Dietmar Weihrich
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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag hat den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der 60. Sitzung am 31. Januar 2014 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt und zur Mitberatung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Die Antragstellerin forderte in ihrem Antrag die Landesregierung auf, über die Situation im Wasserver- und Abwasserentsorgungsbereich für den Zeitraum von 2009 bis 2013 zu berichten.
Die erste Beratung im federführenden Ausschuss fand am 11. Juni 2014 mit einer ersten Berichterstattung durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt statt. In dieser Sitzung wurde durch das Ministerium ein Leitbild der Landesregierung zu dem Thema angekündigt. Weitere Ausschussberatungen folgten am 8. Oktober 2014, am 21. Januar 2015, am 15. April 2015 und am 27. Mai 2015. Der Ausschuss für Umwelt nahm die Berichterstattungen der Landesregierung zur Sicherung annähernd gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bereich der Wasserver- und Abwasserentsorgung entgegen und diskutierte darüber.
Die Fraktion DIE LINKE betonte, dass sich die Situation im Bereich der Versorgung mit Trinkwasser und der Entsorgung von Abwasser in den einzelnen Zweckverbänden trotz in der Vergangenheit gegebener finanzieller Hilfestellungen des Landes, bezogen auf Sanierungs- und Liquiditätshilfen, nicht wesentlich verbessert habe. Die Vertreter der Fraktion DIE LINKE vertraten die Auffassung, Folgen der Demografie und des Wasserverbrauchsverhaltens der Bevölkerung führten unmittelbar zu einer weiteren Verschärfung der wirtschaftlichen Situation der Zweckverbände. Dezentrale Anlagen sollten deshalb in Erwägung gezogen werden.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte heraus, es sei die Intention des Antrages, dass die Landesregierung berichte und dass damit ein gewisser Druck im Hinblick auf den Vergleich erzeugt
werde. Dieser Vergleich sollte den Kommunen zur Verfügung gestellt werden.
Die Fraktion der SPD führte an: Auch wenn es ideal oder wünschenswert wäre, dass die Bevölkerung innerhalb einer Gebietskörperschaft mit den gleichen Gebühren belastet werden würde, sei eine entsprechende Vorgabe hierzu im Abwasserrecht nicht enthalten. Gemäß dem Abwasserrecht seien die Gebühren an das Verbandsgebiet gebunden und die Verbandsgebiete überschnitten sich in einigen Fällen mit den Kommunalgebieten, in anderen Fällen seien die Zuschnitte der Gebiete jedoch nicht identisch.
Die Fraktion der CDU schlug vor, das Leitbild der Landesregierung für die Abwasserverbände abzuwarten und dann den Beratungsgegenstand erneut zu erörtern. Diesem Vorschlag stimmte der Ausschuss zu.
Die Staatskanzlei leitete dem Landtag das Leitbild der Landesregierung mit dem Titel „Vorstellungen der Landesregierung zu effizienten Strukturen der Aufgabenträger der öffentlichen Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung in SachsenAnhalt“ am 12. März 2015 zu. Das Leitbild liegt allen Abgeordneten als Unterrichtung in der Drs. 6/3925 vor. Diese Unterrichtung bildete die Grundlage für die Beratungen des Ausschusses am 18. März und 15. April 2015.
Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt trug vor, es solle versucht werden, Verbandsstrukturen zu entwickeln, die leistungsfähiger als die heutigen seien, und die dazu führten, dass Kräfte sowohl im kaufmännischen Bereich als auch im ingenieurtechnischen Bereich gebündelt würden und dass die Verwaltungskosten, bezogen auf den Einwohner, reduziert würden bzw. nicht weiter anstiegen.
Die Koalitionsfraktionen bewerteten die Aktivitäten des Landes im Bereich der Wasserver- und Abwasserentsorgung in den letzten Jahrzehnten grundsätzlich positiv. Der Vorschlag der Landesregierung, die Verbandsstrukturen zu vergrößern, um eine Effizienzsteigerung zu erreichen, sei zu begrüßen. Wiederum sollte die Größe der Organisationsstruktur kein Dogma darstellen; denn auch kleinere Verbände könnten effektiv wirtschaften.
Die Fraktion DIE LINKE merkte an, dass sich die in der Unterrichtung dargestellten Vorstellungen der Landesregierung lediglich auf Fragen der Organisation bezögen. Die Potenziale, hierdurch Effizienzsteigerungen zu erzielen, seien jedoch begrenzt und könnten dem Problem, dass es aufgrund des demografischen Wandels zu einer stetigen Abnahme des Wasserverbrauchs komme, nicht ausreichend begegnen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vertrat die Auffassung, dass es aufgrund des demogra
fischen Wandels nicht nur regional zu unterschiedlichen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger komme, sondern dass innerhalb von Verbänden, gerade wenn diese groß strukturiert seien, unterschiedliche Belastungen existierten. Die Wasserversorgung bzw. die Abwasserentsorgung in Ballungsräumen unterscheide sich erheblich von denen in Kleinstädten.
