Protocol of the Session on October 9, 2002

Sie spielen eine wichtige Rolle im Bereich der Wirtschaft, des Sozialen und der Kultur und werden als urbane Zentren auch von den Bürgerinnen und Bürgern aus dem Umland der jeweiligen Städte genutzt, um ihre Bedürfnisse zu befriedigen. Bis auf Potsdam - die Landeshauptstadt ist in der glücklichen Situation, den Einwohnerweggang in den letzten Jahren gestoppt zu haben und sogar wieder leichte Aufwüchse verzeichnen zu können nehmen die Einwohnerzahlen der drei kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder) und Cottbus zum Teil dramatisch ab. Diese Abnahme der Einwohnerzahlen ist nicht nur darin begründet, dass die Einwohner Brandenburg verlassen, sondern auch darin, dass sie ins Umland der Städte ziehen.

Meinen wir es mit der Stärkung der kreisfreien Städte ernst, dann müssen wir auch Eingemeindungen diskutieren. Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, die Städte über das Gemeinefinanzierungsgesetz bzw. das Finanzausgleichsgesetz zu stärken.

(Frau Dr. Enkelmann [PDS]: Ist das geprüft?)

Das hat die Koalition bei den zurückliegenden Änderungen der Gemeindefinanzierungsgesetze getan;

(Frau Dr. Enkelmann [PDS]: Sehr unzureichend!)

aber auch das führt natürlich vor Ort zu Diskussionen, weil dieses Geld kleineren Kommunen wieder fehlt.

Wir haben erkannt, dass im vorliegenden Fall eine Eingemeindung in Betracht kommt, um die kreisfreie Stadt Cottbus zu stärken. Sehen Sie sich die Begründung des Gesetzentwurfes an, finden Sie dort zum Beispiel von Pendlerbewegungen bis zur wirtschaftlichen Leistungskraft in den drei Gemeinden viele Beispiele dafür, wie eng die Verflechtungen sind und welchen Vorteil die Stadt Cottbus von der Eingemeindung haben wird.

Auch die Stadtverordneten der Stadt Cottbus - darauf ist bereits

hingewiesen worden - haben dies erkannt, und wie man hört, hat die Oberbürgermeisterin bei ihren letzten Äußerungen einen anderen Ton angeschlagen, als das noch vor wenigen Wochen der Fall gewesen ist.

Wir werden all diese Argumente in der Anhörung des Innenausschusses wichten. Wir werden dies alles auf den Prüfstand der Beratungen stellen. Aber ich glaube, an der Eingemeindung zugunsten der kreisfreien Stadt Cottbus werden wir nicht vorbeikommen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Ich danke dem Abgeordneten Petke.

Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt. Wir kommen zur Abstimmung.

Ich rufe zur Abstimmung die Empfehlung des Präsidiums auf, den Gesetzentwurf in der Drucksache 3/4881 an den Ausschuss für Inneres zu überweisen. Wir diesem Überweisungsantrag folgt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit ist mehrheitlich so beschlossen worden.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 8 und rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

1. Lesung des Dritten Gesetzes zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landeshauptstadt Potsdam und die Ämter Fahrland und Werder (3.GemGebRefGBbg)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/4882

Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt mit dem Beitrag der Landesregierung. Herr Innenminister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei diesem Gesetz geht es im Prinzip um die Eingliederung in die Landeshauptstadt Potsdam. Insbesondere die vorgesehene Eingliederung der Gemeinde Golm aus dem Amt Werder hat bisher in der öffentlichen Diskussion bereits große Aufmerksamkeit erregt. Hier wie in den Gemeinden des Amtes Neuhausen und in der Gemeinde Wust favorisierten die Gemeindevertretungen und auch die Bürger eine andere Neugliederung.

Die im Rahmen der Anhörung von den Einwohnern abgegebenen Stellungnahmen zeigen gleichwohl, dass ihnen die enge Bindung an Potsdam durchaus bewusst ist. Die auch bauliche Verflechtung resultiert dabei nicht nur aus den Universitäts- und Forschungseinrichtungen, sondern sie gilt für zahlreiche Lebensbereiche. Die Bürger haben sich in einem Bürgerentscheid eindeutig für den Zusammenschluss von Golm und Werder ausgesprochen. Kollege Schippel hat dazu Ausführungen ge

macht, sodass ich hier auf die Bedeutung des Bürgerentscheids nicht mehr im Einzelnen eingehe.

