Meine Frage lautet: Sind der Landesregierung Gewalttäter aus dem Land Brandenburg bekannt, die an den Castor-Demonstrationen teilgenommen haben? Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich?
- Wir haben ein Datenschutzgesetz, das ich sehr gut kenne. Insofern brauchen Sie keine Befürchtungen zu haben.
Uns sind keine Namen im Einzelnen bekannt. Wir können feststellen, dass unsere Mitbürger in dieser Frage glücklicherweise außerordentlich friedlich und verständnisvoll sind. Ich möchte mich an dieser Stelle auch einmal dafür bedanken, dass dies so ist.
Von daher rechnen wir auch - bezogen auf Rheinsberg - damit, dass das Störer- bzw. Konfliktpotenzial aus anderen Bereichen kommt. Natürlich sind die Hakenkrallenanschläge mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht von Brandenburgern verübt worden. In Berlin gibt es eine sehr starke linksextremistische Szene, die der Öffentlichkeit auch vorgestellt wurde und zu der sich der Innensenator auch geäußert hat. Von Brandenburg geht also im Grunde kein Konfliktpotenzial aus, so weit wir es bisher übersehen konnten.
darauf hinweisen, dass die Frage 647 (Castor-Transporte), gestellt von Frau Kaiser-Nicht, damit erledigt ist. - Wir sind damit bei der Frage 638 (Flexible Eingangsstufe an Grundschulen), gestellt von der Abgeordneten Frau Redepenning. Bitte sehr.
Zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität an unseren Schulen gehört insbesondere die verstärkte, differenzierte Förderung von Schülerinnen und Schülern in den ersten Jahrgangsstufen der Grundschule. Trotz unterschiedlicher sozialer Herkunft und unterschiedlicher Startvoraussetzungen ist dafür Sorge zu tragen, dass verlässliche Bildungschancen für alle Schülerinnen und Schüler gewährleistet und Begabungen gezielt gefördert werden. Um diesem Ziel gerecht zu werden und Chancengerechtigkeit zu wahren, sind unterschiedlich schnell lernende Grundschüler zukünftig verstärkt und differenziert zu fördern.
Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen sind zur Weiterentwicklung der flexiblen Eingangsphase an Grundschulen vorgesehen?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Frau Redepenning, es geht in der Tat um eine ganz wichtige Frage von Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit in der Schuleingangsphase. Dafür ist in den letzten Jahren mit erheblichen Anstrengungen - auch der beteiligten Lehrerinnen und Lehrer - ein sehr innovatives und, wie ich finde, tragfähiges Modell entwickelt worden, das wir „flexible Eingangsstufe” nennen. Dadurch, dass heute schon im Kindergarten der Bildungsauftrag ernster genommen wird als noch vor einigen Jahren, gibt es schon jetzt eine bessere Vorbereitung, aber wir wollen die immer noch sehr unterschiedlichen Möglichkeiten und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler in den ersten beiden Jahrgangsstufen nutzen, um mit einem Modell des jahrgangsübergreifenden Unterrichts zu sichern, dass jeder nach seinen Fähigkeiten gefördert wird.
In Forst und in Spremberg laufen die beiden ersten Projekte mit erheblicher Unterstützung des Landes und werden zunehmend nicht nur an diesen beiden Orten, sondern auch in anderen Orten des Landes von Eltern nachgefragt.
Wir wollen insbesondere mit zwei Zielrichtungen arbeiten, nämlich sowohl besonders begabte als auch benachteiligte und behinderte Kinder durch eine integrative Beschulung so fördern, dass diejenigen, die zu den besonders Begabten gehören, die beiden ersten Jahre in einem Jahr absolvieren und diejenigen, die größere Startschwierigkeiten haben oder aufgrund ihrer sozialen Situation benachteiligt sind, drei Jahre in der flexiblen Eingangsstufe verbleiben können. Das Pädagogische Landesinstitut in Brandenburg begleitet diesen Versuch. Wir sind zurzeit dabei, den Modellversuch mit Beginn des neuen Schuljahres über die beiden bisherigen Standorte hinaus auf weitere 20 Standorte auszuweiten.
