Erhebungen und Auswertungen von Verfahren gegen die organisierte Kriminalität im Lande Brandenburg belegen eine seit Jahren gleich bleibende Ausprägung dieser Deliktart. Diese Aussagen werden weniger an den Fallzahlen, sondern vor allem an den festgestellten qualitativen Merkmalen wie dem Charakter der Gruppenstrukturen, dem Handeln der Täter und dem Besetzen bestimmter Schwerpunktbereiche der Kriminalität deutlich.
Die landesweiten Ermittlungen spiegeln auch eine Kontinuität der dominierenden Täternationalitäten und der bevorzugten
Kriminalitätsbereiche wider. Eine wesentliche Änderung in diesen Bereichen ist in den vergangenen Jahren nicht deutlich geworden und aus gegenwärtiger Sicht wird sich eine solche Änderung auch nicht ergeben.
Die Schwerpunktbereiche der erkannten organisierten Kriminalität bilden die Rauschgiftkriminalität, die Gewaltkriminalität und die Eigentumskriminalität, insbesondere der Diebstahl von Kfz.
Im Land Brandenburg waren im Jahre 2000 17 Verfahrenskomplexe mit 231 Tatverdächtigen anhängig. Im Jahre 1999 gab es 19 Komplexe mit 241 ermittelten Tatverdächtigen. Im Jahre 2000 hatten die deutschen Staatsangehörigen mit 71,4 % zum wiederholten Male den höchsten Anteil an der Gesamtzahl der Verdächtigen.
Die geführten Ermittlungen und die bisherigen Erkenntnisse lassen keinesfalls den Schluss zu, dass das Land Brandenburg in seinem Bestand irgendwie gefährdet ist, wie es zum Teil öffentlich geäußert wurde. Aber diese Form der Kriminalität muss durch den Staat und die Gesellschaft weiterhin intensiv bekämpft werden. Hierbei stehen Polizei und Justiz in einer besonderen Verantwortung.
Lassen Sie mich eine Abschlussbemerkung machen. Bei der organisierten Kriminalität ist es so, wie wenn man einen Stein sieht und nicht weiß, was darunter ist, wenn man diesen Stein nicht umdreht. Das heißt: Je mehr wir ermitteln, umso mehr können wir feststellen. Aus diesem Grunde ermitteln wir in Brandenburg mit Hochdruck, um zu verhindern, dass sich die organisierte Kriminalität von Berlin aus nach Brandenburg ausdehnt, weil der Eindruck entstehen könnte, dass die Situation hier sozusagen günstiger ist. Dies ist eine Aufgabe, die uns gemeinsam fordert.
Herr Minister, Sie haben in Ihrer Antwort die besondere Verantwortung des Staates - insbesondere - von Polizei und Justiz angeführt. Meine Frage: Wird die bevorstehende Polizeistrukturreform hier im Lande Auswirkungen auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität haben bzw. wird die organisierte Kriminalität dadurch noch besser bekämpft werden können?
Das ist ein Thema, über das wir mit den Fachleuten diskutiert haben, zum Beispiel mit dem Bund der Kriminalbeamten. Die Zuständigkeit für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität fassen wir bekanntlich beim Landeskriminalamt zusammen. Dort ist die Federführung und die Durchführung im Einzelnen obliegt dem jeweiligen Polizeipräsidium. Ich meine, dass dadurch die Leistungsfähigkeit der Polizei erhöht wird. Wir brauchen für bestimmte Bereiche der Kriminalitätsbekämpfung besonders ausgebildete Spezialisten, die wir an einem Ort zentralisieren müssen. Ich sage es noch einmal ganz kurz: Zen
Meine Frage schließt an das eben Gesagte an. Herr Minister, wie stellen Sie sicher, dass nach der Polizeistrukturreform, die ja mit einer Verringerung der Zahl der hochspezialisierten Ermittlungsgruppen - Stichwort: Oranienburg fällt weg - verbunden ist, all die Spezialisten, die bisher in diesem Bereich gearbeitet haben, weiterhin zur Verfügung stehen, sodass ihr Know-how genutzt werden kann?
