Heribert Heinrich

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Schöner Spruch, der war schon im Kindergarten so
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Beim Beschäftigungszuwachs liegt Rheinland-Pfalz an der Spitze der Bundesländer. Beim Abbau der Arbeitslosigkeit belegt das Land jetzt schon seit vielen Monaten den drittgünstigsten Platz im Ländervergleich. Viele andere wirtschaftspolitische Indikatoren, über die wir hier schon öfter diskutiert haben, haben Rheinland-Pfalz zum Aufsteigerland gemacht.
Es ist schön, dass Sie mir heute ein weiteres Mal Gelegenheit geben, dies zu betonen. Im Jahr 2004 hatte sich die deutsche Wirtschaft verpflichtet, bis 2007 im Rahmen des Ausbildungspakts bundesweit 30.000 neue Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. Man mag zu dem Ausbildungspakt stehen, wie man will, wenn man eine solche Vereinbarung trifft, sollte man dem Partner auch Gelegenheit geben, diese Vereinbarung zu erfüllen. Wir sind uns sicher einig, dass es vorrangiges Ziel sein muss, Jugendlichen eine duale Ausbildung zu vermitteln. Dies ist im Jahr 2004 durch das beachtliche Engagement der rheinland-pfälzischen Kammern und der rheinland-pfälzischen Betriebe auch gelungen. Im Ländervergleich lagen wir bei der Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge im oberen Drittel.
Zum 30. September dieses Jahres sieht die Bilanz nicht ganz so gut aus. Wir liegen zwar beim Rückgang der Ausbildungsplätze besser als die meisten anderen Länder, es ist allerdings in Rheinland-Pfalz auch eine deutli
che Zunahme der Bewerberzahlen zu verzeichnen gewesen, sodass zum 30. September noch 3.600 Jugendliche als Ausbildungsplatzsuchende gemeldet waren. Jetzt gibt es natürlich mehrere Möglichkeiten, wie man mit diesem zugegebenermaßen ernsthaften Problem umgehen kann. Man kann den Zustand beklagen und nach dem Schuldigen suchen, oder man kann handeln. Dies hat diese Landesregierung getan.
Sie unterstützt insbesondere das so genannte EQJProgramm. Das EQJ-Programm ist erfolgreich ins zweite Jahr gegangen. Den Agenturen für Arbeit sind bis Ende November des vergangenen Jahres 60 % mehr EQJPlätze gemeldet worden als im Jahr zuvor. Da die Vermittlung in EQJ schwerpunktmäßig erst während der Nachvermittlung beginnt, wird die Zahl der Einmündungen in den nächsten Monaten noch deutlich zunehmen.
Einstiegsqualifizierungen erweisen sich als erfolgreiche Brücke in Ausbildung. Erste Erfahrungen und Ergebnisse der Begleitforschung zum EQJ-Programm zeigen, mehr Jugendlichen als ursprünglich angenommen ist der Übergang in Ausbildung gelungen. 60 % der Teilnehmer, die 2004 eine Einstiegsqualifizierung begonnen haben, absolvieren in diesem Ausbildungsjahr eine Ausbildung. Drei Viertel derjenigen, die eine betriebliche Ausbildung aufgenommen haben, lernen im selben Betrieb. EQJ dient als Türöffner für Ausbildung oder Beschäftigung.
Aber die Landesregierung hat noch mehr getan. Um der sich abzeichnenden schwierigen Situation am Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu begegnen, hat die Landesregierung die Arbeitsmarktinitiative „6000 plus für Jung und Alt“ initiiert und im Juli 2005 der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Mittelpunkt stehen Jugendliche aus sozial schwierigen Familienverhältnissen mit Sprachproblemen oder Lernschwierigkeiten. Viele haben keinen oder einen unzureichenden Schulabschluss und sind daher schwer zu vermitteln. Mehreren hundert Jugendlichen soll der nachholende Schulabschluss gefördert werden. Mit dem Sonderprogramm „Fit für den Job“ soll vor allem Jugendlichen ein Angebot gemacht werden, die aus der Berufsfachschule I abgehen und aufgrund ihrer persönlichen Voraussetzungen kaum Perspektiven auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt haben.
Ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz sollen mit praxisnaher Qualifizierung in außerbetrieblichen Werkstätten, beispielsweise im handwerklichen Bereich, und gezieltem Bewerbungstraining verbessert werden.
Ich könnte jetzt die Liste der Aktivitäten auch aus dem Wirtschafts- und dem Bildungsministerium erweitern, die zum Teil auch schon seit längerer Zeit zur Verbesserung der Ausbildungsplatzsituation beitragen. Vorgestern hat in der Staatskanzlei die Verleihung des Deutschen Förderpreises „Jugend in Arbeit“ auf Landesebene stattgefunden. Leider waren keine Vertreter der Fraktionen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN anwesend.
Sie hätten dort feststellen können, mit welchem Engagement und welcher Kreativität an dem Problem der Jugendarbeitslosigkeit in Rheinland-Pfalz gearbeitet wird. Der Leiter der Regionaldirektion RheinlandPfalz/Saarland konnte jedenfalls in dieser Veranstaltung verkünden, dass sich die Zahl der unversorgten Bewerber seit Ende September mehr als halbiert hat.
Ich finde, dies ist ein beachtlicher Erfolg des Nachvermittlungsverfahrens.
An der Zahl der verbleibenden Bewerber werden wir noch weiter arbeiten.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Thelen, Sie haben am Ende Ihres Beitrags die Kurve bekommen; denn Sie haben die ganze Zeit mit den Zahlen vom 30. September argumentiert. Zum Schluss haben Sie aber dann doch deutlich gemacht, dass zum 31. Dezember – zumindest nach den Prognosen – die Zahl der unversorgten Bewerber um knapp
2.000 auf mittlerweile 1.600 Bewerber zurückgegangen ist.
Ich habe in meinem ersten Redebeitrag schon deutlich gemacht, dass viele der Programme, die ich angesprochen habe, erst zu Beginn der Nachvermittlungsaktion angelaufen sind. Es werden sicherlich im Lauf des Januars und Februars von den 1.600 Bewerbern noch viele Jugendliche einen Ausbildungsplatz bekommen können.
Herr Wiechmann, wenn Sie in Ihrem 5-Punkte-Programm das Thema „Ausbildungsverbünde“ ansprechen, muss ich Ihnen sagen, dass es in Rheinland-Pfalz sehr prominente Beispiele gibt, wo das in hervorragender Weise funktioniert. Alle Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern bieten ihren Betrieben diese Möglichkeiten an. Dies wird durch entsprechende Programme der Landesregierung unterstützt. Das prominenteste Beispiel ist die Firma BASF, die mittlerweile mehr Auszubildende im Ausbildungsverbund ausbildet, als sie selbst für ihren eigenen Betrieb benötigt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben in der Enquete-Kommission „Zukunft der Arbeit“ lange und ausführlich über die Situation auf dem Ausbildungsmarkt diskutiert und diesem Teil des Abschlussberichts einen besonderen Zwischenbericht gewidmet, der sicherlich auch morgen in der Abschlussdebatte noch einmal eine Rolle spielen wird. Viele Punkte aus diesem Zwischenbericht sind mittlerweile in das Regierungshandeln aufgenommen worden. Ich nenne als Beispiel nur die Ausweitung der Schulsozialarbeit oder die Programme, die ich eben schon angeführt habe.
Es gibt allerdings ein Problem, über das wir auch in der Enquete-Kommission lange diskutiert haben, für das wir meines Erachtens noch keine abschließende Lösung gefunden haben, nämlich für das Thema „Ausbildungsabbrecher“. Ich habe bei meinen Recherchen leider nur bundesweite Zahlen gefunden, die aber meiner Meinung nach Besorgnis erregend sind.
