Günter Neugebauer

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Last Statements

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der hinter uns liegende Untersuchungsausschuss war eine Veranstaltung der Superlative: fast drei Jahre Bearbeitungszeit, 86 Sitzungen, 42 Zeugen, die wir teilweise mehrfach gehört haben, 172 Aktenordner Beweismaterial, Hunderttausende Euro Kosten und 13 Landtagsabgeordnete, die fast drei Jahre lang von wichtigeren Aufgaben im Land und im Wahlkreis abgehalten worden sind. Hinzu kommen große Ankündigungen, schwere Geschütze und schillernde Zeugen. Schließlich das Resümee: ein grandioses Scheitern der Opposition mit ihrem Versuch, die Ministerpräsidentin mit einer beispiellosen Schmutzkampagne zu Fall zu bringen.
Dieser Aufwand, meine Damen und Herren, war also notwendig, um letztlich zu der Erkenntnis zu kommen, dass an den von Ihnen lautstark vorgetragenen Vorwürfen nichts dran ist. Zu dieser Feststellung hätte man auch nach kurzer Zeit der Beweisaufnahme kommen und den Rest der Justiz überlassen können.
Aber die Versuchung, diese Kampagne gegen die Ministerpräsidentin zunächst bis zur Bundestagswahl 2002, dann bis zur Kommunalwahl 2003 und letztlich bis zur Landtagswahl 2005 zu fahren, war einfach zu groß.
Dabei war schon die Einsetzung des Untersuchungsausschusses begleitet von Pleiten, Pech und Pannen. Vier Landtagsanläufe brauchte die CDU, um endlich einen Antrag vorzulegen, der eine einigermaßen brauchbare Arbeitsgrundlage des Ausschusses darstellte und rechtsstaatlichen Grundsätzen gerade noch entsprach. Die Opposition war offenkundig so volltrunken von der Vorstellung, nun das erreichen zu können, war ihr in Wahlen nicht gelungen war, dass man neben der handwerklichen parlamentarischen Sorgfalt auch noch den Anstand und rechtsstaatliche Grundsätze mehr und mehr sausen ließ.
Dies galt umso mehr, meine Damen und Herren, als sich dann nach wenigen Sitzungen in der Beweisaufnahme immer deutlicher herausstellte, dass an den Vorwürfen der Opposition und namentlich des Kollegen Kayenburg gegenüber der Ministerpräsidentin, diese habe von den Machenschaften von Dr. Pröhl & Co. gewusst und diese gedeckt, nichts übrig bleiben würde. Statt aber nun, wie von uns gefordert und eigentlich zu erwarten, die Sache zu einem zügigen Ende zu führen, ging die CDU erst richtig in die Vollen.
Dennoch gaben die häufig ganztätigen Vernehmungen von Auskunftspersonen trotz - das muss ich leider sagen - des inquisitorischen Eifers des Obmanns der CDU-Fraktion nichts Sensationelles her. Das hielt insbesondere die CDU nicht davon ab, ihr Kesseltreiben gegen Frau Simonis fortzusetzen. Was mussten wir nicht alles von der Opposition hören und lesen! Ich will aus Zeitgründen nur Beispiele nennen: Simonis hat gelogen. Unrichtige Aussagen von Simonis im Untersuchungsausschuss. Eine weitere falsche Aussage. Frau Simonis hat bereits vor dem Untersuchungsausschuss nachweislich mehrfach die Unwahrheit erklärt. Oder: Heide Simonis hat den Filzausschuss offenbar belogen. Oder: Simonis ist mit ihren Aussagen am Ende - Beweise für diese schweren Anschuldigungen ist die CDU leider schuldig geblieben, meine Damen und Herren.
Diese Entgleisungen waren nicht nur das Werk eines außer Kontrolle geratenen Obmanns der CDUFraktion, sondern sie wurden auch von der CDUFührung befördert. So erklärte der Kollege Kayenburg - ich muss schon sagen - unbelastet von jeglicher
durch eigene Mitarbeit im Ausschuss erworbener Kenntnis der Sachlage am 11. Juni 2003 vor der Presse: Simonis soll zurücktreten. Die Regierungschefin habe den Filzuntersuchungsausschuss belogen und behindere die Aufklärung der Kieler-Schloss-Affäre. Daher, so Kayenburg, müsse sie über einen Amtsverzicht nachdenken. Zwar - ich habe noch einmal nachgeguckt - weist das Landtagshandbuch Sie, Herr Kayenburg, nicht als versierten Strafjuristen aus,
aber Sie haben Ihren Ausführungen gleich das Urteil folgen lassen. Auch das will ich Ihnen nicht vorenthalten. Kayenburg: Für mich würden die Fakten für einen Indizienprozess immer ausreichen.
Aber, meine Damen und Herren, es kam noch schlimmer. Nachdem im Verlauf des Verfahrens ein früherer Geschäftspartner von Dr. Pröhl in der Untersuchungshaft verstarb sowie der Hamburger Unternehmer Falk Brückner, mit dem Dr. Pröhl bekanntlich das Projekt Kieler Schloss realisieren wollte, einer Herzattacke erlag, witterte die CDU-Fraktion ganz finstere Mächte am Werk. Am 6. Dezember 2002 mussten wir von Herrn Kayenburg lesen: „Es fällt schwer, angesichts so vieler Merkwürdigkeiten an Zufall zu glauben.“ Im „Hamburger Abendblatt“ konnten wir lesen: „Andere CDU-Aufklärer flüstern, sie wollten sich gar nicht vorstellen, dass Ministerpräsidentin Heide Simonis etwas damit zu tun haben könnte.“
Aber der makabre Höhepunkt dieses Versuches, die Ministerpräsidentin mit diesen Todesfällen in direkte Verbindung zu bringen, stellte dann ein Beweisantrag der CDU-Fraktion dar. Sie beantragte allen Ernstes die Beiziehung der Todesermittlungsakten. Meine Damen und Herren, allein dafür müssen sie sich schämen!
Im Übrigen ist dieser Antrag bis zum heutigen Tage von Ihnen nicht zurückgezogen worden.
Bei so viel Entschlossenheit mochte auch der CDULandesvorsitzende Carstensen nicht zurückstehen und stärkte seine Aufklärungstruppe im Landtag mit folgender Presseerklärung vom 17. September 2003 den Rücken:
„Schon jetzt steht fest: Es wurden Unwahrheiten gesagt.“
- Sagt Carstensen, denn er war ja dabei.
„Die Ministerpräsidentin ist in schwere Widersprüche verstrickt und angeschlagen …“
Darüber hinaus wurden, gestützt auf das Minderheitenrecht, aber leider zulasten der Landeskasse zahlreiche Personen als Zeugen geladen, die ersichtlich am Geschehen nicht oder nur am Rande beteiligt waren. Bei diesen Beweiserhebungen ins Blaue hinein ging es offensichtlich nur darum, zu erreichen, dass irgendetwas hängen bleiben möge und die Arbeit des Ausschusses - dies geschah ja erfolgreich - bis in die Nähe der Landtagswahl gerückt werden könne.
Was wurde nun in der Sache festgestellt? Ich will die Ergebnisse der Beweisaufnahme wegen der knappen Zeit kurz zusammenfassen: Es gab keine Regierungsaffäre, sondern es gab eine Affäre Lohmann und Dr. Pröhl. Die Untersuchung hat ergeben, dass in beiden Tatkomplexen die Betroffenen Dr. Pröhl und Dr. Lohmann über längere Zeiträume Nebentätigkeiten ohne Kenntnis oder Genehmigung ihres Dienstherrn ausgeübt haben.
Lassen Sie mich mit dem Komplex Dr. Lohmann oder SAP-Vergabeverfahren beginnen: Der Betroffene Dr. Lohmann wurde durch das Amtsgericht Kiel wegen Betruges zu einer Geldstrafe verurteilt, da er seine Nebeneinkünfte nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, angegeben hatte. Ein Verfahren wegen Bestechlichkeit wurde bekanntlich eingestellt.
Hätte er seine Beratertätigkeiten vorschriftsmäßig angezeigt, hätte ihm die oberste Dienstbehörde, das Finanzministerium, diese Nebentätigkeit entsprechend Landesbeamtengesetz nicht genehmigen können.
Die Untersuchung - darauf lege ich großen Wert - hat keine Hinweise darauf erbracht, dass Mitglieder oder Beschäftigte der Landesregierung oder Abgeordnete über die Nebentätigkeiten des Dr. Lohmann unterrichtet waren.
Bei der Beschaffung eines Mittelbewirtschaftungs- und Kostenleistungsrechnungsprogramms für die Landesregierung ist es unstrittig zu Verstößen gegen das Vergaberecht und das Haushaltsrecht gekommen. Das hätte allerdings auch der Finanzausschuss feststellen können. Die Landesregierung - das begrüßen wir - hat hieraus Konsequenzen gezogen.