Von daher liegt das, was Sie gesagt haben, in der Logik der Entwicklung. Wir haben andere Strukturen vorgesehen, die sich nicht um Eberswalde zentralisieren. Wir werden bei den Polizeipräsidien und beim Landeskriminalamt die notwendigen Kompetenzen haben. Insgesamt wird es durch die Polizeistrukturreform mehr Kriminalbeamte in der Fläche geben, die für die Bürger bürgernah arbeiten können. Im Bereich der Bekämpfung der organisierten Kriminalität wird die Zahl der Spezialisten beibehalten werden und sie wird in bestimmten Bereichen sogar geringfügig erhöht.
Damit sind wir bei der Frage 1031 (Erhaltung des Standortes Wusterhausen der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankhei- ten der Tiere). Sie wird gestellt von der Abgeordneten Wehlan von der PDS-Fraktion. Bitte sehr.
Die aktuelle Diskussion zum „Rahmenkonzept für die Bundesforschungsanstalten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML)” stellt den Standort Wusterhausen in Brandenburg der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere erneut akut infrage. Das Land Brandenburg hat von dieser Wissenschaftseinrichtung durch Projektarbeit, wissenschaftliche Tagungen sowie Schulungsveranstaltungen in erheblichem Maße profitiert. Nicht zuletzt genannt sei die regionale Verankerung dieser Forschungseinrichtung und die Schaffung von Arbeitsplätzen.
Ich frage die Landesregierung: Was hat sie gegenüber der Bundesregierung unternommen, um den Standort auch zukünftig zu sichern?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Wehlan, meine Antwort auf die mündliche Anfrage 314 in der 18. Sitzung des Landtages am 12.07.2000 hat nach wie vor Bestand.
Entsprechend dem Rahmenkonzept des ehemaligen Bundesernährungsministeriums zur Neustrukturierung der Ressortforschung ist vom Bund vorgesehen, die Standorte Wusterhausen und Tübingen der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere aufzugeben und diese Institute auf der Insel Riems zu konzentrieren.
Durch diese Maßnahme wird die oben genannte Bundesforschungsanstalt an einem Standort konzentriert, um durch Verwaltungsoptimierung Synergieeffekte zur Steigerung der Forschungseffizienz zu erzielen. Wie ich unterrichtet bin, trägt die Bundestierärztekammer dieses Konzept mit.
Bedenken, dass durch die künftige räumliche Konzentration der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten auf der Insel Riems die veterinärepidemiologische Kompetenz dieser Bundesinstitution für das Land Brandenburg verloren geht, kann ich nicht teilen. Nach den mir vorliegenden Informationen werden die Aufgaben, die bisher am Standort Wusterhausen wahrgenommen wurden, künftig auf der Insel Riems weitergeführt. Es handelt sich hierbei um Aufgaben von überregionaler Bedeutung, die auch für das Land Brandenburg von Interesse sind.
Entsprechend den Zusagen des Präsidenten der oben genannten Bundesanstalt werden die im Land Brandenburg etablierten Forschungsprojekte nicht abgebrochen, sondern zum Abschluss gebracht. Die Bundesforschungsanstalt steht Brandenburg wie jedem anderen Bundesland auch jederzeit als Konsultant zur Verfügung. Im Übrigen möchte ich Sie davon unterrichten, dass die Entwicklung der Struktur der Bundesressortforschung ausschließlich in der Kompetenz der Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft liegt.
Nach dem Vollzug des Standortwechsels des Instituts von Wusterhausen auf die Insel Riems sollen auf der Landesliegenschaft Unternehmen angesiedelt werden. Die Wirtschaftsförderung des Landes Brandenburg wird dieses Projekt begleiten. - Vielen Dank.
