Protocol of the Session on October 18, 2000

Die Stiftung _Brandenbur gische Gedenkstätten" verfolgt den Gedanken. die in der Gedenkstätte Ravensbrück bereits stattfindende gedenkstättenpädagogische Arbeit mit der Begegnungsstätte auf eine wesentlich breitere Basis zu stellen als bisher. Sie spricht dabei besonders Jugendliche an. die sich mit den Verbrechen der nationalsozialistischen Vergangenheit an einem Ort auseinander setzen, an dein diese sichtbar, manifest sind.

Die Nachfrage hiernach stieg in den vergangenen Jahren - auch dies ist schulischer Bildung zu verdanken - ständig an. Die bislang begrenzten Möglichkeiten der Gedenkstätte werden mit der Begegnungsstätte deutlich erweitert.

In einem von der Stiftung betriebenen Seminargebäude sollen zusätzlich zu den musealen Angeboten der Gedenkstätte Kapazitäten entstehen. die es ermöglichen. mehrere Gruppen gleichzeitig mit päda gogischen Angeboten zu betreuen. Geplant sind Vertiefungsgespräche zu Gruppenbesuchen. Tagesseminare. thematische Schwerpunktveranstaltungen, Fortbildungen insbesondere auch für Lehrer. Vorträge und vieles mehr.

Neu und von entscheidender Bedeutung kommt hinzu, dass die Unterbringungsmöglichkeiten vor Ort nun auch in erheblich größerem Umfang mehrtägige und Wochenseminare, Werkcamps und ähnliche zeitlich ausgedehntere Arbeitsformen zulassen, die eine intensivere Beschäftigung mit den Inhalten ermöglichen.

So wird eine Voraussetzung dafür geschaffen. dass gerade auch auf internationaler Ebene eine solche Begegnung und ein Austausch über diese Themen unter jungen Menschen unterschiedlichster Herkunft stattfinden kann. Die Aufenthalte von Schulklassen und Jugendgruppen sollen allerdings nicht ausschließlich auf die spezifische Thematik ausgerichtet werden. sondern die Jugendbegegnungsstätte soll auch andere der Erziehung und Bildung junger Menschen dienende Nutzungsarten zulassen. Die Jugendbegegnungsstätte wird über einhundert Übernachtungsplätze verfügen und im Bereich der Seminar- und Aufenthaltsräume werden insgesamt 17 Räume unterschiedlicher Größe mit 222 Plätzen zur Verfügung stehen. Baubeginn wird im Dezember dieses Jahres sein. Die Baumaßnahme wird sich über einen Zeitraum von zwei Jahren erstrecken. Ziel ist die Eröffnung am Tag der Befreiung im Jahr 2002, also 57 Jahre nach der Befreiung.

Danken möchte ich deshalb an dieser Stelle der Stadt Fürstenberg und der Stiftung..Brandenburgische Gedenkstätten-. die dieses Vorhaben seit Jahren vorantreiben, dem Bundesministerium für Familie, Senioren. Frauen und Jugend. dem Ministerium für Wissenschaft. Forschun g und Kultur, dem Wirtschaftsministerium und dem Landwirtschaftsministerium, die ebenso wie

mein Haus Fördermittel bereitstellen. um dieses inhaltliehe Konzept zu verwirklichen. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke auch. - Wir sind damit bei der Frage 409 (Abriss von überflüssi gen Wohnungen im Land Brandenburg). die thematisch an die Frage 427 (Wohnun gssituation in Brandenburg und Überarbeitung des Instrumentariums der Landesregiening) eine Frage. die eigentlich morgen auf dem Plan steht - gekoppelt werden kann. Es bestünde die Möglichkeit. beide Fragen zusammen zu beantworten. Gibt es dagegen Einwände? - Wenn das nicht der Fall ist, dann bitte ich Herrn Senflieben. die Formulierung vorzunehmen.

Einem Bericht des Nachrichtenmagazins „FOCUS -- zufolge würde der Abriss von überflüssigen Wohnungen im Land Brandenburg dem Land und den Kommunen in den nächsten Jahren Kosten von rund einer Milliarde DM verursachen. Des Weiteren wurde berichtet, die Bundesregierung plane. 500 Millionen DM aus den UMTS-Einnahmen für den Abriss von Wohnungen im Osten bereitzustellen.

