Ralf Bergmann
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Herr Kollege Gallert, eigentlich hätte ich keine Frage gestellt, aber nachdem Sie von „Bekennen“ gesprochen haben, möchte ich darauf hinweisen, dass ich zu eben diesem Thema, zur A 14, vor wenigen Monaten im Ausschuss Ihren Fraktionskollegen Uwe Heft gefragt habe, ob die LINKE nun für oder gegen die A 14 ist. Aus dem Protokoll ergibt sich klar und eindeutig seine Antwort: Wir sind gegen die A 14.
Ihren Worten habe ich jetzt entnommen, dass Sie bereit sind, die derzeitige Situation zu akzeptieren und die Infrastruktur auf die A 14 auszurichten.
Sind Sie jetzt also doch dafür?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landesentwicklungsplan - das war zu erwarten - wird heute zu einem interessanten Thema. Ich freue mich über die Diskussion.
Herr Kollege Schrader, ich kenne Sie durchaus als besonnenen Mitdiskutanten. Ich kann nach Ihrer Rede feststellen, dass Sie nach viereinhalb Jahren gut in der Opposition angekommen sind. Ich finde, dort sollten Sie auch bleiben. Lassen Sie mich das vorab sagen.
Die Aufstellung des Landesentwicklungsplans ist nicht nur zwei Jahre lang den parlamentarischen Weg gegangen, sondern sie ist auch gut vorbereitet worden. Deshalb möchte ich mich in diesem Zusammenhang bei den Kollegen der CDU-Fraktion und insbesondere bei André Schröder, der heute nicht anwesend ist, bedanken.
Er hat als Sprecher begonnen und dann hat Frank Scheurell dieses Amt übernommen. Außerdem danke ich den Kolleginnen und Kollegen aus den Arbeitsgruppen, die intensiv daran mitgearbeitet haben.
Ich möchte ausdrücklich betonen, dass wir bereits vier Jahre lang daran arbeiten. Wir haben die Kriterien und viele andere Dinge auch entwickelt. Natürlich bietet sich ein solches Instrument dafür an, zum Schluss draufzuhauen; denn neben denjenigen, die das entwickeln müssen, gibt es viele andere, die es besser wissen. Dazu werden wir sicherlich noch etwas zu hören bekommen.
Als ich die Tagesordnung las, habe ich mich gefragt, ob eine verbundene Debatte über den LEP und über den vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE gerechtfertigt ist. Ich denke, das ist nicht gerechtfertigt. Ich hatte die Befürchtung, dass das Thema der CO2-Verpressung einen nicht angemessenen Anteil an der Debatte über den Landesentwicklungsplan einnimmt. In den vergangenen Wochen hatte man zeitweise den Eindruck, dass sich gefühlte 99 % des Landesentwicklungsplans auf CO2 bezogen. Ich glaube, es ist notwendig, dass ich in meiner Rede auf andere Punkte zu sprechen komme, damit Sie wissen, worum es darüber hinaus ging. Dazu hätte ich von Ihnen auch gerne etwas gehört.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte Ihnen auch sagen, dass das Aufstellungs- und Beteili
gungsverfahren äußerst transparent gelaufen ist. Das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr hat zwei Anhörungen durchgeführt.
- Herr Franke, die Anhörung, die Sie durchgeführt haben, hat nicht einen wirklich neuen Aspekt zutage gefördert. Es gab nichts, was wir nicht schon vorher diskutiert haben.
- Ich war nicht dabei, Herr Franke, aber ich weiß das. Schade, dass Sie nichts Neues haben.
Als Regierungsfraktionen haben wir rege von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr über die Inhalte des Plans zu streiten. Wir haben auch als Koalition untereinander gestritten. Das gehört dazu. Heute haben wir ein Werk, das wir gemeinsam mit dem Ministerium vorlegen. Ich denke, das ist gut so.
Es ist also nicht akzeptabel, wenn behauptet wird, es hätte keine Möglichkeit gegeben, sich inhaltlich einzubringen. Daher finde ich es auch bedauerlich, dass die Fraktion DIE LINKE lange Zeit kein Interesse am LEP gezeigt hat; zumindest hatte man dieses Gefühl.
- Sie können ja auch rauf- und runterspringen. Ich kann Ihnen einmal erzählen, wie es in der letzten Ausschusssitzung zugegangen ist. Das war eine Peinlichkeit ohnegleichen und das Schlimmste, was ich in den vergangenen viereinhalb Jahren hier erlebt habe.
Ich möchte einen Vergleich anstellen. Wenn die Kinder zu Ostern mit dem Eiersuchen fertig sind, dann kommen Sie um die Ecke, Herr Dr. Köck, und sagen: Jetzt müssen wir von vorne anfangen, weil nicht nach DIN-Vorschrift gesucht worden ist.
Anschließend sagen Sie dann: Wir haben vergessen, die demografische Entwicklung der Hennenpopulation in Bezug auf das Eierlegen zu berücksichtigen. - So läuft das Ganze doch hier, und so ist der heute vorliegende Entschließungsantrag formuliert.
Sie hätten über Ihren Entschließungsantrag auch schreiben können: Alles wird besser, aber wir fangen noch einmal von vorne an.
Das hat mich enttäuscht, weil es die Möglichkeit gegeben hätte, sich rechtzeitig einzubringen. Obwohl es möglich gewesen wäre, haben Sie es unterlassen, sich gemeinsam mit dem Ministerium an einen Tisch zu setzen und mit Frau Paepke zu diskutieren. Nun gut, das soll als Vorbemerkung reichen.
Ich möchte daran erinnern, dass erst durch die Novelle zum Landesplanungsgesetz die Herstellung des Einver
nehmens mit dem Landtag verankert wurde; wir haben es also wieder eingeführt.
Im Landesplanungsgesetz wurden bereits Regelungen getroffen, die sich im Landesentwicklungsplan wiederfinden, wie zum Beispiel die Ausweisung von Räumen mit besonderen Entwicklungsaufgaben. Diese erfolgte Festlegung im Landesentwicklungsplan sollte dazu geeignet sein, diese Gebiete zukünftig gezielter zu fördern, damit sie den Anschluss an die anderen Räume des Landes nicht verlieren und die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse gewahrt bleibt.
Herr Dr. Köck, das hat übrigens auch etwas mit einer Vorausschau bezüglich der demografischen Entwicklung zu tun. Sie unterstellen in Ihrem Entschließungsantrag, dass wir das nicht berücksichtigt haben. Ich weise darauf hin, dass wir einen Landesentwicklungsplan nicht für 1 000 Jahre, sondern für zehn Jahre erstellen. Ich glaube, unter Berücksichtigung dieser Prämisse ist das sehr gelungen.
Mit dieser Überleitung bin ich auch schon beim nächsten Thema, nämlich bei den Inhalten bezüglich der Daseinsvorsorge, die im Rahmen der Anhörungsverfahren deutlich an Qualität gewonnen haben. Nach der ersten Anhörung wurde unter 2.2 ein eigenständiges Kapitel mit der Überschrift „Sicherung und Entwicklung der Daseinsvorsorge“ eingeführt. Dieses ist untergliedert in die Teilbereiche Bildung und Kultur, Kinder, Jugendliche und Familie, Gesundheit, Pflege, Betreuung, Sport sowie Dienstleistungen.
Ich kann hier natürlich nicht auf alle Gliederungspunkte des Kapitels eingehen. Für den Bereich Kultur und Bildung möchte ich dies aber kurz tun. Unter dem Gliederungspunkt Bildung und Kultur finden sich wichtige Aussagen zur Erhaltung von Grund- und Sekundarschulen auch bei geringer Auslastung. So sollen transparente Kriterien unter Berücksichtigung von Einzel- und Mehrfachstandorten der jeweiligen Schulformen sowie der Bevölkerungsdichte Grundlage einer regional differenzierten Schulnetzplanung sein.
