Jürgen Feddersen
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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dem Landtag liegt heute die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage „Bilanz und Zukunft des Küstenschutzes in Schleswig-Holstein an Nordund Ostsee“ vor. Ich mag mich täuschen, aber ich glaube, wir haben das Thema Küstenschutz in den vergangenen Legislaturperioden schon häufiger behandelt. Das muss aber nicht bedeuten, dass nichts passiert sei. Ich glaube, es ist eine ganze Menge passiert.
Ein besonderer Dank gilt dem zuständigen Ministerium, unserem zuständigen Minister Dr. Christian von Boetticher und natürlich den Mitarbeitern, die ich schon seit sehr vielen Jahren kenne. Das ist ein guter Bericht, der uns nun vorliegt. Er ist mit einer Fülle von Daten und Fakten gespickt. Damit ist er als Grundlage bestens geeignet.
Küstenschutz ist eine Jahrhundertaufgabe. Deshalb dürfen wir nicht in kleinen Zeiträumen denken. Dazu dient aber der Generalplan Küstenschutz, der laufend fortgeschrieben wird. Als einziges Bundesland liegt Schleswig-Holstein zwischen den Meeren. Deshalb ist der Küstenschutz für uns ganz besonders wichtig, und zwar nicht nur an der Nordseeküsten, sondern auch an der Ostseeküste. - Ich hätte eigentlich gedacht, dass die Abgeordneten von der Ostseeküste nun klatschen, weil die Ostseeküste häufig vergessen wird.
Die Gesamtlänge unserer Küste beträgt 1.190 km. Damit ist sie länger als die Entfernung zwischen Flensburg und Salzburg. Die Gesamtlänge der Deiche an der Nordseeküste ist mit 408 km mehr als dreimal so lang wie an der Ostseeküste. Alle Deiche dienen dem Schutz von überflutungsgefährdeten Niederungen, die knapp ein Viertel unseres Bundeslandes ausmachen. Daher ist der Küstenschutz für viele Menschen in Schleswig-Holstein überlebenswichtig. Genau aus diesem Grund hat auch die CDU in der Vergangenheit dem Küstenschutz im Zweifel immer den Vorrang vor allen anderen Interessen eingeräumt. Der Herr Minister hat dies ausgeführt.
Dass dieser Schutz nicht zum Nulltarif zu haben ist, dürfte jedem klar sein. Im vergangenen Jahr wurden rund 50 Millionen € in den Küstenschutz investiert. Mitte des vergangenen Jahres ist es der Großen Koalition in Berlin gelungen, ein Sonderprogramm für den Küstenschutz durchzusetzen.
Auch das ist schon angeklungen. Bis zum Jahr 2024 werden insgesamt 380 Millionen € an Bundesmitteln zusätzlich für den Küstenschutz bereitgestellt. Für Schleswig-Holstein bedeutet dies eine gewaltige Summe von 5 bis 8 Millionen € pro Jahr. Das ist eine ganze Menge an Geld, die wir für den Küstenschutz zusätzlich zur Verfügung haben.
Ich will gar nicht näher auf Zahlen eingehen. In der Antwort auf Frage 10 werden detailliert die Deiche aufgeführt, die in der Zukunft verstärkt werden müssen. Der Umfang dieser Maßnahmen beläuft sich bis zum Jahr 2015 nur an der Nordseeküste auf 142 Millionen €. Für weitere Maßnahmen sind noch einmal 153 Millionen € vorgesehen. Es wird also die schwindelerregend hohe Summe von 295 Millionen € investiert werden müssen.
Bei dem Thema Deichrückbaumaßnahmen bekomme ich immer eine Gänsehaut. Ich kann nur allen raten: Hände weg vom Rückdeichen. Damit werden nur Ängste in der Bevölkerung geschürt. Ich denke, wir sollten die Finger davon lassen.
Ein weiteres Thema ist die zweite Deichlinie. Darüber haben wir heute noch gar nicht gesprochen. Die zweite Deichlinie wurde in den 70er- und in den 80er-Jahren abgetragen. Die Kleinmengen der Mitteldeiche wurden für die Deichverstärkung verwandt. Ich meine, das war ein gravierender Fehler, der damals gemacht wurde. Für die Insel Pellworm bedeutet ein Bruch des Deichs im Westen, dass die Insel Pellworm in kürzester Zeit volllaufen würde. Die Menschen würden ertrinken. Wir brauchen die zweite Deichlinie wieder, aber auch hier denkt das Ministerium schon weiter. Ich denke, hier können wir in den nächsten Jahren erfolgreich sein.
Weil das so ist, ist es für die Inseln an der Westküste - und insbesondere für Pellworm - wichtig, für den Katastrophenfall einen Plan zu haben. Man kann die Menschen in den Häusern nicht einfach losschicken. Sie würden nicht dort ankommen, wo sie eigentlich hin sollen. Aber auch hier bekommen wir Hilfe von der Landesregierung.
Ein wichtiges Thema für die Westküste ist der flächenhafte Küstenschutz. Die Deiche müssen nicht nur hoch genug sein, vielmehr muss der Deich auch bei stürmischer See den auflaufenden Wellen genügen. Das heißt, jeder Deich ist nur so wehrhaft, wie es auch sein Vorland ist. Deshalb müssen wir unser Augenmerk wieder auf das Vorland lenken. Wir sollten auch darüber nachdenken, ob wir die Vor
landbeweidung nicht wieder für einen begrenzten Zeitraum zulassen.
Wir müssen auch in Zukunft genügend finanzielle Mittel für die Unterhaltung zur Verfügung stellen, damit die so wertvollen Lahnungsarbeiten verstärkt und weitergeführt werden können. Auch müssen wir einmal darüber nachdenken - das haben wir schon mal in Berlin diskutiert -, ob man für eine gewisse Zeit nicht die Ausgleichsmaßnahmen aussetzen kann, damit wir mehr Mittel für den Küstenschutz zur Verfügung haben.
Zusätzlich zum Küstenschutz durch Deichbau hält die Landesregierung - nach meiner Überzeugung gibt es dazu keine Alternative, das ist hier auch schon angeklungen - an den Sandvorspülungen auf den Geestinseln fest. Ich bin dem Ministerpräsidenten dankbar, dass er damals auch Sylt die 14 Millionen € zugesagt hat. Die waren auch dringend erforderlich, um die Maßnahmen endlich zu Ende zu bringen, die schon lange geplant waren.
Der Umwelt- und Agrarausschuss war Ende 2005 in Dänemark und hat sich dort über alternative Küstenschutzmöglichkeiten informiert. Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Den Stein der Weisen haben wir auch dort nicht gefunden. Auch zu den Sandvorspülungen gibt es zurzeit keine Alternative.
Untrennbar verbunden mit dem Küstenschutz - jetzt muss ich langsam auf die Zeit achten - ist in wenigen Jahren auch der Klimawandel und verbunden damit ein einhergehender Meeresspiegelanstieg. Trotz verschiedener schwer zu kalkulierender Unsicherheiten geht auch die Landesregierung von einem Meeresspiegelanstieg bis 2100 von 18 bis 59 cm aus. Das ist eine Annahme, darüber kann man spekulieren, und darüber muss man auch diskutieren.
