Leider sind Sie noch vor einem Monat offensichtlich mit Blindheit geschlagen gewesen, haben Sie doch nicht eingesehen, dass insbesondere die derzeit geltende Begünstigung von Neubauten durch das Eigenheimzulagengesetz in Anbetracht der Leerstandssituation wenig bringt. Die Einzelheiten dazu können Sie im Protokoll der Dezember-Sitzung nachlesen. Offensichtlich haben Sie dies auch sehr eifrig getan.
In der Wohnraumpolitik muss die optimale Gestaltung und Nutzung von Bestandswohnraum zum Beispiel auch in Form baulicher Zusammenlegungen zu familiengerechten sowie alternativen Nutzungsmöglichkeiten der Förderung von Neubauten vorgehen. Angesichts der immer noch gravierenden Sanierungsund Modernisierungsdefizite ist daher ein Umdenken beim Stadtumbau hin zur Förderung des Bestandserwerbs und -erhalts sowie dessen Verbesserung natürlich die logische Konsequenz.
Offensichtlich hat angesichts der dramatischen demographischen Entwicklung mit der Folge, dass keiner mehr das „sozialistische Paradies“ finanziert, eine Mehrzahl der Abgeordneten in diesem Haus erkannt, dass endlich Vernunft walten muss und Brandenburg nicht weiter abgerissen werden darf. Deshalb werden wir auch heute diesem Antrag auf eine veränderte Fortsetzung des Stadtumbaus zustimmen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man als Letzter zu solch einem Tagesordnungspunkt sprechen muss, ist das nicht ganz einfach. Es ist bereits sehr vieles gesagt worden, ich will trotzdem versuchen, einige Dinge aus meiner Sicht noch einmal darzulegen.
Stand des Stadtumbaus zeigt, dass das Land gemeinsam mit den Kommunen und Wohnungsunternehmen die anstehenden Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Stadtumbau angenommen hat.
Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass 1999 der Leerstand über Parteigrenzen hinweg endlich als Problem erkannt wurde. Wir sprachen damals von einem Leerstand in Höhe von rund 12 %. Heute müssen wir aber davon ausgehen, dass 13,5 % leer stehen. Diejenigen, die uns 1999 und 2000 vorhielten, die Eingriffe seien überflüssig, der Markt werde das schon regeln, sind eines Besseren belehrt worden. Sie sind mit ihrer Kritik an den Stadtumbaumaßnahmen sehr vorsichtig geworden.
Im vorgelegten Zwischenbericht werden sowohl eingeleitete Maßnahmen und bestehende Probleme als auch die Zusammenarbeit der Ressorts beschrieben. Des Weiteren sind auch die anstehenden Herausforderungen und Entscheidungen benannt. Hier haben die Koalitionsfraktionen mit ihrer parlamentarischen Initiative angesetzt.
Für uns ist es wichtig, dass die Zusammenarbeit beim Stadtumbau auch bezüglich des Einsatzes der Fördermittel vorangeht. Bereits jetzt werden einige Förderprogramme ergänzend eingesetzt oder ein Fördermix für einzelne Maßnahmen angeboten. Der Einsatz ergänzender Förderinstrumente kann aber immer nur auf den Einzelfall bezogen erfolgen. Wenn es Möglichkeiten gibt, den Stadtumbau zum Beispiel durch Verflechtung der Förderprogramme effizienter zu gestalten, dann sind diese zu nutzen.
Meine Damen und Herren, ein weiterer wichtiger Punkt unseres Antrages betrifft die Absenkung der kommunalen Leistung am Aufwertungsanteil des Programms Stadtumbau Ost. Wir alle kennen die finanzielle Situation unserer Kommunen. Gerade die Kommunen mit hohen Leerstandsquoten verfügen nicht über ausreichende Eigenmittel, um das Bund-Länder-Angebot anzunehmen bzw. in Zukunft annehmen zu können.