Auch Aussagen zur flächendeckenden Sicherstellung bedarfsgerechter berufsbildender Schulen und Weiterbildungsangebote sind enthalten, ebenso Aussagen zur kulturellen Infrastruktur mit Bibliotheken, Volkshochschulen, kommunalen Kulturzentren, Musikschulen, Theatern und Museen. Dabei wird klargestellt, dass die kulturelle Infrastruktur bedarfsgerecht und bürgerorientiert erhalten und weiterentwickelt werden soll.
Auch darüber hätte ich gern in den vergangenen Monaten in den Ausschüssen diskutiert. Ich finde es aber auch gut, wenn man es so akzeptiert, wie es drinsteht. Das spricht dafür, dass wir richtig gearbeitet haben.
Ich denke, es ist wichtig, dass solche Aussagen im LEP enthalten sind; denn damit werden bei den Fachplanungen Vorgaben gemacht, die eine flächendeckende Abdeckung sicherstellen.
Ein Thema, das wir mehrfach angesprochen haben und das ich nicht aussparen möchte, ist das Thema der Vorranggebiete zur Rohstoffgewinnung. Ich weiß, dass Kritik daran geübt wird. An dieser Stelle möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass mit der Ausweisung als Vorranggebiet zur Rohstoffgewinnung das Ziel verfolgt wird, die Lagerstätte zu sichern.
Ob es zum Abbau der Rohstoffe kommt, hängt vom Bedarf, von der Machbarkeit und von der Umweltverträglichkeit ab.
Auch ist mit der Ausweisung eines Vorranggebietes keineswegs der Verzicht auf ein Raumordnungsverfahren verbunden. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass das Vorranggebiet Flechtinger Höhenzug deutlich reduziert wurde. Ich weiß, dass damit noch nicht alle zufrieden sind.
Aber wir sichern die Lagerstätte, wie ich vorhin schon sagte, nicht für mehrere 100 Jahre, sondern erst einmal für ein Jahrzehnt.
Ein weiteres mir wichtiges Thema ist, dass wir es noch ermöglicht haben, das Repowering außerhalb von Eignungsgebieten und Vorrangstandorten zu ermöglichen. Hier müssten - -
- Herr Franke, da Sie es ja besser wissen,
dass Sie es auf Antrag der Gemeinden machen können - -
Wenn Sie uns Klientelpolitik unterstellen wollen,
verwechseln Sie bitte nicht die FDP mit der SPD.
Das sind zwei völlig unterschiedliche Parteien.
Ich kann Ihnen nur eines sagen: Wenn wir das nicht getan hätten, würden wir eine Menge Anlagen, die bereits jetzt laufen, vom Netz nehmen müssen.
Der zweite Punkt ist, Herr Franke - -
- Ich kann doch nichts dafür, dass Sie für Ihre Fraktion nicht reden durften, Herr Franke. Meine Güte! Das hätten Sie mit Herrn Schrader vorher auskungeln müssen.
Ich will nur ganz klar sagen: Ich bin dafür, dass das möglich ist, weil genau an diesen Stellen heute schon Anlagen stehen, die schon akzeptiert sind. Deswegen kann ich mir vorstellen, wenn man so einen Antrag stellt, dass man - -
- Wenn sie nicht akzeptiert sind, muss die Gemeinde den Antrag ja nicht stellen. Es ist ganz einfach.
Jedenfalls wird dadurch die Anzahl der Anlagen verringert.
Dennoch können wir vielleicht die Einspeisekapazitäten dieser Anlagen so weit aufrechterhalten, um hier keine Einbußen zu haben. Wenn Sie es noch einmal hören wollen: Unser Ziel bleibt es, die regenerativen Energien nach vorne zu bringen, Herr Franke.
- Wir kennen die Energiepolitik in Berlin unter Ihrer Ägide. Natürlich, Herr Franke.
Mit Bezug auf den Änderungsantrag der Regierungsfraktionen möchte ich noch kurz darauf hinweisen, dass die Benennung der Hochschulstandorte redaktionell angepasst worden ist und die Bundeswehrstandorte im Landesinteresse aufgenommen werden sollen. Ich halte das für einen guten Vorschlag der Koalitionsfraktionen zu der derzeitigen Debatte.
Ich hatte auch bereits darauf hingewiesen: Streichung des Ziels Z 106. Das betrifft das Thema CO2-Verpressung. Das soll ja gestrichen werden. Der LEP ist an dieser Stelle in dem Entwurf sicherlich ein bisschen über das Ziel hinausgeschossen.
Das sind die Anträge, die wir eingebracht hatten, die bereits im Beschlussvorschlag zu dem Antrag vorliegen. Dafür möchten wir nachher die Zustimmung erhalten. - Vielen Dank.
Nö, heute nicht.
Nein.
Ich wollte gerade sagen: Soweit ich weiß, darf ich ja auch auf die Kurzintervention reagieren. - Herr Kosmehl, ich denke, dass Sie darin völlig Recht haben, dass sich die Bundesregierung nicht danach richten muss. Ich halte es aber für ein gutes Zeichen und ich weiß, dass es in den Kreisen der Bundeswehr bei denen, mit denen ich in der letzten Zeit gesprochen habe, sehr gut ankommt, dass dieses Zeichen nach außen gegeben wird.
Insofern würde ich mich freuen, wenn Sie sich unserer Meinung anschließen könnten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Ich möchte es kurz machen und bitten, den Änderungsantrag der FDP abzulehnen. Das geschieht nicht aus Böswilligkeit; vielmehr habe ich mich noch einmal rückversichert: Wir würden anstreben - das ist auch in unserem Interesse -, dass wir das in der Januar-Sitzung des Umweltausschusses erledigen können.
Auch wir haben kein Interesse daran, dass dieses Thema der Diskontinuität zum Opfer fällt. Wir halten dieses Thema für wichtig, sonst hätten wir es nicht auf die Tagesordnung gebracht. Das wäre mein Vorschlag. Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir das so machen.
Zu der eigentlichen Thematik hat Kollege Kley schon einiges ausgeführt. Das ist genau die Problematik. Ich stehe trotzdem auf dem Standpunkt: So etwas wie das EEG muss man machen. Man muss als Politik aber auch nachsteuern. Wir sehen auch, dass nicht alles in
die richtige Richtung läuft. Darüber wollen wir dann im Ausschuss diskutieren.
In diesem Sinne versuche ich Ihnen - soweit es in meiner Macht steht - zuzusagen, dass wir das in dieser Legislaturperiode erledigen, aber wir werden es in diesem Jahr nicht mehr schaffen. Seien Sie nicht böse, dass wir deshalb Ihren Antrag ablehnen. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich freue mich, zu der heutigen Regierungserklärung zum Thema „Die Umwelt unserer Heimat schützen“ reden zu können. Herr Minister Dr. Aeikens, ich freue mich, dass wir heute, zum Ende dieser Legislaturperiode, diese Debatte führen. Ich glaube, wir, die Koalitionsfraktionen, haben gemeinsam mit der Regierung allen Grund, positiv auf die letzten Jahre zurückzublicken.
Ich habe mich zugegebenermaßen anfangs etwas schwer getan mit dem Titel, weil ich weiß, dass der Begriff „Heimat“ - das ist typisch in Deutschland - oft kontrovers diskutiert wird. Ich habe Ihrer Rede aber entnommen, dass Sie ihn so interpretiert haben, wie ich ihn auch interpretiert hätte. Sie haben ihn sehr global interpretiert und sind auf die Zukunftsprobleme insgesamt
eingegangen. Sie haben also mehr oder weniger eine globale Betrachtung angestellt. Ich halte das auch für angemessen und richtig.
Herr Kollege Kley, bevor ich in meine Rede einsteige, möchte ich vorab eine Bemerkung machen. Sie haben in Ihrem Beitrag gesagt, dass Sie gern gehört hätten, was die Landesregierung im Einzelnen zu bestimmten Themen beigetragen habe. Ich hätte mir gewünscht, Sie hätten uns einmal verraten, welche Vorstellungen denn die FDP hat. Sie haben zehn Minuten lang den Finger in die Wunde gelegt. Das ist normal für eine Oppositionspartei.