Weiterhin trug die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, dass die Einrichtung zentraler Strukturen nicht zwangsläufig die Schaffung zentraler Anlagen bedeute. Innerhalb der Strukturen sollten auch die Möglichkeiten genutzt werden, dezentrale Lösungen an den Stellen vorzusehen, an denen sie effizient seien.
Im Ergebnis der umfangreichen Diskussion beschloss der Ausschuss für Umwelt mit 5 : 4 : 0 Stimmen, den Antrag der Fraktion DIE LINKE abzulehnen.
Der mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in der Sitzung am 7. Mai 2015 mit dem Antrag in der Drs. 6/2716 und stimmte dem Votum des federführenden Ausschusses für Umwelt mit 7 : 5 : 0 Stimmen zu.
Die abschließende Beratung im Umweltausschuss fand in der Sitzung am 27. Mai 2015 statt. Nach kurzer Verständigung empfahl der Ausschuss für Umwelt mit 6 : 4 : 0 Stimmen, den Antrag der Fraktion DIE LINKE abzulehnen. - Im Namen des Ausschusses für Umwelt bitte ich das Hohe Haus, sich der Beschlussempfehlung anzuschließen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag hat den Entwurf eines Klimaschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/2369 in der 50. Sitzung am 12. September 2013 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Finanzen, für Inneres und Sport, für Landesentwicklung und Verkehr sowie für Wissenschaft und Wirtschaft überwiesen.
Mit dem Gesetzentwurf sollen der Klimaschutz in Sachsen-Anhalt nachhaltig verbessert, die negativen Auswirkungen des Klimawandels begrenzt und Beiträge zum nationalen und internationalen Klimaschutz geleistet werden.
Der Ausschuss für Umwelt befasste sich in der 34. Sitzung am 4. Dezember 2013 erstmals mit dem Gesetzentwurf und verständigte sich mit Blick auf die Aktivitäten der Bundesregierung zum Klimaschutz darauf, die Thematik vor der sitzungsfreien Zeit im Jahr 2014 erneut aufzurufen.
In der Sitzung am 3. September 2014 führte der federführende Ausschuss für Umwelt eine Anhörung in öffentlicher Sitzung durch, zu der neben den mitberatenden Ausschüssen auch zahlreiche Verbände eingeladen wurden.
Im Ergebnis der Anhörung legte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Ausschuss eine Ergänzung zu dem Gesetzentwurf vor, die als Vorlage 13 verteilt wurde und Gegenstand der darauf folgenden Sitzung am 8. Oktober 2014 war. Die Vorlage 13 wurde zum Antrag erhoben, fand aber nicht die erforderliche Mehrheit.
Im Ergebnis dieser Beratungen erarbeitete der Ausschuss für Umwelt eine vorläufige Beschlussempfehlung, in der den mitberatenden Ausschüssen mehrheitlich empfohlen wurde, den Gesetzentwurf abzulehnen. Die vorläufige Beschlussempfehlung wurde als Vorlage 14 verteilt.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in der Sitzung am 22. Oktober 2014 mit dem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Zur Abstimmung lag dem Innenausschuss ein auf der Grundlage der bereits erwähnten Anhörung überarbeiteter Gesetzentwurf vor, der als Änderungsantrag in der Vorlage 15 erteilt wurde, allerdings ebenfalls keine Mehrheit fand.
Der Ausschuss für Inneres und Sport schloss sich im Ergebnis seiner Beratung mehrheitlich der vorläufigen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt an.
Dem Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr, der sich am 25. Oktober 2014 mit dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der vorläufigen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt befasste, lag ebenfalls ein auf der Grundlage der bereits erwähnten Anhörung überarbeiteter Gesetzentwurf vor, der als Änderungsantrag in der Vorlage 16 verteilt wurde. Auch dieser fand im Ergebnis der Beratung nicht die erforderliche Mehrheit.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr schloss sich im Ergebnis der Beratung mehrheitlich der vorläufigen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt an.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der Sitzung am 12. November 2014 mit dem Entwurf eines Klimaschutzgesetzes des Landes SachsenAnhalt und den dazugehörigen Vorlagen. Im Ergebnis dieser Beratung schloss auch er sich der vorläufigen Beschlussempfehlung des Ausschus
ses für Umwelt mehrheitlich an und empfahl dem federführenden Ausschuss, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft nahm den Entwurf eines Klimaschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt am 27. November 2014 auf die Tagesordnung seiner Sitzung.
