verzeichnis endlich in elektronischer Form zur Nutzung durch die öffentlichen und privaten Auftraggeber bereitsteht. Wenn in dem Bericht geschrieben wird, dass sich die EU-Förderprogramme in stärkerem Maße auf Netzwerke ausrichten müssten oder dass zur Förderung von Netzwerken die transferorientierten Aktivitäten der Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Rahmen der Möglichkeiten des Haushaltsansatzes für die Verbundforschung bedeutsam seien oder dass das Wissenschafts- und das Wirtschaftsministerium Unterstützung für Netzwerkmanager und Kooperationspartner im Rahmen der regionalen Existenzgründerförderung betreiben würden, dann schlagen solche Behauptungen quasi dem finanzpolitischen Fass den Boden aus.
Ich erinnere daran, dass es unsere Fraktion war, welche eine wesentliche Erhöhung der Mittel für Verbundforschung forderte und ein Existenzgründerprogramm in Höhe von 5 Millionen Euro auflegen wollte. Unser Antrag zur Verbundforschung wurde aber seitens der SPD- und der CDU-Fraktion abgelehnt und das Meisterexistenzgründungsprogramm wurde haushaltspolitisch sogar auf null gefahren.
Was die EU-Förderung betrifft, so wissen Sie genauso gut wie ich, dass aufgrund der desolaten Haushaltslage bereits seit langem und erst recht in Zukunft die Kofinanzierung aus Landesmitteln längst nicht mehr so einfach sicherzustellen ist.
Während einerseits laut Seitz-Gutachten bei konsumtiven Aufträgen von der Verwaltung das Geld in einigen Fällen zum Fenster hinausgeworfen wurde, werden andererseits wirkliche
Zukunftsinvestitionen einschließlich Baumaßnahmen, die den kleinen und mittelständischen Betrieben des Landes Nutzen bringen würden, bewusst und gezielt verhindert.
Denn wie sonst wäre es zum Beispiel zu erklären, dass der Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik beabsichtigt, seine IT-Ausstattung durch ein Generalunternehmen zulasten der kleinen und mittelständischen EDV-Betriebe im Land Brandenburg beschaffen zu lassen?
Das Wirtschaftsministerium legt nun unter Ziffer 1 des vorliegenden Berichts einen Formulierungsvorschlag zur Änderung des Brandenburgischen Mittelstandsförderungsgesetzes vor, welcher seitens unserer Fraktion, Herr Minister, vollinhaltlich begrüßt und mitgetragen wird. Ich kann Sie nur ermutigen, Herr Minister Junghanns, so weiterzumachen. Das ist ein guter Anfang. Unsere gebeutelte Wirtschaft kann das gebrauchen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Thematik des heute zu behandelnden Berichts haben sich der Landtag, insbesondere der Wirtschaftsausschuss, und die Landesregierung im letzten Jahr - wir werden das wohl auch in Zukunft tun - sehr intensiv beschäftigt. Ich habe mich über die ernsthaften Debatten, die wir hier und im Ausschuss über die Vorschläge der Koalitionsfraktionen geführt haben, gefreut.
Es ist das Ziel unserer Vorschläge, die Rahmenbedingungen für kleine und mittelständische Unternehmen zu verbessern. Wir haben uns bei der Formulierung des Antrags bewusst im Wesentlichen auf Fragen, die im Zusammenhang mit der öffentlichen Auftragsvergabe stehen, beschränkt. Gerade die Auftragsvergabe bietet Möglichkeiten, auf eine positive wirtschaftliche Entwicklung unserer Unternehmen hinzuwirken, ohne dass ein hohes finanzielles Engagement des Landes nötig ist. Die heutige Aktuelle Stunde führte uns erneut vor Augen, dass andere Möglichkeiten beschränkt zur Verfügung stehen, da sich der Finanzrahmen des Landes zur Unterstützung unserer Unternehmen nicht vergrößert.
Das Volumen der öffentlichen Aufträge ist in den letzten Jahren zurückgefahren worden. Hinzu kommt gerade im Baubereich die Reduzierung der privaten Nachfrage. Kurzum, die Auftragslage unserer Unternehmen hat sich verschlechtert. Negative Wachstumsraten der Baubranche sowie der damit zusammenhängende massive Arbeitsplatzabbau führen uns die Situation von Hunderten brandenburgischen Unternehmen vor Augen. Es muss unser Anliegen sein, die öffentlichen Aufträge so zu vergeben, dass der Einsatz öffentlicher Gelder Wettbewerbsverzerrungen und Lohndumping nicht fördert. Wir müssen die Auftragsvergabe so gestalten, dass unsere brandenburgischen Unternehmen die Möglichkeit haben, sich dem Wettbewerb zu stellen.
setzt genau dort an. Die geringe Unternehmensgröße, die für Unternehmen des brandenburgischen Handwerks und der Baubranche typisch ist, darf nicht dazu führen, dass unsere Unternehmen keine Chance bekommen, sich der öffentlichen Auftragsvergabe zu stellen. Die Auftragsvergabe ist den Brandenburger Gegebenheiten anzupassen. So schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass durch öffentliche Nachfrage Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt geschaffen oder gesichert werden können.
Die Vergabe an Generalunternehmer und die damit verbundene Entstehung von Subunternehmerketten, die oftmals mit Schwarzarbeit, Lohndumping und Pfusch enden, werden keine positiven Effekte auf den brandenburgischen Arbeitsmarkt haben. Der uns vorgelegte Vorschlag der Landesregierung zur Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes greift unseren Gedanken auf und versucht, die Bildung von Subunternehmerketten im Land Brandenburg einzuschränken. Über den Schwellenwert von 500 000 Euro muss nach meiner Meinung noch einmal diskutiert werden.
Ein zweiter wichtiger Punkt, den ich aus unserem Antrag herausgreifen möchte, betrifft die Angleichung der Wertgrenzen für die beschränkte Ausschreibung zwischen Berlin und Brandenburg. Unsere Regierung hat lange und intensiv mit den Zuständigen in Berlin verhandelt, um eine Absenkung auf das brandenburgische Niveau durchzusetzen - bisher ohne Erfolg.