Protocol of the Session on May 17, 2001

Es geht also darum, dass hoheitliche Akte für unsere Mitbürger wirklich verständlich sind. Im Ergebnis ist daher diese Regelung eine enge Konkretisierung der geltenden Rechtslage. Die Rechtslage besagt nämlich: Deutsch ist Amtssprache.

Für Brandenburg stellt sich diese Frage also nicht. Ich glaube, da Sie Brandenburg auch kennen, wir haben nicht die Sorge vor einer Überschwemmung mit Anglizismen. Die sehe ich bisher überhaupt nicht.

Wenn es zu einem Zusammenschluss - nicht zu einer Fusion, das ist mehr Kerntechnologie - von Berlin und Brandenburg kommen sollte, ist dies die Frage, die wir am leichtesten regeln können. Darüber brauchen Sie sich den Kopf nicht zu zerbrechen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei CDU und SPD)

Es gibt noch Klärungsbedarf. Herr Schuldt, bitte.

Herr Minister, wollen oder können Sie meine Frage nicht richtig verstehen und dementsprechend beantworten? Selbstverständlich geht es uns nicht darum, unsere Gäste nicht in ihrer Sprache zu begrüßen. Das ist selbstverständlich. Aber es geht darum, dass wir hier in der Verwaltung in vielen Veröffentlichungen...

Herr Abgeordneter, Nachfragen sind kurz mit Bezug auf das, was die Hauptfrage enthält.

Ich frage deshalb, Herr Minister, ob Sie es ablehnen, dass in der Verwaltung, in den Broschüren oder in irgendwelchen Schreiben, die irgendwo veröffentlicht werden sollen, ausländische Wörter abgelehnt werden sollen.

Herr Abgeordneter Schuldt, ich werde auch in Zukunft sagen: Ich putze mir die Nase und nicht den Gesichtserker.

(Heiterkeit)

Das Wort geht an die Abgeordnete Frau Siebke. Sie formuliert die Frage 719 (Einrichtung von Leistungsprofilklassen).

Ab Mitte Mai sollen die betroffenen Eltern über die Aufnahme ihrer Kinder in die Leistungsprofilklassen informiert und die Voraussetzungen für den im nächsten Schuljahr beginnenden Schulversuch zur Verkürzung der Schulzeit geschaffen werden.

Ich frage die Landesregierung: Wie ist der aktuelle Stand des Anmeldeverfahrens zur Einrichtung der Leistungsprofilklassen?

Herr Minister Reiche, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Siebke, Leistungsprofilklassen sind im Rahmen der Bildungsoffensive an 43 Standorten angeboten worden.

Herr Minister, einen ganz kleinen Moment. - Darf ich den Kameramann links bitten, aus dem Fluchtweg zu gehen!

(Zurufe von der PDS: Wir wollen nicht flüchten!)

Ich verspreche, Herr Präsident, die Antwort wird nicht so schlimm sein, dass irgendjemand die Flucht ergreifen müsste.

(Heiterkeit)

Diese Leistungsprofilklassen bieten den Schülerinnen und Schülern, die besonders leistungsfähig und bereit sind, an, das Abitur nach acht Jahren, also nach dem 12. Schulbesuchsjahr, abzulegen. Dieses Angebot ist im Land von den Eltern und ihren Kindern ganz interessiert angenommen worden. Es sind für die Leistungsprofilklassen an 43 Standorten insgesamt 1 240 Schülerinnen und Schüler für die 1 132 Plätze angemeldet worden.

Die Anmeldungen sind sehr unterschiedlich gestreut. Einige Schulen haben sehr viele Anmeldungen, das Potsdamer Helmholtz-Gymnasium zum Beispiel 73, Eberswalde 51. Drei Gymnasien liegen nach Angaben vom gestrigen Tag unter der Mindestzahl von 20 Schülerinnen und Schülern, die erforderlich ist, um eine Klasse einzurichten. Das sind folgende Standorte: in Frankfurt (Oder) das Liebknecht-Gymnasium, das Gymnasium in Calau und das Humboldt-Gymnasium in Cottbus. Alle anderen Standorte haben 20 und mehr Anmeldungen. Das gilt auch für Müncheberg und Elsterwerda, die nach einem Ausgleich mit Strausberg bzw. Finsterwalde über die notwendige Schülerzahl verfügen.

Probleme gibt es aber auch an den überangewählten Standorten mit enttäuschten Eltern und Kindern. Das gilt vor allem für Potsdam, wo das Helmholtz-Gymnasium mit 73 Anmeldungen genug Schülerinnen und Schüler für beinahe drei Klassen hat.

