Frau Ministerin, eine Frage: Wird bei der Verteilung der Mittel auch die Fachhochschule Lausitz bedacht, damit sie zur besseren Ausnutzung ihres allseits bekannten Reinraum labors - in der Bundesrepublik existieren nur zwei - Personal einstellen kann?
Das hat nichts miteinander zu tun. Sie können Bundesmittel für konkrete Projekte beantragen. Das sind dann auch Personalgelder. Der Reinraum ist eine Sache, die die Lausitz und vielleicht auch das Land zu verantworten haben. Es muss eine Lösung gefunden werden. Das hat aber nichts mit diesen Mitteln zu tun, und es ist unmöglich, mit Bundesprojektmitteln dort etwas zu erreichen.
Danke sehr. - Zur Formulierung der Frage.501 (Aktivitäten der JungdemokratInnen/Junge Linke [JD/JL]i hat Herr Senftleben Gelegenheit.
Laut Bundesverfassungsschutzbericht vom Jahr 1999 liegen Anhaltspunkte für linksextremistische Bestrebungen der Vereinigung Jungdemokratinnen/Junge Linke vor. Sie wird als „ständiger Partner von Linksextremisten in Aktionsbündnissen" dargestellt. die zudem durch _militante Störungen staatlicher Veranstaltungen" in Erscheinung tritt. Die Mitglieder lehnen die freiheitlich-demokratische Grundordnung ab. Im Land Brandenburg waren sie unter anderem am antirassistischen Pfingstcamp in Forst beteiligt, welches allein für die Kosten des Bundesgrenzschutzes die Steuerzahler mit über 600 000 DM belastete.
Ich fragedie Landesregierung: Welche Erkenntnisse liegen über die Aktivitäten der Jungdemokratinnen/Junge Linke im Land Brandenburg vor?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Senftleben, Sie haben Recht, im Verfassungsschutzbericht des Bundesministeriums des Innern für das Jahr 1999 wird die Organisation Jungdemokratinnen/Junge Linke als linksextremistische Vereinigung aufgeführt. Die Organisation wird sowohl vorn Bundesverfassungsschutz als auch in fast allen anderen Bundesländern vom jeweiligen Landesverfassungsschutz beobachtet. in Brandenburg bisher nicht.
Die Landespolizei hat jedoch in den letzten Jahren mehrfach festgestellt, dass Mitglieder der kmgdemokratInnen/Junge Linke als Störer bei öffentlichen Veranstaltungen, insbesondere bei Bundeswehrgelöbnissen. aufgetreten sind. Bisher liegen aber in Brandenburg nur Randerkenntnisse und noch kein verdichtetes Lagebild vor.
Vor diesem Hintergrund habe ich die Verfassungsschutzabteilung des Innenministeriums beauftragt, mir den Sachverhalt darzulegen und einen Vorschlag zu machen, ob diese Organisation in Brandenburg die Einführung der landesweit üblichen Beobachtungspraxis erforderlich macht.
Nicht nur als Mitglied des Landesverbandes der Jungdemokratinnen/Junge Linke in Brandenburg, sondern auch, weil die Diktion dieser Frage so war, möchte ich Sie zweierlei fragen:
Erstens: Herr Minister. begründen allein die Teilnahme an dem (Vereinzelt Beifall) antirassistischen Grenzcamp in Forst und dabei aufgelaufene
Kosten für den Bundesgrenzschutz schon die Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung - so in der Diktion der Frage als Feststellung getroffen?
Zweitens: Ist bei mehreren Hundert Teilnehmern am antirassistischen Grenzcamp in Forst und im zeitlichen Zusammenhang damit stattgefunden habenden 45 Straftaten - wobei nach der Antwort auf eine Kleine Anfrage lediglich sechs Tatverdächtige auch Teilnehmer des Grenzcamps gewesen sind - eine Kriminalisierung des gesamten Grenzcamps zulässig?
Herr Abgeordneter Sarrach, die Frage kann ich ganz entspannt beantworten. Ich bin überrascht, dass Sie die Frage überhaupt stellen, denn Sie selbst sind doch Mitglied der parlamentarischen Kontroll gremien und kennen die gesetzlichen Grundlagen und die Bedingungen, unter denen eine Überprüfung möglicherweise verfassungsfeindlicher Organisationen erfolgt. Der Bund hat dies festgestellt, und ich habe dargelegt, dass der Verdacht in Brandenburg nicht erhärtet ist.
Von daher gesehen geht es nicht uni eine Kriminalisierung. Wenn 45 Straftaten begangen worden sind, sind es 45 Straftaten zu viel. Die können wir nicht einfach schönreden. sondern damit müssen wir uns auseinander setzen. Das ist doch ganz einfach.