Wie bereits den mitberatenden Ausschüssen für Inneres und Sport sowie für Landesentwicklung und Verkehr legte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch diesem Ausschuss zur Beratung einen Änderungsantrag auf der Basis der Anhörung zum Gesetzentwurf vor. Er wurde als Vorlage 21 verteilt. Außerdem lag dem Ausschuss ein Beschlussvorschlag der regierungstragenden Fraktionen zur Abstimmung vor, der als Vorlage 22 verteilt wurde.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft lehnt im Ergebnis seiner Beratung die Vorlage 21 ab und schloss sich mehrheitlich der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Umwelt an.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die abschließende Beratung zu diesem Gesetzentwurf im Ausschuss für Umwelt fand in der Sitzung am 3. Dezember 2014 statt. Meine Fraktion beantragte, den Änderungsantrag, der als Vorlage 13 verteilt wurde, aufrechtzuerhalten. Er wurde schließlich bei 3 : 8 : 0 Stimmen abgelehnt.
Im Verlauf der Beratung zu dem in Rede stehenden Gesetzentwurf wurden die vorliegenden Stellungnahmen der Verbände und Institutionen ausgewertet sowie die Standpunkte der einzelnen Fraktionen ausgetauscht. Letztlich erarbeitete der Ausschuss für Umwelt die Ihnen in der Drs. 6/3656 vorliegende Beschlussempfehlung, in der mit 8 : 3 : 0 Stimmen empfohlen wird, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Als Berichterstatter des Ausschusses für Umwelt bitte ich Sie hiermit im Namen des Ausschusses für Umwelt, der Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Ihnen in der Drs. 6/1672 vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE überwies der Landtag in der 37. Sitzung am 14. Dezember 2012 zur federführenden Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Umwelt. Mitberatend wurde der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beteiligt.
Mit dem Antrag soll die Landesregierung dazu aufgefordert werden, die Arbeit mit der Richtlinie zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Sachsen-Anhalt sowie mit der Verordnung über die Anerkennung und Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von
Eingriffsfolgen, die sogenannte Ökokontoverordnung, zu evaluieren und zu überarbeiten.
Mit der Richtlinie zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Sachsen-Anhalt und mit der Ökokontoverordnung werden die Bewertungs- und Anrechnungsgrundsätze für die Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen geregelt.
Ziel der beabsichtigten Überarbeitung ist es, die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entschieden zu minimieren. Außerdem soll die Landesregierung dazu aufgefordert werden, den Katalog zur Bewertung der Biotoptypen im Rahmen von Eingriffen entsprechend zu überarbeiten.
Der Ausschuss für Umwelt befasste sich erstmals in der 24. Sitzung am 13. März 2013 mit dem Antrag und nahm die Berichterstattung der Landesregierung hinsichtlich des Entwurfs der neuen Verordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft, die sogenannte Bundeskompensationsverordnung, zur Kenntnis.
In der 27. Sitzung am 3. Juli 2013 sowie in der 31. Sitzung am 9. Oktober 2013 fanden weitere Beratungen im federführenden Ausschuss statt. Da zu beiden Terminen eine Bundeskompensationsverordnung nicht vorlag, kam der Ausschuss überein, sich zu Beginn des Jahres 2014 erneut mit dem Thema zu befassen.
Schließlich wurde die Drucksache in der 35. Sitzung am 22. Januar 2014 aufgerufen. Im Rahmen dieser Beratung führte die Landesregierung unter anderem aus, dass die „Verordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft“ Bestandteil des Koalitionsvertrages der Bundesregierung sei und dass auf der Bundesebene der Versuch unternommen werde, eine Bundeskompensationsverordnung zu erarbeiten.
Im Ergebnis dieser Sitzung erarbeitete der federführende Umweltausschuss eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Darin empfahl der Ausschuss für Umwelt mit 9 : 3 : 0 Stimmen die Ablehnung des Antrages.
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten befasste sich in der 36. Sitzung am 9. April 2014 mit dem in Rede stehenden Antrag und erarbeitete eine Beschlussempfehlung an den federführenden Ausschuss. Der mitberatende Ausschuss schloss sich in seiner Beschlussempfehlung mit 6 : 3 : 1 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung an.
Schließlich befasste sich der federführende Ausschuss für Umwelt in der 45. Sitzung am 3. Dezember 2014 mit dem Antrag und erarbeitete die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung in der Drs. 6/3657. Darin empfiehlt der Ausschuss für
Umwelt mit 8 : 2 : 0 Stimmen, den Antrag abzulehnen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Umwelt bitte ich um Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag hat den Ihnen in der Drs. 6/517 vorliegenden Antrag meiner Fraktion in der 12. Sitzung am 10. November 2011 zur federführenden Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Umwelt überwiesen. Mit der Mitberatung wurde der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten betraut.
Ziel des Antrages ist es, die Landesregierung zu bitten, mit den am Grünen Band beteiligten Bundesländern Kontakt mit dem Ziel aufzunehmen, das Grüne Band als Nationales Naturmonument
auszuweisen. Ferner wird die Landesregierung aufgefordert, den auf Sachsen-Anhalt entfallenden Anteil am Grünen Band als Nationales Naturmonument auszuweisen sowie die dafür notwendigen Schritte einzuleiten.