Ich füge aber hinzu: Auch ich habe Sorge, dass Bürger das Vertrauen in staatliche Entscheidungen verlieren, wenn sie den Eindruck haben, dass wir über ihre Empfehlungen schlankweg hinweggehen. Darum müssen wir dies im Einzelnen auch begründen. Wir haben dies bei den Diskussionen getan. Es wird bei den Anhörungen noch einmal aufgenommen. Ich glaube, wir müssen auch erklären, warum wir aus Gründen des Gemeinwohls eine andere Lösung für besser halten als die, die die Bürger selber wollten.

Jeder, der sich in der Kommunalpolitik auskennt, weiß, dass bei Entscheidungen der Bürger auch persönliche Gründe eine Rolle spielen, die zum Teil mit handelnden Personen zusammenhängen. Aber diese Aufgabe stellt sich uns, die wir in der Politik Verantwortung haben oder die wir für diese Kommunalreform sind.

Dass auch die Gemeinden des Amtes Fahrland mit Ausnahme von Seeburg in die Landeshauptstadt eingegliedert werden sollen, resultiert aus einer Vielzahl von Gründen. Auch diese Gemeinden haben einen engen Bezug zur Landeshauptstadt. Hinzu kommt, dass sich die Stadt gerade im Nordraum auf diese Gemeinden zu entwickelt. Dies ist zugleich die einzig mögliche Entwicklungsrichtung der Stadt. Sie hat von allen kreisfreien Städten des Landes die kleinste Fläche und ist durch die Havelseen und durch die Bestimmungen des Weltkulturerbes in ihrer baulichen Ausdehnung eingeschränkt. Mit dieser Entwicklung wird die Verbindung in Richtung des Amtes Fahrland noch gestärkt. Die Gemeinden Neu Fahrland und Groß Glienicke entschieden sich deshalb mit ihren Bürgern aus guten Gründen für eine Eingliederung in die Landeshauptstadt.

Die Gemeinden des Amtes Fahrland haben keine von allen Gemeinden und ihren Einwohnern akzeptierte Neugliederungslösung finden können. Das gemeinsame Amt ohne einen eigenen Zentralort hat offenbar keine gemeinsame Eigenidentität wachsen lassen. Überwiegend sind die Einwohner auf Potsdam orientiert. Die besonderen Haushaltsprobleme der Gemeinde Fahrland trugen zusätzlich dazu bei, dass ein gemeinsamer Weg vertraglicher Neugliederung nicht beschritten werden konnte. Die Eingliederung lässt für die Stadt wie für die künftigen Ortsteile eine gut abgestimmte bauliche und wirtschaftliche Entwicklung erwarten, die die Zukunftschancen aller Beteiligten verbessert.

Lassen Sie mich an dieser Stelle noch ein Wort zur Kreisgrenze sagen. Der Landkreis Potsdam-Mittelmark lehnt die Ausgliederung aus diesem Gebiet ab. Das ist verständlich. Er verliert etwa 13 000 Einwohner und damit auch Steuern und Landeszuweisungen. Aber es darf dabei nicht außer Acht gelassen werden, dass Potsdam-Mittelmark der Landkreis mit dem stärksten Einwohnerzuwachs ist: mehr als 40 000 Einwohner. Damit wird deutlich, dass der Eingriff in die Grenzen des Landkreises durchaus verhältnismäßig ist. Die vom Landkreis in seiner Stellungnahme selbst gesetzte Grenze für die Eingliederung dort, wo durch die Suburbanisierung zusätzliche Infrastrukturkosten entstehen, ist eingehalten, wenn nicht sogar unterschritten, im Gegenteil, bestehende Infrastrukturbeziehungen werden sogar gestärkt. Zudem verbleiben zahlreiche leistungsstarke Gemeinden und Städte mit erheblichem Entwicklungspotenzial im

Landkreis, insbesondere auch im engen Verflechtungsraum. Ich nenne beispielhaft die Stadt Werder sowie die Gemeinden Stahnsdorf, Kleinmachnow, Teltow, aber auch die künftige Gemeinde Schwielowsee.

Mit der Verringerung der Einwohnerzahl fallen im Übrigen auch Aufgaben weg, womit sich die Aufwendungen verringern. Man muss also alles zusammen sehen. Im Ergebnis sind die finanziellen Auswirkungen für den Landkreis Potsdam-Mittelmark, die aus der vorgeschlagenen Eingliederung in die kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel und Potsdam folgen, also eher gering und treten in der Abwägung hinter die für die Eingliederung sprechenden Gesichtspunkte zurück. Einzelheiten sind in der Begründung des Gesetzentwurfs erläutert.

