Protocol of the Session on April 4, 2001

Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Kaiser-Nicht. - Das Wort geht an die Fraktion der SPD, Frau Abgeordnete SchildhauerGaffrey.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegt ein Antrag der Koalitionsfraktionen über Kriegsfolgenund Kriegslastenbeseitigung vor, in dem die Landesregierung gebeten wird, sich auf Bundesebene zusammen mit anderen Bundesländern mit einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, dass der Bund den Ländern die Mittel für die Bergung und Vernichtung der Alliierten-Munition erstattet.

Gestatten Sie mir, die Problematik am Beispiel der Stadt Oranienburg, meines Wahlkreises, zu untersetzen. Eine Pressemeldung vom Dienstag lautete:

„Die 77. Bombe problemlos entschärft.”

„Problemlos” heißt für den Sprengmeister schon fast „Routine”.

„500-Kilogramm-Bombe mit chemischem Langzeitzünder in 5,5 Meter Tiefe entschärft.”

Für die Stadt heißt das: 2 000 Bürger evakuieren, Sicherheitsmaßnahmen gewährleisten, Unterbringung garantieren, Verkehrschaos, S-Bahnen fahren nicht, Umsatzeinbußen bei Unternehmen und Ähnliches. Oranienburg war verstärkt Angriffsziel der Alliierten im Zweiten Weltkrieg, insbesondere waren es die Werke der Rüstungsindustrie, wie die Auerwerke, der Verschiebebahnhof, der Heinkel-Flugplatz und die SS-Zentrale in Friedrichsthal. Wie bereits erwähnt: 20 000 abgeworfene Bomben, davon wurde Oranienburg zu 60 % zerstört. 30 % der Bomben hatten einen chemischen Langzeitzünder, gehören also zu dieser gefährlichen Art Bomben.

Die Auswertung der durch das Land Brandenburg erworbenen Luftbildaufnahmen der ehemaligen Alliierten ergab, dass nach zehn Jahren intensiver Bombensuche und -entschärfung noch von ca. 1 700 Verdachtspunkten auszugehen ist. Ein Ende ist kaum absehbar. Jeder Verdachtspunkt kann eine Bombe mit chemischem Langzeitzünder sein.

Experten des Staatlichen Munitionsbergungsdienstes sind davon überzeugt, dass jede Bombe, wenn sie nicht geborgen und entschärft wird, irgendwann detoniert. Das ist eine schreckliche Prognose, deren Folgen sich jeder ausmalen kann.

Nachdem in den vergangenen Jahren gezielt Gefahrenbereiche, wie Schulen, Kindergärten und Ähnliches, beräumt worden sind, hat sich das Land Brandenburg entschieden, mit Hochdruck eine systematische Kampfmittelberäumung durchzuführen, um der Selbstdetonation der im Boden vermuteten Blindgänger zuvorzukommen. Das ist ein Wettlauf gegen die Zeit. Dabei trägt das Land nur die Kosten für die Munitionssuche und

-bergung. Eine Kostenübernahme durch den Bund scheidet aus, da der Bund nur für die Beseitigung ehemaliger reichseigener Munition aufkommt und es sich hierbei um Kampfmittel der früheren Alliierten handelt.

Die Kosten der Stadt für die behördlichen Maßnahmen betrugen von 1996 bis 2000 ca. 366 000 DM, im Jahre 1997 waren zusätzliche Mittel zur Instandsetzung einer Schule bzw. einer Turnhalle nach einer Munitionssuche von ca. 935 000 Mark erforderlich. Davon wurden nur ca. 573 000 DM aus Mitteln des kommunalen Ausgleichsfonds des Landes - das sind Mittel, die nicht vorausplanbar sind - gedeckt.

Auch der betroffene Bürger kann von Kosten nicht freigestellt werden. Will er bauen und besteht die Wahrscheinlichkeit eines Kampfmittelfundes, muss er für die Gebühren aufkommen, die mit der Auswertung der Luftbildaufnahmen entstehen. Alternativ kann er ein Kampfmittelberäumungsunternehmen mit der Suche beauftragen. Die durch die Suche entstehenden Kosten trägt der Bürger selbst. Hat ein Bürger im guten Glauben bereits gebaut und stellt sich im Nachhinein ein Blindgängerfund heraus, ist er in ordnungsrechtlicher Hinsicht ein Zustandsstörer. Für veranlasste Baumaßnahmen zur anschließenden Bergung der Kampfmittel muss er ebenfalls mit seinem privaten Vermögen haften. Die finanziellen Aufwendungen führen oft zur Überforderung. Es gab im vergangenen Jahr ein solches Beispiel in Lehnitz.