- Sehr geehrter Herr Kley, ich werde darüber nachdenken, ob ich das einmal tue.
Es ist aber zugegebenermaßen schon ein interessanter Weg, dass man, wenn man erfahren will, was die FDP über den Umweltschutz denkt, erst in die Wahlkampfveranstaltungen gehen muss.
Aber vielleicht waren Sie ja auch in den letzten fünf Jahren durch die Leitung des Umweltausschusses so stark in Anspruch genommen, dass für Anträge keine Zeit mehr war.
Wir haben ja noch genügend Zeit, bestimmte Dinge zu besprechen.
- Frau Dr. Hüskens, wollen wir gemeinsam nachzählen? Wollen wir mal gucken? - Sagen wir mal, Sie geben für jeden meiner Anträge einen aus und ich für jeden Ihrer Anträge. Dann bin ich der erste, der umfällt; aber egal.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Umweltpolitik - das muss ich hier nicht weiter ausführen - ist eine Querschnittsaufgabe, die in alle Politikbereiche hineinwirkt. Es geht dabei um nicht mehr oder nicht weniger als die Erhaltung unserer natürlichen Lebensgrundlagen.
Ob Wirtschaft, Bergbau, Straßenbau, Bildung - eine ganzheitliche Betrachtung ist unabdingbar, um den ökonomischen, den ökologischen, aber auch den sozialen Erfordernissen gerecht zu werden. Nur wenn dieses Dreieck berücksichtigt wird, gelingt es uns, Nachhaltigkeit umzusetzen.
Die europäische Rechtsetzung ist im Umweltbereich weit vorangeschritten. Der Umstand verdeutlicht, welche Bedeutung einheitliche Umweltstandards innerhalb der EU haben. Die Ziele innerhalb der EU sind sehr ambitioniert. Auch die Ziele - ich möchte das unterstreichen - der Landesregierung und der Koalitionsfraktionen sind sehr ambitioniert. Ich gehe nachher noch im Einzelnen darauf ein. Ich denke hierbei insbesondere auch an die FFHStandards oder an die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie.
Sehr verehrte Damen und Herren! Wir können heute in unserem Land feststellen, dass wir in den vergangenen 20 Jahren auf dem Gebiet des Umweltschutzes viel erreicht haben. Ich will an dieser Stelle kurz die Altlastensanierung und die Abwasserbeseitigung ansprechen.
In beide Vorhaben sind Milliardenbeträge geflossen. Sie waren die Voraussetzung dafür, den Entwicklungsstand anzupassen und die Umweltsünden der Vergangenheit zu beseitigen. Ich denke, diese Regierungserklärung ist Anlass genug, diese Leistung noch einmal ausdrücklich zu würdigen.
Wenn ich mir die Tagesordnung für die 44. Sitzungsperiode anschaue, so wird deutlich, dass sie von Umweltthemen dominiert wird. Neben dem Naturschutzgesetz und dem Nationalparkgesetz, mit dem wir die Anpassung an die konkurrierende Gesetzgebung heute erfolgreich zum Abschluss bringen werden, haben wir noch das Gesetz über die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt auf der Tagesordnung.
Herr Kollege Kley, wir werden nachher sicherlich auch noch über das Naturschutzgesetz diskutieren. Sie haben gerade moniert, dass Ihnen der zeitliche Ablauf zu langsam war. Ich kann Ihnen nur - damit Sie an dieser Stelle einen weiteren Horizont bekommen - empfehlen, sich das Naturschutzgesetz des Landes Niedersachen anzuschauen, das unter der Federführung des Umweltministers Sander - ich glaube, FDP - erarbeitet wurde.
Das ist ein Rückschritt in die Steinzeit. Dazu kann ich nur sagen: Genauigkeit ist manchmal besser als Schnelligkeit. Das ist Rückbau des Naturschutzes. Das haben wir Herrn Sander in Niedersachsen zu verdanken. Auch in Bezug auf die Elbe ist das alles andere als eine positive Sache, die dort zu beobachten ist.
Mit der Novelle zum Stiftungsgesetz wollen wir heute den Weg bereiten, um einen Flächenpool für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einzurichten.
Meine Damen und Herren! Auch der Landesentwicklungsplan, über den wir morgen beraten werden, tangiert den Umweltschutz in erheblichem Maße. Er beinhaltet zum Beispiel Festlegungen für Natur und Landschaft, für den Klimaschutz, den Bodenschutz, die Wassergewinnung und die Abwasserbeseitigung. Die darin enthaltenen Ziele und Grundsätze werden zukünftig bei der Raumordnung und der Landesentwicklung zu berücksichtigen sein.
Apropos Raumordnung: Ich möchte an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen, dass es nicht zuletzt der SPDFraktion zu verdanken ist, dass wir heute einen Raumordnungserlass für große Tiermastanlagen haben und dieser Erlass dazu führt, dass bestimmte Dinge im Vorfeld rechtzeitig besprochen und erkannt werden können. Ich glaube, das darf hier erwähnt werden.
- Herr Minister Daehre, selbstverständlich bedanke ich mich auch für die konstruktive Zusammenarbeit. Das ist gar keine Frage.
Die Regierungsfraktionen haben in den vergangenen Jahren viele Aktivitäten auf dem Gebiet des Umwelt
schutzes angeschoben. Dazu gehören der Antrag zum Thema „Bildung für nachhaltige Entwicklung“, die Ausweisung des Biosphärenreservats Karstlandschaft Südharz und die Beauftragung der Landesregierung, eine Strategie zur biologischen Vielfalt und auch das Klimaschutzkonzept zu erarbeiten.
Wir haben die bereits bestehenden Themen hinsichtlich der Umsetzung des Renaturierungsprojektes Untere Havel weiterverfolgt sowie die Evaluierung der ÖkokontoVerordnung, die im Zusammenhang mit dem heute zu behandelnden Gesetzentwurf eine Rolle spielt, die Umsetzung von Natura 2000 und viele weitere Dinge vorangetrieben. In diesem Zusammenhang sind genügend Anträge gestellt worden. - Frau Hüskens ist gerade nicht anwesend.
- Ah, hallo!
Meine Damen und Herren! In unserem Land hat sich auf dem Gebiet des Umweltschutzes in den vergangenen Jahren vieles zum Positiven entwickelt. Um diese Feststellung kommen bei einer ehrlichen Auseinandersetzung auch die Oppositionsfraktionen nicht umhin. Und das alles - diesen Zusammenhang muss man herstellen - bei einem enormen Konsolidierungsbedarf des Haushaltes.
Wir haben oft mit den Ministern und der CDU, aber auch mit unseren Kollegen aus dem Bereich Finanzen gestritten, wenn es um die Bereitstellung der für den Umweltbereich erforderlichen Mittel ging. Sicherlich - ich glaube, das kann jeder für sich in Anspruch nehmen - hätten auch wir uns manchmal mehr vorstellen können. Aber wer kann sich nicht mehr vorstellen? Wir sind uns aber dessen bewusst, dass die finanziellen Ressourcen knapp sind. Ich glaube, wir haben gemeinsam das Beste daraus gemacht.
So kann ich gerade mit Blick auf die letzten Haushaltsverhandlungen feststellen, dass es uns gelungen ist, die Förderung der anerkannten Naturschutzverbände auf einem angemessenen Niveau zu halten.
Ich will hier ganz klar sagen - das ist einer der Punkte, zu denen gerade die SPD-Fraktion steht -: Wir wollen den Umfang der finanziellen Unterstützung der Umweltverbände nicht senken, nur weil sie manchmal unangenehm und hart in der Diskussion sind. Für mich gehört es zur gelebten Demokratie, dass man diejenigen, die wenig Möglichkeiten haben, unterstützt und gleichzeitig aushält, dass sie nicht immer dasselbe denken wie wir.
