Wissenschaftler sprechen seit Jahren von weltweitem „Massensterben von Arten und Lebensräumen” und sagen bis zum Ende dieses Jahrhunderts einen Verlust von bis zu zwei Dritteln der heute vorhandenen Arten und Lebensräume voraus.
Natürlich sind wir uns alle darüber einig, dass ein integriertes Moorschutzprogramm des Landes Brandenburg nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein könnte. Es wäre aber ein wichtiger Schritt im Verbund von Regulierung des Landschaftswasser
Es ist kein Geheimnis, dass zur Unterhaltung und Entwicklung von Fließgewässern sowie zur Verbesserung des Landeswasserhaushalts bis zum Jahr 2006 jährlich über 10 Millionen Euro aus EU-Mitteln zur Verfügung stehen. Doch, werte Frau Dr. Enkelmann, diese 10 Millionen jährlich, also 60 Millionen Euro bis 2006, wird der Minister bestimmt schon für andere Zwecke verplant haben. Also müsste er Mittel aus anderen Bereichen streichen, damit sie für dieses Moorschutzprogramm zur Verfügung stünden. - Damit sollte man doch etwas anfangen können.
Wie gesagt, lassen Sie uns an die Grundsätze gehen. In unseren Zielen liegen wir vielleicht gar nicht so weit auseinander, hinsichtlich der Instrumente und Wege sind wir es offensichtlich sehr wohl. Wir wollen den Ansatz der Freiwilligkeit und der Verantwortlichkeit aller Menschen in unserem Land stärker hervorheben, also auch in Bezug auf den Schutz der Moore und Auen.
Wie gesagt - das hat auch Herr Kollege Gemmel schon gesagt -, es besteht noch Klärungsbedarf. Den Antrag werden wir ablehnen. Einer Ausschussüberweisung stimmen wir zu. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Dr. Enkelmann, in Vorbereitung auf die heutige Befassung mit Ihrem Antrag habe ich selbstverständlich die entsprechende Landtagsdrucksache aus dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern nachgelesen. Deshalb kommt das, was Sie sagen - auch hinsichtlich des Tons und des Inhalts -, für mich überhaupt nicht überraschend.
Ich möchte aber eine Anmerkung machen: Während in Mecklenburg-Vorpommern in der Diskussion und auch im Konzept sowie in den Programmen auf Kooperation gesetzt wurde, steht in Ihrem Antrag nur „angemessene Zusammenarbeit”. Allein schon dieser Stil und diese Erwartung,
(Frau Dr. Enkelmann [PDS]: Dann haben Sie den Antrag schlecht gelesen! „Beteiligen” steht darin, Herr Dom- browski!)
da wir in Brandenburg seit Jahren einen kooperativen Stil im Naturschutz und vor allen Dingen beim Umgang mit allen Nutzergruppen pflegen. Bei der Befassung mit der Novellierung des Naturschutzgesetzes haben wir deshalb schon, bevor überhaupt
ein Novellierungsvorschlag vorlag, eine erste Anhörung durchgeführt. Eine zweite Anhörung wird durchgeführt, wenn ein Entwurf vorliegt.
Nun zur Sache selbst: Moore sind äußerst sensible und schützenswerte Lebensräume für eine Vielzahl von bedrohten Tierund Pflanzenarten. Neben Wasser akkumulieren sie Kohlenstoff. Sie tragen damit in Größenordnungen zum Arten-, Gewässer- und Klimaschutz bei. Das steht unzweifelhaft fest. Ein sorgsamer Umgang mit den Mooren, dessen Bestandteil natürlich auch eine extensive land- und forstwirtschaftliche Nutzung ist, ist aus unserer Sicht deshalb gleichermaßen ökonomisch und ökologisch sinnvoll.
In den 70er und 80er Jahren wurde durch Meliorationen - das heißt in erster Linie Entwässerungen und Umwandlungen der Nutzungsart - versucht, die landwirtschaftliche Produktionsfläche zu erweitern. Nach der Wende hat hier ein Umdenken stattgefunden. Niemand von uns denkt heute noch daran, vorhandene Niedermoorstandorte in Ackerflächen umzuwandeln. Heute ist aus unserer Sicht ein nachhaltiger Umgang mit unseren Brandenburger Mooren von großer Bedeutung.
Dieser großen Bedeutung tragen wir in mehrfacher Hinsicht Rechnung. Ein Hauptbestandteil des Moorschutzes sind umfangreiche Schutzgebietsausweisungen nach dem Brandenburgischen Naturschutzgesetz. So sind unsere Brandenburger Moore zu einem großen Teil Bestandteil von Naturschutzgebieten. Auch bei der Meldung der FFH-Gebiete im März 2000 sind die Moore berücksichtigt worden. Des Weiteren sieht § 32 unseres Naturschutzgesetzes vor, dass unter anderem Moore und Sümpfe sowie Bruch-, Moor- und Auwälder als Biotope geschützt sind. Ich zitiere aus § 32:
„Maßnahmen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung... führen können, sind unzulässig.”
