Protocol of the Session on June 21, 2001

fraktionen hatten die Landesregierung beauftragt, dem Landtag einen Bericht zur Effizienzsteigerung bei der Geschäftsbesorgung für Haushaltsmittel und für Landesaufgaben vorzulegen. Wie eben der Präsident schon gesagt hat, liegt der Bericht seit April vor. Dieser Auftrag wurde aus der Überzeugung abgeleitet, dass auch die großen Geschäftsbesorger der Landesregierung ihre Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Aufgabenerledigung in einem umfassenden Verfahren nachweisen sollten. Wir wurden aufgefordert, dies anhand von geeigneten Kennzahlen zwischen programmabwickelnden Institutionen länderübergreifend zu untersuchen.

Der nun vorgelegte Bericht ist das Ergebnis umfangreicher Recherchearbeiten, die unter der Federführung des MdF von nahezu allen Ressorts der Landesregierung durchgeführt wurden. Die Finanzministerin dankt ausdrücklich allen Beteiligten für die intensive Unterstützung bei der Erarbeitung des Berichts.

Unter Kosten- und Leistungsgesichtspunkten müssen die Verwaltung von Förderprogrammen wirtschaftlich und der Mitteleinsatz innerhalb der Förderprogramme zielgerichtet erfolgen. Nur wenn wir dokumentieren können, dass Steuermittel nicht vergeudet, sondern unter Berücksichtigung der Verwaltungsabläufe wirtschaftlich und zielgerichtet eingesetzt werden, werden wir der Verantwortung gerecht. Dies gilt nicht zuletzt für die Förderressourcen der Landesregierung, die im Bericht besonders angesprochen worden sind.

Es sollten aus dem Ländervergleich zwischen den im Förderbereich tätigen Institutionen konkrete Empfehlungen in den Bericht eingehen. Dies war - Sie haben es dem Bericht entnehmen können - nur eingeschränkt möglich. Die Hauptursache lag darin, dass aus den übrigen Bundesländern Vergleichsdaten fehlten. Diese Vergleichsdaten waren wegen der doch sehr unterschiedlichen Förderformen trotz intensiver Bemühungen nicht zu beschaffen. Aber die Tatsache, dass die Länder unterschiedlich fördern, ist nicht der alleinige Grund dafür, dass es keine Vergleichsdaten gab, sondern hinzu kommt, dass es in Deutschland kein einheitliches System der Kosten- und Leistungsrechnung gibt. Diese Aussage muss ich einschränken. Damit ist nur eine einheitliche Kosten- und Leistungsrechnung auf Landesebene gemeint. Im Kommunalbereich ist man zum Teil weiter. Jedenfalls liegen keine harmonisierten Daten vor, die einen qualifizierten Vergleich zulassen würden. Auch jetzt, bei der Erstellung von Kosten- und Leistungsrechnungen auf Landesebene, verfolgen die einzelnen Länder unterschiedliche Ansätze und befinden sich in ganz unterschiedlichen Stadien der Einführung.

Brandenburg will, wie im Bericht formuliert, bis Sommer 2002 seine Überlegungen zur Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung präzisieren und vorlegen. Die Erkenntnisse sind trotz der eingeschränkten Vergleichbarkeit gewonnen worden. Die Landesregierung hat sich nach intensiver Diskussion auf vier Empfehlungen, die Sie am Ende des Berichtes finden, verständigt.

Die bedeutendste Empfehlung fordert dazu auf, zukünftig als ersten Schritt im Rahmen von Interessenbekundungsverfahren zu ermitteln, ob es mehrere Anbieter gibt, die in der Lage sind, die geforderte Dienstleistung, das heißt in diesem Fall, die Abwicklung von Förderprogrammen, zu erbringen. Wir stützen uns auf § 7 Abs. 2 der Landeshaushaltsordnung, wonach die Ver

waltung den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit unterliegt. Es ist in geeigneten Fällen natürlich auch privaten Anbietern Gelegenheit zu geben, die infrage stehende Leistung ebenso gut oder vielleicht besser zu erbringen. Das heißt, die Abwicklung von Förderprogrammen wird als Produkt definiert, das grundsätzlich wettbewerbsfähig ist.

