Zweitens: Welche speziellen Probleme und Themen bringt die Landesregierung in die Arbeit der auf Bundesebene tätigen Kommission zur Neuregelung der Kommunalfinanzen ein?
Nach meiner Erinnerung haben wir Ihnen etwa vor einem Jahr ein Eckpunktepapier mit ersten Überlegungen zugesandt und Sie gebeten, dazu Stellung zu nehmen. Auf der Basis dieser Stellungnahmen wird jetzt der Gesetzentwurf erarbeitet. Wenn der Referentenentwurf so weit gediehen ist, dass über ihn diskutiert werden kann, dann werden wir Ihnen den Gesetzentwurf natürlich zuleiten. Aber noch ist es nicht so weit. Wir müssen zunächst abwarten, was auf Bundesebene geschieht.
- Herr Abgeordneter, wir haben es Ihnen wie allen anderen Fraktionen auch vor zwölf oder 14 Monaten mit der Bitte zugeleitet, dazu Stellung zu nehmen; ich weiß den Zeitpunkt nicht mehr ganz genau. Die Stellungnahmen werden ausgewertet. Wir haben uns jetzt in der Koalition darauf verständigt, wie wir weiter vorgehen wollen. Die präzisen inhaltlichen Aussagen, auf die es Ihnen ankommt, werden wir in dem Referentenentwurf treffen. Daran wird zurzeit gearbeitet.
Sie fragten weiter, wie wir uns einbringen. Es gibt verschiedene Arbeitsgruppen, deren Ergebnisse man noch gar nicht absehen kann. Es ist doch vollkommen klar, dass die größeren bzw. finanzstärkeren Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Bayern oder Hessen zum Teil andere Interessen haben als wir. Jetzt geht es im Kern um die Frage, wie es uns gelingt, im Bund zu zwischen den Innenministern, den Finanzministern und den Sozialministern abgestimmten Positionen zu kommen. Die Sozialminister spielen insofern ebenfalls eine Rolle, als über die Frage entschieden werden muss, wie zum Beispiel die sozialen Leistungen und die Gewerbesteuer aufgeteilt werden. Unser Interesse ist es, den Kommunen nach Möglichkeit Mittel zu belassen, die sie unmittelbar aus der Steuer einnehmen, oder berechenbare Zuweisungen festzuschreiben.
Zurzeit wird über das gesamte System diskutiert; dabei werden drei Alternativmodelle erörtert. Ich kann nicht vorhersagen, was dabei herauskommen wird. Unser Thema ist: Wie können wir erreichen, dass die Kommunen aus eigener Kraft wirtschaften können und leistungsfähig sind? Mir ist zunächst nicht so wichtig, auf welchem Weg wir dieses Ziel erreichen; vielmehr geht es zurzeit darum, es überhaupt zu erreichen.
Schönen Dank, Herr Minister. - Ich rufe die Frage 1348 (Che- miefaserstandort Premnitz) auf. Bitte, Herr Abgeordneter Vietze.
Trotz vielfältiger Unterstützung der Unternehmen am ehemaligen Chemiefaserstandort Premnitz ist die Wirtschafts- und Arbeitsmarktsituation in dieser Region außerordentlich ernst. Ein Hoffnungsträger dieser Region ist das Unternehmen Polyamid 2000. In den letzten Wochen wurde erneut deutlich, dass auch dieser Hoffnungsträger in eine sehr komplizierte Situation steuert.
Ich frage die Landesregierung, welche Möglichkeiten sie zur Unterstützung des Standortes und insbesondere dieses Unternehmens sieht.
Schönen Dank, Herr Abgeordneter Vietze. - Ich gebe das Wort wieder an den Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Herrn Dr. Vogel.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter, in der Presse wurde in der Tat über Schwierigkeiten der Polyamid 2000 Aktiengesellschaft berichtet. Es konn
te durchaus der Eindruck entstehen, die Existenz des Unternehmens könnte gefährdet sein. Ich hoffe, dass diese Aussage für die Zukunft nicht gilt.
Tatsächlich gibt es nach unseren Erkenntnissen und den Gesprächen, die wir mit dem Unternehmen geführt haben, Probleme bei der Wiedergewinnung eines der Einsatzstoffe, die dort recycelt werden sollen. In dem Unternehmen gibt es zwei Produktbahnen. In einer davon wird Nylon recycelt. Diese Art der technischen Verarbeitung läuft gut und stellt das Unternehmen gut auf. Es gibt aber technische Probleme bei der Verarbeitung des anderen bedeutenden Einsatzstoffes, nämlich von Perlon; dazu muss das Unternehmen jetzt Umbauarbeiten an der Technik vornehmen. Diese Notwendigkeit, die sich jetzt herausgestellt hat, führt aus unserer Sicht aber keinesfalls zu einer Gefährdung des Bestands des Unternehmens.
