Protocol of the Session on September 4, 2002

Die Erwartungen an die Landesregierung, schnell und unbürokratisch den durch das Hochwasser und die Witterungsunbilden betroffenen Agrarunternehmen zu helfen, hat der zuständige Fachausschuss in seiner Sondersitzung in der Hochwasserregion Elbe-Elster-Kreis nachdrücklich deutlich gemacht und betont, dass wir zeitnah die Umsetzung des Soforthilfeprogramms der Bundesregierung und den Einsatz des notifizierten Existenzsicherungsprogramms begleiten und kontrollieren werden.

Während für die angesprochenen Probleme in der Landwirt

schaft eine gesellschaftliche Aufgeschlossenheit spürbar ist, scheint die Elbeflut die begonnene öffentliche Diskussion um die EU-Position zur Halbzeitbewertung der Agenda 2000 weggespült zu haben. Deshalb ist es gut und richtig, dass der Landtag Brandenburg seine Stimme deutlich und vernehmbar gegen diese Absichten erhebt, wie das von den Koalitionsfraktionen und von der Oppositionsfraktion gemeinsam geschieht und in den Intentionen der vorliegenden Anträge deutlich wird.

(Beifall bei der PDS)

Das Positionspapier der ostdeutschen Agrarminister lässt ebenfalls erwarten, dass die Brandenburger Landesregierung sich diesem Anliegen nicht verschließen wird. Ich spreche deshalb nicht schlechthin nur für unseren Antrag, sondern für die Problemsichten beider Anträge und möchte auf folgende Sachverhalte eingehen:

Grundsätzlich steht die PDS-Fraktion der Weiterentwicklung der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik aufgeschlossen gegenüber. Sie ist stärker auf sichere Lebensmittel, eine intakte Umwelt, die Einhaltung von Tierschutzauflagen, die Landschaftspflege, den Erhalt des kulturellen Erbes, eine soziale Ausgewogenheit und Gerechtigkeit sowie stabile landwirtschaftliche Einkommen auszurichten. Die dazu in der Mitteilung der Kommission vom Juli 2002 genannten Ziele sind anzuerkennen und zu unterstützen. Problematisch ist jedoch zweierlei:

Erstens ist es falsch, im laufenden Agendazeitraum gravierende Veränderungen bei den agrarpolitischen Rahmenbedingungen vorzunehmen. Die Landwirte haben im Vertrauen auf die Agendabeschlüsse bis 2006 ihre Betriebskonzepte entwickelt und Kredite aufgenommen. Planungssicherheit und Vertrauen in die Politik sind Werte, die nicht ohne Not demontiert werden sollten.

Zweitens sind einige der grundlegenden Vorschläge der Kommission wenig schlüssig. Ob damit die genannten Ziele erreicht werden können, ist zweifelhaft.

Ich komme zur Entkoppelung der Direktzahlungen. Die Entkoppelung der Direktzahlungen von der Produktion ist grundsätzlich akzeptabel, zumal an ihr wegen der künftig erforderlichen Sicherung der WTO-Konformität der Beihilfen kaum ein Weg vorbeiführen dürfte. Auch meine Partei befürwortet die Entkoppelung, wie im Agrarkonzept der PDS "Agrarwirtschaft unser aller Sache" nachzulesen ist. Sie können es auch unter www.pds2002.de abrufen.

Der Kommissionsvorschlag erscheint allerdings noch unausgereift. Indem die Betriebsprämie durch die einfache Zusammenfassung der meisten und später aller Prämienzahlungen gebildet wird, beruht der Prämienanspruch weiterhin auf den historischen Preisausgleichszahlungen. Damit bleibt das vielfach beklagte Missverhältnis zwischen Marktfruchtbetrieben und Futterbaubetrieben bestehen. Auch birgt die Nichtbindung der Prämie an die Produktion die Gefahr in sich, dass ein Rückgang der Tierproduktion insbesondere auf Grünlandstandorten und dadurch eine weitere Reduzierung der Arbeitskräfte erfolgt. Das wäre aber vor allem für Ostdeutschland - so eben auch für Brandenburg - kontraproduktiv, wo der Viehbesatz aus wirtschaftlicher, sozialer und selbst aus ökologischer Sicht viel zu niedrig ist. Die Entkoppelung der Prämie von der Produktion

dürfte auch zu höheren Kauf- und Pachtpreisen auf dem Bodenmarkt führen. Es bliebe bei den Produzenten noch weniger als bei der heutigen produktabhängigen Prämie.