Nach Beginn des Ausbildungsjahres meldeten sich bis Mitte Oktober bei den Agenturen für Arbeit 20.000 Jugendliche, die sofort in eine Ausbildungsstelle vermittelt werden wollten, vor allem weil sie ihre Ausbildung nicht angetreten oder abgebrochen hatten. Gleichzeitig wurden 16.500 Lehrstellen zur sofortigen Besetzung gemeldet. Dies insbesondere deshalb, weil Lehrlinge ihre Ausbildung gar nicht begonnen hatten oder Ausbildungsverträge während der Probezeit aufgelöst wurden.
Im November – das sind die letzten Zahlen – waren davon noch 4.500 Stellen frei. Das ist meines Erachtens für beide Seiten ein Problem.
Insofern kommt zwei besonderen Programmen der Landesregierung eine besondere Bedeutung zu, und zwar einmal für den schulischen Bereich die Ausweitung berufsweltorientierter Klassen, wo junge Leute in einen Beruf hineinschnuppern und feststellen können, ob das der entsprechende Beruf für sie ist, und das Programm „Eltern als Berufswahlbegleiter“, wo sich Eltern gemein
sam mit ihren Kindern informieren und die richtige Berufswahl treffen können.
Ich hoffe, dass wir in der nächsten Legislaturperiode losgelöst vom Wahlkampfgetümmel sach- und ergebnisorientiert über weitere Lösungsvorschläge sprechen können.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch nach der Rede von Herrn Keller ist es mir leider verborgen geblieben, weshalb die CDU-Fraktion das Thema „Erfahrungen mit der neuen Berufsfachschule I“ als Aktuelle Stunde auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung hat setzen lassen.
Ich möchte die Kolleginnen und Kollegen daran erinnern, dass wir erst vor wenigen Tagen dieses Thema im Ausschuss für Bildung und Jugend auf der Tagesordnung hatten und ausreichend Gelegenheit hatten, über dieses Thema zu diskutieren.
Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, vielleicht erinnern Sie sich noch an die Diskussionen und
Gespräche im Vorfeld der Strukturreform der berufsbildenden Schulen. Ich gehe davon aus, dass die Gewerkschaften und Lehrerverbände auch mit Ihnen das Gespräch suchen, diese über ihre Erfahrungen berichten und Sie daraus Konsequenzen für die Verbesserung von Schule ableiten. Unisono haben alle Gewerkschaften und Lehrerverbände eine Neustrukturierung von Berufsgrundbildungsjahr und Berufsfachschule gefordert. In der Vergangenheit waren fast endlose Warteschleifen möglich, die den Schülerinnen und Schülern nicht wirklich weitergeholfen haben.
Heute steht im Mittelpunkt der Berufsfachschule I die Notwendigkeit, weitere Kompetenzen und Qualifikationen zu erwerben, die den Schülerinnen und Schülern bessere Chancen für den Einstieg in den Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt eröffnen. Nur diejenigen Schülerinnen und Schüler, deren schulische Leistungen berechtigte Hoffnungen auf einen erfolgreichen Abschluss der Sekundarstufe I machen, sollen die Berufsfachschule II besuchen. Diese Steigerung der Qualität der Berufsfachschule II war ausdrücklich gefordert und gewünscht.
Ich weiß, die Neustrukturierung der Berufsfachschule hat für die Lehrerinnen und Lehrer eine neue Herausforderung dargestellt. Sie haben vermehrt eine heterogene Schülerschaft zu unterrichten. Sie haben Beratungs- und Unterstützungsangebote zu organisieren, um die Vermittlungschancen auf dem Ausbildungsmarkt zu verbessern.
Nach einigen Monaten der Neusortierung hat dies gut funktioniert. Schon sehr früh in diesem Jahr – zum großen Teil schon vor den Halbjahreszeugnissen – wurde unter Beteiligung der Eltern dieser Beratungsprozess begonnen. Dieser ist auf eine gute Resonanz gestoßen. Die Ergebnisse dieser kontinuierlichen Beratung führen dazu, dass die Empfehlungen in entsprechendes Handeln umgesetzt werden.