Herr Birthler, wie bewerten Sie erstens das 1996 im Bundestag beschlossene Bundesrahmenkonzept für die Bundesforschungsanstalten im Zusammenhang mit der Tatsache, dass wir mit BSE in Deutschland und der akuten Bedrohung hinsichtlich Maul- und Klauenseuche aus den Nachbarländern möglicherweise eine neue Situation bezüglich dieses Standorts mit seiner einzigartigen Ausrichtung der Forschung haben?
Zweitens: Wie erklären Sie sich den Eindruck der auf Gemeinde-, Kreis- und Institutsebene Betroffenen, dass sich die Landesregierung des Landes Brandenburg schon längst von diesem Standort verabschiedet hat?
Zur ersten Frage: Gerade der aktuelle Stand bezüglich MKS, BSE und TSE spricht dafür, Institute auf einem Standort zu konzentrieren. Ich als Ossi und Tierarzt muss sagen, dass es dafür keinen besseren Standort als die Insel Riems gibt. Im vergangenen Jahr hatten wir, was BSE betrifft, die furchtbare Situation in der Landwirtschaft, dass die Forschungskapazität überall in Deutschland verstreut war und keine Konzentration, auch keine Kompetenzkonzentration stattfand. Jeder, der schon einmal durch ein Mikroskop geschaut hat, konnte sich zu BSE äußern. Insofern halte ich diese Entscheidung als längst überfällig und richtig.
Wir kümmern uns - das betrifft die zweite Frage - sehr wohl um den Standort, aber nicht als Standort für Virusforschung, denn die Wirtschaftsförderung ist daran beteiligt, neue Aufgaben zu finden. Jeder Beschäftigte von Wusterhausen, der in der Virusforschung tätig ist, hat die Möglichkeit, auf die Insel Riems zu gehen und dort seine Forschungen fortzusetzen.
Wir sind bei der Frage 1032 (Gesetz zur Eindämmung der illegalen Betätigung im Baugewerbe), gestellt von der Abgeordneten Hesselbarth.
Bei der Informationsveranstaltung des Finanzministeriums zu den Auswirkungen der so genannten Bausteuerabzugspflicht im Zuge der Einführung des Gesetzes zur Eindämmung der illegalen Betätigung im Baugewerbe vom 30.08.2001 wurden durch mit Steuer- und Bauwesen befasste fachkundige Zuhörer eine Vielzahl von Umsetzungsproblemen aufgedeckt. Diese Probleme werden auch Thema einer Sondersitzung der Einkommensteuerreferenten des Bundesfinanzministeriums und der nachgeordneten Behörden am 6. und 7. Februar sein.
Ich frage die Landesregierung: Wie hoch ist die zu erwartende Sicherung von Steueransprüchen durch die Novellierung der §§ 48 bis 48 d Einkommensteuergesetz im Land Brandenburg?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Frau Hesselbarth, mir scheint es zunächst notwendig zu sein, darauf hinzuweisen, dass dieses Gesetz maßgeblich auf Druck der Verbände der Bauwirtschaft zustande kam. Neben dem Haftungsausschuss erhofften sich diese insbesondere bessere Chancen im Wettbewerb mit den so genannten schwarzen Schafen in der Bauwirtschaft. Das Steuerrecht ist hier also lediglich Mittel zum Zweck, um einen gerechteren Wettbewerb zu erreichen.
Deshalb wird es auch nicht möglich sein, die Effektivität dieses Gesetzes an Aufkommenszahlen zu messen. Das lässt diese
Gesetzessystematik auch nicht zu. Der Steuerabzug für Bauleistungen beträgt 15 % einer jeden Rechnung, die der Bauunternehmer dem Auftraggeber für ausgeführte Bauleistungen stellt. Der Leistungsempfänger hat diesen Betrag einzubehalten und an das für den Leistenden zuständige Finanzamt abzuführen. Dieser Betrag wird dann vom Finanzamt auf die von dem Bauunternehmer zu entrichtende Lohn-, Einkommen- und Körperschaftssteuer angerechnet, sodass für den Unternehmer letztlich keine Mehrbelastung finanzieller Art entsteht.
