Protocol of the Session on July 13, 2000

Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt mit dem Beitrag der Landesregierung. Herr Minister Binhler. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit einer Gewässerfläche von 140000 ha verfügt das Land Brandenburg über einen Anteil von 13 (!,, der Gesamtwasserfläche der Bundesrepublik. Der Landesanglerverband Brandenburg bewirtschaftet davon etwa 1200 Gewässer mit einer Fläche von 12 000 ha. Hinzu kommen über 51) 000 ha Wasserfläche. die der Erwerbsfischerei dienen und in denen geangelt werden kann. In der Summe stehen den Anglern also mehr als 1i0 "” der Wasserfläche Brandenburgs zur Verfügung.

Dies ist nicht nur ein unschätzbarer Naturraum mit den in ihm beheimateten Tieren und Pflanzen, sondern auch ein beziehtlic.hes Potenzial für den Wassertourismus. Zeitgemäße An gelfischerei ist heute nicht mehr nur Nahrungserwerb und eine sinnvolle Nutzung der Natur. sondert sie ist ebenso ein Naturerlebnis tut umfassendem Erholungseffekt.

In der Bundesrepublik Deutschland ist der Erwerb eines Fischereischeins. welcher in der Regel eine entsprechende Suchkundeprüfung im jeweili gen Bundesland voraussetzt, die öffentlich-rechtliche Grundlage für das Angeln. Die Sachkundeprüfung sichert. dass der Angler über die notwendigen Kenntnisse für eine naturschutz- und tierschutzgerechte Fischereiausübung verfügt. Die Durchführung der Sachkundeprüfung und der Erwerb des Fischereischeins sind in den einzelnen Bundesländern auf der Grundlage der Ländergesetzgebungskompetenz teilweise unterschiedlich ausgestaltet worden.

Nach den bisherigen Regelungen des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg ist ausländischen Bürgern bei kurzfristigem Aufenthalt in Brandenburg die Ausübun g des Angelns praktisch nicht erlaubt, da das Ablegen der notwendigen AngIemrüfung einen persönlichen, aber auch verwaltungstechnisch unverhältnismäßi g hohen Aufwand erfordert und fundierte Kenntnisse der deutschen Sprache Voraussetzt Folglich sind ausländische Kurzbesucher vom legalen Angeln bisher ausgeschlossen.

Dagegen besteht für deutsche Bürger. also auch für uns Brandenburger. schon seit längerem unter Anerkennung des Fischereischeins des jeweiligen Bundeslands in den europäischen Nachbarstaaten die Möglichkeit, in den Urlaubsregionen dem anglerischen Hobby nachzugehen.

Zukünftig soll auch in Brandenburg ausländischen Bürgern während ihres kurzzeiti gen Urlaubs auf möglichst unbürokratisehe Weise das Angeln problemlos gestattet werden. Die touristischen Angebote des gewässerreichen Brandenburgs werden so attraktiver.

Mit der Gesetzesänderung wird eine langjährige Forderung des Landesanglerverbands aufge griffen. welcher besonders enge Beziehungen zu den An glerverbänden Polens. Tseheehiens und der Slowakei pflegt. Grenzübergreifende Anglerveranstaltungen wären nach der Gesetzesänderung auch im Land Brandenburg möglich.

1142 1.andtag lirmdenhurg - 3. Wah.lpernxle Plenarprotokoll 1 - 13. Juli 2000

Personen. die keinen Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben und sich nur für kurze Zeiträume eines Kalenderjahres zur Ausübung der Angelfischerei in Brandenburg aufhalten. soll zukünftig unter bestimmten Bedingungen ohne die Ablegung der Anglerprüfung im Land Brandenburg der Fischereischein A erteilt werden können. Bedingung ist das Bestehen einer ausländischen Fischer- bzw. Angelprüfung oder die Mitgliedschaft in einer ausländischen Fischer- und Angler% erein i gung.

