Protocol of the Session on December 18, 2002

gleich, warum-, in die Ecke gestellt und als die schlechteren Menschen dargestellt. Das nenne ich scheinheilig;

(Zurufe von der PDS)

denn Sie wissen, dass die Abgeordnetenentschädigung, die wir beschlossen haben, auf nichts Geringerem als der Verfassung des Landes Brandenburg beruht, an der Sie mitgearbeitet haben und der 94 % der Bevölkerung zugestimmt haben.

Herr Abgeordneter Klein, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Bitte schön, Herr Abgeordneter Vietze.

Herr Abgeordneter Klein, können Sie mir zustimmen,

(Zurufe von der CDU: Nein!)

dass ausweislich des Protokolls über die betreffende Landtagssitzung im März 2001 die PDS-Fraktion der ersten Stufe der Erhöhung der Diäten im vergangenen Jahr zugestimmt hat

(Zuruf von der SPD: Was?! - Zuruf von der CDU: Das ist ja unerhört!)

und sich nur geweigert hat, einer aus ihrer Sicht nicht verfassungsgemäßen Dreistufigkeit der Erhöhung zuzustimmen?

Das bestätige ich Ihnen.

Ich sage Ihnen aber noch etwas: Die Abgeordnetenentschädigung ist in der Verfassung festgeschrieben, und zwar mit dem Attribut „angemessen“. Sie soll auch die Unabhängigkeit der Abgeordneten garantieren. Damit ist natürlich noch nichts über die Höhe gesagt.

Es gab eine Verabredung der Mehrheit in diesem Landtag dazu, wie wir zur Bemessung der Höhe der Abgeordnetenentschädigung kommen wollen. Es ist übrigens das einzig Positive an Ihrem Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen der PDS, dass ich das hier noch einmal erklären kann. Ich führe das jetzt noch einmal vor der Öffentlichkeit aus: Wir haben uns dafür entschieden, die Abgeordnetenentschädigung der Flächenländer der Bundesrepublik (alt) als Grundlage zu verwenden, davon das arithmetische Mittel zu nehmen und den so ermittelten Betrag um den Prozentsatz zu erhöhen, um den auch die Gehälter im öffentlichen Dienst des Landes Brandenburg erhöht werden. Was ist daran verwerflich?

(Zurufe von der PDS)

Herr Abgeordneter Klein, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage?

Bitte schön, Herr Abgeordneter Hammer.

Herr Kollege Klein, ich möchte eine Frage zum Stichwort angemessen/unangemessen stellen. Ich habe im vergangenen Jahr einen fünfstelligen Betrag für Jugendprojekte gespendet. Ist das unangemessen?

(Unruhe bei SPD und CDU)

Herr Hammer, ich erinnere dazu an das, was ich vorhin zu dem Podest gesagt habe, auf das Sie sich stellen, und zu der Ecke, in die Sie uns stellen wollen.

(Zurufe von der PDS)

Das Gleiche machen Sie mit Ihrer Frage hier.

Ich möchte jetzt noch an das erinnern, was ich immer das Selbstbewusstsein der Abgeordneten nenne. Wir leben ja immer mit dem Vorwurf, dass wir für unsere Abgeordnetenentschädigung Steuermittel verwenden. Das ist wahr. Das gilt übrigens auch für die 60 000 Bediensteten des Landes, die alle von Steuermitteln leben.

(Zuruf von der PDS: Der ganze Landeshaushalt!)

- So ist es. - Wenn ich will - ich zweifle manchmal daran, dass Sie dies auch wollen -, dass die eine Säule der Demokratie, nämlich die Legislative - dies sind in Brandenburg 88 Abgeordnete - existiert, dann muss ich diese auch irgendwie ausstatten. Das ist die logische Konsequenz.

(Beifall bei SPD und CDU - Zurufe von der PDS)

Das Einzige, was wir jetzt schon gesetzlich beschlossen haben, ist eine weitere Anpassung an den Osttarif. Ich hätte mir gewünscht, dass wir Ihrem Gesetzentwurf mit einer Entschließung zur weiteren Kopplung an den Tarif für den öffentlichen Dienst begegnet wären. Das ist in meiner Fraktion aber nicht mehrheitsfähig gewesen.

Wir werden Ihren Gesetzentwurf in den Hauptausschuss überweisen, weil wir - das wird Sie vielleicht verwundern - ernsthaft darüber beraten wollen und dabei ernsthaft überlegen wollen, welche weiteren Quellen, bei denen wir als Abgeordnete betroffen sind, wir eventuell noch erschließen können, um aus dem doch sehr geringen Betrag, den wir nach dem Vorschlag in Ihrem Gesetzentwurf einsparen würden, einen erklecklichen Betrag zu machen. Dabei denke ich zum Beispiel daran, dass

wir überlegen könnten, auch die Fraktionszuschüsse anzupassen.

(Homeyer [CDU]: Und den Oppositionszuschlag! - Zurufe von der PDS)

Ich kann mir vorstellen, Herr Vietze, nicht nur auf die Erhöhung zu verzichten, sondern auch ernsthaft darüber nachzudenken, ob wir nicht sogar einen Rückschritt machen sollten, indem wir das, was wir vor zwei Jahren beschlossen haben, wieder zurücknehmen. Langfristig sollten wir uns dann überlegen, ob wir hier wirklich 88 Abgeordnete sein müssen oder nicht auch 69 Abgeordnete dieser Aufgabe gerecht werden könnten.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Dadurch könnten wir einen nennenswerten Betrag einsparen.

