- Das ist doch in Ordnung. Ich sage nur. das ist auch ein Bestandteil des Lebens, was wir hier feststellen.
Herr Abgeordneter Sarrach, ich bleibe bei der Kernaussage, die ich gemacht habe. Es ist kein Verstoß gegen die Gewaltenteilung. wenn Beiträge aus den Ministerien für solche Anfragen geliefert werden. Bisweilen geht es doch auch darum, dass man einen Sachverhalt richtig einordnen möchte. Von daher gesehen ist das ein ganz normales Prinzip. Wenn Themen im Innenausschuss diskutiert werden. sind Sie, Herr Sarrach, doch dabei.
Dort gibt es eine Menge Fragen. aus denen sich diese Anfragen ergeben. Von daher ist es das dialogische Prinzip.
- Man muss es deshalb miteinander vergleichen, weil es wichtig ist zu verhindern, Anfragen nach dem Motto zu stellen: Es wird schon irgendwo etwas hängen bleiben. Das ist auch eine Methode: Sie stellen eine Frage, stellen eine Behauptung auf und sagen dann: Es wird schon etwas hängen bleiben. - Deshalb wehre ich mich so dagegen.
Herr Minister, ich beziehe mich ausdrücklich auf die Praxis zu Mündlichen Anfragen. Da Ihnen „Der Spiegel" nicht so liegt. würde ich gern auf die „Märkische Allgemeine Zeitung" zu sprechen kommen. Dieser Zeitung gegenüber haben Sie erklärt, dass es in Ihrem Ressort eine solche Praxis nicht gebe, sie sei jedoch nach Ihrem Wissen nicht nur im Justizministerium üblich. In welchen Ministerien ist nach Ihrem Wissen eine solche Praxis gang und gäbe?
Ich möchte noch eine Bemerkung machen: Die PDS-Fraktion hat es nicht nötig, ihre Mündlichen Anfragen durch die Ministerien vorbereiten zu lassen, denn wir haben genug eigene Ideen.
(Beifall bei der PDS} Minister Schrinhohn': Toll! 1.anclug Brandenburg - 3. Wahlperiode - Plenarprmokol I 3,28 - 14. Dezember 2000 1661 Frau Dr. Enkelmann (PDS):
Welche Fragen der Koalitionsabgeordneten für die heutige Fragestunde sind von den Ministerien ausgearbeitet worden?
Zur letzten Frage. die Sie gestellt haben, kann ich nur sagen: Es wäre am besten, Sie zögen die Frage zurück, weil sie unfair ist. Wenn Sie sie nicht zurückziehen, dann kann ich Ihnen darauf nur sagen: Die Landesregierung wird diese Frage nicht beantworten. weil wir kein System haben, Abgeordnete zu überwachen. Wenn Sie wünschen, dass wir Abgeordnete überwachen, dann sagen Sie es uns bitte. Dann haben wir einen anderen Staat. Nun lassen Sie aber einmal die Tassen im Schrank!
Ich habe nichts gegen den „Spiegel -. Ich habe auch nichts gegen die „Märkische Allgemeine Zeitung". Ich nenne Ihnen ein konkretes Beispiel: Im Bundesministerium der Verteidigung ist das lange Zeit praktiziert worden, bis man feststellte, in welcher Weise das lief. Das betraf Anfragen zu Waffensystemen von Abgeordneten aller Fraktionen. Da aber die PDS-Fraktion nur mit einer Person im Verteidigungsausschuss vertreten war. hatte sie darauf keinen Zugriff.
Auf diese Beispiele habe ich mich bezogen. Frau Kollegin Enkelmann, als ich diese Formulierung gebrauchte.
Herzlichen Dank. - Wir sind bei der Frage 524 (Lebenspartner- schaftsgesetz), gestellt vom Abgeordneten Klaus Bochow. Bitte schön!
Nachdem das Lebenspartnerschaftsgesetz der rot-grünen Koal ition am 1. Dezember 200(1 den Bundesrat passierte. können gleichgeschlechtliche Paare ab dem 1. Juni 2001 eine eingetragene Lebenspartnerschaft schließen. Wo diese amtliche Bestätigung der Partnerschaft erfolgen soll, wird im Gesetz offen gelassen. Diese Regelung fällt in die Kompetenz der Länder. Es heißt im Gesetz nur. dass sie sich „bei der zuständigen Behördeeintragen lassen können.