Aufgrund der 33%-Beteiligung der Kommunen droht ein wichtiger Programmteil ins Leere zu laufen. Bereits bei der Verabschiedung des Programms haben wir darauf hingewiesen, dass es für die ostdeutschen Kommunen schwierig sein wird, die nötigen Eigenmittel aufzubringen. Beim Abriss hatten wir Erfolg und beim Aufwertungsanteil hat der Bund auf die hohe Beteiligung der Kommunen bestanden. In dieser Hinsicht muss der Bund unbedingt nachbessern.
Meine Damen und Herren, im Zusammenhang mit der Reduzierung des kommunalen Anteils sehen wir die Möglichkeit der Öffnung der EU-Programme für den Stadtumbau. Wenn es gelingt, den Bund dazu zu bringen, einen geringeren kommunalen Anteil zu akzeptieren, der Bund jedoch nicht bereit ist, seinen Anteil zu erhöhen, sinken die Mittel, die für den Stadtumbau Ost insgesamt bereitstehen. Wir sind uns dessen bewusst, dass man durch die Stadtumbaumittel nur die größten Verfehlungen, die aus dem Leerstand resultieren, korrigieren kann. Eine Absenkung der Mittel für diese Aufgabe wird in massiver Form negative Folgen nach sich ziehen. Durch die Öffnung der EU-Programme für den Stadtumbau können wir das Mittelvolumen für den Stadtumbau Ost konstant halten oder sogar ausweiten.
wichtung bezüglich der EU-Strukturfonds. Wir wollen die EUMittel stärker für Investitionen einsetzen. Dazu ist eine Umschichtung zugunsten des EFRE-Fonds notwendig. Wir freuen uns, dass in der Koalition hinsichtlich der Notwendigkeit der Umschichtung Konsens hergestellt wurde. Sicherlich sind hier einige argumentative Anstrengungen gegenüber der EU notwendig.
In den Jahren 1998/99 wurde das Operationelle Programm 2000-2006 des Landes Brandenburg erarbeitet. Wie ich am Anfang meiner Rede ausführte, wurde das Problem Leerstand erst in den Jahren 1999/2000 richtig erkannt. So wundert es nicht, dass im brandenburgischen Operationellen Programm hierzu kein Ansatz zu finden ist.
Mit der im Antrag verankerten Forderung nach Abschaffung der Grunderwerbsteuer für Unternehmen, die im Rahmen des Stadtumbaus fusionieren, hatten wir anfänglich - ehrlich gesagt unsere Probleme. Für uns stellte sich die Frage: Ist es zeitgemäß, zwölf Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung steuerliche Sonderregelungen für den Osten Deutschlands einzufordern? - Angesichts der Dimension des Problems, aber auch der gesamten wirtschaftlichen Entwicklung und der noch bestehenden Lücke im Infrastrukturbereich haben wir die Frage bejaht.
In der vergangenen Sitzung haben wir den Erhalt der Möglichkeit des beschleunigten Genehmigungsverfahrens für den Bau und Ausbau von Bundesfernstraßen eingefordert. Sicherlich wäre es wünschenswert, für die gesamte Bundesrepublik Verfahrensbeschleunigungen und Entbürokratisierungen durchzusetzen. Solange dies jedoch nicht möglich ist, muss es Sonderregelungen für die neuen Länder geben, um den Aufbau Ost angemessen voranzutreiben.
Zudem, meine Damen und Herren, sind bei diesen Sonderregelungen für den Osten Deutschlands keine Einnahmeausfälle zu verbuchen. Aufgrund des geltenden Steuerrechts ist es den wirtschaftlich angeschlagenen Wohnungsunternehmen nicht möglich zu fusionieren. Das heißt, das Land hat aus der Fusion von Wohnungsunternehmen keine Einnahmen. Wir sehen in der Fusion jedoch eine Möglichkeit dafür, dass die Wohnungsunternehmen ihre wirtschaftliche Situation verbessern oder zumindest stabilisieren können.
Lassen Sie mich abschließend festhalten: Wir sind im Land Brandenburg auf einem guten Weg. Mit den von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagenen Maßnahmen werden wir den Stadtumbau effizienter gestalten können und darauf hinwirken, dass der Stadtumbau in den kommenden Jahren von Land, Kommunen sowie von den Wohnungsunternehmen angemessen wahrgenommen werden kann.