(Zurufe von der PDS)

Aus diesem Grunde überweisen wir den Gesetzentwurf an den Hauptausschuss und werden nicht etwa in einem Hauruckverfahren innerhalb von 24 Stunden darüber befinden, wie wir damit verfahren wollen. Wir werden uns für die Beratung Zeit nehmen und mit Ihrer Unterstützung zu einer Lösung kommen, die einen erklecklichen Einsparbetrag erbringt.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Klein, und gebe das Wort an die Fraktion der DVU, Herrn Abgeordneten Schuldt.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die PDS-Fraktion handelt nach dem Prinzip: Alle Menschen sind gleich, einige sind gleicher. - So mutet es an, wenn man die beiden Vorlagen über die angeblichen Sparmaßnahmen bei der Landesregierung einerseits und den Abgeordneten dieses Hauses andererseits betrachtet.

Beginnen wir mit der Betrachtung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Landtagsmitglieder. Es soll auf die Erhöhung der Grundentschädigung der Mitglieder des Landtags zum 1. Januar 2003 und zum 1. Januar 2004 verzichtet werden. Wenn man den Gesetzentwurf in der Drucksache 3/5156 umdreht, dann erkennt man, dass die monatliche Grundentschädigung 4 351 Euro beträgt. Nicht, dass Sie mich falsch verstehen, Herr Vietze: Auch wir sind für eine angemessene Entschädigung. 4 351 Euro entsprechen dem Stand des Gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2002. Für die Jahre 2003 und 2004 soll lediglich auf eine Erhöhung in Höhe von 48 Euro bzw. 49 Euro verzichtet werden. Zielsetzung des Gesetzentwurfs ist also ein finanzieller Beitrag der Abgeordneten zur Konsolidierung des Landeshaushalts. Bitte einmal alle jubeln!

(Lachen bei der SPD - Zurufe von der PDS)

Indem wir nicht nur für zwei Jahre, sondern für einen unbefristeten Zeitraum eine monatliche Grundentschädigung für Abgeordnete von nur 3 800 Euro für notwendig ansehen, geht

unser Antrag wesentlich weiter; denn wir beabsichtigen damit nicht ein Einfrieren auf dem derzeitigen Stand für zwei Jahre, sondern wollen einen echten Verzicht der Abgeordneten angesichts einer zunehmenden Stellenstreichung sowie eines Beförderungsstopps im öffentlichen Dienst. Dies, meine Damen und Herren, ist eine echte und ehrliche Geste und kein Schaufensterantrag wie der, den sich die Genossinnen und Genossen der PDS-Fraktion hier leisten.

(Zurufe von der PDS)

Deshalb möchte ich darüber in diesem Hause keine weiteren Worte verlieren, sondern gleich zur nächsten Vorlage der PDSFraktion übergehen. Dabei geht es um die Nichtanpassung von Amtsgehalt und Familienzuschlag bei den Mitgliedern der Landesregierung. Auch hier sollen die Bezüge lediglich für drei Jahre eingefroren werden. Dies symbolisiert zwar eine erhöhte Sparbereitschaft der PDS-Fraktion gegenüber der Landesregierung - wohl auch deswegen, weil die PDS selbst davon nicht betroffen ist, jedoch wird auch hier niemandem etwas Nennenswertes weggenommen, sondern ein Status quo auf höchstem Niveau beibehalten. Das ist eine letztlich halbherzige und wenig sinnvolle Maßnahme.

Meine Damen und Herren von der PDS, Sie sollten sich besser unserem Gesetzentwurf anschließen, der einen dauerhaften Verzicht der Mitglieder der Landesregierung auf die jährlichen Sonderzuwendungen fordert. Damit wäre ein echtes und spürbares Opfer zugunsten des Landeshaushalts sichtbar.

(Zuruf des Abgeordneten Vietze [PDS])

Kurz und gut: Aufgrund der erheblichen Differenz zwischen Zielsetzung und Umsetzung, nämlich einer Konsolidierung des Landeshaushalts einerseits und einem echten Opfer bei Abgeordneten und Regierungsmitgliedern andererseits, werden wir beiden Gesetzentwürfen nicht zustimmen.

Anders sieht es bei der Abschaffung der Lebenszeitverbeamtung von Staatssekretären aus. Dass diese bereits nach kurzer Amtszeit praktisch nicht mehr kündbar sind und Pensionsanwartschaften erwerben, kann wohl kein Mensch in diesem Land nachvollziehen, schon gar nicht angesichts der um sich greifenden Pleitewelle bei den wenigen Mittelständlern, die sich trotz aller Anstrengung kaum noch über Wasser halten können, die aber die Beamtenpensionen über die Steuer finanzieren müssen. Diesem Antrag werden wir unsere Zustimmung nicht versagen.

Noch etwas zur Klarstellung, meine sehr verehrten Damen und Herren: Anders als die linken Medien berichteten, sind nicht wir auf den fahrenden Zug gesprungen, sondern die PDS-Fraktion macht sich, natürlich mit drastisch heruntergefahrenen Summen, einen Antrag zu eigen, den wir vor fast drei Jahren als einen unserer ersten Anträge in dieses hohe Haus einbrachten.