Dasselbe Gebaren scheint für die zweckgebundenen Finanzmittel des Gemeindefinanzierungsgesetzes nach § 16 a zu gelten. Die Fragen der Opposition dazu konnte oder wollte die Landesregierung nicht beantworten. Dass Sie behaupten, über das Landesarbeitsamt nicht ermitteln zu können, wie viele Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsmaßnahmen im Bereich der Familienentlastenden Dienste in Brandenburg tätig waren und sind - wie wir in Frage 15 erkunden wollten -, scheint mir gelinde gesagt eine Frechheit bzw. eine unerträgliche Missachtung des Parlaments zu sein.
Eine Landesregierung, die auf eine Große Anfrage von Abgeordneten nur mit der Erläuterung von Paragraphen und zugehörigen Kommentaren antwortet, muss sich schon nach den Inhalten und der daraus resultierenden Politik fragen lassen.
Meine Damen und Herren! Der Anhang zur Antwort auf die Große Anfrage 42 unserer Fraktion weist beispielsweise die Landeshauptstadt Potsdam, die Stadt Brandenburg an der Havel, die Landkreise Potsdam-Mittelmark, Havelland, Dahme-Spreewald und Märkisch-Oderland als Orte ohne Familienentlastende bzw. familienunterstützende Dienste aus.
Was ist aus unserer Sicht angesichts dieser Misere im Interesse der Menschen mit Behinderungen und ihrer Angehörigen im Land Brandenburg zu tun?
Erstens: Das Parlament muss nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts über das BSHG ein neues Ausführungsgesetz vorlegen.
Zweitens: Dabei bleiben angesichts weiterhin mangelnder ambulanter Angebote nur zwei Wege übrig. A) Wir gehen den Weg Baden-Württembergs und unterstellen dem überörtlichen Sozialhilfeträger alle Wohnbelange von Behinderten, ob stationär oder ambulant, und legen für Familienentlastende bzw. familienunterstützende Dienste ein Förderprogramm mit Dokumentationspflicht in Höhe der bisherigen GFG-Mittel auf, bis sich diese Dienste nach Aufbau von Bedarfsstrukturen hauptsächlich über die Eingliederungshilfen finanzieren. Nur so können wir auf Dauer das Anwachsen des Bedarfs an stationären Unterbringungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen abbauen.
Gestalten wir endlich und verhindern wir, dass diese hilfebedürftigen Menschen in Brandenburg weiterhin nur verwaltet werden, oder gehen wir den Weg Niedersachsens und unterstellen den überörtlichen Trägern der Sozialhilfe alle Eingliederungsmaßnahmen, ob stationär oder ambulant, und gestalten mit den nicht mehr ausgereichten GFG-Mitteln eine bedarfsgerechte ambulante Betreuungslandschaft!
Wir sollten endlich eine differenzierte Behindertenhilfe in Brandenburg aufbauen, anstatt nur an den Abbau der stationären Hilfe und die Einspareffekte zu denken. Die PDS hat nach wie vor den Eindruck - es tut mir Leid, das hier sagen zu müssen -, dass die Landesregierung keine Meinung und kein Konzept hat. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist unbenommen das Recht jeder Fraktion, der Landesregierung Große Anfragen zu stellen, um umfangreiche Informationen zu einzelnen Politikfeldern zu erhalten.
Aber heute debattieren wir die Große Anfrage der PDS „Ambulante Dienste und andere Betreuungsformen in der Behindertenhilfe” und wissen dabei genau, dass hierfür in erster Linie die Kommunen verantwortlich sind. Die Landespolitik ist allerdings Weichensteller und der Landesregierung obliegt die Rechtsaufsicht. Lediglich über finanzielle Zuwendungen, sei es auf der Grundlage des Bundessozialhilfegesetzes oder im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes, kann sie versuchen, darauf hinzuwirken, dass der Grundsatz „Ambulant vor stationär” von den Kommunen aufgenommen und umgesetzt wird.
Da die kommunalen Gebietskörperschaften, wie in der Antwort ausgeführt, weder berichts- noch auskunftspflichtig sind noch Weisungen der obersten Landesbehörde entgegenzunehmen haben, sind die Einfluss- und Eingriffsmöglichkeiten der Landesregierung, die Behindertenbetreuung auf ambulante Versorgungsstrukturen zu konzentrieren, sehr begrenzt. Die Sinnhaftigkeit der Großen Anfrage war mir deshalb auch nicht plausibel. Was Sie jetzt gesagt haben, Frau Bednarsky, das fand ich auch ziemlich an den Tatsachen vorbei diskutiert. Das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 14. Februar 2002, das zu respektieren und umzusetzen ist, hat nicht etwa aus sozialrechtlichen, sondern aus kommunalrechtlichen Gründen die Novellierung des AG-BSHG aufgehoben und das wissen Sie eigentlich auch ganz genau. Für die sozialrechtliche Betrachtungsweise ist es aber wichtig - das klingt auch in der Antwort auf Frage 24 an -, dass es in einzelnen Kreisen selbst in der kurzen Zeit gelungen ist, die Sozialhilfekosten durch ein Umsteuern in Richtung mehr ambulanter Betreuung zu stabilisieren oder gar leicht zu senken.
