Protocol of the Session on June 27, 2002

durch Erhöhung des Steuerfreibetrages fördern kann. Die mindestens steuerfrei zu belassende Aufwandsentschädigung von 50 DM bisher wurde ah I Januar 2002 auf 154 Euro angehoben. Damit dürften die im Land Brandenburg im Bereich der freiwilligen Feuerwehren gewährten Aufwandsentschädigungen in den meisten Fällen in voller Höhe steuerfrei bleiben.

Eine weitere Nahnahme des Landes betraf die Erarbeitung eines Aufteilungsschlüssels für Funktionsträger der Feuerwehr mit Anteilen von Ausführungstätigkeit. Entsprechend diesem Anteil können die gewährten Aufwandsentschädigungen im Rahmen des 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz bis höchstens 1848 Euro = 3 600 DM pro Jahr steuerfrei belassen werden.

Weitere Möglichkeiten zur Unterstützung der Feuerwehren bestehen aus Sicht des Landes unter anderem in der Förderung des Landesfeuerwehrverbandes Brandenburg. Bis zum Jahr 2000 haben wir diesen Verband mit jährlich 70 000 DM unterstützt. Trotz der schwierigen Haushaltslage. aber we gen der Bedeutung dieses Verbandes für das Feuerwehrwesen in Brandenburg haben wir die Förderung praktisch uni 50 % auf 105 000 DM erhöht. Des Weiteren haben wir im vergangenen Jahr Lottomittel in Höhe von 30 000 DM für die Teilnahme von Feuerwehrsportlern aus Brandenburg an der Internationalen Feuerwehrolympiade in Finnland ausgereicht.

Die Förderung der Landesjugendfeuerwehr liegt in meinem besonderen Interesse. Zur Unterstützung der Jugendarbeit und speziell aus Anlass des zehnjährigen Bestehens der Landesjugendfeuerwehr wurden durch das innenministerium Lottomittel in Höhe von 58 000 DM ausgereicht und für den Landesfeuerwehrverband insgesamt. vor allen Dingen aber für die Landesjugendfeuerwehr, haben wir Lottokonzessionsabgaben in Höhe von 233 000 DM zur Verfügung gestellt.

Die Unterstützung der Jugendfeuerwehr bleibt für mich weiterhin ein Schwerpunkt im Rahmen dieser Möglichkeiten der Nutzung der Lottokonzessionsabgabe.

Es gibt noch Klärungsbedarf. Bitte sehr, Frau Kaiser-Nicht.

Herr Minister, Sie haben auch Zahlen genannt. Jetzt ist uns von der Regierun g die Umsetzung der Haushaltssperre in den einzelnen Ressorts mitgeteilt worden. Zudem haben wir allein für den Brand- und Katastrophenschutz eine globale Minderausgabe in Höhe von 5 300 Euro und für die Landesschule für Brandund Katastrophenschutz - Sie haben das Projekt genannt - von fast 40 000 Euro. Sind diese Einschränkungen nicht mit Folgen verbunden? Werden die Vorhaben denn so umsetzbar sein, wie sie geplant sind?

Frau Kollegin Kaiser-Nicht, es ist nicht möglich, nach dem Motto zu verfahren: „Wir sparen und keiner merkt es." Natürlich hat das Unisetzen einer Einsparvorgabe und einer Haushaltssperre Auswirkungen. Aber das Projekt wird fortgeführt.

Wenn Sie die Gesamtsumme von über 2,5 Millionen Euro sehen

(Frau Kaiser-Nicht [PDS]: Nächstes Jahr!)

- Das ist ja die Gesamtsumme.

... so sind dort 40 000 Euro gekürzt, und dies wird zu machen sein. Wie im Einzelnen, weiß ich nicht. Das muss man mit den Fachleuten besprechen. Natürlich haben diese Einschränkungen Auswirkungen, aber das Projekt wird dadurch nicht beschädigt. Es kann sein, dass es schrittweise fortgeführt wird, aber Einzelheiten weiß ich nicht

Danke sehr. - Zur Formulierun g der Frage 1215 (Altschulden- hilfe) hat Frau Wehlan das Wort.

