Protocol of the Session on March 6, 2013

........................................................................................................... 2676, 2687, 2690 Abg. Frau Klöckner, CDU:............................................................................................. 2654, 2687, 2688, 2691 Abg. Hering, SPD:................................................................................................................... 2661, 2665, 2666 Abg. Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:.............................................................................. 2668, 2670, 2688 Abg. Ramsauer, SPD:................................................................................................................................. 2679 Abg. Schreiner, CDU:.................................................................................................................................. 2683 Abg. Steinbach, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:............................................................................................ 2681 Frau Dreyer, Ministerpräsidentin:................................................................................................................ 2689 Dr. Kühl, Minister der Finanzen:.............................................................................................. 2651, 2685, 2691 Lewentz, Minister des Innern, für Sport und Infrastruktur:.......................................................................... 2672 Präsident Mertes:................................................................................................. 2651, 2654, 2661, 2665, 2666 Vizepräsident Dr. Braun:..................................................................................... 2688, 2689, 2690, 2691, 2693 Vizepräsident Schnabel:............................................................................ 2679, 2681, 2683, 2685, 2686, 2687 Vizepräsidentin Frau Klamm:........................................................................................ 2667, 2670, 2672, 2676

44. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 06. März 2013

Die Sitzung wird um 14:00 Uhr vom Präsidenten des Landtags eröffnet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie alle herzlich zur 44. Plenarsitzung des Landtags begrüßen. Ich begrüße auch unsere Gäste.

Zu schriftführenden Abgeordneten berufe ich die Kollegin Dr. Tanja Machalet und Herrn Kollegen Martin Brandl.

Entschuldigt sind für heute die Abgeordneten Michael Billen, Elisabeth Bröskamp, Dr. Peter Enders, Thomas Günther, Simone Huth-Haage, Arnold Schmitt und Herbert Schneiders sowie die Staatssekretärin Heike Raab und Staatssekretär Walter Schumacher.

Herr Abgeordneter Alexander Schweitzer ist zum ersten Mal wieder im Landtag.

Zur Tagesordnung gibt es einige Hinweise. Für die Beratung der Tagesordnungspunkte 8 und 9 (Gesetzentwürfe aller Fraktionen über die freiwillige Bildung der neuen Verbandsgemeinden Rhein-Mosel und Dudenhofen- Römerberg) sind die Vorabdrucke verteilt worden. Das verkürzt unsere Beratungsfrist.

Meine Damen und Herren von den Fraktionen, weitere Hinweise gibt es nicht. Dann ist die Tagesordnung für die drei Tage so beschlossen.

Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Änderung des Landeshaus- haltsgesetzes 2012/2013 (Nachtragshaushaltsgesetz 2013) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/2068 – Erste Beratung

Die Begründung erfolgt durch Herrn Finanzminister Dr. Kühl.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit einem Haushalt wollen wir, die politisch Verantwortlichen im Parlament und in der Regierung, Verlässlichkeit und Planbarkeit herstellen. Allerdings können immer Ereignisse eintreten, die uns zu neuem Handeln und zu entsprechender Verantwortung verpflichten.

Die Landesregierung gestaltet mit dem Nachtragshaushalt 2013 wichtige Politikfelder neu, und zwar Politikfelder, bei denen es um Arbeitsplätze, frühkindliche Betreuung, gute Bildung und Humanität geht. Hier bestehen Handlungsbedarfe, die bei der Verabschiedung des

Doppelhaushalts so nicht erkennbar und damit auch nicht veranschlagungsreif waren.

Der Flughafen Frankfurt-Hahn, ein wichtiger Arbeitgeber im Hunsrück, benötigt kurzfristig Liquidität und mittelfristig eine solide Basis für seine weitere Entwicklung.

Der Ausbau der Kindertagesstätten für die unter Dreijährigen soll auch vor dem Hintergrund des ab August bestehenden Rechtsanspruchs auf Betreuung für Einjährige weiter vorangetrieben werden.

An den Hochschulen des Landes wollen wir auch bei einer deutlich höheren Nachfrage nach Studienplätzen den jungen Menschen gute Studienbedingungen bieten und unseren Beitrag zur Weiterführung und notwendigen Aufstockung des Hochschulpaktes leisten.

Schließlich haben sich im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes aufgrund eines Gerichtsurteils, aber auch aufgrund erhöhter Flüchtlingszahlen zusätzliche Bedarfe ergeben.

Der Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2012/2013 wurde im Herbst 2011 in der Regierung beschlossen und zu Beginn des Jahres 2012 in diesem Parlament verabschiedet. Es ist gerade bei auf mehrere Jahre angelegten Haushalten nicht ungewöhnlich, dass insbesondere die für das zweite Jahr beschlossenen Pläne durch einen Nachtragshaushalt verändert werden.