Danke sehr. - Wir kommen zur Frage 502 (Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe), gestellt von der Abgeordneten Frau Dr. Schröder. Bitte sehr!
Auf der 77. Arbeits- und Sozialministerkonferenz am 25./26. Oktober 2000 wurde der Beschluss gefasst. grundlegende Reformen zur Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in Angriff zu nehmen. Dieser Intention erteilte der Bundesarbeitsminister, Walter Riester, seine volle Zustimmung. Entsprechende von der Bundesregierung vorgesehene Modellversuche im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und Trägern der Sozialhilfe werden von den Arbeits- und Sozialministern ausdrücklich als Vorstufe dazu angesehen. Im Protokoll heißt es:
_Über eine sinnvolle Verbindung von Arbeitsanreizen und Sanktionen soll die Bereitschaft, eigene Anstrengungen zur beruflichen Eingliederung einzusetzen. verstärkt werden. In diesem Zusammenhang ist auch auszuloten, in welchem Umfang das Subsidiaritätsprinzip der Sozialhilfe modifiziert werden kann, um Arbeitsanreize zu erhöhen."
burg diesen Beschluss mitträgt. frage ich die Landesregierung: Druck auf Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfebezieher. Zwang zur Arbeitsaufnahme im Niedriglohnbereich, verschärfte finanzielle Sanktionen - sind dies Eckpunkte einer neuen arbeitsmarktpolitischen Strate gie auch im Land Brandenburg?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Dr. Schröder, namens der Landesregierung beantworte ich Ihre Frage wie folgt: Ich muss mich gegen Ihre Zuspitzung des Sachverhaltes zur geplanten Zusammenführung von Arbeitslosenund Sozialhilfe ausdrücklich verwahren. Es ist schon eine Unterstellung, wenn Sie daraus unter anderem einen Zwang zur Arbeitsaufnahme vor allem im Niedriglohnsektor ableiten und dehn gar einen Eckpunkt künftiger Arbeitsmarktstrategie sehen. Das beabsichtigt die Bundesregierung nicht.
Das ist auch nicht die Absicht der Landesregierung. Vielmehr ist es unsere Absicht, bestimmten Gruppen von Arbeitslosen. vor allem den Langzeitarbeitslosen. unabhängig vom Grund ihrer Bedürftigkeit reale Chancen zu geben und sie wieder in Arbeit zu bringen. Daher ist die aktuelle Diskussion über die bessere Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und Sozialämtern sehr erfreulich. Es ist doch vernünftig, wenn die örtlichen Träger der Sozialhilfe mit den Arbeitsämtern vereinbaren, wie sich alle örtlichen Möglichkeiten zur Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit tatsächlich ausschöpfen und wirksam steigern lassen.
Der Abschluss solcher Kooperationsvereinbarungen ist Sinn und Ziel der vom Bundesarbeitsminister initiierten Modellversuche und auch Absicht des Gesetzes zur Verbesserune der Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und Trägern der Sozialhilfe, das am I. Dezember 2000 in Kraft getreten ist. Dabei wird wie bisher auf persönliche Umstände, die eine Arbeitsaufnahme verhindern oder erschweren. Rücksicht genommen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass in Einzelfällen der Druck auf Arbeitsunwillige zur Arbeitsaufnahme erhöht wird. Das ist dann auch richtig: Auch das entlastet die Steuerzahler und die Arbeitslosenversicherung.
All dies unterstützen die Arbeits- und Sozialminister mit ihrem Beschluss. Zudem empfehlen sie, für Sozialhilfeempfänger die Möglichkeiten des Zuverdienens zu verbessern, wie Sie es ja auch in Ihrem Fragetext soeben zitiert haben. Es gibt weitere Anstrengungen, die Chancen von Langzeitarbeitslosen und gering Qualifizierten zu verbessern. Ein weiterer Modellversuch soll Erkenntnisse darüber bringen, wie für diese Gruppen durch staatliche Subventionierung der Sozialversicherungsbeiträge und auch der Kindergeldzuschläge zusätzliche Arbeitsplätze erschlossen werden können. In Brandenburg praktizieren wir das im Rahmen des „Mainzer Modells". - Vielen Dank.
Herr Minister. perspektivisch geht es aber doch um die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Können Sie mir bitte sagen. welche Vorstellungen der Brandenburger Arbeitsminister zur konkreten Ausgestaltung dieser Zusammenlegung hat? Es ist ja nicht unproblematisch, bundesfinanzierte Arbeitslosenhilfe und kommunal finanzierte Sozialhilfe zusammenzuführen. Ich hätte gern einmal Ihre konkreten Vorstellungen gehört, wie das umgesetzt werden soll.