Seit Jahren ist das Thema Altschulden ein Dauerbrenner unter ostdeutschen Landwirten. Die Bundesregierung wollte noch in dieser Legislaturperiode das Kapitel Altschulden abschließen. Bei Landwirten stoßen die vorgesehenen Regelungen auf ein geteiltes Echo.

Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die vorgesehenen Regelungen hinsichtlich ihrer Wirkungen auf die Leistungskraft betroffener Brandenburger Agrarunternehmen?

Herr Minister Birthler, Sie haben das Wort.

Heer Präsident! Meine Damen und Herren? Liebe Frau Wehlan, Sie haben Recht. In der Tat ist das Thema Altschulden in derAgrarwirtschaft ein Dauerbrenner und. wie ich meine, das letzte übrig gebliebene agrarpolitische Problem des Transformationsprozesses der ostdeutschen Landwirtschaft.

Nachdem im Mai des letzten Jahres, dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts folgend, ein Gutachten zur Wirkungsanalyse der Altschuldenregelung in der Agrarwirtschaft vorgelegt und öffentlich diskutiert worden war, gab das Bundesfinanzministerium ein Folgegutachten in Auftrag. Über dessen Inhalt und Ergebnis hüllte sich der Auftraggeber jedoch trotz mehrfacher Bemühungen der Länder uni Information und Beteiligung in beharrliches Schweigen,

Bundeskanzler Schröder hat auf dem Agrarpolitischen Forum der SPD im Februar dieses Jahres in Haldensleben eine abschließende Regelung der Altschuldenfrage noch in dieser Legislaturperiode angekündigt, Zwischenzeitlich ist durch Presseinformationen bekannt geworden. dass es offensichtlich einen ersten Entwurf eines entsprechenden Gesetzes gibt. Die Agrarverwaltungen der neuen Länder sind, nachdem ich in einem Schreiben an Staatsminister Schwanitz vor reichlich 14 Tagen zum wiederholten Mal eine offizielle Sachstanclsinformation

eingefordert habe, am gestrigen Tage im Rahmen einer BundLänder-Besprechung über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens in Kenntnis gesetzt worden. Danach kann ich die hier aufgeworfene sehr konkrete Frage zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur mit Einschränkung beantworten:

Erstens: Es gibt bislang noch keinen ressortabgestimmten Referentenentwurf zur Neuregelung der Altschuldenfrage, sondern lediglich einen noch im BM F-internen Abstimmungsverfahren befindlichen Gesetzentwurf. Bis zum Ende der Legislaturperiode hofft man dieses interne Abstimmungsverfahren abschließen zu können. Das gesamte Gesetzgebungsverfahren wird folglich erst in der kommenden Legislaturperiode in die Wege geleitet.

Zweitens: Die Erwartung, es könne in der Frage der Altschulden die derzeitige Regelung bestehen bleiben, war nach Vorlage des anfangs genannten Gutachtens von Beginn an illusorisch.

Drittens: Klar sind gegenwärtig nur die Eckpunkte einer Neuregelung. Sie bewegen sich vorn Ansatz her im Rahmen dessen, was zu erwarten war. Die Möglichkeit einer Ablösezahlung auf betriebsindividueller Basis unter Berücksichtigung der konkreten Ertragslage, der Vermögensverhältnisse und der Liquidität halte ich für grundsätzlich sinnvoll und begrüßenswert. Die zentrale Frage mit Blick auf die Akzeptanz und die Wirkungen uiner solchen Regelung auf die laufenden Konsolidierungsprozesse unserer Landwirtschaft ist jedoch, wie die konkrete Ausgestaltung dieses Ansatzes erfolgt. Darauf gab es auch in der erwähnten Bund-Länder-Besprechung noch keine klärende Antwort. sondern nur die allgemeinen Aussagen, man wolle keine Rückwirkun gen auf die Vermögensauseinandersetzungen. man müsse die Genehmigungsfähigkeit durch die EU-Kommission sichern und man wolle gleichzeitig nahezu allen altschuldenbelasteten Betrieben eine Beteiligung ermöglichen.