Der Ausschuss für Umwelt führte in der 12. Sitzung am 14. März 2012 zu diesem Thema eine Anhörung durch. Zu dieser Anhörung wurden der Landrat des Landkreises Harz, der Landesbauernverband Sachsen-Anhalt, der Landesverband Sachsen-Anhalt des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland, der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt sowie zahlreiche weitere Verbände und die Mitglieder des mitberatenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eingeladen.
Im Rahmen der Anhörung wurde das Anliegen kontrovers bewertet. So äußerte der Landesbauernverband, dass er die Ausweisung des Streifens entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze als Nationales Naturmonument ablehnt, da unter anderem in den Ackerbaugebieten der Landkreise Harz, Börde und Altmarkkreis Salzwedel der ehemalige Grenzstreifen in der Regel in eine ackerbauliche Nutzung übernommen wurde und nach den Regeln der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft bewirtschaftet wird.
Dagegen führte der Bund für Umwelt und Naturschutz Sachsen-Anhalt im Zuge der Anhörung aus, dass er die Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument ausdrücklich begrüße. Es wurde in diesem Zusammenhang unter anderem der ökologische Stellenwert des Grünen Bandes betont. Zudem werde durch die Unterschutzstellung des gesamten Grünen Bandes der Schutz eines einzigartigen Biotopverbundes in seiner Ganzheit ermöglicht.
Im Laufe der Beratung erreichten den am Verfahren beteiligten Ausschuss auch Stellungnahmen einiger weiterer Verbände.
In der 13. Sitzung am 11. April 2012 kam der Umweltausschuss mehrheitlich überein, das Ergebnis der Umweltministerkonferenz im Herbst 2012 abzuwarten und erst danach in die Beratung zu dem Antrag einzutreten.
Unter Bezugnahme auf den Beschluss des Umweltausschusses in der betreffenden Sitzung stellte das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt dem Ausschuss eine kartografische Übersicht über die Eigentums- und Nutzungsstrukturen im Einzugsgebiet des Grünen Bandes zur Verfügung.
Die SPD-Fraktion regte an, zwischen den beteiligten Bundesländern und dem Bund eine gemeinsame Vorgehensweise abzustimmen, damit das Nationale Naturmonument auch als Denkmal der Teilung und Wiedervereinigung Deutschlands fungieren könne. Die dafür benötigte Zeit solle den Beteiligten eingeräumt werden.
Aus den Reihen der Fraktion DIE LINKE wurde die Frage der Vermarktung des Grünen Bandes und in diesem Zusammenhang die Frage nach der Organisation eines naturverträglichen Besuchermanagements aufgeworfen. Auch wurde die Frage nach der Nutzung der Flächen des Grünen Bandes gestellt.
In der 27. Sitzung am 3. Juli 2013 stand der in Rede stehende Antrag erneut auf der Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt. Im Ergebnis der Beratung wurde eine vorläufige Beschlussempfehlung erarbeitet. Dem mitberatenden Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurde mehrheitlich empfohlen, den Antrag abzulehnen.
Die CDU-Fraktion machte in diesem Zusammenhang deutlich, dass sie Interesse daran habe, das Grüne Band sowohl unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten als auch als touristisches Highlight weiterzuentwickeln. Jedoch gab die CDUFraktion zu bedenken, dass das Grüne Band viele Flächen beinhalte, die nicht dem Anspruch genügten, der an ein Grünes Band gestellt werde. Das Thema solle zunächst im Land mit den vorhandenen Möglichkeiten und Ressourcen weiterentwickelt werden, bevor ein Nationales Naturmonument ausgewiesen werden könne.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hielt das Grüne Band dagegen für die Ausweisung als Nationales Naturmonument geeignet, da sowohl die kulturhistorische als auch die naturschutzfachliche Funktion des Gebietes auf einzigartige Weise zusammenwirkten. Zudem wurde der besondere naturschutzfachliche Wert der Flächen im Grünen Band und die Signalwirkung im Hinblick auf das Naturschutzinstrument und auf den Tourismus betont.
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten befasste sich in der 28. Sitzung am 25. September 2013 mit dem Thema und schloss sich der vorläufigen Beschlussempfehlung mehrheitlich an.
Daraufhin befasste sich der Ausschuss für Umwelt in der 32. Sitzung am 6. November 2013 erneut mit dem Antrag und erarbeitete die Ihnen heute in der Drs. 6/2561 vorliegende Beschlussempfehlung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Auftrag des Ausschusses für Umwelt bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der 31. Sitzung am 21. September 2012 hat der Landtag den in Rede stehenden Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 6/1423 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Inneres und Sport überwiesen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen unter anderem Änderungen im Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz vorgenommen werden, aufgrund deren der abgabenrechtliche Vollzug - beispielsweise durch die Abschaffung des Bauphasenprivilegs - vereinfacht wird.
Weitere Änderungen betreffen das Wassergesetz, das andernfalls gemäß § 118 Abs. 4 mit Ablauf des 31. März 2013 außer Kraft treten würde. Die in Absatz 4 geregelte zeitliche Befristung ist ebenfalls Gegenstand des Gesetzentwurfs und soll vor dem Hintergrund des Fortbestands landeswasserrechtlicher Vorschriften aufgehoben werden.