Das Unternehmen hat uns darüber informiert, dass es das Produktionskonzept an die neuen Gegebenheiten anpasst. Die Umstellung wird einige Zeit in Anspruch nehmen und erfordert dann auch zusätzliche Finanzmittel, bis das Unternehmen diesbezüglich wieder schwarze Zahlen schreiben kann. Das Unternehmen hat im Hinblick auf einen zusätzlichen Finanzbedarf aller Wahrscheinlichkeit nach die Möglichkeit, von dem bisherigen Großkreditgeber, einer Bank aus Hessen, weitere Mittel zur Verfügung gestellt zu bekommen. Es hat zu diesem zusätzlichen Finanzbedarf auch einen weiteren Bürgschaftsantrag gestellt, der zurzeit innerhalb der Landesregierung bearbeitet wird. Die Hausbank hat bestätigt, dass sie dem Unternehmen weiterhin mit Krediten zur Seite stehen wird. Die uns vorgelegten Unterlagen lassen erkennen, dass das neue Konzept aus heutiger Sicht tragfähig ist. Das wird uns auch in mehreren Gutachten bestätigt.
Wie immer bei begleitenden Maßnahmen für unsere Unternehmen in Brandenburg und insbesondere am Standort Premnitz wird das Wirtschaftsministerium diesen Bürgschaftsantrag unterstützen. Eine Entscheidung über die Gewährung einer solchen Bürgschaft müsste dann der Bürgschaftsausschuss treffen.
Schönen Dank, Herr Staatssekretär. - Ich rufe die Frage 1349 (Versorgungsregelung für Ex-Staatssekretäre) auf. Bitte, Frau Abgeordnete Fechner.
Die Versorgungsaffäre um den Ex-Kultusminister von SachsenAnhalt und Brandenburger Ex-Bildungsstaatssekretär hat vor geraumer Zeit zu viel Unverständnis in der Bevölkerung geführt. Die Landesregierung versprach, die Wiederverwendung dieses Mannes innerhalb des Landesdienstes zu prüfen. Der ehemalige Ministerpräsident Dr. Stolpe betonte sogar gegenüber der Presse, dass der Ex-Bildungsstaatssekretär für sein Geld Arbeit leisten werde und es viel zu tun gebe.
Ich frage die Landesregierung: Welche Tätigkeiten übt der ehemalige Kultusminister von Sachsen-Anhalt Harms mit welchen Bezügen im Brandenburger Landesdienst inzwischen tatsächlich aus?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Dr. Harms ist in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden. Er übt demzufolge keine Tätigkeiten für das Land Brandenburg aus. Herr Dr. Harms war für die Koordination eines Bund-Länder-Modellprojekts vorgesehen. Inwieweit die neue Bundesregierung dieses alte Angebot aufnimmt, ist derzeit nicht zu sagen.
Schönen Dank, Herr Minister Reiche. - Die Frage 1350 ist vom Fragesteller zurückgezogen worden, sodass ich jetzt die Frage 1351 (Reform des Besoldungsrechts) von der PDS-Fraktion aufrufe und der Abgeordneten Kaiser-Nicht das Wort erteile. Bitte schön.
Der Regierende Bürgermeister von Berlin hat die Absicht erklärt, eine Initiative zur Einführung einer Öffnungsklausel für das bisher bundesweit einheitlich geltende Besoldungsrecht auszulösen. Das erklärte Ziel besteht dabei darin, den einzelnen Bundesländern ausgehend von ihrer Finanzsituation spezifische Regelungen zum Besoldungsrecht zu ermöglichen.
Ich frage die Landesregierung: Wie stellt sich das Land Brandenburg zu der von Berlin beabsichtigten Reform des Besoldungsrechts?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kaiser-Nicht, die von Berlin geforderte Öffnungsklausel im Besoldungs- und Versorgungsrecht soll, wie Sie selbst gesagt haben, den Ländern ermöglichen, von Besoldungsund Versorgungsanpassungen für Beamte und Versorgungsempfänger vollständig oder teilweise abzusehen oder sie zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft zu setzen. Des Weiteren sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, die bereits seit 1993 eingefrorene jährliche Sonderzuwendung für Beamte und Versorgungsempfänger weiter zu reduzieren und das Urlaubsgeld für Beamte völlig zu streichen.
Die Bundesratsinitiative ist vor dem Hintergrund der Haushaltssituation besonders des Landes Berlin zu sehen. Erst vor wenigen Tagen hat der Senat von Berlin die extreme Haushaltsnotlage festgestellt und gegen den Bund einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Sanierungshilfe geltend gemacht. Entsprechend den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Maßstäben ist eine solche Hilfe aber nur zulässig, wenn der Empfänger weit reichende und einschneidende eigene Konsolidierungsmaßnahmen umsetzt, die ihren Schwerpunkt in Ausgabenkürzungen haben müssen.
