Jahren und Monaten durch BSE, MKS und Gentechnikskandale grundlegend erschüttert worden. Dieser Vertrauensverlust beruht auf Versäumnissen und Unterlassungen der 90er Jahre nicht nur im Land Brandenburg, sondern deutschland- und weltweit.
Die DVU-Fraktion hier im Brandenburger Landtag sagt dazu klipp und klar: Wer das Vertrauen der Bevölkerung in die Landwirtschaft wieder herstellen will, der muss seine Kontrollmöglichkeiten nutzen, auf der Basis der erhobenen Daten richtig entscheiden und diese Entscheidungen konsequent umsetzen. Das ist keine Panikmache, sondern reine Vernunft.
Kontrollen von Saatgut unter anderem auf Vermischung mit gentechnisch veränderten Pflanzen sind zwingend notwendig, wie Funde unter anderem von gentechnisch verändertem Mais gezeigt haben. Kontrollmöglichkeiten des Umwelt- und Landwirtschaftsministeriums müssen genutzt und intensiviert werden. Hier darf es kein Wenn und Aber geben. Nur so kann in der Bevölkerung das Vertrauen dahin gehend gestärkt werden, dass nicht unbemerkt durch Hintertürchen gentechnisch veränderte Produkte ohne Zulassung auf die Äcker und in die Nahrungskette gelangen.
Saatguthersteller müssen in Zukunft durch lückenlose eigene Kontrollen vermeiden helfen, dass Saatgut mit unzulässigen Beimischungen an die Landwirte ausgeliefert wird. Nur so kann man dem mancherorts aufkeimenden Verdacht entgegenwirken, dass die Freisetzung nicht zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen fahrlässig in Kauf genommen wird, nur um die Zulassungsverfahren zu unterlaufen und die Bevölkerung vor vollendete Tatsachen zu stellen.
Ich möchte hier nur kurz den Bt-Mais anführen. Es handelt sich hierbei, meine Damen und Herren, wie Sie sicherlich wissen, um eine spezielle Sorte von gentechnisch verändertem Mais. Ein Anteil von nur 0,1 % dieses Bt-Maises am gesamten Saatgut hätte seinerzeit bedeutet, dass sich über 30 000 gentechnisch veränderte Maispflanzen durch den Wind auf den Äckern verbreiten. Es gibt gute Gründe dafür, dass gewisse gentechnisch veränderte Pflanzen in Deutschland gar nicht oder nur eingeschränkt zugelassen sind.
Unsere Fraktion möchte hier und heute klarstellen: Jede neue Technik birgt Chancen, aber auch Risiken. Bei ihrer Erforschung muss Nichtwissen in Wissen und damit in Sicherheit umgewandelt werden. Bei ihrer Anwendung hat der Schutz von Mensch und Umwelt oberste Priorität. Die bisherigen praktischen Ergebnisse im Umgang mit der Bio- und Gentechnologie zeigen, dass die Risiken nur beherrschbar sind, wenn wir verantwortungsvoll mit dieser Technologie umgehen. Zu dieser Verantwortung gehört aber die Schließung von Wissenslücken durch Sicherheitsforschung. - Deshalb hier an der Stelle von uns die Forderung nach einer wissenschaftlich fundierten Technikfolgenabschätzung für die Gentechnologie.
Zum Schluss möchte ich noch einmal betonen: Beim Einsatz von gentechnisch veränderten Produkten - und das nicht nur in der Landwirtschaft - müssen die Erfordernisse des Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes im Vordergrund stehen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke dem Abgeordneten Claus und gebe das Wort an die Fraktion der CDU, an den Abgeordneten Dombrowski.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Allein die Überschrift des vorliegenden Antrages lässt einen breiten Interpretationsspielraum zu, der sehr leicht missverstanden werden und so zu weiterer Verunsicherung führen kann. Tatsächlich geht es um den Anbau gentechnisch bereits veränderter Pflanzen auf eng begrenzten Flächen unter ganz bestimmten Bedingungen, also um einen - ich möchte fast sagen - nachgelagerten Teilbereich der Gentechnik.
Der vorliegende Antrag unterstellt, dass es gegenwärtig im Bundesrat Initiativen zur Novellierung des Gentechnikgesetzes gibt. Dieser Antrag lässt völlig außer Acht, dass wir vor wenigen Wochen einen neuen Bundestag gewählt haben und somit alle nicht abschließend beratenen Gesetzentwürfe, Anträge und Initiativen dem Prinzip der Diskontinuität zum Opfer gefallen und damit nichtig sind. Im Bundesrat sind solche Aktivitäten gegenwärtig jedenfalls nicht bekannt.