Der Landesregierung wünsche ich für die bevorstehenden Verhandlungen mit der Bundesregierung und dem Bundesrat viel Erfolg. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich bedanke mich für Ihren Beitrag und beende die Aussprache. Damit ist der Bericht der Landesregierung in der Drucksache 3/5161 zur Kenntnis genommen. Wir kommen zur Abstimmung
des Antrags der Koalitionsfraktionen, der in Drucksache 3/5389 vorliegt. Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist er ohne Gegenstimmen einstimmig angenommen.
Bericht an den Landtag über die Umsetzung des Landesprogramms „Qualifizierung und Arbeit für Brandenburg“ in der EU-Förderperiode 1994 bis 1999 (gemäß Beschluss des Landtages vom 19.10.2000 - DS 3/1877-B)
Ich möchte Sie daran erinnern, dass dieser Bericht aufgrund eines Beschlusses des Landtags vom 19. Oktober 2000 zustande gekommen ist, damit Sie wissen, dass es um einen Antrag der Abgeordneten geht. Ich habe manchmal das Gefühl, dass Sie nicht so recht bei der Sache sind.
- Meine Eindrücke können Sie natürlich sehr positiv beeinflussen, jedenfalls nach dem derzeitigen Stand.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat am 19. Oktober 2000 beschlossen, dass er heute einen Bericht über die Umsetzung des Landesprogramms „Qualifizierung und Arbeit für Brandenburg“ hören möchte.
Die Jahre 1994 bis 1999 waren keine leichten Jahre für Brandenburg. Sie waren von der Zuspitzung des transformationsbedingten Arbeitsplatzdefizits geprägt. Wir hatten 1994 bis 1996 Wachstumsraten in Höhe von 4 % bis 5,5 %. Danach sank das jährliche Wachstum auf 2 %. Dieser Entwicklung musste man folgen.
Vor diesem Hintergrund war die Arbeitsförderung unverzichtbar. Die Hauptverantwortung - darüber sind wir uns im Klaren, das war damals so und so ist es auch heute noch - lag und liegt beim Bund. Aber bei den Ländern ist natürlich darauf zu achten, dass die Qualität der Umsetzung stimmt und dass bestimmte Dinge, die der Bund nicht durchführen kann und auch nicht durchführen soll, hier verbleiben.
Aufgrund der sich zuspitzenden Probleme und der schwieriger werdenden Rahmenbedingungen für die Landesarbeitsmarktpolitik erarbeitete die Landesregierung Leitlinien, die ich ganz kurz anreißen will. Regine Hildebrandt prägte damals das Leitbild „Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren“. Das heißt, bevor die Menschen zu Hause hocken und nichts tun, sollten wir Mittel und Wege finden, sie in Arbeit zu bringen, erst recht, wenn sie von der Bundesanstalt für Arbeit oder von den Kommunen
in Form von Sozialhilfe Mittel erhalten. Das ist, denke ich, zum größten Teil auch gelungen, denn gerade im Bereich „Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren“ ist Brandenburg - das zeigt die Statistik - in Ostdeutschland führend.
Der nächste Punkt betrifft die wirtschaftsnahe Qualifizierung. Auf diesem Gebiet hat Brandenburg einen langen Weg durchgemacht. Auch heute sind wir damit noch nicht am Ende und merken, dass man noch viel kleinteiliger und wirtschaftsnaher qualifizieren muss. Heute haben wir Unternehmen, die ausbilden und das anbieten können, was sie wirklich wollen, die auch einmal für ein bis zwei Tage den Arbeitnehmer aus dem Betrieb herausnehmen, um ihn zu qualifizieren.
Ein nächster Punkt der Leitlinien betrifft die Umverteilung von Arbeit. Es geht um Arbeitszeitverkürzung und Flexibilisierung der Arbeitszeit. Es geht des Weiteren um die Ergänzungsfinanzierung von GA-Mitteln und um die Abwicklung von Projekten.