Ich frage daher die Landesregierung: Bei welcher Behörde soll Ihrer Meinung nach die Partnerschaft amtlich bestätigt werden?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Bochow, ich möchte Ihre Frage kurz beantworten. weil noch keine endgültige Entscheidung getroffen worden und auch die Meinungsbildung der Landesregiening hierzu noch nicht abgeschlossen ist. Eine Antwort hierzu zu geben. wäre verfrüht. denn bei dem vorn Bundestag beschlossenen Lebenspartnerschaftsgesetz, gegen das der Bundesrat keinen Einspruch eingelegt hat, handelt es sich nur um einen Teil der vom Bundestag beabsichtigten Regelungen. Dem zustimmungsbedürftigen Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz hat der Bundesrat dagegen nicht zugestimmt.
Am 8. Dezember 2000 hat der Bundestag den Vermittlungsausschuss angerufen. Wir werden das Ergebnis der Verhandlungen im Vermittlungsausschuss abwarten müssen. Es wird sich dann herausstellen. ob die zuständige Behörde durch ein Landesgesetz zu bestimmen ist oder ob diese Behörde im Ergänzungsgesetz bestimmt wird. Wenn das erfolgt ist, kann ich Ihnen die Entscheidung mitteilen.
Herr Minister, wovon war das Abstimmungsverhalten der Landesregierung im Bundesrat motiviert vor dem Hintergrund der Landesverfassung und dem Verfassungsauftrag in Artikel 12 Abs. 2: _Niemand darf wegen seiner... sexuellen Identität... bevorzugt oder benachteiligt werden." und vor dem Hintergrund des Artikels 26 Abs. 2: „Die Schutzbedürftigkeit anderer auf Dauer angelegter Lebens gemeinschaften wird anerkannt.7
Die zweite Frage richtet sich vor allem an die SPD-Minister: Steht die Koalitionsvereinbarung jetzt schon höher als die Landesverfassung?
Das war eine Frage? Ich dachte, das war eine Behauptung tatsächlicher Art, die Sie vorgetragen haben.
Die Koalitionsvereinbarung steht nicht höher. Die Grundlage unserer Entscheidung ist die Landesverfassung. Wir haben alle Entscheidungen und politischen Absichten. die wir formuliert haben, darauf ausgerichtet. Wenn Sie das ernst nehmen, dann müssten Sie sich mit dem Thema befassen. Wenn wir sagen. wir wollen sparen. und Sie sagen: Nein, wir wollen das Geld ausgeben!, dann gibt es dazu in der Verfassung auch eine Formulierung, die aussagt, wie weit man die Staatsverschuldung ausfahren kann.
Nun zur Sache selbst. Die Landesregierung hat ihre Entscheidung zum Abstimmungsverhalten, nämlich sich der Stimme zu enthalten, darauf gegründet, dass wir bei Abwägung aller Vorund Nachteile zu der Auffassung gekommen sind, eine Stimmenthaltung sei richtig und befinde sich in Übereinstimmung mit der Landesverfassung. Das ist für uns unstrittig.
Auch wenn es nicht vorgesehen ist, dass ich hier in die Sachdiskussion eingreife. möchte ich doch Folgendes sagen: Ich bitte sieh ins Bewusstsein zu rufen. dass die Fragen der Abgeordneten, die in der Fragestunde behandelt werden, Fragen an die Regierung und nicht an die Abgeordneten sind.
Es ist in Artikel 56 der Landesverfassung deutlich geregelt, welche Fragen ein Abgeordneter verantworten kann und welche nicht. Insofern müsste. glaube ich. noch einmal erörtert werden, in welcher Funktion und mit welchem Ziel diese Fragestunde stattfindet.
(Zuruf von der PDS: Das ist an die Landesregierung ge- richtet! - Klein [SPD]: Und keine Verunglimpfung der Abgeordneten!)
Wir sind bei der Frage 525 (Kinderkostenpauschale nach Kita- Gesetz). gestellt vom Abgeordneten Thomas Domres. Bitte schön!
Infolge der Änderung des Kita-Gesetzes und des neuen Finanzierungsverfahrens bestehen doch einige Unklarheiten in den Kommunen. Besonders die Verwendung der Kinderkostenpauschale und die Vergabe der Sonderzuweisungen bereiten den kommunalen Vertretungen Schwierigkeiten.
Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Regelungen gibt es bezüglich der Kinderkostenpauschale und der Sonderzuweisung?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wie jede Verfahrensumstellung bringt auch das neue Finanzierungsverfahren Unsicherheiten mit sich. Die Landesregierung hat aus diesem Grund eine Vielzahl von Veranstaltungen durchgeführt und hat eine Vielzahl von mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen gegeben. Sie wissen, ich war in vielen Kitas persönlich und habe mit den dort Verantwortlichen gesprochen. Wir haben Infonnationsschreiben übergeben oder geschickt. die die Gemeinden bei diesem Umstellungsprozess beraten und unterstützen sollen. So ist zum Beispiel in einem