Protocol of the Session on April 13, 2000

Zweitens: Ich habe mich selbst als Wissenschaftlerin in der Arbeitsmarktforschung mit der Evaluierung von Projekten der Arbeitsförderung beschäftigt und weiß sehr wohl, welche Defizite es in der Arbeitsförderung gibt. Ich bin jedoch in die Politik gegangen, um daran etwas zu ändern. Deshalb frage ich Sie: Ist es nicht dringender, effizientere Arbeitsförderung zu gestalten auch durch die Landespolitik -, als schlichtweg Kürzungen voranzutreiben?

Zunächst zu Ihrer ersten Frage, die sich darauf bezog, wie Zeitungsmeldungen entstehen: Ihre präzise Frage lautete, wie Zeitungsmeldungen aus meinem Haus entstehen. Zum Ersten handelt es sich nicht um eine Zeitungsmeldung aus meinem Haus. Wie Zeitungsmeldungen entstehen, wissen Sie alle in diesem

Hohen Haus. Ich glaube nicht, dass ich das jetzt im Detail ausführen muss. Ich weiß nicht, wie diese Zeitungsmeldung entstanden ist. Auch lese ich nicht alle Zeitungsmeldungen, sonst würde ich den ganzen Tag über mit dem Lesen derselben beschäftigt sein. Selbstverständlich bekomme ich sie zusammengefasst auf den Tisch und gelegentlich auch erläutert. Diese von Ihnen angesprochene Zeitungsmeldung ist jedoch offensichtlich so nicht richtig gewesen. Das habe ich hiermit noch einmal deutlich gesagt.

Zum Zweiten möchte ich zu den „Defiziten in der Arbeitsförderung" sagen: Frau Kollegin Dr. Schröder, ich halte es für sehr verdienstvoll, dass Sie dies auch wissenschaftlich beleuchtet haben und nun an der praktischen Bewältigung dieser Probleme mitarbeiten und Verbesserungen erreichen wollen. Insoweit sind Sie mir eine Partnerin, weil auch ich das möchte.

Wenn Sie jedoch von dem Standpunkt ausgehen, es dürfe in diesem Bereich überhaupt keine Kürzungen geben, dann müssten wir den Haushalt unter ein anderes Motto stellen. In diesem Fall müssten wir von Kürzungen absehen, die Verschuldung fortsetzen und die Nettokreditaufnahme nicht abbauen. Wir wissen alle, dass wir die Zukunft sehr bald verspielt haben werden, wenn wir in diesen Prozess nicht mit konkreten Maßnahmen eingreifen. Jeder muss sich an den Sparmaßnahmen beteiligen.

Ich will Sie auch noch auf einen Beitrag im heutigen „Stern" hinweisen, in dem ABM verrissen werden. Ich habe den Eindruck - man kann ihn nicht ganz vermeiden, wenn man diesen Artikel im Zusammenhang liest -, dass auch dort West gegen Ost ausgespielt wird: Es werde so viel Geld in den Osten gepumpt und mit all diesem Geld werde dummes Zeug angestellt. Das ist jedoch nicht wahr. Man müsste einmal die 240 000 arbeitslosen Menschen in Brandenburg fragen, von denen 99 % jeden Tag beim Arbeitsamt anklopfen und arbeiten möchten. Diese Tatsache sollte dann mit dem „Stern"-Artikel verglichen und den Herren mitgeteilt werden, die diesen Artikel geschrieben haben. Der Artikel ist wirklich mit einer Tendenz geschrieben worden, die man offenbar zuvor schon hatte: Es darf kein Geld in den Osten fließen, denn dort wird nur dummes Zeug damit angestellt.

Wir wissen, dass wir umstrukturieren müssen. Deshalb haben wir SAM zusätzlich aufgenommen. Auch aus Mitteln dieses Programms erhalten die Unternehmen Geld, um Menschen einstellen zu können, die sie sonst nicht einstellen würden. Dies geschieht, damit diese Menschen in den Arbeitsprozess gelangen, und das mit großem Erfolg. Man muss also für die neuen Bundesländer ABM und SAM im Zusammenhang sehen.