Die Mitglieder des Sozialausschusses werden sich an die Ausführungen der Sozialdezernentin des Landkreises Dahme-Spreewald, Frau Lehmann, in der Anhörung am 17. Oktober vergangenen Jahres erinnern. Vor kurzem haben wir im Ausschuss auch über die besondere Bedeutung von Angeboten für alte und behinderte Menschen diskutiert, um uns vom Ministerium und vom LASV über den Stand der Erarbeitung der in der Antwort auf Frage 22 erwähnten Empfehlungen informieren zu lassen. Die umfangreiche Unterlage zu den Ergebnissen der diesbe
züglich eingerichteten Arbeitsgruppe im Landessozialamt hat jede Fraktion erhalten. Das Thema ist erkannt und wird bearbeitet. Aufgrund des gegenwärtigen Informationsstandes kann nicht davon die Rede sein, dass hier ein Notstand besteht oder dass er kurzfristig droht.
Meine Damen und Herren, aufgrund des eingeschränkten Fakten- und Datenmaterials in der Antwort der Landesregierung - die Ursachen dafür habe ich genannt - möchte ich meine Ausführungen auf einige finanzielle Aspekte konzentrieren. Besonders wichtig ist mir dabei, dass es der SPD-Fraktion gemeinsam mit dem Koalitionspartner gelungen ist, trotz der angespannten Haushaltslage das Landespflegegeld beizubehalten.
Des Weiteren sind an dieser Stelle die Mittel auf der Grundlage von § 16 a GFG zu nennen, die notwendig und sinnvoll sind, wenn sie zum Beispiel zur Förderung Familienentlastender Dienste eingesetzt werden, wie es in der Antwort auf Frage 20 ausgeführt ist.
Im Doppelhaushalt 2002/2003 stehen zur Förderung der sozialen Dienste der Kommunen insgesamt 27,9 Millionen Euro zur Verfügung. Seit diese Mittel im GFG verankert sind, liegt es in der Verantwortung der Kreise und kreisfreien Städte, das Geld sinnvoll in den Aufbau und die Stabilisierung ambulanter sozialer Strukturen zu lenken. Ich denke, dass man vor Ort auf die kommunalen Vertreter entsprechend einwirken muss. Zu den Dingen, die über das GFG finanziert werden, zählen beispielsweise Fahrund Begleitdienste, Vorlese- und Schreibdienste, die Beratung und Begleitung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen, Betreuungsdienste für chronisch Kranke sowie Angebote für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten.
Meine Damen und Herren, in ihrer Großen Anfrage zu den ambulanten Diensten versucht die PDS - wie häufig - einen Spagat, indem sie sich bemüht, es allen Interessenvertretern recht zu machen. Ich denke, das ist auch in der Rede von Frau Bednarsky wieder deutlich hervorgetreten.
Im Sinne der Behinderten werden Leistungen und Hilfen kritisch hinterfragt und es wird geprüft, ob diese ausreichend sind. Ausreichend wird nie etwas sein, Frau Bednarsky.
Aber das heute in einer derartigen Form kleinzureden, das fand ich schon unerhört. Wir sitzen im Ausschuss zusammen
und dort habe ich von Ihnen noch nie gehört, dass Sie mit den Verhältnissen in Brandenburg derart unzufrieden sind.
mich an dieser Stelle für Ihre Aufmerksamkeit. Ich denke, das Wesentliche zu diesem Thema habe ich gesagt. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Große Anfrage hätten sich die Genossen der PDS wirklich sparen können,
aber nicht, weil das Thema nicht interessant genug wäre, sondern weil viele Antworten vorhersehbar waren. So zum Beispiel hätten die Genossen damit rechnen müssen, dass die Landesregierung darauf verweisen wird, dass die örtlichen Träger der Sozialhilfe für viele Entscheidungen zuständig sind und dass das Land lediglich eine Rechtsaufsicht hat, womit sie formal auch Recht hat. So verwundert es auch nicht, dass die meisten Fragen unbeantwortet blieben.