Als tourismuspolitischer Sprecher meiner Fraktion habe ich natürlich diesen Fragenkomplex insbesondere gelesen. Mit dem Nationalpark SchleswigHolsteinisches Wattenmeer und - wenn alles gut geht, wie wir es gestern diskutiert haben - mit dem Titel „Weltnaturerbe“ verfügen wir ab Mitte dieses Jahres über zwei wertvolle touristische Etiketten. Dies zeichnet unser Land aus und bedeutet gute Aspekte für den Tourismus in Schleswig-Holstein.
Spannend fand ich auch die Aussage, die eine Verbindung zwischen Klimawandel und Tourismus
aufzeigt. Insgesamt kann man sagen, dass der inländische Küstentourismus eher ein positives Bild darstellt und dass es da keinen Dissens gibt.
Als Letztes möchte ich die Personalstärke bei den Wasserbauwerkern ansprechen. Die Anzahl der Wasserbauwerker hat sich in den letzten 20 Jahren drastisch verringert. Wir brauchen in Zukunft gut ausgebildete und reichlich Wasserbauwerker, ganz besonders auf den Inseln und Halligen. Sie werden benötigt, um die anfallenden Arbeiten an der Küste auszuführen. Insbesondere auch in Katastrophenfällen brauchen wir gut ausgebildete Wasserwerker auf den Inseln und Halligen. Hier darf es auch keine Wiederbesetzungssperre geben, Herr Minister;
denn sonst können wir uns ausrechnen, wann wir keine Wasserbauwerker mehr auf den Halligen und Inseln haben. Wir brauchen auch die gut ausgebildeten Wasserbauwerker, um andere Leute, die vor Ort sind, ob das die Feuerwehr ist oder die privaten Menschen, die uns helfen, fachlich gut anzuleiten.
Ich fasse zusammen: Auch im Küstenschutz ist Schleswig-Holstein gut aufgestellt. Festzuhalten bleibt, dass wir bei der Landesregierung in Sachen Küstenschutz in besten Händen sind. Hier wird hervorragende Arbeit geleistet, insbesondere auch in der Verwaltung, im Ministerium, aber auch vor Ort bei unserem LKN in Husum. Das ist die Verwaltung, die unser Vertrauen an der Westküste in vollem Umfang genießt.
Dennoch sind Anstrengungen auch weiterhin erforderlich, um den Herausforderungen des Klimawandels frühzeitig zu begegnen. Auf diesem Weg ist die vorliegende Antwort nur ein Mosaikstein. Ich freue mich auf die Diskussion im Umwelt- und Agrarausschuss.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich verlängere sicherlich nur sehr ungern die Redezeit, aber man kann das, was Herr Matthiessen gesagt hat, nicht einfach so stehen lassen.
Erstens. Die Stadt Husum hat kein Konzept für einen Hafen vorgelegt. Die Bürgermeisterin hat an der Sitzung des Wirtschaftsausschusses teilgenommen. Deshalb hat die Regierung richtig entschieden, das nicht zu fördern, weil keine Studie vorlag, sondern hat das Geld lieber für die Messehalle ausgegeben. Das war richtig und vernünftig.
Zweitens. Herr Matthiessen, Sie können sehr viel leichter vor der Insel Pellworm als im Husumer Hafen einen Offshore-Hafen bauen, denn sie kommen mit ihren Schiffen dort nicht hinein. Sie müssen das jedes Jahr mehrfach ausbaggern, sonst bekommen Sie diese Schiffe dort nicht hinein. Außerdem gibt es dort noch eine Kaianlage, also eine Schleuse. Ich weiß gar nicht, wie sie die Schiffe dort hineinbekommen wollen.
Drittens, und das ist für mich entscheidend: Die beiden ansässigen Firmen in Husum wollten den Offshore-Hafen nicht in Husum haben. Man kann doch keinen Offshore-Hafen in Husum bauen, wenn die ansässigen Firmen diesen gar nicht haben wollen. Dann hätte man uns zu Recht vorgeworfen, wir hätten das Geld zum Fenster herausgeworfen.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Auf Initiative der Koalitionsfraktionen von CDU und SPD hat die Landesregierung dem Parlament einen Bericht zur Förderpolitik der Tourismuswirtschaft vorgelegt. Ich möchte dem Minister, aber insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ganz herzlich für die geleistete Arbeit danken.
Der Tourismusbericht zeigt, dass die Tourismuswirtschaft in Schleswig-Holstein auf einem guten Weg ist. Darüber hinaus stellt der Bericht gute An
sätze für die weiteren Diskussionen bereit. Die Forscher sagen uns voraus, wie wir alle wissen, dass im kommenden Jahr eine Abkühlung der Konjunktur eintreten könnte. Wir müssen mal gucken, wie sich das auf unsere Tourismuswirtschaft auswirkt. Bezogen auf unser Land wird aber prognostiziert, dass Schleswig-Holstein mit einem blauen Auge davonkommen könnte. Das hängt vor allem von der robusten Wirtschaftsstruktur unserer Heimat, unseres Landes ab. Ich denke da insbesondere an das Handwerk und die Agrarwirtschaft, lieber Klaus Ehlers, aber nicht zuletzt auch an die Tourismuswirtschaft. Ich meine, da sind wir in SchleswigHolstein ganz gut aufgestellt.
Auch in schwierigen Zeiten stellt die Tourismuswirtschaft einen stabilen Wachstumsträger dar. In den ersten neun Monaten des laufenden Jahres konnte in Schleswig-Holstein bei den Gästeankünften ein Plus von 4,7 % verzeichnet werden. Wir haben damit den Höchststand von 4,7 Millionen Ankünften allein zwischen Januar und September erreichen können. Im selben Zeitraum stiegen die Übernachtungszahlen auf nunmehr insgesamt 20,2 Millionen Übernachtungen in den ersten drei Quartalen. Das ist der höchste Stand, den wir je hatten.
Die Erwartung in der heimischen Tourismuswirtschaft ist nach wie vor optimistisch. Auch für das kommende Jahr werden gute Ergebnisse vorausgesagt. Ich glaube auch, dass wir diesbezüglich recht gut aufgestellt sind. Man erwartet einen Anstieg der Übernachtungszahlen um 1,5 % bis 2 %.
Tourismusförderung, so lehren diese Zahlen, ist für Schleswig-Holstein kein Orchideenthema, nichts, was man nebenbei machen kann, wenn noch Geld übrig ist. Nein, Tourismus ist eine tragende Säule der wirtschaftlichen Entwicklung in unserem Land. Insofern bin ich dankbar, dass wir heute an dieser Stelle über den Förderbericht und über den Tourismus diskutieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der uns vorliegende Bericht macht eines deutlich: Die Neuausrichtung der Tourismusförderung in SchleswigHolstein, um die wir uns viele Jahre lang bemüht haben, ist bereits nach kurzer Zeit zu einer Erfolgsgeschichte geworden, wie dies der Herr Minister auch berichtet hat. Konzentration von Mitteln und konzeptionelle Klarheit und Ideen sind die Schlag
worte für die Neuausrichtung. Wir kommen im Tourismus nicht weiter, wenn verschiedene Gemeinden und Regionen, verschiedene Sektoren und Agenturen nebeneinander her wirtschaften. Ich bin überzeugt davon, dass es ganz wichtig ist, zusammenzustehen und dies alles gemeinsam zu entwickeln. Nur so sind wir erfolgreich.
