Letzte Bemerkung: Herr Bisky hat seine Rede damit begonnen, dass er die Vorteile der Vereinigung der beiden Sender in den Vordergrund gestellt hat. Aber ich habe heute Morgen im Rundfunk gehört, dass Sie nach der Überweisung in den Hauptausschuss diesem Rundfunkfusionsvertrag nicht zustimmen werden. Das verwundert mich sehr; denn offensichtlich werden Ihre Kollegen in Berlin zustimmen. - Vielen Dank.
(Beifall bei SPD und CDU - Prof. Dr. Bisky [PDS]: Das habe ich gar nicht gesagt! Ich habe nur gesagt: Einer Ver- schlechterung der Personalbedingungen stimmen wir nicht zu!)
Ich danke dem Abgeordneten Klein. - Ich gebe das Wort an die Fraktion der DVU, Herrn Abgeordneten Schuldt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jetzt haben wir ihn endlich, den sozialistischen und damit undemokratischen „Rotfunk“ Berlin-Brandenburg.
schuss hat Herr Speer hier ganze Arbeit geleistet. Wir hätten uns dabei die Befassung im Fachausschuss sowie die Anhörung vieler Sachverständiger sparen können. Schließlich wurde zum Schluss doch nur das unterschrieben, was von vornherein intendiert war.
Die Begründung zum Staatsvertrag über die Senderfusion hört sich an wie aus Grimms Märchenbuch, wenn man zwischen den Zeilen liest und den Staatsvertrag nach Verfassungsgrundsätzen auf den Prüfstand stellt.
Zum Beispiel in der Aufgabe des Personalbüros in Prenzlau liegt eine deutliche Benachteiligung der berlinfernen Regionen. Regionale Belange und Probleme werden durch die künftige Rundfunkanstalt kaum mehr berücksichtigt. Unter anderem der Landkreis Uckermark hat das in einem Schreiben vom 4. Juli an uns moniert.
Unsere Fraktion hat sich seit Bekanntwerden des Entwurfs des Staatsvertrags dafür eingesetzt, dass neben den Regionalstudios Cottbus und Frankfurt (Oder) weitere Regionalstudios eingerichtet werden respektive vorhandene erhalten bleiben, meine sehr verehrten Damen und Herren. Schon in dieser zentralistischen Ausrichtung zeigt sich ein deutliches Demokratiedefizit.
Noch deutlicher wird das, wenn man die Programmgrundsätze betrachtet. Hier steht zwar etwas nebulös etwas von einem „objektiven und umfassenden Überblick“ über irgendwelches Geschehen. Von einer unparteilichen Vermittlung von Programminhalten ist jedoch nirgendwo die Rede.
Wen wundert es, schließlich enthält der Staatsvertrag in seinen Programmzielen nicht wie die anderer Sender die Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie die Bindung an die verfassungsmäßige Ordnung als Grundziel. Sollte man da etwa an einen redaktionellen Fehler glauben? Nein! Das Ergebnis dieses Staatvertrages ist ein links ausgerichteter Tendenzsender mit streng hierarchischen Strukturen. Oder warum dürfen nach § 14 Abs. 1 Nr. 24 der Landtag Brandenburg lediglich drei und das Abgeordnetenhaus lediglich maximal vier Personen in den Rundfunkrat entsenden? Die unterzeichneten Regierungen wissen sehr wohl, dass im Landtag Brandenburg vier Fraktionen und im Berliner Abgeordnetenhaus fünf Fraktionen vertreten sind. Es ist wohl klar, dass es den Unterzeichnern des Staatsvertrages darum ging, vorwiegend unsere Fraktion auszuschließen. Das ist eine gegen Artikel 12 Abs. 1 und 2 der brandenburgischen Verfassung verstoßende Ungleichbehandlung unter dem Aspekt der Benachteiligung der Opposition und bedarf, so glaube ich, keiner weiteren Kommentierung.
Was, meine Damen und Herren, spricht eigentlich dagegen, ein Mitglied der Vetriebenenverbände in den neuen Rundfunkrat aufzunehmen - angesichts der Vielzahl von Heimatvertriebenen in Berlin und Brandenburg? Schließlich soll es Zielsetzung des Rundfunkrates sein, ein ausgewogenes Abbild der Bevölkerung im Sinne einer paritätischen Bestimmung des Programms zu gewährleisten.
Das Demokratiedefizit spiegelt sich aber auch in der inneren Struktur des neuen Senders wider. Oder warum soll nach dem Staatsvertrag lediglich der Intendant bestimmen können, womit sich die Redakteursvertretung befassen wird? Aus meiner Sicht kann es jedenfalls nicht angehen - wir haben auch brieflich auf ein Schreiben der Redakteursvertretung von SFB und ORB
vom 3. Juli entsprechend reagiert -, dass insbesondere die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine dem Personalrat entsprechende Interessenvertretungen haben sollen.