Eine der wenigen beantworteten Fragen hätte sich die PDS auch sparen können, nämlich die, ob die Landesregierung das Ziel hat, die verfassungswidrige Deckelung der Fallzahlen im stationären Bereich aufzuheben. Prompt antwortete die Landesregierung darauf und stellte klar, dass die Fallzahlendeckelung bereits durch die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts rückwirkend für nichtig erklärt wurde und es insoweit keiner Aufhebung durch die Landesregierung mehr bedarf. Aber daran sieht man wieder einmal das gestörte Verhältnis der PDS-Genossen zu unserem Rechtsstaat.
Meine Damen und Herren, ich erwähnte es eingangs schon: Neue Erkenntnisse hat diese Große Anfrage nicht gebracht und im Gegensatz zu manch anderem der hier anwesenden Politiker werde ich mich kurz fassen; denn über nichts zu reden lohnt sich nicht. - Ich danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Ambulante Dienste und andere Betreuungsformen in der Behindertenhilfe” war der Ansatz für die Große Anfrage der PDS. Als letzte Rednerin bin ich daran, nur noch einiges ergänzen zu können und auch zu wollen. Aber ich möchte eingangs daran erinnern, nicht zu vergessen, was wir in zwölf Jahren auf dem Gebiet der sozialen Dienste, der sozialen Netzwerke geschaffen haben und aus welcher Ausgangslage wir 1989 gestartet sind.
Wenn ich mir diese Zahlen hier ansehe, würde es sich allein auf dieser Grundlage gehören, auch zu sagen, was wir geschaffen haben, aber auch, was es ohne Zweifel noch zu tun gilt. Ich bin seit über 30 Jahren dem Gesundheits- und Sozialwesen verbunden und weiß um diese Entwicklung. Ich finde es ein bisschen unfair, uns auf diese Art und Weise wenig konstruktiv behilflich zu sein. Denn nur mit Negativauflistung ist niemandem gedient, schon gar nicht Behinderten, Schwachen und Kranken.
Egal, ob wir das SGB IX zugrunde legen, in dem es um die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen geht, oder das SGB XI, in dem Regelungen zur sozialen Pflegeversicherung getroffen werden - es gilt immer der Grundgedanke, dass die Prävention Vorrang hat und die ambulante Pflege im häuslichen Umfeld der stationären Pflege vorzuziehen ist.
Das ist für die von Pflege Betroffenen wichtig, denn jeder soll, solange es irgend geht, ein selbstbestimmtes Leben in einem sehr persönlichen Umfeld führen können.
Ich möchte hier, Frau Konzack, unser beider Bemühungen noch einmal in den Vordergrund stellen und sagen, dass wir als Koalition gemeinsam darum ringen, uns im Sozialausschuss zu verständigen, wirklich den Menschen zu helfen und nicht in Polemik zu verfallen.
Der Ausbau der ambulanten Pflege gewinnt vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung an Bedeutung, denn dank des medizinischen Fortschritts erreichen bei uns immer mehr Menschen ein beachtliches Lebensalter. Da mit zunehmendem Lebensalter bei vielen die Gefahr schwerer gesundheitlicher Beeinträchtigungen zunimmt und fast immer eine Multimorbidität vorliegt, ist auch von einem vermehrten Pflegebedarf auszugehen. Er wird nicht geringer werden, sondern zunehmen, wenn wir von einer weiteren Erhöhung der Lebenserwartung unserer Menschen ausgehen. Wenn viele Krankheiten bei einem Menschen auftreten, werden wir zu einem erhöhten Pflegebedarf kommen.
Erfreulicherweise erreichen dank des medizinischen Fortschritts auch Menschen mit Behinderungen ein höheres Lebensalter. Wir sind vor die Tatsache gestellt, dass auch psychisch Kranke, Menschen mit angeborenen psychischen Behinderungen ein hohes Alter erreichen werden und dass diese Probleme jetzt zusätzlich für uns erwachsen und wir an neue Netzwerke denken und sie erarbeiten müssen.
Wenn diese Menschen das Rentenalter erreicht haben und nicht mehr die Werkstätten für Behinderte aufsuchen können, ist darüber hinaus eine intensive Betreuung erforderlich, um auch nach der Berufstätigkeit eine Integration zu ermöglichen.
Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien zur Schaffung eines flächendeckenden und gemeindenahen psychiatrischen Versorgungssystems bekannt.
Wir gehen davon aus, dass psychisch kranke Menschen nicht unnötig lange in Großkrankenhäusern untergebracht werden sollen. Wer diese Einrichtungen kennt - genannt seien an dieser Stelle Wittstock und Brandenburg -, wird unseren Intentionen folgen können. Und wenn man einmal die Biografie eines Schwerstbehinderten, Mehrfachbehinderten sieht, der 30 Jahre lang in der Psychiatrischen Anstalt Teupitz eingesessen hat und