Ich meine etwa den BUND. Auch ich muss das in punkto A 14 aushalten. Das ist für mich eben gelebte Demokratie. Diesbezüglich kann man natürlich unterschiedlicher Meinung sein.
Mit der Einführung des Haushaltstitels „Zuschüsse an Verbände und Vereine - Förderung der Biodiversität“ haben wir mit relativ wenig Mitteln im Hinblick auf die Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Bereich des Naturschutzes ein Zeichen gesetzt.
Ich möchte an dieser Stelle sagen, dass mir neben vielen Engagierten insbesondere der Storchenhof in Loburg sehr am Herzen liegt, der davon profitieren konnte. Aber auch hier, Herr Minister Dr. Aeikens, müssen wir, meine ich, noch einmal darüber nachdenken, ob man nicht anders und stärker helfen kann, weil die bürokratischen
Hürden, um an manche Gelder zu kommen, wirklich sehr hoch sind.
Ich will diese Einrichtung nicht unbedingt höher als andere heben, aber man muss doch zur Kenntnis nehmen, dass gerade diese Einrichtung dafür gesorgt hat, Sachsen-Anhalt weit über die Grenzen Sachsen-Anhalts und der Bundesrepublik hinaus bekannt zu machen. Dafür ein Dankeschön von dieser Stelle an Herrn Dr. Christoph Kaatz in Loburg.
Ich möchte auch an die Aufstockung der finanziellen Mittel im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit der Biosphärenreservate und im Bereich der Junior-Ranger erinnern. Um die Biosphärenreservate in Sachsen-Anhalt zu stärken, haben wir für finanzielle Unterstützung gesorgt. Ich möchte - Herr Minister, das gilt eigentlich für die gesamte Verwaltung - insbesondere Herrn Puhlmann und seine Leute in der Biosphärenreservatsverwaltung lobend hervorheben für die Arbeit, die sie in den letzten Jahren geleistet haben. Darin sind alle Biosphärereservate eingeschlossen.
Meine Damen und Herren! Eines der zentralen Projekte der aktuellen Wahlperiode ist ohne Zweifel die Ausweisung des Biosphärenreservates Karstlandschaft Südharz. Die Regierungsparteien haben sich in ihrer Koalitionsvereinbarung darauf verständigt, das Netzwerk der Großschutzgebiete zu entwickeln. Der Landtag hat auf der Grundlage eines Alternativantrages der Koalitionsfraktionen am 12. Juli 2007 den Beschluss gefasst, die Landesregierung zu beauftragen, Maßnahmen zur Erreichung der erforderlichen 3 % Kernzone zu prüfen und die Gründungsphase des Biosphärenreservates abzuschließen. Der Umweltausschuss war zu einer Anhörung in Roßla und hat sich der Sache angenommen.
Ich bin mit dem, was wir bis heute erreicht haben, zufrieden. Ich glaube auch, dass wir die Unesco-Anerkennung erreichen werden. Ich meine, dass es ein deutliches Zeichen des Landtages und der Regierung war zu sagen: Wir setzen dieses Biosphärenreservat durch. Man hat in Zukunft vor Ort die Wahl zwischen einem Biosphärenreservat nach Landesrecht und einem mit Unesco-Anerkennung. Ich glaube, dass man in der Region gut beraten ist, wenn man sich dem Qualitätsmerkmal der Anerkennung durch die Unesco nicht verweigern würde; denn dann führen wir das Ding in eine echte und wahre Erfolgsgeschichte.
Herr Kley, ich habe Sie in der Vergangenheit eigentlich so verstanden, dass auch Sie dahinter stehen. Die Kritik heute kann ich nicht so ganz nachvollziehen. Ich glaube, dies war ein gemeinsames Ziel.
Im Zusammenhang mit den Großschutzgebieten möchte ich noch einmal kurz auf das Thema Nationalpark und Borkenkäferplage eingehen. Herr Kley, diesbezüglich konnte ich Ihnen nun überhaupt nicht mehr folgen.
- Das kommt darauf an. Wenn man auf dem richtigen Weg ist, wird es schwierig, denen, die auf dem falschen Weg sind, zu folgen. Herr Kley, das ist schon so.
Ich kann mich erinnern, dass wir im Ausschuss eine sehr intensive und von der Dauer her sehr lange Anhörung durchgeführt haben. Ich hatte das Vergnügen, sie zu lei
ten, da Sie nicht anwesend waren. Ich habe an dem Tag viel gelernt. Ich habe festgestellt, dass sich der Landtag und die Abgeordneten hinter das Konzept der Nationalparkverwaltung gestellt haben, das Hand und Fuß hatte. Mehr muss ich dazu nicht sagen.
Der Landesregierung vorzuwerfen, kein Konzept zu haben, ist in diesem Sinne irreführend und fehlgeleitet, da es ein Konzept der Nationalparkverwaltung gibt. Ob das jedem vor Ort passt und ob das jeder vor Ort gut findet, ist nicht entscheidend. Entscheidend ist, dass die Nationalparkverwaltung durch dieses Haus Unterstützung bekommt und in dieser Sache gestärkt wird. Das haben wir getan und ich halte das für richtig.
Wir haben weitere Projekte wie das Renaturierungsprojekt Untere Havel und die Deichrückverlegung bei Lödderitz deutlich vorangetrieben. Der Umweltausschuss konnte sich erst vor wenigen Wochen von den Fortschritten des Renaturierungsprojektes Untere Havel überzeugen. Der Besuch erfolgte im Übrigen aufgrund eines Selbstbefassungsantrages der SPD-Fraktion.
Uns war gerade daran gelegen, diesen Bereich noch einmal in die Öffentlichkeit zu bringen, da er in Brandenburg und teilweise auch in anderen Bundesländern sehr stark im Fokus war. Es war einfach wichtig, auch vonseiten Sachsen-Anhalts noch einmal Zeichen zu setzen. Dies haben wir getan. Ich freue mich über dieses Projekt genauso wie über die Tatsache, dass dieses Projekt im Zusammenhang mit der Buga 2015 enormen Auftrieb und Öffentlichkeitswirksamkeit bekommen wird.
Ein Großschutzprojekt, das wir uns für die nächste Wahlperiode vornehmen sollten, ist die Ausweisung des Drömlings als Biosphärenreservat. Ich erwarte hier noch etwas Widerspruch - zumindest deutete sich das in dem einen oder anderen Ausschuss an -, damit wir nicht zu viele Flächen unter Schutz stellen. Zumindest war aus den Reihen der LINKEN so etwas zu hören.
Ich muss ganz klar sagen: Zu jeder Unterschutzstellung, zu jeder Ausweisung eines Gebietes gehört eine Verwaltung und eine intensive Betreuung. Es geht in Zukunft nicht mehr darum, dass wir dieses Schutzgebietssystem noch wahnsinnig weiter ausbauen, sondern es geht insbesondere darum, noch mehr Qualität in die Gebiete hineinzubringen mit den eng begrenzten finanziellen und personellen Mitteln. Wir müssen auch an dieser Stelle die Qualität in einzelnen Bereichen erhöhen; damit meine ich nicht Sparen und Konsolidieren.
Das ist der Regierung auch bekannt. Ich denke dabei insbesondere an das, was beim Thema Öffentlichkeitsarbeit für das Biosphärenreservat Nord noch passieren könnte. Das weiß auch das Umweltministerium. Wir müssen also nicht noch ewig viele Gebiete ausweisen, sondern wir müssen die, die wir haben, erst einmal stärken und dort vernünftige Arbeit durchführen.
Natürlich gibt es auch Bereiche, in denen wir Nachholbedarf sehen. Ich könnte mir vorstellen, den Landschaftspflegeverbänden im Bereich der Umsetzung des Projektes Natura 2000 - wir haben darüber hier oft diskutiert - etwas mehr Unterstützung zu geben und dort mehr zu tun. An dem Ziel halte ich politisch noch fest. Aber ich muss auch klar sagen, dass die Landschaftspflegeverbände vorab noch ein paar Hausaufgaben zu machen haben, damit das entsprechend umgesetzt werden kann.