Herr Klein, wenn Sie konstruktive Kritik als Nörgelei betrachten, dann muss ich Ihnen sagen: Gehen Sie ins Nonnenkloster!
Ich danke dem Abgeordneten Schuldt und gebe das Wort an die Fraktion der CDU, Herrn Abgeordneten Schöps.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute liegt uns mit dem ORB/SFB-Fusionsstaatsvertrag eine, wie ich denke, wichtige Entscheidungsvorlage vor, die nicht nur für die beiden Sender, sondern auch für die eventuell gemeinsame Zukunft beider Länder, Berlin und Brandenburg, von Bedeutung sein kann.
Der Rundfunkstaatsvertrag ist im Vorfeld jeweils in Brandenburg bzw. in Berlin heiß diskutiert und zwischen Brandenburg und Berlin intensiv beraten, durch die Kabinette beschlossen und am Ende paraphiert worden. Das Ergebnis ist eine Entscheidung, die ich politisch wie auch für die Perspektive öffentlich-rechtlicher Medien als richtig und beispielgebend für andere ARD-Anstalten bezeichnen will.
In der Zielrichtung, nämlich eine leistungsfähige Rundfunkanstalt für unser Land zu entwickeln, waren sich die meisten einig. Nur das Wie der Fusion war von verschiedenen Seiten was auch nicht anders zu erwarten war - unterschiedlich bewertet worden. Auch persönliche Interessenlagen - auch dies ist irgendwie verständlich - haben unter Vorschieben anderer Gründe für öffentliche Aufregung gesorgt.
Was heute zur Entscheidung ansteht, ist eine gute Grundlage, die beide Länder- und auch Senderinteressen ordentlich berücksichtigt. Es ist nun ein Rahmen ausgehandelt, der das Ziel einer gemeinsamen Rundfunkanstalt klar definiert und den zukünftigen Entscheidern dennoch einen breiten Gestaltungsspielraum lässt. Die Medienmacher von ORB und SFB haben in diesem Staatsvertrag die Chance, eine leistungsfähige ARD-Anstalt zu entwickeln. Aus zwei Anstalten mit unterschiedlicher Historie und Struktur muss eine Anstalt mit gemeinsamer Ausrichtung werden. Bei Hörfunk wie Fernsehen bieten ORB und SFB, wie die letzte Medienanalyse anhand steigender Werte zeigt, anerkannte Programme, beim Hörfunk - das, denke ich, ist ein gutes Zeichen - auch schon dank bereits kooperierter Programme. Zu den erfolgreichen Beispielen gehört das vom SFB geführte Info-Radio einerseits wie das von ORB geführte Radio „Fritz“ andererseits. Es geht also.
Trotzdem muss aus Brandenburger Sicht im operativen Geschäft noch vieles präzisiert bzw. durchgesetzt werden - Stichwort: Korrespondentenplätze im Norden von Brandenburg. Auch der
Intendantensitz hätte nach unserer Auffassung nach Potsdam gehört. Hier gilt es, nach Verabschiedung des Staatsvertrages senderintern die Standorte im Norden zu sichern. Das geht. Das können die nächsten Gremien machen. Auch der Intendant gehört mit seinem Sitz nach unserer Auffassung nach Potsdam.
Während der ORB eine hohe Kompetenz in der Tiefe des Landes Brandenburg entwickeln konnte - Cottbus und Frankfurt (Oder) zeigen dies -, hat der SFB als ehemaliger Westberliner Frontstadtsender heute einen nennenswerten Anteil bezüglich der Integration der östlichen und westlichen Bezirke geleistet. Der einige Jahrzehnte jüngere ORB weist heute eine schlanke Struktur auf, verfügt über einen vorbildlichen Technikstandard und ist in vorrangig neuen und logistisch gut aufeinander abgestimmten Gebäudekomplexen einer der Equipment-Leader innerhalb der ARD.
Aus den Potenzialen von ORB und SFB schöpfend kann die künftige Anstalt RBB so gestaltet werden, dass sie ganz erheblich zur Stärkung und zum Selbstbewusstsein unserer gemeinsamen Region und der Menschen beiträgt. Gremien und neue Geschäftsführung werden viele Probleme erkennen und lösen müssen. Die Diskussion muss aber so geführt werden, dass das Wesentliche vom Unwesentlichen sorgfältig unterschieden wird und nicht vorrangig persönliche oder Eigeninteressen die Diskussion bestimmen, wie wir das gerade von der PDS gehört haben.
Damit nun zum Thema der Mitbestimmung der Personalvertretungen. Wir nehmen heute Protestschreiben des Personalrates zur Kenntnis und seit gestern höre ich auch von dem Bestreben einer Volksinitiative. Was hier betrieben wird, ist ein schlechtes Beispiel dafür, wie Eigeninteressen oder Nebensächlichkeiten hochstilisiert werden und die Hauptsache dabei völlig untergeht.