Zweite Frage: Wir haben im Land Brandenburg eine steigende Zahl von Langzeitarbeitslosen und von Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern. Erhoffen Sie sich von dieser Zusammenlegung wirklich Arbeitsmarkteffekte?
Wir werden die Zusammenführung oder, wie Sie es sagen, die Zusammenlegung nicht in Brandenburg alleine umsetzen. sondem wir werden sie - das zeigt der Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz - in Deutschland insgesamt umsetzen. Da wird nicht Brandenburg eine Konzeption vorlegen, sondern wir werden eine gemeinsame Konzeption dazu haben. Das Interessante dabei ist. dass wir dies einstimmig, Frau Dr. Schröder. in der Arbeits- und Sozialministerkonferenz beschlossen haben. Das heißt. dass auch Mecklenburg-Vorpommern, in diesem Fachgebiet PDS-geführt, zugestimmt hat.
Ich weiß, Sie lesen das _Neue Deutschland-, ich lese es aber auch. Es gibt dazu eine heftige Diskussion im „Neuen Deutschland". Aber dort wird nicht meine Tendenz dargestellt und kein vernünftiger Mensch kann der dort dargestellten Tendenz folgen. Meine Bitte ist: Folgen auch Sie nicht unbedingt allen Medien. die Ihnen irgendetwas eintuten, - Vielen Dank.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen. ich erinnere noch einmal daran. dass die Geschäftsordnung kurze Fragen vorsieht.
Frau Kaiser-Nicht. Sie haben Gelegenheit. die Frage 503 (Bran- denburgische Frauenwoche ohne MASGF?) zu formulieren.
Es geht uni die Brandenburgische Frauenwoche. In den letzten Wochen ist mir von verschiedenen Stellen mit Unverständnis mitgeteilt worden. dass sich das brandenburgische Frauenministerium aus der Mitgestaltung. Organisation und Finanzierung der Frauenwoche zurückziehen will. Damit würde eine bundesweit einmalige Initiative eines Landesministeriums und ein politisches Instrument der Lobbyarbeit für Frauen aus der Hand gegeben. Die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten des Landes Brandenburg plädiert
ihrerseits für eine inhaltliche Abstimmung mit dem MASGF hinsichtlich des Mottos und der Durchführung einer Veranstaltung mit landesweiter Bedeutung, offensive Öffentlichkeitsarbeit und die Beibehaltung der bisherigen Finanzierung durch das Ministerium.
Das Landesamt für Soziales und Versorgung hat den Gleichstellungsbeauftragten inzwischen aber schon mitgeteilt, dass in der 1 Brandenburgischen Frauenwoche 2001 nur noch Veranstaltungen von landesweitem Interesse und mit Kosten in Höhe von mindestens 2 500 DM gefördert werden. Dies wäre das Aus für die Vielzahl kleiner Veranstaltungen gerade im ländlichen Raum und in kleinen Gemeinden. Viele Gleichstellungsbeauftragte verfügen über keine eigenen Haushaltsmittel.
Ich frage die Landesregierung: Welche Position bezieht sie zu den oben dargestellten Befürchtungen von Fraueninitiativen und Gleichstellungsbeauftragten?
Frau Kollegin Kaiser-Nicht. ich freue mich darüber. dass Sie im Zusammenhang mit der Brandenburgischen Frauenwoche von einer bundesweit einmaligen Initiative gesprochen haben. Sie können beruhigt sein, wir werden von diesen Veranstaltungen auch nicht abgehen.
Die Frauenwochen haben im letzten Jahrzehnt die Diskussion zu wichtigen frauenpolitischen Themen an gestoßen. Sie haben das öffentliche Ansehen der Gleichstellungsbeauftragten gestärkt und darauf hingewirkt, Fraueninitiativen landesweit zu vernetzen. Das MASGF hat das alles Finanziell. politisch und organisatorisch unterstützt. Meines Wissens ist ein solches langjähriges Engagement einer Landesregierung bundesweit einmalig. So beließen es unter anderem Sachsen. Thüringen und Hessen bei einmaligen Versuchen.
Die Landschaft ist aber längst eine andere als vor zehn Jahren. Die Fraueninitiativen wollen regional und lokal agieren und eigenständig handeln - selbstbewusst und selbstbestimmt. Das gilt für die verschiedensten Fraueninitiativen bei uns im Lande. Doch wir sahen auch. dass nach der Auflösung des Trägervereins.,Brandenburgische Frauen e. V." die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten offenbar keinen Bedarf für einen neuen Träger der Frauenwoche sah.