Wolfgang Schumacher

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die LINKE stimmt dem Antrag der SPD-Landtagsfraktion zu. Der Name des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt - führt bereits in die Irre. Das Gesetz zielt eben nicht auf notwendige und sinnvolle Reformen ab, sondern soll lediglich das unsoziale Sparpaket der Bundesregierung vom letzten Jahr umsetzen und den Haushalt auf Kosten der Arbeitslosen sanieren. Wir haben es mit einem rei
nen Spargesetz zu tun, das einem Kahlschlag in der aktiven Arbeitsmarktpolitik gleichkommt. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen werden ebenso gestrichen wie Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante. Dabei konnten gerade diese beiden Instrumente noch für öffentliche Beschäftigung zu halbwegs akzeptablen Bedingungen genutzt werden. Übrig bleiben die Ein-Euro-Jobs, die unserer Auffassung nach abgeschafft gehören. Der Gründungszuschuss nach § 94 SGB III wird von einer Pflicht- in eine Ermessensleistung umgewandelt, die Förderhöhe wird abgesenkt, die Fördervoraussetzungen werden verschärft. Dabei hat sich die Existenzgründungsförderung in den vergangenen Jahren bewährt.
Der Gesetzentwurf setzt zudem einen Trend zur Umwandlung von Pflicht- in Ermessensleistungen fort, der überhaupt nicht mehr hinnehmbar ist. Man schafft für die Betroffenen jede Verlässlichkeit ab und ersetzt sie durch Unsicherheit. Arbeitslose werden damit zu Bittstellern gemacht. Zugleich bürdet man den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter den gesamten Spardruck auf. Allein durch die Umwandlung von Pflicht- in Ermessensleistungen sollen von 2011 bis 2014 insgesamt 16 Milliarden Euro eingespart werden, nämlich sechs Milliarden im Bereich Hartz 4 beziehungsweise SGB II und zehn Milliarden beim Arbeitslosengeld I und den Nichtleistungsempfängern. Insbesondere die Langzeitarbeitslosen sehen in die Röhre. Von ihnen gibt es allein im Saarland circa 11.000; das ist fast ein Drittel der Arbeitslosen. Sie werden unter den Kürzungen am meisten leiden, obwohl gerade sie auf Qualifizierung und Bildung angewiesen sind, um überhaupt wieder eine Chance auf dem Arbeitsmarkt zu haben. Was droht, ist eine Zweiteilung des Arbeitsmarktes. Arbeitsmarktpolitische Bemühungen werden nur noch für gut und schnell vermittelbare Arbeitslose unternommen. Die Hilfen für schwerer Vermittelbare werden dagegen abgebaut oder beschnitten.
Dem Land werden wegen der Sparpläne von Schwarz-Gelb im sozialen Bereich von 2012 bis 2015 etwa 367 Millionen Euro fehlen. Die SPD hat die Zahlen vorhin genannt; sie stehen auch im Antrag. Wie soll eigentlich mit diesem Sammelsurium von Einschränkungen, Streichungen und Kürzungen die Eingliederung in den Arbeitsmarkt verbessert werden? Das angebliche Ziel des Gesetzes, nämlich Flexibilität und Dezentralität, wird in sein Gegenteil verkehrt. Was soll denn in Zukunft ein Arbeitsvermittler vor Ort noch entscheiden können, wenn der Gesetzgeber alle Möglichkeiten streicht, die zur Vermittlung notwendig sind? Wir sagen: Arbeitsmarktinstrumente müssen der realen Situation auf dem Arbeitsmarkt gerecht werden. Sie können nicht von den schwarz-gelben Sparplänen abhängen. Die Kürzungen werden damit begründet, dass die Zahl der Arbeitslosen zurückgehe. Dies hat mit der Realität
der Langzeitarbeitslosen nichts zu tun. Der Trend geht an ihnen vorbei. So verringerte sich im Saarland im August 2011 die Arbeitslosigkeit insgesamt gegenüber dem Vorjahr um 8,3 Prozent. Bei den Langzeitarbeitslosen beträgt der Rückgang lediglich 2,1 Prozent. Besonders sie sind jedoch von den Kürzungen betroffen.
Wir stehen mit unserer Kritik nicht allein da. Auf Landes- und Bundesebene, aus den großen Sozial- und Wohlfahrtsverbänden bis hin zum Bundesrat sind zahlreiche ablehnende Stellungnahmen zu diesem Gesetzentwurf laut geworden. Im Saarland hat sich der Kreistag St. Wendel in einer einstimmigen Resolution gegen die Kürzungen der Eingliederungsmittel ausgesprochen. Er verweist darauf, dass bereits durch die Streichungen der letzten beiden Jahre eine Grenze erreicht war. Mit dem jetzigen Gesetzentwurf werde, so der Kreistag St. Wendel, der Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung vollends ausgetrocknet. Meine Damen und Herren, wir sollten dem Beispiel des Kreistags von St. Wendel folgen und heute ein deutliches Zeichen gegen das geplante Gesetz setzen. Für uns LINKE ist klar: Die Kürzungen bei der Arbeitsmarktpolitik führen nicht zur besseren Vermittlung. Gute und nachhaltige arbeitsmarktpolitische Maßnahmen müssen ausreichend finanziert werden. Nur so sind langfristige, wirkungsvolle Weiterbildungsprogramme und öffentlich geförderte Beschäftigung möglich, nur so lässt sich die verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit bekämpfen. Wir brauchen eine Reform, die wirklich Beschäftigungsperspektiven verbessert und Fairness auf dem Arbeitsmarkt schafft. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bewirkt das Gegenteil.