In puncto Planung sind wir jetzt auf einem guten Weg. Herr Dr. Aeikens, ich gebe es offen zu: Als Sie vor zwei Jahren noch Staatssekretär waren, wollte ich Ihnen noch nicht folgen, als Sie sagten, dass wir auf dem Weg nach oben sind. Inzwischen folge ich Ihnen. Wir sind auf dem Weg nach oben.
Zur Problematik der Luftreinhaltung möchte ich kurz sagen: In diesem Bereich ist konsequentes Handeln erforderlich. Wir brauchen aufgrund der Überschreitungswerte in Magdeburg und in Halle notwendigerweise die Umweltzonen. Ich gestehe aber auch ganz offen: Ich bin aus den verschiedensten Gründen kein Freund davon und halte die Vorschläge für andere Maßnahmen, die teilweise aus den Großstädten kamen, an sich für sinnvoll. Aber wir kommen natürlich um die europäische Gesetzgebung nicht herum.
Herr Tullner, ich fand es übrigens amüsant, dass Sie beim Thema Naturparke vorhin den Zwischenruf machten: Halle ist auch schön. Ich habe das aber nicht als Antrag verstanden, Halle jetzt in die Liste der Naturparks aufzunehmen.
- Noch nicht.
- Ich habe doch verstanden, wie Sie das gemeint haben.
Man kann den Umweltschutz natürlich nicht losgelöst von dem Thema Energie sehen. Wir haben den Ausbau der erneuerbaren Energien weit vorangebracht. Ich glaube, das Land kann darauf stolz sein. Ich glaube auch, dass sich der Wirtschaftsminister über diese Branche und über diese Wachstumserfolge gerade im Bereich der regenerativen Energien besonders freuen kann. Ich freue mich natürlich darüber.
Herr Dr. Haseloff, nehmen Sie es mir nicht übel; ich meine Sie damit auch nicht persönlich. Aber es ist noch gar nicht so lange her, als es schwierig war, mit der CDU überhaupt über regenerative Energien zu reden.
- Es liegt doch nicht an mir, Leute. Ich meine ja auch euch nicht. Ich meine es grundsätzlich.
Ich finde das, was sich diesbezüglich in der CDU getan hat, bemerkenswert. Prima! Ich glaube, wir kommen im Energiebereich - -
- Ja. Wenn Sie uns an einigen anderen Stellen im Energiebereich auch noch folgen könnten, dann wäre das Ganze noch viel besser.
Ich halte - jetzt kommen wir an diesen Punkt - die Verlängerung der Laufzeiten für Atomkraftwerke auch im Hinblick auf das, was in der Wirtschaft in SachsenAnhalt in der Vergangenheit passiert ist, für extrem kontraproduktiv. Vor diesem Hintergrund erwarte ich von der Landesregierung ein klares Nein zur Laufzeitverlängerung. Das muss ich ganz klar sagen.
Auch die Endlagerung atomarer Abfälle ist in höchstem Maße ein Umweltproblem. Eine Laufzeitverlängerung wird dieses Problem nur verschärfen.
Ich will jedoch einräumen - Herr Minister Aeikens hat das vorhin angesprochen -, dass man nicht so ohne Weiteres schwarz-weiß malen und sagen kann: Alles, was in der Vergangenheit war, ist schlecht und alles Regenerative ist gut. Nein! Sie haben es angesprochen. Gerade im Bereich der Biomassenutzung wird der Maisanbau zunehmend zu einem Problem für die Biodiversität und für die Bodenfruchtbarkeit. Wir haben morgen dazu noch einen Antrag zu besprechen.
Wir müssen in diesem Zusammenhang aber darauf aufpassen - einige haben vielleicht den kürzlich im „Spiegel“ erschienenen Artikel gelesen; andere haben es vielleicht auch im Fernsehen gesehen -, dass die landwirtschaftlichen Nutzflächen im Besitz unserer heimischen Landwirte bleiben und nicht an Großkonzerne übergehen wie zum Beispiel Rethmann oder Fielmann, die dort benannt waren. Brillen kann man nicht anbauen, meine Damen und Herren.
Dieser Boden gehört in die Hand der Landwirte und nirgendwo anders hin.
Lassen Sie mich zum Schluss noch erwähnen, dass die Tatsache, dass Versorgung - -
- Ja. Wir können es doch im Wahlkampf ausdiskutieren, wenn Sie das klasse finden. Ich sagte es doch gerade schon. Herr Wolpert, ich sollte vorhin in die Wahlkampfveranstaltung kommen. Sie haben es doch selbst gehört. Ich möchte sehen, wie Sie Brillen anbauen wollen.
- Sie übernehmen erst gar keine.
Lassen Sie mich zum Schluss noch eine Sache erwähnen, nämlich die Tatsache, dass Versorgungssysteme, welche letztlich dem Schutz des Menschen und der Umwelt dienen, nicht dazu geeignet sind, privatisiert zu werden. Ich denke zum Beispiel an die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung. Hierbei geht es um öffentliche Umweltgüter, deren Bereitstellung eine Aufgabe der Daseinsvorsorge ist und die unseres besonderen Schutzes bedürfen. Wir halten diesen besonderen Schutz für nicht vereinbar mit wirtschaftlichen Einzelinteressen.
Ich möchte abschließend sagen: Die SPD hat sich in dieser Regierungskoalition immer als verlässlicher Partner erwiesen, wenn es um die Verbesserung des Umwelt- und des Naturschutzes sowie um die Förderung des Umweltbewusstseins und der Umweltbildung ging. Oft genug - Herr Dr. Aeikens, das muss ich an dieser Stelle noch loswerden - waren wir auch der Motor, damit das, was das Ministerium gut vorbereitet hatte, noch besser wurde. Oft waren wir die treibende Kraft, wenn es um bestimmte Dinge in den Gesetzen oder - ich habe es vorhin schon erwähnt - um die Erstellung des Erlasses für die großen Tiermastanlagen ging.
Nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir auch in Zukunft, so denke ich, gemeinsam noch einige Erfolge haben wer
den. Nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass wir weiterhin der treibende Motor und die treibende Kraft bleiben werden. - Schönen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, das Thema, das den Naturschutz im Land betrifft, heute - davon gehe ich aus - beenden zu können.
Herr Kollege Lüderitz, es bleibt Ihnen überlassen - das sage ich klar und deutlich -, ob Sie für das Gesetz stimmen oder dagegen stimmen. Sie können sich selbst ein Armutszeugnis ausstellen. Ich glaube, das, was hier vorliegt, ist ein gutes Gesetz.
Ich werde das im Einzelfall begründen. Sie drehen sich die Dinge immer so, wie es Ihnen am besten passt oder dass es eben nicht passt. Sie haben von der überfälligen Anpassung geredet. Ich kann nur sagen, ich habe ges
tern noch einmal auf die Seite des BfN geschaut, um festzustellen, wie weit die anderen Länder sind. Wir befinden uns, glaube ich, ganz gut im Mittelfeld. Wir sind fertig, andere sind auch fertig, viele sind noch nicht fertig. Ich sehe darin kein Problem.
Im Hinblick auf die kommunalen Spitzenverbände, die Sie angesprochen haben, bleibt mir eines in Erinnerung: die Tatsache, dass man gefordert hat, Kompensationsmittel auch für Brachen innerhalb von Städten usw. einsetzen zu können. Ich habe mehrfach, auch in den Ausschüssen, darauf hingewiesen: Diese Möglichkeit haben die Kommunen bereits jetzt durch die Bauleitplanung. Sie haben ein Gesetzeswerk dazu; das ist das Baugesetzbuch. Hierbei geht es aber einzig darum, Mittel zu bekommen, die eigentlich für andere Zwecke im Außenbereich gedacht sind. Es ist auch nicht in meinem Sinne, dass das passiert.