Den Schwerpunkt der Gesetzesänderung bildet die Anpassung des Rechts der Gewässerunterhaltung. Infolgedessen werden Gewässer der ersten Ordnung entsprechend ihrer tatsächlichen wasserwirtschaftlichen Bedeutung in die zweite Ordnung abgestuft. Diesbezüglich soll zudem eine Rechtsgrundlage für die Refinanzierung der Kosten für die Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung geschaffen werden. Weitere Änderungen betreffen Vorschriften über die Abwasserbeseitigung.
Aufgrund der beabsichtigten Änderung des § 96 des Wassergesetzes wird fernerhin eine Änderung der Verordnung über abweichende Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts erforderlich.
Der Ausschuss für Umwelt hatte sich vorbehaltlich einer Überweisung durch den Landtag bereits in der 15. Sitzung am 27. Juni 2012 darauf verständigt, eine Anhörung durchzuführen.
Zu der in der 18. Sitzung am 26. Oktober 2012 durchgeführten Anhörung wurden die mitberatenden Ausschüsse sowie eine Vielzahl weiterer Gäste eingeladen. Seitens der geladenen Gäste wurden die in dem in Rede stehenden Gesetzentwurf verankerten Änderungsvorschläge teilweise ausdrücklich begrüßt. Zu einzelnen Punkten gab es dennoch kritische Anmerkungen.
So zum Beispiel berge eine Herabstufung von Gewässern erster Ordnung nach Auffassung des Städte- und Gemeindebundes die Gefahr, dass die Gewässer in schlechtem Zustand an die Unterhaltungsverbände übergeben werden könnten. Die zum Abbau der Unterhaltungsdefizite erforderlichen Kosten seien dann durch die Unterhaltungsverbände zu tragen. Daher müsse eine gemeinsame Gewässerschau als Voraussetzung festgeschrieben werden, die in ein einvernehmliches Übergabeprotokoll münden solle. Aus dem Übergabeprotokoll seien dann die noch vom Land zu finanzierenden Unterhaltungsmaßnahmen ersichtlich.
Nach Ansicht des Waldbesitzerverbandes Sachsen-Anhalt und des Bauernbundes Sachsen-Anhalt ist die Umlage der Verwaltungskosten bis zur Höhe von 15 % der umlagefähigen Kosten abzulehnen. Diese Regelung widerspreche § 69 Abs. 1 des Wasserverbandsgesetzes des Bundes und würde insoweit diese Regelungsabsicht durch das hier vorliegende Gesetz aushebeln. Seitens des Landesbauernverbandes wird zudem moniert, dass die Regelung eines Mitspracherechts ermangele.
In der 20. Sitzung am 5. Dezember 2012 befasste sich der federführende Ausschuss für Umwelt erneut mit dem Gesetzentwurf. Zu der Beratung lag dem Ausschuss eine zwischen dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst abgestimmte Synopse vor, die zur Beratungsgrundlage erhoben wurde.
Überdies lagen vonseiten der Koalitionsfraktionen sieben Änderungsanträge vor. Ein Änderungsvorschlag betraf die Aufnahme des Alandumfluters in die Anlage 1 als Gewässer erster Ordnung mit einer Länge von 2,1 km. Diese Änderung sei als Ergebnis der Anhörung aus fachlicher Sicht notwendig. Der Änderungsantrag wurde einstimmig beschlossen. Auch den übrigen Änderungsanträgen wurde mehrheitlich zugestimmt.
Daneben lagen seitens der Fraktion DIE LINKE 13 Änderungsanträge vor. Darin wurde beantragt, § 50 dergestalt zu ändern, dass Gewässerrandstreifen nach § 35 des Baugesetzbuches im Außenbereich 10 m und innerorts 5 m Breite haben sollten. In der zuvor durchgeführten Anhörung sei mehrfach darauf hingewiesen worden, dass die bestehende Kannregelung bezüglich der Einhaltung eines Gewässerrandstreifens sehr schlecht umgesetzt werde. Daher sei eine verbindliche Festlegung zwingend erforderlich.
Der Änderungsantrag wurde bei 5 : 8 : 0 Stimmen abgelehnt. Auch die übrigen Änderungsanträge fanden nicht die erforderliche Mehrheit und wurden abgelehnt.
Darüber hinaus lagen mehrere Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Darin wurde unter anderem beantragt, die in § 50 des Wassergesetzes enthaltene Kannbestimmung hinsichtlich der Wasserbehörde durch eine die Wasserbehörde verpflichtende Bestimmung zu ersetzen sowie eine neue Nr. 5 einzufügen. Danach hätte die Wasserbehörde anordnen sollen, dass an ökologisch sensiblen Gewässern breitere Gewässerrandstreifen freizuhalten sind. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Pestizid- und Nährstoffeinträge in die Gewässer sei diese Änderung erforderlich.