Ich möchte noch etwas zur öffentlich geförderten Beschäftigung sagen. Hier wird der Kahlschlag ja besonders zu spüren sein. Wir haben als LINKE hier im Landtag schon mehrmals einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor gefordert, und zwar immer unter den Bedingungen guter Arbeit. Die Jamaika-Koalition hat sich dem jedes Mal verweigert. Ich möchte diese Forderung heute erneuern. Wir brauchen im Saarland dringend Maßnahmen zur öffentlich geförderten Beschäftigung. Weder Ein-EuroJobs noch die Bürgerarbeit mit ihrem Zwangscharakter und ihrer schlechten Bezahlung sind hierfür geeignet. Öffentlich geförderte Beschäftigung ist aber sinnvoll, wenn sie unter den richtigen Bedingungen stattfindet. In der Pflege, bei den sozialen Diensten, bei der Betreuung von Kindern und Senioren, in der Nachbarschaftshilfe sowie in sozialen Brennpunkten liegen notwendige und sinnvolle Aufgaben brach. Sie könnten durch öffentlich geförderte Beschäftigung erledigt werden. Wichtig ist aber - das sage ich auch im Hinblick auf den SPD-Antrag -, dass die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig, freiwillig und längerfristig ist und sich am Tarif orientiert - oder eben an einem auskömmlichen Mindest
lohn. Richtig ist auch die Forderung nach einer Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen. Wir brauchen eine Qualifizierung, die diesen Namen verdient. Dazu gehört ein Anspruch auf eine vollqualifizierende Berufsausbildung ebenso wie die Möglichkeiten ständiger Weiterbildung und Rechtsansprüche auf Fördermaßnahmen.
Es kommt zudem darauf an, Beratung, Vermittlung und Fördermaßnahmen auf das Prinzip der „guten Arbeit“ auszurichten. Im Vordergrund muss die Qualität der Arbeitsplätze stehen. Es darf keine Unterstützung schlecht bezahlter und unsicherer Arbeit geben. All diesen Prinzipien wird das schwarz-gelbe Vorhaben nicht gerecht. Die Landesregierung steht in der Verantwortung. Werden Sie im Interesse des Saarlandes aktiv. Starten Sie eine Bundesratsinitiative, damit der Kahlschlag in der Arbeitsmarktpolitik gestoppt wird. Setzen Sie sich dafür ein, dass Qualifizierung, Weiterbildung und echtes Fördern nicht nur leere Worthülsen bleiben und endlich eine öffentliche Beschäftigungsförderung möglich wird, die die Rückkehr in die Arbeit unter menschlichen Bedingungen zum Ziel hat. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der heute zur Zweiten und letzten Lesung anstehende Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Saarländisches Gaststättengesetz, Drucksache 14/317, wurde vom Plenum des Landtages in seiner Sitzung am 18. November 2010 in Erster Lesung mehrheitlich - also mit den Stimmen der JamaikaKoalition - angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Grubensicherheit überwiesen. Wie wir wissen, ist im Zuge der Föderalismusreform auch der Bereich Gaststätten von der Zuständigkeit des Bundes in die der Länder übergegangen. Mit dem vorliegenden Gesetz will die Regierungskoalition die noch geltenden Regelungen des Bundes durch eigene, auf das Saarland zugeschnittene, ersetzen. Dabei soll dem Gedanken der Entbürokratisierung und Deregulierung stärker Rechnung getragen werden.
Das im Bundesgesetz vorgeschriebene Genehmigungs- beziehungsweise Konzessionsverfahren wird durch ein schlichtes Anzeigeverfahren ersetzt. Man hofft, dadurch vermehrt Anreize zur Aufnahme eines Gaststättengewerbes zu schaffen bei gleichzeitiger Stärkung der Eigenverantwortung. Die im Gewerberecht enthaltenen Instrumentarien bestehend aus Überwachung, Nachschauen, Auflagenerteilung bis hin zur Untersagung des Betriebes erscheinen den Einbringern als völlig ausreichend, um einen umfassenden Verbraucherschutz zu gewährleisten. So viel an dieser Stelle zu den wesentlichen Inhalten des vorliegenden Gesetzentwurfes.
In seiner Sitzung am 09. Dezember 2010 hat der Ausschuss den Gesetzentwurf gelesen und für den 03. Februar 2011 eine Anhörung anberaumt. Die Anhörung ergab folgendes Bild: Begrüßt wird die gesetzliche Neuregelung insbesondere vom DEHOGA, der IHK und der HWK sowie der Tourismuszentrale. Auf Bedenken hingegen stößt der Entwurf vor allem beim Saarländischen Städte- und Gemeindetag, der Verbraucherzentrale Saarland, dem DGB sowie dem Landesamt für Gesundheitsund Verbraucherschutz.
Der DEHOGA sieht die Integration des Gaststättenrechts in die Gewerbeordnung als einen entscheidenden Schritt zur Verschlankung und Deregulierung. Dabei sei die Trennung von personen- und objektbezogener Prüfung als wesentlich anzusehen. Für Unternehmer, die bundesweit agieren, ist die Anerkennung von behördlichen Bescheinigungen auch anderer Bundesländer eine große Erleichterung, so das Argument. Probleme sieht der DEHOGA lediglich im baurechtlichen Bereich. So könnte es geschehen, dass eine Gaststätte nach der Eröffnung aufgrund nachträglicher baurechtlicher Prüfung vorübergehend geschlossen werden muss mit unabsehbaren Folgen für den Betreiber.
Auch die Auskunftspflicht gemäß § 7 Abs. 1 Saarländisches Gaststättengesetz möchte der DEHOGA nicht auf alle Beschäftigten eines Betriebes ausgedehnt wissen. Um einen arbeitsrechtlichen Loyalitätskonflikt zu vermeiden, sollte die Auskunftspflicht allein für leitende Angestellte verbindlich sein. Dieser Auffassung schließen sich die IHK, die HWK, der DGB sowie die Tourismuszentrale vollinhaltlich an. Die IHK möchte aber darüber hinaus die in § 3 festgelegten Fristen von drei auf vier Wochen verlängert wissen. In die gleiche Richtung argumentiert auch der DGB.
Um auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Verwaltung Rechnung zu tragen, sollte eine Untersagung des Betriebs wegen nicht vollständig vorliegender Unterlagen erst nach einem entsprechenden schriftlichen Hinweis an den Gewerbetreibenden erfolgen. Die Handwerkskammer sieht in der Auflösung von Doppelzuständigkeiten eine klare und notwendige Abgrenzung zwischen Bau-, Gewerbeund Immissionsrecht. Davon verspreche man sich mehr Rechtssicherheit und Klarheit.