Als Alternative zur Betriebsprämie sollte die Einführung einer regionalisierten Flächenprämie untersucht werden. Es sollte geprüft werden, wie trotz der Entkoppelung der Direktzahlung von der Produktion regional differenzierte Ziele verfolgt werden können. Es bedarf eines Mechanismus, der einerseits in Ostdeutschland den Wiederaufbau der Tierproduktion im Interesse von Wertschöpfung und Beschäftigung in den ländlichen Regionen unterstützt, zum Beispiel durch die Bindung der Prämie an einen Mindesttierbesatz, und andererseits beim Abbau zu hoher Viehdichten in anderen Regionen Deutschlands und der Gemeinschaft hilft.

Ich komme zur Bindung der Direktzahlungen an Umweltleistungen. Die gesellschaftlichen Erwartungen an eine umweltgerechte Produktion und Landnutzung sind verständlicherweise groß. Ihnen besser nachzukommen liegt im wohlverstandenen Interesse der Landwirtschaft selbst. Probleme sehen wir darin, dass einerseits EU-harmonisierte Kriterien, Standards und Vorgaben zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen auf dem europäischen Binnenmarkt erforderlich sind und andererseits die Unterschiede in den Standortbedingungen der Produktion oft maßgeschneiderte, also differenziertere Umweltbedingungen und Maßnahmen erfordern.

Aus den genannten Gründen wären wir für einen Mix von wenigen EU-weiten und regional spezifischen Vorgaben, die ohne großen Aufwand kontrollierbar sein sollten. Sicherlich bietet sich hierbei ein stufenweises Vorgehen an. Alles auf einmal zu wollen dürfte nicht funktionieren.

Zur dynamischen Modulation und der Stärkung der ländlichen Entwicklung: Der Modulation in der vorgesehenen Art stehen wir äußerst skeptisch gegenüber. Die schrittweise Kürzung der Direktzahlung bis zu einer Größe von 20 % und die Verwendung dieser Mittel zur Stärkung der ländlichen Entwicklung wirken zunächst als Kürzung der Einkommen der Landwirtschaftsbetriebe. Das ist aber weder im Vergleich zur Einkommenslage anderer gesellschaftlicher Gruppen mit gutem Gewissen vertretbar noch aus Wettbewerbsgründen verständlich. Immerhin wird den US-amerikanischen Farmern zeitgleich eine massive Aufstockung der Förderung zuteil. Für welche zusätzlichen Leistungen dann wie viel von den modulierten Mitteln in den Betrieben ankommen könnte, ist derzeit ebenfalls unklar. Da die Kommission außerdem vorsieht, die modulierten Mittel über den EU-Haushalt nach Kohäsionskriterien umzuverteilen, dürften weniger Mittel als bislang in die Betriebe gelangen. Dadurch erhöht sich natürlich auch der Druck auf die Arbeitsplätze und das Einkommen - auch im ländlichen Raum.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir an dieser Stelle eine persönliche Anmerkung. Für mich stellt sich die Frage, ob es überhaupt sinnvoll ist, die finanziellen Mittel für die ländliche Entwicklung durch Reduzierung der unternehmensbezogenen Direktbeihilfe aufzustocken. Hierbei sehe ich vor allem zwei Probleme: Wenn die Agrarbetriebe tatsächlich die Möglichkeit erhalten sollen, modulierte Mittel über Förderprogramme im Rahmen der zweiten Säule zurückzubekommen, stellt sich die Frage, warum man ihnen diese Mittel erst entzieht, oder anders ausgedrückt, warum man die gewünschten

Leistungen für die Gesellschaft nicht gleich zur Bedingung für die Zahlung aus der ersten Säule machen kann. Zu befürchten ist auch, dass dadurch nicht mehr Mittel in die jeweilige Region gelangen, sondern nur bisherige Landwirtschaftsmittel durch andere ersetzt werden.