Wichtig ist uns hervorzuheben, dass sich an keiner Stelle auch nur im Ansatz Hinweise darauf ergeben haben, dass es hier Filz oder gar Korruption gegeben hat. Es hat formale Mängel gegeben, aber inhaltlich lief alles transparent und korrekt ab. Die formalen Mängel waren unstrittig vermeidbar. Für die Vermeidung dieser formalen Mängel, Kollege Kubicki, war
aber nicht die politische Leitung des Hauses, sondern die zuständige Abteilung verantwortlich.
Ich komme nun zu der Affäre, die mit dem Namen Dr. Pröhl verknüpft ist: Dr. Pröhl hat nach unseren Feststellungen über mehrere Jahre Nebentätigkeiten ausgeübt, die zumeist in direkter Verbindung zu seinen dienstlichen Aufgaben standen und daher wegen der Gefahr von Interessenkollisionen nicht genehmigungsfähig waren. Ohne Wissen der Landesregierung war Dr. Pröhl unter anderem an der Firmengruppe B & B Falk Brückners beteiligt, welche, wie wir wissen, das Kieler Schloss aus Landesbesitz kaufen und zu einer Seniorenresidenz umbauen wollte. Dr. Pröhl hat hier nach unseren Erkenntnissen mit erheblichem zeitlichen Aufwand, und zwar während seiner Dienstzeit, das Projekt mit vorbereitet, Verhandlungen mit Investoren und Betreibergesellschaften geführt, Verträge geschlossen sowie Firmen gegründet.
Die Gründe des Verhaltens von Dr. Pröhl haben wir sehr aufwendig untersucht. Sie liegen nach unseren Erkenntnissen in seiner wirtschaftlichen Situation. Pröhl wollte sich eine berufliche Zukunft außerhalb des Landesdienstes aufbauen, um nach dem Ende des EXPO-Projektes gemeinsam mit Falk Brückner das ganz große Geld verdienen zu können. Hierzu nutzte Dr. Pröhl seine dienstlichen Kenntnisse und Kontakte, um in der B & B-Firmengruppe Projekte vorzubereiten, die später gemeinsam ausgeführt werden sollten.
Im Falle des Projektes Kieler Schloss hat Dr. Pröhl die Staatskanzlei erst im September 2001 darüber unterrichtet, dass er - Zitat - „vorsorglich“ als Vorstand bei der B & B Relations AG eingetragen sei, dort keine Tätigkeit ausübe und die Gesellschaft noch keine Geschäftstätigkeit aufgenommen habe. Dass er dort schon seit Monaten auch während seiner regulären Dienstzeit gemeinsam mit Falk Brückner das Projekt Kieler Schloss vorbereitete, verschwieg er ebenso wie seine anderen Vorstands- und Geschäftsführpositionen in der B & B-Gruppe. Als der Schwindel im Februar 2002 aufflog, versuchte Dr. Pröhl, sich durch die Behauptung zu entlasten, die Staatskanzlei und die Ministerpräsidentin seien über seine Tätigkeiten seit langem informiert und hätten diese gebilligt.
Insbesondere die Behauptung Dr. Pröhls, die Ministerpräsidentin sei eingeweiht gewesen, weckte bei CDU und FDP Begehrlichkeiten, hinter denen eine seriöse Untersuchung der Vorgänge durch die Opposition zwangsläufig zurückstehen musste. So wurden die abenteuerlichen Behauptungen von Dr. Pröhl, wann und bei welchen Gelegenheiten er die Ministerpräsidentin über seine Tätigkeit für B & B informiert
haben will, von der CDU-Fraktion kurzerhand zur Wahrheit erhoben.
Sie, Herr Oppositionsführer Kayenburg, versuchten sich am 8. Juni 2003 gar als Astrologe und verstiegen sich zu der Vorhersage, „die Ministerpräsidentin werde den Sommer 2003 politisch nicht überleben“. Wie wir heute mit Blick auf die Regierungsbank feststellen können, ist sie noch im Amt und, wie wir sehen, putzmunter.
Da die pröhlschen Märchen über ein angebliches Wissen der Ministerpräsidentin durch zahlreiche Zeugen, Unterlagen und Gerichtsentscheidungen inzwischen sämtlich widerlegt wurden, hat die CDU nun allerdings ein Problem mit ihrem Kronzeugen Dr. Pröhl. Der darf dies alles nämlich aufgrund von Gerichtsbeschlüssen nicht mehr behaupten und muss sich sogar in Berlin wegen des Verdachts der Abgabe falscher eidesstattlicher Versicherungen gerichtlich verantworten. Was tut die CDU? Sie löst das Problem durch Ignoranz der Fakten. In ihrem Bericht bleiben die Behauptungen einfach stehen und die ihr unangenehmen Fakten werden weggelassen.
Für die SPD-Fraktion steht jedenfalls außer Zweifel, dass die Landesregierung - insbesondere die Ministerpräsidentin - erstmals in Verbindung mit der Berichterstattung über die Vorgänge um das Kieler Schloss im Februar 2002 Kenntnis von den Machenschaften des Dr. Pröhl erhalten hat.
Wenn der damalige Chef der Staatskanzlei, Gärtner - das will ich nicht unerwähnt lassen -, bei der Lektüre der Post von Dr. Pröhl mehr Sorgfalt an den Tag gelegt hätte, hätte er die Doppelrolle Pröhls erkennen können. Für seinen Rücktritt nach dem Bekanntwerden der Vorgänge um Pröhl haben ihm alle Fraktionen des Hauses Respekt gezollt. Gleichwohl haben die Untersuchungen keine Hinweise ergeben - das stellt auch die FDP fest -, dass er um das Doppelspiel Pröhls gewusst hat.
Für uns ist auch unstrittig, dass die Bearbeitung des Nebentätigkeitsantrags durch die zuständige Abteilung der Staatskanzlei zügiger und stringenter hätte durchgeführt werden müssen, auch wenn wir heute wissen, dass Dr. Pröhl das Verfahren durch bewusste und gewollte Verschleierung seiner Nebentätigkeiten absichtlich erschwert hat. Als jedoch feststand, in welchem Ausmaß Dr. Pröhl das Vertrauen seiner Vorgesetzten missbraucht und gegen das Nebentätigkeitsrecht verstoßen hat, wurde aus der Sicht der SPD-Fraktion konsequent gehandelt: Dr. Pröhl wurde fristlos entlassen.
Lassen Sie mich zum Schluss kommen, Herr Präsident. Ich schließe mich dem Dank an, den der Ausschussvorsitzende ausgesprochen hat. Ich danke namentlich den beiden Ausschussvorsitzenden, Thomas Stritzl und Rolf Fischer, stellvertretend für die Mitarbeiter der Landtagsverwaltung Herrn Dr. Caspar vom Wissenschaftlichen Dienst und natürlich auch dem Ausschussgeschäftsführer; diesbezüglich kann ich mich den Ausführungen von Herrn Stritzl nur anschließen.
Mein besonderer Dank - das wird mir niemand übel nehmen - gilt natürlich meinen Fraktionskolleginnen und -kollegen die mit mir gemeinsam an 86 Tagen im Ausschuss beraten haben und an vielen weiteren Tagen mit der Vorbereitung der Sitzungen befasst waren.
Ich bedanke mich auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meiner Fraktion, insbesondere bei Herrn Thorsten Pfau, der mir im letzten Jahr ganz allein mit juristischem Rat und Tat zur Seite stand.
Wie ich erfahren habe, will für die CDU heute statt des Sachkundigen, aber, wie wir alle sehen, abwesenden Obmann-Kollegen der Oppositionsführer selbst sprechen, obwohl er - ich habe noch einmal nachgeschaut - an der Beweisaufnahme faktisch nicht teilgenommen hat.
Herr Kayenburg, ich spreche Sie persönlich an. Ich führe das darauf zurück, dass Sie nach der Lektüre des Berichts doch zu der Einsicht gelangt sind, dass Sie und Ihre Fraktion mit diesem Ausschuss und dem ganzen Gehabe deutlich über das Ziel hinausgeschossen sind. Sie haben sich zu lange auf Ihren einzigen Kronzeugen, Dr. Pröhl, gestützt. Ihm glauben weder die Gerichte noch werden seine schweren Anschuldigungen durch Fakten und Zeugenaussagen gedeckt. Ich stelle fest: Ihre Kampagne ist in sich zusammengebrochen. Die Ministerpräsidentin Heide Simonis ist vollständig rehabilitiert.