Die Untersuchung ist nicht in Brandenburg, sondern in SachsenAnhalt vorgenommen worden. Ich bin der Auffassung, dass man dieselbe Untersuchung auch in den alten Bundesländern hätte anstellen müssen. Dann hätten wir anders dagestanden. Es gibt Träger, die sehr gute Arbeit leisten; es gibt aber auch Träger, die keine so gute Arbeit leisten.

Ich will nicht, dass man nicht gegen Missstände vorgeht, sondern die Missstände will ich benannt haben. Wenn Sie das wissenschaftlich untersucht haben, ist Ihnen bekannt - Sie haben es auch angedeutet -, dass nicht alles golden ist. Aber die Tendenz des Weges, den wir gehen, ist doch richtig. Man muss beachten, dass alle Betriebe in den neuen Ländern nach der Wende um

strukturiert werden mussten. Dies war in den alten Ländern nicht erforderlich. Deshalb darf man nicht auf die neuen Länder herabblicken, wenn nicht alles zu 100 % funktioniert: das meiste funktioniert. Das dürfen wir uns auch nicht nehmen lassen. -Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Herr Christoffers, bitte!

Herr Minister, ich bin über Ihre Äußerung zu dem „Stern"-Artikel jetzt sehr froh, denn Ihre Darstellung von heute Morgen im Rundfunk habe ich als nicht so klar empfunden wie die jetzt vor dem Parlament.

Meine Frage an Sie bezüglich Ihrer Antwort auf die Mündliche Anfrage lautet: Bedeutet Ihre Auffassung, dass auch Ihr Haus verstärkt auf Kofinanzierung durch Dritte setzt, dass auch in Ihrem Haus diskutiert wird, Beschäftigungspolitik eventuell zur Pflichtaufgabe von Kommunen zu erklären?

Wir sprechen natürlich mit den Kommunen darüber, ob sie nicht in diesen Prozess eintreten können, denn ich habe folgende Erfahrung gemacht: Wenn sich die Kommunen, und sei es auch nur geringfügig oder gar symbolisch, beteiligen, dann achten sie genau darauf, wie diese Maßnahmen verwirklicht werden. Wir wollen doch nicht, dass sinnloses Zeug gemacht wird. Vielmehr ist es unser Ziel, dass die Menschen über diese Maßnahmen auch eine Chance erhalten. Eine Pflichtaufgabe kann das in keinem Fall sein. Jedoch müssen wir mit den Kommunen sprechen, wie wir gemeinsam die Qualität der Maßnahmen - wobei ich immer ABM und SAM zusammen meine - erhöhen und ihre Erfolge vergrößern können. Die kommunalen Verhältnisse kenne ich recht gut. Wenn die Kommunen beteiligt werden, dann werden sie eine stärkere Kontrolle ausüben und sich mehr für die Qualität einbringen.

Herzlichen Dank. - Wir sind damit bei der Frage 201 (Entschädi- gung von Landwirten im Falle einer Umwidmung von landwirt- schaftlichen Flächen zu FFH-Flächen). Bitte sehr, Herr Claus!

Laut Pressemeldung in der „Märkischen Oderzeitung" sehen viele Landwirte gerade in der Region des Oderbruchs in der Umwidmung bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen zu FEH-Flächen eine unzumutbare Einschränkung ihrer Existenz. Einige Landwirte dieser Region sind mit bis zu 40 % ihrer Ackerflächen von dieser Umwidmung betroffen.

Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen will sie ergreifen, um die von der Umwidmung ihrer bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen zu FFH-Flächen betroffenen Landwirte des Landes Brandenburg zu entschädigen?

Herr Minister Birthler, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Meldung der 387 FFH-Gebiete in der zweiten Tranche per Kabinettsbeschluss vom 21. März an die Europäische Kommission rührt zu keiner Umwidmung der in den Gebieten liegenden Landwirtschaftsflächen. Die Flächen sind nach Kataster und Nutzungsart weiterhin Grünland bzw. Ackerland und können wie bisher bewirtschaftet werden, Die FFH-Meldung an sich ist deshalb noch kein Entschädigungstatbestand.

Werden später, bis zum Jahr 2004, im Rahmen der Schutzgebietsausweisung nach §§ 20 bis 24 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes Einschränkungen der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Bodennutzung verordnet, werden diese über die Richtlinie nach Artikel 16 der EG-Verordnung ausgeglichen. Vielen Dank.

