Was die Ausweitung auf die Primarstufe betrifft. sollten wir erst einmal die hoffentlich im nächsten Jahr kommende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes abwarten und dann miteinander auf der Grundlage dieses Urteils ins Gespräch kommen, wie und in welcher Form und in welcher Beziehung zum Religionsunterricht wir LER an Brandenburgs Schulen weiter ausdehnen.
Ich bin der Meinung. da das Bundesverfassungsgerichtsurteil bevorsteht, sollte man nicht die Zukunft planen, sondern die Zeit bis zum Urteil intensiv nutzen. Es ist keine Handlungsstarre. sondern, wie gesagt, wir bauen aus auch mit dem Ziel und der Erwartung. dass uns das Bundesverfassungsgerichtsurteil in ganz wesentlichen Punkten stützen wird.
Danke sehr. - Wir sind hei der Frage 521 (Juristenausbildung). gestellt vom Abgeordneten Werner. der jetzt Gelegenheit zur Formulierung dieser Frage hat.
Die Justizministerkonferenz hat am 23. November dieses Jahres in Brüssel einen Beschluss zur Reform der Juristenausbildung gefasst. Ziele sind die Hebun g der Ausbildungsqualität, die Straffung der Ausbildung sowie eine verbesserte und gezielte Vorbereitung des Juristennachwuchses auf die Anforderungen der beruflichen Praxis.
Ich frage die Landesregierung. wie sie diesen Beschluss der Justizministerkonferenz in Brandenburg umzusetzen gedenkt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Herr Abgeordneter Werner. die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben auf ihrer diesjährigen Herbstkonferenz. die unter meinem Vorsitz vom 22. bis 24. November in Brüssel stattgefunden hat, einen Beschluss zur Reform der Juristenausbildung gefasst. Eine wesentliche, von mir begrüßte Vorgabe des Beschlusses ist, dass die gebotenen Verbesserungen der Juristenausbildung derzeit - ausgehend von dem gegenwärtigen Ausbildungssystem - umgesetzt werden sollen.
dünn und Vorbereitungsdienst, wird beibehalten. Das zuletzt von der Hälfte der Länder favorisierte einphasige Modell ist schon deshalb nicht umsetzbar. weil sich die hierfür erforderliche Verbesserung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Lehrenden und Studierenden als nicht finanzierbar erwiesen hat.
Weitere Kernpunkte der Beschlüsse sind die kurzfristige Anpassung der Lehr- und Prüfungsinhalte an moderne Entwicklungen, vor allem im Bereich Europa. die Einführung effektiver Zwischenprüfungen an den Universitäten, die Stärkung der Profilbildung der Universitäten. die Verleihung eines akademischen Titels parallel zur juristischen Abschlussprüfung und die stärkere Berufsorientierung. vor allem eine bessere Ausrichtung auf den Anwaltsberuf in Studium und Vorbereitungsdienst,
Die Justizministerkonferenz hat einen Koordinierungsausschuss. dem auch Brandenburg angehört, beauftragt. kurzfristig die erforderlichen Reformschritte einzuleiten. Parallel dazu wird mein Haus auf Landesebene mit den anderen betroffenen Ressorts und allen beteiligten Institutionen und Verbänden Gespräche führen. um die erforderlichen Änderungen des Landesrechts parallel zum Bundesrecht einzuleiten. Zur Umsetzung dieses Reformvorhabens bedarf es also gesetzlicher Änderungen sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene.
Die Landesregierung ist nachdrücklich bemüht, den Reformstau in der Juristenausbildung aufzulösen. Auch deshalb begrüße ich es, dass der Rechtsausschuss unseres Landtages im Frühjahr 2001 eine Anhörung zum Thema Juristenausbildun g durchführen wird. - Vielen Dank.
Ich danke auch. - Wir sind damit bei der Frage 522. In Abstimmung mit der Fragestellerin der Frage 523 wird vorgeschlagen. die beiden Fragen zusammen zu beantworten. Herr Sarrach hat nun Gelegenheit, die Frage 522 (Dienst- und beamtenrechtliche Konsequenzen für den Justizminister) zu stellen.
Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins _Der Spiegel" soll der Justizminister Prof. Dr. Schelter Entwürfe für Mündliche Anfragen von CDU-Landtagsabgeordneten systematisch nach einem entsprechenden Muster durch sein Ministerium erstellen lassen haben. Dabei sei es nicht uni eine zulässige Hilfestellung bei der eigenständigen Erarbeitung von Anfragen durch Abgeordnete gegangen, sondern um eine Konzipierung und Vorformulierung zu aktuellen politischen Themen durch alle Abteilungen des Fachministeriums.