Zum Thema Biotopverbundsystem. Ich möchte das Thema vielleicht einmal in einen anderen Blickwinkel rücken. Ich hatte mich noch einmal beim MLU erkundigt und habe erfahren, dass wir bei der Unterschutzstellung im Moment bei ca. 25 % der gesamten Landesfläche sind, wenn wir vom geschützten Landschaftsbestandteil über Landschaftsschutzgebiete bis hin zu Großschutzgebieten alles zusammenziehen. Dazu kommt noch ein Teil Biotopverbundsystem, aber das muss man nicht hinzurechnen. Man könnte es tun, dann ist der Anteil noch größer. Ich sagte schon heute Morgen: Es wird schon schwierig, dies im Moment überhaupt von der Verwaltungsseite her zu schaffen. Ich glaube, das Land ist auf einem guten Weg und wir sollten uns nicht selbst überfordern.
Wenn Sie schon solche Angaben machen, dann hätte ich von Ihnen in den letzten Jahren auch erwartet, dass Sie Vorschläge machen, und zwar konkrete, und dass Sie nicht nur Prozentzahlen in den Raum stellen.
Ich möchte weiterhin darauf hinweisen, dass das Gesetz, das wir heute beschließen, praktisch eine Umsetzung der Bundesgesetzgebung ist. Wir passen das Landesrecht an, müssen es anpassen. Das Bundesnaturschutzgesetz ist noch ein Relikt aus dem ehemals geplanten Projekt Umweltgesetzgebung. Es tut mir nach wie vor leid, dass wir das in Berlin gemeinsam mit der CDU nicht hinbekommen haben. Aber so ist es nun einmal. Wir haben aber noch das Naturschutzgesetz hinbekommen. Ich möchte daran erinnern, dass dies eine der letzten Handlungen der schwarz-roten Koalition in Berlin war. Es trägt die schwarz-rote Handschrift und es ist, glaube ich, auch sehr gut gelungen.
Herr Lüderitz, Sie haben weiterhin gesagt, wir hätten nicht verschärft. Ich möchte nur sagen: Wir haben das erfüllt, was im Koalitionsvertrag steht. Wir wollten keine Absenkung der Umweltstandards und das ist uns bestens gelungen. Sie selbst haben bei Ihrer Aufzählung nicht vergessen, Dinge zu erwähnen, die eigentlich sogar ein Zusatz sind, wie zum Beispiel der Alleenschutz, den Sie selbst angeführt haben.
Ich möchte im Folgenden kurz auf Dinge eingehen, die auch im Gesetz zu finden sind, die Sie aber nicht erwähnt haben. Wir haben die Naturschutzbeiräte gestärkt, sowohl auf der Kreis- als auch auf der Landesebene. Ich möchte das nicht explizit ausführen, aber Sie als einer der Experten wissen das. Ich sehe das sehr positiv. Ich denke, das wird vor Ort in den Kreisen auch für mehr Qualität sorgen.
Wir haben weiterhin - auch das haben Sie angesprochen - das Thema der Kompensationsmaßnahmen mehrfach erörtert. Wir haben eine gute Lösung für das Land gefunden. Auch das haben Sie gerade gesagt.
Das ist übrigens auch eine ganz interessante Geschichte. Ich hatte heute Morgen in der Debatte mit Herrn Kley diesen kleinen Disput zum Naturschutzgesetz in Niedersachsen. Ich kann nur sagen, dort liegt ein Antinaturschutzgesetz vor - ich muss das so klar und deutlich sagen. Ich habe mir die Eingriffsregelung vor wenigen Minuten noch einmal angesehen. Ich bin froh, dass wir das, was wir hier haben, mit der CDU so hinbekommen haben. Ich könnte auch sagen - Sie stellen ja in Niedersachsen den Umweltminister -: Man kann mit der CDU wirklich eine Menge mehr hinbekommen. Das ist auch ein Lob an die Kollegen. Man muss es nur wollen.
- Man muss es nur wollen, Herr Kley. Da fehlt in der FDP vielleicht an der einen oder anderen Stelle doch der Wille.
Den Alleen-Paragrafen möchte ich auch deswegen erwähnen, weil ich weiß, dass die SPD-Fraktion ihn zwar in die Beratungen eingebracht hat - ich möchte das gern noch loswerden; ich sehe, dass ich kurz vor dem Ende der Redezeit bin -, aber die ursprüngliche Intention - das wollen wir nicht verschweigen, auch wenn wir das eingebracht haben - ging von Jürgen Stadelmann aus. Deswegen nenne ich das gern den Stadelmann-Paragrafen. Ich hatte mich nach unseren Beratungen nur gewundert, dass das Thema noch nicht darin enthalten war; denn ich hatte gedacht, dass das auf jeden Fall kommt. Insofern sind wir als SPD da großzügig.
Wir haben es eingebracht, aber wir nennen das Ding selbst Stadelmann-Paragraf. Warum auch nicht?
- Ja, Altmärker halten da zusammen, keine Frage. - Wir haben bei den besonders geschützten Lebensraumtypen noch die Kopfbaumreihen aufgenommen, ganz zum Schluss, auch zum Schutz unserer Steinkäuze, und viele andere Dinge, etwa den Horstschutz, den ich nur kurz erwähnen möchte.
Ich glaube, diese Regelung ist auch akzeptabel für den Waldbesitzerverband. Wir haben darum oft gestritten. Ich denke aber, dass wir das auch ganz gut hinbekommen haben. Wir wollen darüber in Zukunft noch einmal diskutieren. Ich selber möchte auch nicht, dass die Bäume rot lackiert werden, damit jeder weiß, wo sie stehen.
Das wird man im Vollzug schon ganz gut regeln können.
Aufgrund der abgelaufenen Redezeit erspare ich mir jetzt konkrete Ausführungen zum Änderungsantrag. Er liegt Ihnen vor, Sie können ihn selbst lesen. Darin geht es hauptsächlich um formale Dinge.
Ich bitte um Zustimmung zu dem Änderungsantrag. - Schönen Dank.
Ich kann Ihnen eine kurze Antwort darauf geben. Ich habe das schon richtig verstanden. Ich habe auch ganz bewusst gesagt: Ich betrachte es aus einer anderen Blickrichtung. Wir haben 25 % der Landesfläche insgesamt unter Schutz. Wenn ich das, was Sie fordern, tun möchte, dann muss ich das begründet tun. Dafür brauche ich dann Schutzwürdigkeitsgutachten, dann muss ich sagen, was genau ich will.
Ich denke, mit dem Aufbau unserer Verwaltung ist so etwas für die einzelnen Bereiche, FFH, für die Naturschutzgebiete alter Couleur, für viele, viele andere Dinge und für das mit den Großschutzgebieten, was wir hier besprochen haben, natürlich möglich. Das kann man zukünftig auch sehr schön tun. Das sollte man aber nicht übers Knie brechen. Meine Aufforderung an Sie war: Wenn Sie dazu schon Vorschläge haben, dann bringen Sie sie ein. Aber dann müssen Sie sie begründet einbringen, dann muss das auch Hand und Fuß haben, dann muss das naturschutzfachlich untersetzt sein.
Ich halte nichts davon, wenn wir uns hier hinstellen und sagen: Das muss 3 % mehr sein. Wenn wir über den Mindestlohn reden, sagen Sie: Gut, da könnten es noch 30 Cent mehr sein. Wenn wir über andere Dinge reden - - Sagen Sie es konkret, Herr Lüderitz! Dann ist bei Ihnen oft die Luft raus. Genau das ist mein Problem, und deswegen brauchen wir an dieser Stelle nicht weiterzureden. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte es kurz machen. Ich habe bereits bei der Einbringungsrede einiges zur Thematik Nationalpark, zur Thematik Borkenkäfer und so weiter ausgeführt. Das können Sie gerne einmal nachlesen, sage ich einfach mal an dieser Stelle.