Das stößt natürlich an Grenzen, wenn eine weitere schulische Laufbahn als nicht empfehlenswert beurteilt wird. Auf dem Ausbildungsmarkt konkurrieren die Absolventen der Berufsfachschule I mit den guten Hauptschülern, den Realschülern und auch mit den Gymnasiasten. Trotz Ausbildungspakt zwischen Politik und Wirtschaft und vermehrten Anstrengungen insbesondere der Kammern stehen nicht genügend Angebote zur Verfügung. In erster Linie ist daher die Wirtschaft gefordert, die Zukunft unseres Landes zu organisieren und mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. Man wird die Ergebnisse der Nachvermittlungsaktionen am Ende des Jahres abwarten müssen, um dann Bilanz ziehen zu können.
Ich selbst habe eine Patenschaft für einen Bewerber um einen Ausbildungsplatz übernommen. Ich bin zuversichtlich, dass ich diesem jungen Mann den Einstieg in das Berufsleben ermöglichen kann. Aber auch die Politik in unserem Land reagiert darauf und bietet Lösungsansätze. Ich will drei davon nennen:
1. Die Lehrerinnen und Lehrer werden durch entsprechende Fortbildungsangebote noch besser auf ihre wichtige Aufgabe vorbereitet.
2. Die Schülerinnen und Schüler werden individuell gefördert, je nach ihren persönlichen Defiziten: Deutsch, Mathematik, Fremdsprache, Förderunterricht.
3. Die Landesregierung wird dem Anliegen der Regierungsfraktionen nachkommen und die Schulsozialarbeit bei den berufsbildenden Schulen ausweiten. Auch dies hat die Frau Ministerin in der vergangenen Sitzung des Bildungsausschusses bereits angekündigt.
Abschließend weise ich darauf hin, dass die Übergangsquote in die Berufsfachschule II auch nach der Reform bei mehr als zwei Dritteln liegt. Es gibt deshalb überhaupt keinen Grund, die schulische Situation zu dramatisieren.
Herr Keller, Ihre Reden haben manchmal einen hohen Unterhaltungswert. Das, was Sie eben von sich gegeben haben, war überhaupt nichts. Die Frau Ministerin hat Ihnen deutlich Zahlen genannt, die Sie einfach ignorieren. Ich bin in sehr vielen berufsbildenden Schulen unterwegs und habe mich nach der Einführung der neuen BF-Klassen informiert.
Natürlich – das habe ich auch gesagt – gab es zu Beginn des letzten Schuljahres die eine oder andere Schwierigkeit, weil die Lehrerinnen und Lehrer neue Instrumente an die Hand bekommen haben. Es hat ein bisschen gedauert, bis sich das eingespielt hatte. Zu Beginn dieses Schuljahres kann ich feststellen, dass das ganz hervorragend funktioniert.
Ich habe von der schwierigen Situation auf dem Ausbildungsmarkt gesprochen. Aufgrund dieser Tatsache haben viele junge Menschen, obwohl sie eigentlich einen Ausbildungsplatz wollten, die BF I gewählt. Das waren in den beiden letzten Jahren deutlich mehr als in den Vorjahren im Berufsgrundschuljahr und in der Unterstufe der Berufsfachschule.
Die Landesregierung hat diesem Umstand Rechnung getragen und will mit einem Sonderprogramm „Fit für den Job“ die Chancen dieser Gruppe auf einen Ausbildungsplatz deutlich verbessern. Den Jugendlichen, die
auch in der Nachvermittlungsaktion keinen Einstieg in die Ausbildung oder Arbeit finden oder für die keine andere Maßnahme infrage kommt, soll dann ein zusätzliches praxisnahes Qualifizierungsangebot unterbreitet werden. Gefördert werden berufshinführende Maßnahmen mit Werkstattcharakter. Dort sollen vor allem praxisnahe Einblicke in Berufsbilder und fachbezogene Qualifikationen, aber auch soziale und wirtschaftliche Kompetenz vermittelt werden. Ergänzt werden soll dies durch eine nachsorgende Begleitung zur Verbesserung der Übergangschance. Angestrebt ist eine Platzzahl von rund 1.000 für die bis zu 3,7 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Herr Keller, wir machen es einfach.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Wahrscheinlichkeit, Opfer eines Handtaschenraubs zu werden, ist in Rheinland-Pfalz in etwa so hoch wie die Wahrscheinlichkeit, sechs Richtige im Lotto zu gewinnen.