Bekannt ist, dass SPD und Grüne gestern in ihren Koalitionsverhandlungen das Thema Umwelt auf der Tagesordnung hatten. Bekannt ist, dass Herr Trittin die grüne Gentechnik in seinen Verantwortungsbereich bringen möchte; also vom RobertKoch-Institut zum Bundesamt für Naturschutz. Der Chef des Bundesamtes für Naturschutz, Hartmut Vogtmann, hatte erst kürzlich bekannt: Wir plädieren für ein totales Verbot der grünen Gentechnik in der Landwirtschaft. Eine solche Entscheidung würde einen ökonomischen und gesellschaftspolitischen Schaden über viele Jahre hinweg nach sich ziehen. Deutsche Agrarproduzenten wären kaum noch wettbewerbsfähig. Deutschland würde sich handelspolitisch immer mehr isolieren, ein Fakt, den wir als CDU entschieden ablehnen.
Wir appellieren auch an alle Sozialdemokraten, ihren Einfluss geltend zu machen, um eine solche Entscheidung zu verhindern. Bei dieser Initiative der rot-grünen Bundesregierung, aber auch beim Antrag der PDS-Fraktion wäre eine Änderung des Gentechnikgesetzes in diesen Punkten notwendig. Geändert werden muss es demnächst, um der Freisetzungsrichtlinie der EU in deutsches Recht Genüge zu tun - ein Punkt, an den Sie, meine Damen und Herren von der PDS, mit Ihrem Antrag anknüpfen.
Dem Grundanliegen Ihres Antrages nach mehr Information und Aufklärung darüber, was Gentechnik ist, kann und darf, können wir durchaus folgen. Aber den Weg, auf dem Sie das erreichen wollen, wollen wir nicht mitgehen.
Mehr Informationen in der Öffentlichkeit erreichen wir nicht über die Verkomplizierung und damit Verlängerung und Verteuerung der Genehmigungsverfahren, sondern über eine sachliche Diskussion in der Öffentlichkeit ohne Horrorgemälde und ohne höheren Verwaltungsaufwand. Wir brauchen die sachliche Information darüber, wie mithilfe der Gentechnik die Problematik der Inhaltsstoffe, zum Beispiel bei nachwachsenden Rohstoffen - ich denke an Pflanzenöle und -fasern -, so gelöst wird, dass der Anbau und die Verwertung wirtschaftlich interessant werden. Wir brauchen viel mehr an sachlicher Information darüber,
Wir brauchen Informationen in der Öffentlichkeit darüber, wie über die Gentechnik das Aneignungsvermögen der Pflanzen bezüglich der Wasser- und der Nährstoffaufnahme so verändert werden kann, dass damit die Ertragsstabilität und die Ertragsfähigkeit der Pflanzen zum Nutzen der Menschen weiter verbessert werden können. Ich möchte insbesondere an die Menschen in der Dritten Welt erinnern, wo viele aufgrund widrigster Umstände Hunger leiden und ein Anbau mit Erfolg nicht möglich ist.
Diese Züchtungsergebnisse sind mit herkömmlichen Methoden in vergleichbarer Zeit nicht zu erreichen. Weitere Wettbewerbsnachteile wären die Folge. Meine Damen und Herren von der PDS, wir sollten nicht nur an eigene deutsche Forschungsergebnisse denken, sondern wir sollten uns im Gegensatz zu DDRZeiten auch internationale Forschungskenntnisse zunutze machen.
Um zu mehr Informationen zu kommen, dürfen die Rahmenbedingungen, die durch EU-Recht und Bundesrecht klar aufgezeigt sind, aber nicht zulasten der Unternehmen weiter verschärft werden. Frau Dr. Enkelmann, da Sie von der Übertragung durch Insekten gesprochen haben, wodurch Genveränderungen ausgelöst werden können, möchte ich Ihnen sagen: Wir können in Brandenburg und in Deutschland beschließen, was wir wollen. Die Insekten überfliegen zum Beispiel die Oder ohne jedes Problem. Das ist ein Beleg dafür, dass wir im Rahmen der Europäischen Union gleiche Standards schaffen müssen. Alles andere wäre Augenwischerei.
Die Bedingungen sind doch heute schon so, dass immer weniger Betriebe in Deutschland Züchtungsarbeiten durchführen. Die von Ihnen geforderte Verschärfung der Genehmigungsverfahren würde die Abwanderung der Unternehmen und damit der Arbeitsplätze weiter vorantreiben, aber zu keiner Versachlichung der Diskussion führen und die Verunsicherung nicht abbauen.
Wir wollen nicht nur eine Angleichung der Lebensverhältnisse im EU-Gebiet, sondern auch eine Angleichung der Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU. Deshalb sollten wir alles daransetzen, durchaus vorhandene Ängste unter den Bürgerinnen und Bürgern weiter abzubauen.
Ich bin fast fertig. - Dazu soll die klare Kennzeichnungspflicht der Produkte mit beitragen. Der Bürger hat ein Recht darauf zu wissen, was er kauft. Eines ist klar: Die Produkte sind auf dem Markt und in jedem Supermarkt längst erhältlich. Ansonsten empfehle ich Ihnen sehr nachdrücklich, diese Diskussion im Fachausschuss zu führen. Dorthin gehört sie. Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen. - Danke schön.