Es bringt uns nichts, wenn wir uns in SchleswigHolstein gegenseitig das Wasser abgraben und einen künstlichen Gegensatz zwischen Nord- und Ostseetourismus aufbauen, wenn wir Debatten führen und Schlagworte hierzu austauschen. Vielmehr ist es wichtig, dass wir zusammenstehen. Beide Schwerpunkte, Nord- und Ostsee, sind für uns sehr wertvoll und sind Bestandteile unserer Werbung, auch im Tourismus.
Die Konzentration von Strukturen der Tourismuswirtschaft und auch die Bündelung von Fördermaßnahmen machen sich bezahlt. Dies hat der Herr Minister ebenfalls ausgeführt. Die neue Tourismusstrategie hat klare Zielgruppen definiert, denen unsere Ansprache gelten soll. Sie bietet Leitlinien für die Entwicklung von Tourismusregionen, an denen sich die vor Ort Verantwortlichen orientieren können und auch müssen, um in den Genuss einer Förderung zu kommen.
Das hat nichts mit einer vermeintlichen Bevormundung der Entscheidungsträger zu tun. Vielmehr gilt es, gemeinsam an einem Strang zu ziehen und vor allem den Strang in dieselbe Richtung zu ziehen.
Das ist das Entscheidende. An einem Strang ziehen viele, aber oft in unterschiedliche Richtungen.
Die Förderprogramme der Landesregierung leisten in diesem Sinn einen wertvollen Beitrag. Sämtliche Projekte der Tourismusförderung wurden in vier Programmen zusammengefasst, dem SchleswigHolstein-Fonds, dem Zukunftsprogramm Wirtschaft, dem Zukunftsprogramm ländlicher Raum und der Marketingförderung zugunsten unserer Tourismusagenturen. Als Touristiker würde ich mir natürlich wünschen, dass alle Fördermittel in einem Ministerium gebündelt wären. Dann könnte man noch attraktiver und konstruktiver fördern. Ich weiß, dies ist ein schwerer Weg. Aber vielleicht können wir daran noch arbeiten.
Allein über den Schleswig-Holstein-Fonds investieren wir über seine gesamte Laufzeit hinweg Mittel in Höhe von 9,3 Millionen € in den Bereich Tourismus. Hinzu kommt noch einmal mehr als dieselbe Summe für einzelbetriebliche Investitionsförderung und für den Bereich „kulturelles Erbe“. Auch diese Mittel kommen unmittelbar der Stärkung der Attraktivität Schleswig-Holsteins als Tourismusstandort zugute.
Das Zukunftsprogramm Wirtschaft setzt die angestoßenen Initiativen bis 2013 mit einem Gesamtfördervolumen von mehr als 140 Millionen € fort. Das Zukunftsprogramm ist so gestaltet, dass wir auch Mittel des Bundes und der Europäischen Union einwerben können, die dann ebenfalls unserem Land zugute kommen.
In ihrem gemeinsamen Antrag zum gestern verabschiedeten Doppelhaushalt für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 haben die Koalitionsfraktionen miteinander verabredet, die Modalitäten der Beteiligung des Landtages bei der Gewährung von Mitteln für die einzelbetriebliche Förderung zu verändern. Künftig wird neben dem Wirtschaftsausschuss auch der Finanzausschuss des Parlaments bei der Gewährung von Landesfördermitteln für die einzelbetriebliche Förderung noch früher und noch intensiver informiert. Dies bedeutet mehr Transparenz. Ich bin dankbar, dass wir uns hierauf verständigt haben.
An dieser Stelle möchte ich noch einmal eine Lanze für die einzelbetriebliche Förderung brechen, die sich gerade im Bereich der Tourismuswirtschaft bewährt hat: So lösten die zwischen 2005 und 2007 bereitgestellten Landesmittel im Umfang von rund 16 Millionen € allein im Bereich Tourismus Gesamtinvestitionen von mehr als 127 Millionen € aus. Dies ist eine gewaltige Summe. Hierdurch haben wir 906 Arbeitsplätze gesichert und 376 neue geschaffen. Dies ist ein großer Erfolg.
Durch einzelbetriebliche Förderung kommt es keineswegs nur zu Mitnahmeeffekten, wie oft behauptet wird. Vielmehr bewirkt unsere Förderpolitik Investitionen, die ansonsten eben nicht getätigt würden. Ob jemand, der investiert, für den Kredit 4 %, 6 % oder 8 % Zinsen zahlt, ist kurzfristig vielleicht egal. Aber der Investor überlegt durchaus, wie er investieren kann. Daher ist es auch ganz wichtig, wie die Förderbedingungen gestaltet sind. Genauso verhält es sich mit der einzelbetrieblichen Förderung. Gäbe es sie nicht, so würden auch viele Inves
titionen ganz einfach nicht getätigt, sehr zum Schaden unseres Landes und unserer Wirtschaft.
- Herr Matthiessen, Sie kommen gleich an die Reihe. Ein wenig müssen Sie noch warten.
Kürzlich haben die Tourismus-Arbeitskreise von CDU und SPD eine Klausurtagung mit den Verbänden der Tourismuswirtschaft durchgeführt und haben eine erste Zwischenbilanz der Neuausrichtung des Tourismuskonzepts gezogen. Bei dieser Konferenz ist mir insbesondere aufgefallen ist - ich bin lange genug selbst im Geschäft, dass ich dies beurteilen kann -: Die im Grunde schon vorhandene gute Zusammenarbeit wird immer besser. Das war allerdings nicht immer so. Früher war es manchmal schwierig, mit den einzelnen Tourismusverbänden zusammenzuarbeiten. Ich bin wirklich froh, dass das jetzt anders ist. Das hilft uns natürlich auch in der Tourismuspolitik.
Wichtig ist, dass sich auch kleinere Tourismusorte zusammenschließen. Im neuen Amt Südtondern ist dies gerade der Fall. Dort schließen sich sämtliche Gemeinde zu einer Tourismusorganisation zusammen. Ich denke, dies ist ein großer Vorteil, auch dann, wenn sie Fördermittel erhalten wollen.
Tourismuspolitik kann nur effektiv sein, wenn sie öffentliche Gelder nicht mit der Gießkanne verteilt. Diese zu konzentrieren und konzentriert zu fördern, ist auch unsere Absicht.
Tourismusförderung ist effektiv, wenn lokale und regionale Tourismuskonzepte in dieselbe Richtung weisen wie die Konzeption des Landes. Dass das zusammenpasst, ist für uns ganz selbstverständlich.