Wenn bereits Zuarbeiten, wie auf meine Kleine Anfrage _Hilfestellung der Landesregierung gegenüber Fraktionen im Landtag" mitgeteilt, ein Antasten wesensbestimmender Merkmale des jeweils betroffenen Funktionsbereiches von Parlament und Regierung darstellen können, kann der vom _Spiegel- beschriebene Sachverhalt nur noch als unzulässige Verschränkung der Arbeit von Regierung und Parlament und damit als Eingriff in das verfassungsrechtlich hohe Gut der Gewaltenteilung gewertet werden.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Werden dienst- und beamtenrechtliche Schritte gegen den Justizminister wegen eines beamtenrechtlichen Pflichtverstoßes eingeleitet, da politische Aktivitäten dokumentiert ausgeübt wurden, dienicht durch die Aufgaben der Landesregiening legitimiert sind?
Frau Dr. Enkelmann, Sie haben jetzt Gelegenheit. die Frage 523 (Vorbereitung Mündlicher Anfragen durch die Landesregie- rung) zu stellen.
Wie der „Spiegel" 49/2000 berichtete - auf seiner Webseite ist das dokumentarisch belegt hat Brandenburgs Justizminister Schelter regelmäßig in seinem Haus Mündliche Anfragen für die Landtagssitzungen vorbereitet, die dann von Abgeordneten der CDU-Fraktion gestellt wurden.
Ich frage die Landesregierung. welche Position siezu dieser Art bestellter Auftritte eines ihrer Minister vertritt.
Herr Präsident! Frau Ab geordnete! Herr Abgeordneter! Nach Ihrer Fragestellung muss man den Eindruck haben. dass der alte Werbespruch gilt: „Spiegel"-Leser wissen mehr! Ich kann nur sagen. sie wissen aber nicht alles und manchmal nicht das Richtige.
- Ja. Herr Vietze, ich freue mich, dass Sie sachverhaltsorientiert denken, deshalb komme ich jetzt zum Sachverhalt. damit Sie sich nicht langweilen, wie Sie es sonst so tun.
- Herr Vietze, ich bin doch ganz Ohr -, dass Formulierungshilfen für Kleine Anfragen durch die Landesregierung keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung darstellen. Formulierungshilfen für Abgeordnete bei der Erstellung von Anfragen sind auch in anderen Parlamenten üblich.
Unabhängig von dieser Bewertung hat die Landesregierung zur Kenntnis genommen, dass Herr Minister Schelter die Weisung erteilt hat, das im „Spiegel" beschriebene Verfahren. das er ja selbst als bürokratisch angesehen hat, in der bisherigen Form
Ich komme gern meiner freiwilligen Infonnationspflicht als Abgeordneter nach und informiere über die Praxis im Justizministerium, von der ich unterstelle. dass sie der Landesregierung, eigentlich bekannt sein sollte.
Frage Nr. 1: Kennt die Landesregierung das Schreiben vom 25. Juli 2000, in dem - keinen Einzelfall darstellend - auch für die Sitzungen des Landtages am 20. und 21. September 2000 verfügt wurde. dass durch den Hemm Minister gebeten wird, Mündliche Anfragen zu aktuellen Themen im Bereich Justiz und Europa zu formulieren und aus den Abteilungen nach Möglichkeit jeweils zwei Anfrageentwürfe nach einem Muster zuzuleiten - dieses Mal bei den Abgeordneten mit Punkt. Punkt. Punkt versehen. woraus hervorgeht, dass also ausdrücklich kein Abgeordneter um eine Formulierungshilfe gebeten hat?
Frage Nr. 2: Veranlasst dieser Sachverhalt und dieses zum zweiten Mal dokumentierte Zugreifen auf den Aufgabenbereich des Parlamentes Konsequenzen?
Drittens: Trifft es zu, dass selbst Große Anfragen der CDU wie die zu Europa im Justizministerium erstellt wurden?
- lassen Sie mich bitte ausreden -, die Kollegen von der CDUFraktion würden das vorlesen. was ihnen aufgeschrieben worden ist. Solch Verfahren hat es vielleicht vor Langer Zeit in dieser Gegend einmal gegeben.
Ich könnte Ihnen Beispiele nennen. bei denen Sie auf Informationen aus dem Ministerium zurückgegriffen haben, die Sie partisanenhaft erwarben. Das muss auch gesagt werden.