Ich danke Herrn Ministerpräsidenten Dr. Stolpe und beende die Aussprache zur Aktuellen Stunde zum Thema..10 Jahre Wiedervereinigung-.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der PDS-Fraktion. Herr Abgeordneter Ludwig. Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem heute zu verabschiedenden Gesetz versucht das Land Brandenburg etwas Neues auf dem Gebiet der Rechtspflege in der Bundesrepublik. Bei dem Neuen können wir im Osten auf Erfahrungen aus der DDR-Zeit zurückgreifen. Außergerichtliche Streitbeilegung kann erfol greich Konflikte in der Gesellschaft regulieren, auch in Vermögensfragen.
Auch heute sollte es also möglich sein, dass nicht alle Konfliktfälle bei Gericht enden. Nicht das Rechthaben muss im Mittelpunkt stehen, nicht der Titel. wie wir in der Rechtspflege sagen, muss das Ziel sein, sondern die Beilegung des Konflikts. Das Gesetz kann dabei aber nur ein erster Schritt sein.
Schon jetzt zeigt die Anwaltschaft an. dass sie im Auftrag ihrer Mandantschaft nun quasi ins gerichtliche Mahnverfahren ausweichen wird, schon UM Fragen der Anwaltshaftung zu umgehen. Viel Öffentlichkeitsarbeit und begleitende Rechtsetzung werden also notwendig sein, um das Gesetz bis zum Ablauf seiner Befristung zum Erfolg zu führen.
Ebenso werden wir darauf achten müssen. dass in Deutschland nicht eine für den Recht suchenden Bürger unübersichtliche Rechtslage entsteht, weil jedes Bundesland auf diesem Gebiet anders verfährt. Vor allem in den Regionen um Berlin. im Süden und im Norden des Landes muss der Bürger immer wissen. wie er Streitigkeiten beilegen kann. Auch die Berliner und ihre Anwälte müssen für das Modell umworben werden, sonst werden wir in Brandenburg keinen Erfolg haben.
Die PDS-Fraktion stimmt dem Gesetz zu und erwartet die angesprochenen weiteren Aktivitäten der Landesregierung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits bei der 1. Lesung am 12. Juli habe ich den Inhalt dieses Gesetzes im Wesentlichen dargelegt. sodass ich mich heute nur auf Schwerpunkte beschränken will.
Dieses Gesetz ist ein Artikelgesetz und wurde recht schnell und zügig von uns verabschiedet. vorn Land Brandenbure und vom Justizministerium mit Anhörun gen usw. gut vorbereitet. Wir haben also hier gute Arbeit geleistet, würde ich sagen.
Das Gesetz soll ab 1. Januar 2001 bzw. Artikel 2 - Gütestellen gleich mit der Verkündung gelten und wird im wesentlichen Teil erst einmal bis 31. Dezember 2005 befristet Danach erfolgt die Prüfung, ob das Gesetz hei der Bevölkerung angekommen ist. ob es verlängert werden soll oder was wir dann machen.
Der wesentliche Inhalt des Gesetzes ist die Festlegung. dass man vor Klageerhebung beim Amtsgericht in bestimmten Fällen zwingend die Schlichtung wählen. also eine Gütestelle und einen Schlichter anrufen muss. Das betrifft vennögensrechtliche Streitigkeiten bis 1 500 DM, bestimmte Fälle der Nachbarstreitigkeiten und die Verletzung der persönlichen Ehre, außer wenn sie über Medien erfolgt ist.
Für die Schlichtungsseite stehen Notare. Rechtsanwälte und natürlich auch die auf Dauer angelegten Gütestellen zur Verfügung. Wir sind in Brandenburg in der guten Lage. dass wir bereits rund 300 Schiedsstellen haben. Wir sind von der Tradition her - da muss ich mich einmal auf DDR-Zeiten berufen eine Kultur. die so etwas schon kannte, nämlich die Schiedskommission. hei der zwar nicht direkt Vergleichbares. aber doch Ähnliches nach dem Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte gemacht wurde.
Der Rechtsausschuss hat an diesem Gesetzentwurf nur noch zwei Änderungen vorgenommen. Erstens wurde zur Fristwahrun g vorgeschlagen - wir dachten an die kurze Frist von sechs Monaten -. dass man Nachtbriefkästen des Amtsgerichts benutzen kann. um den Nachweis zu erbringen, dass man - am letzten Tag der Frist quasi - die Schiedsstelle angerufen hat. Der Brief
Die zweite Änderun g betrifft Artikel 2 K. Die Zuständigkeit für die Anerkennung, Rücknahme und den Widerruf der Anerkennung der Gütestelle wollen wir nicht auf bestimmte Gerichte. dass OLG bzw. das Land gericht. delegieren lassen. sondem wollen sie für diese fünf Jahre beim Justizministerium und bei der Notarkammer belassen. Der Präsident der Notarkammer kann für seine Notare diese Erlaubnis. also die Anerkennung usw.. erteilen. Wir waren uns aber einig darüber. für den Fall, dass andere kommen. beispielsweise die Rechtsanwälte. eine kurzfristige Novellierung des Gesetzes vorzusehen, uni auch den Rechtsanwälten und der Anwaltskammer die Möglichkeit zu geben, selbst anzuerkennen. zu widerrufen usw.