Das ist keine Behauptung von mir, sondern es ist die Aussage eines Polizeibeamten bei einer Veranstaltung des Seniorenbeirats der Stadt Koblenz zum Thema „Kriminalitätsentwicklung in dieser Stadt“. Weil beides so selten vorkommt, ist es immer für eine Schlagzeile gut. Ähnlich verhält es sich mit dem Jugendproblem, erst recht mit Jugendgewalt.
Für Pädagogen und Kriminologen ist Jugendgewalt das, was Überschwemmungen für Klimaforscher darstellen. Medien und Öffentlichkeit interessieren sich für die „bad news“ über die Jugend; denn ähnlich wie zerstörerisches Hochwasser offenbar die Annahmen über die Klimakatastrophe bestätigen, scheint das Ansteigen der Ju
gendgewalt eine Folge des Verlusts von Werten und Traditionen darzustellen.
Meine Damen und Herren von der CDU, dies wollen Sie darstellen: Bei den rheinland-pfälzischen Schulen geht es zu wie in Chicago. – Dabei ist es keineswegs so.
Für eine differenzierte Einschätzung und im Hinblick auf Überlegungen zum Umgang mit Jugendgewalt erweist es sich nämlich als nützlich, beim Thema „Jugendgewalt“ nach Personen, Gelegenheiten und Schauplätzen zu differenzieren.
In der Beantwortung der Großen Anfrage der CDU wird darauf hingewiesen, dass in der polizeilichen Kriminalstatistik auch Delikte gezählt werden, die in Schulen bzw. Schulgebäuden, auf dem Schulgelände und auf dem Weg zur bzw. von der Schule begangen und der Polizei bekannt werden. In der Statistik werden auch Delikte aufgeführt, die nicht im Zusammenhang mit den Schulbeteiligten stehen, wie zum Beispiel Einbrüche in die Schule oder das Beschädigen der Gebäude durch Schulfremde, also auch Graffitischmierereien.
In der Beantwortung wird auch darauf hingewiesen, dass die Veränderung der registrierten Kriminalität maßgeblich vom Anzeigeverhalten der Bevölkerung abhängt. Am Beispiel der Stadt Koblenz lässt sich das eindrucksvoll belegen.
Nachdem der Kriminalpräventive Rat der Stadt eine Aktion zum Kampf gegen Graffiti ins Leben gerufen hat, ist die Zahl der angezeigten Sachbeschädigungen zunächst stark angestiegen. Jetzt, wo die Aktion Erfolge zu verzeichnen hat, geht die Kurve wieder deutlich nach unten.
Ich möchte aber auch feststellen, dass für Gewalt und Kriminalität auch außerschulische Einflüsse von großer Bedeutung sind. Insbesondere das Familien- und Erziehungsklima, das Einbinden in die Gleichaltrigengruppe und das Medienkonsumverhalten spielen eine erhebliche Rolle. Es lassen sich nicht alle diese Einflüsse in der Schule quasi reparieren.
Mit der Beantwortung der Frage 17 sind die vielfältigen Anregungen und Hilfen der Landesregierung aufgelistet, um die Schulen in die Lage zu versetzen, mit dem Thema „Sicherheit an Schulen“ umzugehen. Ich verzichte daher darauf, die vielfältigen Anregungen hier zu benennen.