Ich frage die Landesregierung, ob sie Erkenntnisse darüber hat. welcher Anteil von den 500 Millionen DM für den Abriss von Wohnungen in das Land Brandenbur g fließen soll.

Herr Dellmann. gibt es von Ihrer Seite Ergänzungsbedarf? Dann bitte ich Minister Meyer. die Fragen zu beantworten.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Senftleben, Herr Dellmann. der Bund wird in den nächsten drei Jahren mit den eingesparten Zinsausgaben der Versteigerungserlöse der UMTS-Mobilfunklizenzen ein Zukunftsinvestitionsprogramm zur Stärkung der Infrastruktur in den Bereichen Verkehr. Bildung und Forschung in Höhe von insgesamt 15 Milliarden DM auflegen. Das Bundesministerium für Verkehr. Bauund Wohnungswesen erhält davon in den kommenden Jahren jährlich insgesamt 2 Milliarden DM für Investitionen beim Schienenbau, 900 Millionen DM für den Straßenbau und im Zusammenhang mit der CO,-Minderung für Gebäudesanierung rund 400 Millionen DM. Speziell für den Wohnungsabriss werden nach meinen Gesprächen und Erkenntnissen aus dem genannten Investitionsprogramm keine Mittel zur Verfügung gestellt. - Danke schön.

Ich danke auch. - Die nächste Veränderung bezieht sich auf einen Tausch. nämlich den zwischen der Frage 410 und der Frage 418, so die Bitte der Mitglieder der PDS-Fraktion. die diese Fragen gestellt haben. Wir sind damit bei der Frage 418 (Unterstützung existenzbedrohter Gartenbaubetriebe). Das Wort geht an Frau Wehlan. Bitte schön!

Frau M'ehlan (PDS):

Die anhaltend hohen Energiepreise bringen viele brandenburgisehe Betriebe in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Es zeichnet sich ab. dass vor allem Betriebe. die Zierpflanzen und Gemüse unter Glas anbauen, infolge einer Verdreifachung der Hciz

ölpreise mit erheblichen finanziellen Verlusten konfrontiert sind. Nach Aussage des Landesverbandes Gartenbau Brandenburg c. V. bahnt sich hei einem Drittel der brandenburgischen Unternehmen eine akute Existenzgefährdung an. Wie der.,MAT. vom 10.10.2000 zu entnehmen war. plant die Landesregierung Überbrückungshilfen für die betroffenen Betriebe in Form von Betriebsmittelkrediten und Lohnkostenzuschüssen durch die Arbeitsämter.

Ich frage die Landesregiening: Wie ist der aktuelle Stand der Maßnahmen. die durch die Landesregierung eingeleitet wurden, um existenzbedrohten Gartenbaubetrieben. die in der Regel bereits hohe Kreditbelastungen zu tra gen haben, kurzfristig zu helfen?

Herr Minister Birthler. Sie haben das Wort.

Minister für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Birthler

Herr Präsident? Meine Damen und Herren! In der Tat ist es so. dass die unterschiedlichen steuerrechtliehen Regelungen in Europa und langjährige Wettbewerbsnachteile für unsere Betriebe besondere Auswirkungen mit sich gebracht haben. Die seit dem Februar des vergan genen Jahres um 200 % gestiegenen Energiepreise haben vor allem für Unterglasbetriebe für Zierpflanzen- und Gemüseanbau hei einigen Betrieben zur Existenzbedrohung geführt.

Die erhöhten Heizkosten und hohen Kreditbelastungen führen dazu. dass die Betriebe die Tilgung ihrer Kredite kaum noch leisten können. Das Landwirtschaftsministerium prüft zurzeit, inwieweit Überbrückungshilfen für Gartenbaubetriebe durchgesetzt werden können. Es werden Gespräche mit der Investitionsbank und der Bürgschaftsbank des Landes Brandenburg stattfinden, wo über kurzfristige Möglichkeiten in Bezug auf Betriebsmitteldarlehen mit verbilligten Zinsen beraten wird.

