Protocol of the Session on June 20, 2001

Am 9. Juni 2000 wurde die Vereinbarung über das Ausbildungsplatzprogramm Ost 2000 von der Bundesministerin für Bildung und Forschung sowie von Vertretern der mitteldeutschen Bundesländer unterzeichnet und trat damit in Kraft. Die Landesregierung machte die Vereinbarung am 13. Juli 2000 bekannt.

Ich frage die Landesregierung: Wie hoch war nach Erkenntnissen der Landesregierung die Summe der Fördermittel des Ausbildungsplatzprogramms Ost 2000, welche vom Land Brandenburg nicht verbraucht wurden?

Ich bitte um Nachsicht, dass mir der Wunsch zum Tausch entgangen ist, weil ich hier ein anderes Exemplar zur Grundlage gemacht habe. Ich gehe davon aus, dass wir die zweite Frage noch nach der der DVU-Fraktion nachschieben können. - Das Wort geht erneut an Minister Ziel. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mich nicht erinnern, dass Vertreter der mitteldeutschen Länder jemals etwas unterzeichnet hätten, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)

Das können nur Vertreter der neuen Bundesländer und Berlins getan haben. Im Übrigen verursacht das Programm Kosten in insgesamt fünf Haushaltsjahren. Die Zahlen, die ich hier nenne, beziehen sich auf das Haushaltsjahr 2000.

Für das Ausbildungsplatzprogramm Ost 2000 wurde im Jahr 2000

Haushaltsvorsorge in Höhe von insgesamt 14,5 Millionen DM zur Absicherung von rund 5 900 Ausbildungsplätzen getroffen. Tatsächlich wurden 12,8 Millionen DM ausgegeben, da nicht alle Plätze besetzt wurden. Demzufolge wurden ca. 1,7 Millionen DM nicht verbraucht. - Vielen Dank.

Ich danke auch. - Damit sind wir bei der Frage 746 (Staatliche Schulämter), gestellt vom Abgeordneten Dr. Wiebke. Bitte.

Mit der Rückführung der Staatlichen Schulämter von 18 auf sechs plant die Landesregierung eine Kürzung der Verbundmasse um 21 Millionen DM und demzufolge auch eine Kürzung der Zuweisungen an die Landkreise und kreisfreien Städte. Diese Summe entspricht etwa den Einzelkosten der einzelnen Staatlichen Schulämter. Sie sind Teil der allgemeinen Zuweisungen des Landes, so dass eine Rückforderung bei wegfallenden Aufgaben logisch erscheint. Allerdings sind Einspareffekte in der neuen Struktur zu erwarten, die auch den Landkreisen zugute kommen müssen.

Ich frage daher die Landesregierung: Wie hoch sind die geplanten Einspareffekte durch die Zusammenlegung der Staatlichen Schulämter?

Herr Minister Reiche, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Wiebke, die Landesregierung hat in der Sitzung am 15. Mai die Reform der Staatlichen Schulämter beschlossen und damit die Standorte der zum 01.01.2002 zu bildenden regionalen Schulämter festgelegt.

Maßgeblich dabei ist, dass die neuen Schulämter Kompetenzen und Ressourcen erhalten, um ihre Aufgaben zukünftig mit größerer Selbstständigkeit und damit effizienter und besser erledigen zu können.

Die Konzentration auf sechs Schulamtsstandorte ermöglicht Einsparungen. Die Übertragung der Mittel aus der Verbundmasse aufgrund des Übergangs der Verwaltung des fachlichen Personals auf das Land wird allerdings - leider - nur 17 Millionen DM betragen. Damit ist die Summe der übertragenen Mittel Sie haben das zu Recht und korrekt dargestellt - geringer. Den Kommunen nutzt es. Sie sehen die strikte Konnexität, zumindest nach oben. Sie ist nicht ganz so strikt angewandt worden, wie eigentlich von der Landesregierung geplant.