Noch einmal einen herzlichen Dank an die Landesregierung für den Bericht; er ist eine gute Grundlage für die Diskussion. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor zehn Jahren strandete der Holzfrachter „Pallas“ vor Amrum. Wie konnte es dazu kommen? Nach der Entdeckung eines Brandes in einer Ladeluke funkte der Kapitän auf der Höhe von Esbjerg SOS. Die Beamten im Zentralen Meldekopf in Cuxhaven hielten sich aufgrund der ihnen vorliegenden Informationen zunächst für nicht zuständig und blieben passiv. Der weitere Ablauf und die Folgen sind bekannt: 16.000 tote Seevögel, die im Öl
verendeten, und Kosten von 28 Millionen DM, die zu einem Großteil von den deutschen Steuerzahlern aufgebracht werden mussten.
Das Thema „Sicherheit auf See“ ist zehn Jahre nach dem Unglück aktuell wie eh und je. Der deutlich zunehmende Seeverkehr und der Transport gefährlicher Güter stellen uns dabei vor neue Herausforderungen. Es wurden in den vergangenen Jahren durchaus Fortschritte erzielt. Ich denke hier insbesondere an das Havariekommando und das Maritime Sicherheitszentrum. Es wäre aber eine Fehleinschätzung, zu glauben, dass wir uns nun zurücklehnen können. Es sind nämlich noch längst nicht alle Fragen gelöst, und im Notfall kann es immer noch zu einem Kompetenzgerangel kommen.
Wir müssen also alles tun, um die Wiederholung eines solchen Unglücks zu verhindern. Schrittweise geht es ja voran. So hat der Deutsche Bundestag im Juni endlich verbesserte Ausschreibungsbedingungen für einen hochseetauglichen Notschlepper in der Deutschen Bucht beschlossen. Damit hat er sich gegenüber der Verwaltung im Bundesverkehrsministerium durchgesetzt, die einen geringeren Standard befürwortet hatte.
Ich war auf der Insel- und Halligkonferenz in Cuxhaven dabei. Da habe ich erfahren, dass rund 20 Millionen € für Gebäude und für Technik zur Verfügung gestellt werden. Ich glaube, das ist schon eine große Summe, die wir nicht unterschätzen sollten. Dass sie jetzt bereitgestellt werden soll, ist ein großer Fortschritt.
Gerade das Unglück der „Pallas“ zeigt, dass Sicherheit auf See oberste Priorität haben muss. Die Beschlussfassung des Deutschen Bundestages für diesen Notschlepper muss zügig umgesetzt werden. Wir dürfen keine Zeit verlieren.
Unser großes Ziel bleibt eine nationale Küstenwache. Das hat der Innenminister auch gesagt. Dies ist umso wichtiger, als auch auf europäischer Ebene weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit auf See vorbereitet werden. Wir in Deutschland sollten in diesem Bereich Vorreiter und auch europafähig sein.
Insofern möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich begrüßen, dass die Insel- und Halligkonferenz zum 10. Jahrestag des Unglücks eine hervorragende Tagung in Cuxhaven abgehalten hat. Dort wurde eindringlich an weitere Schritte erinnert. Vor allen
Dingen möchte ich an die ehrenamtlichen Verbände - ich denke etwa an die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste -, an die Kommunen vor Ort, aber vor allem auch unserer Landesregierung unseren Dank richten. Ministerpräsident, Umweltminister und insbesondere der jetzige Innenminister setzen sich dafür ein. Das möchte ich gern lobend erwähnen.
Die Küstenwache sollte aus den maritimen Einheiten der Bundespolizei, des Zolls, der Schifffahrtsverwaltung sowie der Fischereiaufsicht und der Wasserschutzpolizei der Länder gebildet werden. Wir haben schon gehört, es gibt viele Behörden, viele Zuständigkeiten. Ich denke, dass das nicht sinnvoll ist. Wir sollten versuchen, das möglichst zusammenzuführen.
Nur so wird ein koordiniertes Eingreifen im Ernstfall auch wirklich gewährleistet. Einer muss den Hut aufhaben. Das ist nun einmal so im Leben.
Die Kooperation der am Küstenschutz beteiligten Behörden wird bereits weiter verbessert. So fahren zum Beispiel Bundespolizei und Zoll seit April auf der Nordsee erstmals gemeinsam Patrouille.
Insgesamt sind also Fortschritte zu verzeichnen, aber wir müssen am Ball bleiben und die notwendigen Maßnahmen umsetzen. Im Interesse des Umweltgedankens, aber auch im Interesse der Bevölkerung vor Ort und vor allen Dingen auch der Tourismuswirtschaft - das liegt mir besonders am Herzen - müssen wir alles tun, um höchstmögliche Gefahrenabwehr zu gewährleisten. „Pallas“ darf sich nicht wiederholen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Modernisierung und Umstrukturierung unserer Verwaltungen bringen eine große Anzahl von Gesetzesänderungen und Neuregelungen mit sich. Da ist es nicht verwunderlich, dass wir mitunter auf Vorschriften stoßen, die mit diesem Prozess nicht Schritt gehalten haben. Um einen solchen Fall geht es hier.
Durch die geplanten Änderungen sollen Neubildungen von Gemeinden und Ämtern erleichtert werden. Ihnen sollen zusätzliche Rechte im Vorfeld von Fusionen eingeräumt werden.
Vorgesehen ist zum einen, dass die Bürgermeisterwahl in neu gebildeten, hauptamtlich verwalteten Gemeinden zeitgleich mit der Wahl der Gemeindevertretung durchgeführt werden kann, möglicherweise also am 25. Mai 2008.
Auf Antrag der von der Neubildung betroffenen Gemeinden führt die Kommunalaufsichtsbehörde die öffentliche Stellenausschreibung für die neuen Gemeinden durch, die ja noch nicht wirksam gebildet worden sind. Dabei wird den Vorstellungen der von der Neubildung betroffenen Gemeinden Rechnung getragen.
Zum anderen soll auch die Amtsordnung in entsprechender Weise geändert werden. Hierdurch kann bei einem neu zu bildenden Amt die Wahl des Amtsdirektors in der konstituierenden Sitzung des
Amtsausschusses durchgeführt werden. Weil es hier einer vorherigen öffentlichen Stellenausschreibung bedarf, muss in diesem Zusammenhang zugleich das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz geändert werden. Dadurch kann die Kommunalaufsichtsbehörde die Wahltagsbestimmung im Zusammenhang mit der Stellenausschreibung bereits vor dem Wirksamwerden der Neubildung vornehmen.
Ein weiterer Punkt ist die Höchstaltersgrenze für eine Erstbewerbung um das Amt des Bürgermeisters. Die bestehende Regelung will sicherstellen, dass der erstmals zum Bürgermeister gewählte Bewerber bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand regelmäßig eine volle Amtszeit im Dienst ist. Dieser Sinn und Zweck greift aber dann nicht, wenn sich bei einer Zusammenlegung von Gemeinden einer der bisherigen Bürgermeister um eben dieses Amt in der neuen Gemeinde bewirbt. Denn hier haben wir einen Bewerber, der bereits an Ort und Stelle tätig gewesen ist.