Herr Kayenburg, Sie haben jetzt die Chance, sich im Namen Ihrer Fraktion für die Kampagne gegen Frau Ministerpräsidentin Heide Simonis zu entschuldigen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin kein Hellseher. Sonst würde ich nicht meinen Sitz im Landesparlament wahrnehmen. Aber ich bin ziemlich sicher, dass wir beim nächsten Tagesordnungspunkt, wenn es um die Folgen der Steuerschätzung geht, von Ihnen wieder hören werden, die Landesregierung habe zu viele Schulden angesammelt, sie habe nicht die Kraft zum Sparen. Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass wir von Ihnen wieder keinen Vorschlag dazu hören werden, wo man konkret sparen kann.
Denn das wäre ziemlich neu. Bisher haben Sie in diesem Hause und leider auch im Bundesrat, seit Sie im Bundesrat die Blockademehrheit haben, alle konkreten Maßnahmen zur Einnahmeverbesserung oder zum Abbau von Ausgaben abgelehnt.
- Das, Herr Kollege Garg, gilt auch für die Eigenheimzulage. Sie ist als Steuervergünstigung eine Subvention. Wenn wir mit Ihnen wirklich ernsthaft über den Subventionsabbau reden sollen - wir haben die Hoffnung immer noch nicht aufgegeben -, dann müssen Sie ganz konkret sagen, welche Maßnahmen auch im Bereich der Steuersubventionen Sie auf den Prüfstand stellen oder abbauen wollen.
Wenn man sich die Wahlprogramme von CDU und FDP durchliest - über das Internet besteht ja die Möglichkeit -, muss man feststellen - FDP und CDU nehmen sich dabei übrigens nichts -: Ständig werden neue Ansprüche an den Landeshaushalt gestellt.
- Sie kennen doch Ihr Wahlprogramm. Das muss ich Ihnen doch nicht vorhalten.
- Herr Dr. Garg, Sie haben zum Beispiel die Wiedereinführung der Reiterstaffel beschlossen. Darüber lacht sich doch Schleswig-Holstein kaputt!
Die FDP will 1.000 neue Lehrer. Wie wollen Sie die bezahlen? Die CDU fordert den „imaginären Kassensturz“. Meine Damen und Herren, Sie wissen doch alle, was in der Kasse ist und was nicht in der Kasse ist. Sie fordern den Kassensturz, weil Sie sich um die
Wahrheit drücken. Sie wollen die Wählergruppen nicht verprellen, von denen Sie meinen, dass sie Sie noch wählen.
Sie wissen natürlich für den Fall - den wir nicht erhoffen -, dass Sie regieren sollten, genau, dass Sie um Ausgabenkürzungen nicht herumkommen werden, wenn Sie Ihre vielen Versprechungen finanzieren wollen.
Meine Damen und Herren, natürlich ist der Abbau von Subventionen schmerzhaft, insbesondere für jene, die von diesen Subventionen profitieren. Wir haben das gemerkt, als wir viele freiwillige Leistungen in Schleswig-Holstein abgebaut haben - übrigens gegen Ihren Widerstand. Sie haben sich vor dem Landeshaus an die Spitze der Demonstranten gestellt.
Natürlich wäre es gut, wenn sich das Land, der Bund und die Kommunen weiterhin die Finanzierung der Eigenheimzulage leisten könnten. Sie hat ihren Zweck gehabt, aber sie hat auch ihren Zweck erfüllt, und zwar auch, weil die Kassen leer sind, meine Damen und Herren. Sie wissen doch wie wir um die Lage der Finanzen der Kommunen nicht nur des Landes Schleswig-Holstein, sondern aller Bundesländer. Schauen Sie doch einmal, was Ihre Kolleginnen und Kollegen in Saarland, in Niedersachsen und Hamburg nach den Wahlsiegen gemacht haben! - Sie haben alle ihre Versprechungen eingesammelt und das Gegenteil gemacht. Sie haben bei der Polizei gekürzt, sie haben beim Blindengeld gekürzt, sie haben bei den Lehrern gekürzt.
Das würden wir - das prognostiziere ich Ihnen - auch hier erleben, wenn Sie, was wir nicht hoffen, ab Februar die Chance hätten, dieses Land zu regieren.
Meine Damen und Herren, wir können uns die Eigenheimzulage auch deswegen nicht mehr leisten, weil wir andere Zukunftsaufgaben haben. Kein Steuergesetz ist für die Ewigkeit gemacht. Auch die Eigenheimzulage muss sich an der Veränderung gesellschaftlicher Verhältnisse messen lassen. Ich finde, es ist besser, in Köpfe als in Beton zu investieren. Das ist eine Zukunftsaufgabe. Wer mehr Geld für die Bildung aufbringen will, muss angesichts des Zustandes aller öffentlichen Kassen, der Kassen von Bund, Ländern und Gemeinden, sehen, dass er es in anderen Bereichen durch den Abbau von Ausgaben gegenfinanziert. Das ist übrigens nicht nur die Auffassung der SPD oder der Grünen hier im Landtag. Alle Experten - Frau Gröpel hat freundlicherweise
einige zitiert - bis hin zum Sachverständigenrat sagen: Die Eigenheimzulage hat sich überlebt.
Deswegen appelliere ich an Sie: Geben Sie Ihren Parteifreunden in den Ländern, in denen Sie regieren, den dringenden Rat, im Bundesrat endlich Verantwortung für das deutsche Gemeinwesen zu zeigen! Versprechen Sie Ihren Wählern zur Landtagswahl nicht allzu viel! Bereiten Sie nicht den Boden für Ihre Wahllügen! Wer immer nur Ja zu neuen Ausgaben und Nein zum Abbau von Steuervergünstigungen sagt, der ist verantwortlich dafür, wenn wir aus der Schuldenfalle nicht herauskommen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Wiegard, Sie haben eben gesagt, der Haushalt 2004 sei verfassungswidrig. Da wir beide die Verfassung kennen, sind wir uns wohl darin einig, dass über eine Verfassungswidrigkeit nicht Sie entscheiden und auch nicht ich entscheide, sondern das höchste Bundesverfassungsgericht. Wir sehen Klagen ganz gelassen entgegen.
Wir haben auch häufig genug gewonnen. Mal gewinnt man und mal verliert man. Aber wir sind uns ziemlich sicher - -
- Plustern Sie sich nicht so auf. Wir sind ziemlich sicher, weil das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht gestört ist und - darauf kommt es an, meine Damen und Herren - gegen Ihr Votum entsprechende Gegensteuerungsmaßnahmen von diesem Landtag beschlossen und auf den Weg gebracht worden sind.
Kollege Wiegard, es gibt überhaupt keinen Anlass zum Aufplustern. Wo ist er überhaupt? - Er hat den Saal fluchtartig verlassen, weil er die Argumentation scheut. Auf jeden Fall will ich festhalten, dass es keinen Anlass gibt, sich darüber zu erregen, dass Ihr Antrag abgelehnt worden ist. Es gibt nur einen Unterschied zwischen dem CDU-Antrag und dem SPDAntrag, über den wir eben befunden haben. Sie wollen einen mündlichen und einen schriftlichen Bericht. Sie wollen es noch einmal nachlesen. Aber auch ein Blick in das Protokoll der Aussprache, die wir jetzt führen, versetzt Sie doch in die Lage, sich intellektuell mit den Ausführungen des Finanzministers und auch meiner Person auseinander zu setzen.
Es war also richtig, dass wir auf den schriftlichen Bericht verzichtet haben.
Nach der Debatte eben muss man sich fragen: Sind Sie eigentlich ein guter Ratgeber, mit uns gemeinsam über die Auswirkungen der Steuerschätzung zu diskutieren? Ich muss gestehen, dass mir die Antwort sehr leicht fällt: Nein, Sie sind es nicht.
- Das überrascht Sie? - Kollege Wiegard ist jetzt wieder im Saal. Herr Kollege Wiegard, Sie sind nicht einmal mehr zur Prognose fähig. Vor ganz wenigen Tagen - das war Ende Oktober - haben Sie in einem Interview Mindereinnahmen für das laufende Jahr in Höhe von 200 Millionen € prognostiziert. Daraus sind 5,9 Millionen € geworden.
- Ich empfehle Ihnen einen Blick in die regionalisierte Steuerschätzung. Darüber brauchen wir gar nicht zu diskutieren. Wenn Sie solche Zahlen schon anzweifeln, lohnt sich die Auseinandersetzung mit Ihnen gar nicht. Ich will damit sagen: Wir vertrauen dem Finanzminister, dass er in der Lage ist, diese 5,9 Millionen € im Rahmen des Haushaltsvollzugs gegenzufinanzieren.