Ich komme zur einzelbetrieblichen Obergrenze. Die vorgesehene jährliche Kürzung der Direktzahlungen wie die Einführung der einzelbetrieblichen Kappungsgrenze von 300 000 Euro gefährdet die Existenz größerer Betriebe und trifft fast nur Ostdeutschland und dementsprechend auch Brandenburg. Ein Teil der Betriebe von 1 000 ha und mehr müssen 90 % des gesamten Kappungsvolumens der EU verkraften. Ein beträchtlicher Abbau von Arbeitskräften mit all seinen Auswirkungen auf die Wirtschaftskraft der ohnehin strukturschwachen ländlichen Räume wäre die Folge. Viele dieser Betriebe haben die Kapitaldienstgrenze erreicht, aber die nächste Etappe der Modernisierung steht an. Diese kostet Geld und ist die einzige Chance, am Markt weiter präsent zu bleiben.

Wir lehnen es deshalb ab, ausgerechnet den wohl einzigen einigermaßen funktionsfähigen Wirtschaftsbereich in Ostdeutschland zu strangulieren. Dass damit die Landwirtschaft laut Ministerin Künast europäischer würde, ist, so denke ich, eine Provokation. Ich frage mich, was Fischler und Künast sagen, wenn eines Tages die Steuerzahler die Frage stellen: Warum müssen wir Kleinbetriebe mit „Museumszuschlägen“ finanzieren, wenn Großbetriebe mit weniger Prämien auskommen?

Zur Abschaffung der Roggenintervention: Bei der Roggenintervention besteht Handlungsbedarf. Obwohl der Roggenanteil an der Getreidegesamterzeugung der EU weniger als 3 % beträgt, entfallen derzeit allein auf Roggen 60 % der öffentlichen Lagerbestände an Interventionsgetreide. Es wird also mehr Roggen erzeugt als verbraucht. Die tendenziell wachsenden Überschüsse sind weder auf dem Binnen- noch auf dem Weltmarkt absetzbar. Die sofortige und vollständige Abschaffung der Roggenintervention ist aber abzulehnen. Ausgerechnet die Agrarbetriebe, die auf ertragsschwachen Standorten wirtschaften, also auf den typischen Roggenstandorten, wo es kaum Alternativen für den Anbau von Marktfrüchten gibt, müssten erhebliche Einkommenseinbußen hinnehmen. Das ist weder wirtschaftlich noch sozial vertretbar.

Die in der Diskussion befindlichen Produktions- und Einkommensalternativen für Roggenstandorte, zum Beispiel Roggen als Energiepflanze und nachwachsender Rohstoff, lassen sich nicht kurzfristig realisieren. Von der Abschaffung der Intervention wären fast nur deutsche Landwirte betroffen. Immerhin entfallen 80 % der EU-Gesamterzeugung von Roggen allein auf Deutschland. Zweitgrößter Roggenproduzent ist Dänemark mit lediglich 6 %. Was diese Entscheidung im Hinblick auf die künftige EU-Osterweiterung bedeutet, kann man sich gut vorstellen, wenn man bedenkt, dass Polen der größte Roggenproduzent in der EU wäre. Innerhalb Deutschlands hätte besonders Brandenburg als Haupterzeuger von Roggen unter den Folgen einer solchen Entscheidung zu leiden.

Wir sind für die Beibehaltung der Intervention für typische Roggenstandorte, das heißt für eng begrenzte Gebiete, wobei die Intervention zeitlich degressiv in Abhängigkeit von der allgemeinen Entwicklung von Produktions- und Einkommensalternativen gestaltet werden könnte.

Für den Fall, dass diese Alternative keine Mehrheit findet, die Kommission sich also mit ihrem Vorschlag der ausnahmslosen Abschaffung der Roggenintervention durchsetzt, fordern wir die Einführung einer Ausgleichszahlung als zeitlich begrenzte Übergangshilfe für Roggenbauer auf typischen, das heißt ertragsschwachen, derzeit alternativlosen Roggenstandorten. Das ist keineswegs unbillig, zumal der Vorschlag der Kommission in Bezug auf Reis im Unterschied zu Roggen eine Ausgleichszahlung vorsieht. Zugleich sind durch gezielte Fördermaßnahmen Voraussetzungen zu schaffen, dass die Möglichkeiten einer alternativen Verwertung von Roggen, insbesondere als Energiepflanze und nachwachsender Rohstoff, schneller erschlossen werden können.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, sollte der Kommissionsvorschlag Umsetzung finden, wäre Ostdeutschland, wäre Brandenburg, wären speziell die ländlichen Räume mit der EU-weit höchsten Arbeitslosigkeit von massiven Verlusten an Produktion, Einkommen und Beschäftigung betroffen. Wir erwarten deshalb von der Landes- und der Bundesregierung, dass in der weiteren Diskussion die Interessen der ostdeutschen - sprich: der Brandenburger - Landwirte angemessen berücksichtigt werden.