Die Eingliederungen sind auch in Bezug auf die anderen Umlandgemeinden der Landeshauptstadt Potsdam angemessen und verhältnismäßig. Mit der Neugliederung bewegt sich der Gesetzgeber innerhalb des durch das Leitbild wie durch die freiwillige Neugliederung und durch die übrigen gesetzlichen Regelungen gesetzten Systems. Die Verbindung der einzugliedernden Gemeinden zu Potsdam ist so eng, dass auch dort, wo gegenwärtig eher eine ablehnende Haltung vorherrscht, die gemeinsame Arbeit an einer künftigen Entwicklung der Stadt identitätsstiftend sein kann. Aber dazu muss auch die Landeshauptstadt ihren Beitrag leisten und dazu fordere ich sie von hier aus auf. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei CDU und SPD)

Ich danke Ihnen, Herr Minister Schönbohm. - Das Wort erhält die Fraktion der PDS, Herr Abgeordneter Sarrach.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf Seite 73 des Gesetzentwurfs finden Sie die erstaunliche Erkenntnis zunächst der Landesregierung, eventuell dann auch des Landtages, dass selbst die schärfsten Kritiker der brandenburgischen Gemeindegebietsreform einen notwendigen Beitrag zu einem ganz normalen demokratischen Willensbildungsvorgang leisteten. Dadurch sei die stetige Wachsamkeit und Sensibilität des Reformgesetzgebers gegenüber fehlerhaften Grundannahmen immer wieder aufs Neue gefordert worden, heißt es dort.

Auch wenn ich davon absehe, dass der Reformgesetzgeber nicht von allein zu Wachsamkeit und Sensibilität bereit war, sondern sich zumeist erst durch den Gang vieler Gemeinden zum Landesverfassungsgericht und durch die Entscheidungen zu Teupitz, Kreuzbruch und Quappendorf beeindrucken ließ, bleibt ein fader Beigeschmack. Wem wollen Sie jetzt, wo Sie meinen, Ihren Willen schon durchgesetzt zu haben, Honig ums Maul schmieren? Haben Sie, Herr Minister, nicht in diesem Hohen Haus die demokratische Oppositionsfraktion PDS angegriffen, weil wir Ihre falsch angelegte Reform und das Tempo kritisierten? Alles nur Theater? Erinnern Sie sich an Ihre Reaktion, als wir immer wieder die Problematik der Gemeinde Golm im Amt Werder thematisiert haben?

Nun liegt das Gesetz zur zwangsweisen Zuordnung von Golm zu Potsdam vor. Es hat sich somit jene von mir geäußerte Be

fürchtung realisiert, dass, obwohl das Abwägungsergebnis schon feststand, der Gemeinde Golm eine Entscheidung im Rahmen der so genannten Freiwilligkeitsphase verweigert werden sollte. Damit hat man Golm bewusst andere Handlungsalternativen verbaut. Mit dem erklärten Willen der Bevölkerung und der Vertretung wurde in einer Art umgegangen, die nicht toleriert werden kann. So darf man mit Kommunen nicht umgehen.

Besonders problematisch ist hier, dass auch der Zusammenschluss aller Gemeinden des Amtes Werder einschließlich Golm leitlinien- bzw. leitbildgerecht war. Bei der Abwägung zweier leitbildgerechter Neugliederungsvorschläge muss, Herr Schippel, der erklärte Bürgerwille besonderes Gewicht erhalten. Den Bürgerwillen stellen Sie aber nach wie vor hintan, was ich Ihnen hier vorwerfen muss. Abwägen heißt schließlich, alle Gemeinwohlgründe sowie Vor- und Nachteile der Regelung umfassend und in nachvollziehbarer Weise gewichtet zu haben. Der Gesetzgeber hat in diesem Zusammenhang die Pflicht zu prüfen, ob überkommene Modelle wie die Lösung der Stadt-UmlandProblematik durch Eingemeindung noch denselben Geltungsanspruch erheben können wie früher.

Wer glaubt, mit Eingemeindungen und dem damit verbundenen kurzfristigen Bevölkerungszuwachs die Stadt-Umland-Problematik dauerhaft lösen zu können, der ist auf dem Holzweg. Es ist zu berücksichtigen, welche Folgen für die Infrastruktur dadurch entstehen, dass man die Infrastruktur, die schon in der Kernstadt überdimensioniert ist, in die Fläche ausweiten muss.

Wir haben als Gesetzgeber das Willkürverbot, das Verhältnismäßigkeitsprinzip und die Maxime der Gemeindefreundlichkeit zu beachten. Schon jetzt habe ich namens meiner Fraktion Zweifel dahin gehend anzumelden, ob der Gesetzentwurf diesen Anforderungen genügt.