Bei einer Veränderung der Zahl der Einrichtungen werden sich die Personalausgaben dadurch vermindern, dass sich die Teile des Personals, die in Abhängigkeit von dieser Zahl vorgehalten werden müssen, entsprechend der Veränderung verringern. Bei funktionaler Betrachtung der künftigen Struktur der Staatlichen Schulämter sowie bei der Reduzierung der Zahl der Schulämter auf sechs wird sich der Personalbedarf damit gegenüber dem heutigen Stand langfristig um etwa 70 bis 80 Stellen reduzieren. Die Sachausgaben werden sich verringern, da die Zahl des Per

sonals geringer ist, damit weniger Arbeitsplätze vorgehalten werden müssen und unterstellt werden kann, dass sie aufgrund größerer Entfernungen und steigender Fahrtkosten diesen Effekt bei weitem nicht kompensieren werden.

Der zwischenzeitliche Finanzierungsbedarf zur Ausstattung der regional zuständigen Staatlichen Schulämter mit Informationstechnik führt allerdings zu einer Verschiebung des Einsparbeginns.

Sie wissen: Um zu sparen, muss man investieren. Per Saldo führt die Bildung der sechs regionalen Schulämter ab 2006 - so planen wir - im Vergleich zu den Kosten des vergangenen Haushaltsjahres 2000 zu einer jährlichen Entlastung des Haushaltes um rund 8 Millionen DM. Der Umfang der tatsächlichen Entlastung des Landeshaushalts in den einzelnen Haushaltsjahren kann aber erst genauer abgeschätzt werden, wenn die Vorbereitungen zum Personalübergang und zur Zusammenführung der Staatlichen Schulämter in den neuen Liegenschaften abgeschlossen sind und sich die gegebenenfalls auftretenden bisher nicht berücksichtigten Folgen von Standortentscheidungen genauer fassen lassen. Wie bereits angeführt, besteht das vorrangige Ziel der Schulämterreform ja darin, effiziente, zukunftsfähige Strukturen zu schaffen, damit dann auch alle Vollzugsaufgaben und schulaufsichtlichen Herausforderungen von den regional zuständigen Staatlichen Schulämtern effektiv wahrgenommen werden können. - Vielen Dank.

Das Wort geht jetzt zunächst an Herrn Helm.

Herr Minister Reiche, die Ansiedlung des Schulamtes im Nordwesten Brandenburgs, nämlich in Perleberg, stößt in der Region auf erhebliche Kritik. Ist der Standort endgültig oder gibt es diesbezüglich noch Änderungsmöglichkeiten?

Herr Kollege Helm, die Landesregierung trifft ihre Entscheidungen nicht auf Widerruf. Sie wissen: Ich habe dem Kabinett eine andere Vorlage unterbreitet, wobei ich zwar weiß, dass sehr wohl gute Gründe für Perleberg sprechen, meiner Meinung nach aber in der Abwägung etwas mehr für Neuruppin spricht. Die Landesregierung hat entschieden und dabei bleibt es.

Frau Große, bitte.

Herr Minister, sind bei dem von Ihnen benannten Einsparpotenzial von 8 Millionen DM bis 2006 auch die Mehrkosten berücksichtigt worden, die durch das Regionalschulamt Perleberg entstehen, und inwiefern ist die mögliche Errichtung einer Außenstelle im Kreis Oberhavel gegengerechnet worden?

Was dem einen recht ist, ist dem anderen billig. Würde man eine Außenstelle in Oranienburg schaffen, dann könnte es sein,

dass dann auch andere Schulämter dies für sich beanspruchten. Wir wollten ja durch diese Neuorganisation gerade die Konzentration der Schulamtsverwaltung erreichen. Ich werde allerdings mit der Kollegin Finanzministerin über diese Frage weiter im Gespräch bleiben und insbesondere auch die Überlegungen vor Ort, die uns mitgeteilt worden sind beziehungsweise mitgeteilt werden, berücksichtigen.