Der Änderungsantrag wurde bei 5 : 8 : 0 Stimmen abgelehnt. Ein Änderungsantrag wurde zurückgezogen. Die übrigen Änderungsanträge wurden ebenfalls abgelehnt.
Der federführende Ausschuss für Umwelt empfahl den mitberatenden Ausschüssen für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Inneres und Sport mit 7 : 0 : 4 Stimmen, den Gesetzentwurf in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung anzunehmen.
Der mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich seinerseits in der 30. Sitzung am 24. Januar 2013 mit dem Gesetzentwurf und mit der vorläufigen Beschlussempfehlung. Im Ergebnis der Beratung stimmte er dem Gesetzentwurf in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 7 : 0 : 4 Stimmen zu.
In der 23. Sitzung am 30. Januar 2013 befasste sich der mitberatende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit dem Gesetzentwurf
und mit der vorläufigen Beschlussempfehlung und erhob letztere zur Beratungsgrundlage.
Zu der Beratung lag seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Änderungsantrag zu § 37 des Wassergesetzes vor, der darauf abzielte, die Einrichtung von Staubeiräten zu empfehlen. Die Stauhaltung bedürfe einer mehr oder weniger intensiven Koordination und Abstimmung der beteiligten Akteure, sodass eine Bildung von Staubeiräten geboten sei. Der Änderungsantrag wurde bei 5 : 7 : 0 Stimmen abgelehnt.
Weiterhin lagen zwei Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE vor. Darin wurde unter anderem beantragt, in § 79b Abs. 1 des Gesetzentwurfs das Wort „oder“ durch das Wort „weil“ zu ersetzen. Der Änderungsantrag fand bei 4 : 8 : 1 Stimmen nicht die erforderliche Mehrheit. Der zweite an dieser Stelle gestellte Änderungsantrag wurde bei 5 : 7 : 0 Stimmen ebenfalls abgelehnt.
Die Koalitionsfraktionen beantragten unter anderem, § 54 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzentwurfs dergestalt zu ändern, dass die Unterhaltungsverbände zur Aufgabenerfüllung die Daten der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters sowie grundstücksbezogene Daten der Mitgliedsgemeinden zu nutzen hätten. Diese Daten seien ihnen kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Der Änderungsantrag wurde mit 11 : 0 : 1 Stimmen beschlossen. Zwei weitere seitens der Koalitionsfraktionen eingebrachte Änderungsanträge wurden ebenfalls beschlossen.
Im Ergebnis der Beratung erarbeitete der mitberatende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit 8 : 0 : 5 Stimmen eine Beschlussempfehlung an den federführenden Ausschuss für Umwelt. Dieser befasste sich in der 23. Sitzung am 13. Februar 2013 mit dem in Rede stehenden Gesetzentwurf. Die Sitzung war eigens dafür anberaumt worden.
Im Vorfeld der Beratung lagen vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst erarbeitete Formulierungsvorschläge zu § 56 Abs. 1 Satz 1 bis 3 des Gesetzentwurfs in der Fassung der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vor. Der Ausschuss machte sich diese Vorschläge mit 8 : 0 : 4 Stimmen zu eigen und änderte die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten damit teilweise ab.
Als Grundlage der Beratung des Ausschusses für Umwelt wurde die vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse unter Berücksichtigung der vom Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beschlossenen Änderungen herangezogen.
Zur Beratung lagen neun Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE vor, die allesamt mit der Mehrheit der Stimmen abgelehnt wurden.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte einen Änderungsantrag zu § 79b Abs. 1 des Gesetzentwurfs eingebracht, der bei 4 : 8 : 0 Stimmen ebenfalls abgelehnt wurde.
Ferner lagen drei Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen vor, die allesamt mehrheitlich beschlossen wurden. Beispielhaft genannt sei ein Änderungsantrag zu § 79 Abs. 4. Danach hätten die Gemeinden bei der Aufstellung des Niederschlagswasserbeseitigungskonzepts zunächst die Möglichkeit der ortsnahen Beseitigung des Niederschlagswassers zu prüfen. Der Änderungsantrag wurde mit 8 : 3 : 1 Stimmen beschlossen.
Von der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurde aufgrund des einstimmig beschlossenen Änderungsantrages der Fraktionen der CDU und der SPD insoweit abgewichen, als § 56 nicht schon am 1. Januar 2014, sondern erst am 1. Januar 2015 in Kraft treten soll. Nicht allen Kommunen lägen bislang die entsprechenden in § 56 vorausgesetzten Daten vor, sodass eine Übergangsfrist sinnvoll sei.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ausschuss für Umwelt befasste sich in der 23. Sitzung am 13. Februar 2013 abschließend mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften und verabschiedete mit 7 : 3 : 1 Stimmen die Ihnen in der Drs. 6/1807 vorliegende Beschlussempfehlung. Im Namen des Ausschusses für Umwelt bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf wurde in der 24. Sitzung des Landtages am 26. April 2012 zur Beratung an den Ausschuss für Umwelt überwiesen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Verwaltungen der genannten Großschutzgebiete, also die Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe, die Biosphärenreservatsverwaltung Karstlandschaft Südharz und die Naturparkverwaltung Drömling, errichtet und damit gleichzeitig aus dem Landesverwaltungsamt herausgelöst werden. Als gesonderte Einrichtungen sollen die genannten Verwaltungen nunmehr unmittelbar der Dienst- und Fachaufsicht des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt unterstellt werden.