Auch mit Blick auf die Situation im Amt Fahrland scheint die Abwägung auf wackligen Füßen zu stehen. Eine Betrachtung der Neugliederung, gestützt lediglich auf die Lage im engeren Verflechtungsraum, vermag nicht zu begründen, weshalb das Amt Fahrland mit den Gemeinden Fahrland, Marquardt, Satzkorn und Uetz-Paaren nicht fortbestehen kann. Die Forderung nach einer eigenen Regelung für Groß Glienicke und Neu Fahrland hinsichtlich deren Eingemeindung nach Potsdam hat somit ihre Berechtigung. Für die Zerschlagung eines funktionierendes Amtes können nicht allein schematisch angewandte Gemeinwohlgründe herangezogen werden. Das muss im Innenausschuss geklärt werden. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der PDS)

Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Sarrach, und gebe das Wort wieder an die Fraktion der SPD, Herrn Abgeordneten Schippel.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit den Beiträgen zu den zwei Gesetzen betreffend Brandenburg an der Havel und Cottbus bin ich sowohl auf die grundsätzliche Haltung der SPDFraktion zur Gemeindegebietsreform als auch auf die verfassungsrechtliche Bedeutung von Bürgerentscheiden eingegangen.

Herr Sarrach, wir wollen nicht unseren Willen durchsetzen und wollen auch niemandem Honig ums Maul schmieren. Vielmehr haben wir zu bestimmten Dingen eine andere Auffassung als Sie und dies werden wir hier austragen müssen.

Was den Bürgerwillen betrifft, so möchte ich hier noch Folgendes sagen: In den Gesetzentwürfen werden Sie an vielen Stellen finden, dass der Bürgerwille der kleinsten Gemeinde darin dokumentiert worden ist. Ich weiß nicht, wie Sie darauf kommen, hier zu sagen, dass das irgendjemand hintanstellen wolle.

Wenn Sie dann von städtischer Infrastruktur sprechen, die eh schon überdimensioniert sei, dann frage ich mich, warum Sie sagen, dass wir diese auf das flache Land tragen müssten. Zurzeit sind die Leitungsquerschnitte in den Städten nicht ausgelastet. Das führt zu höheren Gebühren für die Bürger und macht die Städte kaputt. Sie sollten also genau andersherum denken.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Lassen Sie mich im Zusammenhang mit dem dritten Gesetzentwurf, der die von der Landesregierung beabsichtigte Eingliederung von Gemeinden der Ämter Werder und Fahrland sowie die Landeshauptstadt Potsdam betrifft, auf weitere Parallelen mit den noch vor uns liegenden Gesetzentwürfen hinweisen. Das betrifft also auch die zurzeit noch in Vorbereitung befindlichen beiden Gesetzentwürfe, das heißt, betrifft die StadtUmland-Problematik insgesamt.

Es gibt ein Problem, das bei den Grund- und Mittelzentren deutlich sichtbar und bei den kreisfreien Städten unübersehbar geworden ist, was wohl niemand mehr ernsthaft bestreiten kann. Dieses Problem lässt sich wie folgt darstellen: Auf der einen Seite fördern wir so genannte urbane Zentren, die Städte - ich nenne hier auch Cottbus -, die Neubauviertel usw., den städtischen Raum insgesamt. Auf der anderen Seite haben wir einen Suburbanisierungsprozess zu verzeichnen, der insbesondere das trifft für Potsdam genauso zu, ist aber dort nicht so zu erkennen - durch Wanderungsbewegungen zulasten der städtischen Zentren geht. Neben der Abwanderung in die alten Bundesländer führt die Abwanderung aus den Städten in die Umlandgemeinden zu weiteren, erhöhten finanziellen Belastungen in der bereits bestehenden desolaten Finanzsituation der Städte, die trotz der Abwanderung ihre Infrastrukturleistungen stabil halten, zum Teil sogar noch erhöhen müssen.

Diese Stadt-Umland-Probleme lassen sich an den vorhandenen Pendlerbewegungen, an der Nutzung besagter Infrastrukturleistungen von außen und an der Inanspruchnahme notwendiger städtischer Dienstleistungen in aller Schärfe ablesen. Gerade an dem Beispiel Golm/Potsdam wird das in dem Gesetzentwurf sehr eindrucksvoll dargestellt und mit Zahlen belegt. Wie bereits gesagt, gilt das, wenn auch nicht völlig deckungsgleich, in demselben hohen Maße für Brandenburg an der Havel, für Cottbus und für andere Städte.