Als Drittes nenne ich, um das Soziale nicht zu vergessen, den Fonds für soziale Dienste mit insgesamt 30 Millionen DM; sonst käme bestimmt wieder der Vorwurf. die Koalition sei unsozial.
Das ist sie mitnichten. Vielmehr versuchen wir im Rahmen der vorhandenen finanziellen Mittel und Möglichkeiten, das auszutarieren. Dass das nicht einfach ist, ist unbestritten, zumal wir noch vor einer großen Operation stehen: I,2 Milliarden DM! Das sind 1 200 Millionen DM; man muss sich die Zahl einmal auf der Zun ge zergehen lassen. Mir persönlich fällt es immer noch schwer, diese Summe im Nachtragshaushalt zu verarbeiten. Aber davor erstarren alle Mehrforderungen einfach zu Belanglosigkeiten, gleichsam zur Salzsäule. Das muss man einfach so deutlich sagen, denn es ist völlig unrealistisch, mehr zu for
denn. Im Übrigen zeigen meine Gespräche mit Bürgermeistern, Amtsdirektoren und Landräten, dass sie zwar darauf hinweisen, wie schwer die Haushaltssituation ist, ihnen aber auch klar ist, dass das Wesen einer harten Währung die Tatsache ist, dass sie knapp ist. Damit muss man umgehen lernen.
Für die SPD-Fraktion empfehle ich die Überweisung des Gesetzentwurfs zur weiteren Beratung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen. weil er angesichts der realen Situation das Machbare wiedergibt. Wir müssen uns am Machbaren und dürfen uns nicht am Wünschenswerten orientieren. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU - Frau Osten [PDS]: Und was ist mit unserem Entschließungs- antrag, Herr Schutze?)
Herr Präsident? Meine Damen und Herren! Den vorliegenden Gesetzentwurf der Landesre gierung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2001 lehnen auch wir ab.
Trotz einer zunehmend schlechteren Finanzlage der Kommunen und Landkreise im Land Brandenburg soll der Prozentsatz des Kommunalanteils an der Einkommen-. Körperschaft- und Umsatzsteuer. also der allgemeine Steuerverbund, von 26,1 % im Jahr 2000 auf sogar nur noch 25 % im Jahr 2001 abgesenkt werden.
Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg schreibt dazu in seiner Stellungnahme unter Bezug auf die Entwicklung der Vorjahre:
_Bei strikter Anwendung des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes haben die Kommunen für das Haushaltsjahr 2001 unter Berücksichtigung der gegenüber den Jahren 1999 und 2000 insgesamt gestiegenen Gemeinschaftssteueranteile des Landes. des Landessteueraufkommens und des Landesanteils an der Gewerbesteuerumlage und der gestiegenen Anteile des Landes am Länderfinanzausgleich einschließlich Fehlbetrags und Sonderbedarfs an Bundesergänzungszuweisungen rechnerisch einen Nachzahlungsanspruch an Verbundmitteln von 133 Millionen DM für das Haushaltsjahr 2000 und von zusätzlichen Verbundmitteln für das Haushaltsjahr 2001 von 233 Millionen DM und damit im § 2 Abs. 1 Gemeindefinanzierungsgesetz 2001 einen Anspruch auf Festsetzung einer Verbundquote von 27.77 % mit Wirkung einer Erhöhung der Verbundmittel um 366 Millionen DM.
Die Festsetzung dieser Verbundquote wird hiermit eingefordert. Der im Entwurf des § 2 Abs. 1 GFG 2001 vorgesehenen Deckelung des Verbundmittelanspruchs durch Festsetzung einer Verbundquote von nur 25 % wird entschieden widersprochen."
Wir als DVU-Fraktion schließen uns diesen Aussagen des brandenburgischen Städte- und Gemeindehundes voll und ganz an. Anders jedoch als die PDS-Fraktion. welche eine Erhöhung der Verbundquote uni 145 Millionen DM im Finanzausschuss durch einen Nachtragshaushalt decken will. welcher ohnehin kommt. dessen Mittel aber längst anderweitig verplant sind. wissen wir als DVU-Fraktion. dass über dem Landeshaushalt nicht nur das Damoklesschwert der Deckungslücke von über einer halben Milliarde DM schwebt. woran auch die Haushaltssperre nur geringfügig etwas geändert hat. sondern dass für 2001 eine Deckungslücke von über einer Milliarde DM, davon 570 Millionen DM aufgrund der so genannten Umsatzsteuerreform des Bundes, zu erwarten ist. Eine Erhöhung der Verbundmasse ist faktisch nicht durchzusetzen, so schön dies auch wäre.