Auf keinen Fall darf die Ausgestaltung der genannten Eckpunkte einer im Nachgang zum Gesetzgebungsverfahren erlassenen Arbeitsanweisung des Bundesfinanzministers vorbehalten bleiben, sondern muss immanenter Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens selbst sein.

Die Landesregierung wird in bewährter Ahstimmung mit allen neuen Bundesländern ihr Augenmerk darauf richten, dass eine abschließende Regelung der landwirtschaftlichen Altschulden einen Beitrag dazu leistet. die Leistungskraft unserer Agrarunternehmen zu fördern und die ländlichen Räume funktionsfähig zu halten.

Ich danke. - Bevor ich Herrn Vogelsänger Gelegenheit gebe, seine Frage zu formulieren, hügrüße ich herzlich Gäste aus der 9. Klasse der Realschule von Groß Glienicke. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Herr Vogelsänger, bitte formulieren Sie die Frage 1216 (Bau- beginn der Ortsumgehung Müllrose 1B 87]).

Die Ortsumgehun g Müllrose ist das wichtigste Infrastrukturvorhaben für die Stadt im Schlauhetal. Mit dieser Maßnahme wird es zu einer wirksamen Entlastun g der Stadt vom überörtlichen Verkehr kommen. Dies ist auch ein wichtiger Schritt für die Erlangung des Status als staatlich anerkannter Erholungsort. Zudem ist die Ortsumgehun g wichtiger Bestandteil der überörtlichen Verbindung Frankfurt (Oder) - Beeskow - Lühben Leipzig.

(Zurufe von der PDS)

Ich frage deshalb die Landesregierung: Ist der Baubeginn der Ortsumgehung Müllrose (B 87) für dieses Jahr abgesichert?

Herr Minister Meyer, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Vogelsänger. ich hin schon etwas verwirrt; Sie fischen ein bisschen in den Gewässern von Frau Osten. Der entsprechende Protest war nicht zu überhören. Aber das Positive daran ist doch: Wir wollen alle drei das Gleiche, nämlich den Ausbau der B 87. und die B 87 wird ausgebaut. Sie ist Bestandteil des Zukunftsinvestitionsprogramms, eines der Schwerpunktprogramme für Bundesfernstraßen im Land Brandenburg. Das ergänzt sich an dieser Stelle auch sehr gut mit der Oder-LausitzTrasse. Die Maßnahme befindet sich zurzeit im Planfeststellungsverfahren. Der Baubeginn ist noch für dieses Jahr vorgesehen.

Wichtig ist aber - das betrifft ein wenig das Herz der Region dass wir die Ortsdurchfahrt vorher qualifizieren. Die Mittel dafür haben wir im Haushalt bereitgestellt. Wer in den letzten zehn Tagen vor Ort war. weiß, dass dort bereits kräftig gebuddelt wird.

Die Ortsumgehung Müllrose ist ein wesentlicher Baustein beim Ausbau der 13 87 zu einer leistungsfähigen Querverbindung von Frankfurt (Oder) nach Leipzig. Zusammen mit der OderLausitz-Trasse verbessert sie die Situation insgesamt in Südostbrandenburg. Ich meine auch, dass einmal deutlich gesagt werden muss. dass mit jeder Baustelle. mit jeder fertig gestellten Ortsdurchfahrt oder mit in Bau befindlichen Ortsumgehungen die Akzeptanz des blauen Netzes und dieser Maßnahmen erhöht wird.

Im Jahre 2002 werden wir in dieser Region auch noch die Maßnahmen Ortsumgehung Seelow sowohl in Richtung Osten als auch auf der B 167 von Norden nach Süden beginnen. Wir werden auch den Ausbau der B 87 weiter vorantreiben.

Luckau ist im Bau. Ich hatte im Landkreis Elbe-Elster in der vergangenen Woche ein gutes Gespräch - Herr Schrey war dabei -, hei dem wir Herzberg als nächsten Schwerpunkt festgelegt haben. Es besteht Übereinstimmung in der Region darüber, dass wir die Prioritäten in dieser Gesprächsrunde gemeinsam festlegen.