Darüber hinaus wird gemeinsam mit dem Landesverband für Gartenbau kurzfristig eine umfassende Analyse zum technischen Zustand und zur Betriebswirtschaft der Gartenbaubetriebe erarbeitet. Ergebnis dieser Anal yse wird sein, langfristig über mögliche Energie sparende Maßnahmen für die Gartenbaubetriebe nachzudenken.

Auch im Bundeslandwirtschaftsministerium wird geprüft, inwieweit Fördermaßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe erweitert werden können, um investive Maßnahmen für Energie sparende und alternative Systeme umzusetzen. Ein Sonderkreditprogramm für Junglandwirte. besonders für gärtnerische Unternehmen unter Glas oder Plaste, wird von der Rentenbank vorbereitet.

Dazu kommen Bemühun gen - die sehe ich als besonders dringlich an -, eine Harmonisierun g der Energiebesteuerung auf europäischer Ebene zu erreichen. - Vielen Dank.

Ich danke auch. - Wir sind damit bei der Frage 411 (Englisch als Begegnungssprache ab 3. Jahrgangsstufe). gestellt vom Abgeordneten Kliesch, der nun Gelegenheit zur Formulierung hat.

Das Ministerium für Bildung. Jugend und Sport soll mittelfristig die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Englisch als erste Fremdsprache ab Klasse 3 eingeführt werden kann. Im

131(1 I _ iindtag 13randenhur.g - 3. Wahlperiode - Plenarprotokoll 3,22 - 18. Oktober 2000

Interesse einer kurzfristigen Verbesserung der fremdsprachlichen Kommunikationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler ist es aber notwendig. die Einführung von Englisch ab der 3. Klasse zunächst als Begegnungssprache flächendeckend vorzunehmen.

Ich frage deshalb die Landesregierung: Wie ist der derzeitige Stand der Überlegungen zur Einführung von Englisch als Begegnungssprache ab Klasse 3?

Herr Minister Reiche, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Kliesch. Mehrsprachigkeit ist heute kein Luxus mehr. sondern eine Frage der Zukunftsfähigkeit des Einzelnen. Kinder wachsen zunehmend mit mehreren Sprachen auf. Ausländische Mitschüler. die Internationalisierung durch die neuen Medien. Eltern. die aus verschiedenen Ländern kommen, aber auch Urlaubsreisen helfen, dass Jugendliche das Bedürfnis haben, fremde Sprachen zu erlernen. Mein Ziel ist, dass wir deshalb auch so bald wie möglich nur der Be gegnungssprache in der Klasse 3 flächendeckend beginnen.

Es ist in der ersten kreisfreien Stadt. nämlich in Cottbus, mit diesem Schuljahresbeginn gelungen, in allen Grundschulen in der Jahrgangsstufe 3 Englischunterricht bzw. Polnisch oder Französisch als Begegnun gssprache anzubieten. Andere Schulämter haben mir im Zusammenhang mit vielen Gesprächen am Rande bzw. im Zusammenhang mit den schulpolitischen Ratschlägen zugesagt. dass sie zum neuen Schuljahr die Begegnungssprache in der Klasse 3 in mehr Schulen bzw. - wie in Cottbus - in allen Schulen ihres Gebietes einführen wollen. Wir müssen dafür als Landesregiening die personellen und auch sächlichen Voraussetzungen schaffen. Personell heißt natürlich vor allem. die entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen zu organisieren. Dies gelingt zurzeit mit dem Pädagogischen Landesinstitut in Ludwigsfelde.

Ich habe vor, im Januar 2001 einen neuen Fortbildungskurs in großer Breite für die Bereiche, für die Schulen, in denen diese Fortbildung noch nötig ist, anzubieten. Ich denke. dass es spätestens im Schuljahr 2003/2004 möglich sein müsste, die Begegnungssprache in Klasse 3 flächendeckend anzubieten und dann zu einem möglichst baldigen Zeitpunkt die Begegnungssprache in der Klasse 3 auf die erste Fremdsprache in der Klasse 3 umzustellen, das heißt, dass dies in den ganz normalen Fremdsprachenlehrgang eingeordnet und nicht erst in der 5. Klasse mit dem normalen Unterricht in der ersten Fremdsprache, sondern schon in Klasse 3 begonnen wird.

