Günther Ramsauer

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Last Statements

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Landauf, landab hört man – wir haben es eben auch wieder gehört –, wir brauchen eine neue Finanzarchitektur. Alle Politikerinnen und Politiker, die Verantwortung tragen, sagen das. Aber was heißt das denn? Die „AZ“
hat neulich eine schöne Überschrift gehabt: Keine Klarheit nirgends. – Das kann man für die Zukunft aller Finanzbeziehungen zwischen den Ländern und zwischen Bund und den Ländern sehen. Ich habe hier einige Beispiele: Die Kanzlerin ist strikt gegen die Abschaffung des Soli. Die CDU-Länder sagen – wir haben es eben von Herrn Schreiner gehört –, man sollte den sozusagen in einen Deutschlandfonds geben, um bestimmte Aufgaben zu lösen. Die Mehrheit der Länder will ihn in die Einkommen- und Köperschaftsteuer integrieren. Übrigens wäre das für Rheinland-Pfalz das finanziell sicher bessere Geschäft.
Das zeigt, die Länder sind noch uneins. Bund und Länder sind uneins. Die Länder haben auch noch kein gemeinsames Konzept für den Länderfinanzausgleich nach 2019. Die Bayern und die Schwaben klagen schon einmal gegen den derzeit geltenden Länderfinanzausgleich. Wer soll das noch verstehen, wenn er sich nicht intensiv damit befasst?
Weil im Jahr 2019 die wesentlichen Verträge auslaufen, ist jetzt die Hochzeit der Verhandler, aber auch der Spekulanten. Die Regierungschefs der Länder und die Kanzlerin haben sich am 12. Dezember darüber verständigt, dass sie sich bis 18. Juni 2015 verständigen wollen. Das ist immerhin ein Lichtblick. Die Länder wiederum untereinander haben sich wenigstens darauf verständigt, dass sie die Mittel aus dem bisherigen Soli ab 2020 hälftig verteilen wollen.
Meine Damen und Herren, das lässt hoffen für Rheinland-Pfalz und unsere Kommunen; denn das ist inzwischen klar, die Länder und vor allem die Kommunen auch im Westen brauchen das Geld. Zurzeit geht nur noch ein kleiner Teil von rund 3,5 Milliarden Euro aus den 18 Milliarden Euro Soli-Einnahmen in die Ostländer. Den Rest verleibt sich der Bund in den Haushalt ein. Gerade wir Rheinland-Pfälzer müssen daran erinnern und müssen ein besonderes Interesse daran haben, dass neu verteilt wird.
Herr Schreiner, Ihre Zahlen waren eben natürlich unvollständig; denn der Vergleichsmaßstab zwischen den Ländern ist die Frage der Finanzmasse, die einem Land pro Einwohner zur Verfügung steht. Sie wissen, Rheinland-Pfalz ist da fast am Schluss. Wir haben 92,4 % des Durchschnitts der Finanzmasse der Länder zur Verfügung. Nur das Saarland ist noch schlechter. Das heißt, wir müssen kämpfen und uns wehren.
Von meinem Freund im Bundestag, Norbert Schindler, CDU, lese ich, dass er den Ländern gar nichts geben will, weil der Bund alles braucht. Ihm werde ich sagen: Lieber Norbert, wenn die Länder alle eine schwarze Null schreiben und die Kommunen dann endlich Land sehen, dann können wir einmal darüber reden. –
Aber geredet werden muss jetzt auch über andere Themen. Ich denke insbesondere an die Fortführung der sogenannten Regionalisierungsmittel für den öffentlichen Personennahverkehr, die Dynamisierung der sogenannten Entflechtungsmittel und vor allem – das ist mir das Wichtigste – die Entlastung der Kommunen,
die Ausgestaltung des Bundesteilhabegesetzes, sodass die Kommunen wirklich entlastet werden, die vernünftige Finanzierung der Eingliederungshilfe, die Entlastung bei den Kosten der Unterbringung und insbesondere die Übernahme der im Koalitionsvertrag des Bundes enthaltenen 5 Milliarden Euro Entlastung für die Kommunen unabhängig von den anderen Finanzbeziehungen; denn man liest ja schon, dass man in die Aufteilung des Soli diese 5 Milliarden Euro einrechnen will. Dann wären wir allerdings übel dran. Ich würde sagen, das ist der Versuch, die Länder über den Tisch zu ziehen. Ich glaube, dagegen muss man sich wehren.
Meine Damen und Herren, auch wenn die Bayern mit den Muskeln spielen, die Einrechnung der kommunalen Steuerkraft von zurzeit nur 64 % in den Länderfinanzausgleich muss auf 100 % erhöht werden. Das brächte unserem Land einige Millionen mehr.
Ich gebe allen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern recht, die eine grundlegende Neuordnung der Finanzbeziehung zwischen Bund, Ländern und den Kommunen fordern. Es kann nicht sein, dass der Ehrgeiz zur schwarzen Null und der Schuldenbremse auf Kosten der zum Teil hoch verschuldeten Kommunen ausgetragen wird.
Meine Damen und Herren, wir haben hier in RheinlandPfalz wichtige Schritte dazu getan.
Noch einen Satz, Herr Präsident. Wir haben einen Kommunalen Entschuldungsfonds, wir haben eine Schlüsselzuweisung, die Kommunen, die zwar viel Steuern einnehmen, aber immens hohe Transferausgaben haben, helfen, und insbesondere auch das Konnexitätsprinzip. Wir sind auf dem richtigen Weg. Wir wollen, dass der Bund das auch sein wird.
Lieber Herr Kollege Schreiner, was unsachlich und sachlich ist, muss man an der Debatte festmachen. Ihre Debattenbeiträge sind manchmal scheinbar sachlich dahergekommen, aber sie hatten eben den falschen Hintergrund, wie eben auch die Zahlen.
Seine Zahlen waren falsch; denn wir sprechen von der bereinigten Finanzmasse. Das ist auch der Vergleich. Schauen Sie sich einmal die letzten Zahlen an, die von 2013 vorliegen. Das will ich einfach noch einmal klarstellen.
Ich will noch etwas zur Frage der Einkommensteuer klarstellen. Es war Ihr Finanzminister Schäuble, der als erster die Integration des Soli in die Einkommen- und Körperschaftsteuer vorgeschlagen hat. Dass die CDULänder ihm nicht folgen, ist eine ganz andere Frage.
Ich möchte aber jetzt die verbleibende Redezeit für meine letzte Rede nicht dafür verwenden, sich mit Ihnen noch einmal auseinanderzusetzen. Es hat mir dreizehneinhalb Jahre lang Spaß gemacht. Als ich vor dreizehneinhalb Jahren hierher kam, hatte ich eine Bitte; denn ich war Lehrer, Schulmeister sowie Schul- und Kulturdezernent: Ich wollte keine Kulturpolitik und keine Schulpolitik machen, weil ich mich nicht wieder mit denselben Leuten herumstreiten wollte. – Deswegen hat man mich zum Finanzpolitiker gemacht, was mich nicht davor bewahrt hat, mich ständig mit meinem alten Freund Seppel Keller zu kabbeln. Das hat aber wenigstens Freude gemacht. Übrigens mit Ihnen manchmal auch. So ist das nicht.
Meine Damen und Herren, wenn Doris Ahnen meine Mentalität anspricht, gibt es dafür nur eine Erklärung: Ich bin halt ein Pfälzer.
Die Pfälzer regeln oft die Dinge auf ihre Weise. Dann sind sie gut geregelt. Dann kann man sich auch wieder in die Augen schauen.