Das Wort geht an den Abgeordneten Petke, der nunmehr Gelegenheit hat, die Frage 747 (Erweiterung der Kompetenzen des Bundeskriminalamtes?) zu formulieren.

Die polizeiliche Kriminalitätsstatistik des Bundes weist erneut einen Anstieg der zumeist von der organisierten Kriminalität begangenen Straftaten wie Rauschgiftdelikte oder Betrug mit EC- und Kreditkarten aus. Ein zurzeit in der öffentlichen Diskussion befindlicher Vorschlag sieht vor, dem Bundeskriminalamt erweiterte gesetzliche Kompetenzen zu verleihen. Die Organisationsstruktur soll entsprechend der des amerikanischen FBI ausgestaltet werden.

Ich frage die Landesregierung: Wie beurteilt sie derartige Vorschläge?

Herr Innenminister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Herr Abgeordneter Petke, die Landesregierung hat am 10. Juni dieses Jahres Presseveröffentlichungen zur Kenntnis genommen, wonach Innenexperten einer Partei eine Ausweitung der BKA-Zuständigkeit gefordert haben. Solchen Forderungen soll sich auch der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei angeschlossen haben.

Unabhängig von der Frage, welche konkreten Zuständigkeitserweiterungen überhaupt gemeint sind - in der Presse wird von einem deutschen FBI gesprochen -, muss man eindeutig feststellen, dass das Thema nicht neu ist. Es taucht zur vermeintlichen Lösung von Problemen immer wieder auf wie das berühmte Ungeheuer von Loch Ness. Auch besteht hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Ausgestaltung der Zuständigkeiten der Staaten der USA und der Bundesländer in Deutschland ein entscheidender Unterschied.

Es geht um zwei Hauptgesichtspunkte, erstens um den verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt. Nach Artikel 30 des Grundgesetzes sind die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben Sache der Bundesländer. Dazu gehört auch die Bekämpfung der Kriminalität. Der Bund kann danach öffentliche Aufgaben nur wahrnehmen, soweit dies im Grundgesetz ausdrücklich bestimmt ist. Je nach beabsichtigter Kompetenzerweiterung stellt sich also die Frage einer Grundgesetzänderung sowie möglicherweise des förderalen Prinzips an sich. Diese Frage wird zurzeit öffentlich nicht gestellt, und ich glaube, dies würde auch nicht zum Erfolg führen.

Zweitens besteht aus polizeifachlicher Sicht die Frage, inwieweit ein deutsches FBI überhaupt wünschenswert wäre. Richtig ist, dass die Kriminalität nicht an Landesgrenzen Halt macht. Gerade Brandenburg mit seiner 252 Kilometer langen EU-Außengrenze kann davon im wahrsten Sinne des Wortes ein Lied singen. Angesichts unserer Kriminalitätslage sowie der immer rascher werdenden Globalisierung, die in der Tat auf Grenzen keine Rücksicht nimmt, erscheint es für die Zukunft kontraproduktiv, eine bundesweite Zentralstelle mit erweiterten Zuständigkeiten auszustatten. Wir setzen sehr stark auf Dezentralisierung, auf dezentrale Kompetenzen, auf eine Zusammenarbeit auf Bundesebene und vor allem auf eine Zusammenarbeit mit den benachbarten Ländern innerhalb und außerhalb der Europäischen Union.

Ich halte die in Rede stehende Diskussion nicht für zielführend.

Nunmehr erhält der Abgeordnete Wolfgang Thiel Gelegenheit, die Frage 748 (Zur weiteren Finanzierung der IBA) zu formulieren.

Gegenüber den Medien hat der Minister für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung kürzlich geäußert, dass sich das Land Brandenburg künftig mit Fördergeldern für die Internationale Bauausstellung (IBA) „Fürst-Pückler-Land” weitgehend zurückhalten werde und die Projektförderung durch die Region getragen werden müsse. Das hat Unruhe im Revier hervorgerufen.

