Der Städte- und Gemeindebund stellte fest, dass bei der Festsetzung der Verbundquote von 25 die Kommunen gegenüber dem Land um rund 3 % schlechter gestellt würden. nachdem bereits im Jahr 2000 faktisch eine Verschlechterung um 4 9/0 eingetreten war, wenn man von den gestiegenen Verbundmitteln ausgeht.
Die PDS-Fraktion hat Ihnen einen Änderungsantrag vorgelegt, in dem sie die Beibehaltung der Steuerverbundquote auf dem Niveau des Jahres 2000 fordert. Diese Erhöhung von 25 auf 26.1 'VG würde zu zusätzlichen Einnahmen in Höhe von 145 Millionen DM führen, die nach unserem Vorschlag zum größten Teil in die Schlüsselzuweisungen fließen sollten. Dabei sprechen wir uns insbesondere für eine Erhöhung der Vorwegschlüsselzuweisungen an die kreisfreien Städte von jetzt 77 auf 100 Millionen DM aus. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Erklärung der vier Oberbürgermeister der kreisfreien Städte von Anfang Dezember.
Angesichts der Kürzungen bei den Fördermixprogrammen um 82,5 Millionen DM sollte die Investitionspauschale nach § 17 um 50 Millionen DM auf 465 Millionen DM erhöht werden. Damit könnte der Rückgang teilweise ausgeglichen werden. Deshalb beantragen wir, diese 50 Millionen DM aus zusätzlichen Verbundmitteln durch die Erhöhung der Verbundquote bereitzustellen.
Ein weiterer Antrag zielt darauf ab, dass mit der Festlegung der Hauptansatzstaffel auch die Städte zu fördern sind, die als Grundzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentnims ausgewiesen sind. Diese Städte, die neben einer Stadtumlandfunktion auch Mittelzentrumsfunktion erfüllen, fallen bei der vorgesehenen Regelung sozusagen durchs Raster.
Meine Damen und Herren, wir sind uns darüber im Klaren, dass mit diesen Änderungen nur ein Teil des Defizits des Gemeindefinanzierungsgesetzes ausgeglichen werden könnte.
Das Problem der Gemeindefinanzierung geht erheblich tiefer. Es ist unumstritten, dass eine Reform der Kommunalfinanzie
rung dringend angesagt ist. Ein erster Schritt dazu kann das ursprünglich für 2001 vorgesehene Kommunalfinanzausgleichsgesetz sein. Für die PDS-Fraktion möchte ich klarstellen, dass wir nicht damit einverstanden sind, dieses Finanzausgleichsgesetz bis 20(14 zu verschieben. Es gibt dringenden Handlungsbedarf.
Diesen Handlungsbedarf sehen wir auch im Zusammenhang mit der Umsetzung der Vorgaben des Verfassungsgerichtes im Neulietzegöricke-Urteil. In der Anhörung zum Gemeindefinanzierungsgesetz haben sowohl die kommunalen Spitzenverbände als auch ein Vertreter des Kommunalwissenschaftlichen Instituts der Universität Potsdam kritisiert, dass der dem GFG beigefügte Bericht zum Nachweis der symmetrischen Verteilung der finanziellen Mittel zwischen Land und Kommunen nicht die Vorgaben des Gerichtes erfüllt, Damit wird sozusagen nur ein Teilaspekt herausgegriffen. der am eigentlichen Anliegen vorbeigeht.
Das Gericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, erstmals für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2001 eine Festlegung des tatsächlichen finanziellen Bedarfs der Kommunen vorzulegen, die dann alle drei Jahre zu wiederholen ist. Das hat die Landesregierung nicht geleistet, obwohl der Aufwand für diese Untersuchung die Begründung für die späte Einbringung des GFG war.