Berlin hat seine Initiative am vergangenen Freitag in den Bundesrat eingebracht, wo sie in die Fachausschüsse überwiesen worden ist. Die Länderkammer selbst wird sich aller Voraussicht nach erst am 29. November inhaltlich mit dieser Initiative befassen.
Mit Blick auf die Haushaltssituation Berlins habe ich durchaus Verständnis für die Bundesratsinitiative. Auf den ersten Blick könnte für die Initiative die Übertragung von mehr Regelungskompetenz auf die Länder sprechen. Auch könnte sie im Ergebnis zu einer Konsolidierung der Haushalte von Ländern und Gemeinden beitragen. Ich lasse in diesem Zusammenhang aber nicht unerwähnt, dass mit Öffnungsklauseln Einschnitte in die seit Mitte der 70er Jahre bestehende Besoldungseinheit von Bund und Ländern vorgenommen werden würden, die wohlüberlegt sein müssen; denn gerade die Besoldungseinheit gewährleistete in den vergangenen Jahren den ärmeren Ländern, zu denen auch Länder des Beitrittsgebietes zählten, die Konkurrenzfähigkeit gegenüber den reicheren Ländern. Eine unausgewogene Aufweichung der Besoldungseinheit würde sicherlich auch das Ost-West-Gefälle noch verschärfen.
Die Landesregierung hat sich daher noch keine abschließende Meinung dazu gebildet. Wenn es zu einer bundesgesetzlichen Regelung zur Öffnung kommen sollte, werden wir wie jedes andere Bundesland sorgfältig zu prüfen haben, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang von dieser Regelung Gebrauch gemacht wird. Dies werden wir zu gegebener Zeit im Landtag noch heftig zu diskutieren haben. Neben den finanziellen Gesichtspunkten, die durchaus schwerwiegend sind, muss auch der Aspekt der Gleichbehandlung von Beamten und Angestellten in die Abwägung einbezogen werden. Wir werden uns auch damit auseinander setzen müssen, ob die Konkurrenzsituation zwischen den armen und den reichen Ländern dazu führen wird, dass es im Hinblick auf die qualitative Auswahl unserer Beamten zu einer Benachteiligung käme. - Vielen Dank.
Frau Ministerin, können Sie sich vorstellen, dass sich das Land Brandenburg an einer Initiative zur Reform des Beamtenrechts derart beteiligt, dass angesichts der Tatsache, dass in Brandenburg 14 Staatssekretäre im Dienst sind, 25 Staatssekretäre sich aber im zeitweiligen Ruhestand befinden, was für die Landeskasse erhebliche Belastungen bedeutet, neue Möglichkeiten erschlossen werden, wie man die verdienstvollen Staatssekretäre im vorzeitigen Ruhestand in eine Form von Tätigkeit überführt, die im Interesse des Landes liegt?
Die Fragen 1352 und 1353 haben dasselbe Thema zum Gegenstand. Insofern gehe ich davon aus, dass Sie nichts dagegen haben, dass die beiden Fragen von der Landesregierung zusammen beantwortet werden. - Zur Formulierung der Frage 1352 (Eigenheimzulage) erteile ich Herrn Schrey von der Fraktion der CDU das Wort.
Vor der Bundestagswahl war Pressemitteilungen zu entnehmen, dass die Bundesregierung plane, die Eigenheimzulage zu kürzen. Auf die mündliche Anfrage des Fraktionskollegen Schöps antwortete die Landesregierung, Nachfragen bei der Bundesregierung hätten ergeben, dass es solche Pläne nicht gebe. Im Fortgang der Beantwortung führte die Landesregierung aus, dass die Eigenheimzulage den Angleichungsprozess bei der Wohneigentumsbildung beschleunigt habe. Zudem wurde in der Beantwortung auf die positiven Effekte der Eigenheimzulage auf die Bauwirtschaft hingewiesen. Die nun geplanten Änderungen werden folglich negative Auswirkungen sowohl auf die brandenburgische Bauwirtschaft als auch auf die Wohneigentumsbildung haben.
Ich frage: Welche Initiativen sind seitens der Landesregierung geplant, um bei der Bundesregierung darauf hinzuwirken, von den geplanten Änderungen bei der Eigenheimzulage Abstand zu nehmen?
Schönen Dank, Herr Schrey. - Herr Abgeordneter Warnick, Sie haben Gelegenheit, Ihre Frage 1353 (Veränderungen im Eigen- heimzulagengesetz) zu formulieren.