Nun komme ich zu dem Grund, weshalb ich eigentlich das Wort genommen habe. Ich höre von Diskussionen darüber, dass die LASA nicht flexibel genug reagieren wird. Ich nenne einmal die Zahl aus dem Jahre 1999. Während es 1999 150 Millionen DM ESF-Mittel waren, die die LASA umgesetzt hat - und das mit 127 Leuten -, ist das, was zur Verfügung steht, bis heute um ein Drittel zurückgegangen. Die Programme sind vielfältiger geworden. Wer sich heute INNOPUNKT anschaut, sieht, dass diese Kampagnen eine ganz andere Palette beinhalten, als es bei der Gewährung von Zuschüssen für ABM-Projekte der Fall ist. Wir sind aber auch in der Zahl der Belegschaft um ein Drittel herunter gegangen. Das heißt, die LASA hat sehr flexibel reagiert. Das muss man einmal all denen, die meinen, die LASA sei zu teuer und es gebe bessere Möglichkeiten, um diese Arbeit abzusichern, zur Kenntnis geben.
In Wahrheit haben wir bereits verschiedene Maßnahmen durchgeführt. Wir haben mit der ILB und anderen Trägern gesprochen und gefragt: Könnt ihr das? Immer wieder gab es auf diese Frage ein klares Nein. Sie sagten, zu dem Preis und in dieser Qualität könnten sie das nicht. Diese Antwort muss man zur Kenntnis nehmen.
Ich bin gern bereit, die Gutachten und all die Materialien, die wir dazu angefertigt haben, vorzulegen und mit Ihnen darüber zu diskutieren. Ansonsten möchte ich jetzt dazu nichts mehr sagen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Minister hat es bereits erwähnt. Nach gut zweieinhalb Jahren liegt er nun vor, der bereits am 19. Oktober 2000 beantragte Bericht zum LAPRO, dem wichtigsten Programm der Landesregierung zur Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit in Brandenburg. Anliegen des ursprünglichen Antrages meiner Fraktion war es - ich habe im Protokoll nachgelesen -, die Beschäftigungswirksam
keit dieses Landesprogramms auf den Prüfstand zu stellen und mithilfe geförderter Entlastungs- und Eingliederungsbilanzen den Landtagsabgeordneten zu jenen Daten zu verhelfen, mit denen sie in die Lage versetzt werden, Mitsprache und Kontrolle bei der zielorientierten Weiterentwicklung des Landesprogramms auszuüben. Das wurde durch einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen leider, wie bereits damals von uns befürchtet, in unzulänglicher Weise verwässert. Deshalb sind bei der Bewertung des Berichts folgende kritische Anmerkungen notwendig:
Erstens: Führen wir die Aussagen des Berichtes auf das Wesentliche zurück, so wissen wir heute über die Zahl der bewilligten Anträge, die Zahl der realisierten Förderfälle und die Summe der ausgereichten Fördermittel, aufgeteilt nach EU- und Landesmitteln, bezogen auf jedes Jahr der EU-Förderperiode von 1994 bis 1999, Bescheid. Das ist übrigens eine Fleißarbeit, die die Landesregierung sowieso hätte leisten müssen, zumal die EUKommission bis zum 31. März dieses Jahres einen Schlussbericht der Ziel-1-Gebiete angefordert hat. Der Landesregierung kann ich nicht einmal einen Vorwurf machen, denn mehr hatten die Regierungsfraktionen in ihrer Bescheidenheit vor zweieinhalb Jahren auch nicht verlangt.
Zweitens: Fast 40 % der im Berichtszeitraum genannten EUund Landesmittel sind laut Bericht für den Programmteil „Förderung der Qualifizierung“ ausgegeben worden. Berücksichtigt man, dass angesichts der anhaltend schwierigen Situation im Ausbildungssektor darunter unter anderem sowohl die Förderung der Erstausbildung und der Weiterbildung von Beschäftigten im KMU-Bereich als auch die entsprechenden Systeme gegen Langzeitarbeitslosigkeit fallen, dann ist diese Schwerpunktsetzung auch künftig richtig.