Das Gemeindefinanzierungsgesetz hätte so. wie es jetzt vorliegt. bereits mit dem Haushalt im März vorliegen können. weil seine Struktur nicht verändert wurde. Wir fordern mit allem Nachdruck, dass die Vorgabe des Verfassungsgerichtes noch erfüllt wird und die Landesregierung im Januar einen entsprechenden Bericht vorlegt. Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag. mit dem die Landesregierung einen klaren Auftrag erhalten soll. - Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Anwesende! Nach dem Haushaltsgesetz ist das Gemeindefinanzierungsgesetz mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das zweitwichtigste Gesetz, das wir in jedem Jahr zu beschließen haben. Allein das Haushaltsvolumen von 3,35 Milliarden DM macht es offensichtlich, dass es ein schwergewichtiges Gesetz ist. Allerdings gibt es in diesem großen Gesetzeswerk nicht so viel politische Streitmasse, wie man nach dem Beitrag von Frau Osten vielleicht vermuten könnte. Es geht ums Geld; dem müssen wir uns fügen.
Im Rahmen des Doppelhaushaltes - das hat Frau Osten richtig ausgeführt - sind die entsprechenden Eckpunkte beschlossen worden. Das heißt. Debatte und Empörung kommen schlicht und ergreifend sechseinhalb Monate zu spät. Die Haushalts
- Wenn man es denn könnte! Es geht aber nicht, weil sich die Haushaltszahlen nur im Rahmen eines Nachtragshaushaltes ändern ließen. Der Entwurf eines Nachtra gshaushalts ist noch nicht eingebracht. Im Übrigen ist unser Verbündeter die Wirklichkeit. Sie können es in den Zeitungen lesen: Überall wird auf die Deckungslücke in Höhe von 1.2 Milliarden DM im Landeshaushalt 2001 und damit auf die Notwendigkeit eines Nachtragshaushalts rekurriert.
Es ist unstrittig. dass es besser wäre. wenn man mehr Geld an die Kommunen geben könnte. Nur muss man das Geld auch haben. Wir können hier ja nicht ungedeckte Schecks austeilen.
Herr Schulze, habe ich Sie richtig verstanden, dass wir nach Ihrer Auffassung im Rahmen dieser Gesetzesinitiative keine Änderungen von beschlossenen Haushaltszahlen vornehmen können, weil der Haushalt für 20(11 bereits beschlossen ist, oder meinen Sie, dass es uns zumindest vom Prinzip her möglich wäre?
Frau Osten. vom Prinzip her ist so vieles möglich. Aber hier geht es uni die normative Kraft des Faktischen. Frau Osten. Sie haben das Geld nicht und können es nicht drucken. Wir haben das Geld ebenfalls nicht und können es auch nicht drucken. Wir müssen uns der Wirklichkeit stellen. Das aber ist der Unterschied zwischen der Opposition. die alles fordern darf. und der Regierungsverantwortung, die bedeutet. dass man die Dinge, die man beschließt, letztendlich auch umsetzen muss. Ich verweise also einfach auf Anspruch und Wirklichkeit. Als Beispiel dafür nenne ich Mecklenburg-Vorpommern, wo die PDS zugegebenermaßen in der Regierungsverantwortung ist.
Vieles von dem. was Sie verlangen und einfordern. was sich gut anhört und im Prinzip auch gut wäre, wenn es bezahlbar wäre, kann in Mecklenburg-Vorpommern. das sich im Hinblick auf Brandenburg sozusagen als die andere Seite der Medaille darstellt, auch nicht gemacht werden. Dort ist also die Situation nicht anders als hier.
(Beifall bei der SPD - Frau Osten [PDS]: Herr Schulze. wir waren die einzige Partei mit Deckungsvorschlägen!)
Wirklichkeit. Das wird auch in den Immunen so gesehen. Niemand jubelt über dieses Gesetz. aber alle sagen, es ist gut. dass es jetzt im Dezember kommt und nicht wieder vor sich hergeschoben wird.
(Vietze [PDS]: Die Deckungsquellen für Polizeireform, für Universitäten, für die Bildungsreform. das werden wir alles verfolgen!)