Es werden Wege aufgezeigt, wie Gewalt und Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus auf unterschiedliche Weise entgegengewirkt werden kann. Fast alle Schulen in Rheinland-Pfalz machen regen Gebrauch von diesen Anregungen und entwickeln eigene, für ihre jeweilige Schule geeignete Konzepte. Dies alles führt dazu, dass Rheinland-Pfalz im bundesweiten Vergleich bei der Anzahl der tatverdächtigen Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden in den vergangenen Jahren im unteren Drittel und somit deutlich unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Es gibt also keinen Anlass, die Situation in unserem Land zu skandalisieren.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wer neue Horizonte entdecken möchte, muss den Mut haben, gewohnte Ufer zu verlassen. Das hat nicht der Herr Keller gesagt, sondern Christoph Kolumbus.
Mit dem neuen rheinland-pfälzischen Schulgesetz haben wir einen ersten Schritt getan. Wir haben den Schulen die individuelle Förderung für jede Schülerin und jeden Schüler als Verpflichtung aufgegeben.
Diese Forderung ist nicht zuletzt eine Folge aus dem schlechten Abschneiden deutscher Schulen aus den PISA-Studien. Dem deutschen Schulsystem gelang es bisher offensichtlich nicht, Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit herzustellen.
Die Forderung aller am Bildungssystem Beteiligten war und ist, wir müssen vom PISA-Sieger Finnland lernen.
Diese Erkenntnis hat einen wahren Reiseboom nach Finnland ausgelöst. Auch der rheinland-pfälzische Bildungsausschuss hat sich vor Ort darüber informiert, und einige Kollegen sind dort zu erstaunlichen Erkenntnissen gelangt.
Im Kern geht es darum, die individuelle Förderung jedes einzelnen Schülers und jeder einzelnen Schülerin zu gestalten.
Erreicht werden soll dies durch die Möglichkeit der einzelnen Schule, die Ausgestaltung des Lehrplans selbst zu übernehmen. Dazu erhalten die Schulen, die sich für
den Schulversuch bewerben, eine weit reichende inhaltliche, personelle und organisatorische Selbstständigkeit. Diese Selbstverantwortlichkeit ist selbstverständlich mit einer Verpflichtung zur Rechenschaftslegung verbunden, und das alles in enger Kooperation mit den Eltern. Wesentliches Ziel des Projekts ist also die selbstverantwortliche Schule, die selbstverständlich den Zielen der Verfassung des Schulgesetzes verpflichtet bleibt.
Über den Weg, diese Ziele zu erreichen, entscheidet die Schule selbst.
Den Schulen Freiheit geben, mit ihnen Standards abstimmen und ihnen einen möglichst großen Handlungsspielraum belassen, ist eine Forderung, die insbesondere aus der Wirtschaft erhoben wird. Die Schulen brauchen Spielräume, damit sie eigene Ideen umsetzen und die Probleme vor Ort lösen können. Mehr Eigenverantwortung für die Schulen bedeutet auch, dass die Schulen und die Lehrer stärker darüber bestimmen können, wie sie den Unterricht gestalten, was, wann und wie gelehrt wird. Die Schulen müssen Freiheit haben, über ihre finanziellen Mittel eigenständig zu verfügen, und auch bei der Verteilung und bei der Besetzung von Stellen müssen sie mehr Möglichkeiten bekommen. Auf diesen Feldern sind in den letzten Jahren schon einige wichtige Schritte gegangen worden.
320 Schulen im Land beteiligen sich an dem Programm „Erweiterte Selbstständigkeit“, nutzen die Chance einer größeren Personalverantwortung und organisieren eigenständig Vertretungspools, um die Unterrichtsversorgung bei kurzfristigem Ausfall von Lehrkräften sicherzustellen. Viele Schulträger stellen ihren Schulen Sachmittelbudgets zur Verfügung, über deren Verwendung sie selbst entscheiden können und die auch im Rahmen der kommunalen Vorgaben in spätere Haushaltsjahre übertragbar sind.
Mit dem Schulversuch „Selbstverantwortliche Schule“ wird nun ein Schritt weiter gegangen. Zwölf Schulen von 1.700 Schulen im Land erhalten die Möglichkeit, ihre eigene Arbeit selbstständig zu gestalten.
