Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Senftleben, im Raum Seelow laufen zwei Planungsprozesse parallel: die Vorbereitung und der Bau von Windenergieanlagen im ausgewiesenen Windeignungsgebiet und die Planung der Oder-Lausitz-Trasse. Das brandenburgische Straßenbauamt Frankfurt (Oder) plant ein Teilstück der Oder-Lausitz-Trasse. Gleichzeitig möchte der Landkreis Märkisch-Oderland auf der Grundlage des Regionalplanentwurfs Windenergieanlagen im gleichen Raum genehmigen. Drei Windenergieanlagen befinden sich derzeit im Bau. Weitere sind geplant.
Die drei gebauten Windenergieanlagen stellen kein Problem dar, da der Trassenverlauf der Oder-Lausitz-Trasse in diesem Bereich so variabel ist, dass die bestehenden Anlagen umgangen werden können. Aber es gibt weitere Planungen des Investors. Bei einem Ortstermin habe ich darauf hingewiesen, dass diese dem Verlauf der Trasse nicht im Wege stehen dürfen. Deshalb findet derzeit eine Abstimmung zwischen dem brandenburgischen Straßenbauamt Frankfurt (Oder), dem Landkreis und der regionalen Planungsgemeinschaft statt, sodass die weiteren geplanten Windenergieanlagen und die Trassenführung einander
nicht behindern. Diese Abstimmung verursacht für die Planung keine höheren Kosten. Es gibt also keine Planungsmängel, keine Entschädigungsforderung und nach den mir heute bekannten Informationen auch keinen höheren Planungsaufwand. Die von Ihnen aufgenommenen Pressemeldungen sind so also nicht richtig. - Danke schön.
Da es keine Nachfragen gibt, kommen wir zur Frage 905 (Gut- achten zum Fach LER). Frau Große, Sie haben das Wort.
Seit einigen Tagen liegt der Öffentlichkeit das äußerst interessante und aufschlussreiche Gutachten zum Fach LER als Buch vor. Es wurde im Auftrag des MBJS von einem unabhängigen Wissenschaftlichen Beirat, dem profilierte Erziehungswissenschaftler Deutschlands angehörten, in mehrjähriger Arbeit angefertigt. Es enthält neben einer soliden Analyse des Ist-Standes im Hinblick auf die Einführung des Faches LER konkrete Empfehlungen zur weiteren Einführung und zur Ausweitung dieses Faches in den Brandenburger Schulen.
Ich frage die Landesregierung, welche Schlussfolgerungen sie aus diesem Gutachten für den weiteren Umgang mit dem Fach LER zieht.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Große, die im Text der Frage enthaltene Bewertung des Gutachtens als „äußerst interessant” und „aufschlussreich” - Sie sprechen auch von einer „soliden Analyse” - wird von der Landesregierung ausdrücklich geteilt.
Frau Große, deshalb habe ich sofort nach der Veröffentlichung in der letzten Woche allen Abgeordneten ein Exemplar dieses Buches in das Fach legen lassen. Ich empfehle eine sorgsame persönliche Lektüre.
Zwei kleine Richtigstellungen seien erlaubt: Der Arbeitsauftrag für den Wissenschaftlichen Beirat war sehr weit gefasst und die Darstellung seiner Arbeitsergebnisse in einem komplexen Gutachten und dessen Veröffentlichung beruhen allein auf der Entscheidung des Beirats. Dem Beirat gehörte auch ein Wissenschaftler aus der Schweiz an, Professor Fritz Oser von der Schweizer Universität Fribourg.
Zu den Schlussfolgerungen: Dem MBJS liegt vor allem daran, das Gutachten bekannt zu machen und zu verbreiten. Da die Lehrkräfte für das Fach LER als wichtige Akteure für die Weiterentwicklung des Faches gelten dürfen, wurde eine MBJSAusgabe dieses Gutachtens in einer Auflage von 1 000 Stück hergestellt. Diese Exemplare sind durch die staatlichen Schulämter an die Schulen weitergegeben worden.
Auf einer Fachtagung der Universität Potsdam am 14. November dieses Jahres wird das Gutachten vorgestellt. Danach wird man insbesondere über die vom Wissenschaftlichen Beirat entwickelten Basisstrukturen für LER diskutieren. Diese Tagung wird vom MBJS unterstützt und als Fortbildungsveranstaltung für Lehrkräfte anerkannt. Ich werde in meinem Beitrag auf dieser Tagung selbstverständlich die Gelegenheit nutzen, um zum einen dem Wissenschaftlichen Beirat für seine Arbeit zu danken und um zum anderen um seine Arbeitsergebnisse zu würdigen.