Wichtig ist - das ist Sache der verantwortlichen Ressorts -, dass diese Leistung zur Abwicklung der Förderprogramme so präzise wie möglich beschrieben wird, damit man zumindest mittelbar einen Wettbewerb organisieren kann. Es gibt derzeit in Brandenburg noch keinen Markt für Förderprogramme. Wir haben die ILB und damit sozusagen einen zentralen Dienstleister und Ansprechpartner für Förderprogramme. Die schnelle Etablierung der ILB als zentrale Institution für Förderprogramme war in den Aufbaujahren des Landes notwendig, um schnellstmöglich arbeitsfähige Strukturen zu besitzen. Das Institut leistet eine sehr gute Arbeit für die Landesregierung. Das BenchmarkingKonzept basiert auf einem Vergleich der Leistungsfähigkeit von Institutionen, kann also nur auf der Grundlage des Wettbewerbs, wenn überhaupt, funktionieren. Insofern ist der Vorschlag zukunftsweisend, zukünftig Interessenbekundungsverfahren durchzuführen, um diesen Wettbewerbsgedanken erst einmal zu etablieren.

Grundlegendes Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit der Geschäftsbesorger weiter zu steigern. Wir haben uns des Weiteren darüber verständigt, die ILB und die Fachressorts zu bitten, sich intensiv mit ihrem Kostenzuordnungssystem zu befassen und hierüber zu berichten.

Die Finanzministerin betrachtet die Vorlage des Berichtes als einen weiteren Beitrag zum Prozess der Optimierung der Verwaltungsstrukturen, wie auch in der Koalitionsvereinbarung festgelegt ist. Wir haben bewusst darauf verzichtet, konkret zu formulieren, dass bestimmte Institutionen Personal in einem bestimmten Umfang abzubauen oder bestimmte Abläufe auf andere, eventuell effektivere Art und Weise zu organisieren haben, sondern setzen, wie eben angedeutet, auf den Wettbewerbsgedanken, um weitere Wirtschaftlichkeitsreserven herauszukristallisieren. Wenn es gelingt, den Wettbewerb zu etablieren, dann kann sich die Finanzministerin auch durchaus vorstellen, dieses Ordnungsprinzip auf weitere Bereiche der öffentlichen Verwaltung auszuweiten, und ist deshalb sehr gespannt auf die Diskussion in den Ausschüssen. - Danke.

(Beifall bei CDU und SPD)

Das Wort geht an die PDS-Fraktion. Für sie spricht der Abgeordnete Christoffers.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu Beginn eine Aussage des Berichtes ausdrücklich unterstreichen. Auf Seite 3 finden Sie die Bemerkung:

„Vor der Auswertung der Antworten muss ausdrücklich auf die beschränkte Aussagefähigkeit des zur Verfügung stehenden Datenmaterials hingewiesen werden.”

Frau Ministerin wies bereits darauf hin, dass es keine harmonisierten Datenträger zwischen den Ländern gibt. Hinzu kommt noch das Problem, dass die Struktur der Förderung zwischen den Ländern zum Teil sehr unterschiedlich organisiert ist, was einen genauen Abgleich, auch einen genauen Fehlervergleich von vornherein sehr schwierig macht. Unabhängig davon macht der Bericht Handlungsnotwendigkeit deutlich, inbesondere auch bei der Senkung von Kostensätzen bei der Geschäftsbesorgung durch Aufgabenträger, die durch das Land bestimmt worden sind. Diesen Punkt werden wir mit Sicherheit auch in den Ausschüssen weiter behandeln müssen, um hier zu einer größeren Transparenz und auch zu Kosteneinsparungen zu kommen.