Nur wenige dürften an den Unsinn mangelnder Personalrechte glauben. Die Frage ist, wie viele der Betroffenen diese Auffassung überhaupt teilen. Das, lieber Herr Bisky, wollen wir an einem konkreten Beispiel erläutern. Die Gretchenfrage ist: Geht es bei der von ver.di und den Personalräten inszenierten Diskussion um die Mitbestimmung des arbeitenden Personals oder um Eigeninteressen einiger gewählter Mitbestimmer?
Es war der 20. August 2002. Die Gewerkschaft ver.di beim SFB hatte um 16.30 Uhr zu einer Mitgliederversammlung ins Fernsehzentrum in die Masurenallee eingeladen. Einer der Tagesordnungspunkte hieß: Stand der Fusion, weitere Aktionen zum Staatsvertrag ORB/SFB. - Die vorab verbreitete Unzufriedenheit mit dem anzuwendenden Bundespersonalvertretungsrecht statt des Berliner Personalvertretungsrechts sollte analysiert werden und Aktionen zur Änderung sollten diskutiert und beschlossen werden - also ein Thema, das, wenn sich die Belegschaft benachteiligt fühlte, zu umfangreicher Beteiligung hätte führen müssen. Von den ca. 1 100 Beschäftigten des SFB sind 236 Aktive in der Gewerkschaft ver.di. Dazu kommen ca. 60 Passive, also rund gerechnet 300 SFB-Mitarbeiter. Nun raten Sie mal, Herr Bisky, wie viele dieser vermeintlich so wichtigen Einladung gefolgt sind.
Da Prominente wie Günter Jauch in Potsdam wohnen, machen wir es doch einmal wie mit dem berühmten Quiz. Also die Frage lautet: Wie viele der 1 100 SFB-Mitarbeiter bzw. der rund 300 ver.di-Gewerkschafter sind wohl der Einladung von ver.di gefolgt, um weitere Aktionen gegen den Staatsvertrag zu besprechen? Waren es a) alle 1 100, b) wenigstens 300, c) 100 oder d) 23?
Wenn die Benachteiligung, wie behauptet, tatsächlich so einschneidend wäre, hätten ja alle da sein müssen.
Ja. - Die tatsächliche Anzahl der Teilnehmer ist Antwort d): 23. Ich denke, das zeigt doch viel von dem, was am Ende meist nicht gesagt wird.
Was ist zu tun? Wir müssen auch in Zukunft das Wesentliche vom Unwesentlichen trennen. Im Wesentlichen ist der Staatsvertrag gut. Wir konzentrieren uns auf Folgendes: Die CDU wird sich mit dem Ziel an der weiteren Gestaltung beteiligen, dass erstens eine leistungsfähige neue ARD-Anstalt entsteht, zweitens
- letzter Satz - mitarbeitergerechte Entscheidungen getroffen werden und drittens - das ist immer wieder das Wichtigste - für die Bürger der Länder Berlin und Brandenburg ordentliches Radio und ordentliches Fernsehen gemacht werden, und zwar so, dass die Kunden, das heißt die Hörer und Zuschauer, zufrieden sind und die Sender umfangreich einschalten. - Ich danke.
Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und kommen zur Abstimmung.
Ich rufe zur Abstimmung die Überweisungsempfehlung des Präsidiums auf. Sie lautet, den Gesetzentwurf in der Drucksache 3/4540 an den Hauptausschuss zu überweisen. Wer dieser Überweisungsempfehlung folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Überweisungsempfehlung mehrheitlich gefolgt worden.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung und gebe dem Innenminister das Wort. Bitte schön, Herr Schönbohm.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unter Einsatz ihres Lebens retten beherzte Frauen und Männer andere aus Lebensgefahr. Diesen Menschen gebührt unser besonderer Dank, und zwar der Dank der Gemeinschaft, und ihnen gebührt der Dank des Staates in besonderer Form. Die Leistungen dieser Frauen und Männer sind nicht durch staatliche Mitarbeiter oder Organisationen zu erbringen. Diese Leistungen leben von der Mitmenschlichkeit der Retter, von ihrer Spontaneität und von ihrem Mut.
Das Gesetz, dessen Entwurf wir heute in 1. Lesung behandeln, soll die Rettungsmedaille des Landes Brandenburg stiften. Für solche Rettungstaten können wir künftig den besonderen Dank des Landes Brandenburg in einer Weise ausdrücken, die den Dank des Staates auch über den Tag hinaus für Dritte erkennbar macht und die Lebensretter heraushebt und würdigt. Gerade die letzten Wochen haben deutlich gemacht, dass der Einsatz vieler Menschen wichtig ist, um Einzelne und die Allgemeinheit vor drohenden Gefahren zu bewahren. Wir werden morgen über die Hochwasserkatastrophe, die wir abgewendet haben, diskutieren. Wir sehen, glaube ich, bewusster, dass der Staat nicht alles regeln kann, sondern dass wir abhängig sind von Bürgern, die sich persönlich einbringen zum Wohle des Gemeinwesens.