Dementsprechend ist eine Ergänzung im Zweiten Verwaltungsstrukturreformgesetz vorgesehen, wonach die Höchstaltersgrenze bei Erstbewerbungen für die bisherigen Bürgermeister, die im Amt sind, nicht gilt. Diese können sich fortan also auch dann um das Amt des Bürgermeisters der neu gebildeten Gemeinde bewerben, wenn sie das 60. Lebensjahr bereits vollendet haben.
Ich denke, dass diese Änderungen einleuchten. Sie erleichtern die Abläufe in den Kommunen und sind somit ein kleiner Beitrag zu einem gelingenden Reformprozess.
Eventuelle kleine Änderungen können in den Gesetzentwurf noch aufgenommen werden. Deshalb möchte ich Sie bitten, den vorliegenden Gesetzentwurf von CDU und SPD an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Garg, jeder blamiert sich, so gut er kann. Wir haben schon einmal über den Offshore-Hafen Husum diskutiert. Ich habe schon damals versucht, Ihnen zu erklären, dass es nicht so ganz einfach ist, den tideabhängigen Hafen Husum zu einem Offshore-Hafen auszubauen. Nicht der Ausbau ist so schwierig, sondern der lange Anfahrtsweg. Ich sage Ihnen, dass man leichter am Tiefwasseranleger in Pellworm oder am Holmer Siel anlegen kann als im Husumer Hafen. Das ist das Erste.
Das Zweite, weswegen ich mich noch einmal gemeldet habe, ist, dass Ihr Kollege Schulze-Kölln in der Husumer Stadtvertretung bei einer Gelegenheit den Geschäftsführer von REpowering und auch von West-Ost gefragt hat, warum sie den Ausbau des
Husumer Hafens nicht unterstützt hätten. Das haben beide mit einem Satz beantwortet: Den brauchen wir nicht. Ich hätte gern gesehen, was passiert wäre, wenn der Wirtschaftsminister 11 Millionen € für den Ausbau des Hafens zur Verfügung gestellt hätte und dieses Geld hinterher nicht in Anspruch genommen worden wäre. Was wäre dann los gewesen? Das Geld steht der Region zur Verfügung. So hat der Wirtschaftsminister das gesagt. Husum hat gute Chancen, einen Teilausbau für seinen Hafen und vielleicht auch für die zweite Messehalle zu kriegen. Ich glaube, dass das Geld dort besser angelegt ist als in einem Offshore-Hafen Husum.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalen Abgabengesetzes erweitern wir für die Kommunen die Möglichkeit, eine Fremdenverkehrsabgabe zu erheben. Eine Fremdenverkehrsabgabe kann nur dann erhoben werden, wenn die Kommunen als Fremdenverkehrsort anerkannt sind. Eine Voraussetzung für die Anerkennung ist das Vorhalten einer touristischen Infrastruktur durch die Kommunen, wodurch besondere Kosten entstehen.
Nun ist das Problem aufgetreten, was mit den Kommunen ist, bei denen nur ein Gemeindeteil als Fremdenverkehrsort anerkannt ist. Die bisherige gesetzliche Regelung sieht vor, dass nur in dem anerkannten Gemeindeteil eine Fremdenverkehrsabgabe erhoben werden darf. Hier findet eine Ungleichbehandlung statt, schließlich profitiert die Kommune in Gänze von dem Tourismus. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird es künftig möglich sein, in der gesamten Gemeinde eine Fremdenverkehrsabgabe erheben zu können.
Natürlich belastet eine solche Abgabe die Tourismuswirtschaft. Grundsätzlich sprechen wir uns als CDU-Fraktion gegen weitere Belastungen der Wirtschaft aus.
Auf der anderen Seite ist es aber auch nur gerecht, wenn diejenigen, die vom Tourismus profitieren, auch einen Anteil für die Schaffung und Unterhaltung der touristischen Infrastruktur in der Kommune leisten.
Es hat künftig kein Unternehmer mehr dadurch einen Vorteil, dass er seinen Betrieb außerhalb des anerkannten Gemeindeteils ansiedelt.
Die Fremdenverkehrsabgabe leistet innerhalb der Kommunen einen Beitrag zur Finanzierung der touristischen Infrastruktur vor Ort. Sie stellt eine wichtige Einnahme dar, ohne die die Kommunen nicht in der Lage wären, das künftige touristische Angebot aufrechtzuerhalten.
Es zeichnet sich bereits heute ab, dass wir in Zukunft über weitere Neuerungen bei der Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe nachdenken müssen. So gibt es bereits Bestrebungen in der Schlei-Region, künftig eine Fremdenverkehrsabgabe nicht nur auf die Kommune zu beschränken, sondern diese auf die Region auszudehnen.
Es profitiert schließlich die gesamte Region vom Tourismus.
Eine solche regionale Ausdehnung der Fremdenverkehrsabgabe sollten wir aber sorgfältig prüfen. Auf der einen Seite kann eine solche Abgabe zu einer deutlichen Stärkung des Tourismus vor Ort führen, da sich jeder daran beteiligen muss. Es wird zu keiner Trittbrettfahrersituation kommen, bei der Betriebe bewusst keinen finanziellen Beitrag leisten wollen, aber von der bereitgestellten Infrastruktur profitieren. Die Verhinderung einer solchen Trittbrettfahrersituation ist der große Vorteil einer Fremdenverkehrsabgabe. Auf der anderen Seite bringt eine solche Abgabe aber zusätzliche Belastungen für die Tourismuswirtschaft vor Ort.
Wird sie aber wie zum Beispiel in der Schlei-Region direkt von den Betroffenen gefordert, so sollten wir uns diesem Anliegen nicht verschließen. Daher beantrage ich, den vorliegenden Gesetzentwurf federführend an den Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen.
Ich mache das sehr kurz! Frau Präsidentin, ich muss noch einmal auf den Kollegen Garg eingehen. Ich hätte mich eigentlich gefreut, wenn Herr Kollege Hildebrand den Redebeitrag heute gebracht hätte.
- Das hat damit gar nichts zu tun.
Er ist auch Vermieter und kann das vielleicht ein bisschen besser einschätzen.
Man kann gern sagen, dass man die Fremdenverkehrsabgabe oder auch die Kurtaxe abschaffen will. Dann muss man aber für Ersatz sorgen, weil man das vor Ort irgendwie regeln muss. Ich komme aus einer kleinen Fremdenverkehrsgemeinde. Wenn wir diese Einnahmen nicht hätten, müssten wir das irgendwie anders regeln. Ich bin sehr dafür, darüber zu reden, sie abzuschaffen. Kein Problem.
Ich möchte aber mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, ein privates Wort aus meiner Firma, aus meinem Geschäft sagen: Worüber reden wir überhaupt? Was kostet die Fremdenverkehrsabgabe einen Unternehmer? Ich sage Ihnen: Ich mache zwei Drittel meines Geschäfts mit den Touristen und nur ein Drittel mit den Einwohnern. Ich bezahle keine 1.000 € Fremdenverkehrsabgabe. Ich würde freiwillig 2.000 € Fremdenverkehrsabgabe bezahlen, wenn ich dafür den Tourismus auf Pellworm erhalten kann.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Dank eines wunderschönen Sommers wird der Tourismus in Schleswig-Holstein im Jahre 2006 auf der Sonnenseite stehen. Von Januar bis Ende September 2006 fanden rund 19,5 Millionen Übernachtungen in den größeren Beherbergungsstätten des Landes und auf den Campingplätzen statt. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 2,8 %. In diesem Zeitraum ist die
Zahl der Ankünfte ebenfalls gestiegen, und zwar um 5 % auf 4,3 Millionen. Diese Zahlen sind ein toller Erfolg.