Ich bin fest davon überzeugt, dass viele Schulen von diesem Angebot Gebrauch machen möchten.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Presseerklärung des Landeselternbeirats hinweisen, der den Schulversuch ausdrücklich begrüßt.
Das Ziel des Schulversuchs, selbstverantwortlich pädagogische Möglichkeiten individueller Förderung auszuloten, wird nachdrücklich unterstützt. Der Landeseltern
beirat weist zu Recht darauf hin, dass keine Schule gezwungen werde, sich am Versuch zu beteiligen.
Vor der Entscheidung, als Versuchsschule zu arbeiten, sind die Gesamtkonferenz, der Schulausschuss, der Schulelternbeirat, die Vertretung der Schülerinnen und Schüler und der Schulträger zu beteiligen. Demokratischer kann es nicht mehr zugehen.
Lassen Sie es uns daher wagen!
Herr Keller, es war mir klar, dass Sie zu diesem Thema eine sehr beengte Sichtweise haben. Ich möchte deshalb vielleicht nur wenige Sätze hinzufügen, wobei ich fest davon überzeugt bin, dass ich Sie damit auch nicht überzeugen kann.
Wir freuen uns auf die Begleitung dieses Modellversuchs. Wir werden ihn sehr aufmerksam beobachten. Wenn Schulen die Möglichkeit bekommen, mehr in eigener Verantwortung zu regeln, dann wird das viel Phantasie und Kreativität mobilisieren, die bisher vielleicht brach liegen. Wir haben volles Vertrauen in die Lehrerinnen und Lehrer. Sie offensichtlich nicht.
Die Lehrerinnen und Lehrer müssen die pädagogische Freiheit haben, sich um jeden Einzelnen so zu kümmern, dass sie ihm so gut wie irgend möglich gerecht werden. Die Schulen haben von größerer Selbstständigkeit dann am meisten, wenn sie ihre Erfahrungen austauschen und vergleichen können und die Öffentlichkeit daran Anteil nehmen kann. Es wäre insgesamt viel gewonnen, wenn alle, die bildungspolitisch interessiert sind, und alle, die bildungspolitisch Verantwortung tragen, bereit wären, ihre Positionen und ihre Thesen dem rauen Wind der Wirklichkeit auszusetzen. Wir könnten uns dann manche Diskussion wie die heutige über falsche Alternativen ersparen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Im Jahr 1990, dem letzten Jahr unter CDUVerantwortung für die Bildung in Rheinland-Pfalz waren rund 514.000 Schülerinnen und Schüler mit Unterricht zu versorgen. Zum Schuljahresbeginn 2006 werden es etwa 612.000 sein, also fast 100.000 mehr.
Bei fast gleich bleibender Unterrichtsversorgung und vor dem Hintergrund einer um fast 20 % gestiegenen Schülerzahl ist das ein Ergebnis, das einerseits auf Veränderungen im System zurückzuführen ist. Wir wissen, dass wir den Lehrerinnen und Lehrern bei der Lehrerarbeitszeit einiges abverlangt haben. Andererseits hat das Land die Zahl der Planstellen für Pädagoginnen und Pädagogen deutlich ausgeweitet. Waren im Jahr 1990 29.372 Stellen im Haushalt veranschlagt, werden es im Jahr 2006 34.660, also weit über 5.000 mehr sein.
Allein im Doppelhaushalt 2005/2006 sind 200 neue Lehrerstellen vorgesehen und 150 Stellen für Anwärter und Referendare. Letzteres ist besonders wichtig, um den weiter bestehenden Bedarf an ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern decken zu können.
Während alle anderen Politikbereiche massive Rückführungen insbesondere im Personalbereich umzusetzen haben und umzusetzen hatten, war und ist der Schulbereich davon ausgenommen. Einige Haushaltszahlen belegen dies.
Die Anteile für Schule am Gesamthaushalt steigen weiter. Im Jahr 1996 betrug der Anteil für Schule an den bereinigten Gesamtausgaben 18,64 %. Im Jahr 2006 werden es 24,53 % sein.