(Vereinzelt Beifall bei CDU und SPD - Frau Dr. Enkel- mann [PDS]: Dann beraten Sie ihn doch im Ausschuss und lehnen ihn nicht gleich ab!)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung soll aufgefordert werden, bei der nächsten Novellierung des Gentechnikgesetzes erstens die standortbezogene Öffentlichkeitsbeteiligung, zweitens die jeweilige Landesregierung als Einvernehmensbehörde, drittens für jede Freisetzung eine ökologische Begleitforschung vorzusehen. Frau Dr. Enkelmann, Sie haben vorhin noch ein Viertes genannt, die Kennzeichnung. Ich denke, in Fragen der Kennzeichnung ist mein Kollege Birthler überhaupt keiner anderen Auffassung als Sie.
Ihre erste Forderung ist bereits Gegenstand der fachpolitischen Diskussion. So hat auch die EU-Kommission dieses Problem erkannt und will künftig auf das so genannte vereinfachte Verfahren, welches ohne Öffentlichkeitsbeteiligung an den jeweiligen Standorten stattfand, verzichten.
- Ich habe Ihnen jetzt die offizielle Antwort der Landesregierung mitzuteilen. Bitte zweifeln Sie nicht daran! Dass der Bund für seine zuständigen Oberbehörden dem weitgehend folgt, kann ich nur hoffen, aber ich kann es nicht vorschreiben.
Ihre zweite Forderung, die zuständige Landesregierung als Einvernehmensbehörde für jedes Freisetzungsverfahren vorzusehen, scheitert schlichtweg am Grundgesetz, so hat man mir gesagt. Hierbei handelt es sich um Aufgaben, die der Bund wahrnimmt. Die Alternative besteht nur darin, die Gesetzgebungskompetenz für das Gentechnikrecht wieder den Ländern zuzusprechen. Hierfür werden Sie weder bei uns im Lande noch bundesweit in absehbarer Zeit eine Mehrheit finden.
Ob und inwieweit Ihre dritte Forderung Aussicht auf Erfolg hat, wird sich erst bei den Beratungen zur Gesetzesnovelle zeigen. Da künftig ein In-Verkehr-Bringen mit einem Monitoring der Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen nach der Zulassung verbunden sein wird, müssen wesentliche Parameter bereits vorher, das heißt während der Freisetzung, durch eine entsprechende Begleitforschung erfasst werden. Als Hauptproblem wird sich dabei sicherlich die Art der Finanzierung und ihr Träger erweisen. Aber nach der vorangegangenen Diskussion zwischen Herrn Gemmel und Ihnen, Frau Dr. Enkelmann, bin ich sicher, dass Sie das im Ausschuss noch vertiefend beraten.
- Einen Moment, Sie müssen schon zuhören, auch wenn ich nur amtiere. Ich habe gesagt: Der Ausschuss wird sich sicherlich damit befassen. Ich habe nicht gesagt, dass ich diesen Antrag damit überweise.
Abgeordnete des Bundestags über acht Jahre und des Landtags seit drei Jahren bekannt sein wird. Demzufolge haben Sie das Recht, das in die Tagesordnung aufzunehmen. Ich bitte Sie darum, mich auch dann, wenn ich nur kurz dabei bin, nicht falsch zu interpretieren.
Das Ministerium kann Ihnen nicht folgen, wenn es darum geht, alle Freisetzungsvorhaben mit einem Monitoring der Umweltauswirkungen zu verbinden. Zum einen gibt es Freisetzungen, die per se der ökologischen Begleitforschung dienen.
Herr Minister Meyer, da auch Sie über langjährige Erfahrung als Minister und Abgeordneter in diesem Hause verfügen, frage ich Sie: Können Sie sich vorstellen, dass man auf das Recht der Selbstbefassung verzichten kann, wenn man ein demokratisches Mittel in Anspruch nimmt, nämlich die Überweisung eines vorliegenden Antrages?
Ich sage noch einmal: Ich erinnere an die Vorhaben der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft am Standort Damsdorf. Zum anderen machte die Forderung dort keinen Sinn, wo eine künftige kommerzielle Nutzung nicht zu erwarten ist. Als Beispiel haben wir die Arbeiten des Max-Planck-Instituts für Molekulare Pflanzenphysiologie in Golm vor Augen, bei denen in einem Vorhaben bis zu 40 verschiedene Linien transgener Kartoffeln ausgebracht werden.
Ich möchte kurz zusammenfassen: So nachvollziehbar Ihr Anliegen im Grundsatz sein mag, einer Beschlussfassung des Landtages bedarf es bei dieser Sache nach Auffassung der Landesregierung nicht. - Schönen Dank.
der Drucksache 3/4923 an den Ausschuss für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung. Wer diesem Überweisungsansinnen folgt, möge die Hand aufheben. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit ist die Überweisung mehrheitlich abgelehnt.
Aufgrund der Ablehnung kommen wir zur Abstimmung in der Sache. Wer dem Antrag in der Sache folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Damit ist der Antrag auch in der Sache abgelehnt.