Protocol of the Session on October 24, 2001

Zur Rechtsfrage: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof, nicht gerade eine Institution, die dafür bekannt ist, das Recht oberflächlich zu behandeln, hat festgestellt, dass die Privatisierung von Krematorien nicht gegen die Menschenwürde und nicht gegen die kommunale Selbstverwaltung verstößt, dass die Mitwirkungsrechte der Kirchen dadurch nicht berührt sind und dass auch das Sozialstaatsprinzip unangetastet bleibt.

Der Gesetzentwurf ist notwendig. Die älteste DDR-Vorschrift, die in diesem Bereich noch gilt, stammt aus dem Jahr 1971. Wir lösen hier also eine Rechtsverordnung der DDR ab, die im Oktober 1971 in Kraft gesetzt wurde. Was die Deregulierung betrifft, so weist der Gesetzentwurf einen maßvollen Weg. Wir haben den Gesetzentwurf deswegen nicht nur begrüßt, sondern wir werden ihm auch zustimmen.

Den Antrag der PDS-Fraktion lehnen wir ab. Dies begründen wir mit dem Fehlen konkreter Anhaltspunkte dafür, dass die Situation, die Sie für möglich halten, tatsächlich eintritt. Nach meiner Einschätzung wird es genau umgekehrt sein: Dieser Gesetzentwurf schafft Rechtssicherheit und eröffnet die Möglichkeit, dass auch in diesem sensiblen Bereich seriöse private Anbieter ihrer Tätigkeit nachgehen können. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei CDU und SPD)

Wir sind bei der Landesregierung. Herr Innenminister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir erörtern heute den Entwurf eines Brandenburgischen Bestattungsgesetzes zur umfassenden Neuregelung des Rechts im Bereich des Leichen-, Bestattungs- und Friedshofswesens in der 2. und damit abschließenden Lesung. Damit sollen die Rechtsvorschriften der DDR abgelöst werden, die im Land Brandenburg nach dem Einigungsvertrag noch galten.

Ziel des neuen Gesetzes ist es zum einen, in einem ethisch sensiblen Bereich Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für die Praxis zu schaffen. Zum anderen soll den Interessen der Bürger, Ärzte, Behörden und sonstigen Stellen sowie der Kirchen Rechnung getragen werden. Ebenso galt es, die kommunalen Spitzenverbände, die Kirchen - auch die jüdische Gemeinde - und den Landesbeauftragten für Datenschutz einzubeziehen.

Der Gesetzentwurf wurde nach der 1. Lesung in den federführenden Innenausschuss sowie in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen überwiesen. Die Ausschüsse befassten sich umfassend und gründlich in insgesamt fünf Sitzungen mit diesem Gesetz. Dazu gehörte auch eine öffentliche

Anhörung, bei der die kommunalen Spitzenverbände und die evangelische Kirche noch einmal Gelegenheit hatten, ihre Auffassungen zu verschiedenen Regelungen des Gesetzentwurfes vorzutragen.

Der von der Landesregierung dem Landtag nunmehr vorgelegte Gesetzentwurf wurde bis auf kleine Änderungen, die durch die Ausschüsse vorgeschlagen wurden, im Grundsatz übernommen.

Der hier erneut vorgetragene Änderungsantrag der PDS-Fraktion wurde von der Koalition abgelehnt. Herr Dr. Kallenbach hat hierzu entsprechende Ausführungen gemacht und Erläuterungen gegeben.

Eines möchte ich noch sehr klar feststellen: Wir dürfen uns hier im Parlament nicht in dem Sinne auseinander dividieren lassen, dass der Eindruck entsteht, die einen würden die Würde des Menschen geringer achten als die anderen. Ich glaube, diesem Grundsatz fühlen wir uns gemeinsam verpflichtet.

(Beifall bei der CDU)

Ebenso ist bei all dem, was wir tun, der Trauer der Angehörigen Rechnung zu tragen.

Die Änderungsbeschlüsse der Ausschüsse wurden mit nur einer Ausnahme einstimmig - bei wenigen Enthaltungen - gefasst. Mit dem nunmehr vorliegenden Gesetzentwurf werden die geplanten Ziele erreicht. Brandenburg hat damit ein modernes, der Zeit entsprechendes Gesetz, das von dem Gedanken der Deregulierung getragen ist und nur dort Regelungen vorsieht, wo aus gesundheitlichen, juristischen oder moralisch-ethischen Aspekten eine einheitliche Verfahrensweise erforderlich ist.

Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetz.