Aufgrund der besonderen Gefährdung und Belastung in Oranienburg ist im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren eine Freigabebescheinigung für das komplette Grundstück vorzulegen. Oranienburg gilt aus diesem Grunde nicht als bevorzugte Region für Investoren.

Die Petitionen der Stadt Oranienburg an den Landtag und an den Bundestag sind als Hilferuf zu werten. Am 8. Februar 2001 wurde im Bundestag der Antrag der CSU/CDU-Fraktionen zu Kriegsfolgen- und Kriegslastenbeseitigung in den neuen Bundesländern behandelt, mit der Zielstellung, der Bundesregierung einen Prüfauftrag zu erteilen, zusätzliche finanzielle Mittel aus dem Bundeshaushalt bereitzustellen, um private Haushalte, Städte und Gemeinden in den neuen Bundesländern, die von Bomben- und Munitionsfunden aus dem Zweiten Weltkrieg betroffen sind, in angemessener Weise zu unterstützen. In der Debatte über diesen Antrag wurde deutlich, dass dieser Antrag zu kurz greift, da die gesetzliche Grundlage für eine solche Entscheidung fehlt, die Betroffenen weiterhin ewige Bittsteller bleiben und es keineswegs nur ein Problem der neuen Bundesländer ist.

Auch Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Hamburg haben ähnliche Probleme zu lösen. Brandenburg als besonders stark munitionsbelastetes Land sollte deshalb Initiator dieser sinnvollen und wichtigen Bundesratsinitiative sein. Ich hoffe auf die Zustimmung der drei großen Fraktionen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Schildhauer-Gaffrey, und gebe das Wort an die Fraktion der DVU, Herrn Abgeordneten Claus.

Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Die Fraktionen von SPD und CDU wollen mit ihrem Antrag letztlich erreichen, dass der Bund den Ländern auch die Kosten für die Bergung und Vernichtung der Munition der Alliierten erstattet. Dem können wir nur zustimmen.

Die in der Begründung Ihres Antrages enthaltene Bestandsaufnahme und der Verweis auf das Beispiel der Stadt Oranienburg sind zutreffend. Es befinden sich voraussichtlich - exakte Mengen sind nicht absehbar - noch große Mengen Munition der Alliierten, insbesondere so genannte Blindgänger, in den neuen Bundesländern. Zu DDR-Zeiten hat man sich nicht die Mühe gemacht, diese flächendeckend aufzuspüren, zu räumen und zu entsorgen. So stoßen wir seit der Wiedervereinigung bis heute häufig auf Funde von Fliegerbomben und anderer Munition der Alliierten. Bedingt ist dies unter anderem durch die vermehrte Bautätigkeit seit 1990.

Besonders betroffen hiervon sind gerade unser Land und der Großraum Berlin, weil der Großraum Berlin nahezu während des gesamten Zweiten Weltkrieges Zielscheibe von Luftangriffen der Alliierten war und hier gegen Ende des Krieges erhebliche Kampfaktivitäten stattgefunden haben.

Hieraus ergibt sich aus der Sicht unserer Fraktion dreierlei:

Erstens: Es ist selbstverständlich, diese Kriegsaltlasten nicht detonierter Fliegerbomben und sonstiger Munition der alliierten Streitkräfte aus dem Zweiten Weltkrieg können nicht einfach „in der Erde liegen bleiben”; sie stellen eine erhebliche latente Gefahr für die gesamte Bevölkerung unseres Landes Brandenburg dar. Das zeigen uns namentlich Unfälle aus der Vergangenheit. Es bedarf deswegen dringend eines staatlich organisierten systematischen Aufspürens, Räumens und Entsorgens dieser Kriegsaltlasten der Alliierten. Nur das wird der festgestellten Gefahrenlage gerecht. Zudem muss klar sein, dass es sich bei Oranienburg mit 77 Blindgängerfunden nur um ein Beispiel handelt und dass wir auch an anderen Orten in Brandenburg vergleichbare Situationen zu verzeichnen haben oder voraussichtlich noch auf vergleichbare Situationen stoßen werden.

Zweitens: Weiterhin ist sicherlich jedem klar: Die zum Schutze unserer Bürgerinnen und Bürger notwendigen Maßnahmen kosten Geld, viel Geld, Geld, das die ohnehin klammen Kommunen in unserem Land Brandenburg ebenso wie in anderen neuen Bundesländern weder haben noch aufbringen können. Schon aus diesem Grunde ist der Staat gefragt. Denn es geht kein Weg daran vorbei: Das Zeug muss weg, und zwar schnellstens, bevor es zu weiteren Unfällen kommt. Geschieht dies angesichts des anerkannten Gefahrenstandes auch 56 Jahre nach Kriegsende nicht oder nur unzureichend, kommt der Staat, und zwar ungeachtet der Kosten, seiner Verpflichtung zur Gefahrenverhütung nicht oder nicht ausreichend nach.