Die Schülerinnen und Schüler an den Schulen, an denen eine Klasse sicher eingerichtet wird, bekommen in dieser Woche einen Aufnahme- bzw. Ablehnungsbescheid. Die abgelehnten Schülerinnen und Schüler können sich dann an den Schulen, die noch Plätze bis maximal 28 frei haben, bis zum 21. Mai dieses Jahres bewerben. In der darauf folgenden Woche stehen dann bis spätestens zum 29. Mai 2001 die Aufnahmezahlen für die Leistungsprofilklassen fest. Dann wissen wir verbindlich, an wie vielen Standorten Leistungsprofilklassen zum neuen Schuljahr eingerichtet werden. Die Einschulung erfolgt dann wie üblich mit Beginn des neuen Schuljahres.

Frau Siebke!

Ich habe noch eine Nachfrage. Obwohl es in der Antwort erkennbar war, frage ich doch noch einmal nach: Sieht der Bildungsminister vor, auch Leistungsprofilklassen mit weniger als 20 Schülern zu genehmigen und bzw. oder Schnellläuferklassen an anderen Standorten, als von den Kreistagen beschlossen, einrichten zu lassen?

Auf die zweite Frage kann ich derzeit überhaupt noch nicht antworten, weil nicht einmal ein Antrag bzw. ein solches Ansinnen an mich gestellt worden ist. Insofern auf etwas zu antworten,

worauf die Wirklichkeit noch keine Antwort erfordert, halte ich nicht für sinnvoll.

Beim Zweiten allerdings geht es um eine Gleichbehandlung, und zwar deshalb, weil wir auch die 7. Klassen nach dem Ü-7Verfahren an weiterführenden Schulen mit einer Klassenfrequenz ab 20 einrichten. Das heißt, dort, wo zweimal 20 Schüler zustande kommen, richten wir diese Klassen ein. Deshalb wollen wir in keinem Fall eine Ungleichbehandlung für die Leistungsprofilklassen, das heißt eine zusätzliche Besserstellung, und werden deshalb keine Leistungsprofilklassen mit einer Schülerzahl unter 20 einrichten.

Danke sehr. - Das Wort geht an die Abgeordnete Frau Schulz, die die Frage 720 (Drogenriskante Konsummuster bei Jugend- lichen nehmen zu) stellen wird. Bitte schön!

Anlässlich der Vorstellung des Sucht- und Drogenberichtes der Bundesregierung erklärte die Drogenbeauftragte, dass einerseits der Konsum psychoaktiver Substanzen wie Tabak und Alkohol bis hin zu Heroin an Bedeutung abnimmt, während andererseits immer mehr Jugendliche einen zunehmend risikoreichen Drogenkonsum pflegen, ohne diesen zu hinterfragen, also zu synthetischen Drogen greifen. Die gesundheitlichen Folgeschäden dieses Verhaltens sollten äußerst ernst genommen werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Mit welcher Intention und zu welchem Zeitpunkt werden Leitlinien zur Bekämpfung der Drogenproblematik im Land Brandenburg vorgelegt?

Herr Minister Ziel, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Schulz, ich will ganz kurz antworten, denn in der Einschätzung stimmen wir überein, Sie, Frau Abgeordnete, und ich.

Derzeit ist der Entwurf eines Landesprogramms gegen Sucht in der Ressortabstimmung. Er orientiert sich an den Leitlinien von 1994, soll aber - auch ganz im Sinne der Koalitionsvereinbarung - stärker als bisher als Gemeinschaftsaufgabe aller dafür Verantwortlichen und daran Beteiligten weiterentwickelt und verwirklicht werden. Ich hoffe sehr, dass wir das Programm im Spätherbst im Kabinett verabschieden können.

Das Landesprogramm gibt allen Akteuren im Suchtbereich den Raum zur Ausgestaltung eines gemeinschaftlich verantwortlichen Handlungskonzepts. Seine Schwerpunkte sind die Beobachtung des Suchtgeschehens in Brandenburg, das Ermitteln von Schwachstellen in der Suchtprävention und der Suchtkrankenhilfe, die Vereinbarung von Zielen in der Suchtgefahrenabwehr sowie das Abstimmen und Bündeln von Maßnahmen.

Als Forum für die Diskussion und Umsetzung des Landesprogramms wird ein spezielles Gremium, die Landessuchtkonfe

renz, vorgeschlagen. In diesem Gremium sollen sich die wesentlichen Institutionen und Organisationen abstimmen und das Landesprogramm als Steuerungsinstrument nutzen. - Vielen Dank.

Ich danke auch. - Damit sind wir bei der Frage 721 (Verfahrens- Fehler im BBI-Planfeststellungsverfahren), gestellt von der Abgeordneten Frau Tack. Bitte sehr!