Kollege Schulze. teilen Sie nicht auch die Auffassung. die uns die Anzuhörenden im Innenausschuss mitgeteilt haben, dass eine höhere Verbundquote für die Gemeinden kein Almosen darstellt und die Kommunen nicht als Bittsteller auftreten. sondern dass es um die Anwendung des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes in Brandenburg geht?
Sehr geehrter Herr Kollege Sarrach. Sie wissen genauso gut wie ich, dass der Gleichmäßigkeitsgrundsatz kein Gesetz, sondern eine politische Entscheidung ist. Von diesem Gleichmäßigkeitsgrundsatz ist bei den Haushaltsberatungen abgegangen worden.
weil die Verhältnisse eben so sind. wie sie sind. Das muss man nüchtern eingestehen und da braucht man sich nicht selbst in die Tasche zu lügen. Der Gleichmäßigkeitsgrundsatz für das GFG 2001 ist abgeschafft, fertig ist der Lack. Da braucht man nicht herunizudiskutieren. Diese Situation ist nicht schön und jeder kann sich mehr vorstellen.
Das ist im Übrigen Kerninhalt meines heutigen Beitrages. In Zukunft muss mehr Geld in die kommunalen Kassen kommen. Darüber besteht. wie ich annehme, Konsens, wie wir überhaupt im Wesentlichen Konsens über die Gesetzesbestimmungen haben. Wir streiten uns lediglich über die Höhe der zur Verfügung stehenden Geldmittel. Die Lage erfordert eine schonungslose Durchforstung des Landeshaushalts. Ich bitte die Regierung, diese Aufgabe noch ernster anzugehen. Wir müssen einfach mehr Geld pauschal an die Kommunen geben. Dass das nicht so einfach ist. haben wir 1995 im Rahmen der GFG-Debatte durchgehechelt. Dort ist ja auf Initiative des Landtages eine Investitionspauschale beschlossen worden. Heute kann man im DIW-Gutachten nachlesen, wie gut, heilsam und wirksam das ist. Jetzt müssen wir ans Eingemachte gehen und uns von lieb gewordenen Dingen trennen, auch wenn es schwer fällt.
Ich möchte nun noch einmal auf den Landeshaushalt hinweisen: 41 % sind Zuschüsse, 25 % Personalkosten des Landes, 21 %
Investitionen des Landes und 4 % sächliche Kosten. Wenn 41 % des Landeshaushaltes Zuschüsse sind, dann müsste es ja mit dem Teufel zugehen. wenn wir keine Koalition der Vernünftigen hinbekämen.
- Ja, auch und gerade mit der CDU, weil die Kolle gen mittlerweile sehr realistische Einschätzungen zu geben gelernt haben.
Als sie noch in der Opposition waren, gab es auch noch 500Millionen-DM-Wünsche pro Jahr. die nicht erfüllt werden konnten. Das kann man ja in den Haushaltsberatungen von damals nachlesen.
Ich möchte noch auf einige Besonderheiten hinweisen. die einfach gesagt werden müssen. Da ist zum einen der Abwasserfonds. Herr Minister Bi rthler hat gerade vor wenigen Wochen in einer Pressekonferenz mitteilen können, dass sich die Schieflage bei vielen Aufgabenträgem verbessert.
- Ja. sicher, alle Vernünftigen versuchen. voneinander zu lernen. Es hat ja niemand die Weisheit mit Löffeln gefressen und die Wahrheit gepachtet.
Das zweite positive Instrument. das im GFG verpackt ist, ist der mit 30 Millionen DM dotierte Fonds für hoch verschuldete Kommunen. Wir stehen vor Gemeindeneugliederungen, vor freiwilligen Zusammenschlüssen. In meinem Beritt Teltow-Fläming gibt es die berühmte Gemeinde Klein Schulzendorf, die zur neuen Gemeinde Trebbin mitgenommen worden ist. Das ist eine dankenswerte Folge der Tatsache, dass es diesen Sonderfonds gibt.