Ich danke auch. - Die Fragen 202 und 203 beziehen sich gleichermaßen auf Bernau. Ich habe die Finanzministerin gebeten, diese Fragen zusammen zu beantworten. Da Frau Enkelmann nicht anwesend ist, bitte ich Frau Konzack, die Frage 202 (Nachnutzung der Liegenschaft der Fachhochschule Bernau} zu formulieren.

In der Antwort auf die Frage meiner Kollegin Siebke zum OSZBauprogramm ist bereits die Liegenschaft der Fachhochschule Bernau genannt worden. Mir geht es jetzt noch einmal uni die Nachnutzung des bedeutenden Bernauer Bauhaus-Ensembles.

Die Finanzministerin Frau Dr. Simon äußerte sich auf meine Mündliche Anfrage in der Landtagssitzung im Januar optimistisch, die Frage der verschiedenen Fördermöglichkeiten für das Gesamtprojekt in Kürze mit den Fachressorts abschließend klären zu können. In der Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur am 29.03.2000 sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft Herr Vogel - wie heute bereits erwähnt sein Ministerium beabsichtige nicht, das geplante Oberstufenzentrum Bernau mit GA- und EFRE-Mitteln zu Fördern. Dadurch, so meine ich, könnte aber die gesamte Entwicklung der Liegenschaft gefährdet werden.

Daher frage ich die Landesregierung: Wie will sie die weitere Entwicklung der Liegenschaft gewährleisten?

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Konzack, die Landesregierung hat auch im Hinblick auf den Beschluss des Landtages vom 28.05.1998 zur Sicherung der Bauhausschule in Bernau die Nachnutzung dieser Liegenschaft in BernauWaldfrieden wirklich beinahe zu einem Herzensanliegen gemacht.

Im Januar hatte ich - Sie hatten darauf hingewiesen - an dieser Stelle daran erinnert, dass die Landesregierung bereits im Mai 1998 beschlossen hat, für die Entwicklung der Liegenschaft, insbesondere des Kernbereiches um die Baudenkmale Meyer- und Waterstradtbau, Fördermittel von insgesamt bis zu 35 Millionen DM bereitzustellen. Im Namen der Landesregierung kann ich Ihnen dazu heute mitteilen, dass dieser Grundsatzbeschluss, der im Übrigen identisch mit einem nahezu vom gesamten Parlament getragenen Antrag ist, zur Förderung des Landkreises Barniet für sein Oberstufenzentrum sowie der Handwerkskammer Berlin für ihr Internat nach wie vor für sämtliche Ressorts Handl ungs- und Entscheidungsgrundlage ist.

Der Landkreis kann sich also der Förderung seines Vorhabens sicher sein. Auch die Handwerkskammer Berlin wird die zur Herbeiführung ihrer Investitionsentscheidung erforderliche Förderung erhalten.

Mir ist die Feststellung besonders wichtig, dass sich alle Beteiligten in vollem Umfang auf den Beschluss der Landesregierung verlassen können. Herr Christoffers, ich glaube, das ist, bezogen auf Ihre Rückfrage von vorhin, ganz eindeutig.

In Bezug auf das Ansiedlungsvorhaben der Handwerkskammer Berlin im Meyerbau zeichnet sich im Übrigen ab, dass eine Förderun g der denkmalspezifischen Investitionen aus dem Förderprogramm des Bundes für national bedeutende Kulturbauten ab dem Jahr 2001 möglich sein wird und sich damit eine weitere zusätzliche Förderquelle aufgetan hat. Die förderrechtlichen Grundlagen für die Ansiedlungsvorhaben sind somit weiterhin tragfähig.

Unterdessen macht auch die Ansiedlung von Landesbehörden auf der Liegenschaft gute Fortschritte. Die Bauarbeiten zur Unterbringung des Landesbauamtes Strausberg sind bereits so weit fortgeschritten, dass die Behörde voraussichtlich im Mai 2000 an den Standort umziehen kann. Nutzerneutrale Arbeiten für die Unterbringungsvorhaben Landesjugendamt und Pädagogisches Landesinstitut Brandenburg, Außenstelle Eberswalde, haben gleichfalls bereits begonnen. Mit dem Einzug des Landesjugendamtes ist im Verlauf des I. Quartals 2001 und mit dem Einzug des Pädagogischen Landesinstituts Brandenburg im Herbst 2001 zu rechnen.