Wir dürfen uns auf diesen schönen Zahlen aber nicht einfach ausruhen, denn wir wissen nicht, ob der Sommer 2007 wieder genauso schön wird.
Vielmehr müssen wir alles daransetzen, die bisherige Entwicklung zu verstetigen. Das bedeutet: Schleswig-Holstein muss wieder das Tourismusland Nummer eins an der Küste werden.
Die besten Voraussetzungen, um dieses Ziel zu erreichen, haben wir. Die Regierungsfraktionen haben heute einen Antrag eingebracht, der die Landesregierung bei der Umsetzung des neuen Tourismuskonzeptes unterstützen soll. Wir sind der festen Überzeugung, dass das von Roland Berger erarbeitete Handlungskonzept den richtigen Weg beschreibt. Schleswig-Holstein kann es sich nicht leisten, dass der bedeutendste Wirtschaftszweig des Landes seit Jahren rückläufig ist. Das Gutachten von Roland Berger beziffert den jährlichen Wertschätzungsverlust auf rund 500 Millionen €.
Ursache hierfür ist eine unter allen Beteiligten nicht abgestimmte landesweite Tourismuspolitik. Roland Berger nennt in diesem Zusammenhang folgende gravierende Schwachpunkte: erstens keine fokussierte Marketingstrategie, zweitens eine unbefriedigende touristische Infrastruktur, drittens kleinteilige und ineffiziente Strukturen und Prozesse und viertens eine in der Vergangenheit auch unzureichend strukturierte Förderpolitik des Landes. Diese Schwachstellen haben in der Vergangenheit dazu geführt, dass sich die wirtschaftliche Lage des Tourismus in unserem schönen Urlaubsland kontinuierlich verschlechtert hat.
Jetzt ist der Punkt gekommen, das Ruder beherzt in die Hand zu nehmen, um Schlimmeres zu verhindern. Wir begrüßen es daher ausdrücklich, dass mit dem neuen Handlungskonzept eine Neuausrichtung des schleswig-holsteinischen Tourismus in Richtung der Erfordernisse in einem modernen Urlaubsland stattfinden wird.
Wir unterstützen die Fokussierung auf drei Zielgruppen, die künftig gezielt beworben werden sollen. Dies ist eines der zentralen Elemente der strategischen Neuausrichtung des schleswig-holsteinischen Tourismus.
Ebenso bekennen wir uns zu den 13 Leitprojekten der einzelnen Handlungsfelder. Wir unterstützen die Landesregierung dabei in ihrem Bestreben, die Förderpolitik neu auszurichten, wie es im Handlungskonzept auch gefordert wird. Es muss zukünftig sichergestellt werden, dass vor einer Förderzusage die touristische Bedeutung eines Projektes überprüft wird. Ebenso bekennen wir uns ausdrücklich zu dem Leitprojekt 2. Aus unserer Sicht bedarf es einer Reorganisation der Landes- und Regionalorgane. Wie eine solche Reorganisation stattfinden wird, ist bisher noch offen. Sie muss mit den Betroffenen - dies betone ich - abgestimmt werden.
Wir bekennen uns zu der erfolgreichen Arbeit der Regionalverbände. Das darf aber nicht bedeuten, dass sich diese künftig notwendigen Veränderungen verschließen. Nur wenn in Schleswig-Holstein alle gemeinsam an einem Strang ziehen, wird die erforderliche Kehrtwende im Tourismus zu erreichen sein. Unser Ziel bleibt es, das Urlaubsland Nummer eins an der Küste zu werden. Ich glaube, alle Beteiligten sind sich dessen bewusst. Dies machte auch der Tourismustag in Travemünde in der vergangenen Woche deutlich. Alle Beteiligten haben meiner Meinung nach die Kernaussagen des Handlungskonzepts akzeptiert.
Insofern möchte ich an dieser Stelle der Landesregierung und insbesondere dem Wirtschaftsminister Dietrich Austermann für den beharrlichen Einsatz danken, den schleswig-holsteinischen Tourismus nach vorn zu bringen.
Ich hoffe auf eine breite Unterstützung aller Fraktionen und hoffe, dass Sie unserem Antrag zustimmen. Setzen wir ein Signal für alle Beteiligten, dass die Politik in Schleswig-Holstein hinter dem Tourismuskonzept der Landesregierung steht und sich für eine Neuausrichtung des Tourismus ausspricht!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Dezember 2005 wurde die Landesregierung auf Initiative von CDU und SPD hin gebeten, in der 11. Tagung - also heute - einen Bericht über die Entwicklung des Tourismus in Schleswig-Holstein vorzulegen. Dieser umfangreiche Bericht liegt nun vor. Zunächst möchte ich Herrn Minister Austermann und seinen Mitarbeitern herzlich für diesen ausführlichen Bericht danken.
Der Bericht zeigt, welche Anstrengungen vom Land Schleswig-Holstein in der Vergangenheit unternommen wurden, um den Tourismus zu stärken. So wurden - und das ist aus meiner Sicht eine beeindrucke Zahl - im Rahmen des Regionalprogramms 2000 insgesamt 107 Millionen € für touri
stische Projekte zur Verfügung gestellt. Dieses Geld ist gut angelegt, wie unter anderem in Kapitel 2 nachzulesen ist.
Um im nationalen und internationalen Wettbewerb bestehen zu können, müssen wir uns eindeutig positionieren und die Stärken betonen. Zu diesen Stärken zähle ich den Kulturtourismus, den Wassertourismus, den Städte- und Jugendtourismus sowie den Gesundheits- und Wellnesstourismus. Hier gilt es weiter voranzukommen.
Analysiert man aber heute die Situation des Tourismus in Schleswig-Holstein, so kommt man um zwei entscheidende Tatsachen nicht herum. Erstens. Der Tourismus ist für die wirtschaftliche Entwicklung Schleswig-Holsteins von großer Bedeutung. In der Tourismusbranche werden rund 4,5 Milliarden € Umsatz erwirtschaftet, und etwa 130.000 Menschen sind da beschäftigt. Es freut mich daher ganz besonders, dass die Förderung des Tourismus innerhalb der Landesregierung einen hohen Stellenwert genießt.
Das hat auch Ministerpräsident Peter Harry Carstensen in seiner Regierungserklärung am 25. Mai 2005 ganz deutlich gesagt. Aber, meine Damen und Herren, trotz dieser beeindruckenden Daten dürfen wir nicht das eigentliche Problem der Tourismuswirtschaft Schleswig-Holsteins übersehen. Damit komme ich zu dem zweiten Punkt meiner Analyse.