Drittens: Aus meinen vorhergehenden Ausführungen ergibt sich schließlich die Frage, wer nun endgültig die Kosten trägt, Bund oder Bundesländer. Hier neigt unsere Fraktion der Auffassung der antragstellenden Fraktionen der SPD und der CDU zu. Die Kosten der Beseitigung von Munition der ehemals alliierten Streitkräfte aus dem Zweiten Weltkrieg wird der Bund tragen müssen. Daran führt kein Weg vorbei. Aus diesem Grund wer

den wir Ihrem Antrag zustimmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Nun sind wir bei der Landesregierung. Herr Innenminister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den alten wie in den neuen Bundesländern ist die Belastung durch Kampfmittel und Kriegshinterlassenschaften unterschiedlich, aber zum Teil noch recht hoch. Unser Land Brandenburg hat die höchste Belastung an kampfmittelbelasteten Gebieten der Länder in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Rund 40 000 Hektar einschließlich zivil genutzter Flächen, zum Beispiel Forsten, gelten als belastet. Bei einer administrativen Fläche von knapp 30 000 km² sind somit in Brandenburg rund 14 % der Fläche auf das Vorhandensein von Kampfmitteln zu überprüfen. Aus diesen Zahlen geht die gewaltige Aufgabe hervor, die wir noch vor uns haben.

Neben den Städten Potsdam, Neuruppin, Brandenburg, Cottbus, Ludwigsfelde, Genshagen, Schwarzheide, Wittenberge ist insbesondere die Stadt Oranienburg mit dem Bereich Lehnitz durch die ungewöhnlich hohe Zahl an Bombenblindgängern mit chemischem Langzeitzünder betroffen. Diese Bomben mit chemischem Langzeitzünder sind im wahrsten Sinne des Wortes Sie haben es gesagt - tickende Zeitbomben. Darum müssen wir arbeiten.

Die bisherige Auswertung der Alliierten-Luftbilder hat für den Bereich Oranienburg und Lehnitz zum Beispiel 1 900 Bombenblindgängerverdachtspunkte ergeben, die systematisch überprüft werden müssen. Zu dieser systematischen Überprüfung gehört auch der aktive Eingriff in den Ablauf von Alltagsgeschehen. Sie haben darauf hingewiesen, Frau Schildhauer-Gaffrey, indem Sie erläuterten, was das für die Bürger bedeutet. Das führt auch dazu, dass Häuser abgerissen werden müssen, um an die Blindgänger heranzukommen. Für unsere Bürgerinnen und Bürger sind das zum Teil auch Eingriffe in ihre Lebensplanung.

Von daher gesehen ist die Finanzierung der Kampfmittelentfernung eine wichtige Grundlage und sie trifft vor allen Dingen den Landeshaushalt, da das Suchen, Bergen, Lagern und Vernichten von Kampfmitteln zu seinen Lasten geht. Die Suche belastet auch die Menschen, insbesondere die Mitarbeiter des Kampfmittelräumdienstes. Ich möchte die Gelegenheit nehmen, all den Mitarbeitern zu danken, die sich Tag für Tag unspektakulär für diese schwierige Aufgabe einsetzen.

(Allgemeiner Beifall)

Ich habe mir deren Tätigkeit einmal angeschaut und kann nur sagen, ich habe große Hochachtung. Jedes Mal gibt es eine neue Situation, auf die sich die Männer einstellen müssen - im wahrsten Sinne des Wortes mit Fingerspitzengefühl und sehr viel Erfahrung. Frau Kaiser-Nicht, wenn Sie sich einmal unmittelbar über die Lage vor Ort und darüber informieren lassen wollen, was in der DDR weggeräumt wurde und was jetzt weggeräumt

wird, lade ich Sie gern ein, sich das einmal anzuschauen. Dann werden Sie anhand der Luftbilder sehen, was leider Gottes alles noch zu leisten ist.

Der Bund hat für den Zeitraum von 1991 bis 1999 rund 103,8 Millionen DM erstattet. Für das Jahr 2000 wird die Erstattung eines Betrages in Höhe von etwa 9,5 Millionen DM erwartet, sodass wir von 1991 bis 2000 insgesamt rund 248 Millionen DM für die Räumung ausgegeben haben.