Der Saarländische Städte- und Gemeindetag hingegen spricht sich in seiner Stellungnahme nachdrücklich für die Beibehaltung der bisherigen Regelungen aus. Dies betrifft insbesondere die Erlaubnispflicht für Gaststättenbetriebe mit Alkoholausschank. In den vorliegenden Neuregelungen sieht der Städtetag „eine Preisgabe der in der Praxis bewährten koordinierenden Funktion der Gemeinden als Gaststättenerlaubnisbehörden". Nach seiner Argumentation erfüllte die Gemeinde bisher - analog zum einheitlichen Ansprechpartner - die Funktion einer Sammelstelle, die dem Gewerbetreibenden rechtsverbindliche Auskünfte hinsichtlich unterschiedlicher Fachbereiche im Rahmen des gaststättenrechtlichen Erlaubnisverfahrens geben konnte. Diese, aber auch andere Vorteile in Bezug auf Rechtssicherheit und Bürgerfreundlichkeit würden mit der Aufhebung der bisherigen Erlaubnispflicht entfallen. In Anbetracht der Fülle der zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen liefen die Gewerbetreibenden Gefahr, aufgrund von Informationsdefiziten durch verschiedene
Behörden ordnungsrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. Hinzu komme, dass die vorgesehenen Neuregelungen für den Gaststättenbetreiber erhebliche betriebswirtschaftliche Risiken bedeuteten. Für die Gemeinden selbst aber seien die Neuregelungen mit einem nicht unbedeutenden Gebührenausfall verbunden.
Die Verbraucherzentrale des Saarlandes fordert in ihrer Stellungnahme explizit, die Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes sowie der Hygieneverordnung als Voraussetzung zur Zulassung eines Gaststättengewerbes in das Gesetz hineinzuschreiben. In die gleiche Richtung argumentiert auch das Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz. Der Landesbeirat für die Belange der Menschen mit Behinderungen empfiehlt, die Verpflichtung der Barrierefreiheit unter Hinweis auf die Landesbauordnung in das Gesetz mit aufzunehmen. Dies fordert auch der DGB. Der Beauftragte der Evangelischen Kirchen für das Saarland schlägt in seiner Stellungnahme vor, die Bezeichnung „behinderte Menschen" durch die richtigere Bezeichnung „Menschen mit Behinderungen" zu ersetzen. - So weit in aller Kürze die mir wesentlich erscheinenden Argumente der Angehörten.
In seiner Sitzung am 24. März 2011 hat der Ausschuss die Auswertung der Anhörung vorgenommen. Insbesondere die Oppositionsfraktionen kündigten an, im Ergebnis Abänderungsanträge vorlegen zu wollen. In der Ausschusssitzung am 07. April 2011 legte die SPD-Fraktion einen eigenen Gesetzentwurf zur Zweiten Lesung vor. Nach dieser Vorlage sollten alle bisherigen Regelungen des Gaststättengesetzes des Bundes mit einigen Ergänzungen in das Landesrecht übernommen werden. Als zusätzliche Ergänzungen wurden Schulungsmaßnahmen für Beschäftigte im Gaststättengewerbe, allgemeine Verbote und Bestimmungen für Ordnungswidrigkeiten in das Gesetz aufgenommen.
Dieser Antrag wurde im Ausschuss mehrheitlich abgelehnt. Hingegen mehrheitlich angenommen wurde der Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der Ihnen als Abänderungsantrag des Ausschusses, Drucksache 14/453, vorliegt. Wie Sie diesem Abänderungsantrag entnehmen können, sind einige Anregungen aus der Anhörung in diesen eingeflossen. So wird in § 3 die Frist von drei auf vier Wochen verlängert, in § 4 wird die Frage nach der Zuverlässigkeit genauer definiert und in § 10 Nr. 5 und in § 16 Nr. 15 wird der Alkoholmissbrauch in rechtliche Schranken gewiesen. Aber auch in der Begründung des Gesetzentwurfs werden Ergänzungen vorgenommen. Dort wird insbesondere auf die Vorschriften der Lebensmittelhygiene verwiesen. Dieser Abänderungsantrag wurde gegen die Stimmen der Opposition mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen mehrheitlich angenommen. Ebenso mehrheitlich an
genommen wurde unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags der Gesetzentwurf als solcher.
Im Auftrag der Ausschussmehrheit bitte ich nun das Plenum um Zustimmung zum Abänderungsantrag Drucksache 14/453 sowie unter Berücksichtigung dieses Abänderungsantrages zum Saarländischen Gaststättengesetz, Drucksache 14/317, in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung betreffend Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt, Drucksache 14/238, wurde vom saarländischen Landtag in seiner Plenarsitzung am 25. August 2010 in Erster Lesung ohne Aussprache einstimmig angenommen und an den zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Grubensicherheit überwiesen.
Wie Wirtschaftsminister Dr. Hartmann bereits bei der Einbringung des Gesetzes ausführte, dient der vorliegende Gesetzentwurf insbesondere der inhaltlichen Anpassung des Fachrechts an die Richtlinie und der Notwendigkeit, verfahrensrechtliche Anforderungen in die Fachgesetze aufzunehmen. Geändert beziehungsweise angepasst werden das Markscheidegesetz, das Ausführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz, das Bestattungsgesetz, das Gesetz über die Weiterbildung in den Gesundheits- und Altenpflegefachberufen und die Ausübung des Berufes der Hebamme und des Entbindungspflegers sowie das Gesetz zur Ausführung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf berichten, dass sich der Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Grubensicherheit in seiner Sitzung am 02. September dieses Jahres mit der Vorlage befasst hat. Der Gesetzentwurf wurde gelesen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf betreffend Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt, Drucksache 14/238, in Zweiter und letzter Lesung die Zustimmung zu erteilen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der heute zur Zweiten und letzten Lesung anstehende
Gesetzentwurf der drei Regierungsfraktionen betreffend Zweites Gesetz zur Änderung des Saarländischen Hochschulgebührengesetzes, Drucksache 14/179 - neu - 2, wurde vom Plenum des saarländischen Landtages in der Sitzung am 19. Mai 2010 in Erster Lesung mehrheitlich bei Gegenstimmen der Opposition angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Grubensicherheit überwiesen.
Vornehmliches Ziel dieses Gesetzes ist es, über die Erhebung von Langzeit- und Studiengebühren den saarländischen Hochschulen ein Steuerungsinstrument in die Hand zu geben, mit denen sie flexibel auf Änderungen im Studienverhalten reagieren und Fehlentwicklungen entgegenwirken können. Die jetzt vorgenommene Neuregelung des Hochschulgebührengesetzes sichert bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss innerhalb der Regelstudienzeit und darüber hinaus ein gebührenfreies Studium. Erst wenn die Regelstudienzeit um vier Semester überschritten wird, dürfen die Hochschulen Gebühren bis zu 400 Euro erheben. Bei einem Wechsel des Studienganges bleiben zwei weitere Semester gebührenfrei. Weitere Ausnahmeregelungen sind gegeben bei einem Promotionsstudium, einem künstlerischen Vertiefungsstudium an der Hochschule für Bildende Künste Saar, einem künstlerischen Aufbaustudium an der Hochschule für Musik Saar oder beim Vorliegen einer unbilligen Härte.