Insofern sehe ich jetzt einer schönen Zukunft entgegen; denn ich gehöre noch dem wichtigsten Parlament von Rheinland-Pfalz an. Ich bin noch bis 2019 in den Bezirkstag der Pfalz gewählt.
Ich danke unseren Verfassungsvätern und -müttern, dass sie diesen höheren Kommunalverband in die Verfassung geschrieben haben. Sonst hätten ihn einmal die Schwarzen, ein anderes Mal die Roten, irgendwann die GRÜNEN und irgendwann die Blau-Gelben abgeschafft. Das wird ihnen aber nicht gelingen. Deshalb freue ich mich auf die Arbeit bis 2019 im Bezirkstag der Pfalz. Dem einen oder der anderen werde ich in dieser Funktion auch wieder über den Weg laufen.
Ihnen allen wünsche ich gute Entscheidungen und vernünftige Diskussionen.
Ich habe kürzlich in einem Interview auf die Frage, was mir am wenigsten fehlen wird, gesagt, am wenigsten werden mir täglich übertriebene Auseinandersetzungen fehlen. Ich glaube, es ist vernünftig, wenn man sich auch einmal bemüht, zur Ruhe zu kommen, und die Dinge sachlich miteinander austrägt. Richtig, mir ist manchmal der Gaul durchgegangen, aber ich habe mich auch immer wieder um sachliche Auseinandersetzungen bemüht. Das will ich auch in Zukunft so halten. Das wünsche ich Ihnen allen. Ich wünsche Ihnen allen alles Gute. Wenn dieses Parlament bis 2016 eine vernünftige Arbeit macht, und – Sie erlauben, dass ich das sage – wenn diese Koalition eine vernünftige Arbeit macht, wird sie auch eine Zukunft haben.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Durch Beschluss des Landtags vom 27. Juni 2014 ist der Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 53. Sitzung am 3. Juli 2014 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 34. Sitzung am 17. Juli 2014 beraten.
Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Weiland, Sie reden davon, dass die Landesregierung und die sie tragende Koalition die Arbeit des Rechnungshofes negiert. Das ist falsch. Sie wissen sehr genau, dass jedes Mal dann, wenn ein Rechnungshofbericht kommt, die Landesregierung eine umfangreiche Stellungnahme dazu abgibt. Wenn Sie sich die Mühe machen, das zu lesen, dann können Sie auch lesen, dass darauf reagiert wird.
Dass wir bereit sind, sehr vertrauensvoll mit dem Rechnungshof zusammenzuarbeiten, können Sie daran sehen, dass wir uns entschieden haben, den Wirtschaftlichkeitsbeauftragten beim Rechnungshof anzusiedeln. Wir sind damit einem früheren Vorschlag des Rechnungshofpräsidenten gefolgt.
Wir sind dabei – der Finanzminister hat es gesagt –, das Rechnungshofgesetz zu modernisieren, da auch die Verwaltungen, die geprüft werden, modernisiert sind. Wir sind dabei, auch eine unklare Formulierung den Gegebenheiten anzupassen; denn es gab im jetzigen Gesetz
schon eine Bestimmung, die nicht nur das Richteramt zur Voraussetzung gemacht hat. Nur haben sich inzwischen die zusätzlichen Möglichkeiten durch eine Veränderung der Laufbahnordnung verändert. Wir sind dabei, dies klarzustellen.
Warum? Warum, meine Damen und Herren Juristen,
sollen nicht auch Menschen von anderen Fakultäten genauso qualifiziert sein, einen Rechnungshof zu leiten oder ein Spitzenamt im Rechnungshof zu besetzen. Es gibt auch ausgewiesene Finanzfachleute, die nicht dieser Fakultät angehören, wie man zum Beispiel hier im Hause sieht.
Zum Beispiel unser Vorsitzender des Haushalts- und Finanzausschusses, zum Beispiel der Finanzminister, zum Beispiel sein Staatssekretär, zum Beispiel alle drei finanzpolitischen Sprecher, sie alle sind qualifiziert und haben eine andere Fachrichtung als die Jurisprudenz, meine Damen und Herren.
Meine Damen und Herren, deswegen ist es richtig, diese Qualifikation auch entsprechend darzustellen. Ich denke, dass wir mit dieser Gesetzesvorlage auf dem richtigen Weg sind. Sie merken, ich spreche schnell. Ich möchte nämlich meinem Kollegen Puchtler, der sich nachher melden wird, noch ein bisschen Redezeit lassen.
Ich danke Ihnen.
Herr Kollege Weiland, Sie haben eben die immer sachliche Diskussionsatmosphäre im Haushalts- und Finanzausschuss erwähnt. Wir haben die Absicht, diese sachliche Diskussionsatmosphäre weiter aufrechtzuerhalten. Natürlich treten wir dort mit Ihnen in einen Dialog.
Was das Vertrauen gegenüber dem Rechnungshof angeht, darf ich Sie daran erinnern, dass es hier im Hause nur eine einzige Fraktion gibt, die einmal ein Rechtsgutachten gegen den Rechnungshof hat aufstellen lassen. Das war die Christlich Demokratische Union, als es darum ging, ob sie 450.000 Euro aus der Staatskasse genommen hat.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 14. Mai 2014 ist der Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 52. Sitzung am 22. Mai 2014 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 33. Sitzung am 12. Juni 2014 beraten. Beide Ausschüsse empfehlen die Annahme des Gesetzentwurfs.
Herr Kollege Schreiner, Sie reden von einem starken Signal und davon, dass sozusagen eine solidarische Übereinkunft getroffen werden kann. Aber das kann nicht gelingen, solange ein A-Land dann vor Gericht zieht. Dann müssen Sie sich einmal mit Herrn Seehofer austauschen. Ich glaube, Sie haben vor allem auch dem Kollegen nicht zugehört, der deutlich gemacht hat, dass wir eigentlich, wenn man alles zusammenrechnet, gar kein Nehmerland, sondern längst ein Geberland sind. Dann müsste man das auch ehrlicherweise sagen. Dann hat es gar keinen Sinn zu sagen, wir diskutieren jetzt lange im Ausschuss, sondern dann muss man deutlich sagen, von uns muss ein starkes Signal ausgehen, dass dies alles zusammengerechnet wird und es einen fairen Ausgleich gibt, und zwar einen fairen Ausgleich als politische Lösung und dass man nicht mit den roten Roben droht.
Keine Sorge. Herr Schreiner hat schon viel gesagt, was deutlich macht, worum es ihm und seiner Fraktion eigentlich geht. Sie haben gesagt, wir haben noch ein Juni-Plenum, ein Juli-Plenum und nächste Woche eine Ausschusssitzung. Außerdem haben wir in zwei Wochen Kommunalwahl.
Wir diskutieren über das Thema Länderfinanzausgleich schon seit gut zwei Jahren in unterschiedlichen Gremien. Just zehn Tage vor der Kommunalwahl wollen Sie dieses Thema wieder hochziehen. Der Minister hat Sie entlarvt. Bei dem, was in diesem Antrag steht, handelt es sich in der Tat um Philosophie aus München und aus Wiesbaden.
Deswegen bin ich ganz sicher: Wir werden in den nächsten Monaten über den Finanzausgleich zu diskutieren haben. Wir werden miteinander zu diskutieren haben, aber nicht über Ihren Schauantrag von heute.
Ich bitte um Entschuldigung, ich habe mich versprochen. Darf ich mich verbessern? – Ich meine nicht den Antrag, sondern dass wir nicht über das diskutieren, was Sie wollten.
Lieber Herr Kollege Baldauf, Sie werden nicht ernsthaft erwarten, dass wir diesem und Ihrem CDU-Antrag zustimmen.