Ansonsten wird die Einführung von LER in den Schulen der Sekundarstufe I planmäßig fortgesetzt. Im laufenden Schuljahr wird in circa 55 % der Klassen in der Sekundarstufe I LER unterrichtet. Über die konkreten Empfehlungen des Beirates wird die Landesregierung nach Abschluss des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht weiter beraten und entsprechende Entscheidungen treffen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich warte auf Ihre Fragen.
Herr Minister, wie erklärt es sich angesichts Ihrer Absichtserklärung in Richtung auf eine planmäßige Fortführung, dass im Haushaltsplan 2002/2003 die Ausgaben für das Fach LER im Bereich der Gemeindezuschüsse um 70 000 Euro pro Jahr reduziert werden? Wir müssen gleichzeitig zur Kenntnis nehmen, dass die Ausgaben im Haushalt für die Weiterqualifizierung der Lehrer im Fach LER erheblich zurückgefahren werden.
Verehrte Frau Große, das ergibt sich daraus, dass wir in den letzten Jahren sehr gründlich gearbeitet haben. Wenn Sie den entsprechenden Haushaltsvermerk lesen, dann sehen Sie, dass diese Mittel für die Erstausstattung von Schulen zur Verfügung gestellt werden. Wir haben die Schulen insoweit schon recht großzügig ausgestattet. Es hapert nicht an der Beteiligung von Schulen, sondern am Fortführen des Faches LER in den Jahrgangsstufen 9 und 10. In vielen Schulen wird das Fach LER nur in den Jahrgangsstufen 7 und 8 unterrichtet.
- Vielleicht wissen Sie das besser als das zuständige Ministerium. Wenn das so ist, dann erklären Sie mir bitte - darauf bin ich gespannt - Ihre Beobachtung. Ich kann mehr Schulen beurteilen als die, die zu Ihrem unmittelbaren Wohnumfeld gehören. Meine Beobachtung ist, dass es vor allem die Jahrgangsstufen 7 und 8 sind.
Das Gleiche, Frau Große, wie für die Ausstattung der Schulen gilt für die Fortbildung der Lehrer. Zwar finden weitere Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen statt, allerdings hat der größte Teil der erforderlichen Weiterbildung schon stattgefunden. Etwa vier Fünftel der benötigten Lehrer sind nämlich bereits weitergebildet worden. Die Fortbildung wird über die Ti
Die krank daniederliegende Abgeordnete Uta Müller, die die Frage 906 (Teilstipendien für ausländische Studierende) formuliert hat, hat mich wissen lassen, dass sie darum bittet, Herrn Jörg Vogelsänger diese Frage stellen zu lassen. Herr Vogelsänger, vielleicht können Sie den gedruckt vorliegenden Fragetext etwas komprimieren.
Herr Präsident, ich werde mich bemühen. - Im vorliegenden Entwurf des Haushaltsplans 2002/2003 plant die Landesregierung, die Fördermaßnahmen für Studenten drastisch zu kürzen. Betroffen wären davon insbesondere polnische Studierende an der Europauniversität Viadrina. Ich möchte hier an den Gründungsauftrag der Universität erinnern.
Ich frage die Landesregierung, wie sie künftig sicherstellen will, dass der Gründungsauftrag der Europauniversität Viadrina umgesetzt wird und unter anderem polnische Studierende finanzielle Unterstützung erhalten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gründungsauftrag der Viadrina besteht darin, eine Europauniversität zu sein. Das impliziert, einen hohen Anteil an ausländischen Studenten zu haben. Derzeit stammen mehr als 40 % der an der Viadrina Studierenden aus dem Ausland. Den größten Anteil bilden polnische Studenten. Wenn diese Universität ihren Auftrag, eine Europauniversität zu sein, ernst nimmt - das tut sie natürlich -, dann muss sie noch mehr Studenten aus anderen europäischen, insbesondere westeuropäischen Ländern gewinnen.
Einige Studienfächer der Viadrina sind zulassungsbeschränkt. Das gilt zum Beispiel für Jura. Die Studienorte für dieses Fach werden in der Bundesrepublik zentral zugewiesen. Bei der ZVS in Dortmund wird entschieden, wo ein Bewerber studieren kann. 70 % der Jurastudenten und 80 % der Studenten der Betriebswirtschaft an der Viadrina werden von der ZVS zugeteilt. Sie kommen aus der ganzen Bundesrepublik. Es gibt eine heiße Diskussion über die zentrale Vergabe von Studienplätzen. Egal, wie diese Diskussion ausgeht: Ich bin mir sicher, dass die zentrale Vergabe von Studienplätzen in den nächsten Jahren abgeschafft wird. Wenn das der Fall ist, dann muss die Viadrina selbst die entsprechende Anzahl von Studenten gewinnen.