Erlauben Sie mir vorab den Hinweis, dass meine Frage aufgrund der geringen Halbwertszeit von Beschlüssen der rot-grünen Regierungskoalition nicht mehr hundertprozentig aktuell ist. Insofern muss ich sie anpassen.
Die rot-grüne Regierungskoalition in Berlin hat in ihrer Koalitionsvereinbarung Aussagen zur Umgestaltung der Eigenheimzulage getroffen, wie mein Kollege Schrey es schon beschrieben hat. Dabei sollte nach ursprünglichen Informationen die Grundförderung gestrichen werden; jetzt soll sie nur reduziert werden. Die Kinderzulage soll minimal erhöht werden und die Einkommensgrenzen sollen gesenkt werden. In den Medien kursieren noch weitere unterschiedliche Kürzungsvarianten. Bürgerinnen und Bürger, die aktuell über die Planung eines Bauvorhabens oder die Anschaffung einer eigenen Wohnung nachdenken, sind stark verunsichert.
Ich frage deshalb: Welche Position bezieht die Landesregierung Brandenburg zu den vorgesehenen Änderungen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bekanntlich plant die Bundesregierung den Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen. Das Bundeskabinett wird voraussichtlich am 20. November 2002 darüber beraten. Vorgesehen sind auch bedeutsame Änderungen bei der Eigenheimzulage. Danach sollen nur noch Bauherren mit Kindern gefördert werden, allerdings auf niedrigerem Niveau als bisher. Des Weiteren wird vorgeschlagen, die Förderung von Alt- bzw. Neubauten in gleicher Höhe vorzunehmen. Ob und gegebenenfalls welche Veränderungen an diesen Plänen vor Einbringung eines Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag vorgenommen werden können, ist derzeit nicht mit letzter Klarheit zu sagen.
Angesichts der negativen Entwicklung des Steueraufkommens hat das Erfordernis einer nachhaltigen Konsolidierung aller öffentlichen Haushalte erste Priorität. Alle Subventionen sind daher dem Grunde und gegebenenfalls auch der Höhe nach auf den Prüfstand zu stellen. Dies gilt insbesondere für solche Steuervergünstigungen, die ein Ausmaß angenommen haben, das bei ihrer Einführung nicht absehbar war. Insoweit ist auch die Eigenheimzulage betroffen, die im abgelaufenen Jahr 2001 bundesweit immerhin 8 Milliarden Euro und im Land Brandenburg 335 Millionen Euro gekostet hat. Bei dieser Größenordnung muss die Förderung der Wohneigentumsbildung durch die Eigenheimzulage zielgenauer erfolgen. Die Wohnraumversorgung in Deutschland ist gut. Die Eigenheimförderung sollte daher aus familienpolitischen Gründen auf Schwellenhaushalte mit Kindern konzentriert werden, so der Bund.
Mitnahmeeffekte bei Beziehern von höheren Einkommen, die auch ohne staatliche Hilfe Eigentum bilden können, sollten in dieser Haushaltslage vermieden werden.
Im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens, insbesondere bei den Beratungen im Bundesrat und gegebenenfalls bei einem sich anschließenden Vermittlungsverfahren, wird die Landesregierung darauf hinwirken, dass bei der staatlichen Förderung der Wohneigentumsbildung nach Möglichkeit auch die besonderen Verhältnisse in den neuen Bundesländern berücksichtigt werden. Hier ist die Zahl der Schwellenhaushalte besonders groß, ebenso der Nachholbedarf bei der Wohneigentumsbildung.
Herr Warnick, den Bürgerinnen und Bürgern, die aktuell über die Planung eines Bauvorhabens oder die Anschaffung einer Wohnung nachdenken, kann ich an dieser Stelle eine jedenfalls zum Teil erfreuliche Mitteilung machen: Nach der insoweit eindeutigen Positionierung des Bundesministeriums der Finanzen soll das bisherige Fördersystem noch all den Häuslebauern und Käufern zugute kommen, die ihre Investition vor dem 1. Januar 2003 beginnen. Das heißt im Klartext: Vor diesem Stichtag muss im Falle der Herstellung der Antrag auf Baugenehmigung eingereicht und im Falle der Anschaffung der Kaufvertrag abgeschlossen sein. Im Übrigen können alle Bauherren und Käufer, die mit ihrem Vorhaben schon begonnen haben oder sogar schon in den eigenen vier Wänden wohnen, darauf vertrauen, dass sie während des gesamten Begünstigungszeitraums von acht Jahren die volle Förderung nach der derzeit
noch gültigen Regelung erhalten werden. Natürlich stehen meine Aussagen unter dem Vorbehalt, dass der Landesregierung noch kein Entwurf dieser Gesetzesänderung vorliegt und insofern eine Positionierung nur auf der Basis dessen vorgenommen werden konnte, was wir wie Sie erfahren haben. - Vielen Dank.