(Beifall bei CDU und SPD)

Danke sehr. - Wir sind am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der PDS-Fraktion mit der Drucksachennummer 3/3464 abstimmen. Diese Änderung bezieht sich auf § 24 Abs. 1. Wer dem Antrag folgt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich lasse über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses abstimmen, die die Drucksachennummer 3/3323 trägt. Wer dieser Beschlussempfehlung folgt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist bei einer Reihe von Stimmenthaltungen der Beschlussempfehlung einstimmig gefolgt worden.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 4 und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften vom 03.08.2001

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/3141

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Drucksache 3/3353

2. Lesung

Da beschlossen wurde, auf eine Debatte zu verzichten, kommen wir zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung einstimmig gefolgt worden.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 5, um Tagesordnungspunkt 6 aufzurufen:

Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetzes (BbgPsychKG), des Gesetzes über Grundsätze und Vorgaben zur Optimierung der Landesverwaltung (Haushaltsstrukturgesetz - HStrG - 2000) sowie des Krankenhausgesetzes des Landes Brandenburg (LKGBbg)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/3326

1. Lesung

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung. Herr Minister Ziel, Sie haben das Wort.

Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben in den vergangenen Monaten den brandenburgischen Maßregelvollzug grundlegend verändert. Das geschah in einem Umfang wie nie zuvor in seiner zehnjährigen Geschichte. Mit der Gesetzesänderung werden wir einen weiteren Schritt gehen, um die Sicherheit zu erhöhen.

Gestatten Sie mir, zu Beginn meiner Ausführungen meinen Dank auszusprechen.

Erstens bedanke ich mich bei den anderen Ressorts für die intensive Ressortabstimmung.

Mein zweiter Dank gilt den Fachleuten meines Hauses, die sich nicht davon abbringen ließen, intensiv an diesem Thema zu bleiben, um einen qualitativ gut ausgefeilten Gesetzentwurf der Landesregierung vorzulegen.

Ich danke auch den externen Expertinnen und Experten, die uns unterstützt haben.

Mein ganz besonderer Dank geht an die Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter in unseren Kliniken. Sie haben in wenigen Monaten Hervorragendes geleistet. Das war eine Arbeit auf bisher unbekanntem Terrain; denn wir mussten Neuland beschreiten. Ich hoffe, wir können auch die weiteren notwendigen Entwicklungen und Herausforderungen so kooperativ angehen.

Nach den tragischen Ereignissen der Schmökel-Flucht haben wir Maßnahmen ergriffen und Entwicklungen eingeleitet, die die Sicherheit erhöhen, den Schutz der Bevölkerung verstärken und die Therapiebedingungen verbessern.

Wie Sie wissen, durchleuchtete eine von mir eingesetzte unabhängige Kommission mit aller Gründlichkeit den gesamten Maßregelvollzug - eine Transparenz, die es in dieser Form in Deutschland bislang nicht gab. Der Bericht der Kommission wurde schnell zur Pflichtlektüre für alle, die sich in Deutschland mit der Forensik befassen.

Die Kommission zeigte Schwachstellen auf und gab Empfehlungen zur Beseitigung von Defiziten und zu gesetzlichen Änderungen. Alle Empfehlungen der Kommission wurden aufgegriffen und umgesetzt bzw. deren Umsetzung eingeleitet. Die wichtigsten sind:

Erstens: Sämtliche im Maßregelvollzug Untergebrachten wurden gutachterlich überprüft und es wurden individuelle Prognosen für weitere therapeutische Entscheidungen gestellt.

Zweitens: Der Kreis der Gutachter wurde erweitert. Das Verfahren bei Lockerungsentscheidungen wurde neu geregelt. Dies geschah mit Unterstützung renommierter Forensiker.

Drittens: Die Neubaumaßnahmen zur Erweiterung der Platzzahlen und zur Verbesserung der Sicherheit und der Therapiebedingungen wurden forciert. Finanzielle Mittel dafür sind bereitgestellt.

Viertens: Die zuständige Aufsichtsbehörde wurde strukturell verändert und es wurde ein eigenes Dezernat für den Maßregelvollzug geschaffen und personell gut ausgestattet.

Meine Damen und Herren, das jetzt in den Landtag einzubringende Gesetz reiht sich in dieses Bündel von Maßnahmen ein, die die Sicherheit und die Therapiebedingungen nachhaltig verbessern werden.

Wichtige Elemente dieses Gesetzentwurfs bzw. der darin vorgesehenen Änderungen sind: Erkennungsdienstliche Maßnahmen werden zugelassen. Künftig können auch gegen den Willen des Patienten aktuelle Fotos angefertigt werden. Diese sind dann im Fahndungsfalle der Polizei sofort zugänglich.

Die Verantwortung der Ärzte für den Maßregelvollzug ist klarer definiert. Künftig sind auch Psychologen als Gutachter zugelassen, sofern sie über forensische Erfahrungen verfügen.