Die bestandene ausländische Angleiprüfung bzw. die Mitgliedschaft in einer der zuvor genannten Vereinigungen ist in der Regel auf % iel fällige Weise mit dem Erwerb der erforderlichen Sachkunde zur Ausübung des Angelns verbunden. Zum Erlangen spezieller Grundkenntnisse einschlägiger Brandenburger Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Tierschutzes. des Naturschutzes so‘l. ie des Gewässer- und Fischereirechtes erhält der ausländische Angler ein Merkblatt, auf welchem in kurzer und verständlicher Art die notwendigen Erläuterungen vorgenommen werden. Das Ministerium fertigt diese Merkblätter in mehreren Sprachen an.

Das Land Brandenburg erkennt mit dieser Gesetzesänderung die Sachkunde der ausländischen Angler vollberechtigt an. Damit leistet Brandenburg als eines der gewässerreichsten Länder der Bundesrepublik im Rahmen des Strebens nach weiterer europäischer Öffnung auf dem Gebiet des Tourismus einen wichtigen Beitrag. Ähnliche Vorschriften finden sich in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Danke, Herr Minister Birthler. - Das Wort geht an die Fraktion der PDS. Frau Abgeordnete Wehlan, bitte!

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich. Ihnen sagen zu dürfen. dass sich meine Fraktion in großer Übereinstimmung mit dem Redebeitrag des Ministers Birthler befindet. Wir begrüßen die Initiative der Landesregierung. die eine längerfristige Diskussion in den zuständigen parlamentarischen Gremien zur Folge haben wird. Wir freuen uns, dass die Initiative. die durch Gespräche des Landesanglerverbandes mit dem Minister transportiert worden ist, heute eine parlamentarische Würdiguni! erfährt. Fragen. die im Zuge der Novellierung des Fischereigesetzes oder im Rahmen von Verordnungen entstehen ich denke an das Problem der Spreewaldfischer, wozu es schon konkrete Anfragen an den zuständigen Ausschuss gibt werden wir im zuständigen Fachausschuss klären können. - Danke.

(Beifall hei der PDS und % ereinzelt hei der SPD)

Danke. Frau Abgeordnete Wehlan. - Das Wort geht für die Koalitionsfraktionen von SPD und C'DU an den Ab geordneten Dr. Wi ebke.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein Abgeordneter eines früheren Landtages hat einmal gesagt: Das Angeln ist die einzi ge Lebensphilosophie. von der man sich zusätzlich ernähren kann.

in diesem Zusammenhan g möchte ich Sie fragen: Haben Sie schon einmal etwas von Eigentums-. selbstständigen und beschränkt selbstständigen Fischereirechten gehört? Wussten Sie schon. dass selbstständige Fischereirechte zu ihrer Erhaltung im Hinblick auf den öffentlichen Glauben keiner Eintragung im Grundbuch bedürfen? Kennen Sie den Unterschied zwischen Koppel- und Küchenfischerei sowie zwischen Fischereiberechtigten und Fischereiausübungsberechtigten? Können Sie zwischen einem Fischereipaelnvermig und einem Fischereierlaubnisvertrag. zwischen Fischereischein A und [3 und einem Jugendfischereischein unterscheiden? Nein? Fritze Bollmann konnte das schon. Denn er wusste um alte preußische Traditionen.

Bundesbürger haben es leicht. Denn deren Fischereischeine finden von Bayern bis Mecklenburg-Vorpommern gegenseitige Anerkennung. Sie wurden durch Prüfung in deutscher Amtssprache erworben. EU-Bürger. also Bürger, die nicht im Geltungsbereich des Grundgesetzes leben. haben es schwerer. Sie sind nicht immer des Deutschen mächtig. weshalb es in diesem Fall mit der Freizügigkeit in der EU nicht weh her ist. Aber immerhin: Wegen der passiven Dienstleistungsfreiheit des FUVertrages kann auf Dauer der Fischereisehein A. also die Angelberechtigung. nicht verweigert werden. Noch unfreundlicher ist unser gastfreundliches Land. wenn EU-Ausländer. also Nicht-EU-Bürger. Gefallen an unseren herrlichen Seen gefunden haben. Ihnen ist zwar genehmigungsfrei das Baden erlaubt. das Angeln aber nahezu unmöglich. Das soll jetzt anders werden. Gott sei Dank!