Dieser hat nämlich große Fehler. Der erste Fehler ist, dass Sie sagen, dafür sollen Steuern an anderer Stelle nicht erhöht werden. Wenn Sie behaupten, dass bei uns ein großes Stimmengewirr sei, dann lesen Sie unser Bundestagswahlprogramm nach. Dann können Sie das klar sehen.
Richtig amüsiert hat mich Folgendes: Sie haben eben aus einer Zeitschrift zitiert. Ich sage immer, das ist der „Vorwärts“ der Konservativen, nämlich aus der „WirtschaftsWoche“. Sie haben irgendwelche Zahlen vorgelesen und gesagt, bei uns wäre alles durcheinander.
Jetzt lese ich Ihnen einmal aus dem gleichen Artikel vor, was darin noch steht. Die Überschrift ist schön. Sie heißt „Schäuble, rück die Kohle raus!“. Darin steht: „Finanzminister Schäuble kann sich vorerst darauf einrichten, dass Kanzlerin Angela Merkel beim traditionell eingeübten Ablauf bleibt: Mögen die Hochrechnungen der Steuerschätzer auch immer weiter steigende Einnahmen hergeben, es bleibt beim strengen Nein auf die Frage, ob die Bürger nicht endlich wenigstens etwas (…) zurückbekommen könnten, (…). Dieses Mal setzte“
Frau Klöckner, entschuldigen Sie, ich zitiere das nur – „Miss Angie sogar noch einen drauf. Ihr fehle die ‚Fantasie‘, um sich vorzustellen, wie sich eine Rückgabe des Extra-Inkassos überhaut finanzieren ließe.“
Herr Baldauf, meine liebe Kolleginnen und Kollegen aus der CDU-Fraktion, wir haben die Fantasie. Bei der Steuerpolitik geht es auch um Gerechtigkeit. Wir haben immer gesagt, wenn sich die Steuerspirale so dreht, dass die Mittelschicht zu stark belastet wird, ist es ungerecht, wenn wir bei dem abgesenkten Spitzensteuersatz blei
ben, den wir einmal aus anderen Gründen eingeführt haben. Wir sollten uns beim Spitzensteuersatz wieder Richtung der Größenordnung bewegen, die Helmut Kohl einmal hatte. Wir müssen nicht so weit kommen, aber immerhin ein Stückchen. Bei Helmut Kohl waren es 53 %. Jetzt sind es 43 %. Das ist auch eine Frage der Gerechtigkeit.
Ich will Ihnen noch etwas anderes sagen. Diese Progression wird immer wieder so dargestellt – gerade jetzt in Wahlkampfzeiten –, als wäre das ein ständiges Abkassieren des Staates.
Seit 1991 gab es ständig Korrekturen an diesem Steuertarif. Seit 1991 gab es jede Menge Maßnahmen, die kleinere und mittlere Einkommen entlastet haben sowohl im Steuerbereich als auch in der Frage Kindergeld, Altersentlastungsbeitrag und andere Maßnahmen. Das führt dazu, dass zum Beispiel das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung in Düsseldorf – die Wirtschaftsweisen, einer gehört dazu – errechnet hat, dass die Belastung mittlerer und kleinerer Einkommen niedriger ist als vor 20 Jahren. Insofern muss man das berücksichtigen.
Wir sind dafür, dass die kalte Progression angegangen wird. Wir sind nicht dafür, dass so getan wird, als wäre das ein Problem, das jetzt plötzlich entstanden ist oder in der Vergangenheit nichts dagegen getan worden wäre. Aber wir sind auch nicht dafür, dass es nicht unter Gerechtigkeitsmaßstäben diskutiert wird. Das ist notwendig, und schon allein unter Gerechtigkeitsfragen muss man über den Spitzensteuersatz reden.
Auch wenn es um die Gegenfinanzierung geht, muss man es tun. Dazu gibt es in der CDU keine Mehrheit. Deshalb hat sich ihr sozialdemokratischer Koalitionspartner in Berlin damit abzufinden, weil eine Koalition Kompromisse notwendig macht. Aber wenn Sie in unserem Hause einen solchen Antrag stellen, müssen Sie zur Kenntnis nehmen, dass unsere Auffassung eine andere ist.
Danke schön.
Herr Baldauf, Sie haben geschickt um die Kanzlerin herumgeredet. Ich habe aus demselben Artikel zitiert wie Sie. Allein ihr fehlt die Fantasie, eine Möglichkeit zu finden, die Mehreinnahmen auszuschütten. Allein das.
Wenn Sie Herrn Gabriel zitieren, der hat jetzt auf die Erhöhung des Spitzensteuersatzes verzichtet, weil es Koalitionsräson ist. Sozialdemokraten wollten das. Das ist jetzt ein Kompromiss.
Wenn Sie aber in diesem Hause darüber reden, müssen Sie unsere Meinung zur Kenntnis nehmen. Wenn Sie in diesem Hause über Einsparungen reden, müssen Sie
zur Kenntnis nehmen, was wir heute schon mehrfach gehört haben, dass wir auf dem richtigen Weg sind, was die Schuldenbremse angeht. Da müssen Sie zur Kenntnis nehmen, dass wir wissen, dass Sie 1,4 Milliarden Euro oder noch mehr Milliarden, nicht beantragt, sondern an Ausgabenmehrung versprochen haben, was Personal, Lehrer, Polizisten, Juristen angeht. Das müssen Sie auch in Rechnung stellen.
Deshalb setzen Sie sich nicht so auf das hohe Ross, sagen Sie, das Ganze ist eine komplizierte Sache. Man muss über die kalte Progression reden. Man darf aber nicht so tun, als wäre das eine einfache Sache, und man darf nicht so tun, als hätte die Steuerpolitik unter den bisherigen Regierungen nicht auch darauf reagiert.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich denke, das ist eine gute EU-Richtlinie. Es ist auch richtig, dass wir sie in ein Gesetz umsetzen. Sie führt dazu, dass sich auch die neu hinzugekommenen Europäer aus Kroatien als Architekten hier verhältnismäßig einfach niederlassen können und auch das Anerkennungsverfahren ihrer Ausbildung automatisiert wird und verhältnismäßig einfach ist. Das widerspricht nicht dem, was der Architekt Schreiner eben als Anforderung formuliert hat.
Die Architektenkammer hat zugestimmt. Wir finden, wir sollten das zügig umsetzen.
Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Meines Wissens ist es das erste Mal, dass ich zu einem Gesetzentwurf reden kann, der vermutlich die Zustimmung des ganzen Hauses bekommt. Das zeigt, dass die Landesregierung wohl einen sehr guten Gesetzentwurf vorgelegt hat.
Das nicht nur deshalb, weil Sie avisiert haben, dass Sie zustimmen werden, sondern weil wir in zahlreichen Gesprächen, Anhörungen und Parlamentarischen Abenden sehr viel Zuspruch von der Wohnungswirtschaft, der Kommunalpolitik, der Landespolitik und den Interessenverbänden bekommen haben. Insofern freue ich mich, dass wir heute dieses Landeswohnraumförderungsgesetz verabschieden können. Die Zeichen der Zeit weisen darauf hin, dass dies wohl durch das gesamte Haus geschehen wird.
Meine Damen und Herren, Mieter in Deutschland haben es nämlich nicht leicht. Auch in Rheinland-Pfalz gibt es Schwerpunkte. Es gibt unterschiedlich verteilte Problemlagen, aber insbesondere in Groß- und Universitätsstäd
ten ist es sehr schwer, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Ich meine, dass dieses Gesetz einen Instrumentenmix bietet, der insbesondere Bezieherinnen und Beziehern von kleinen und mittleren Einkommen dabei hilft, eine bezahlbare Wohnstatt zu finden.