Die PDS-Fraktion wird dem Antrag der Koalitionsfraktionen zustimmen, im Wissen darum, dass unser Antrag sicherlich Ablehnung erfährt. Aber die zeitliche Ferne der Antragseinbringung lässt Bewegung der Koalitionsfraktionen, sozusagen über den Weg der Aufnahme unserer Intention in ihrem Antrag, erkennen. Ich weiß nicht, ob man auf Dauer gegenüber der Öffentlichkeit ein solches Prozedere vertreten kann; denn die Verbandsvertretungen sind über unseren Antrag frühzeitig in Kenntnis gesetzt worden. Ich denke, dass sich die Bauernschläue an dieser Stelle ihre eigenen Gedanken macht.

(Beifall bei der PDS und vereinzelt bei der SPD)

Das Wort geht an die SPD-Fraktion. Für sie spricht der Abgeordnete Dr. Woidke.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Jahr 1999, also vor ca. drei Jahren, hat der Europäische Rat die Agenda 2000 beschlossen, ein Reformpaket für die Landwirtschaft, welches den Zeitraum 2000 bis 2006 umfasst. Jetzt hat die EU-Kommission ihre Halbzeitbewertung vorgelegt. Und nicht nur das! Gleichzeitig mit dieser Halbzeitbewertung wurden neue Vorschläge gemacht, die an sich schon eine neue Reform bedeuten würden.

Für die Brandenburger Landwirtschaft bedeutet die Umsetzung der Vorschläge der Kommission den Einstieg in eine grundlegende Änderung der Struktur unserer Landwirtschaft. Dieser Strukturwandel - das ist das Schlimme - ist von Herrn Fischler, dem EU-Agrarkommissar, beabsichtigt und ideologisch motiviert. Warum sonst schlägt die EU ausgerechnet jetzt Maßnahmen vor, die weit über das für die Agenda 2000 formulierte Ziel hinausgehen? Die Antwort gibt Fischler selber, wenn er von kommunistischen Strukturen in der Landwirtschaft Ostdeutschlands redet, die so nicht geduldet werden dürften. Ein EU-Kommissar, der so handelt und redet, disqualifiziert sich

selbst für diese Tätigkeit. Es kann nicht sein, dass von höchster EU-Stelle Subventionen als Waffen im Kreuzzug gegen ungeliebte betriebliche Strukturen missbraucht werden

(Beifall des Abgeordneten Dr. Wiebke [SPD])

und diese dann auch noch als kommunistisch gebrandmarkt werden.

(Beifall des Abgeordneten Zimmermann [SPD] - Zuruf des Abgeordneten Prof. Dr. Bisky [PDS])

Herr Fischler kommt aus Österreich. Es mag sein, dass Österreichs Landwirtschaft strukturelle Probleme hat. Aber diese werden mit Sicherheit nicht durch die Beseitigung wettbewerbsfähiger Strukturen in Brandenburg gelöst, ganz abgesehen davon, dass die betrieblichen Strukturen im Osten Deutschlands schon lange vor 1945 deutlich größer waren als die westlich der Elbe. Das hat seine Gründe sowohl im Bodenwert - der berühmte märkische Sand -, aber auch andere historische Wurzeln.

Die Landwirtschaft ist ein Wirtschaftszweig, in welchem die Wertschöpfung in der Natur und mit Lebewesen erfolgt. Der Landwirt ist an natürliche Zyklen gebunden. Zu Recht wird von ihm eine nachhaltige Bewirtschaftung erwartet. Aber dafür braucht er, mehr als andere, verlässliche Rahmenbedingungen. Er kann nicht einfach eine Maschine durch eine andere ersetzen; er braucht, da er mit biologischen Systemen arbeitet, viel Zeit für Änderungen.

Zu den Rahmenbedingungen zählen in erster Linie die Direktzahlungen. Als Rechtfertigung für eine vorgesehene Kappung auf maximal 300 000 Euro pro Betrieb wird angeführt, dass ich zitiere - „aus Gründen der Akzeptanz der Agrarpolitik aus Sicht der Gesellschaft und anderer Politikbereiche die Formulierung entsprechender Vorschläge unumgänglich war“.