Ausländische Bürger, die eine Angelprüfung in ihrem Heimatland bestanden haben - meist gibt es da so etwas nicht -. einer Anglervereinigung angehören und sich nur für kurze Zeit in unserem Lande aufhalten, können von der Angelprüfung befreit und ersatzweise über ein Merkblatt belehrt werden. Dieser kühne Vorschlag ist nach mehreren Jahren dauernder Klagen des Tourismusverbandes gereift und sollte schnellstens beschlossen werden. wohl wissend. dass ein Bayer. sollte er des Deutschen mächtig sein und unser Preußenland ohne Angelschein Fair kurze Zeit besuchen wollen, nur dann angeln darf, wenn er sich einer Prüfung in deutscher Amtssprache unterzogen hat.

Einen Fall gibt es noch, den wir uns im Zusammenhang mit der Novellierun g des Fischereigesetzes zu Gemüte ziehen sollten: Schon lange klagen gemeinnützige Vereine über die aus seligen DDR-Zeiten stanunenden so genannten Beschattungsgebühren für Angel- und Bootsstege, die aufgrund ti 27 des Fischereigesetzes von Fischern erhoben werden. Sie ziehen in diesem Zusammenhang sogar vor Gericht. Denn nach dein Gesetz hat der Errichter und Betreiber von Anlagen in Gewässern schadenshütende Maßnahnien oder ersatzweise Entschädigungen zu leisten. wenn diese die Fischerei behindern, die Ertragsfähigkeit schmälern oder die Artenvielfalt und Wanderung der Fische nicht die der Fischer - behindern. Diese Einschätzung kann sicherlich nicht auf der Basis von Quadratmetern Boots- oder Angelstege vorgenommen werden. Ohne einschlägige Rechts

vorschriften hinsichtlich der Einschätzung der fischereilichcn Beeinträchtigung._ Herr Landessportpräsident. ist diese Gebühr nach meiner Auffassung willkürlich und rechtswidrig. Wir sollten den Minister enntichtigen. eine entsprechende Rechtsvorschrift zu erlassen. oder 27 vollends streichen.

Ich empfehle Ihnen die Üben, eisung des Entwurfes der Landesregierung. - Schönen Dank.

(Beifall hei SPD und CDU)

Ich danke Ihnen. Herr Abgeordneter Wiebke. - Das Wort geht an die Fraktion der DVU. an Herrn Abgeordneten Claus.

Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Die DVU-Frakiion unterstützt die Gesetzesvorlage der Landesregieninu. um auch An gelfreunden. die ihren Wohnsitz im Ausland haben. entgegenzukommen. Wer als Tourist in unser Land kommt. soll die Möglichkeit erhalten, auch ohne Ableuung einer Angelprüfung seinem Hobby nachzugehen.

Vorausgesetzt wird natürlich. dass er die notwendi ge Sachkunde nachweist. Dazu muss der ausländische Urlauber Mitglied einer Angel- oder Fischereivereinigung sein. Das Ministerium für Landwirtschaft. Umweltschutz und Raumordnung will auf einem mehrsprachigen Merkblatt die Vorschriften des Tierschutzes und Naturschutzes sowie die des Gewässer- und Fischereirechtes verdeutlichen.

Wir haben Zweifel. oh die Formblätter. die in mehreren Sprachen gedruckt werden, überhaupt gelesen werden. Allerdings handelt es sich bei dieser neuen Vorschrift gemäß s 19 Abs. 4 des Fischereigesetzes um eine Kannbestimmung. Somit besteht immer noch die Möglichkeit, bei nicht ausreichender Sachkunde die Angelfischerei zu untersagen.