Ich möchte deutlich sagen: Auf der mit am meisten befahrenen Strecke - von Frankfurt nach Eisenhüttenstadt - sind Verkehre von mehr als 30 000 Fahrzeugen innerhalb von 24 Stunden zu verzeichnen. Den Ausbau werden wir in diesem Jahr weiter vorantreiben und dort eine Zwei-plus-ei ns-Ausbauqual i tät erreichen.

Leider haben wir im Verfahren bezüglich des Raumes Eisenhüttenstadt - Neuzelle noch einige Schwierigkeiten bezüglich der Umwelt. Diese Probleme werden wir jedoch lösen, sodass sich das Bild 2004/05 doch sehr gut ahrunden wird. - Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Ich danke auch. - Wir sind bei der Frage 1217 (Meldepflicht für Drogenfälle an Brandenburger Schulen). die die Abgeordnete Fechner formuliert.

In einem Rundschreiben wurden alle Schulen angewiesen, rechtsextremistische Straftaten den jeweiligen Schulämtern zu melden. So war der Presse zu entnehmen. dass an Brandenburger Schulen 135 Vorfälle mit rechtsextremistischem Hintergrund registriert wurden.

Als meine Fraktionskollegin in einer Kleinen Anfrage nach der Anzahl der Fälle von Drogenmissbrauch an Schulen fragte, wurde ihr mitgeteilt. dass dazu keine Aussagen getroffen werden können, da es keine generelle Anzeigepflicht gibt.

Ich frage die Landesregierung: Warum unterliegen Fälle von Drogenmissbrauch und -konsum nicht ebenfalls der Meldepflicht wie vermutlich rechtsextremistische Vorfälle?

Herr Minister Reiche, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und HM-en Abgeordnete! Nicht vermutlich rechtsextremistische Vorfälle, sondern rechtsextremistische Vorfälle unterliegen in Brandenburg der Meldepflicht. weil rechtsextremistische Vorfälle in Schulen schon vor dem Hintergrund der Verfassungsfeindlichkeit nicht mit Fällen von Drogenmissbrauch in Schulen gleichzusetzen sind.

Die Schule hat in einem demokratischen Rechtsstaat jeden Anschein zu vermeiden. verfassungsfeindliche Aktivitäten zu dulden. Die Pflicht der Lehrkräfte, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten und entsprechend erzieherisch zu handeln. entspricht dem Auftrag, für einen angstfreien Raum in der Schule zu sorgen.

Rechtsextremistische Vorfälle gehen häufig mit Gewalt einher und erfordern es, in besonderer Weise dokumentiert zu werden. Deshalb ist die Mitteilungspflicht gegenüber den Schulaufsichtsbehörden - neben möglichen Strafanzeigen - sowohl im Hinblick auf die Klärung derartiger Vorfälle als auch im Hin

blick auf einen Gesamtüberblick erforderlich. Sie dient der Transparenz in einem gesellschaftlich und politisch aktuell besonders sensiblen Bereich und trägt zu einer realistischen Wahrnehmung bei. in welchem Umfang Schülerinnen und Schüler tatsächlich zur gesamtgesellschaftlichen Problematik rechtsextremistischer Umtriebe beitragen.

Auch der Drogenmissbrauch sowie der !landet mit Drogen in der Schule müssen als gesamtgesellschaftliches Problem ernst genommen und wahrgenommen werden. Das ist auch der Fall. Das gilt grundsätzlich ebenso für alle anderen Kriminalitätsbereiche.

Die Schulen sind überwiegend in der Lage, Drogenprobleme in der Schule zu erkennen und im Einzelfall an gemessen auf betroffene Schülerinnen und Schüler und deren Eltern einzugehen. Dazu können auch Strafanzeigen gehören. Der Schulaufsicht ist es möglich, die Zahl von Fällen des Drogenmissbrauchs in einer bestimmten Schule festzustellen und gezielt zu intervenieren.