Die Tatsache, dass das in Verbindung mit den seit Mitte des Jahres geltenden Förderrichtlinien über die ISB gefördert wird, zeigt jetzt schon Wirkung. Wir haben von den zuständigen Vertretern der ISB schon gehört, dass man mit entsprechenden Fördersummen und Anträgen rechnet. Ich meine, das wird auf dem Wohnungsmarkt mithelfen, dass sich dort die eine oder andere Situation entspannt. Das wird mithelfen, dass auch junge Menschen in den Universitätsstädten leichter eine Wohnung finden können. Das wird auch mithelfen, dass mehr Investoren bereit sind, in den Wohnungsbau einzusteigen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gestern schon das Landeswohnraumfördergesetz beraten und seitens der SPD-Fraktion natürlich klargestellt, dass uns das am Herzen liegt und wir diesen Weg für absolut richtig halten. Wir beraten heute unseren Antrag zur Mietpreisbremse. Warum tun wir das? – Wir tun das aus einem wichtigen Grund. Wir wollen eine bessere Politik für Mieterinnen und Mieter in unserem Land.
Meine Damen und Herren, die Ausgangslage ist schwierig. Die Problemlage ist insbesondere in Ballungsräumen drückend. Frau Merkel und die CDU lassen die Mieterinnen und Mieter hängen.
Ich nenne Ihnen zwei bis drei Beispiele, zum Beispiel „Soziale Stadt“. Das wichtige Projekt „Soziale Stadt“ hat geholfen und müsste auch in Zukunft nach unserer Auffassung helfen, gerade in Ballungsräumen und schwierigen Quartieren den Menschen zu einem besseren Wohnumfeld, einer besseren Nachbarschaft und einer besseren Gemeinschaft zu verhelfen. Dieses Projekt haben Sie von – was das Land Rheinland-Pfalz anging – ursprünglich 4,3 Millionen Euro auf nur noch 1,8 Millionen Euro zusammengestrichen, also weit weniger als die Hälfte. Das zeigt, wo die Schwerpunkte konservativer Politik liegen.
Ein anderes Beispiel sind die sogenannten Kompensationsmittel für Wohnraumförderung. Obwohl alle Bundesländer immer wieder darauf hinweisen, dass wir eine
Zusage brauchen, dass diese Mittel auch in Zukunft fließen, gibt es keine Verabredung und keine Zusage.
Meine Damen und Herren, diese Bundesregierung hat zuerst staatliche Förderungen gestrichen und dann keine Anreize für Investoren gegeben, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
In der aktuellen Diskussion in der letzten Plenarwoche und in den Wochen davor im Deutschen Bundestag ist festzustellen, die CDU hat versucht, die Menschen hinter die Fichte zu führen. Sie tut so, als wolle sie eine wirksame Mietpreisbremse. Dabei tut sie genau das Gegenteil. Tatsächlich schiebt sie die Verantwortung ab, was noch schlimmer ist. Sie schiebt die Verantwortung auf die Länder ab. Ein Schwarzer-Peter-Spiel auf dem Rücken der Mieterinnen und Mieter ist die opportunistische Politik, die wir von der schwarz-gelben Bundesregierung im Augenblick erleben.
Diese Politik wird dem Ernst der Lage im Wohnungsmarkt in keiner Weise gerecht. Meine Damen und Herren, die CDU hatte mehrfach Gelegenheit, dem klaren Vorschlag der SPD für eine wirksame Mietpreisbremse zuzustimmen. Sie hat diese Chance weder bei der gegen die Mieter gerichteten schwarz-gelben Mietrechtsreform noch bei der Verbraucherrichtlinie genutzt. Deshalb hat die SPD in der letzten Plenarwoche ihren Antrag nochmals eingebracht, nachdem Frau Merkel öffentlich erklärt hat, sie sei jetzt auch für eine Mietpreisbremse. Man hätte denken können, sie würde sich diesen vernünftigen Vorschlägen annähern. Davon kann aber offensichtlich keine Rede sein. Die CDU hat erneut abgelehnt. Die CDU will uns, den Ländern, lediglich die Möglichkeit einräumen, bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen den Mietanstieg auf 10 % über der Vergleichsmiete zu beschränken, aber das nur in begrenzten Quartieren.
Meine Damen und Herren, da liegt der Hase im Pfeffer. Das ist zu billig. Damit wird Verantwortung verschoben. So hält man sich Konflikte vom Hals. Frau Merkel beschränkt sich damit wieder einmal auf ihre Kernkompetenz. Die SPD will dagegen eine generelle Preisbremse bei Wiedervermietungen, die Mieterinnen und Mietern wirklich nützt. Mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete sollen nicht nur in begrenzten Quartieren, sondern überall nicht möglich sein, auch nicht bei der Staffelmiete, ohne Interpretationsspielraum und Streitsituationen etwa zwischen einem Land und einer Kommune, die auf Grundlage der CDU-Vorschläge nicht ausgeschlossen werden können.
Nur Erstvermietungen von neuem Wohnraum bleiben ausgenommen. Auch hier müssen wir uns dem Investorenschutz stellen.
Meine Damen und Herren, die Alternativen sind damit klar. Wer einen wirksamen Schutz für Mieterinnen und Mieter will, muss um die CDU-Vorschläge einen großen Bogen machen. Trotzdem – das haben wir gestern in dem Gesetzentwurf gesehen – müssen wir auf der Grundlage des schlechten Bundesgesetzes nolens volens wenigstens das Mögliche tun. Wir müssen also
zurzeit die Beschränkung auf bestimmte Gebiete schlucken. Das ist aber nicht das, was wir wollen. Das will aber auch Ihr sogenannter Alternativantrag.
Meine Damen und Herren, er ist alternativlos.
Das will heißen, er ist keine Alternative, sondern er will die Politik der schwarz-gelben Bundesregierung weiter fortsetzen und weiter auf dem Rücken der Mieterinnen und Mieter Preiserhöhungen ermöglichen.
Danke schön.
Herr Schreiner, darin liegt doch gar nicht das Problem. Das Problem liegt ganz woanders. Das Problem liegt darin, dass die CDU und die schwarz-gelbe Regierung, nämlich die CDU von Frau Merkel und die CDU von Frau Klöckner,
die Mietpreisbremse nur in begrenzten Quartieren zur Geltung bringen wollen. Wir wollen die Mietpreisbremse überall. Wir wollen, dass es keinen Spielraum und keine Spekulationsmöglichkeiten gibt. Darin liegt der Unterschied.
Die brauche ich gar nicht. Herr Kollege Weiland, ich frage Sie deshalb, weil mich das sehr bedrückt, nachdem Sie sich vorhin vor einer Zwischenfrage gedrückt haben. Wir werden heute noch über den Westwall reden. Wir werden wahrscheinlich hören, welches Leid dieses bombastische Wahnsinnwerk der Nazis auch den Menschen, die dort betroffen sind, gebracht und welcher Größenwahn dahintergesteckt hat. Sie haben heute den Liquipool als Westwall der Regierung bezeichnet. Wären Sie bereit, darüber noch einmal nachzudenken und vielleicht Ihre Wortwahl anders zu wählen?
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Preisgünstige Wohnungen sind vor allem für Menschen mit geringem oder kleinerem Einkommen heutzutage nicht überall leicht zu finden. Der Wohnraum ist nicht überall gleich gut verteilt. Insbesondere in den Ballungsräumen, in den Großstädten und in den Universitätsstädten fehlen bezahlbare Wohnungen. Wir lesen in der Mainzer Presse Zahlen, die man gar nicht mehr für möglich gehalten hätte.