Wir sehen also, dass die Brandenburger Gesetzgebung uns einige sehr wirkungsvolle Instrumente an die Hand gibt, um die Moore im Land nachhaltig zu sichern. Diese werden, wie Sie meinen Ausführungen entnehmen können, bereits jetzt angewandt.
Ich stimme mit Ihnen überein, Frau Dr. Enkelmann, dass wir näher hinschauen sollten, was die Wasser- und Bodenverbände mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln anfangen. Ziel kann es aus unserer Sicht deshalb nicht sein, im Land Brandenburg ein von Ihnen, meine Damen und Herren von der PDS, gefordertes Moorschutzprogramm aufzulegen, dessen Finanzierung wir uns auch nicht leisten können. Schon bei der Umsetzung der FFH-Richtlinie, die, wie schon gesagt, zum Moorschutz beiträgt, werden wir Mühe haben, die daraus folgenden finanziellen Lasten zu tragen.
Die Erfahrungen mit Moorschutzprogrammen sind auch unterschiedlich. Sie haben auf das Land Mecklenburg-Vorpommern verwiesen, von dem wir vielleicht in einigen Jahren Erfahrungen verwerten können. Es gibt Erfahrungen mit dem Moorschutzprogramm in Niedersachsen, das seit zwanzig Jahren dort angewandt wird - mit dem Ergebnis, dass die Moorstandorte um ein Fünftel reduziert wurden, egal aus welchen Gründen. Dies werden wir in Brandenburg selbstverständlich nicht zulassen auch ohne Moorschutzprogramm nicht.
Zur nachhaltigen Sicherung und damit zum Erhalt unserer Moore müssen wir daher konsequent die uns zur Verfügung stehenden Instrumente weiterhin entsprechend anwenden. Die Auflage eines Moorschutzprogramms, wie es die Küstenländer Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern seit einigen Jahren betreiben, ist daher für uns nicht sinnvoll und nicht finanzierbar.
Bevor ich der Landesregierung das Wort erteile, darf ich unsere jungen Freunde aus der Käthe-Kollwitz-Realschule in Potsdam herzlich begrüßen, die heute bei uns sind. Herzlich willkommen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Land Brandenburg ist neben seinem Reichtum an Oberflächengewässern unter anderem durch ausgedehnte Niederungen, Luchlandschaften und Flussauen gekennzeichnet. Der Umfang der Niedermoorfläche beträgt circa 200 000 ha. Die Niedermoore, bei denen es sich im überwiegenden Teil um Versumpfungsmoore handelt, wurden und werden überwiegend landwirtschaftlich genutzt.
Im Zusammenhang mit der zu DDR-Zeiten praktizieren Hochertragspolitik und der damit im Zusammenhang stehenden Komplexmelioration wurde nahezu die gesamte Niedermoorfläche des Landes Brandenburg stark entwässert. Diese vermeintlich im Interesse der Landwirtschaft erfolgten Entwässerungsmaßnahmen führten im Zusammenhang mit einer Acker- und Grünlandwechselnutzung zu irreversiblen Strukturschäden im Torfkörper, zur Mineralisierung von Torf, zur Sackung und Schrumpfung von Mooren. Dieser Prozess der Moorbodendegradierung führt in immer stärkerem Maße zu Ansaatrisiken in der Landwirtschaft und erschwert zunehmend die Bewirtschaftung.
Neben den Bewirtschaftungserschwernissen und damit ökonomischen Schäden für die Landwirtschaft führt diese Form der Moorbewirtschaftung auch zu ökologischen Problemen. Erinnert sei nur an die stoffliche Belastung der Oberflächengewässer und des Grundwassers, die Gasemission und den Verlust der landschaftsökologischen Funktion der Standorte. Aus Stoffsenken entstanden umweltbelastende Stoffquellen. Diese Auswirkungen sind uns bewusst. Wir sind uns, so meine ich, alle darüber im Klaren, dass dieser Weg ein Irrweg war. Ich halte den Umgang mit unserem wertvollsten Naturgut Boden in der DDR-Zeit nach wie vor für eine der größten Schandtaten dieser vergangenen Republik.
Mein Haus hat im Hinblick auf diese Problematik bereits vielfältige Maßnahmen ergriffen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an die enormen finanziellen Mittel, die bereits seit
1990 im Rahmen des Vertragsnaturschutzes im Bereich der Grünlandextensivierung und im Wiesenbrüterprogramm eingesetzt werden. Ich verweise auch auf die Mittel im Rahmen des KULAP, insbesondere im Bereich der Grünlandextensivierung, der Umwandlung von Acker in Grünland, des Spreewaldprogramms und im Rahmen der Förderung überflutungsgefährdeter Standorte.