Ich frage deshalb die Landesregierung: Hat sie die Absicht, sich vollständig aus der Finanzierung der IBA-Projekte in der Lausitz zurückzuziehen und damit ausschließlich die Region und deren Kommunen zu belasten?

Herr Minister Birthler, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat nicht die Absicht, sich aus der Finanzierung der IBA-Projekte in der Lausitz zurückzuziehen. In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Drucksache 3/2787 zur Beantwortung der Kleinen Anfrage des Kollegen Dellmann vom März dieses Jahres verweisen.

Die Landesregierung hat sich bereits 1999 zur IBA „FürstPückler-Land” positioniert und dabei ihre Unterstützung bei der Finanzierung der IBA-Gesellschaft aus Mitteln des BundLänder-Abkommens „Braunkohlesanierung” sowie im Rahmen bestehender Fördermöglichkeiten der Ressorts zugesagt.

In Übereinstimmung mit der Laufzeit des Verwaltungsabkommens „Braunkohlesanierung” musste die Förderzusage auf den Zeitraum bis Ende 2002 begrenzt werden. Die Landesregierung ist ihren eingegangenen Verpflichtungen nachgekommen. Für

das Projekt zur Planung und Entwicklung der IBA-Gesellschaft wurden jährlich circa 2,4 Millionen DM bereitgestellt. Weitere Fördermittel für ausgewählte Projekte wurden ebenfalls aus Mitteln der Braunkohlesanierung in Übereinstimmung mit § 4 des Verwaltungsabkommens zur Hebung des Folgenutzenstandards in der Bergbauregion eingesetzt. Sie kennen die Projekte. Zu nennen wären hier beispielsweise das IBA-Auftaktgebiet Großräschen-Süd, die Kulturlandschaft Fürstlich-Drehna, die Förderbrücke F 60, der Burgwall Raddusch und die Revitalisierung des Ortes Pritzen.

Obwohl mit der Konsolidierung des Haushalts 2002 auch erhebliche Kürzungen an landesanteiligen Mitteln für die Braunkohlesanierung unumgänglich sein werden, wird am Finanzierungsbeitrag des Landes für die IBA-Gesellschaft auch im Jahre 2002 festgehalten. Einschnitte bei der Förderung einzelner IBA-Projekte sind allerdings unvermeidlich. Neue Projekte müssen zunehmend durch Einwerben von Fördermitteln der EU und des Bundes sowie durch das Gewinnen von Investoren finanziert werden.

Gegenwärtig verhandeln der Bund und die ostdeutschen Braunkohleländer über ein Anschlussabkommen zum Verwaltungsabkommen „Braunkohlesanierung” für die Zeit von 2003 bis 2007. Inwieweit ab 2003 eine weitere anteilige Finanzierung der IBA „Fürst-Pückler-Land” aus Mitteln der Braunkohlesanierung möglich sein wird, bleibt diesem Verhandlungsergebnis vorbehalten.

Es gibt noch Klärungsbedarf. Herr Thiel, bitte.

Danke schön, Herr Minister. Ich habe zwei Nachfragen.

Erstens: Sie sprachen die EU-Mittel an. Wäre denn die Kofinanzierung gesichert?

Zweitens: Was unternimmt die Landesregierung, um dem sich andeutenden Rückzug der sächsischen Staatsregierung aus der Finanzierung der IBA etwas entgegenzusetzen?

Zu den EU-Mitteln ist zu sagen, dass wir auch in diesem Bereich den Fördermix anwenden wollen. Aber Sie kennen das Problem. Wir können zum Beispiel ESF-Mittel nur für Projekte und die entsprechenden Personalausgaben, aber nicht für Investitionen einwerben. Hier muss intelligent versucht werden, die Projekte umzustricken bzw. den entsprechenden Fördermix zu entwickeln.

Die Probleme mit meinem Fast-Heimatland Sachsen sind hier schwer zu erläutern. Sie kennen die lange Geschichte, bis es so weit war, dass sie sich überhaupt beteiligt haben. Wir sind im ständigen Gespräch, kommen dort aber leider kein Stück weiter.