Der Ausschuss für Umwelt hat sich in der 14. Sitzung am 16. Mai 2012 im Rahmen eines Vor-OrtTermins im Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz mit dem in Rede stehenden Gesetzentwurf befasst. Im Vorfeld der Beratung lag eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit Anmerkungen und rechtsförmlichen Empfehlungen vor, die als Beratungsgrundlage herangezogen wurde.
Im Rahmen der Synopse wurde vorgeschlagen, den Termin des Inkrafttretens zum 1. Juli 2012 zu ändern. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hatte Bedenken, dass aufgrund der kurzen Frist zwischen der Landtagssitzung im Juni 2012, also heute, und dem im Gesetzentwurf vorgesehenen Inkrafttreten zum 1. Juli 2012 die Gefahr bestehe, dass die Verkündung nicht mehr vor dem Inkrafttreten erfolgen könne. Ein rückwirkendes Inkrafttreten solle aber bei Entscheidungen vermieden werden, die in die Behörden-, Personal- und Zuständigkeitsstruktur eingreifen. Andernfalls, so der GBD, seien rechtliche Unsicherheiten nicht auszuschließen. Insofern schlug der GBD ein Inkrafttreten zum 1. August 2012 vor.
Diese Bedenken konnten aber in der Ausschussdiskussion ausgeräumt werden, und ein von der Fraktion der SPD mündlich gestellter Antrag, das Datum des Inkrafttretens, wie bereits im Gesetzentwurf vorgesehen, beim 1. Juli 2012 zu belassen, wurde einstimmig angenommen.
Darüber hinaus wurde zu Beginn der Beratung ein Änderungsantrag der Fraktion der LINKEN vorgelegt, in dem in Anlehnung an § 2 Abs. 2 des Gesetzentwurfs, der die Berufung eines Beirats für das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz regelt, auch die Berufung jeweils eines Beirates für die anderen Großschutzgebiete angeregt wird. Da die Ausweisung des Biosphärenreservates Karstlandschaft Südharz nicht frei von Komplikationen habe realisiert werden können, sei bezüglich der Biosphärenreservatsbildung im Naturpark Drömling eine Beteiligung der Region sowie von Fachleuten in der Startphase hilfreich.
Aus der Sicht der SPD-Fraktion sei hinsichtlich des Naturparks Drömling die Einführung eines Beirats überlegenswert. Da jedoch erst die Vorbereitung der Bildung des Biosphärenreservats begonnen habe, sei eine dahin gehende Änderung des Gesetzentwurfs zunächst entbehrlich. Auch im Hinblick auf das Biosphärenreservat Mittelelbe wurde die Notwendigkeit, einen Beirat zu installieren, nicht gesehen.
Ähnlich äußerte sich die Fraktion der CDU. Der Beirat der Biosphärenreservatsverwaltung Karstlandschaft Südharz habe sich zwar als hilfreich erwiesen, sei jedoch kein Allheilmittel. Es solle vielmehr den Akteuren vor Ort überlassen werden, wie sie sich im Einzelfall organisierten. Beim Naturpark Drömling dagegen könne die Bildung eines Beirates für die Zukunft durchaus eine Option darstellen. Dessen ungeachtet sei aber für den gegenwärtigen Zeitpunkt eine Festschreibung der Beiräte im Gesetz nicht erforderlich.
Vonseiten der Landesregierung wurde der Antrag zunächst als Würdigung des Beirates des Biosphärenreservates Karstlandschaft Südharz und dessen geleisteter Arbeit gesehen. Gleichwohl plädierte die Landesregierung dafür, aufgrund der guten Erfahrungen mit den Kommunikationsstrukturen sowohl im Naturpark Drömling als auch im Biosphärenreservat Mittelelbe den Großschutzgebieten nicht per se einen Beitrat förmlich überzustülpen. Es wäre ein falsches Signal, die Kommunikationsstrukturen einer Änderung unterwerfen zu wollen. Vielmehr solle auf der Basis dieser gewachsenen Strukturen erfolgreich weitergearbeitet werden.
In der Abstimmung des bezeichneten Antrags der Fraktion DIE LINKE wurde dieser bei 3 : 8 : 1 Stimmen abgelehnt.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bekräftigte, sie sei nicht der Auffassung, dass die Entscheidung sinnvoll sei, die im Gesetzentwurf bezeichneten Großschutzgebiete direkt dem für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft zuständigen Ministerium zu unterstellen. Dies habe die Fraktion bereits im Zuge der ersten Beratung im Landtag dargelegt.