Der vielgepriesene Markt alleine wird das offensichtlich nicht regeln. Deshalb unterstützen wir die Landesregierung bei ihren Bemühungen, neue Förderinstrumente zu entwickeln. Wir wollen, dass in Rheinland-Pfalz alle Menschen gut leben können. Allerdings entstehen Wohnungen, die für alle Menschen bezahlbar sind, nicht von alleine. Dazu braucht man Anreize und starke Partner.
Die Landesregierung hat mit dem durch die Föderalismusreform notwendigen Gesetz die Grundlage dafür vorgelegt.
Im Übrigen geht es dabei nicht nur um den Neubau, sondern es geht auch um den Umbau, die Umwandlung, den Ausbau, Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Vor allem geht es auch um Barrierefreiheit. Natürlich gehört auch die Energieeinsparung dazu. Betreutes Wohnen, gemeinschaftliches Wohnen und Wohngruppen werden schon seit 2012 gefördert. Darauf hat der Finanzminister zuvor hingewiesen. Dennoch gehört das auch zu einer vollständigen Betrachtung dieser Förderinstrumente.
Mit diesem Gesetz geht Rheinland-Pfalz bei der Mietwohnungsförderung einen ähnlichen Weg wie bei der Förderung der Eigenheime. Darlehen werden unmittelbar von der Investitions- und Strukturbank vergeben, die vom Land zinsverbilligt und verbürgt sind. Für Investoren
bringen diese Möglichkeiten große Vorteile mit sich. Vor allem werden die Verfahren vereinfacht.
Christof Henn, der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft rheinland-pfälzischer Wohnungsunternehmen begrüßt – ich zitiere –, dass die Landesregierung auf die extremen regionalen Unterschiede des rheinland-pfälzisches Wohnungsmarktes reagiert. Gerade für angespannte Märkte, wie Mainz und Trier, setze die Landesregierung die richtigen Impulse für den Wohnungsbau. – Er sagt aber auch, es komme nun aber entscheidend auf die Kommunen an, die neuen Instrumente auch flexibel zu nutzen und Grundstücke zügig bereitzustellen. Nur so könne aus diesem Impuls eine lang anhaltende Bewegung werden.
Auch die ISB sieht gemeinsam mit der Landesregierung ein schlankes und einfaches Förderprogramm vor. Durch die direkte Beantragung der entsprechenden Darlehen bei der ISB werde das Verfahren beschleunigt, so Jakob Schmid, Vorstandsmitglied der ISB. Er rechnet bis Ende 2015 mit Darlehen in Höhe von insgesamt 135 Millionen Euro für den Neubau und die Modernisierung – jetzt kommt eine wichtige Zahl – von 2.000 Mietwohnungen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Gesetz legt die Landesregierung ein Instrument vor, das die staatliche Förderung von Wohnraum in Rheinland-Pfalz auf eine gute Basis stellt. Die rot-grüne Koalition wird ihrer Verantwortung gerecht.
Anders die Bundesregierung und Kanzlerin Merkel. Sie hat das für die Ballungsräume so hilfreiche Programm „Soziale Stadt“ in völlig unverantwortlicher Weise zusammengestrichen. Sie handelt unaufrichtig. Im entsprechenden Gesetzgebungsverfahren lehnt sie die von der SPD geförderte Mietpreisbremse ab, um sie kurz danach wieder abzukupfern und – wie wir das erst wieder in diesen Tagen erlebt haben – anlässlich eines Antrags der SPD dagegen zu stimmen. Das ist eine Politik, die kein Mensch verstehen kann, über die wir aber morgen beim entsprechenden Antrag noch diskutieren können.
Ich danke Ihnen.
Herr Staatssekretär, waren diese Zuschüsse, die bisher gezahlt worden sind, was den Tower und andere Maß
nahmen im Flugbetrieb angeht, an irgendwelche Auflagen gebunden, was die Fortführung dieses Projekts angeht?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Köbler hat ja so recht, und nicht nur bei den jetzigen Wahlgeschenken, die doch nie im Leben eingelöst werden können, kann man sehen, dass immer der Schwerpunkt bei denjenigen liegt, denen es ohnehin schon ganz gut geht, und immer diejenigen vergessen werden, die am Existenzminimum herumkrebsen. Fakt ist auch, dass man, wenn man einen Mindestlohn ablehnt, lieber zuschaut, dass die öffentliche Hand bei den Aufstockern anstelle der Unternehmen auch noch die Löhne bis hin zum Existenzminimum bezahlen muss.
Dies ist durchgängig in allen Entscheidungen der Steuer- und Finanzpolitik der CDU zu sehen. Aber was die Bundeskanzlerin dieser Tage getan hat, führt sogar in ihrer eigenen Partei zu großer Unruhe, meine Damen und Herren. So lesen wir beispielsweise in der „FAZ“ – nicht gerade ein SPD-Kampfblatt –, dass mehrere CDU-Bundestagsabgeordnete in der „Allgemeinen Sonntagszeitung“ Zweifel daran geäußert haben, dass die jüngsten Wahlkampfversprechen der Kanzlerin finanzierbar seien. – Ich meine, jeder Finanzpolitiker weiß, dass das überhaupt nicht finanzierbar ist, und
deswegen herrscht auch Unruhe in der CDU, wenn die Kanzlerin – offenbar ohne Abstimmung – so mir nichts, dir nichts Wahlgeschenke in Höhe von fast 30 Milliarden Euro verteilen will.
Dazu können wir von Ihrem guten Freund Michael Fuchs, den wir schon häufig in diesem Hause bemüht haben, auch noch zu einer Zeit, als noch dessen guter Freund Christoph Böhr in diesem Parlament saß, lesen, der erklärt hat: „Wir können nicht gleichzeitig gegen grüne Pläne für Steuererhöhungen wettern und selbst neue Ausgaben planen.“ – Daran zeigt sich das ganze Dilemma, in dem Sie sich derzeit befinden.
Des Weiteren lesen wir von Josef Schlarmann, dem Vorsitzenden der Mittelstandsvereinigung, in der Zeitschrift „FOCUS“: „Einen Wahlkampf aus der Klamottenkiste“, wenn man vor allem soziale Leistungen verbessern wollte. – Ich füge hinzu, soziale Leistungen, wie die Kanzlerin sie versteht, aber nicht, wie wir sie verstehen, meine Damen und Herren.
Von Ihrem Koalitionspartner wollen wir gar nicht viel reden. Wenn Herr Brüderle sagt, es entspricht nicht dem ökonomischen Verständnis der FDP, dann kann man ihm recht geben. Selbst das entspricht nicht dem ökonomischen Verständnis der FDP.
Wenn die Kanzlerin die Spendierhosen anhat, dann kann man sie entweder nur mit höheren Staatsschulden oder mit höheren Steuern bezahlen. Höhere Staatsschulden will der Finanzminister nicht. Man weiß, die Kanzlerin verspricht fast 30 Milliarden Euro, und im Hause Schäuble werden schon „Giftlisten“ geschrieben und schon Sparlisten für die Zeit nach dem 22. September 2013 gemacht. Da kann man nur sagen, um unsere Bundesgeneralsekretärin zu zitieren, das ist Wahlbetrug mit Ansage und sonst gar nichts, meine Damen und Herren. Das sollten Sie sich, wenn Sie in den nächsten Tagen diskutieren, merken.
Das Thema werden wir heute Abend um 18:00 Uhr noch einmal bei Ihrem Steuerantrag bekommen, auf den ich mich schon sehr freue. Ich glaube, der Uli Steinbach auch.
Da werden wir das noch einmal sehen. Ihnen muss klar sein, auch wenn Sie momentan entsprechende Umfragewerte haben, die uns weniger gefallen, dass die Wählerinnen und Wähler sich auf diese Weise nicht für dumm verkaufen lassen.