In diesem Zusammenhang stellen sich für mich drei Fragen: Die erste ist das Wettbewerbsrecht, das die Ausschreibung von öffentlichen Dienstleistungen zum Teil erzwingt. Wie es die Veränderung auf der europäischen Ebene vorsieht, wird dies auch für das Land Brandenburg - und nicht nur für das Land Brandenburg - zu einer Situation führen, in der Dienstleistungsaufträge der Landesregierung verstärkt dem Wettbewerbsgedanken unterliegen. Das kann gut oder schlecht sein, das Problem ist, wie dieses Prinzip tatsächlich umgesetzt werden wird. Die Diskussion um das öffentliche Bankensystem in Brüssel zeigt deutlich, dass wir möglicherweise in eine Wettbewerbssituation kommen, die zumindest - so scheint es -, was das dreistufige Bankensystem in Deutschland angeht, gravierenden Veränderungen unterliegen wird. Es würde eventuell gut tun, uns auch im Bereich der Geschäftsbesorgung innerhalb der Landesregierung auf diese Situation einzustellen und frühzeitig unsere eigenen Anforderungsprofile zu definieren, um nicht in eine politische Situation zu geraten, die dann sehr schwer zu beherrschen ist.

Der zweite Punkt: Was mir im Bericht vollständig fehlt, ist die Aussage, was denn eigentlich der Inhalt der Förderung ist, der umgesetzt worden ist. Wir alle haben bereits die Erfahrung gemacht, dass es ein wachsendes Anforderungsprofil gibt, Anträge zu bearbeiten, abzurechnen und den Belegnachweis zu führen, und dass damit der Arbeitsaufwand trotz zurückgehender Geldmenge pro Förderfall ansteigt. Wenn man eine harmonisierte Kosten- und Leistungsrechnung im Land Brandenburg und nicht nur hier - installieren will, muss man diese Situation berücksichtigen und einen Faktor einführen, um nicht in die Situation zu geraten, dass hier nur nach Anzahl von Förderfällen abgerechnet wird, weil deren Anzahl nichts über den Bearbeitungsaufwand aussagt, der zu ihrer Erledigung notwendig ist. Auch zu diesem Problembereich sollten wir uns in den Ausschüssen tiefgreifend verständigen, weil wir ansonsten ein nicht sachgerechtes Bewertungssystem organisieren würden.

Die dritte Bemerkung: Frau Ministerin, Sie haben angekündigt, bis 2002 eine Kosten- und Leistungsrechnung auch für das Land Brandenburg initiieren zu wollen. Ich würde mir sehr wünschen, dass die Ausschüsse, auch die Fachausschüsse, sehr frühzeitig einbezogen würden, damit sichergestellt wird, dass die Kostenund Leistungsrechnung auf Landesebene den spezifischen Bedingungen der Vergabe von Aufträgen des Landes Brandenburg und der Aufgabenträger entspricht und nicht zur Einschränkung von Handlungsfähigkeit der öffentlichen Hand führt. Das heißt, es muss eine Abwägung zwischen den Ordnungsprinzipien und dem öffentlichen Auftrag, der umzusetzen ist, vollzogen werden, um sicherzustellen, dass die Mittel strukturell und auch sach

gerecht eingesetzt werden. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die Diskussion in den Ausschüssen.

(Beifall bei der PDS)

Das Wort geht an die SPD-Fraktion. Herr Abgeordneter Kolbe, bitte sehr!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit Beschluss vom 13.04.2000 hat der Landtag die Landesregierung aufgefordert, mit dem Ziel der Effizienzsteigerung und damit der Kostenreduzierung ein Benchmarking durchzuführen. Der Hintergrund war klar. Die Haushaltskonsolidierung ist bis 2004 umfassend vorzubereiten. Dieses Ziel ist im Koalitionsvertrag klar formuliert.

Der Bericht der Landesregierung liegt dem Landtag nunmehr vor. Mit der - naturgemäß unvollständigen - Datenbasis ist ein erster Schritt in Richtung einer verlässlichen Kosten- und Leistungsrechnung getan, auch ein Schritt in Richtung einer schlanken und damit bürgernahen Verwaltungsstruktur.