Die Zahl der Übernachtungen in Schleswig-Holstein ist in den letzten zehn Jahren rückläufig, obwohl im Bundesdurchschnitt knapp 10 % Zuwachs zu verzeichnen ist. Diese Entwicklung gilt es umzukehren. Ich glaube, wir haben Anfang der 90er-Jahre den entscheidenden Fehler gemacht, als wir zu sehr auf den sanften Tourismus gesetzt haben, während andere Mitbewerber geklotzt haben. Ich finde, da haben wir ein bisschen die Zeit verschlafen. Das will ich aber nicht kritisch anmerken; das ist nur eine Feststellung. Wir an der Westküste - ich denke da auch an meine Gemeinde - haben es damals so ähnlich gemacht.
Minister Austermann hat auch die ITB erwähnt, auf der Frau Poersch und ich waren. Ich muss sagen, erstmalig hat sich Schleswig-Holstein da ganz besonders gut präsentiert. Wer den Stand gesehen hat - der war in den Zeitungen und auch im Fernsehen zu sehen -, hat gemerkt, dass das schon ein sehr guter Stand war, auf dem wir uns erstmals alle zusammen dargestellt haben. Das war, glaube ich, ein großer Gewinn.
Ich begrüße es daher ausdrücklich, dass sich die Landesregierung entschieden hat, gemeinsam mit dem Tourismusverband, dem Hotel- und Gaststättenverband, den Industrie- und Handelskammern sowie der TASH Schleswig-Holstein eine schonungslose Analyse des Tourismus in SchleswigHolstein vorzunehmen und ein Handlungskonzept für die Neuausrichtung des Tourismus in Schleswig-Holstein zu entwickeln. Wir benötigen eine objektive Stärken- und Schwächenanalyse schleswigholsteinischer Tourismuswirtschaft, in der bisherige tourismuspolitische Aktivitäten unabhängig bewertet werden. Ich erwarte von diesem Gutachten konkrete Vorschläge, die den Tourismus im Lande verbessern. Ich erwarte aber auch, diese Vorschläge dann unverzüglich umzusetzen. Erste Schritte für eine Stärkung des Tourismus in Schleswig-Holstein haben wir bereits unternommen. Mit der Neufassung der Bäderregelung haben wir gegenüber Mecklenburg-Vorpommern einen entscheidenden Wettbewerbsnachteil beseitigt.
Über den Schleswig-Holstein-Fonds werden in den nächsten drei Jahren rund 3,4 Millionen € für die Modernisierung von Beherbergungsbetrieben bereit gestellt. Die im Jahre 2004 gestartete Investitionsoffensive muss fortgesetzt werden, um das touristische Angebot in Schleswig-Holstein zu verbessern. Unser Ziel muss es sein, jedes Jahr besser zu werden, mindestens den zweiten Platz in der Tabelle der beliebtesten Bundesländer einzunehmen. Ich glaube, das werden wir auch gemeinsam erreichen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Schleswig-Holstein verfügt über eine Küstenlänge von etwa 1.200 km. Ein Viertel der Bevölkerung lebt innerhalb eines 3 km breiten Küstenstreifens. Die Nordsee und die Ostsee sowie die Küsten stellen für Schleswig-Holstein einen Raum mit einer außerordentlich großen wirtschaftlichen Bedeutung dar. Zentrale Aufgabe des Landes muss es daher sein, diesen Raum für die weitere Entwicklung unseres Landes erfolgreich zu nutzen. Wird jedoch im Allgemeinen ein Raum wirtschaftlich entwickelt, so ist das nicht immer ohne Konflikte möglich. Das gilt natürlich auch für die Küstenabschnitte. Insofern freut es mich ausdrücklich, dass die Landesregierung nun den Raumordnungsbericht
Küste und Meer 2005 vorgelegt hat, wie es die anderen Küstenländer Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern bereits getan haben.
Mit diesem vorliegenden Bericht findet eine Raumordnung über die Küstenlinie hinaus in dem Meeresbereich bis zur 12-Seemeilen-Grenze statt, so wie es die Ministerkonferenz für Raumordnung den Mitgliedstaaten empfohlen hat. Es werden die Ziele und Grundsätze der Raumordnung an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst.
Es freut mich, dass es erstmals einen umfassender Überblick über die raumbedeutende Nutzung am und im Meer gibt, wodurch eine Sensibilisierung für raumrelevante Problemstellungen erreicht wird. Wie wichtig eine solche Sensibilisierung ist, zeigt bereits ein kurzer Blick auf die dem Bericht beigefügte Karte. Die Karte zeigt, wie eingeschränkt die Nutzungsmöglichkeiten bereits sind, der Minister hat darauf hingewiesen.
Gerade diese Nutzungen sind für Schleswig-Holstein aber von besonderer Bedeutung und daher muss alles getan werden, um Konflikte zwischen diesen zu vermeiden. Insbesondere wir Menschen an der Westküste wissen, was es bedeutet, wenn sich an einem potenziellen Konflikt ein tatsächlicher Konflikt entzündet. Ich möchte an dieser Stelle nur an die Diskussion um die Offshore-Windkraftanlagen, an den Naturschutz auf Eiderstedt oder an das Nationalparkgesetz erinnern.
Umso wichtiger ist es, dass die Konfliktpotenziale eindeutig identifiziert und entsprechend behandelt werden. Der Raumordnungsbericht Küste und Meer kann einen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten leisten. Für diese ausführliche Darstellung möchte ich mich im Namen der CDU-Fraktion ganz herzlich bei dem Minister und seinen Mitarbeitern bedanken. Ich finde, dass das ein ganz toller Bericht ist.
Ich kann nur jedem, der den Bericht noch nicht gelesen hat, empfehlen, ihn noch einmal zu lesen. Ich mache es deshalb auch ein Stück kürzer, damit Kollege Magnussen noch zu Wort kommen kann. Ich möchte in Absprache mit meiner sehr verehrten und geschätzten Kollegin von der SPD empfehlen, dass wir diesen Bericht federführend dem Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend dem Wirtschaftsausschuss und dem Umwelt- und Agrarausschuss überweisen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich mache es kurz. Ich will Ihnen ehrlich sagen, als ich das erste Mal davon hörte, dass in Husum ein Offshore-Hafen gebaut werden soll, war ich erschrocken.
- Mit aller Ernsthaftigkeit sage ich: Ich weiß, wovon ich rede, das können Sie mir abnehmen. In Husum - so wie das ursprünglich angedacht war einen Offshore-Hafen zu bauen, kann nicht funktionieren. Das kann nicht gehen. Ich weiß, wo ich herkomme. Wir haben einen tideabhängigen Hafen. Wenn Sie das wollen, dann müssen Sie nicht nur den Hafen tidefrei machen, sondern Sie müssen auch die ganze Zufahrt tidefrei machen. Sonst wird das nicht funktionieren. Ich lebe seit über 30 Jahren auf Pellworm. In diesen Jahren haben wir mehrfach drei Wochen und länger keinen Fährverkehr zwischen Pellworm und Nordstrand gehabt. Stellen Sie sich vor, wir haben in Husum die Situation, dass Sie tage- und wochenlang keine Möglichkeit haben, den Hafen anzulaufen. Von wo aus wollen Sie die Offshore-Anlagen dann versorgen?