Die Biosphärenreservate bzw. die Großschutzgebiete waren dem Ministerium schon einmal unterstellt. Davon wurde aber wieder Abstand genommen. Sie wurden dann dem Landesverwaltungsamt zugeordnet.
Die Biosphärenreservate sollten vielmehr beim Landesamt für Umweltschutz angesiedelt werden. Dabei könnten sich gerade im Bereich des Artenschutzes Synergien ergeben, die angesichts des zurückgehenden Personalbestands in der Umweltverwaltung dringend notwendig seien.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Umwelt befasste sich in der 14. Sitzung am 16. Mai 2012 abschließend mit dem vorgenannten Gesetzentwurf. Er verabschiedete mit 8 : 1 : 3 Stimmen die Ihnen in der Drs. 6/1140 vorliegende Beschlussempfehlung.
Im Namen des Ausschusses für Umwelt bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der 3. Sitzung des Landtages am 13. Mai 2011 wurden sowohl der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/31 als auch der Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 6/40 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Umwelt und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Inneres überwiesen.
Der Landtag wolle im Sinne des Antrages der Fraktion DIE LINKE beschließen, dass der in der fünften Wahlperiode vom Landtag zu der Thematik gefasste Beschluss in der Drs. 5/87/3111 B parlamentarisch durch einen vom Landtag einzusetzenden Unterausschuss des Umweltausschusses begleitet wird. Darüber hinaus soll der Unterausschuss jährlich berichten und spätestens im Jahr 2014 einen Abschlussbericht vorlegen.
Gemäß dem Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD wolle der Landtag ebenfalls beschließen, den bereits genannten Beschluss der fünften Wahlperiode zu bekräftigen. Die Landesregierung wird außerdem gebeten, die Kommunen und Unterhaltungsverbände bei der Umsetzung eines nachhaltigen Grundwassermanagements zu unterstützen. Ferner wird die Landesregierung gebeten, in den beteiligten Ausschüssen unter anderem über die bisherige Arbeit und die weitere Vorgehensweise der regionalen Arbeitsgruppen zu berichten.
Der federführende Ausschuss für Umwelt hat sich in der 2. Sitzung am 1. Juni 2011 erstmals mit den Anträgen befasst. Nach erfolgter Berichterstattung durch die Landesregierung und der sich anschließenden Diskussion wurde auf Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD mit einer Ergänzung durch die Fraktion DIE LINKE eine vorläufige Beschlussempfehlung mit 9 : 0 : 2 Stimmen verabschiedet. Mit dieser Beschlussempfehlung wurden die mitberatenden Ausschüsse für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Inneres gebeten, sich mit der Einrichtung eines zeitweiligen Ausschusses für Grundwasserprobleme, Vernässungen und Wassermanagement zu befassen und dem federführenden Ausschuss für Umwelt eine Stellungnahme zuzuleiten.
In der 2. Sitzung am 22. Juni 2011 befasste sich der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit den Anträgen und der vorläufigen Beschlussempfehlung. Im Anschluss an die Berichterstattung durch die Landesregierung erarbeitete der Ausschuss mit 11 : 0 : 1 Stimmen eine Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Umwelt. Darin bekräftigte der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, dass er die Auffassung des Ausschusses für Umwelt teilt und dafür plädiert, möglichst schnell den zeitweiligen Aus
schuss für Grundwasserprobleme, Vernässungen und Wassermanagement einzusetzen.
Der Ausschuss für Inneres hat sich in der 3. Sitzung am 23. Juni 2011 mit den Anträgen und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. In seiner an den Ausschuss für Umwelt gerichteten Beschlussempfehlung sprach sich der Ausschuss für Inneres ebenfalls einstimmig für die Einrichtung des zeitweiligen Ausschusses für Grundwasserprobleme, Vernässungen und das dazugehörige Wassermanagement aus.
In der 3. Sitzung am 29. Juni 2011 hat sich der Ausschuss für Umwelt wieder mit den Anträgen und mit den Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse befasst. Im Vorfeld der Beratung wurde von den Fraktionen der CDU und der SPD ein Entwurf der Beschlussempfehlung vorgelegt, der Grundlage der Beratungen war.
Auf eine Anregung der Fraktion DIE LINKE hin wurde der Entwurf dahin gehend geändert, dass die Arbeit des zeitweiligen Ausschusses im Juli 2013 beendet werden soll. Darüber hinaus soll ein Zwischen- und ein Endbericht vorgelegt werden. Die Änderungen wurden im Ausschuss für Umwelt einstimmig beschlossen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ausschuss für Umwelt hat sich in der 3. Sitzung abschließend mit den Anträgen befasst und einstimmig die Ihnen als Drs. 6/166 vorliegende Beschlussempfehlung verabschiedet.
Im Namen des Ausschusses für Umwelt bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung und damit zur Einrichtung eines zeitweiligen Ausschusses „Grundwasserprobleme, Vernässungen und das dazugehörige Wassermanagement“. - Vielen Dank.