Zugegeben: Die der Landesregierung zur Verfügung stehenden vergleichenden Datenmaterialien auch aus anderen Bundesländern sind nur bedingt aussagefähig. Darunter leidet natürlich die Aussagekraft des Berichtes. Auch der beste Architekt braucht einen präzisen Grundriss, um den unvorteilhaften Zuschnitt einer Wohnung und damit ihre Nutzungsfähigkeit im Nachhinein zu verbessern. Die Angabe der Wohnfläche allein ist für ihn so wenig hilfreich wie die Kenntnis der für einen Geschäftsbesorger zur Verfügung stehenden Entgelte oder auch Sachmittel.

Erst eine präzise Kosten- und Leistungsrechnung mit Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung ist geeignet, konkrete Schwachstellen trennscharf darzustellen. Hilfreich wäre hier ein Benchmarking mit anderen Bundesländern, allerdings erst dann, wenn diese eine wirklich vergleichbare Datenbasis aufgebaut haben. Anderenfalls sind alle Versuche der Nachjustierung der erforderlichen Stellschrauben bei der Organisation der Arbeit der Geschäftsbesorger genauso zum Scheitern verurteilt wie der Versuch, ein Formel-1-Rennen von Monte Carlo mit ausgeschlagener Lenkung gewinnen zu wollen.

Ausgesprochen hilfreich ist der Bericht der Landesregierung jedoch insoweit, als er massive Einsparpotenziale wie etwa im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” aufzeigt. Weitere nennenswerte Potenziale sind im Bereich der Wohnungsbauförderung zu vermuten.

Bei der nunmehr kurzfristig in einem zweiten Schritt zu erarbeitenden präzisen Kostenrechnung erscheint externer Sachverstand, z. B. durch das derzeit diskutierte Institut eines Beauftragten für die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung, aus meiner Sicht zwingend erforderlich.

(Zustimmendes Klopfen des Abgeordneten Bischoff [SPD])

Ein wichtiger Bestandteil der noch offenen Kosten- und Leis

tungsrechnungen sollte die Gehaltsstruktur der Geschäftsbesorger sowie die Erforderlichkeit ihrer jeweiligen Sachmittelausstattung sein.

(Zustimmendes Klopfen des Abgeordneten Bischoff [SPD])

Ich möchte insbesondere die Empfehlung 2 des Berichtes hervorheben sowie daran erinnern und anmahnen, dass die Standards der Geschäftsbesorger nahtlos den jeweiligen Ergebnissen der Verwaltungsoptimierung anzugliedern sind. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Das Wort geht an die Abgeordnete Frau Hesselbarth. Sie spricht für die DVU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Fehlanzeige bei Kostenbewusstsein in der Landesverwaltung! Dies könnte man, meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, als Fazit Ihres hier vorliegenden Berichts bezeichnen.

In Ihrem Vorspann schreiben Sie bereits auf Seite 1, dass im Bereich der mittelbaren und unmittelbaren Landesverwaltung keine Kosten- und Leistungsrechnung durchgeführt wird, ein Benchmarking de facto also ebenfalls nicht durchgeführt werden kann. Allein damit ist der vorliegende Bericht schon total am Thema vorbei. Setzen, Sechs!

(Unruhe bei der SPD)

Darüber hinaus wurde von Ihnen der Berichtsauftrag entgegen dem Landtagsbeschluss zusätzlich so eingeengt, dass er sich ausschließlich auf die Geschäftsbesorgungsverträge, welche sich mit der Abwicklung von Förderprogrammen beschäftigten, bezieht. Was den Vergleich mit anderen Bundesländern betrifft, so liegen lediglich wenige Vergleichszahlen mit MecklenburgVorpommern, Thüringen und Sachsen vor. Auf einen Vergleich mit den Altbundesländern oder mit Berlin - das wäre ja doch nahe liegend gewesen - verzichten Sie eigenmächtig komplett. Daher verwundert es nicht, wenn es auf Seite 3 des Berichtes wörtlich heißt:

„Vor der Auswertung der Antworten muss ausdrücklich auf die beschränkte Aussagefähigkeit des zur Verfügung stehenden Datenmaterials hingewiesen werden.”

Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

- Nein, jetzt nicht. - Oder, anders ausgedrückt, meine Damen und Herren: Der vorliegende Bericht ist bestenfalls für den Papierkorb.

Recht interessant sind jedoch Ihre Aussagen zum Punkt 2.2 Auftragsvergabe - auf Seite 5 des Berichtes. Hier geben Sie

ganz unumwunden zu, dass ein öffentlicher Wettbewerb bei der Auftragsvergabe nur in wenigen Fällen stattfand. In der Regel wurde der jeweilige Auftrag an die ILB, die LASA oder andere Landesgesellschaften freihändig, das heißt entgegen den Verdingungsverordnungen für öffentliche Auftraggeber, vergeben.

Wenn wir uns nun einige wenige Zahlen aus dem Bericht ansehen, so stellen wir fest, wie sich diese freihändige Vergabe geradezu katastrophal auf den Landeshaushalt auswirkte. So wurden beispielsweise seitens des Wirtschaftsressorts die GAMittel über die ILB vergeben. Das Wirtschaftsministerium zahlte dafür Entgelte, welche allein zwischen 1999 und 2000 von 7,9 Millionen DM auf 14,8 Millionen DM stiegen - und dies bei 69 Mitarbeitern, welche jährlich im Schnitt 17 Projekte bewilligen.

Dies ergibt einen Jahresentgeltdurchschnitt pro Mitarbeiter von 205 300 DM. Sowohl in Mecklenburg-Vorpommern als auch in Thüringen wurden von weniger Mitarbeitern mehr Fälle pro Jahr erledigt. So verwundert es auch nicht, dass man für diese Bundesländer bei den Gesamtentgelten wie bei den Entgelten je Mitarbeiter keine Angaben machen will. Warum man nicht wie in Sachsen die Förderprogramme über Hausbanken abwickeln lässt - dies entspräche doch eher dem Wettbewerb -, bleibt ohnehin unerfindlich.

Was für die GA-Mittel gilt, gilt, wenn wir den Bericht durchblättern, in analoger Weise für alle EU- sowie reine Landesprogramme des Wirtschaftsministeriums, des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen, des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung sowie des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr. Bei letzterem Ministerium, Herr Minister Meyer - richten Sie es ihm bitte aus! -, mussten Sie unumwunden zugeben, dass trotz eines starken Rückgangs der Förderfälle und Fördervolumina von 1996 bis 1999 kein proportionaler Rückgang der im Geschäftsbesorgungsbereich tätigen Mitarbeiter und damit keine Verringerung der Aufwendungen für die Geschäftsbesorgung stattfand.

Die Mitarbeiterzahl erhöhte sich im Bereich der ILB sogar von 173 auf 177, während dieselben Aufgaben zum Beispiel in Sachsen von 152, in Mecklenburg-Vorpommern von lediglich 68 Mitarbeitern erledigt wurden. Auf weitere Angaben in den genannten Nachbarbundesländern wurde wohlweislich wieder verzichtet.

Zum Schluss Ihres Berichtes stellten Sie, meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, genau das fest, was wir Ihnen als Fraktion bereits seit unserem Landtagseinzug vorhalten, nämlich unwirtschaftliches Handeln.

Wann es jedoch zu einer wirklichen Effizienzsteigerung im Bereich der unmittelbaren oder mittelbaren Landesverwaltung kommt oder ob es überhaupt jemals dazu kommt, das sagt Ihr Bericht leider nicht. - Vielen Dank.

(Beifall bei der DVU)

Die Zeit ist leider überschritten. - Wir kommen zur CDU-Fraktion. Für sie spricht der Abgeordnete von Arnim.