Unsere Fraktion der Deutschen Volksunion setzt daher mit dem hier vorliegenden Änderungsantra g bei der Ermittlung der Ausgangsmesszahl für die kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden sowie bei der Ermittlung der Steuerkraftmesszahl
Unser Ziel ist es, den kommunalen Prozentsatz zur Ermittlung des Hauptansatzes wieder auf das Niveau von 1999 zu bringen und gleichzeitig die Steuerkraftmesszahlen auf dem Niveau des Jahres 2000 einzufrieren bzw. anzuheben. Dadurch werden, wenn es nach unseren Vorstellungen geht, gerade kleine und mittlere Gemeinden begünstigt. Dies konnte uns ja bekanntlich auch im Finanzausschuss nicht widerlegt werden. weshalb niemand widersprach. Trotzdem lehnte man natürlich ab.
chen besseren Wirtschaftsförderung - verbunden mit den Spielräumen bei der Ausgestaltung der Hebesätze - von selbst, ebenso wie durch die Tatsache. dass wir den § 26 des Gesetzentwurfes - ähnlich wie im Vorjahr - streichen und damit die..Kopfprämien" für Zwangszusammenschlüsse beseitigen wollen. Eine Erhöhung der Verbundquote ist für unsere Vorschläge daher nicht notwendig.
Wir bitten Sie als Fraktion der Deutschen Volksunion im Sinne der kleinen und mittleren Gemeinden: Stimmen Sie unserem vorliegenden Änderungsantrag zu!
Den Gesetzentwurf der Landesregierung werden wir, wie bereits eingangs erwähnt, ablehnen. Einer nochmaliger) Ausschussüberweisung zur Überarbeitung würden wir uns dagegen nicht verwehren. Die Änderungs- und Entschließungsanträge der PDSFraktion werden wir ablehnen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident? Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Angenehme an der diesjährigen Diskussion zum GFG war im Vergleich insbesondere zur Diskussion des Vorjahres. dass diese Diskussion relativ unspektakulär verlief. Frau Osten, Sie
haben natürlich Recht, dass das auch damit zusammenhängt, dass wir bereits in der Entscheidung über den Doppelhaushalt 2000/2001 wesentliche Eckpunkte des Gemeindefinanzierungsgesetzes für das nächste Jahr festgelegt haben. Ich möchte Sie aber zum Teil auch davon überzeugen, dass es natürlich Neuerungen im Vergleich zum GFG 2000 gibt. Wir haben - Kollege Schulze sprach das an - den Fonds zur Hilfe für hoch verschuldete Gemeinden eingeführt. 30 Millionen DM. Das ist noch nicht ausreichend, das räume ich gerne ein. aber es ist doch mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Das hat es in den letzten Jahren nicht gegeben. Wir kommen zurück zu dem Flächenindikator bei den Schülerfahrtkosten. Wir kommen zurück zum Flächenindikator bei der Zuweisung für übertragene Aufgaben. Es sind also Neuerungen, die natürlich aus Sicht der Kommunen. aber auch aus Sicht der Landkreise positive Neueningen sind im Vergleich zum GFG 2000.
Herr Kollege, für wie transparent halten Sie das Verfahren, das Sie eben beschrieben haben, gerade die Mittel, die sich auf den § 16 beziehen. an alle Kommunen zu verteilen. die irgendwie damit zu tun haben?
Ich habe jetzt ein Problem mit der Transparenz der Frage. aber mit den Regelungen, die wir im § 16 gefunden haben, gehe ich d'accord und habe damit keine Schwierigkeiten.
Noch einmal zu den Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Frau Osten, Sie sprachen dreistellige Summen an. Ich sage Ihnen: Trotz der abgesenkten Verbundquote erhalten die Kommunen im Jahr 2001 124 Millionen DM mehr. Das ist eine dreistellige Summe, wenn wir diesen Begriff noch einmal aufnehmen wollen, die sich positiv auf die Kommunen auswirkt. Das sind dann 2,37 Milliarden DM insgesamt. Hierdurch können die Schlüsselzuweisungen für alle kommunalen Ebenen um circa vier Prozentpunkte erhöht werden. Mehr Möglichkeiten eröffnen sich den Kommunen auch durch die Erhöhung der Landesinvestitionspauschale um circa 8 % auf nunmehr 415 Millionen DM. Natürlich hätten wir den Kommunen gerne noch mehr Mittel zur Verfügung gestellt.
Nun komme ich auf eine generelle Kritik des Landkreistages und des Städte- und Gemeindebundes. Die Kommunen sind ein wichti ger Teil, aber eben nur ein Teil des Besamten Gebildes. was sich aus Land und Kommunen zusammensetzt. Es ist nun einmal so, dass es in guten Zeiten sicherlich mehr Geld gibt, aber in der gegenwärtigen Situation - das müssen wir auch ehrlich eingestehen - werden wir aus Sicht des Landes Brandenburg die Kornninnen an dieser Entwicklung nicht unbeteiligt lassen können.