Ich denke, es wird mittel- und langfristig möglich sein, hierbei eine Verdopplung bzw. eine Verdreifachung zu erreichen. Wir wollen insbesondere prüfen, wie es gelingt, zielgruppenspezifisch und differenziert zu fördern und Kinder mit Entwicklungsproblemen unter Vermeidung eines Förderausschussverfahrens durch eine angemessene förderdiagnostische Begleitung in drei Jahren zum Ziel des Übergangs in die Jahrgangsstufe 3 zu begleiten. Dafür muss gesichert werden, dass es einen Kompetenztransfer von den Förderschulen an die Grundschulen gibt. Das alles wird von uns derzeit organisiert. Ich freue mich, dass viele Eltern Interesse an den 20 Standorten, die zum neuen Schuljahr ausgewiesen werden, gezeigt haben. Wir informieren die Eltern derzeit mittels Faltblatt, das an allen Grundschulen des Landes erhältlich ist. - Vielen Dank.
Ich hätte noch eine Frage zu den Förderausschüssen. Ist daran gedacht, diese Förderausschüsse einzubeziehen? Inwieweit ist daran gedacht, die Förderausschüsse weiterhin zu qualifizieren?
Die Förderausschüsse werden für das Förderausschussverfahren kontinuierlich qualifiziert. Es finden regelmäßig Fortbildungen statt. Wir wollen, dass ein solches Förderausschussverfahren für die flexible Eingangsstufe nicht notwendig wird. Die Kollegen, die in den Förderausschüssen beraten, sind in dieser Schuleingangsphase begleitend dabei.
Danke sehr. - Wir sind bei der Frage 639 (Kommunalstruktur- reform), gestellt vom Abgeordneten Homeyer.
Der Landtag hat in seiner letzten Sitzungswoche die Kommunalstrukturreform auf den Weg gebracht. Nun gilt es, den Kommunen die Reformziele nahe zu bringen und sie bei der Umsetzung der Ziele zu unterstützen.
Ich frage die Landesregierung: Inwieweit wird sie bei dieser Aufgabe von den kommunalen Spitzenverbänden unterstützt?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Homeyer, ich könnte einfach sagen: unterschiedlich. Damit wäre das Spektrum abgegriffen. Ich möchte es aber doch etwas ausführlicher erläutern.
Wir haben die Kommunen über die Ziele der Reform informiert. Nachdem der Landtag in seiner Entschließung am 20. September 2000 erklärt hatte, er betrachte die Leitlinien als tragfähige Basis für die Kommunalreform, haben wir diese landesweiten
Informationsaktivitäten verstärkt. Mit zwei Broschüren, die in hoher Auflage gedruckt und verteilt worden sind, wurden die Gemeindevertretungen, die Amtsausschüsse und die Einwohnerversammlungen über die Reformziele informiert. Zugleich wurden die Entwicklungsmöglichkeiten in den einzelnen Bereichen erarbeitet. Wir haben hierzu Beauftragte eingeteilt, die mit den jeweiligen Gemeinden diskutieren und Lösungsmöglichkeiten erörtern. Wir wollen in Kürze eine weitere Broschüre zum Gemeindereformgesetz herausgeben und unsere Aktivitäten damit ergänzen.
Die beiden kommunalen Spitzenverbände im Land beteiligen sich an diesem Reformprozess unterschiedlich. Der Landkreistag ist zwar nicht unmittelbar betroffen, unterstützt aber die Reform, weil er sie für notwendig und richtig hält.
Die Landräte unterstützen den Reformprozess in vielfältiger Weise. Der Städte- und Gemeindebund erkennt das Erfordernis einer Gemeindestrukturreform grundsätzlich an, aber er stimmt wesentlichen Zielen der Reform nicht zu. Einzelheiten dazu hat er in der Anhörung im Landtag zum Thema Gemeindereformgesetz vorgetragen. Ich möchte der Vollständigkeit halber daran erinnern, dass der Städte- und Gemeindebund am Ende dieser Reform weniger Mitglieder haben wird.
Gelegentlich sind bei Veranstaltungen vor Ort auf Einladung der jeweiligen Kommunen Vertreter des Städte- und Gemeindebundes anwesend. Dabei wird erkennbar, dass die einzelnen Mitglieder des Städte- und Gemeindebundes zum Teil unterschiedliche Auffassungen haben. Der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes ist gegen die starke Ausprägung der Ortsteilrechte, die wir wiederum für außerordentlich wichtig halten. Insoweit trägt der Städte- und Gemeindebund zwar zur Meinungsbildung in den Kommunen bei, aber von einer deutlichen Unterstützung würde ich in diesem Fall nicht sprechen wollen.
Herr Minister, unterstützen Sie meine Auffassung zur Kommunalreform in Brandenburg, dass es notwendig und richtig ist, dass diese Reform von allen relevanten politischen und gesellschaftlichen Kräften in Brandenburg getragen wird. Wenn dem so ist, dann frage ich Sie, Herr Minister: Was werden Sie unternehmen, um die kommunalen Spitzenverbände, insbesondere den Städte- und Gemeindebund, mehr als bisher einzubinden?