(Warnick [PDS]: Wir haben getauscht! - Frau Tack [PDS]: Das ist schriftlich erfolgt, Herr Präsident!)

- Mit welcher Frage haben Sie getauscht?

(Frau Tack [PDS]: Frage 724!)

- Dann kann der Abgeordnete Warnick anstelle der Frage 721 die Frage 724 (Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Schuldrechtsanpassungsgesetz und zur Nutzungsentgeltverord- nung) stellen.

Die Verbände der Grundstücksnutzer und Kleingärtner beklagen, dass das Land Brandenburg in den Diskussionen um die Novelle des Schuldrechtsanpassungsgesetzes und der Nutzungsentgeltverordnung die Interessen der ostdeutschen Nutzer und Pächter nicht mehr, wie früher gewohnt, offensiv vertritt.

Welche Positionen zum Schuldrechtsanpassungsgesetz und zur Nutzungsentgeltverordnung hat das brandenburgische Justizministerium bisher in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vertreten?

Herr Minister Schelter, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Warnick, die Landesregierung hat Verständnis dafür, dass die Nutzer von Wochenendgrundstücken aufgrund der persönlichen Leistungen und auch der finanziellen Aufwendungen, die sie für diese in den neuen Ländern traditionsreiche Form der Erholung über viele Jahre erbracht haben, weitgehende Wünsche und Forderungen an die Politik haben. Dies betrifft unter anderem die Fragen des Kündigungsschutzes, der Vertragsübernahme durch die Erben, der Entschädigung bei Vertragsende und der generellen Befreiung von den Abrisskosten.

Diesen Erwartungen steht die Tatsache gegenüber, dass sich die Nutzung auf einem fremden Grundstück vollzieht und daher auch die Eigentumsgarantie nach Artikel 14 des Grundgesetzes beachtet werden muss. Bei der rechtlichen Ausgestaltung der Überleitungsphase dieser Nutzungsverhältnisse in das Miet- und Pachtrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches konnte daher nicht nur auf Nutzerinteressen abgestellt werden. Es bestand vielmehr die Aufgabe, einen möglichst sozialverträglichen Interessenausgleich zwischen Nutzern und Eigentümern zu erreichen.

Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass der verfassungsrechtlich gegebene gesetzgeberische Rahmen ausgeschöpft wird, um Nutzerinteressen gebührend zu berücksichtigen. Bis zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1999 haben sich Bund und Länder dabei auf einem gesetzgeberischen Terrain bewegt, dessen Konturen noch nicht bis in alle Einzelheiten geklärt waren. Die frühere Landesregierung hatte deshalb auch weitergehende Nachbesserungen zum Schuldrechtsanpassungsgesetz und zur Nutzungsentgeltverordnung zugunsten der Nutzer für verfassungsrechtlich vertretbar gehalten. Diese Vorschläge wie auch der bereits mit dem Schuldrechtsanpassungsgesetz normierte Interessenausgleich zwischen Nutzern und Eigentümern waren jedoch immer höchst umstritten.

Aufgrund mehrerer Verfassungsbeschwerden von Eigentümern von Erholungsgrundstücken war das Bundesverfassungsgericht gehalten, zur Verfassungsmäßigkeit bestimmter Regelungen des Schuldrechtsanpassungsgesetzes in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Nutzungsentgeltverordnung Stellung zu nehmen. Das Ergebnis ist bekannt. Im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1999 sind die verfassungsrechtlichen Anforderungen und Grenzen der Ausgestaltung des Interessenausgleichs zwischen Nutzern und Eigentümern von Erholungsgrundstücken aufgezeigt worden.

Es war nun die Pflicht der Landesregierung, ihre bisherigen Vorschläge zur Änderung und Ergänzung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes und der Nutzungsentgeltverordnung anhand des vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen verfassungsrechtlichen Maßstabes zu überprüfen. Dies ist mit dem Ergebnis geschehen, dass über den jetzt vorliegenden Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes hinaus ein gesetzgeberischer Gestaltungsspielraum nicht gesehen wird. Auch die anderen neuen Länder und Berlin sind zu dieser Auffassung gelangt.

Von der Landesregierung konnte daher nicht erwartet werden, dass sie in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe hiervon abweichende Positionen vertreten würde. Soweit die Aufgabe der Arbeitsgruppe darin bestand, Vorschläge für die Umsetzung der Gesetzgebungsaufträge des Bundesverfassungsgerichts zur angemessenen Beteiligung der Nutzer an den öffentlichen Lasten des Grundstücks und zum Teilflächenkündigungsrecht des Eigentümers zu erarbeiten, hat sich Brandenburg wie bisher für sozialverträgliche Lösungen eingesetzt.