In den nächsten Jahren werden die Mittel aufgrund der bundesgesetzlichen Steuerrechtsänderung im Vergleich zu diesem Jahr noch knapper werden. Wir können nur hoffen, dass diese Steuerreduktionen dazu führen, dass die Konjunktur auch in Brandenburg in dem erforderlichen Maße anspringt und uns natürlich neue Steuereinnahmen beschert. Ich möchte nur zwei Stichworte nennen: Untemehmenssteuerreform und Entfernungspauschale für Berufspendler. Wir haben heute Morgen den Skandal um BSE diskutiert. Auch dahin gehend werden mögl Icherweise noch Forderungen auf uns zukommen. Also möchte ich auch die Opposition, insbesondere die PDS. bitten, nicht so zu tun, als oh wir nur ein bisschen an der Schraube drehen müssten - ein paar Prozente hoch, dann wird das schon alles klappen. Das Land steht vor einer schwierigen Situation. Ich glaube. wir haben im GFG eine verantwortliche Entscheidung getroffen. die deutlich macht: Wir gehen verantwortlich damit uni, aber wir werden die Kommunen nicht unbeteiligt lassen können.
Weitere Verluste sind auch aus einem relativ positiven Grund zu erwarten. Die Versteigerung der UMTS-Lizenzen wird sich auch im Land Brandenburg negativ auswirken, da die für die Versteigerung aufgewandten Beträge natürlich von der Steuerlast durch hier ansässige Firmen abgezogen werden und deshalb beispielsweise die kreisfreien Städte Cottbus und Frankfurt (Oder) erhebliche Gewerbesteuerverluste hinzunehmen haben, Mehr Planungssicherheit für die Kommunen wird - Frau Osten, Sie haben es auch angesprochen - das Finanzausgleichseesetz. der Nachfolger des jetzigen Gemeindefinanzierungsgesetzes. bringen. Ich möchte aber gleich sagen: Wir werden im Finanzausgleichseesetz natürlich nicht alle Forderungen, nicht alle Blütenträume, die dort Bereift sind, befriedigen können. Ich glaube, wer diese Forderung aufmacht, der argumentiert unrealistisch. Dieses Finanzausgleichsgesetz wird auch. was den Verteilungsmechanismus angeht. Änderungen mit sich bringen.
Vieles, was in der Vergangenheit am Gemeindefinanzierungsgesetz kritisiert wurde, werden wir versuchen zu ändern. beispielsweise die so genannte Kreisplankommission. also die Art und Weise, wie die Landesmittel dann im Kreis durch die Prioritätenliste verteilt werden.
Die unmittelbare Förderung der Gemeinden des Landes bedingt allerdings, dass dort - und das gehört nun einmal unbedingt mit dem Finanzausglcichsgesetz zusammen - effiziente Verwaltungsstrukturen vorhanden sind. Es ist so. Frau Osten: Es gibt eben einen Zusammenhang zwischen der Gemeindereform, zwischen der Struktur, die unsere Gemeinden im Land haben. und dem Finanzausgleichsgesetz. Ein jetziges Finanzausgleichsgesetz würde gerade wegen der jetzt vorhandenen Gemeindestruktur nicht allen Forderungen, die aufgemacht werden, und all dem, was man verbessern kann, genügen.
Noch ein letztes Wort zu der Kritik. wir hätten in dem Gesetz das Neulietzegöricke-Urteil des Landesverfassungsgerichts nicht umgesetzt. Das Urteil hat uns aufgegeben, die Hauptansatzstaffel zu überprüfen. Das ist bereits im Jahre 2000 mit einer Änderung geschehen. Wir haben im Jahr 2000 etwas für die größeren Gemeinden getan. Deswegen ist diesem Urteil
Es gab noch eine Frage. Aber die Zeit ist lange überschritten, sodass wir auf diese Frage verzichten müssen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor einem Monat versuchte die Fraktion der PDS in diesem Hause das Zerrbild einer handlungsunfähigen Regierung darzulegen.
Das war vor vier Wochen. Dieses Zerrbild wurde vom Ministerpräsidenten und von den Koalitionsfraktionen widerlegt, und heute folgen den Worten Taten. indem wir wichtige Gesetzesvorhaben angehen. Wir legen zum zweiten Male innerhalb eines Jahres ein Gemeindefinanzierrangsgesetz vor. welchesnicht nur einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen aller Beteiligten und innerhalb der Koalition realisiert, sondern ein weiteres Mal eine Ausweitung des Ressourcenrahmens für die kreisfreien Städte. Kreise und Gemeinden bringt.
In Zeiten dramatischer Finanznot ist ein Aufwuchs von immerhin rund 124 Millionen DM eine doch sehr wichtige Angelegenheit. Die Novellierung des Brandenburgischen Polizeigesetzes, welches nachher ansteht, mit der Modifizierung des so genannten finalen Rettungsschusses. mit der Videoüberwachung zeigt, dass die Koalition in diesen Bereichen handlungsfähig ist