Gestatten Sie mir drei Sätze zu den Formalia, insbesondere zu den Unterschieden zu einem regulären Haushalt. Nachtragshaushalte sind rechtlich immer dann zwingend erforderlich, wenn zusätzliche Ausgabebewilligungen über der im Landeshaushaltsgesetz definierten Grenze von 5 Millionen Euro liegen und die Zusatzbedarfe gleichzeitig rechtlich zwangläufig sind.

Eine Nachtragsvorlage hat nicht die Funktion, den durch Haushaltsgesetz festgestellten Haushaltsplan bei zwischenzeitlich veränderter Haushaltsentwicklung, zum Beispiel bei möglicherweise auftretenden Mehreinnahmen oder Minderausgaben, auf den aktuellen Stand der Prognosen zu bringen. Der Nachtrag ist von vornherein auf den vordringlichen Mehrbedarf zu beschränken, der aus Sicht der Regierung dringend einer Bewilligung durch den Haushaltsgesetzgeber zugeführt werden sollte.

Ich möchte gern auf die einzelnen Bereiche, die mit diesem Haushalt neu geregelt werden, eingehen. Mit diesem Nachtragshaushalt senden wir ein deutliches Signal an die Menschen in der Region Hunsrück/Mosel, an die Beschäftigten am Flughafen Hahn und an die Kunden des Flughafens. Wir halten an diesem zentralen Konversionsprojekt des Landes fest.

(Beifall der SPD und vereinzelt Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, es ist die Aufgabe einer Landesregierung, sich um die Lebenschancen ihrer Bürgerinnen und Bürger zu kümmern. Das gilt in besonderem Maße, wenn sich, wie hier im Hunsrück, struktur- und regionalpolitische Probleme überlagern. Es geht nur

vordergründig um die Stabilität eines Unternehmens, der FFHG. Im Kern geht es vielmehr um die Lebensbedingungen der Menschen in der Region. Es geht um Solidarität mit denen, die dort leben und arbeiten, und es geht um deren Zukunftschancen.

Hierfür werden wir dem Flughafen Frankfurt-Hahn mit diesem Nachtragshaushalt zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen.

Erstens können der FFHG im Jahr 2013 bis zu 86 Millionen Euro im Rahmen eines Gesellschafterdarlehens zur Verfügung gestellt werden, wenn dies erforderlich ist, um die Liquidität des Flughafens sicherzustellen. Netto sind dies 80 Millionen Euro, weil gleichzeitig 6 Millionen Euro Zinszuführungen in diesem Haushalt eingeplant werden. Damit kann nach den Planungen der Geschäftsführung der Liquiditätsbedarf der FFHG bis Ende 2014 gedeckt werden. Er besteht zum überwiegenden Teil aus sogenannten endfälligen Krediten.

Zweitens sind im Einzelplan des Innenministeriums Mittel in Höhe von 10 Millionen Euro für die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben veranschlagt. In diesem Rahmen kann das Land der Flughafengesellschaft Kosten für Sicherheitsleistungen erstatten.

Drittens wird sowohl für den Flughafen Frankfurt-Hahn als auch den Flughafen Zweibrücken das bisherige Liquiditätsmanagement aus dem Liquiditätspool in den Haushaltsplan überführt. Damit setzen wir unsere Ankündigung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss vom 17. Januar 2013 um, die Verbindlichkeiten der beiden Flughäfen gegenüber dem Liquiditätspool im Landeshaushalt abzubilden.

Wie sollen die Mittel konkret eingesetzt werden? In einem ersten Schritt wird ein Teil der bereitgestellten Mittel genutzt, um den unmittelbaren, kurzfristigen Liquiditätsbedarf der FFHG zu decken. Ende März 2013 droht vor allem durch eine endfällige Tilgungszahlung von rund 12,7 Millionen Euro eine Liquiditätslücke.

In Abstimmung mit der Europäischen Kommission werden wir rechtzeitig vor dem 31. März 2013 die erforderlichen Mittel als Gesellschafterdarlehen zur Verfügung stellen. Den Dialog mit der Kommission über die genaue Höhe und die Konditionen für dieses Darlehen werden wir in den nächsten Wochen abschließen.

Dies gilt dann für die Auszahlung weiterer Tranchen in entsprechender Art und Weise. In welchem Umfang die Mittel bereits 2013 abfließen, ist ebenfalls Gegenstand der Abstimmungsgespräche. Wichtig ist, dass der Haushaltsgesetzgeber mit diesem Nachtragshaushalt signalisiert, dass er dem Land als Gesellschafter die Befugnis gibt, die erforderliche Liquidität für eine mittelfristig tragfähige Lösung bereitzustellen.