Im Rahmen dieses Gesetzes regeln die Hochschulen insbesondere die Gebührenhöhe, die Bemessung der Regelstudienzeit und das Vorgehen in Härtefällen. In Fällen unbilliger Härte ist auf die Erhebung von Studiengebühren zu verzichten. Die aus der Gebührenpflicht der Hochschulen zufließenden Einnahmen stehen diesen in der Gesamtheit zur Verfügung, vornehmlich zur Verbesserung der Qualität des Studiums und der Lehre. - So weit in Kürze zu den Zielen und Inhalten dieses Gesetzentwurfes.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich darf berichten, dass sich der Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Grubensicherheit in insgesamt drei Sitzungen mit dieser Gesetzesvorlage befasst hat. In der Sitzung am 20. Mai 2010 wurde der Entwurf gelesen und das weitere Verfahren festgelegt. Da der Entwurf nach interfraktioneller Absprache bereits vor seiner Einbringung im Plenum an die Anzuhörenden verschickt worden war, ist er nach den vorgenommenen Änderungen erneut an die Anzuhörenden versandt worden. Die Anhörung fand am 02. Juni 2010 statt. Hierzu eingeladen waren neben dem Präsidenten der Universität des Saarlandes und den Direktoren unserer Hochschulen die allgemeinen studentischen Vertretungen, die Frauenbeauftragten, das Studentenwerk des Saarlandes sowie die Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer, der IHK und der HWK.
Die abgegebenen Stellungnahmen ergaben folgendes Bild. Mit Ausnahme der uns schriftlich zugegangenen Erklärung des AStA der HTW, der den Gesetzentwurf uneingeschränkt begrüßt und befürwortet, haben alle übrigen Angehörten den Entwurf in vorliegender Form entweder ganz oder in Teilen abgelehnt. Und das, obwohl sie in der Frage, Gebühren erheben zu wollen oder nicht, völlig unterschiedlicher Meinung sind. So lehnt die Universität des Saarlandes, deren Meinung sich die übrigen Hochschulen vollinhaltlich anschlossen, die Einführung von Langzeit- und Zweitstudiengebühren auf der Grundlage des vorliegenden Gesetzentwurfs rundweg ab. Als Gründe für ihre Ablehnung nennt sie die bereits früh im Studium einsetzenden Fortschrittskontrollen in den Bachelor- und Master-Studiengängen sowie im modularisierten Lehramt. Durch diese Elemente sei im aktuellen Studiensystem ein Korrektiv vorhanden, das einer übermäßigen Ausdehnung des Studiums entgegensteht. Aber auch für die Studierenden in den Diplom- und Magister-Studiengängen bestehe eine zeitliche Begrenzung. Diese werde unter Bezug auf den Vertrauensschutz auf vier Semester ausgeweitet.
Auf der Basis dieses Entwurfs rechnet die Universität mit Gebühreneinnahmen von maximal 100.000 bis 125.000 Euro im Jahr. Dieser Summe stünde ein extrem hoher bürokratischer Verwaltungsaufwand gegenüber, der das Ganze nicht rechtfertige. Außerdem bestünden bei diesem Verfahren datenschutzrechtliche Bedenken. Vor diesem Hintergrund bittet die Universität, alle im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen, die über die reine Ermächtigung der Hochschulen hinausgehen, zu streichen.
Auch der AStA der Universität des Saarlandes lehnt diesen Gesetzentwurf ab, unter anderem mit der Begründung, das Gesetz sei eher für Studierende nach der alten Ordnung konzipiert und berücksichtige nur unzulänglich die Regelungen der neuen Studienordnung.
Die Gleichstellungsbeauftragte der Universität des Saarlandes qualifiziert die Erhebung von Gebühren für ein Langzeit- oder Zweitstudium als „nicht im Sinne einer frauenfördernden Hochschulpolitik“. Im Qualifikationsweg von Frauen, so ihr Argument, gebe es Unterbrechungen und Wiedereinstiegssituationen, denen der vorliegende Entwurf nicht gerecht werde. In ihm seien weder Regelungen zur Elternzeit enthalten noch allgemeine Regelungen zur Berücksichtigung der Erziehung von Kindern. Nach Auffassung der Gleichstellungsbeauftragten wäre eine umfassende Lösung für Menschen mit Erziehungsverantwortung wünschenswert und sinnvoll gewesen.
Das Studentenwerk im Saarland e.V. teilt in seiner schriftlichen Stellungnahme mit, dass es grundsätz
lich gegen die Erhebung von Studiengebühren sei und deshalb auch diesen Gesetzentwurf ablehne.
Die Arbeitskammer des Saarlandes stellt in ihrer Stellungnahme zwar einige Verbesserungen gegenüber dem früheren gesetzlichen Zustand fest, betont aber ihre grundsätzliche Haltung, wonach das Studium insgesamt gebührenfrei zu halten sei.
Die Industrie- und Handelskammer des Saarlandes, die entschieden für die Erhebung der Studiengebühren eintritt, kritisiert das vorliegende Gesetzesvorhaben als zu bürokratisch und mit zu vielen Ausnahmen versehen. Sie stellt hierzu fest, ich zitiere: „Im Endeffekt werden die Vielzahl der Ausnahmeregelungen und die Kompliziertheit des Verfahrens dazu führen, dass die Verwaltungskosten für die Hochschulen höher sein werden als die mit diesem Aufwand zu realisierenden Gebühreneinnahmen. Die Hochschulen sind also gut beraten, von einer Gebührenerhebung grundsätzlich abzusehen.“
Die Handwerkskammer des Saarlandes fordert in ihrer Stellungnahme eine Gleichbehandlung der Gesellen, die Meister werden wollen, mit den Studierenden an den Hochschulen. Die angehenden Meister, so ihr Argument, müssten erhebliche Gebühren für ihre Ausbildung zahlen.