Ich möchte hier vorne aber noch zwei Bemerkungen loswerden. Zum einen: Herr Minister Dr. Daehre, wir arbeiten auch schon lange im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr zusammen. Das klappt immer besser mit dem Naturschutz. Aber ich will Sie jetzt nicht noch auf dumme Gedanken bringen.
- Nein, nein. Das ist schon in Ordnung. Auch beim Landesbetrieb Bau wird das immer besser. Das kriegen wir noch hin.
Eine zweite und ernsthafte Bemerkung, die ich hier noch loswerden möchte. Dazu muss ich den Minister für Soziales Herrn Bischoff anschauen. Herr Dr. Aeikens ist ja nicht mehr da. Ich weiß nicht, ob Herr Dr. Daehre dabei auch noch eine Rolle spielt. Aber vielleicht ist es noch möglich, dass sich die Herren einmal zusammensetzen bezüglich des Rettungshubschrauberlandeplatzes, über den wir hier damals auch schon gesprochen haben und den wir als Notwendigkeit erachten. Wir wissen aber, das Nationalparkgesetz muss geändert werden. Wir wissen, da muss etwas gebaut werden. Wir wissen, hier kann mal Nothilfe nötig sein.
Diesbezüglich ist seit der Einbringung noch nichts passiert. Ich habe zumindest keine Rückmeldung. Ich glaube nicht, dass wir dazu eine parlamentarische Initiative starten müssen.
Es wäre schon ganz gut, wenn sich die drei Herren im Kabinett einmal untereinander abstimmen würden. Auf diesen Hinweis möchte ich noch einmal aufmerksam machen. Ich hoffe, dass das in Schwung kommt. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Über das Thema Ökopool oder auch Ökokonto bzw. Flächenpool
ist schon oft diskutiert worden. Jetzt geht es darum, eine machbare Lösung zu finden, um das, was wir heute Morgen diskutiert und mit dem Naturschutzgesetz beschlossen haben, auch im Stiftungsgesetz anzupassen, damit die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz entsprechend teilhaben kann.
Frau Kollegin Hunger, die von Ihnen vorgetragene Kritik ist grundsätzlich berechtigt, aber bitte gestehen Sie mir zu: sie gehört nicht zu dieser Thematik. Das Naturschutzgesetz beinhaltet nach wie vor das Vermeidungsgebot. Das ist nicht ausgeschaltet. Sie haben Recht, wenn Sie sagen, dass das Vermeidungsgebot an manchen Stellen noch besser ziehen müsste. Diesbezüglich akzeptiere ich Ihre Kritik.
Hierbei geht es aber darum, wie wir in Zukunft unsere Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchführen. Wir können inzwischen von Kompensationsmaßnahmen sprechen, da das Gesetz fast nicht mehr zwischen Ausgleich und Ersatz unterscheidet und die Dinge nur noch beim Namen nennt.
Wir haben nun durch diese Möglichkeit im Naturschutzgesetz und im Stiftungsgesetz die Chance, auch Komplexmaßnahmen durchzuführen. Das wird von einigen Fachleuten kritisiert, weil der Zusammenhang zum eigentlichen Eingriffsort nicht unbedingt gegeben sein muss. Auf der anderen Seite hat man bei der Durchführung von Komplexmaßnahmen die Möglichkeit, besser greifende Maßnahmen zu realisieren.
Wie ich mitbekommen habe, hat sich unsere Planungsverwaltung schon auf Maßnahmen eingestellt. An der A 14, Herr Dr. Daehre, gibt es schon Komplexmaßnahmen, die vorgesehen sind. Entscheidend für mich ist: Sowohl das Naturschutzgesetz als auch das Stiftungsgesetz werden dann gut, wenn die Verwaltungen ordentlich und vernünftig damit umgehen. Das ist eine Grundbedingung. Dann kann es gut klappen.
Dass die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz in diesem Zusammenhang eine maßgebliche Rolle übernimmt, finde ich richtig. Mein Wunsch wäre es sogar - es sollte vielleicht unser aller Wunsch sein -, dass die Stiftung nicht nur die Flächen aus dem nationalen Naturerbe und die Grünes-Band-Flächen übernimmt, sondern ich könnte mir auch vorstellen, dass die Stiftung Flächen übernimmt, die tagtäglich aus dem Geschäft der Eingriffs- und Ausgleichsregelung hervorgehen und somit vorhanden sind.
Ich kann mir auch gut vorstellen, dass in Zusammenarbeit mit der Landgesellschaft dort, wo eine Komplexmaßnahme im Land entsteht, der Eingriffsverursacher die Fläche kaufen und entsprechend aufwerten muss, so wie es normalerweise üblich ist, und dass die Flächen in das Eigentum der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz übertragen werden.
Dann wäre noch etwas gewährleistet, Frau Hunger: Derzeit steht im Gesetz, dass die Genehmigungsbehörden entscheiden müssen, wie lange eine Kompensationsfläche vorzuhalten ist. Wenn man mit Juristen spricht, gehen diese derzeit von ca. 25 Jahren, also einer Generation, aus. Viele fragen dann: Und was kommt dann?
Wenn die Flächen aber in Stiftungsbesitz, also indirekt in Landesbesitz wären, hätten wir hier eine dauerhafte Sicherung der Flächen. Wenn diese an der richtigen Stelle liegen und bestimmte Schutzgebiete noch arrondieren, kann ich mir vorstellen, dass das eine große Chance ist.
Ich bedanke mich insbesondere bei der Stiftung, diese Aufgabe mit zu übernehmen. Der frisch gewählte Vorsitzende der Stiftung weilt ja heute unter uns und ist, glaube ich, sehr gespannt, wie wir hier diskutieren. Ich wünsche ihm viel Glück auch bei der Arbeit, diese Aufgabe zu übernehmen. Ich denke, wir werden ihn dort, wo es möglich ist, unterstützen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Köck, in vielen Punkten pflichte ich Ihnen bei. In einigen aber nicht. Ich bin froh, dass Sie nicht zu sehr auf den Landesentwicklungsplan und auf die Dinge eingegangen sind, die Sie dazu gesagt haben. Denn ich hätte es schade gefunden, wenn Sie das Thema, das Sie heute per Antrag auf die Tagesordnung gebracht haben, jetzt dazu genutzt hätten, um lediglich ein Hindernis und eine Bremse in das Thema Landesentwicklungsplan einzubauen. Das Thema CCS eignet sich nicht dafür, den Landesentwicklungsplan zu Fall zu bringen. Das sage ich hier ganz klar und deutlich.
Es ist angedeutet worden; es war teilweise so zu verstehen.
Ich möchte zunächst auf das Thema CO2 eingehen. Wir wissen alle - manchmal ist es trotzdem gut, das zu wiederholen -, dass CO2 in der Atmosphäre dazu dient und dazu führt, dass wir auf dieser Erde überhaupt leben können. Der so oft diskutierte Treibhauseffekt sorgt dafür, dass wir auf der Erde leben können. Der Aufwuchs an CO2, der insbesondere durch das Verbrennen fossiler Energieträger kommt, führt dann zu einer Zunahme dieser CO2-Schicht und zu der Klimaerwärmung, die wir alle möglichst nicht haben wollen.
Dass hierzu in der Vergangenheit Alternativen bzw. Lösungsmöglichkeiten gesucht worden sind, halte ich im Hinblick auf die Klimapolitik für äußerst korrekt und sinnvoll. Ich gestehe hier ganz offen - ich glaube, es geht kaum jemandem anders hier; alles andere würde ich für eine Lüge halten -, dass wir anfangs, als wir zum ersten Mal davon gehört haben, dass man CO2 eventuell auch speichern kann, eigentlich positiv angetan waren, weil wir gedacht haben, das wäre eine Möglichkeit, CO2 aus der Atmosphäre zu entfernen.