Herr Kollege Homeyer, ich bin wie Sie der Auffassung, dass es darauf ankommt, eine breite Zustimmung zu haben. Ich sehe Frau Enkelmann am Mikrofon stehen, die signalisiert, dass auch sie ihre Zustimmung geben wird. Ich gehe davon aus, dass wir auf eine breite Zustimmung angewiesen sind, wenn wir die Reform erfolgreich durchsetzen wollen. Wir müssen vor allen Dingen die Bürger erreichen. Hierbei müssen wir zwischen den Bürgern und den Amtsträgern unterscheiden, da es hierbei unterschiedliche Interessenlagen gibt.
Mit dem Städte- und Gemeindebund haben wir viele Gespräche geführt. In der vorigen Woche fand eine Landrätekonferenz statt, an der Vertreter des Landkreistages, des Städte- und Gemeindebundes, die Oberbürgermeister und die Landräte teilgenommen haben. Dort wurde über den Stand der Kommunalreform diskutiert. Herr Kollege Sarrach hat später dazu noch eine Frage.
Wir haben auf dieser Veranstaltung festgestellt, dass es eine große Übereinstimmung gibt. In Detailfragen gibt es keine Übereinstimmung. Ich habe dem Städte- und Gemeindebund empfohlen zu schauen, wie es in anderen Bundesländern läuft.
Ich möchte ein Beispiel nennen: In Baden-Württemberg gibt es eine Stadt namens Horb mit ca. 20 000 Einwohnern. Sechs Ortsteile gehörten früher zum preußischen Besitz, somit leben Protestanten in einer katholischen Gegend. Es funktioniert, es ist eine Gemeinde. Wenn es dort funktioniert, dann wäre es vorstellbar, dass es auch bei uns funktioniert.
Ich glaube, man muss sich genau anschauen, was andere Bundesländer gemacht haben. Meine Empfehlung an den Städteund Gemeindebund ist: Erkundigt euch bei den Kollegen in anderen Bundesländern, wie sie es gemacht haben. Dann können wir darüber diskutieren. Mehr Möglichkeiten sehe ich im Augenblick nicht.
Wie sind die zahlreichen kritischen Stellungnahmen des Städteund Gemeindebundes in Vorbereitung dieses Gesetzes einbezogen worden? Könnte es sein - da dieser Eindruck entstanden ist -, dass genau diese kritischen Stellungnahmen nicht ausreichend berücksichtigt worden sind?
Wenn Sie das Wortprotokoll gelesen haben, werden Sie feststellen - ich drücke es etwas zurückhaltend aus -, dass eine gewisse Inkonsistenz vorhanden ist, eine sehr stark von Interessen geleitete Diskussion geführt wurde und einige nicht bereit sind, Erfahrungen aus andern Ländern anzunehmen.
Das ist für mich der Punkt. Die Durchsetzung der Kommunalreform ist nicht ganz unproblematisch. Ich würde mir wünschen, dass man sich mit den Punkten sachlich auseinander setzt.
Es heißt, wir sparten keine Verwaltungskosten ein. Es kann nachgewiesen werden, dass das nicht der Fall ist.
Es heißt, es gebe keine Synergieeffekte für die Gemeinden. Wenn man sich mit den Leuten vor Ort unterhält, sieht man deutlich, dass es Synergieeffekte gegeben hat. Die Diskussion darüber ist etwas schwierig. Ich gehe davon aus, dass im weiteren Prozess, der im Augenblick im Lande läuft und auf einem guten Wege ist, der Städte- und Gemeindebund anerkennt, dass diese Reform zum Wohle des Landes ist, und sich in diesen Prozess einbringt. Ich bin hoffnungsfroh, beinahe optimistisch.
Ihre Hoffnung würde sich natürlich nur dann in erfüllen, wenn und das möchte ich Sie fragen - Sie zur Kenntnis genommen und daraus Schlussfolgerungen gezogen haben, dass der Städteund Gemeindebund die Art und Weise des Beteiligungsverfahrens zum Gemeindereformgesetz vor der 2. Lesung, also diese Frist von fünf Wochen, als Farce betrachtet hat. Das war Frage 1.
Frage 2: Für mich ist offen geblieben, welche Rolle Sie den kommunalen Spitzenverbänden beimessen. Sehen Sie die Aufgaben der kommunalen Spitzenverbände in der Vertretung der Interessen ihrer Mitgliedskommunen oder darin, den Regierungsprojekten ohne Wenn und Aber Beifall klatschen zu sollen?