So weit mein Überblick über die Inhalte der abgegebenen Stellungnahmen. In seiner Sitzung am 10. Juni 2010 hat der Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Grubensicherheit die Auswertung der Anhörung vorgenommen. Als Resultat der Anhörung legten die Regierungsfraktionen von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen gemeinsamen Abänderungsantrag vor. Dieser macht in § 10 a Absatz 1 die Verlängerung der gebührenfreien Studienzeit im Falle eines Studiengangwechsels von der Wahrnehmung einer Studienberatung abhängig. Mit der Einfügung des neuen Absatzes 4 in § 10 b wird klargestellt, dass aus einem Parallelstudium der Tatbestand eines Zweitstudiums entstehen kann, wenn eines der aufgenommenen Studien mit Erfolg zum Abschluss gebracht wurde. Durch die Streichung des Passus „die Bemessung der Regelstudienzeit“ in Absatz 4 wird die Ermächtigungsnorm an den Wunsch der Hochschulen angepasst. Die Höhe der Regelstudienzeit spielt im Rahmen von Zweitstudiengebühren jetzt keine Rolle mehr.
Die Fraktion DIE LINKE hat ebenfalls einen Abänderungsantrag vorgelegt. Mit diesem Antrag beabsichtigt DIE LINKE, die Erhebung von Studiengebühren gänzlich zu streichen. Dieser Antrag wurde bei Enthaltung der SPD mehrheitlich abgelehnt.
Der Abänderungsantrag der Regierungskoalition hingegen wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen von SPD und der LINKEN mehrheitlich
angenommen; er liegt Ihnen als Drucksache 14/213 vor. Ebenso wurde unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages der Gesetzentwurf Drucksache 14/179 - neu - 2 mehrheitlich angenommen.
Im Auftrag der Ausschussmehrheit bitte ich nun das Plenum, dem Abänderungsantrag und unter seiner Berücksichtigung dem vorliegenden Gesetz in Zweiter und letzter Lesung die Zustimmung zu erteilen. Für Ihre Aufmerksamkeit danke ich Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung betreffend das Gesetz zur Weiterentwicklung des saarländischen Weiterbildungs- und Bildungsfreistellungsrechts wurde vom saarländischen Landtag in seiner Sitzung am 25. November 2009 in Erster Lesung mehrheitlich angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Grubensicherheit überwiesen. Das neue Gesetz sieht vor, das bisherige Saarländische Weiterbildungs- und Bildungsfreistellungsgesetz in zwei eigenständige Gesetze aufzuteilen, nämlich in das saarländische Bildungsfreistellungsgesetz und das saarländische Weiterbildungsgesetz.
Hintergrund für diese Neufassung ist ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen das bestehende Saarländische Weiterbildungs- und Bildungsfreistellungsgesetz, wonach es bei einigen Regelungen zum einen gegen den in Artikel 49 EG-Vertrag festgeschriebenen freien Dienstleistungsverkehr verstößt und zum anderen die Grundsätze der in Artikel 43 EG-Vertrag festgeschriebenen Niederlassungsfreiheit tangiert. Mit diesem Gesetz soll - so die Gesetzesbegründung - vornehmlich eine Anpassung an die einschlägigen Vorgaben der erwähnten EU-Verträge vorgenommen werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich darf berichten, dass sich der Wirtschaftsausschuss unter Hinzuziehung des Bildungsausschusses mit dieser Gesetzesvorlage in zwei Sitzungen befasst hat. In der Sitzung am 03. Dezember 2009 wurde der Entwurf gelesen und für den 04. Februar 2010 eine ganztägige Anhörung anberaumt. In der Anhörung selbst spielte neben der Frage der Zertifizierung sowie der Anpassung und Harmonisierung der Fristen im verwaltungstechnischen Ablauf hinsichtlich der Anerkennung und Genehmigung von Weiterbildung und Weiterbildungsfreistellung die Frage nach der weiteren Zuständigkeit und Rolle des Landesausschusses für Weiterbildung den Hauptdiskussionspunkt. Alle bei der Anhörung vertretenen Verbände bedauerten, dass die bisherige Funktion und Zuständigkeit des Landesausschusses für Weiterbildung im vorliegenden Gesetzentwurf nicht mehr enthalten ist.
Um dies zu verdeutlichen, möchte ich lediglich aus der schriftlichen Stellungnahme der Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände (VSU) zitieren: „Wenn man aber dem Landesausschuss die Zuständigkeit für die Bildungsfreistellung entzieht, löst man gleichzeitig ein Forum auf, welchem in den vergangenen zwei Jahrzehnten ein erheblicher Verdienst zukam, dass Meinungsverschiedenheiten über anerkennungsfähige Bildungsinhalte nicht zu Lasten der Arbeitnehmer in den Betrieben ausgetragen werden mussten. Es ist mit der Verdienst des Landesausschusses, dass strittige Themen offen diskutiert wurden und meistens eine konsensfähige Lösung gefunden werden konnte. Es ist mit Sicherheit kein Zufall, dass in zwei Jahrzehnten von unserem Hause kein einziger Rechtsstreit zum Thema Bildungsurlaub geführt werden musste. Wir erachten es daher hinsichtlich der Bildungsfreistellung für wenig sinnvoll, in Zukunft die Zuständigkeit des Landesausschusses auf die Weiterbildungsförderung zu beschränken. Dies gilt umso mehr, als in der Vergangenheit der Landesausschuss auch stets als Kontaktstelle zu den für die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen zuständigen Vertretern der Ministerien genutzt werden konnte“. Soweit das Zitat aus der schriftlichen Stellungnahme der VSU.
Die Einhelligkeit in den Stellungnahmen zeigte Wirkung. Sowohl die SPD-Fraktion als auch die Regierungsfraktionen von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN legten jeweils einen Abänderungsantrag vor. Während die SPD-Fraktion in ihrem Abänderungsantrag neben der Wiedereinsetzung des Landesausschusses für Weiterbildung auch die Frage der Zertifizierung und der Fristen geregelt haben wollte, stellt der Abänderungsantrag der drei Regierungsfraktionen die volle Zuständigkeit des Landesausschusses für Weiterbildung wieder her.
Der Abänderungsantrag der SPD-Fraktion wurde mehrheitlich abgelehnt. Der Antrag der Regierungsfraktionen wurde einstimmig angenommen. Dieser Abänderungsantrag liegt Ihnen als Antrag des Ausschusses für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Grubensicherheit unter der Drucksache 14/88 vor. Unter Berücksichtigung des angenommenen Antrages wurde der Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen.