Mit dieser Verfahrensweise soll eine Gefährdung des künftigen Steueranspruchs weitestgehend ausgeschlossen werden. Von der Abzugsverpflichtung ist der Leistungsempfänger dann befreit, wenn ihm der Bauunternehmer eine so genannte Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz vorlegt. Die Finanzämter des Landes Brandenburg haben im Dezember 2001 bereits circa 30 000 solcher Freistellungsbescheinigungen erteilt. Daraus ergibt sich auch, dass der gesetzliche Steuerabzug für Bauleistungen im Land Brandenburg in einem erheblichen Umfang nicht erhoben wird.
Gegenwärtig sind aber nur Fälle bekannt, in denen der Steuerabzug nicht erfolgen muss. Nicht bekannt ist hingegen die Anzahl der Bauunternehmer, die keinen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung gestellt haben. Da sich die Frage des Steuerabzugs demgemäß nur bei den Unternehmen stellt, die nicht über eine Freistellungsbescheinigung verfügen, kann die Summe der möglichen Einnahmen aus dem Steuerabzug auch nicht annähernd beziffert werden.
Mit einem erstmaligen Zahlungseingang, der aber nicht als repräsentativ eingeschätzt und hochgerechnet werden kann, ist dabei ohnehin erst Mitte Februar dieses Jahres zu rechnen. Da das Steuerabzugsverfahren für Bauleistungen erstmalig ab Jahresbeginn 2002 angewendet wird, liegen keine Erfahrungswerte vor, die eine seriöse Prognose zulassen würden. Das Bundesfinanzministerium hat zwar im Oktober 2001 bundesweit mit circa 220 Millionen Euro das Einnahmevolumen im Entstehungsjahr 2002 eingeschätzt, konkrete Werte für Brandenburg lassen sich aber daraus nicht ableiten. Also werden wir abwarten müssen, wie hoch die tatsächlichen Zahlungseingänge liegen werden. - Vielen Dank.
Welche zusätzliche Verwaltungskapazität wird durch die Anmelde- und Abführungspflicht steuerabzugspflichtiger Körperschaften im öffentlichen Recht insbesondere bei den Kommunen gebunden? Welches Risiko für Bauherren birgt die Rücknahme einer gegenüber dem Bauunternehmer rechtswidrig erteilten Freistellungsbescheinigung insbesondere im Ausblick auf dessen Gutgläubigkeit und Prüfungspflicht? Mit welchen Verwaltungsvorschriften bzw. Richtlinien wird gewährleistet, dass das Prognoserisiko des Baulandes hinsichtlich der Bagatellfreigrenzen nicht einseitig zu deren Lasten ausfällt?
täten gebunden werden, kann ich Ihnen nicht beantworten. Das muss die kommunale Ebene selbst erheben.
Zweitens: Für die Finanzämter ist es ein erheblicher Mehraufwand, der betrieben werden muss; das ist richtig. Er wird aber mit dem gleichen Personalumfang bewerkstelligt werden müssen, den wir zur Verfügung haben. Es wird keinen Aufwuchs bei Stellen für Finanzbeamte geben.
Die dritte Frage müssen wir noch einmal genauer erörtern. Ich bitte Sie, dies mit mir in einem Gespräch zu tun. - Vielen Dank.
Ich danke auch. - Wir sind bei der Frage 1033 (Neuausrichtung der Agrar- und Verbraucherschutzpolitik), gestellt vom Abgeordneten Reinhold Dellmann.
Die Bundesregierung will die Neuausrichtung der Agrar- und Verbraucherschutzpolitik in Modellregionen exemplarisch darstellen. Die ausgewählten Projekte sollen die Schwerpunkte „Multifunktionale Landwirtschaft in der Region”, „Erneuerbare Energien und effiziente Energienutzung in Brennstoffzellen” sowie „Bahnverkehr in der Region” umfassen.