Neu hinzugekommen ist die Richtlinie gemäß Artikel 16 der EU-Verordnung, die einen Ausgleich für Einschränkungen der Landbewirtschaftung in Natura-2000-Gebieten vorsieht. Diese Richtlinie ermöglicht einen Ausgleich von Bewirtschaftungserschwernissen infolge höherer Wasserstände.
All diese Maßnahmen tragen zur Minimierung einer weiteren Bodendegradation auf unseren Moorböden bei.
Nicht unerwähnt bleiben darf die Anfang des Jahres durch mich in Kraft gesetzte Richtlinie zur Förderung der Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes. Es ist schon erwähnt worden: Diese Richtlinie, die über sechs Jahre mit 10 Millionen Euro pro Jahr ausgestattet ist, ist das entscheidende Instrument zur Sanierung und Wiederherstellung eines stabilen Landschaftswasserhaushaltes. Diese Richtlinie orientiert schwerpunktmäßig auf die Renaturierung verbauter Gewässer, den Rückbau und den naturnahen Umbau wasserwirtschaftlicher Anlagen, auf den Rückbau überdimensionierter Grabensysteme, die Wiederherstellung von Retentionsflächen oder auf die Erhaltung und Wiederherstellung der Bodenfunktionen durch Verringerung der Grundwasserflurabstände. In besonderen Einzelfällen sind aber auch der Neubau oder die Rekonstruktion wasserwirtschaftlicher Anlagen förderbar. Insbesondere für die Wiederherstellung der landschaftsökologischen Funktion der Niedermoore hat diese Richtlinie eine maßgebliche Bedeutung.
Um dem hohen Anspruch im Hinblick auf den Schutz der Moore und die Wiederherstellung eines stabilen Landschaftswasserhaushaltes gerecht zu werden, habe ich im Jahr 2000 eine abteilungsübergreifende Projektgruppe Landschaftswasserhaushalt unter Leitung des Präsidenten des Landesumweltamtes eingesetzt. Damit hat dieses Thema in meinem Haus einen hohen Stellenwert und politische Priorität erhalten. Die Projektgruppe, die sich mit zahlreichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Landschaftswasserhaushalt beschäftigt, hat sich natürlich auch mit dem weiteren Umgang der Moore, die ja geradezu eine Schlüsselstellung im Zusammenhang mit dem Landschaftswasserhaushalt einnehmen, auseinander gesetzt. Ich meine, dass wir erst den Ergebnisbericht der Projektgruppe abwarten sollten, ehe wir zu weiteren umsetzungsrelevanten Entscheidungen kommen sollten.
Das in Mecklenburg-Vorpommern bereits bestehende Moorschutzkonzept, das Konzept zur Bestandssicherung und zur Entwicklung der Moore in Mecklenburg-Vorpommern, findet in Fachkreisen breite Anerkennung. Dieses integrative Konzept baut auf einer umfassenden Moorkartierung und einer Konfliktanalyse auf. Im Ergebnis wurden in Abhängigkeit des Schutzbedarfes und der Eignung der Flächen für die Landwirtschaft kurz-, mittel- und langfristige Konzeptvorschläge gemacht. Die Förderinstrumente der Landwirtschaft und der Wasserwirtschaft wurden daraufhin abgestimmt. Allerdings muss man auch bedenken, dass Mecklenburg unter anderem über andere ökologische Moortypen als Brandenburg verfügt, zum Beispiel über
großflächige, tiefgründige Durchströmungsmoore in den Flusstälern und küstennahe Überflutungsmoore, die sowieso zum Teil keine landwirtschaftliche Nutzung zulassen.
Ich bin gern bereit, die Grundlagen, über die wir mit unserer Projektgruppe beraten, und die Erfahrungen, die wir mit Mecklenburg regelmäßig austauschen, weiterhin umfassend und regelmäßig mit Ihnen im Ausschuss zu diskutieren, so wie wir es bisher getan haben. Es bedarf dazu keines Antrages der PDSFraktion.
Wir sind am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Die PDS-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Antrages in der Drucksache 3/3925 an den Ausschuss für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung. Wer diesem Überweisungsansinnen folgen möchte, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Überweisung mehrheitlich abgelehnt worden.
Wir kommen zur Abstimmung in der Sache. Wer dem Antrag in der Sache folgen möchte, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag abgelehnt worden.
Unterrichtung des Landtages Brandenburg über die Ergebnisse der rechtlichen Prüfung von Schadensersatzansprüchen der Gesellschafter der BBF gegen die Investmentbank Credit Suisse First Boston AG (CSFB)
Des Weiteren liegt Ihnen dazu ein Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und CDU in der Drucksache 3/3962 vor.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der PDS-Fraktion. Frau Dr. Enkelmann, ich darf Sie erneut bitten, an das Rednerpult zu kommen. Bitte sehr.