Ich bitte das Plenum, dem Gesetz zur Weiterentwicklung des saarländischen Weiterbildungs- und Bildungsfreistellungsrechts Drucksache 14/3 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages Drucksache 14/88 in Zweiter und letzter Lesung die Zustimmung zu erteilen. - Für Ihre Aufmerksamkeit danke ich Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes betreffend Gesetz über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Saarland (EA-Gesetz Saarland), Drucksache 14/9, wurde vom Plenum in seiner Sitzung am 25. November 2009 im Erster Lesung einstimmig - bei Enthaltung von SPD- und LINKE-Fraktion - angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Grubensicherheit überwiesen.
Wie bereits Wirtschaftsminister Dr. Hartmann in seiner Einbringungsrede erläutert hat, wird mit diesem Gesetz die Richtlinie 2006/123/EG des EU-Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt ins Landesrecht übertragen. Die Dienstleistungsrichtlinie will bürokratische Schranken für Dienstleister abbauen, den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen erleichtern und damit zur Verwirklichung des einheitlichen Binnenmarktes beitragen.
Im Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenz richtet das Saarland demzufolge einen Einheitlichen Ansprechpartner Saar ein, der von Kammern getragen
wird und über den die Dienstleistungserbringer alle Verfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung ihrer Dienstleistungstätigkeit notwendig sind.
Die neu zu schaffende Stelle gibt auch Auskunft über alle notwendigen Zulassungsvoraussetzungen, nimmt Anträge entgegen, leitet diese an die jeweils zuständige Behörde zur Bearbeitung weiter und koordiniert die notwendigen Verfahren.
Mit diesem Gesetz werden also auf Landesebene alle erforderlichen Voraussetzungen geschaffen, um die in der EU-Richtlinie enthaltenen Forderungen ins Landesrecht umzusetzen. - So weit zu den wesentlichen Inhalten dieses Gesetzentwurfs.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf berichten, dass sich der Wirtschaftsausschuss unter Hinzuziehung des Ausschusses für Europaangelegenheiten sowie für Fragen des Interregionalen Parlamentarierrats in seiner Sitzung am 03. Dezember 2009 mit dieser Gesetzesvorlage befasst hat. Der Entwurf wurde gelesen und es wurde für den 21. Januar 2010 eine Anhörung anberaumt.
Die Anhörung machte deutlich, dass die in diesem Gesetz enthaltene Kammerlösung nicht auf die Zustimmung aller Angehörten stößt. Während die Vertreter der im Gesetz aufgeführten Kammern den Gesetzentwurf ausdrücklich begrüßten, lehnten ihn Vertreter der Arbeitskammer, des Saarländischen Städte- und Gemeindetages und des Landkreistages Saarland sowie des DGB als unzureichend ab.
Die im Gesetz aufgeführten Kammern sehen die Verortung des Einheitlichen Ansprechpartners bei Ihnen als einen wichtigen Schritt in Richtung Verwaltungsvereinfachung und Bürokratieabbau an. Denn bereits heute - so ihr Argument - erfüllten sie die zentralen Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners, indem sie schon seit jeher entsprechende Informationen und kompetente Hilfestellungen bei der Gründung und Begleitung von Dienstleistungsunternehmen gewährten. Demzufolge stelle das im Gesetz enthaltene Kammermodell einen wichtigen Schritt dar in Richtung Verwaltungsvereinfachung und Bürokratieabbau.
Dieser Auffassung haben die kommunalen Spitzenverbände von Landkreistag Saarland und dem Saarländischen Städte- und Gemeindetag in der Anhörung aufs Heftigste widersprochen. Sie fordern die Beteiligung der kommunalen Ebene an der Einrichtung Einheitlicher Ansprechpartner insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein Großteil der verfahrensrechtlichen Abläufe im Zusammenhang mit der Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit auf kommunaler Ebene erfolgt. Daher fordert der Landkreistag eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs bezüglich der Trägerschaft, nämlich die Miteinbeziehung der kommunalen Ebene, und
damit auch aller daraus resultierender Regelungen über die Zuständigkeiten und die Aufgabenverteilung.
Der Saarländische Städteund Gemeindetag schlägt vor, die Verortung und Einrichtung Einheitlicher Ansprechpartner Saar für einen vorübergehenden Zeitraum von etwa drei Jahren bei einer Landesbehörde vorzunehmen, um nach Ablauf dieses Zeitraums und in Anbetracht der gemachten Erfahrungen mit der Inanspruchnahme der Einrichtung eine endgültige Verortungsentscheidung zu treffen.
Nach Auffassung der Arbeitskammer des Saarlandes ist der vorliegende Gesetzentwurf rechtlich bedenklich und inhaltlich unzulänglich, sowohl intransparent als auch bürokratiefördernd. So kritisiert die Arbeitskammer, dass bei der Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie über die hierbei zu erwartenden Kosten keine konkreten Aussagen gemacht werden. Die Arbeitskammer sieht das vorgesehene Kammermodell als problematisch an, da die Kammern als Selbstverwaltungskörperschaften ihren Mitgliedern verpflichtet seien, was wiederum mit den Interessen der konkurrierenden Dienstleistungserbringer aus dem EU-Ausland kollidieren dürfte. Für Berufe ohne direkte Kammerzugehörigkeit müsste demzufolge durch die öffentliche Verwaltung ein zusätzlicher Ansprechpartner geschaffen werden. Nicht zuletzt deshalb favorisiert die Arbeitskammer eine behördliche Trägerschaft des Einheitlichen Ansprechpartners. Auf keinen Fall dürfe die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie dazu benutzt werden, öffentliche Aufgaben zu privatisieren.