Die ersten Schulen, insbesondere Europaschulen, fragen mich bereits danach, ob wir die Möglichkeit geben wollen und sollen. schon in der 1. Klasse mit der ersten Fremdsprache in Form der Begegnungssprache zu beginnen. Ich prüfe das zurzeit mit den Kolleginnen und Kollegen in meinem Haus und habe das Ziel. möglichst bald hierfür die Basis zu geben und die Möglichkeit zu eröffnen, die Begegnungssprache schon zu einem früheren Zeitpunkt als in der 3. Klasse anzubieten. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Ich bedanke mich auch. - Wir sind damit hei der Frage 412 (Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf) , gestellt vorn Abgeordneten Wilfried Schrey. Bitte sehr!

Presseberichten zufolge stehen im Land Brandenburg 11 % der Wohnungen leer. Aus Nachfragen bei Kommunen und Wohnun gsgescllschaften geht hervor. dass eine stei gende Tendenz zu verzeichnen ist.

Ich frage die Landesregierun g. wann sie die 3. Verordnung zur Bestimmung von Gebieten [Mt erhöhtem Wohnungsbedarf zu überarbeiten beabsichtigt.

Herr Minister Meyer, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Schrev - Herrn Dellmanns Frage geht in die gleiche Richtung und Herr Dellmann! „Sofort" wäre die kürzeste Antwort. Herr Schrey. im Koalitionsvertrag wurden wir aufgefordert. die Notwendigkeit der Zweekentfreindungsverbotsverordnune und der Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf zu überprüfen.

Das Zahlenmaterial der vorgenommenen Überprüfung liegt inzwischen vor. Nach dem derzeitigen Stand der Diskussion im Ministerium können die Zweckentfremdungsverbotsverordnung und die Kündi garnesschutzverordnung aufgehoben werden. Ob das Recht der kommunalen Wohnungsämter. Wohnun gssuchende in gebundenem Wohnungsbau zu benennen. bestehen bleiben soll, wird in meinem Haus zurzeit noch geprüft.

Nach Abschluss der Verbandsanhörungen und nach der Ressortabstimmung wird das Kabinen über die genannten Verordnungen entscheiden. Das wird aller Voraussicht nach noch in diesem Jahr der Fall sein. Sie können sicher sein. dass das bei uns zurzeit mit Nachdruck betrieben wird. - Schönen Dank.

Ich danke auch. - Die Frage 413 (Gemeindefinanzieningsge- setz) stellt Frau Osten. Bitte sehr!

Die PDS-Fraktion hat mit einem Antrag in der Sitzung des Landtages am 13. Juli dieses Jahres gefordert. dass die Landesregierung den Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes für das Jahr 2001 im September dieses Jahres vorlegt. Der Antrag wurde abgelehnt. Minister Schönbohni hat jedoch dein Landtag versichert. dass das Gesetz nach der Sommerpause. im September oder spätestens Anfang Oktober, eingebracht werden soll.

Meine Frage lautet: Warum hat der Innenminister die Zusage zur Vorlage des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2001 nicht eingehalten?

Herr Minister Schönhohn. Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Osten, was Sie darstellen, entspricht dem, was ich hier vorgetragen habe. Wir werden das GFG voraussichtlich in der nächsten Kabinettssitzung vorlegen und beschließen und danach dem Landtag zuleiten,

Die Verzögerung hängt damit zusammen. dass wir einen größeren Zeitbedarf hatten, um die Forderung des Landesverfassungsgerichts zum Nachweis der Einhaltung der symmetrischen Verteilun g der Mittel zwischen Land und Kommunen im Einzelnen durchzuführen. Das hat länger gedauert. Die Kommunen sind über den Gesetzentwurf und die damit auf sie entfallenden Zuweisungen im Juli unterrichtet worden und waren somit in der Lage. ihre Haushaltspläne zu entwickeln. Wenn wir dies so machen, wie ich es eben vorgetragen habe - es wird in der nächsten Woche im Kabinett entschieden, ich gehe davon aus. dass es so entschieden wird -, dann werden wir den Gesetzentwurf zuleiten können. sodass die 1. Lesung im November und die 2. und 3. Lesung im Dezember erfol gen können. Damit bewegen wir uns in dem Zeitrahmen, der in den vergangenen Jahren üblich war.

Frau Osten. bitte!

Ich habe drei Nachfragen.