Nur diese beiden technischen Änderun gen sind vorgenommen worden. ansonsten ist das Gesetz geblieben. wie in der I. Lesung vorgestellt. Ich denke. wir beschreiten einen sinnvollen Weg. erstens um die Gerichte in bestimmten Fällen zu entlasten und zweitens um eine neue Streitkultur Bürger Bürger außerhalb des Gerichts zu erzielen. Das ist einen Versuch wert. Starten wir ihn am 1. Januar 2001! - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Von meinen Vorrednern wurde bereits alles gesagt. Ich bin kein Freund des Redens nur um des Redens willen. Der Rechtsausschuss hat die Beschlussempfehlun g einstimmig beschlossen und ich kann nur sagen: Unsere Fraktion wird dem Gesetzentwurf und der Beschlussempfehlun g zustimmen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist wirklich das meiste schon gesagt worden. Wir hatten schon in der 1. Lesung einen großen Konsens. was dieses Gesetz anbelangt. Dass es schon heute zur Verabschiedung steht. zeigt eigentlich. dass der brandenburgische Gesetzgeber zügig arbeiten kann. Erst für das Jahr 2000 hatte der Bundesgesetzgeber den Ländern die Möglichkeit gegeben. ein Landesgesetz zu schaffen. Diese Möglichkeit haben wir umgesetzt und Brandenburg ist eines der ersten Bundesländer, die dieses Gesetz verabschieden.
Wir betreten gesetzgeberisches Neuland, aber ich denke. dass unser Entwurf recht gut gelungen ist. Ob sich die Skepsis, dass jetzt eine große Flucht in das Mahnverfahren stattfinden wird, bewahrheitet. werden wir sehen. Auf der anderen Seite wird ein Großteil mahngerichtlicher Verfahren bereits erledigt, bevor diese Verfahren in streitige Verfahren gehen. lnsofem meine ich nicht. dass durch die Hintertür wieder eine größere Belastung für die Amtsgerichte erfolgen wird.
Berlin, das ist natürlich ein Aspekt. Ich habe aber gehört, dass auch die Berliner Kollegen schon an einem Schlichtungsgesetz arbeiten. sodass da wieder ein Einklang hergestellt werden kann. Sie haben nur das Problem. dass sie, wie von Ihnen angesprochen, keine alteingesessenen Schlichtungsstellen haben.
Wie gesagt. wir erhoffen uns von diesem Gesetz eine erhebliche Entlastun g. da viele geringfügige Streitigkeiten über den Schlichter ausgetragen werden. Angesichts der Sparzwänge ist dies ein nicht unbeachtlicher Aspekt. zumal wir davon ausgehen, dass ungefähr 9 000 bis 10 000 Bagatellfälle an die Schiedsstellen herangetragen werden. Das wird uns aber leider nicht die Diskussion im Rahmen des Nachtragshaushalts darüber ersparen. dass auch die Justiz noch ein bisschen besser ausgestattet werden sollte.
Zu dem formalen Aufwand. der erheblich reduziert werden kann: Die Kostenentlastung der Gerichte wird nicht durch eine Mehrbelastung der Schiedsstellen erkauft: denn die geringeren Gebühren sind den Prognosen entsprechend kostendeckend.
Wir haben im Rechtsausschuss einstimmig debattiert. haben dort auch die Ergebnisse der Anhörung und die Stellungnahmen der verschiedenen Interessenverbände berücksichtigen können. Einstimmig waren wir der Meinung. dass das nicht nur ein Spargesetz ist, sondern dass wir in Brandenburg eventuell eine andere Streitkultur etablieren können. wenn Menschen nicht vor dem gesetzlichen Richter. sondern vor einem Schlichter in einem persönlichen Verfahren ihre Streiti gkeiten austragen können.
Der Konsens in der Beratung des Ausschusses und in der heutigen Debatte lässt eigentlich nur hoffen, dass das Gesetz auch im Rechtsalltag Zustimmung finden wird. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem von den Rednern aller Fraktionen das Notwendige zu diesem Gesetzentwurf dargelegt worden ist und ich in allen Beiträgen das Wort „wir" gehört habe. erübrigt es sich, dass ich Ihnen noch einmal langatmig den Inhalt des Gesetzes vorstelle. Ich möchte mich darauf beschränken zu danken.
Ich möchte mich herzlich bedanken für eine zügige und sehr konstruktive Beratung dieses Gesetzentwurfs im Ausschuss und auch hier im Plenum dieses Landtages. Ich bedanke mich vor allem bei Herrn Muschalla. der meinem Haus fast ein Lob ausgesprochen hätte. Das kann ja noch werden.
Ich bedanke mich sehr dafür, dass sich dieses Hohe Haus den Gesetzentwurf des Justizministers so eindeutig zu Eigen gemacht hat. Mehr kann ich mir nicht wünschen. Ich verspreche Ihnen. dass wir die Zeit, für die dieses Gesetz zunächst einmal probeweise gelten soll, nutzen werden. empirische Erhebungen anzustellen. zu ermitteln. wie es sich auf die Streitkultur in diesem Land und auch auf die Verfahrensdauer auswirken wird, und bitte Sie herzlich uni Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. - Vielen Dank.
Da wir nun am Ende der Rednerliste sind. kann ich die Aussprache schließen. Wir kommen zur Absttimnung.
Wer der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses in Drucksache 3'1680 folgt, möge die Hand autheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist das Gesetz in 2. Lesung einstimmi g angenommen und verabschiedet.