Der DGB hebt in seiner Stellungnahme hervor, dass er eine einheitliche Umsetzung dieser Richtlinie in den Bundesländern bevorzugt. Er ist der Auffassung, dass eine gemeinsame länderübergreifende Lösung hinsichtlich der Ansiedlung und der Kompetenz der Einheitlichen Ansprechpartner zur Schaffung von Transparenz, Rechtssicherheit und gleichen Wettbewerbsbedingungen unerlässlich ist. Der DGB sieht es als bedenklich an, wenn im vorliegenden Gesetzentwurf sieben unterschiedliche Kammern als Einheitliche Ansprechpartner angegeben werden. Nach seiner Auffassung könnten diese nicht die zuständigen Behörden ersetzen, da sie zum Beispiel keine Genehmigungen erteilen könnten. Es sei deshalb unerlässlich, dass die bisherigen Verfahrens- und Kontrollbehörden weiterhin effektiv in den Prozess eingebunden werden. Denn eine wirksame Kontrolle und gegebenenfalls auch Sanktionierung von Dienstleistungserbringern ist nur dann möglich, wenn die Einheitlichen Ansprechpartner alle wichtigen Informationen wirksam erfassen und an die zuständigen Behörden weiterleiten können. Auch sollten die Einheitlichen Ansprechpartner gesetzlich verpflichtet sein, die EU-Dienstleistungserbringer auf die arbeitsrechtlichen und sozialen Bedingungen in
Deutschland hinzuweisen wie zum Beispiel auf gesetzliche und tarifliche Mindestarbeitsbedingungen, Bestimmungen hinsichtlich sozialer Sicherheit sowie Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz. Der vorliegende Gesetzentwurf entspreche nicht den Anforderungen der Gewerkschaften an ein soziales Europa, so der DGB. - So weit meine Ausführungen zu der durchgeführten Anhörung.
In seiner Sitzung am 04. Februar 2010 hat der Ausschuss die Auswertung der Anhörung vorgenommen. Als Resultat dieser Auswertung legten die Regierungsfraktionen von CDU, FDP und B 90/GRÜNE sowie die SPD-Landtagsfraktion jeweils einen Abänderungsantrag vor.
Der SPD-Antrag will unter anderem die im Gesetz aufgeführten Einheitlichen Ansprechpartner um die Arbeitskammer des Saarlandes und den kommunalen Zweckverband eGo-Saar erweitern. Eine juristische Person privaten Rechts lehnt die SPD als Träger des Einheitlichen Ansprechpartners ab. Sie will damit der Gefahr der Privatisierung öffentlicher Aufgaben vorbeugen. Auch will sie im Gesetz verankert wissen, auf welche Tätigkeiten die EU-Richtlinie im Einzelnen keine Anwendung findet. Ebenso ist sie der Auffassung, dass die Arbeitgeber insbesondere auch Informationen über die arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen im Zielland erhalten müssen. Diese Informationen sollten mehrsprachig angeboten werden.
Die Geschäftsstelle des Einheitlichen Ansprechpartners sollte nach dem Willen der SPD beim kommunalen Zweckverband eGo-Saar angesiedelt werden. Ebenso sollen die Arbeitnehmer Zugang zu den Leistungen des Einheitlichen Ansprechpartners erhalten. - So weit die wesentlichen Aspekte des SPDAbänderungsantrages.
Der Änderungsantrag der Regierungsfraktionen von CDU, FDP und B 90/GRÜNE wandelt die in § 6 Abs. 2 Satz 1 enthaltene Bestimmung über Gebührenerhebung in eine Kann-Bestimmung um. In § 11 wird der Zeitraum über die Berichtspflicht der Einheitlichen Ansprechpartner von drei auf zwei Jahre verkürzt. Ebenso verkürzt wird der Zeitpunkt der Außerkraftsetzung dieses Gesetzes um drei Jahre auf den 31. Dezember 2012. Die Fristverkürzung soll dazu beitragen - falls notwendig -, eine baldige Novellierung des Gesetzes auf den Weg zu bringen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, der Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Grubensicherheit hat den von der SPD-Landtagsfraktion vorgelegten Abänderungsantrag mehrheitlich abgelehnt, den Antrag der Regierungsfraktionen hingegen bei einer Enthaltung mehrheitlich angenommen. Dieser liegt Ihnen jetzt als Abänderungsantrag des Ausschusses für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Grubensicherheit unter Drucksache 14/87 vor. Das
EA-Gesetz selbst, Drucksache 14/9, wurde unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages der Regierungsfraktionen ebenfalls mehrheitlich und gegen die Stimmen von SPD und DIE LINKE angenommen. Ich bitte nun das Plenum, diesem Ausschussvotum zu entsprechen und dem vorliegenden Gesetz nebst Abänderungsantrag in Zweiter und letzter Lesung die Zustimmung zu erteilen. - Für Ihre Aufmerksamkeit danke ich Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der heute zur Zweiten und letzten Lesung anstehende Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde vom Landtagsplenum in seiner Sitzung am 17. Dezember 2009 in Erster Lesung gegen die Stimmen von SPD und LINKEN mehrheitlich angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Grubensicherheit überwiesen. Mit diesem Artikelgesetz werden die einschlägigen Paragrafen des Saarländischen Universitätsgesetzes und des Hochschulgesetzes dahingehend geändert, dass die Pflicht zur Zahlung allgemeiner Studiengebühren an der Universität des Saarlandes und an den saarländischen Hochschulen zum Sommersemester 2010 beendet wird. Ein Problem liegt jedoch in der Tatsache, dass die Rückmeldungsfristen an den saarländischen Hochschulen bereits seit Januar 2010 laufen und hierdurch ein akuter Handlungsbedarf entstanden ist. Ausweislich der Gesetzesbegründung soll vor diesem Hintergrund die Beendigung der Gebührenzahlungspflicht zeitlich vorgezogen und in einem eigenen Gesetz geregelt werden. Auch die Frage nach der Bereitstellung der Kompensationsmittel für ausgefallene Studiengebühren soll einer gesonderten Regelung vorbehalten bleiben. Gleiches gilt für die Fragen hinsichtlich der Gebühren für Langzeitstudierende sowie Studierende im Zweitstudium. Kurz gesagt: Mit dem vorliegenden Gesetz wird zwar eine Grundsatzentscheidung zur Abschaffung der Studiengebühren getroffen. Wichtige damit im Zusammenhang stehende Fragestellungen sollen hingegen erst später eine entsprechende Regelung finden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich darf berichten, dass sich der Wirtschaftsausschuss unter Hinzuziehung des Bildungsausschusses mit dieser Gesetzesvorlage in insgesamt zwei Sitzungen befasst hat. In der Sitzung am 21. Januar 2010 wurde der Gesetzentwurf gelesen; für den 04. Februar 2010 wurde eine Anhörung anberaumt. Die Anhörung selbst ergab folgendes Bild: Während die Vertreter der ASten, der Arbeitskammer und des Studentenwerks insbesondere aus sozialen Erwägungen die Abschaffung der Studiengebühren begrüßten, sprachen sich die Vertreter der Universität, der HTW und der Hochschule für Musik sowie die Handwerkskammer und die IHK strikt gegen die Strei
chung der Studiengebühren aus. Die IHK hegt Zweifel daran, dass die Kompensationsmittel in Höhe von 14 Millionen Euro angesichts der hohen Verschuldung des Landes aus dem Haushalt zu finanzieren seien. Diese Mittel dürften dann - so die Kammer bei der Förderung und Belebung der Wirtschaft fehlen.