Die EU-Osterweiterung ist im Gange. Polen wird irgendwann Mitglied der EU sein. Polnische Universitäten, zum Beispiel die in Posen, stehen bereit, um das anzubieten, was zurzeit noch die Besonderheit der Viadrina ist. Es stellt sich die Frage, wie die Viadrina so attraktiv gestaltet werden kann, dass die Interessenten nicht an eine Universität in Polen gehen, weil sie das, was sie suchen, dort günstiger bekommen können.
Strategisch gesehen kommt es aus den genannten Gründen also unbedingt darauf an, dass die Viadrina exzellent und leistungsstark ist. Sie muss so attraktiv sein, dass sie Studenten anzieht. Wir müssen die vorhandenen Landesmittel deshalb konzentrieren, um die Attraktivität der Viadrina zu erhöhen.
Wie ich vorhin schon sagte, bekommt die Viadrina einen Aufwuchs. Ihr ist vonseiten der Landesregierung die Sonderstellung zugewiesen worden, nicht nur 60 %, sondern mehr als 80 % C-4-Professoren zu beschäftigen. Teurere Professoren gibt es nicht. Die Haushaltsmittel dafür stehen komplett zur Verfügung. Diese Universität bekommt also viel Geld, um ihre Entwicklung strategisch voranzutreiben.
Ich komme auf die Stipendien zu sprechen. Damit in Deutschland sozial Schwächere studieren können, gibt es das BAföG, wie gut oder wie schlecht es auch sein mag. In Deutschland besteht aber nicht die Möglichkeit, die in anderen Ländern, vor allen Dingen in den MOE-Staaten bestehenden sozialen Schwächen aufzufangen. Deutschland kann die sozial schwächeren Studenten dieser Länder nicht unterstützen. Das kann Deutschland nicht leisten.
Brandenburg bildet hier eine Ausnahme. Brandenburg leistet sich - das ist sehr positiv zu bewerten - seit Jahren ein Stipendiensystem, das es in dieser Form in keinem anderen Bundesland gibt. Durch Teilstipendien wird es sozial schwächeren Studenten aus östlichen Ländern leichter gemacht, hier zu studieren. Als die Viadrina gegründet wurde, haben 90 % aller polnischen Studenten an dieser Universität ein solches Teilstipendium bekommen. Jetzt sind es noch 40 %. Das ist eine große Leistung des Landes. Von Anfang an wurde gesagt, dass es hier eine Degression geben muss. Es ist zwar sicherlich gut, eine solche flankierende Maßnahme wie die Stipendien zu haben; sie ist aber strategisch nicht entscheidend. Es gibt Stellen in der Bundesrepublik, die sich für die Vergabe solcher Stipendien verwenden. Das gilt zum Beispiel für den Deutschen Akademischen Austauschdienst.
Ich bin an die Bundesministerin Bulmahn herangetreten, denn der Bund hat dabei eine gewisse Verantwortung und auch ein Interesse daran. Die Verhandlungen waren aber unabhängig davon, wie wir mit unserem Landesanteil umgehen, weil es prinzipiell darum ging, den Bund mit ins Boot zu bekommen. Die Verhandlungen haben ergeben - das war Mitte September klar -, dass das Land Brandenburg in den nächsten drei Jahren jeweils 1 Million DM von der Bundesministerin bekommt, wovon wir in Brandenburg jeweils die Hälfte, rund 480 000 DM, für diese Stipendien ausgeben können.
Damit ist gewährleistet, dass die Summe der Stipendien, die wir in diesem Jahr haben, im nächsten Jahr in der gleichen Größenordnung vorhanden ist. Zunächst sind es 1,8 Millionen, dann 1,7 Millionen. Das ist für drei Jahre gesichert. Ich denke, das ist die richtige Strategie. Die Universität muss strategisch gut sein, das finanzieren wir. Es wird flankiert und da bemühen wir uns auch um Mittel aus anderen Quellen, die dafür da sind. - Danke.
Frau Ministerin, ich unterstütze sehr Ihre Forderung nach der weiteren Profilierung der Europauniversität und möchte Sie daher erstens fragen: Sehen Sie Möglichkeiten, Reibungsverluste in der Zusammenarbeit zwischen dem Collegium Polonicum in Slubice und Frankfurt (Oder) auch beamtenrechtlicher Art mit einfachen Mitteln so beizulegen, dass dort noch effektiver an der Ausbildung der Studierenden aus Europa gearbeitet werden kann?
Zweitens: Ziehen Sie in der Landesregierung auch Konsequenzen aus der Forderung, die Universität weiter zu profilieren, hinsichtlich des Standortes und der Einrichtung weiterer wissenschaftlicher Institute und Forschungseinrichtungen, weil da Frankfurt (Oder) im Vergleich zu anderen Landesuniversitäten recht schlecht ausgestattet ist?