Dass 30 Milliarden Euro nicht einfach so finanziert werden können, ist klar. Wie man dann wie Herr Kauder sagen kann, wir sehen da einige Wachstumsspielräume, so muss ich feststellen, 30 Millionen Euro Wachstumsspielräume, das ist die Bevölkerung für dumm verkauft. Meine Damen und Herren, deswegen sage ich: heiße Luft, keineswegs finanzierte Wahlgeschenke.
Wenn es zum Beispiel um das Kindergeld geht, wenn es zum Beispiel um die Freibeträge geht, was Herr Kollege
Köbler gesagt hat, so negieren Sie nach wie vor, dass wir vor einigen Wochen eine gute Untersuchung auf dem Tisch hatten, die zeigt, wie wenig erfolgreich die Familienpolitik in dieser Bundesrepublik Deutschland trotz hoher Ausgaben gewesen ist.
Da wird nicht ein bisschen Gehirnschmalz gebraucht, sondern da wird versucht, mit Placebo-Bonbons die Wähler zu kaufen. Das werden wir nicht dulden und nicht mitmachen.
Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen! Ich will noch einmal darauf hinweisen, wie diese in den Raum gestellten Steuergeschenke, die im Leben nicht verwirklicht werden, wirken würden. Sie würden in der Tat so wirken – das können Sie am Kinderfreibetrag genau nachrechnen –, dass immer diejenigen in der Gesellschaft, die Besserverdienenden, denen das allen gegönnt sei, immer mehr Vorteile haben als diejenigen, die den Cent dreimal umdrehen müssen. Wenn dann ein Steuerfreibetrag so unsozial wird, dann muss man über
legen, ob diese Art der Familienförderung noch richtig ist.
Wenn in diesem Zusammenhang über die Rente geredet wird, wenn in diesem Zusammenhang über Familienförderung geredet wird, wenn in diesem Zusammenhang von der rot-grünen Koalition abgeschrieben auch noch eine Mietpreisbremse kommt – das ist alles gut und schön –, jedoch überhaupt nicht der Ansatz einer Finanzierung vorhanden ist, dann ist das nur ein Wolkenkuckucksheim. Mehr kann man dazu nicht sagen. Ich will nicht wiederholen, was Andrea Nahles dazu gesagt hat.
Kollege Steinbach hat Ihren Antrag von heute Abend angesprochen. Wir alle freuen uns darauf,
weil wir nicht begriffen haben, wie die CDU dazu kommt, sich ein solches Eigentor zu schießen. Deswegen, Kolleginnen und Kollegen, will ich auch nicht bis heute Abend warten.
Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass die Vorschläge, die die rot-grüne Koalition für die Bundestagswahl macht, tatsächlich finanziert sind, weil wir uns nicht scheuen, den Menschen klar zu sagen, dass, wenn etwas Geld kostet, der Staat auch das Geld dafür bekommen muss, und weil wir uns nicht scheuen, entsprechende Vorschläge für die Steuerpolitik zu machen.
Was sagt die CDU zu uns? Wir nehmen zur Kenntnis, die Kanzlerin will 30 Milliarden Euro mehr ausgeben, aber es kommt überhaupt nicht infrage, dass irgendwelche Steuern erhöht werden. Heute Abend wollen Sie uns mit Ihrem Antrag dazu bringen, dass wir feststellen, dass es keine Erhöhung des Spitzensteuersatzes gibt, es keine Erbschafts- und Kapitalertragssteuererhöhung gibt, es keine Wiedereinführung der Vermögensteuer gibt, über das Ehegattensplitting in anderer Weise nicht gesprochen wird.
Das alles wollen Sie uns heute Abend aufnötigen, während wir uns jetzt damit befassen, dass solche unseriösen Wahlgeschenke in die Welt gesetzt werden. Wir freuen uns auf die Debatte heute Abend. Jetzt aber freuen wir uns auf die drei Vorschläge, die uns Herr Dr. Weiland zitieren wird.
Lieber Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben überraschend eine Rede von Herrn Schreiner zu großen politischen Linien gehört.
Wir haben zur Kenntnis genommen, dass in Deutschland – außer in Rheinland-Pfalz – alles gut ist. In Deutschland gibt es überhaupt keine Probleme. Er ist aber erschüttert, wenn er die Pläne der SPD und der GRÜNEN liest.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin wirklich erschüttert, wenn ich feststelle, dass Sie überhaupt kein Gefühl haben und nicht wahrnehmen, dass es in dieser Republik inzwischen eine soziale Schieflage gibt und viele Menschen uns zustimmen, wenn wir sagen, die Gerechtigkeit waltet in diesem Land nicht mehr.
Wir haben vor wenigen Wochen eine Untersuchung über die Gerechtigkeit in Deutschland zur Kenntnis genommen. Aus dieser Untersuchung geht klar hervor, dass eine große Mehrheit, und zwar mehr als drei Viertel der Menschen, nämlich 77 %, es so sehen, dass die Einkommen und die Vermögen in dieser Republik nicht mehr richtig verteilt sind. Darauf muss die Politik reagieren.
Über diese Dinge reden Sie nicht. Sie reden nur über pauschale Dinge, wie zum Beispiel über die Frage, wen das trifft und wen das nicht trifft. Wir werden dafür sorgen, dass es die Richtigen trifft und es diejenigen, die das nicht verkraften können, nicht trifft. Darauf können Sie sich verlassen.
Wir werden uns auch zu Herzen nehmen, dass das, was zum Beispiel Bischof Zollitsch sagt, auch berücksichtigt wird. Er sagt: „Wenn die Gegensätze zu groß werden, dann bricht eine Gesellschaft. Wir müssen auch im Interesse der Gesellschaft sehr danach schauen, dass tatsächlich die Solidarität größer wird und wir zwischen Arm und Reich stärker ausgleichen.“ – Sie wissen, dass ich kein Katholik bin. Wenn aber Bischof Zollitsch etwas Richtiges sagt, soll das auch vermerkt werden.
Meine Damen und Herren, das ist genau das, worum es geht.
Ich komme auf Ihren Antrag zurück. Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass die CDU im Augenblick anfängt, in Richtung Bundestagswahlkampf zu trommeln, dann hätte man diesen Antrag betrachten müssen. Ich habe es heute Mittag schon einmal gesagt.
Frau Klöckner, es tut mir leid, dass Sie für diesen Antrag so viel Zeit und so viel Papier verbraucht haben. Sie hätten ihn nämlich ganz kurz fassen können, und zwar in zwei oder drei Zeilen. Die Substanz dieses Antrags ist wie folgt: Die CDU will, dass der Landtag die Landesregierung bewegt, dass sie im Bundesrat das gesamte Regierungsprogramm sowohl der SPD als auch der GRÜNEN torpediert und ablehnt. – Das ist die Substanz dieses Antrags.
Sie sagen auch noch Ja. Das ist Bundestagswahlkampf im Landtag.
Dann sage ich Ihnen aber dazu, was wir Sozialdemokraten wollen. Ich rede für die Sozialdemokraten. Der Kollege Steinbach wird auch noch reden. Wir Sozialdemokraten wollen, dass in die Bildung, die öffentliche Infrastruktur und auch die Kommunen mehr investiert werden kann.
Wir Sozialdemokraten wollen, dass eine gute Ausbildung, sichere und funktionsfähige Verkehrswege und die Energieversorgung finanziert werden können. Wir wollen, dass der wirtschaftliche, soziale und kulturelle Erfolg der Bundesrepublik gesichert wird. Allein im Bildungsbereich fehlen 20 Milliarden Euro pro Jahr, wenn wir auf den Durchschnittsstandard kommen wollen, der im EuroRaum herrscht. Das ist eine immense Aufgabe.