Nach Aussagen der Hochschulen und der Universität haben die Studiengebühren zu einer Intensivierung des Studiums und des Lehrangebots geführt. Allein an der Universität des Saarlandes sei beim Abschluss der Examina ein Anstieg von rund 17 Prozent zu verzeichnen. Im Hinblick auf die Kompensationsmittel stelle sich die Frage, in welcher Höhe und mit welcher Schnelligkeit sie zur Verfügung gestellt würden. Von diesen Mitteln seien viele zusätzliche Angebote sowie Tutorenstellen abhängig. So viel zu den in der Anhörung abgegebenen Stellungnahmen.
Bei der sich anschließenden Auswertung erklärte die Opposition, dass sie die Abschaffung der Studiengebühren grundsätzlich begrüße, das Gesetz in der vorliegenden Form jedoch ablehne. Insbesondere geschehe dies vor dem Hintergrund, dass keine Kompensationsregelung für die ausfallenden Gelder vorliege und keine klare Regelung zur studentischen Mitbestimmung über die Verwendung der Kompensationsmittel erkennbar sei.
Ich darf berichten, dass im Ausschuss zum vorliegenden Gesetz keinerlei Abänderungsanträge gestellt wurden. Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde bei Gegenstimmen der Opposition mit Stimmenmehrheit angenommen. Mehrheitlich bittet nun der Ausschuss, dem vorliegenden Gesetz zur Beendigung der Erhebung allgemeiner Studiengebühren an saarländischen Hochschulen, Drucksache 14/32, in Zweiter und letzter Lesung die Zustimmung zu erteilen. - Für Ihre Aufmerksamkeit danke ich Ihnen.
Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Viele Gesichtspunkte zum Tariftreuegesetz wurden heute Morgen dargestellt. Ich möchte aus persönlicher Sicht, aus der Sicht von Betriebsräten des FORD Industrieparks Saarlouis, Folgendes hinzufügen. Seitdem in allen ansässigen Betrieben des dortigen Industrieparks Tarifverträge ausgehandelt beziehungsweise abgeschlossen wurden, ist Lohndumping kein Thema mehr. Dies kann als Beispiel dafür dienen, dass Tarifverträge nicht nur den Beschäftigten helfen, sondern - wie jetzt beim Tariftreuegesetz - auch den Unternehmen, die dann die gleichen Rahmenbedingungen bei Ausschreibungen von öffentlichen Aufträgen vorfinden. In demselben Industriepark gibt es aber auch Beschäftigte, die im Auftrag des Landes tätig sind. Die erhalten Stundenlöhne von 5 bis 6 Euro.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, unser Ministerpräsident, Peter Müller, spricht immer vollmun
dig vom Aufsteigerland. Die Sozialstudie spricht allerdings eine andere Sprache: Prekäre Beschäftigungsverhältnisse sind weiterhin auf dem Vormarsch. - Mit diesem Tariftreuegesetz könnte man einen Beitrag zur aktiven Bekämpfung prekärer Arbeitsverhältnisse leisten. Dies käme den Beschäftigten zugute, die jeden Tag gute Arbeit leisten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, gute Arbeit soll auch guten Lohn einbringen!
Öffentliche Aufträge dürfen daher nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihre Beschäftigten anständig bezahlen. Es muss auch sichergestellt werden, dass solch ein Gesetz wirksam kontrolliert wird und Verstöße gegen dieses Gesetz angemessen sanktioniert werden. Dann wäre das Saarland wenigstens unter diesem Blickwinkel ein Aufsteigerland! Mit diesem Gesetz könnten wir sicherstellen, dass bei der Vergabe öffentlicher Leistungen in unserem Saarland das Prinzip gilt: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am selben Ort - egal, ob in Lebach, Landsweiler oder Losheim.
Man sollte auch nicht mit der Ausrede kommen, dies wäre europarechtlich nicht durchsetzbar. Andere Bundesländer haben uns gezeigt, wie es geht.
Siehe Bremen. Soll ich weitere nennen? Wie wäre es mit Berlin?
Natürlich ist das auch EU-rechtlich durchsetzbar und durchführbar - wenn man will! Viele Abgeordnete fast aller Parteien haben sich in der Vergangenheit für ein Tariftreuegesetz ausgesprochen. Jetzt, hier und heute, haben alle die Möglichkeit, den Lippenbekenntnissen auch Taten folgen zu lassen!
Ich bitte daher alle Abgeordneten, dem von der SPD und der LINKEN vorgelegten Antrag zum Tariftreuegesetz zuzustimmen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der heute zur Zweiten und letzten Lesung anstehende Gesetzentwurf der Landesregierung zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur/Ingenieurin, Drucksache 14/8, wurde vom Plenum des saarländischen Landtages in seiner Sitzung am 25.11.2009 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Grubensicherheit überwiesen.
Wie der Name schon sagt, dient dieses Gesetz in erster Linie dem Schutz der Berufsbezeichnung Ingenieur/Ingenieurin und legt gleichzeitig fest, welche Berufsqualifikationen zur Führung dieser Berufsbezeichnung berechtigen. Außerdem wird die EURichtlinie 2005/36/EG ins Landesrecht übertragen, die die Anerkennung von in anderen Mitgliedstaaten erworbenen Berufsqualifikationen durch die Mitgliedsstaaten regelt. Damit werden auch im Saarland die bestehenden Anerkennungsbedingungen und -verfahren für auswärtige Ingenieure entsprechend angepasst.
Ich darf berichten, dass sich der Wirtschaftsausschuss mit dieser Gesetzesvorlage in seiner Sitzung am 03.12.2009 befasst hat. Der Gesetzentwurf wurde gelesen, von einer Anhörung wurde abgesehen. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, dem Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur/Ingenieurin (Ingenieurgesetz), Drucksache 14/8, in Zweiter und letzter Lesung die Zustimmung zu erteilen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.