Ich sage Ihnen nun etwas zur Praxis: Das kleine Einmaleins eines Bürgermeisters, einer Bürgermeisterin oder auch einer Verwaltung ist es, vernünftige Anträge zu stellen. Ich gehe davon aus, dass das jeder kann. Es geht aber auch darum, abgestimmte Konzepte und Machbarkeitsstudien abzuliefern. Wenn ich die nicht abliefere, dann gibt es auch kein
Geld. So einfach ist das. Das haben wir nicht erlebt. Ich will Ihnen nicht verraten, wie viele Anträge ich während meiner 15-jährigen Zeit als Bürgermeister gestellt habe. Ich will Ihnen schon gar nicht verraten, wie viel Geld ich in diesen 15 Jahren aus Kiel abgeholt habe. Mir ist keine Machbarkeitsstudie und kein Konzept abgelehnt worden, weil wir diese immer mit den Ministerien abgesprochen haben. Insofern wird das auch in Zukunft so funktionieren.
Die Schleuse wurde angesprochen und ich habe vom Ostwind gesprochen. Wenn Sie 14 Tage lang keinen Ostwind haben, dann kommen Sie nicht nach Husum hinein; so einfach ist das. Ich möchte mit einem Zitat enden. Es gab ehemals den Bürgermeister Gurlitt in Husum. Er sagte: „War uns Haben beetn natter, denn güng uns dat allens beter.“ Ich denke, mit diesem Wort kann man viel anfangen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen die Wirtschaft stärken, wir wollen Bürokratie abbauen und wir wollen Schleswig-Holstein attraktiver für Urlauber machen. Deswegen setzen wir uns für eine Veränderung des Ladenschlussgesetzes ein.
Die Bund-Länder-Kommission zur Reform der föderalen Strukturen ist im Dezember vergangenen Jahres leider gescheitert. Dennoch bleibt festzuhalten, dass in der Kommission Einigkeit darüber bestand, die Gesetzgebungskompetenz für den Ladenschluss auf die Bundesländer zu übertragen. Wir rechnen nicht mit einer Wiederbelebung der Kommission. Auf der Grundlage der erzielten Verständigung werden wir auf Bundesebene aber die nächsten Schritte unternehmen und die Interessen Schleswig-Holsteins wahren. Wir hoffen, auf Bundesebene die nötige Unterstützung zu finden, um landesspezifische Ladenschlussregelungen umsetzen zu können.
Wir wollen darüber hinaus mit unserem Antrag die so genannte Bäderregelung ausweiten. Diese Regelung, die im Kern bereits über 47 Jahre alt ist, muss der Entwicklung in Schleswig-Holstein angepasst werden. Hierbei geht es jedoch um eine für die Jahre 2006 bis 2008 befristete Ausnahmegenehmigung. Die Ausweitung der Öffnungszeiten der Geschäfte an Nord- und Ostsee soll sich der saisonalen Entwicklung anpassen und zugleich mit den Wettbewerbern in Mecklenburg-Vorpommern Schritt halten. Die vorgesehene Ausweitung betrifft sowohl längere Öffnungszeiten als auch eine Verlängerung der jährlichen Saison um nahezu zwölf Wochen. Künftig sollen Verkaufsstellen ab dem 1. Januar bis zum 31. Oktober und vom 15. Dezember bis zum 31. Dezember geöffnet sein. Die tägliche Öffnungszeit soll sich an Sonn- und Feiertagen von 11 bis 19 Uhr erstrecken, werktags bis 22 Uhr.
Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, möchte ich darauf hinweisen, dass sich die vorgesehene Regelung auf zu benennende Orte und bestimmte Waren bezieht, insbesondere auf Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs.
Die Neufassung der Bäderregelung, die ab 2006 greifen soll, wird in einem ordentlichen Verfahren mit den Beteiligten diskutiert. Besonderes Gewicht haben dabei die Kirchen und die Gewerkschaften. Über
deren Interessen werden wir uns nicht einfach hinwegsetzen, sondern sie einbeziehen. Im Antrag von CDU und SPD nehmen daher die Belange der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen breiten Raum ein. Schutzauflagen sind bei einer veränderten Bäderregelung unumgänglich. Auf diese geht der Antrag daher ausdrücklich ein. Wir werden im weiteren Verfahren sehen, wie weit dies für die Gewerkschaften kompatibel ist. Wir haben großen Wert darauf gelegt, in den von der Bäderregelung betroffenen Orten eine einvernehmliche Regelung mit den örtlichen Kirchengemeinden zustande zu bringen. Für die Christlich-Demokratische Union ist dies ein besonderes Anliegen. Wir wollen auch weiterhin christliche Werte und Traditionen in unsere Überlegungen einbeziehen.
Auch die Belange der Familien sind im Antrag einbezogen, insbesondere die Bereitstellung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Auch dies ist uns ein wichtiges Anliegen.
Dem Antrag der FDP, der insbesondere das Ziel verfolgt, die Ladenschlusszeiten vollständig aufzuheben, können wir nicht folgen. Die FDP ist mit ihrem Wunsch, alles zu liberalisieren, was nicht rechtzeitig in Deckung geht, ein wenig über das Ziel hinausgeschossen.
Die völlige Freigabe von Ladenöffnungszeiten berücksichtigt in keiner Weise schutzwürdige Interessen.
- Ich komme noch darauf. - Mögliche Einwände zum Beispiel von kirchlichen Vertretern oder Arbeitnehmervertretern finden keinen Raum, ebenso wenig die Interessen der betroffenen Gemeinden mit ihren Kureinrichtungen. Der Einkauf rund um die Uhr und in ganz Schleswig-Holstein ohne Rücksicht auf bestimmte Feiertage mag für einige Bürgerinnen und Bürger reizvoll sein. Dies reicht aber nach meiner Meinung nicht aus, um alle Werte und Traditionen über Bord zu werfen. Die Tatsache, dass zum Beispiel Krankenhäuser, Polizei und Feuerwehr 24 Stunden täglich für uns im Einsatz sind, ist kein hinreichendes Argument, den Konsum mit denen, die für das Gemeinwohl tätig sind, gleichzusetzen.
Wir werden daher den Antrag der FDP ablehnen und mit dem Antrag der Grünen ebenso verfahren, der
Regelungen schaffen will, die rechtlich problematisch sind.
Wir brauchen Veränderungen, um mit unseren Mitbewerbern mithalten zu können und unsere Position im Tourismus zu festigen. Stillstand bedeutet Rückschritt, gerade das können wir uns aber am wenigsten erlauben. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass wir zügig vorankommen.
Herr Garg, erlauben Sie mir noch ein persönliches Wort. Ich glaube schon, dass Sie mit Ihrem Beitrag ein bisschen blauäugig waren. Ich komme aus einem kleinen mittelständischen Betrieb mit 10 Mitarbeitern, einem Saisonbetrieb. So einfach, wie Sie das hier vorgetragen haben, ist das weiß Gott nicht. Reden Sie doch einmal mit mehr Leuten darüber.
Ich beantrage daher, heute in der Sache abzustimmen.