Zum ersten Punkt: Was das Collegium Polonicum angeht, bemühen wir uns seitens des Ministeriums sehr. Es verläuft nicht alles reibungslos. Ein Teil muss auch vor Ort geleistet werden. Es gibt Reibungsverluste, die nur bedingt ministeriell beeinflussbar sind. Ich glaube, die Rahmenbedingungen, die ein Ministerium setzen kann, sind dort sehr gut. Wir haben auch den entsprechenden Vertrag mit der polnischen Seite abschließen können.
Die Universität Viadrina hat wie alle anderen die Möglichkeit, sich an dem Aufwuchs von 3 500 Studienplätzen zu beteiligen, entsprechend qualifizierte Anträge für neue Studiengänge oder Studienrichtungen zu stellen. Dann muss das im Gesamtpaket entschieden werden.
Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen - auf diese hoben Sie ab - haben wir natürlich sehr viel stärker im Speckgürtel, denn das ist naturgemäß so. Wir haben keine so großen Chancen, noch weitere außeruniversitäre Institutionen anzusiedeln, wobei es die Tendenz gibt, den Osten diesbezüglich noch etwas zu befördern. Wir haben das IHP in Frankfurt (Oder) vor Ort. Ich bin auch strikt dagegen, dass wir zu provinziell werden und sagen: Da ist das IHP 300 Meter entfernt, also brauchen wir nun die entsprechenden Studiengänge. - Diese gibt es zum Teil an der BTU in Cottbus. Wir machen es nicht doppelt und nebeneinander. Derartige Pläne unterstütze ich nicht. Ansonsten kann die Universität natürlich auch aufwachsen.
Herzlichen Dank. - Wir sind bei der Frage 907 (Unterbringung der Oberfinanzdirektion im Behördenzentrum Sachsendorf), gestellt vom Abgeordneten Schöps. Bitte.
Entsprechend gültiger Planung ist vorgesehen, dass die Oberfinanzdirektion Cottbus in die Liegenschaft Fachhochschule Sachsendorf umziehen soll. In Sachsendorf werden die Gebäudekomplexe bereits für den Umzug baulich vorbereitet.
Am 26.06.2001 schätzte Ministerpräsident Manfred Stolpe anlässlich der Einweihung des Finanzrechenzentrums in Cottbus ein, dass die endgültige Fertigstellung des Gebäudekomplexes in Sachsendorf umgehend realisiert wird. Aus einem Schreiben des Ministeriums der Finanzen vom 04.06.2001 geht jedoch hervor, dass sich die Fertigstellung des Hauses 2, in dem zukünftig die „Steuerabteilung” untergebracht wird, bis 2003 verzögert. Mit der Fertigstellung der Häuser 3 - Präsidialbüro und Bauabteilung - und 5 - Bundesvermögensabteilung - ist zu einem noch späteren Zeitpunkt zu rechnen.
Ich frage die Landesregierung: Welche der sich widersprechenden Aussagen gilt? Wann ist mit der Fertigstellung der Häuser 2, 3 und 5 tatsächlich zu rechnen?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, um es vorweg zu sagen: Es gibt keinen Widerspruch zwischen den Aussagen des Ministerpräsidenten am 26.06. anlässlich der Einweihung des Finanzrechenzentrums und meiner im Anschluss am 26.06. getroffenen Aussage.
Die Zeitpläne werden nach heutiger Planung und heutigem Kenntnisstand weitgehend eingehalten. Ich will aber erläutern, woraus möglicherweise ein Missverständnis entstehen konnte. Es ist so, dass die Baumaßnahmen zur Unterbringung der Besitz- und Verkehrssteuerabteilung im Haus 2 in CottbusSachsendorf entgegen der ursprünglichen Absicht aufgrund der knappen Haushaltsmittel erst im Jahr 2003 abgeschlossen werden. Bislang war das Jahr 2002 vorgesehen. Die Häuser 3 und 5 am gleichen Standort werden planmäßig - das war unsere Planung, die wir auch am 26.06. verkündet haben - bis zum Jahr 2005 fertig gestellt, wobei ich sagen muss: Das Jahr 2005 haben wir aus Gründen der Planungssicherheit genannt. Wir hoffen, dass die Fertigstellung bis zum Jahr 2004 gelingt.
Diese Baumaßnahmen sind fester Bestandteil der Bauvorhaben am Standort Cottbus-Sachsendorf. Um den unveränderten Fertigstellungstermin einhalten zu können, werden die Bauarbeiten an den Häusern 3 und 5 im Jahr 2003 beginnen. Damit wird die Unterbringung der gesamten OFD Cottbus in Sachsendorf sichergestellt. - Danke sehr.