Das kann man genauso wenig durch kleine Umschichtungen erreichen wie die 30 Milliarden Euro von Frau Merkel, über die wir heute Mittag geredet haben. Der Unterschied ist, dass wir in unserem Steuerkonzept eine klare Gegenfinanzierung haben. Wir haben eine klare Gegenfinanzierung für mehr Investitionen und den Schuldenabbau berücksichtigt.
Ich erzähle es Ihnen doch gleich. Haben Sie doch einmal Geduld. Hören Sie doch einfach einmal geduldig zu, so wie wir das heute auch schon gemacht haben, auch wenn es manchmal schmerzt. Wir haben sogar Herrn Schreiner einigermaßen ruhig zugehört.
Meine Damen und Herren, wir wollen, dass es nicht mehr so sein kann, dass die reichsten zehn Prozent
nicht mehr wie 1970 40 %, sondern heute 60 % aller Vermögen haben. Wir wollen nicht, dass die Mittelschicht weiter schrumpft. Wir wollen nicht, dass die Schere zwischen Arm und Reich,
wie wir jetzt sogar in dem geschönten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung gesehen haben, weiter auseinandergeht, sondern wir wollen ganz gezielt für eine soziale Balance in unserer Gesellschaft sorgen. Deswegen sagen wir, dass wir das ändern müssen.
Deswegen müssen wir einige Steuern für einige Steuerzahler verändern. Eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf 49 % betrifft Menschen, die als Single mehr als 100.000 Euro versteuern. Diese betrifft Menschen, die als Verheiratete mehr als 200.000 Euro versteuern. Man kann nicht sagen, dass man arme Leute trifft. Wenn Sie die komische Rechnung aufmachen, wie das früher mit dem Spitzensteuersatz war, dann sage ich Ihnen, unter Helmut Kohl hat der Spitzensteuersatz 53 % betragen. Das war nicht etwa das 20-Fache, sondern das 2,4Fache eines Durchschnittsgehalts. Bleiben Sie einmal ein bisschen auf dem Teppich.
Wir werden auch die Kapitalertragsteuer von 25 % auf 32 % erhöhen; denn es kann nicht angehen, dass Einkommensteuer- und Mehrwertsteuerzahler 80 % finanzieren und die Kapitalsteuer nur 20 % erbringt. Deshalb wollen wir etwas Vernünftiges tun.
Wir werden auch die Vermögensteuer für private und nicht für mittelständische Unternehmen – wir werden aufpassen – mehr belasten; denn es ist unser Anliegen, dass mittelständische Unternehmen anständig existieren und anständige Gewinne machen können. Wir werden auch die Erbschaftsteuer entsprechend verändern und weiter daran bleiben, dass die Finanztransaktionssteuer, wenn sie kommt und erhoben wird, mit einer breiten Bemessungsgrundlage – – –
Frau Klöckner, ich weiß noch, wie Sie dagegen waren. Sie sind inzwischen wie die Kanzlerin auch dafür. Jetzt kommen wir wieder einmal zu der sozialen Komponente.
Wir werden Subventionen abbauen. Ich sage Ihnen, was die größte Subvention in diesem Land ist. Die größte Subvention in diesem Land die Tatsache, dass es keinen gesetzlichen Mindestlohn gibt, so viele Menschen unter einem vernünftigen Lohnniveau in prekären Arbeitssituationen arbeiten müssen, deswegen keine Steuern bezahlen und im Gegenteil die öffentliche Hand jährlich noch 1,8 Milliarden zuschießen muss. Wenn wir dafür sorgen können, dass ein flächendeckender Mindestlohn kommt, dann werden wir um die 3 Milliarden Euro Steuern einnehmen und die 1,8 Milliarden Euro Zuschüsse dafür einsparen. Dann haben wir hier eine entsprechende Gegenrechnung.
Meine Damen und Herren, wir werden auch andere Subventionen abbauen, die ökologisch schädlich sind, zum Beispiel die berühmte Dienstwagenförderung in dem Ausmaß, wie wir sie jetzt haben, die Begünstigung
von Kerosin oder andere Dinge. Das ist etwas, was wir vorhaben.
Wenn Herr Schreiner meint, es wäre nur hypothetisch, wir würden ohnehin nicht gewinnen, sind Sie einmal vorsichtig;
denn der Unterschied zwischen der Opposition hier im Hause und der Opposition im Bundestag ist der, dass wir ein Konzept haben.
Oder haben Sie die Ohren zugemacht?
Ihr Konzept nach der letzten Bundestagswahl war ganz einfach. Sie haben sich mit Herrn Brüderle und anderen Liberalen zusammengesetzt, wahrscheinlich im Mövenpick Hotel, und haben so einfach einmal die Hotelsteuer rasiert.
Sie haben sie begünstigt, dass sie weniger Mehrwertsteuer bezahlen müssen. Wir werden das natürlich wieder ändern. Auch das bringt 5 Milliarden Euro in die Staatskasse.
Danke schön.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Durch Beschluss des Landtags am 13. Dezember 2012 ist der Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und den Ausschuss für Bildung, den Innenausschuss und den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 25. Sitzung am 17. Januar 2013, in seiner 26. Sitzung am 21. Februar 2013, in seiner 27. Sitzung am 5. März 2013, in seiner 29. Sitzung am 18. April 2013 und in seiner 30. Sitzung am 16. Mai 2013 beraten. Sie sehen, wir waren sehr fleißig.
In seiner 26. Sitzung am 21. Februar 2013 hat der Haushalts- und Finanzausschuss ein öffentliches Anhörverfahren durchgeführt. Am 1. März 2013 ging ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ein, der im Wesentlichen die Besoldungsordnung W betraf, nämlich die Erhöhung des Grundgehaltes in der Besoldungsgruppe
W 2 und die Möglichkeit der Vergabe variabler Leistungsbezüge.
In der 27. Sitzung am 5. März 2013 hat der Haushalts- und Finanzausschuss beschlossen, ein schriftliches Anhörverfahren durchzuführen und den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur um Mitberatung zu ersuchen.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 22. Sitzung am 2. Mai 2013 beraten. Der Ausschuss für Bildung hat den Gesetzentwurf in seiner 18. Sitzung am 2. Mai 2013 beraten. Der Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat ihn am 14. Mai 2013 beraten.
Am 16. Mai 2013 ging ein weiterer Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ein, der die Reisekosten betraf. Es ging darum, das Tagegeld für Eintagesreisen beim alten Satz zu belassen und nicht zu kürzen.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 23. Sitzung am 21. Mai 2013 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet, der Gesetzentwurf wird mit den sich durch die Änderungsanträge ergebenden Änderungen angenommen. Ich darf das Plenum um Zustimmung bitten.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben es eben gehört und allein an der Wortwahl des Herrn Kollegen Weiland, wenn er von Geldverleihbuden und Ähnlichem spricht, kann man erkennen, dass die Schlachten von vorgestern geschlagen werden, um für die Bundestagswahl trommeln zu können.
Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Kaum ein Thema haben wir im Haushalts- und Finanzausschuss so häufig und so ausführlich diskutiert wie dieses Thema.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, dazu gab es auch von Ihnen einen Antrag vom 12. August 2011. In diesem Antrag stellen Sie erstens fest, dass der Liquiditätspool ein wirtschaftlich sinnvolles Instrument zur Sicherung der Liquidität unserer Gesellschaften und Einrichtungen sei.
Da sind wir uns auch einig, Herr Kollege Bracht.