In der Frage von Frau Enkelmann wird auf die Instandhaltungsmaßnahmen abgestellt, die zurzeit auf dem Gelände stattfinden. Dazu kann ich sagen, dass sich in der derzeitigen Phase der Nichtnutzung der beiden Baudenkmale Meyer- und Waterstradtbau der Bauunterhalt auf unabdingbare bausubstanzerhaltende Maßnahmen beschränkt und damit das Land seinen Verpflichtungen aus dem Erbbaurechtsvertrag nachkommt.

Die Umsetzung der Planung der Landesregierung läuft auf vollen Touren. Allerdings, wenn Sie sich in Ihrer Frage auch auf die Erklärung von Staatssekretär Vogel beziehen, kann ich nur vermuten, dass insbesondere die zögerliche Haltung der Stadt Bernau bei der Umgestaltung des mit dem Land bestehenden Erbbaurechtsvertrages zu noch immer vorhandenen Unsicherheiten bei den Förderressorts führt. Denn die Umgestaltung dieses Erbbaurechtsvertrages ist erforderlich, damit das Land Untererbbaurechte zugunsten des Landkreises und der Handwerkskammer bestellen kann. Diese Untererbbaurechte wiede

rum sind die formale Voraussetzung dafür, dass Landkreis und Handwerkskammer als Maßnahmeträger rechtlich in die Lage versetzt werden, überhaupt Fördermittel für ihre Investitionsvorhaben in Anspruch zu nehmen. Denn das können sie nur, wenn sie eigentumsgleiche Rechte an der Liegenschaft haben.

Sie sehen, dass aus der Haltung der Stadt, die sich hier offenbar immer noch schwer tut, Unsicherheiten für das Investitionsvorhaben resultieren. Ich habe hier und heute insbesondere an die Landtagsabgeordneten, die in der Region aktiv politisch tätig sind, die herzliche Bitte, auf die Stadt doch insoweit einzuwirken, dass sie sich bewegt und dass die Erbbaurechte nun zügig bestellt werden, damit dieses Investitionsvorhaben zügig umgesetzt werden kann und nicht weiterhin in der Diskussion bleibt. - Vielen Dank.

Es gibt noch Klärungsbedarf, Frau Ministerin, Bitte, Herr Christoffers!

Frau Ministerin, ich stimme mit Ihnen überein, dass die Interessen jetzt endlich zusammengeführt werden müssen, um das Ensemble dort zu entwickeln. Meine Nachfrage bezieht sich auf das jetzt vorliegende neue Wertgutachten. Frau Ministerin, können Sie Auskunft darüber geben, inwieweit es Verhandlungen mit den anderen Beteiligten gibt, wie dieses neue Wertgutachten, das einen höheren Wert der Gebäudesubstanz zum Ausdruck bringt, als bisher geplant, Einfluss auf die weiteren Verhandlungen haben wird?

Ich habe noch einmal einen sehr ausführlichen Briefan den Bürgermeister geschrieben. Wir verhandeln insbesondere mit ihm. Alle anderen Dinge sind im Wesentlichen, denke ich, so weit abgeklärt, dass wir sofort loslegen können, wenn dieser wirklich entscheidende und rechtliche Punkt geklärt ist.

Schönen Dank. - Wir sind damit bei der Frage 204 (Existenz- gründungen). Der Abgeordnete Ehler hat Gelegenheit zur Formulierung dieser Frage.

Die Bereitstellung von Krediten ist in Brandenburg oftmals eine notwendige Voraussetzung, um Existenzgründungen zu ermöglichen. Zeitungsberichten zufolge ergaben Umfragen bei Kreditinstituten in den neuen Bundesländern, dass vor allem fehlende Qualifikationen im Bereich des Finanzmanagements und des Marketings die häufigsten Gründe für die Ablehnung von Kreditwünschen sind.

Ich frage die Landesregierung: Wie können die Instrumente des zweiten Arbeitsmarktes genutzt werden, damit diese Qualifikationen gefördert und somit Existenzgründungen erleichtert werden?