Bedenken haben wir allerdings hinsichtlich der Formulierung "kurze Zeiträume eines Kalenderjahres". Was darunter zu verstehen ist. ist interpretationsfähig. Es wäre sinnvoll. wenn die Landesregierung diesen Zeitraum näher beschreiben würde.

Wenn Touristen eine Fischerei- oder Angelprüfung in ihrem Heimatland bestanden haben, gibt es aus unserer Sicht ohnehin keinen Zweifel an der erforderlichen Sachkunde. Dann g ibt es auch kein Problem. Millionen Deutsche fahren jedes Jahr als Touristen ins Ausland. Man sieht immer wieder an Flüssen und Küstengewässern. wie dort unsere Landsleute ihrem Hobby nachgehen. Was Deutschen auf diesem Gebiet im Ausland erlaubt wird, sollte Touristen in Deutschland ehenfalls gestattet sein. Ich erinnere zum Beispiel an Norwegen. Dort braucht man noch nicht einmal einen Angelschein und in Dänemark bekommt man eine Angelberechtigung an jedem Kiosk.

Die Landesreuienum spricht von einer geringen Zahl von Anglern ohne Wohnsitz in Deutschland. Deshalb fra ge ich die Landesregierung: Wie viele Personen sind davon überhaupt betroffen?

Wir können durchaus nach ollziehen. dass ein unverhältnis

mäßig hoher bürokratischer Aufwand vermieden werden muss. und werden deshalb dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen. u obei wir voraussetzen. dass die von mir aufgeworfenen Fragen noch geklärt werden müssen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Herr Abgeordneter Clans, ich danke Ihnen. - Wir sind damit am Ende der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt angekommen und kommen zur Abstimmung. Es wird Ihnen die Üben', eiseng des Gesetzentwurfes, der 1 hnen in der Drucksache 3 1358 orlie gt. an den Ausschuss für Landwirtschaft. Umweltschutz und Raumordnung empfohlen. Wer diesem Überweisungsantrag folgt. den bitte ich uni sein Handzeichen. - Ge genstmnen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist einstimm ›:o beschlossen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und nute Tagesordnungspunkt 4 auf:

Unterstützung der Landnirtschaftsbetriehe hei der Übunindung der Dürrefolgen

Antrag der Fraktion der PDS

Dazu liegt darüber hinaus ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU in der Drucksache 3/1465 vor.

Zu diesem Tagesordnungspunkt wird - wie vereinbart - keine Debatte geführt. Wir kommen gleich zur Abstimmung. ich rufe zuerst zur Abstimmung den Antrag der Fraktion der PDS in Drucksache 31432 - Neudnick - auf. Zu diesem Antrag hat die Fraktion der PDS namentliche Abstimmun g_ beantragt. Sie kennen das Prozedere. Ich weise aber trotzdem wieder darauf hin, dass ich Sie bitte. laut und deutlich Ihr Abstimmungsverhalten kundzutun. damit es hier ordnungsgemäß registriert werden kann.

Ich eröffne die Abstimmung zu diesem Antrag und bitte um den Aufruf der Namen.

(Namentliche Abstimmung)

Gibt es im Plenarsaal einen Abgeordneten. der seine Stimme nicht abgeben konnte? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte uni Auszählung und Sie um etwas Geduld.

Meine Damen und Herren. ich gehe ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zur Drucksache 371432 - Neudruck bekannt. Für diesen Antrag stimmten 23 Abgeordnete. geizen diesen Antrag 41 und fünf Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.

( Abstimmungslisten siehe Anlage S. 1 173 )

1144 Landtag Rnoidenhurg, - 3. Wahlperiode - Ilona rprotoliail I 3. 19 - 13, Juli 2(100

Ich rufe zur Abstimmung den Entschließun gsantrag in Drucksache 3/1468 der Fraktionen der SPD und der CDU auf. Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung gibt. den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Entschließungsantrag mehrheitlich angenommen worden.

Ich schließe den Tagesordnun gspunkt 4 und rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf:

Umfassende Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit

Antrag der Fraktion der SPD der Fraktion der CDU