Ich freue mich heute, dass wir im September gut beraten waren, Ihrem Antrag eine klare Absage zu erteilen, noch für das laufende Jahr 2004 einen Nachtragshaushalt aufzustellen. Angesichts dieses Ergebnisses der Steuerschätzung war und ist es nicht notwendig. Das Jahr ist noch nicht zu Ende. Wir haben - wir alle können gemeinsam rechnen - noch sieben Wochen vor uns. Der Finanzminister wird im Rahmen des Haushaltsvollzugs sicherlich über die Runden kommen.
Natürlich wird das Jahr 2005 ein schwieriges Jahr. Darüber brauchen wir nicht zu streiten. In der Einschätzung sind wir uns einig. Wenn die CDU/CSUgeführten Länder einschließlich der FDP im Bundesrat weiterhin diese Blockadepolitik fortsetzen, wird es nicht leichter, sondern noch schwieriger werden.
Es ist auf jeden Fall weder für Sie noch für uns ein Jahr der Wahlgeschenke. Deswegen empfehle ich, dass Sie die Anträge, die Sie auf den Landesparteitagen beschlossen haben, als Anspruch an den Landeshaushalt deklariert, noch einmal ernsthaft daraufhin überprüfen. Es sei denn, Sie wollen das so wie Ihre Parteifreunde in Niedersachsen, Hamburg, dem Saarland und Hessen machen, die vor der Wahl alles ver
sprochen und nach der Wahl alles eingesammelt haben.
Ich habe vorhin schon einige Beispiele genannt.
2005 wird ein schwieriges Jahr. Es wird darauf ankommen, dass wir den Prozess der Verschlankung der Landesverwaltung weiter fortsetzen. Es wird darauf ankommen, dass wir alle Aufgaben und Ausgaben weiterhin auf ihre Sinnhaftigkeit überprüfen. Über eine Ausgabe haben wir eben diskutiert. Es wird auch darauf ankommen, dass wir im Kern die Vorschläge der Landesregierung für ein gerechtes und vereinfachtes Steuersystem umsetzen, das hohe Einkommen und Vermögen wieder stärker als bisher an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben beteiligt.
Der Herr Finanzminister hat völlig Recht: Es kommt auch auf den Erfolg der Umsetzung der Sozialreform an, eine der größten Reformen seit Gründung der Bundesrepublik.
Ich habe schon verschiedentlich, auch eben in der Debatte, darauf hingewiesen - -
- Ich komme zum Schluss, Herr Präsident.
Herr Präsident, ich will mit einem Satz abrunden, was ich noch sagen wollte. Von Ihnen haben wir auch heute keinen Vorschlag gehört,
mit welchen Ausgabenkürzungen die Lage der Landesfinanzen verbessert werden kann. Von Ihnen haben wir keinen Vorschlag gehört, wie man die Einnahmen verbessern kann. Sie sind nicht oppositionsfähig. Wer nicht oppositionsfähig ist, ist auch nicht regierungsfähig.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Wiegard, ich habe dem aufmerksam zugehört, was Sie gesagt haben. Ich muss gestehen: Mir ist verschlossen geblieben, was die CDU tatsächlich will.
Wir haben von Ihrer Seite mehrere Vorschläge auf dem Tisch. Herr Kayenburg sagt: Umlegung der KFZ-Steuer auf die Mineralölsteuer! Mit Herrn Wie
gard und anderen haben wir im Finanzausschuss gemeinsam vor gar nicht langer Zeit die Finanzminister aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, dass durch verwaltungsvereinfachende Maßnahmen die KFZSteuer ohne Einsatz von viel Personal in der Vollstreckungsstelle und den KFZ-Steuerstellen vereinnahmt werden kann. Was gilt denn nun? Ich komme auf das zurück, was der Schattenmann Austermann vorschlägt, und das, was Sie vorschlagen.
Ja, wenn mir das nicht auf die Redezeit angerechnet wird.
Das habe ich gerade erwähnt. Ich kann auch das Jahr 1998 bestätigen. Nur, Ihr Vorsitzender Kayenburg hat, als ich das vor zwei Monaten in Erinnerung rief, gesagt: Alles Unsinn, wir wollen die KFZ-Steuer auf die Mineralölsteuer umlegen. Eben sagten Sie, das sei für ein Flächenland wie Schleswig-Holstein nicht zu verantworten. Ich frage also: Was gilt nun eigentlich, meine Damen und Herren?
Wir sind uns einig: Die KFZ-Steuer ist in der jetzigen Erhebung unverhältnismäßig verwaltungsaufwendig und sie ist nicht verbrauchsorientiert. Da geben wir dem Finanzminister Recht, wenn er sagt, dass wir die mehr als 120 Beschäftigten in der Steuerverwaltung Schleswig-Holsteins sinnvoller einsetzen können, auch wenn Sie die Betriebsprüfung abschaffen wollen, wie wir haben lesen können. Ich denke, es ist sinnvoll, die Leute für den Kampf für mehr Steuergerechtigkeit einzusetzen. Es ist auch nicht richtig, dass praktisch derjenige mit der Steuer bestraft wird, der sein Fahrzeug nicht nutzt und vielleicht auf Bahn oder
Bus umsteigt, aber der andere, der durchs Land fährt, belohnt wird.
Wir begrüßen, dass endlich Bewegung in diese Angelegenheit gekommen ist. Auf die Beschlusslage von Landtag und Finanzausschuss habe ich hingewiesen.
Ich freue mich - darüber sollte sich der ganze Landtag freuen -, dass es Schleswig-Holstein gewesen ist, das jetzt die Federführung für die Verhandlungen zwischen Bund und Länder übertragen bekommen hat. Das zeigt doch, wie hoch das Ansehen SchleswigHolsteins, insbesondere der Ministerpräsidentin
und des Finanzministers, in Deutschland auch bei den Landesregierungen ist, die derzeit noch von der CDU gestellt werden.
Wir sind der Auffassung, ein Schritt könnte sein, das zu machen, was die jüngste Novelle zum KFZSteuerrecht zulässt, nämlich die Zulassung vom Fehlen von KFZ-Steuerschulden und von der Erteilung einer Einzugsermächtigung abhängig zu machen. Das würde in der Tat fast 120 Personen in der Steuerverwaltung in Schleswig-Holstein für andere Aufgaben freisetzen können.
- Herr Kayenburg, ich merke, dass Sie auch auf diesem Gebiet nicht gerade die größte Kenntnis besitzen. Ich will darauf hinweisen, dass der bessere Schritt das ist, was Minister Stegner hier vorgetragen hat, nämlich die Umlegung der KFZ-Steuer auf die Mineralölsteuer.
- Ich habe gesagt: der erste Schritt! Wenn Sie schon zwischenrufen wollen, was zur Lebhaftigkeit dieses Parlaments beitragen kann, wenn die Zwischenrufe sinnvoll und konstruktiv sind, dann sollten Sie vorher zumindest zugehört haben.
Ich will darauf verweisen, dass es nicht ausreicht, nur die Versicherungsteuer - was die Vertragshoheit angeht - mit der KFZ-Steuer auszutauschen.
Das würde verwaltungsökonomisch keinen Sinn machen, weil natürlich die KFZ-Steuerstellen und die Vollstreckungsstellen weiter tätig werden müssten,
wenn auch im Auftrag des Bundes. Sinn macht es wirklich - so steht es auch in der Koalitionsvereinbarung, die in Berlin unterschrieben worden ist -, wenn es zu diesem Austausch von Versicherungsteuer und KFZ-Steuer kommen sollte, anschließend die KFZSteuer auf die Mineralölsteuer umzusetzen. Ich denke, das wäre Verwaltungsvereinfachung und führte dazu, dass wir die Personen in der Steuerverwaltung sinnvoller einsetzen können.
Wir sollten alle gemeinsam - da appelliere ich insbesondere an die CDU - in Bund und Ländern bei unseren Parteifreunden dazu beitragen, dass von der Initiative Schleswig-Holsteins ein Ruck für Bund und Landtage ausgeht. Es wäre doch nicht verkehrt, Herr Kayenburg, wenn wir alle gemeinsam mit der Stimme Schleswig-Holsteins einen großen Durchbruch in der Verwaltungsvereinfachung erreichen könnten.
- Ich weiß gar nicht, warum Sie lachen. Wenn wir gemeinsam der Auffassung sind, dass das unverhältnismäßig verwaltungsaufwendig ist, können wir doch an einem Strang ziehen.
Eines sage ich nur zum Abschluss, weil ich leider nicht mehr Redezeit habe, weil Sie mich mehrfach unterbrochen haben:
Wir gehen gern gemeinsam mit Ihnen den Weg zu verwaltungsvereinfachenden Maßnahmen. Was wir nicht mitmachen werden, ist die Unterstützung des Vorschlages Ihres Spitzenkandidaten - der Name ist mir gerade entfallen -, der sagt: Wir wollen in Schleswig-Holstein beziehungsweise in Deutschland die PKW-Maut einführen. Das wollen wir nicht.
Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Als Fazit der Debatte stelle ich fest, dass wir uns alle sehr einig sind, dass die verwaltungsaufwendige Erhebung der KFZ-Steuer abgestellt werden sollte. Deswegen haben Frau Heinold für die Grünen und ich für die SPD-Fraktion dem Landtagspräsidenten einen Antrag vorgelegt, mit dem wir den Landtag beschließen lassen wollen, dass er sich für die Abschaffung der KFZ-Steuer und die aufkommensneutrale Umlegung auf die Mineralölsteuer ausspricht.
Nach den Debattenbeiträgen aller Fraktionen in diesem Hause können wir davon ausgehen, dass wir zu einer einvernehmlichen Beschlussfassung kommen können. Ich sage nur noch - um mit dem Finanzminister zu sprechen -: Hic Rhodos, hic salta!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Wiegard, nach Ihren letzten Worten fällt mir nur der Hinweis ein: Hören Sie endlich auf, das Land kaputt zu reden!
Es hätte uns auch überrascht, wenn Sie dieses Jahr keinen Antrag auf Vorlage eines Nachtragshaushaltes vorgelegt hätten. Ich bin ziemlich sicher, dass diese Absicht seit vielen Jahren im Jahreskalender der Fraktion verankert ist, eingerahmt von wichtigen Geburtstagen. Aber dieses Jahr haben Sie uns zappeln lassen. Ich habe bis zu Ihren Schlussworten darauf gewartet, dass Sie endlich zum Thema kommen und sagen, warum Sie einen Nachtragshaushalt vorgelegt bekommen wollen.
Es wundert mich nicht mehr, dass Sie Ihre Ankündigung unmittelbar nach der Steuerschätzung im Mai
vorgenommen haben, dann mehr als vier Monate gewartet haben, bis Sie diese Ankündigung in Worte gekleidet haben, und nun sagen, die Landesregierung solle das nicht jetzt tun und handeln, sondern sechs Wochen vor Jahresende. Das zeigt doch für jeden, der ein bisschen was im Kopf hat, dass es Ihnen nicht um das Wohl der Landesfinanzen geht, sondern um das Wohl der Partei, Herr Wiegard. Das ist zwar angesichts der Pannenserie verständlich, aber gehört nicht in diesen Landtag.
Herr Kayenburg, für 2004 besteht weder nach der Mai-Steuerschätzung noch nach dem Haushaltsvollzug, den wir im August im Finanzausschuss diskutiert haben, Anlass für einen Nachtrag. Wir sind mit dem Finanzminister der Auffassung, dass es derzeit keinen Hinweis für einen Haushaltsfehlbetrag für dieses Jahr gibt. Die Entwicklung der Steuereinnahmen bis einschließlich August - das haben Sie eben ausgeklammert - zeigt, insbesondere bei der Umsatzsteuer und der Gewerbesteuer, dass die konjunkturelle Erholung an Fahrt gewinnt. Wir haben allen Anlass zu vorsichtigem Optimismus, auch wenn Sie das nicht gern hören wollen oder es in Ihre Wahlkampagne nicht hineinpasst, Herr Wiegard.
Die Binnenkonjunktur - da sind wir sicher - zieht an. Wenn es noch eines jüngsten Beweises bedurft hätte, haben wir ihn vor wenigen Tagen geliefert bekommen mit dem Gutachten des wahrscheinlich Ihnen etwas näher stehenden Unternehmensverbandes Schleswig-Holstein. Der hat eine Studie vorgelegt. Ich will Ihnen ein wichtiges Zitat nicht vorenthalten. In dem Gutachten des Unternehmensverbandes Schleswig-Holstein aus der Befragung vieler Unternehmen in Schleswig-Holstein geht hervor: In keinem anderen Bundesland ist die Wirtschaft so zuversichtlich wie in Schleswig-Holstein.
Reden Sie doch nicht immer das Gegenteil und zweifeln Sie nicht Daten an unter Berufung auf Juli oder das erste Halbjahr des Jahres 2004, wenn wir noch sechs weitere Monate vor uns haben, jetzt sind es immer noch vier!
Insbesondere unsere Kommunen spüren das Anwachsen der Binnenkonjunktur bei den Einnahmen der Gewerbesteuer. Sie erreichte in SchleswigHolstein durchweg einen zweistelligen Betrag bei der Steigerung. Auch das spricht dafür: Die Konjunktur springt an und die Kommunen werden wieder Geld
für öffentliche Investitionen haben. Auch das wird Arbeitsplätze in Schleswig-Holstein sichern.
Der Haushaltsvollzug für das erste Halbjahr 2004 unterstreicht, dass der Finanzminister den Auftrag, den er sich selbst gegeben hat, nämlich der Haushaltskonsolidierung, sehr ernst nimmt. Die Nettoausgaben sind um 28 Millionen € oder 0,7 % gefallen. Auch das haben Sie eben nicht erwähnt. Die sächlichen Verwaltungsausgaben sind um 3,1 % gesunken. Ich denke, auch die Personalkosten werden sich übers Jahr gesehen nicht um 10 % erhöhen, wie Sie eben behauptet haben, sondern ich bin ziemlich sicher, dass sie aufs Jahr gesehen im Budget bleiben werden.
Nun haben Sie - wenn ich richtig zugehört habe - heute nicht das Risiko erwähnt, das Sie im Finanzausschuss angesprochen haben, nämlich die fehlenden Einnahmen aus der Haftkapitalvergütung. Nach dem, was wir in den letzten Tagen hören konnten, bin ich ziemlich sicher, dass auch diese globale Mehreinnahme voraussichtlich erzielbar ist nach der Verständigung mit Brüssel, den Privatbanken und den öffentlichen Banken. Das begrüßen wir.
Also mindestens vor der November-Steuerschätzung gibt es keinen Anlass zur Panik. Im Gegenteil, wir sehen der Entwicklung angesichts des Anwachsens der Binnenkonjunktur mit Zuversicht entgegen.
- Herr Wiegard, ich habe Ihnen doch auch zugehört. Sie quatschen die ganze Zeit dazwischen. Hören Sie mir doch einmal zu! Sonst können Sie doch gar nicht verarbeiten, was ich sage.
Ich vermute, Sie verhalten sich bei den Konferenzen der finanzpolitischen Sprecher Ihrer Fraktion in Bund und Ländern genauso: Sie hören nicht zu und nehmen nicht auf, dass die von Ihnen gestellten Finanzminister, zum Beispiel in Hessen, Niedersachsen und Hamburg, mit denselben Problemen konfrontiert werden wie der Finanzminister in Schleswig-Holstein. Das können Sie doch nicht völlig ausblenden. Ein bisschen mehr Redlichkeit wäre gut. Ich verlange ja nicht, dass Sie den Finanzminister loben, aber Sie sollten in Ihrer Kritik etwas objektiver und redlicher sein. - Auch Kollege Baasch stimmt mir zu.
Nun zum Jahr 2005! Den Antrag haben Sie zwar nicht begründet, aber ich will dazu sagen: Natürlich hat die Mai-Steuerschätzung auch für SchleswigHolstein einige Fragen für 2005 aufgeworfen. Da wird man abwarten müssen.
Wir sind gespannt auf die November-Steuerschätzung. Auch da besteht derzeit kein Anlass zur Panik. Ich empfehle für das nächstfolgende Jahr ein konstruktives Abwarten. Die Signale für 2005 müssen sein: Fortsetzung der Verschlankung der Verwaltung, keine Ausgaben für Wahlgeschenke - merken Sie sich das! - und notwendige Mehrausgaben für Personal bei Bildung und innerer Sicherheit müssen an anderer Stelle finanziert werden.
Kollege Wiegard, Sie haben ja wenig zum Haushalt gesagt. Ich hätte mir gewünscht, Sie hätten dem hohen Hause und der schleswig-holsteinischen Bevölkerung auch gesagt, was die CDU eigentlich will - anstelle der Regierung, die Sie ablösen wollen - und wie sie das finanzieren will. Bisher hören wir nur, dass Sie im Falle eines Regierungswechsels mehr Geld ausgeben wollen.
Sie wollen die Sparanstrengungen der Landesregierung teilweise rückgängig machen. Wir hören, dass der Regierungsapparat von Ihnen im Falle eines Regierungswechsels aufgebläht werden soll. Statt heute einen Nachtragshaushalt für 2004 und 2005 zu fordern, wäre es besser gewesen, Sie hätten sich damit befasst, wie Sie es im Falle eines Regierungswechsels gestalten wollen.