Sie stellen zweitens fest, dass der Liquiditätspool auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden müsse. Sie stellen drittens fest, dass der Landtag von RheinlandPfalz die Landesregierung darüber hinaus aufzufordern habe, dass Kassenverstärkungsmittel des Landes zum Ausgleich von Negativsalden des Liquiditätspools – Achtung – nur in einem begrenzten Raum einzusetzen seien.
Meine Damen und Herren, schauen wir uns diese drei Punkte der CDU doch einmal an. Zu Punkt 1 habe ich schon etwas gesagt. Da sind wir uns einig.
Zum Punkt 2 können wir sagen, wir haben den Liquiditätspool in ein Landesgesetz eingebracht. Damit hat der Liquiditätspool auch eine gesetzliche Grundlage. Deshalb sage ich, es werden die Schlachten von vorgestern geschlagen; denn das ist nicht mehr aktuell.
Herr Kollege Licht, auch den Punkt 3 haben wir umgesetzt. Genau darüber haben wir in der zurückliegenden Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses diskutiert. Genau das steht in der Verordnung des Ministeriums, der wir im Haushalts- und Finanzausschuss zugestimmt haben. Wir haben im Haushalts- und Finanzausschuss einer entsprechenden Landesverordnung zugestimmt. Es ist gewährleistet, dass Negativsalden des Liquiditätspools begrenzt werden. Es ist darüber hinaus gewährleistet, dass der Haushalts- und Finanzausschuss, der gesetzlich zuständig ist, transparent informiert wird.
So weit zum CDU-Antrag aus dem Jahr 2011. Die- ser Antrag ist interessant; denn all das, was Sie da- mals – – –
Wenn er sie anständig formuliert, ja.
Weil wir dieses Gesetz jetzt eingebracht haben, weil wir das jetzt in das Landesgesetz aufgenommen haben, weil wir jetzt diesen Liquiditätspool auf neue Füße gestellt haben, und weil wir im Prinzip das, was Sie 2011 woll
ten, jetzt durchgesetzt haben. Deshalb ist Ihr heutiger Antrag nichts anderes als ein Schauantrag.
Darüber hinaus werden Sie sich selbst noch untreu. Was machen Sie heute, nachdem der Landtag das seit Jahren auf allen formellen und informellen Wegen diskutiert hat? Wir haben das im Haushalts- und Finanzausschuss diskutiert. Die finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen haben zusammen darüber diskutiert. Wir haben eine Anhörung durchgeführt. Den Liquiditätspool haben wir mehrfach mit dem Landesrechnungshof diskutiert. Jetzt, nachdem die Dinge klar sind und deutlich ist, dass eine klare Begrenzung erfolgt ist und klar informiert wird, stellen Sie einen neuen Antrag, in dem genau das Gegenteil verlangt wird.
In Ihrem jetzigen Antrag fordern Sie – – –
Das ist auch ein Antrag, lieber Herr Kollege.
In Ihrem jetzigen Gesetzentwurf, in Ihrem jetzigen Antrag auf ein neues Gesetz, wenn Sie es so formuliert haben wollen – wir können ein bisschen Rabulistik betreiben –, wollen Sie erstens, dass das nicht mehr in das Landeshaushaltsgesetz, sondern in die Landeshaushaltsordnung kommt. Das ist ein reiner Formalismus, durch den sogar unsere Informationsmöglichkeiten im Haushalts- und Finanzausschuss beschränkt werden; denn im Zuge des Landeshaushaltsgesetzes werden wir regelmäßig informiert, während das im Zuge der Landeshaushaltsordnung nicht geschieht.
Zweitens machen Sie jetzt eine Kehrtwendung und wollen gar keine negativen Salden mehr. Das bedeutet, dass dieses Instrument dann am Schluss überhaupt nicht mehr arbeitsfähig wäre und überhaupt keinen Zweck mehr hätte.
Das können wir dann bei Gelegenheit noch diskutieren.
Herr Baldauf, ich gehe davon aus, dass Sie längst aufgeklärt sind
und wissen, was Sie hier tun. Aber ich will noch einmal sagen, was Sie hier tun.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Weiland, zunächst einmal, wenn Sie hier Dinge aus der Vergangenheit berichten und dann hinterher sagen, das sei Geschichte, dann sieht man deutlich, wohin die Zielrichtung geht.
Wenn man die Beträge betrachtet, um die es in der Vergangenheit ging und die jetzt der Staatssekretär genannt hat, dann sieht man, was im Augenblick mit Ihrem neuen Gesetzesantrag für ein Popanz aufgebaut wird.
Wenn man nun hört, wie Sie mit einigermaßen ruhiger Stimme darstellen wollen, dass es doch Möglichkeiten gibt, dann liest man in Ihrem Gesetzentwurf noch einmal nach und stellt fest, dass Sie keine negativen Salden zulassen wollen.
Wenn es keine negativen Salden in eng begrenztem Rahmen mit Information des Haushalts- und Finanzausschusses geben kann, dann ist dieses Instrument des Liquiditätspools sinnlos.
Dann können Sie das vergessen, dann können Sie das gleich anders abwickeln. Insofern ist ganz klar, was Sie wollen. Wenn der Landtag Ihrem Gesetzentwurf zustimmen würde, wäre das das Ende eines funktionsfähigen Liquiditätsmanagements.
Natürlich.
Meine Damen und Herren, genau das wollen Sie. Sie würden die Finanzierungsvorteile für unsere Landesgesellschaften damit perdu führen, meine Damen und Herren.
Sie wissen das. Fachlich ist Ihnen das bekannt, aber Sie denken, dass man damit öffentlich Politik machen kann. Ich glaube, dass das ein totgerittenes Pferd ist und Ihnen das nicht gelingen wird.
Sie brauchen keine Angst zu haben, dass dieser unsinnige Gesetzentwurf angenommen wird und unsere Gesellschaften schädigt, weil Sie wissen, dass die Koalition verantwortlich handeln und das nicht zulassen wird, meine Damen und Herren.
Deswegen sage ich Ihnen, ich denke, man kann diese durchsichtige Taktik – Herr Kollege Steinbach hat von Missbrauch des Parlaments gesprochen; wir wollen festhalten im Konjunktiv – durchaus als Missbrauch des Parlaments verstehen.
Ich hoffe, dass, wenn dieser Gesetzentwurf wieder an den Ausschuss überwiesen wird, wir sachlich und vernünftig darüber reden und da hinkommen können, wo die finanzpolitischen Sprecher schon einmal waren, bevor einer zurückgepfiffen wurde.
Danke schön.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Immerhin haben wir nun einen moderaten Ton gefunden, und das ist vielleicht auch ganz gut.
Herr Kollege Dr. Weiland, wenn man dem Staatssekretär zugehört hat, wenn man abwägt, welche Begrenzungen wir mit unserem Beschluss im Haushalts- und Finanzausschuss ermöglicht haben, wenn man abwägt, welche Bedürfnisse manche Landesgesellschaften haben können, wenn man sich das Beispiel vor Augen hält, welches der Staatssekretär genannt hat, nämlich die Tatsache, dass sich ein Unternehmen darauf verlässt, dass es für kurze Zeit diesen Liquiditätspool in Anspruch nehmen kann, und wenn gleichzeitig ein anderer, der sein Geld eingelagert hatte, dieses Geld gerade abzieht, weil er es braucht und sich dann darauf nicht mehr verlassen kann, dann ist dieses Instrument unsinnig. Das muss man doch einmal festhalten dürfen.
Deswegen sage ich, Herr Kollege Steinbach hat tatsächlich recht: Wer dies nicht ermöglichen will, der will diesen Liquiditätspool nicht, und dann unterscheiden wir uns in der Tat ganz konsequent.
Danke schön.
Das ist aber schade, wenn Sie jetzt etwas trinken gehen.