Wir alle haben inzwischen gelernt, dass das zwar geht, aber unter Gefahren und dass es nicht unbedingt einen guten Effekt bringt. Denn die Wirksamkeit der Braunkohle- und Steinkohlekraftwerke sinkt dabei beträchtlich und der Rohstoffbedarf steigt um ca. 30 % gegenüber der Technik, CCS nicht anzuwenden. Das würde dann dazu führen, dass wir einen viel zu schnellen Ressourcenverbrauch hätten. Das ist nicht gewollt.
Ich kann also niemandem vorwerfen, dass er in der Vergangenheit in dieser Richtung gedacht hat. Ich kann auch niemandem vorwerfen, dass er das einmal für gut befunden hat.
Wir müssen uns aber auch den neuen Erkenntnissen stellen. Diese sollten insbesondere auch im Hinblick auf das Erdgasfeld in der Altmark dazu führen - Herr Dr. Köck, dabei liegen wir, glaube ich, wieder auf einer Linie -, dass das so nicht im Landesentwicklungsplan stehen kann. Dazu werden sich dann die Koalitionsfraktionen auch mit einem Änderungsantrag im zuständigen Ausschuss äußern.
Eine Abtrennung des Verfahrens, wie es von Ihnen gewünscht wird, halten wir aus rechtlichen Gründen für falsch. Mir ist klar, was Sie wollen. Auch das kann ich nachvollziehen. Rechtlich können wir das aber heute nicht mittragen. Das, denke ich, stört Sie aber nicht weiter, weil Sie auch die Gelegenheit haben, dann im Ausschuss noch einmal mit uns darüber zu diskutieren.
Wir wissen auch, dass die gesetzlichen Grundlagen aus Berlin zu CCS fehlen. Das, was wir bisher als Entwurf kennen, reicht auch uns in keiner Weise aus, um vertrauensvoll bestimmte Dinge zu tun. Die Nichtregierungsorganisation in Berlin muss noch einiges nacharbeiten, um zu zeigen, dass sie überhaupt in der Lage ist, so etwas zu regeln.
Weiterhin wissen wir, dass es einige Dinge gibt, die in Konkurrenz zu CCS stehen, wie zum Beispiel die Speicherung von Methan, die Speicherung von Druckluft oder die Geothermie. Das muss abgewogen und geschaut werden, was für die Altmark künftig wirtschaftlich sinnvoll ist.
Aus diesem Grund möchte ich auch mit Ihnen von der Opposition gemeinsam darüber nachdenken, wie wir das
dann formulieren könnten oder welche wirtschaftliche Option wir uns auch für die Erdgaslagerstätte in der Altmark offen halten können.
Zur Meinung der SPD muss ich ansonsten nichts sagen. Das haben Sie alle der Presse entnommen. Ich weiß, dass wir danach auch Lob bekommen haben, wenngleich es unterschiedlich verpackt war.
In diesem Sinne freue ich mich auf eine sehr sachliche Diskussion im Ausschuss. Wir werden das dann in der Sitzung hier, wenn wir über den LEP reden, endgültig einbringen. Ich glaube, dass wir dann doch viele zufriedenstellen werden, letztlich auch die meisten aus der Initiative in der Altmark. Wie gesagt, wird es aber ohne eine wirtschaftliche Nutzung der Erdgaslagerstätte nicht gehen können, eigentlich nicht gehen sollen.
Ich verstehe Ihr Nicken vorhin, Frau Hunger, auch als Zustimmung dahin gehend, dass Sie die wirtschaftliche Nutzung auch nicht grundsätzlich ausschließen.
In diesem Sinne freue ich mich auf die Diskussion und bedanke mich fürs Zuhören.
Sie fragen hier gerade einen Nichtjuristen. Wir hatten uns beim GBD erkundigt, wie das Einvernehmen zwischen dem Landtag und der Landesregierung bezüglich des Landesentwicklungsplanes vom Ablauf her hergestellt werden muss. Wir sehen eine Heraustrennung eines einzelnen Stückes aus dem Verfahren als problematisch an. Es ist nicht zu sagen, ob das nicht dazu führt, dass wir hinterher zu einer völligen Neuauslegung kommen.
Wir, der Landtag, können aber - und das macht Sinn - einen Vorschlag unterbreiten. Der Landtag kann den Landesentwicklungsplan unter einem Vorbehalt akzeptieren. Die Regierung kann sich diesen dann zu eigen machen und das bestätigen. Diesen Weg wollen wir konsequent weitergehen.
Deswegen gehen wir über den Ausschuss. Ich habe Ihnen gerade auch schon gesagt, dass wir in dieser Hinsicht inhaltlich Seite an Seite sind. Diesen Weg der Abtrennung möchten wir aber nicht gehen. Deswegen möchten wir auch eine Überweisung Ihres Antrages in den Ausschuss.
Also, Herr Kollege Henke - -
Frau Präsidentin, es ist nett, dass Sie es zulassen. - Ich wollte nur sagen: Herr Kollege Henke, ich glaube, wir sparen uns das bis zur endgültigen Diskussion. Ich muss dem Kollegen Herrn Scheurell in vielen Punkten wirklich beipflichten. Sie werden das hier auch noch aushalten müssen.
Ich fände es nur schade, wenn wir darüber jetzt und heute diskutierten, wo wir auch Zuhörer zum Thema CCS haben. Wir sollten nicht vom Thema abschweifen, deshalb finde ich es schon wichtig, dass wir jetzt die Debatte fortsetzen. Ich denke, dass Herr Dr. Köck auch noch etwas dazu zu sagen hat.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Die theoretischen und wichtigen Voraussetzungen für die Notwendigkeit, das Wassergesetz zu ändern, hat Minister Herr Dr. Aeikens schon ausgeführt, sodass ich schon einmal anderthalb Seiten meiner Rede nach hinten packen kann.
Ich kann dem Herrn Minister beipflichten. Auch wir begrüßen, dass die Systematik des Gesetzes, was Kapitel und Abschnitte betrifft, beibehalten wurde, was das Lesen erleichtert. Lassen Sie mich dennoch auf einige Punkte eingehen, zu denen ich aus der Sicht der SPDFraktion etwas sagen möchte.
Es geht uns einmal um die Selbstüberwachung und Wartung der Kleinkläranlagen, die durch die Gemeinden oder die Abwässerzweckverbände erfolgen soll, da sie die Situation vor Ort natürlich am besten kennen und dadurch auch sachnah und kostengünstig arbeiten können. Hierzu gibt es wohl Kritik vom Städte- und Gemeindebund. Ich denke, darüber kann man noch einmal reden. Aber ich halte auch diese Regelung an sich für vernünftig.
Von den Unterhaltungsverbänden wurden wir darauf hingewiesen, dass die Kommunen vom Städte- und Gemeindebund hinsichtlich einer fachgerechten Beitragserhebung angeleitet werden sollen. In diesem Zusam
menhang wurde auf einen Erlass des MLU verwiesen, welcher beinhalten soll, dass die Mehrbelastungen im Verbandsgebiet regelmäßig 10 % betragen sollen. Das ist für uns fachlich nicht ganz nachvollziehbar. Die Verbände haben Probleme, hiermit umzugehen. An dieser Stelle müssen wir eine Klarstellung herbeiführen.
Zu dem, was Herr Kley gerade bezüglich der Aufgabenübertragung angesprochen hat - wir werden das sicherlich im Ausschuss diskutieren -, muss ich auch darauf hinweisen, dass die Kompetenz in den Gemeinden vielleicht doch nicht so vorhanden ist, um diese Aufgabe ohne Weiteres übernehmen zu können.
Darüber wird zu reden sein. Wir werden den Gesetzentwurf und den Änderungsantrag erst einmal in den Ausschuss überwiesen und dann genügend Zeit für die Beratung haben.
Der Städte- und Gemeindebund hat zusätzlich moniert, dass bei der Regelung der Zuständigkeiten die Zuständigkeiten der Wasserbehörden anders geregelt sind als die der Naturschutz-, Bodenschutz- oder Raumordnungsbehörden. An dieser Stelle besteht Aufklärungsbedarf; auch darüber kann man sicherlich noch einmal reden.