Ihre Ausrede
- Kollege Hentschel ist neugierig; ich bin es ja auch - mit dem Kassensturz, Herr Kollege Wiegard, sollten Sie aus Ihrem Wahlprogramm streichen. Das ist doch nur eine Ausrede, weil Sie nicht sagen wollen, was Sie den Bürgern sagen müssten. Auch Sie kennen doch den Landeshaushalt.
Ich prophezeie Ihnen: Sie wollen nachmachen, was Ihnen Ihre Parteifreunde in Hessen, Hamburg und Niedersachsen vorgemacht haben, nämlich vor der Wahl allen alles versprechen und nach der Landtagswahl alles wieder einsammeln.
Die FDP hat nun sogar versprochen, die Reiterstaffel für Lübeck wieder einzuführen. Das zeigt, meine Damen und Herren, wohin Ihre Euphorie führt: Sie wollen alles versprechen, obwohl Sie genau wissen, dass Sie damit die Leute heute schon belügen.
Ich empfehle den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes und den vielen Verbänden - von den Behinderten- über die Polizeiverbände bis zur GEW -: Schauen Sie nach Hamburg, Hannover und Wiesbaden! Dann können Sie sehen, was im Falle eines Regierungswechsels aus den vielen Versprechungen wird.
Also, meine Damen und Herren, sagen Sie uns, wo Sie konkret sparen wollen. Sagen Sie uns ganz konkret, wie Sie Ihre vielen Versprechungen finanzieren wollen, und sagen Sie uns, wer denn Wirtschaftsminister oder Sozialminister in Ihrer künftigen Regierung werden soll!
Ich fasse zusammen: Erstens. Die CDU redet vom Sparen - Herr Wiegard hat das gerade wieder gemacht -, obwohl Sie in den letzten Jahren - und das ist nachweisbar - alle konkreten Sparvorschläge dieser Landesregierung abgelehnt haben.
Zweitens. Die CDU will wie die FDP die Haushaltsprobleme mit dem Verkauf der Anteile an der HSH Nordbank lösen. Abgesehen davon, dass das wegen der vertraglichen Haltevereinbarung rechtlich unzulässig wäre, würde das nur für ein Jahr Haushaltsprobleme lösen helfen.
Ihre teuren Wahlversprechungen sind aber auf Dauer angelegt.
Ein Letztes, meine Damen und Herren: Die CDU will nun auch noch die revolvierenden Mittel aus dem sozialen Wohnungsbau für die Schuldentilgung verwenden; da habe ich mich wirklich gewundert. Wir wissen ja um die Inkompetenz Ihres für das Finanzressort vorgesehenen Kandidaten Austermann. Aber dass selbst Sie, Herr Wiegard, einen solchen Vorschlag unterschrieben haben,
der rechtlich unzulässig wäre und darüber hinaus über Bundesvermögen verfügen würde, hat uns überrascht. Herzlichen Glückwunsch!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Garg! Ich will gleich zu Anfang darauf hinweisen, dass es uns mit dem Antrag nicht darum geht, die aus unserer Sicht unangemessen hohen Bezüge von Aufsichtsrats- und Vorstandsmitgliedern des Mannesmann-Konzerns zu kritisieren. Wir wollen vielmehr einen Vorgang aufgreifen, der die Steuerzahler zu Recht empört hat, nämlich die Präsentation einer Teilwertabschreibung an die deutsche Steuerverwaltung in Höhe von 50 Milliarden €.
Durch diese Abschreibung soll der Bund und sollen die Länder, sollen - besser gesagt - die Steuerzahler die künstlich und sehr spekulativ erzeugten Steigerungen der Aktienkurse des Mannesmann-Konzerns im Zusammenhang mit der Übernahme durch Vodafone finanzieren. Erkennen die Finanzbehörden diesen Vorgang an - was man nicht ausschließen kann, was wir aber nicht hoffen -, müssten Bund, Länder und Gemeinden auf insgesamt mehr als 20 Milliarden € Körperschaft- und Gewerbesteuer verzichten.
Hier soll ein milliardenschwerer Großkonzern nach einigen - wie man wirklich sagen muss und Sie sicherlich auch zugeben werden - trickreichen Transaktionen zu einem Steuergeschenk kommen. In einem Zeitraum von nur acht Monaten - man muss sich das einmal vor Augen halten - soll der Unternehmenswert von Mannesmann von 146 Milliarden € auf 96 Milliarden € gefallen sein. Meine Damen und Herren, wir halten diesen Vorgang für skandalös. Weil er beispielhaft sein kann oder ist, sind wir der Auffassung, dass der Gesetzgeber gefordert ist.
- Herr Kollege Kayenburg, in der letzten Sitzung vor der Sommerpause haben Sie es verhindert, dass auch Sie zu diesem Vorgang eine Erklärung abgeben mussten. Ich denke, heute können Sie nicht mehr kneifen.
Heute müssen Sie sagen, was Sie von solchen Vorgängen eigentlich halten. Wir sind auf Ihre Reaktion gespannt.
- Kollege Ehlers, wir sind hier doch nicht beim Landesbauernverband.
Ich will auch Ihnen, Herr Kollege Ehlers, in Erinnerung rufen, dass es die CDU 1998 im Bundestag abgelehnt hat, den Vorschlägen der SPD/BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Bundesregierung zuzustimmen, die sehr weit gefassten Abschreibungsmöglichkeiten für Kapitalgesellschaften einzuschränken. Nur weil die CDU-Länder im Bundesrat damals noch keine Blockademöglichkeit gehabt haben, wie sie heute genutzt wird, konnte die SPD-geführte Bundesregierung ihre Maßnahmen zur Einschränkung der aus unserer Sicht sehr unsachgemäßen Abschreibungsmöglichkeiten durchsetzen.
Herr Kollege Garg, ich will an Ihre Adresse daran erinnern, dass es jetzt zum Beispiel nicht mehr möglich ist, Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen zu machen. Eine Teilwertabschreibung ist nur noch möglich, wenn eine dauernde Wertminderung zu unterstellen ist. Es ist jetzt Gott sei Dank auch möglich, eine Mindestgewinnbesteuerung bei Verlustvorträgen vorzunehmen.
Diese gesetzlichen Veränderungen sind im Deutschen Bundestag und im Bundesrat gegen Ihren massiven Widerstand durchgesetzt worden.
Sie haben 1998 die Gesetzesänderung betreffend Mindestgewinnbesteuerung, die 1999 in Kraft getreten ist, abgelehnt.
Ich gestehe Ihnen zu, dass Sie das heute nicht mehr hören wollen. Aber das ist, ob es Ihnen passt oder nicht, die Wahrheit.
Wir sind dagegen, meine Damen und Herren, dass sich ein Steuerzahler - egal, ob ein einzelner oder eine Kapitalgesellschaft - künstlich zulasten der anderen Steuerzahler arm rechnen kann.
Deswegen fordern wir mit unserem Antrag die Landesregierung auf mitzuhelfen, die Gestaltungsmöglichkeiten von Großunternehmen bei ihrer Gewinnermittlung stärker einzuschränken. Wir wollen künftig sichergestellt wissen - so haben wir es formuliert -, dass sich nicht jemand durch spekulative Verluste oder unsachgemäße Abschreibungen von Teilwerten zulasten der Steuerzahler künstlich arm rechnen kann.
Wir bitten um Zustimmung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist völlig egal, wo ich mein Handy erworben habe. Das spielt überhaupt keine Rolle. Hier geht es darum, beispielhaft an diesem Vorgang aufzuzeigen, was sich künftig nicht wiederholen darf. Wir begrü
ßen das, was die Kollegin Spoorendonk für den SSW gesagt hat, und freuen uns über die Unterstützung.
Eines, liebe Anke, möchte ich aber doch korrigieren. Es war die sozialdemokratisch-grüne Bundesregierung, die 1999 überhaupt erst durchgesetzt hat, dass Teilabschreibungen nur bei dauernder Wertminderung möglich sind. Wenn wir diese Gesetzgebung nicht gegen den massiven Widerstand von CDU und FDP durchgesetzt hätten, brauchte die Steuerverwaltung Nordrhein-Westfalen gar nicht erst zu prüfen, ob diese Teilwertabschreibung von Vodafone zulässig ist oder nicht. Nur dank des Vorgehens der sozialdemokratisch geführten Bundesregierung hat die Regierung von Nordrhein-Westfalen überhaupt die Chance, diesen Antrag abzulehnen.
Nun zur CDU und FDP. Wir haben - darauf hat die Kollegin Heinold schon hingewiesen - Ende Juni 2004 diesen Antrag in den Landtag als Dringlichkeitsantrag eingebracht. Wir haben damals gedacht, dass Sie nicht in der Lage waren, sich so schnell eine Meinung zu bilden, und ihn deshalb zurückgewiesen haben.