Herr Minister Ziel, Sie haben erneut das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Ehler, wir hatten frühzeitig erkannt, wie wertvoll Qualifizierung und Beratung für den Weg in die Selbstständigkeit sind. Deshalb fördern wir das auch bereits seit 1992. Schon damals förderten wir im Landesprogramm „Qualifizierung und Arbeit für Brandenburg" Arbeitslose bzw. von Arbeitslosigkeit bedrohte Existenzgründer durch Unterstützung zum Lebensunterhalt und sicherten ihre Teilnahme an Qualifizierungs- und Beratungsmaßnahmen.

Seit 1997 werden die Kosten für Qualifizierung und Beratung nicht mehr individuell zurückerstattet, sondern fließen in die organisierten Angebote von Bildungsträgern. Zudem beschränken sich die Förderangebote nicht mehr nur auf Gründerinnen oder Gründer, sondern gelten auch für Gründungsinteressierte. Sie sollen sich ganz bewusst auf diesen entscheidenden Schritt vorbereiten können. Das geschieht unter anderem in so genannten Entscheidungstrainings, auf denen neben der Vermittlung von Grundinformationen zum Beispiel auch die individuelle Belastbarkeit geprüft wird. Wer dieses Training erfolgreich absolviert hat, steigt in mehrwöchige Seminare ein, auf denen die gründungsrelevanten Kenntnisse vertieft und Detailwissen zum Beispiel über Finanzmanagement und Marketing vermittelt werden. Selbstverständlich prüft die Bewilligungsstelle die Maßnahmenkonzepte ebenso wie die Dozenten und die Berater.

Die Resonanz auf diese Angebote ist gut. So wurden im Vorjahr von Juni bis November 49 Entscheidungstrainings mit 463 Teilnehmern sowie 23 Qualifizierungs- und Beratungsmaßnahmen mit 353 Teilnehmern gefördert und zwölf Gründerinnen und Gründer wurden über den Gründungstermin hinaus begleitet.

Es gibt über die Standardförderung des Landes hinaus weitere Maßnahmen. Aus EU-Mitteln wurden im Vorjahr in so genannten regionalen Gründungsoffensiven an sechs Standorten Brandenburgs 131 Gründungswillige qualifiziert und begleitet, darunter auch 51 aus der Arbeitslosigkeit.

Wir sehen, viele Existenzgründer nehmen die Förderhilfen an. Wenn wir die Fundamente für Existenzen festigen wollen, müssen wir die Qualifizierung und Beratung auch künftig fördern. Wir müssen aber auch die potenziellen Bewerberinnen und Bewerber stärker für ihr Vorhaben sensibilisieren. Ihnen müssen die Anforderungen und Belastungen, aber auch die Chancen einer Gründung bewusst sein. Das ist in einem nur ein- oder zweitägigen Gründungsseminar kaum erreichbar. Darin sind wir uns sicher einig. Hier sind auch die regionalen Gründungsakteure wie die Kammern und die Wirtschaftsfördergesellschaften gefragt, die gut geeignet sind, Bedürfnisse und Bedarf, Willen und Können miteinander in Einklang zu bringen. - Vielen Dank.

Ich danke auch. - Wir kommen damit zur Frage 205, die thematisch der Frage 206 gleicht. Aus diesem Grunde würde ich darum bitten, sie gemeinsam zu beantworten. Herr Minister, ist dies

möglich? - Dann hat der Abgeordnete Dellmann das Wort zur Formulierung der Frage 205 (Tarifbereich C im Berliner Um- landbereich). Bitte sehr!

Die S-Bahn Berlin GmbH ist Kooperationspartner im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) und als solcher gehalten, die Tarifbestimmungen des VBB anzuwenden. Die S-Bahn GmbH hat einseitig angekündigt, eine zeitlich befristete Regelung für die Ausgabe von Zeitfahrausweisen, die auf den Tarifbereich C begrenzt sind, nicht länger akzeptieren zu wollen. Damit wäre für viele Betroffene der Kauf eines Zeitfahrausweises für die Tarifzonen B und C erforderlich, womit erhebliche Mehrkosten verbunden wären. Die Landesregierung ist inzwischen in Verhandlungen mit der S-Bahn GmbH eingetreten, um eine Verlängerung der bisherigen Regelung zu erreichen.

Ich frage daher die Landesregierung: Wie ist der aktuelle Stand dieser Verhandlungen?