Für die Mittelverteilung in der EU bringt die Kappung auf Dauer keinerlei Einsparung. Betriebe würden Fischler-gerechte Töchter bilden müssen. Diese Strukturveränderung würde auch in Brandenburg mehrere Tausend Arbeitsplätze kosten, weil eine solche strukturelle Veränderung vor allem in der Veredelung zu einem Arbeitsplatzverlust führen müsste. Gleichzeitig wären damit die flächendeckende Landwirtschaft und der Erhalt unserer ländlichen Strukturen insgesamt und damit auch grundlegende Ziele der Brandenburger Agrarpolitik seit dem Jahr 1990 infrage gestellt.

Gleiches gilt für die so genannte Modulation, die die Verbesserung des Gleichgewichts zwischen Marktausgaben und Ausgaben für die ländliche Entwicklung bewirken soll. Kurz gesagt: Es soll Geld aus der betrieblichen Förderung herausgenommen werden und mit wahrscheinlich neuem bürokratischen Aufwand vor einem neuen ideologischen Hintergrund umverteilt werden. Das Geld muss im ländlichen Raum bleiben und helfen, die Arbeitsplätze, die wir im ländlichen Raum haben, zu erhalten. Gelder aus den Betrieben müssen in den Regionen bleiben und dürfen nicht nach Brüssel zurückgehen und dort in irgendwelchen Kanälen versickern. Die Modulation bietet die Chance, dem Landwirt endlich seine Leistungen in der Landschaftspflege und beim Erhalt der Kultur- und Naturlandschaft zu bezahlen. Momentan sieht es aber eher so aus, als würde die Kommission auch diese Chance vergeben.

Für uns in Brandenburg war immer entscheidend, dass die landwirtschaftlichen Betriebe nachhaltig, umweltgerecht und dem Tierschutz entsprechend wirtschaften. Das hängt nicht von der Betriebsgröße, sondern von der Qualität der landwirtschaftlichen Produktion und damit auch von der Qualität der Arbeitnehmer ab.

(Dr. Wiebke [SPD]: Richtig!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist Konsens, dass das gesamte Regelwerk der europäischen Agrarpolitik überarbeitet werden muss. Die Agrarpolitik der EU muss transparenter und in vielen Teilen auch effektiver werden. Aber bei einer erneuten Reform müssen bestimmte Grundsätze gelten, und zwar für alle.

Erstens muss europaweit zwischen den Betrieben Chancengleichheit herrschen. Daraus folgt, dass es auch keine betrieblichen Obergrenzen zur Kappung der Beihilfen geben darf.

Zweitens muss die Modulation auf den unbedingt notwendigen Umfang begrenzt werden. Die Mittel müssen in der Region bleiben und den Landwirten und dem ländlichen Raum zugute kommen und sie müssen im ländlichen Raum Arbeitsplätze schaffen.

Drittens muss die EU in Zukunft dem Preisverfall für landwirtschaftliche Produkte auf dem gesamten europäischen Markt besser entgegenwirken und darf diesen durch Importe sowohl von Getreide als auch von Fleisch in den EU-Raum nicht noch forcieren.

Wenn diese Grundsätze eingehalten werden, kann eine Reform der EU-Agrarpolitik für Europa, aber auch für Brandenburg erfolgreich sein. - Danke, meine Damen und Herren.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Dr. Woidke, und gebe das Wort an die Fraktion der DVU, Herrn Abgeordneten Claus.

Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Wir Politiker müssen darauf achten, dass wir die Fehler der Maastricht-Verhandlungen nicht wiederholen. Wir sollten von Anbeginn an dafür sorgen, dass wir der öffentlichen Meinung ein klares Bild von dem vermitteln, was wir tun und weshalb wir es tun. Wir dürfen keine Mühen scheuen, die öffentliche Meinung für uns zu gewinnen.

Diese staatstragenden Worte, gemünzt auf die Osterweiterung, stammen nicht von der DVU-Fraktion, meine Damen und Herren, sondern von einem britischen EU-Kommissar, der als britischer Konservativer weiß, was es heißt, die öffentliche Meinung in einer europäischen Frage für sich zu gewinnen.

Wenn die Weiterentwicklung der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik auf der Tagesordnung steht, dann geht es natürlich - das wissen Sie alle - um die Osterweiterung. Aber es geht auch und in erster Linie um die Folgen der Erweiterung für die Mitgliedsländer und für uns hier im Landtag speziell um die Auswirkungen auf die brandenburgischen Landwirte.