- Wir haben das geglaubt. Was wir geglaubt haben, können Sie doch gar nicht beurteilen.
Aber wir hätten doch zumindest erwartet, dass Sie ein Gespräch mit dem nun für das Schattenkabinett vorgesehenen Herrn Austermann geführt hätten.
Herr Austermann sprach von einem „steuerpolitischen Beutezug durch den Vodafone-Konzern“ und forderte eine rückwirkende Änderung der Steuergesetze. - Mal abgesehen von der fehlenden Kompetenz dieses für das Schattenkabinett vorgesehenen Austermanns und der Tatsache, dass man Steuergesetze nicht rückwirkend ändern kann, muss ich doch sagen,
dass wir hier einmal mehr einen sehr interessanten Gegensatz zwischen der CDU-Fraktion und dem künftig für das Finanzressort vorgesehenen Minister erkennen konnten. Meine Damen und Herren, wenn Sie sich nicht einmal in solchen wichtigen Fragen
einig sind, kann man Ihnen das Land wirklich nicht überlassen.
Die Zwischenrufe orientieren sich an dem, was wir bisher von den vier Rednern der Oppositionsparteien gehört haben: Plattheiten, Büttenreden und Beleidigungen. Was wir von allen vier Rednern der Opposition nicht gehört haben, ist die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Konzept, das diese Landesregierung vorgelegt hat.
Was wir zumindest von Ihnen hätten erwarten können, ist eine Vorstellung dessen, was Sie als Alternative zu diesem Konzept anzubieten haben.
- Herr Kollege Garg, ich will Ihnen ja nicht zu nahe treten, Sie wissen, dass mir so etwas völlig fremd ist, aber wenn bei Ihrer Rede der Kollege Behm einschläft und sich die Kollegin Aschmoneit-Lücke die Ohren zuhält, ist das sehr bezeichnend für das, was wir haben hören müssen. Wenn es eine Strafsteuer für überflüssige Reden gäbe, wären Sie jetzt in den Kreis der Steuerpflichtigen aufgenommen.
Was gilt nun eigentlich bei der CDU? Gilt der linearprogressive Tarif der CSU, gilt der Stufentarif von Herrn Merz, gelten die radikalen Subventionsvorschläge von Herrn Merz, gelten die Ablehnungen des Abbaus steuerlicher Subventionen durch die CSU? Was eigentlich bieten Sie der deutschen Bevölkerung an? Wer so inhaltsleer diskutiert, muss doch eigentlich davon ausgehen, dass es nicht zum Regierungswechsel kommt, dass er also nicht die Gelegenheit hat, das, was er bisher inhaltsleer vorgetragen hat, in Regierungshandeln umzusetzen.
Der Vorschlag der Landesregierung für Steuervereinfachung und für mehr Steuergerechtigkeit - da helfen alle Ihre lächerlichen Bemerkungen, Kollege Kubicki, nicht - ist das bisher überzeugendste Konzept,
das in der deutschen Öffentlichkeit diskutiert wird und das sich dadurch von Ihren Vorschlägen von Merz, Solms und Kirchhof unterscheidet, dass es im Einzelnen sagt, was dieses Land zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit braucht, welche Maßnahmen zur Steuersenkung vertretbar und finanzierbar sind und wie wir das Steuerrecht insgesamt vereinfacht darstellen können.
Es ist finanzierbar, es entlastet die Geringverdienenden, es ist gerechter und es verzichtet auf populistische Forderungen.
Ich hatte eben schon kritisiert, dass die Vertreter der CDU heute nicht einmal in der Lage waren, für ihr eigenes Konzept zu werben. Sie haben auch ausgeblendet, Kollege Wiegard, was denn passiert ist, als Sie noch Regierungsverantwortung in Bonn beziehungsweise in Berlin getragen haben. Von 1982 bis 1998 haben wir 16 Steuererhöhungen von Ihnen erlebt. Wir haben erlebt, dass es kein Konzept zum Abbau steuerlicher Subventionen gegeben hat. Fast auf den Tag genau vor einem Jahr haben Sie das berühmte Steuervergünstigungsabbaugesetz mit Ihrer Blockadepolitik im Bundesrat scheitern lassen.
Wir hätten heute auch nicht die Probleme mit den Maastricht-Kriterien,
wenn es nicht immer zu diesem Blockadeverhalten gekommen wäre. Und was am 19. Dezember im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat passiert ist, haben wir noch lebhaft in Erinnerung, meine Damen und Herren.
Nein, Sie haben kein finanzierbares und kein realistisches Konzept für Steuersenkungen und für Steuervereinfachungen. Und, meine Damen und Herren, Sie haben kein Konzept, um die Aufforderung des Grundgesetzes, eine Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, umzusetzen, aber genau das zeichnet das Konzept dieser Landesregierung von Frau Simonis aus. Denn dieses Konzept orientiert sich endlich wieder an dem Verfassungsgebot der Besteuerung nach der individuellen, persönlichen Leistungsfähigkeit.
Die 15 Finanzminister - mit Ausnahme von Herrn Stegner - haben natürlich Recht, wenn sie gemeinsam übereinstimmend in der Bewertung der Vorschläge von Herrn Kirchhof, von Herrn Merz und von Herrn Solms zu der Erkenntnis gelangen, dass es nicht finanzierbar ist und nicht den Zielen gerecht wird, die ein neues Steuersystem haben muss.
Es fällt auch auf, dass Ihr Konzept keine Antwort auf die Aussage des Verfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer gibt.
Sie haben keine Antwort auf die Situation der kommunalen Finanzen gegeben. Sie haben nichts zur endgültigen Tarifgestaltung bei der Einkommensteuer gesagt. Wir haben nichts zur zukünftigen steuerlichen Behandlung der Kapitalerträge gehört. Kein Wort von Ihnen fiel dazu in dieser Debatte und wir haben von Ihnen auch nichts zum künftigen Konzept für eine Unternehmensteuerreform gehört, um zu vermeiden, dass ein Wechsel der Rechtsform nur stattfindet, um steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten auszunutzen.
Wenn Sie als Opposition regierungsfähig sein wollen, müssen Sie den Widerspruch aufklären, den ich mir beim besten Willen und mit größter Fantasie nicht erklären kann: Sie wollen weniger Steuereinnahmen für den Staat, für Land und Kommunen. Sie verweigern hier bei den Haushaltsberatungen jeder konkreten Sparmaßnahme die Unterstützung und fordern
ständig neue Ausgaben des Staates, des Landes und der Kommunen.
Sie sind nicht regierungsfähig, weil sich Ihre Vorschläge nicht an der Aufkommensneutralität orientieren, und das unterscheidet Sie von uns: Wir versprechen nichts Populistisches, was wir nicht realisieren können. Aber wir versprechen den Leuten ein einfaches Steuerrecht, also ein Steuerrecht, das sich an der Aufkommensneutralität orientiert, und wir versprechen den Menschen ein Steuerrecht, das sich wieder an der Besteuerung nach der jeweiligen Leistungsfähigkeit orientiert.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir würden Ihnen hier heute keinen Antrag zur Änderung des Gesetzes über den Landesrechnungshof vorlegen, wenn der ehemalige Präsident dieser Einrichtung nach seinem Wechsel in den Ruhestand keine erwerbswirtschaftliche Tätigkeit aufgenommen hätte. Kollege Kubicki, wir wären auch nicht initiativ geworden, wenn der Senat des Landesrechnungshofs die Anzeigepflicht einer solchen Erwerbstätigkeit nach dem Eintritt in den Ruhestand bejaht hätte. Wir sagen: Ohne Anerkenntnis der Anzeigepflicht kann es keine Prüfung geben, ob die jetzige Erwerbstätigkeit eines ehemaligen Präsidenten des Landesrechnungshofs mit den früheren dienstlichen Verpflichtungen eben dieses ExPräsidenten vereinbar ist.
Sie werden mir sicherlich zustimmen, Herr Kollege Kubicki:
Der Landesrechnungshof ist kein rechtsfreier Raum.
Auch für die ehemaligen Beschäftigten des Landesrechnungshofs gilt § 85 a des Landesbeamtengesetzes, der die Anzeigepflicht bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder einer Beschäftigung nach dem Wechsel in den Ruhestand regelt. In § 243 des Landesbeamtengesetzes - das werden Sie geprüft haben - findet sich der Hinweis, dass das Landesbeamtengesetz eben auch für ehemalige Beschäftigte oder aktive Beschäftigte des Landesrechnungshofs gilt.