Bis dahin wird es darum gehen, die Neuausrichtung des Flughafens voranzubringen, und zwar

im Lichte der offenen Beihilfeverfahren, – vor dem Hintergrund der Erkenntnisse aus der ausstehenden Luftverkehrsleitlinie,

im Kontext der Anstrengungen des Unternehmens, die Kosten zu senken und die Erlössituation zu verbessern, – im Zuge der Suche nach privaten Investoren oder strategischen Partnern sowie – im Lichte der Bedeutung des Flughafens Hahn für die Bekämpfung des Fluglärms in der Rhein-Main-Region.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Liquiditätssicherung allein bedeutet noch keine dauerhafte Sicherung des Flughafens. Betriebswirtschaftliche Risiken bleiben. Aber mit diesem Geld wird ein Sicherheitsnetz gespannt, damit sich die Gesellschaft und die Geschäftsführung auf eine Neuausrichtung konzentrieren können, um den Hahn für die Zukunft wieder gut aufzustellen.

Wir wollen mit dem Nachtrag auch den jungen Familien im Land helfen, und wir investieren weitere Mittel in die frühkindliche Betreuung. Wir wollen keine Verhältnisse wie in anderen deutschen Großstädten, in denen Eltern bereits vor der Geburt ihrer Kinder Plätze in den Einrichtungen reservieren oder sogar an Verlosungen teilnehmen müssen. Wir wollen, dass Väter und Mütter ihre Berufe und ihre Familie möglichst stressfrei vereinbaren können, und werden deswegen unser Betreuungsangebot weiter verbessern.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Rheinland-Pfalz hat vor wenigen Wochen als erstes westdeutsches Flächenland eine Versorgungsquote von 35 % bei den unter Dreijährigen erreicht. Auf diese Kraftanstrengung der Koalition können wir durchaus stolz sein.

Der U3-Ausbau in Rheinland-Pfalz muss und wird weitergehen. Wir wissen, dass die Nachfrage der Eltern nach Betreuungsplätzen in manchen Regionen 35 % deutlich übersteigt. Deshalb haben die Länder einen Ausbau über die hier bereits erreichten 35 % hinaus vereinbart.

Wichtig ist, dass Eltern einen Platz bekommen, wenn sie ihn brauchen. Dies ist auch eine wichtige ökonomische Komponente; denn die Planbarkeit führt dazu, dass junge Paare möglichst früh wieder am Arbeitsleben teilnehmen können, wenn sie dies möchten. Angesichts des bestehenden Fachkräftemangels, der sich durch die demografische Entwicklung noch verstärkt, ist dies ein für unser Land unverzichtbarer Standortvorteil.

Wir werden im Nachtragshaushalt 2013 56,6 Millionen Euro für den U3-Ausbau veranschlagen. Im Einzelnen sind vorgesehen:

16 Millionen Euro zusätzliche Landesmittel für die Förderung von Investitionen,

12,5 Millionen Euro in Kassenmittel umgewandelte Verpflichtungsermächtigungen, ebenfalls für diesen Zweck,

27,2 Millionen Euro Bundesmittel für Investitionen, die begleitend zur innerstaatlichen Umsetzung des EUFiskalpakts vereinbart wurden, und

knapp 0,9 Millionen Euro Beteiligung des Bundes an Betriebskosten der Kitas.

Meine Damen und Herren, damit sind die finanziellen Voraussetzungen für den investiven U3-Ausbau geschaffen. Die Landesregierung bietet den Kommunen an, die weiteren Umsetzungsschritte eng miteinander abzustimmen.

Mit dem Nachtragshaushalt 2013 wird das Land auch seine Universitäten stärker unterstützen. Wir werden unseren Teil dazu beitragen, dass der Hochschulpakt erfüllt wird und die jungen Menschen bei uns sehr gute Studienbedingungen vorfinden.

Aktuell nehmen deutlich mehr junge Menschen in Deutschland – auch in Rheinland-Pfalz – ein Hochschulstudium auf als noch vor wenigen Jahren: eine, wie wir finden, sehr erfreuliche, aber auch kostenintensive Entwicklung. Die Ursachen sind unterschiedlich. Neben den doppelten Abiturjahrgängen durch die Verkürzung der Schulzeit an den Gymnasien und der Aussetzung der Wehrpflicht beobachten wir auch, dass der Wunsch und die Bereitschaft, ein Studium aufzunehmen, gestiegen sind.

Zur Bewältigung der damit verbundenen finanziellen Anstrengungen haben Bund und Länder im Jahr 2009 eine Verwaltungsvereinbarung für die zweite Phase des Hochschulpaktes, das heißt die zusätzlichen Studienanfänger der Jahre 2011 bis 2015, abgeschlossen. Vereinbart sind eine finanzielle Beteiligung des Bundes je zusätzlichem Studienanfänger und die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung durch die Länder.