Die Finanzierung der im Zusammenhang mit der Kampfmittelräumung stehenden Maßnahmen, insbesondere durch die bisher systematisch erfolgte Suche auf Grundstücken der Kommunen, belastet die Kommunen erheblich. Sie haben die durch die Maßnahmen der Ordnungsämter entstehenden Kosten zu tragen, die sich zum Beispiel durch Evakuierung, Sicherung des Fundortes, Einsatz von Feuerwehr- und Hilfskräften, aber auch durch etwaige Staatshaftung ergeben. Hinzu kommen die Kosten für Maßnahmen zur Ermöglichung der Kampfmittelsuche und zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, die jeder Grundstückseigentümer selbst tragen muss. Diese Belastung wird sich verstärken, wenn die systematische Suche auf Grundstücke Privater auf Anordnung der Ordnungsbehörden ausgedehnt werden muss. Der betroffene Bürger, wenn er als Zustandsverantwortlicher kostenpflichtig wird, dürfte in der Regel kaum finanziell belastet werden, da stets die Zumutbarkeit zu prüfen ist. Die den Kommunen in der Vergangenheit vom Innenminister gewährte Unterstützung aus dem Ausgleichsfonds nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz kann nur als ausnahmsund übergangsweise vertretbare Lösung in Betracht kommen. Wir haben dies getan, um im Rahmen unserer Möglichkeiten eine weitere Hilfe zu vermitteln.

Das Innenministerium begrüßt daher den Antrag mit der Zielrichtung, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die den Bund auch zur Übernahme der Kosten für die Beseitigung von Munition der Alliierten verpflichtet. Ich bitte Sie, diesen Antrag zu unterstützen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei CDU und SPD)

Ich danke auch. Jetzt sind wir beim letzten Redner angelangt. Herr Petke, möchten Sie noch?

Bis der Redner vorn ist, darf ich herzlich die zweite Welle aus der Prignitz begrüßen. Herzlich willkommen.

(Allgemeiner Beifall)

Herr Präsident, vielen Dank, dass ich noch sprechen darf.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist bereits angesprochen worden: Wir sind in Brandenburg tatsächlich in einem Wettlauf mit der Zeit, einem Wettlauf Kampfmittel zu räumen, bevor Schlimmeres passiert. Wir hatten in der Vergangenheit bereits Beispiele, wo wir ganz nahe an einer Katastrophe vorbeigeschrammt sind. Die Situation in Oranienburg ist heute ja schon ausführlich geschildert worden.

Die Sorge um die Kampfmittelberäumung können wir natürlich nicht losgelöst sehen von den Kosten, die die Munitionsbergung verursacht, aber auch nicht von den Kosten, die links und rechts der Munitionsbergung entstehen. Ernst zu nehmenden Schätzungen zufolge belaufen sich die Gesamtkosten allein in unserem Land Brandenburg auf ca. 3 Milliarden DM.

Meine Damen und Herren! Man kann bezüglich der Kostenverteilung zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Privatpersonen unterschiedlicher Meinung sein. Doch denke ich, dass angesichts der hohen Kampfmittelbelastung des Landes diese Last weder durch unser Land noch durch unsere Kommunen allein zu schultern ist.

(Einzelbeifall bei der PDS)

Liebe Kollegen, ich glaube, dieser Tenor ist auch den bisherigen Redebeiträgen zu entnehmen. Ich bitte Sie deshalb, unserem Antrag zuzustimmen, um durch eine Bundesratsinitiative zu erreichen, dass der Bund den Ländern die Kosten für die Bergung und Vernichtung auch der Alliierten-Munition erstattet.

Zurzeit wird im Deutschen Bundestag - auch das ist angesprochen worden - ein Antrag behandelt, der dieses Thema zum Gegenstand hat. Leider konnte trotz weitgehender Übereinstimmung in der Auffassung, dass diese Problematik endlich auch auf der Bundesebene einer Lösung bedarf, keine Einigung erzielt werden. Der Antrag ist in den Ausschuss für die Angelegenheiten der neuen Länder überwiesen worden. Dort ist der Antrag mit den Stimmen der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen abgelehnt worden.

Man kann schon geteilter Meinung darüber sein, ob der Antrag zu kurz greift. Dann müssten wir uns eben zusammensetzen und dafür sorgen, dass er möglicherweise „verlängert” wird. So kann man es vielleicht sagen. Aber es tut schon ein bisschen weh, wenn der Bundestagsabgeordnete Dr. Schubert sagt - er ist schließlich aus Brandenburg, aus Märkisch-Oderland -: Brandenburg muss das allein machen. - Dieser Satz ist dort leider sinngemäß gefallen.

Aus meiner Sicht gilt es deshalb umso mehr, auf der Bundesebene dafür zu kämpfen, dass das Land Brandenburg und die übrigen neuen Länder durch den Bund Entlastung erfahren. Es ist durchaus im Bereich des Möglichen, dass der jetzige Bundeskanzler und damalige - zu dem Zeitpunkt, als der erste Antrag Anfang der 90er Jahre vom Land Niedersachsen eingebracht wurde - Ministerpräsident des Landes Niedersachsen hierfür ein offenes Ohr hat.