Gerade mit der Anzeigepflicht soll geprüft werden, und zwar durch die oberste Landesbehörde - das ist dann der Landesrechnungshof -, ob die Erwerbstätigkeit mit der früheren Tätigkeit im öffentlichen Dienst vereinbar ist.
Gerade von dem Ex-Präsidenten des Landesrechnungshofs, aber auch von dem Senat des Landesrechnungshofs hätten wir mehr Sensibilität bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erwartet.
Wir sagen: Auch der Ex-Präsident dieser Einrichtung - Sie haben, wie ich bedauern muss, der Diskussion im Finanzausschuss nicht beigewohnt, Herr Kubicki; hätten Sie das getan, würden Sie jetzt anders urteilen - ist bereits dann zu der Erstattung einer Anzeige verpflichtet, wenn die Tätigkeit objektiv geeignet ist, dienstliche Interessen zu beeinträchtigen. Eine konkrete Besorgnis der Beeinträchtigung braucht in diesem Stadium des Verfahrens noch gar nicht einmal vorzuliegen. Es gilt, dass bereits der Anschein der Verquickung der neuen Erwerbstätigkeit mit der früheren Tätigkeit als Landesrechnungshofspräsident vermieden werden muss.
Die Untersagungspflicht der Erwerbstätigkeit eines Ruhestandsbeamten - das gilt natürlich nicht nur für ausgeschiedene Mitglieder des Landesrechnungshofs - soll das Vertrauen in die Integrität der öffentlichen Verwaltung schützen. Durch eine solche Prüfung soll auch vermieden werden - das füge ich absichtsvoll hinzu -, dass das dienstlich erworbene Wissen nach dem Ausscheiden in den Ruhestand für private Zwecke genutzt wird.
Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts beginnen die Zweifel an der Integrität der öffentlichen Verwaltung bereits dann, wenn der ausgeschiedene Beamte eine Erwerbstätigkeit zugunsten Dritter ausübt, auf deren Belange er dienstlich in nicht unerheblicher Weise hätte Einfluss nehmen können. Ich sage ganz bewusst „können“. Es kommt nämlich gar nicht so sehr auf die im Einzelfall tatsächlich bestehenden Verhältnisse an, ob der Eintritt eines solchen Loyalitätskonfliktes möglich scheint. Ich empfehle Ihnen das Studium der einschlägigen Rechtsprechung, Herr Kollege Kubicki.
Man stelle sich nur einmal vor: Ein Prüfer des Landesrechnungshofs prüft die Stadt Kiel und ihm gegenüber sitzt als Vertreter dieser Stadt sein ehemaliger Chef.
Das ist keine Phantasie. Das könnte objektiv eintreten. Das wollen wir vermeiden.
Damit der Landesrechnungshof künftig nicht sagen kann, das gehe das Parlament gar nichts an, was er an dienstrechtlichen Entscheidungen zu treffen hat, bedarf es einer Gesetzesänderung. Sie soll - das beantragen wir mit unserem Gesetzentwurf - dem Finanzausschuss die Kontrolle über das Bestehen der Anzeigepflicht sowie über mögliche Untersagungsverpflichtungen des Landesrechnungshofs ermöglichen. Ich hatte nach der Diskussion im Finanzausschuss den Eindruck - Sie waren nicht zugegen, Herr Kollege Kubicki -, dass dieser Gesetzentwurf auf eine breite Akzeptanz gestoßen ist
und eine bestehende Gesetzeslücke schließen kann, zumindest aber in der Lage ist, Interpretationsmöglichkeiten bestehender Gesetze zu lösen.
Ich beantrage Überweisung an den Finanzausschuss, mitberatend Innen- und Rechtsausschuss.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Aufregung auf der - ehemals nach der alten Sitzordnung - rechten Seite des Hauses ist sehr erstaunlich,
um nicht zu sagen, verräterisch, Herr Kayenburg. Ich nehme Ihnen ja nicht übel, dass Sie nicht auf dem Stand der Diskussion im Finanzausschuss sind, aber ich nehme Ihnen wirklich übel, dass Sie ohne Kenntnis der Rechtslage und der Diskussionen, die wir gehabt haben, sich in dieser Art und Weise - fast müsste man sagen, aber das wäre unparlamentarisch, unflätig - an dieser Diskussion beteiligen.
Was den Kollegen Garg angeht, muss ich mich wirklich wundern. Sie waren doch bei der Diskussion im Finanzausschuss dabei. Sie haben doch mitbekommen, dass wir zwei Sitzungen gehabt haben.
- Gut, zwei entscheidende, wo es darum ging - - Na, gut, wir treffen uns jeden Donnerstag.
- Es hat keinen Zweck, sich ernsthaft mit Ihnen auseinander zu setzen. Ich will nur für das Protokoll festhalten: Es ist nicht üblich, dass ein von einer Fraktion in Auftrag gegebenes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes veröffentlicht wird. Ich vermute, dass Sie auch Anspruch erheben, dass die von Ihnen erbetenen Gutachten nicht in den öffentlichen Raum gestellt werden.
- Sie haben das Verhalten hier eben kritisiert.
- Natürlich haben Sie das kritisiert.
Dann haben Sie, Herr Dr. Garg, eben festgestellt, ich hätte vorgehalten, der ExPräsident des Landesrechnungshofes hätte dem Land geschadet. Ich habe - und ich stehe zu jedem Buchstaben - in meiner Presseerklärung festgestellt, dass das unternehmerische Handeln des Ex-Präsidenten des Landesrechnungshofes das Ansehen des Landesrechnungshofes belastet hat. Ich bin da der Auffassung, dass das sehr wohl so ist. Es ist eine Institution, die wir alle schätzen, die wir brauchen, auch wenn wir nicht immer mit jedem Ratschlag einverstanden sind. Sie muss sich der Kritik stellen, wenn sie selbst in vielen Bemerkungen, meistens sogar zu Recht, Beschwerde darüber führt, dass Zweifel an der Integrität öffentlicher Verwaltung bei bestimmten Verhaltensweisen gegeben sind. Gerade wenn die Berechtigung gegeben sein soll, dann muss man sich bei seinem eigenen Verhalten auch an den Maßstäben messen lassen, die man vorher in seinen Bemerkungen gesetzt hat.
Die Anzeigepflicht nach § 85 a Landesbeamtengesetz gilt für jeden Beamten, der vom aktiven Dienst in den Ruhestand wechselt.
- Herr Kayenburg, ich entnehme Ihrem Zwischenruf, dass Sie über die Rechtslage nicht informiert sind.
Der Landesrechnungshof hat mir geschrieben, dass aus Sicht des Landesrechnungshofes keine Anzeigepflicht für diese Tätigkeiten nach § 85 a Landesbeamtengesetz bestehe. Da sage ich: Der Landesrechnungshof ist kein rechtsfreier Raum. Wenn für jeden Beamten diese Maßgabe gilt, dann gilt das auch für ehemalige Bedienstete des Landesrechnungshofes.
Sie, Herr Kubicki, beklagen hier die Persönlichkeitsrechte. Bereits jetzt besagt § 6 des Landesrechnungshofgesetzes, dass der Landesrechnungshof für aktive Bedienstete des Landesrechnungshofes eine Informationspflicht an den Finanzausschuss hat, wenn Nebentätigkeiten ausgeübt werden sollen.
Ich komme zum Schluss.
Was unterscheidet eigentlich die aktive Tätigkeit eines Mitglieds des Landesrechnungshofes von der Tätigkeit eines ehemaligen Mitglieds des Landesrechnungshofes, meine Damen und Herren? - Nein, meine Damen und Herren, hier geht es nicht um eine Lex Dr. Korthals. Das Verhalten des Expräsidenten hat Interpretationsprobleme oder eine Gesetzeslücke erkennen lassen.
Darüber kann man streiten. Diese Gesetzeslücke zu schließen, ist Anlass unseres Antrages.
Und wenn Sie, Herr Arp, die Ausführungen des Landesrechnungshofes in der letzten Sitzung des Finanzausschusses in Erinnerung haben, in der wir uns damit befasst haben, dann wissen Sie, dass der
Landesrechnungshof festgestellt hat, dass er damit gut leben könne.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dr. Garg, bei allem Respekt als Kollege: Ich finde, es ist eine Frechheit, den Finanzminister des Landes Schleswig-Holstein mit einem angeblichen Fernsehstar in einen Topf zu werfen und zu vergleichen.
Der Kollege Astrup hat Recht, wenn er rät, Sie dann auch mit Susan Stahnke zu vergleichen, was ich nicht tun will.
Diese Entgleisung - und so will ich das benennen - zeigt - -
- Herr Schlie, man kann sich auch auf einem anderen Niveau argumentativ miteinander auseinander setzen.