Der Anteil der Personalkosten für Schule an den Gesamtpersonalkosten des Landes steigt von 40,71 % im Jahr 1996 auf 49,68 % im Jahr 2006.
Diese gewaltige Finanzierungsanstrengung des Landes in Zeiten der äußerst angespannten öffentlichen Haushalte beweist die von der Landesregierung frühzeitig getroffene Entscheidung, Bildung hat Priorität in uns erem Land.
Deshalb ist auch das Thema „Unterrichtsversorgung und Unterrichtsausfall“ nicht mehr das Megathema.
Unser Ziel ist eine pädagogische und eine sozialpädagogische Verbesserung von Schulen. Weitere pädagogische Angebote sind wichtige Schritte auf dem Weg zur besseren Schule, besserem Unterricht, zu mehr Förderung und Unterstützung.
Das Abschneiden der deutschen Schülerinnen und Schüler bei der ersten PISA-Vergleichsuntersuchung hat alle Beteiligten am Bildungswesen wachgerüttelt. Die Kultusminister der Länder beschlossen, unter anderem durch die Einrichtung von Ganztagsschulen die Qualität der deutschen Schulen voranzubringen.
Die SPD in Rheinland-Pfalz hat dies schon vor der Landtagswahl erkannt und deshalb die bedarfsgerechte Einführung von Ganztagsschulen beschlossen. Kein Land bundesweit setzt so viele Mittel ein wie die rheinland-pfälzische Landesregierung, die damit bis zum Schuljahr 2005/06 zusätzlich ca. 300 Ganztagsschulen eingerichtet hat.
Vor wenigen Tagen sind die Einrichtungsoptionen für das Jahr 2005 bekannt gegeben worden. Im Doppelhaushalt 2005/2006 stehen insgesamt 113 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung.
Wir sind der Auffassung, dass dieses erfolgreiche Programm auch über 2005 fortgesetzt werden muss, und fordern die Landesregierung auf, auch für den Einrichtungstermin 2006 ein weiteres Antragsverfahren im Jahr 2005 durchzuführen.
Die Bundesregierung unterstützt die Länder in ihren Bemühungen, neue Ganztagsschulen einzurichten, durch ein Investitionsprogramm, aus dem RheinlandPfalz im Doppelhaushalt annähernd 100 Millionen Euro erhält. Im Ländervergleich sind bisher anteilig die
meisten Mittel nach Rheinland-Pfalz geflossen, was die hervorragende Akzeptanz des Ausbauprogramms in unserem Land zeigt.
Ich behaupte auch, dass in unserem Land das Bundesprogramm am perfektesten umgesetzt wird.
An dieser Stelle möchte ich auf einen Antrag der CDU auf ein „Aktionsprogramm Hauptschule“ eingehen. Wir sind uns in der Zielsetzung sicher einig, dass die Hauptschule einer besonderen Aufmerksamkeit bedarf. Ich möchte allerdings daran erinnern, dass mittlerweile viele Hauptschulen zu Regionalen Schulen oder Dualen Oberschulen geworden sind.
Darüber hinaus beteiligen sich viele Hauptschulen am Ganztagsprogramm des Landes, und eine ganze Reihe von Hauptschulen ist mittlerweile mit Schulsozialpädagogik ausgestattet. Das gilt es sicherlich in den nächsten Jahren weiter auszubauen.
Wo wir uns allerdings in der Zielsetzung nicht einig sind, ist die Streichung des muttersprachlichen Unterrichts. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass die Kompetenz in der Muttersprache den Zweitsprachenerwerb positiv beeinflusst. Wir werden diesen Antrag also ablehnen müssen.
Das können Sie übrigens so oft beantragen wie Sie wollen, wir bleiben von der Notwendigkeit des muttersprachlichen Unterrichts überzeugt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit dem 1. August dieses Jahres haben wir ein neues Schulgesetz. Einer der Schwerpunkte ist dabei die Struktur der beruflichen Bildung. Das Konzept der strukturellen Weiterentwicklung der berufsbildenden Schulen verfolgt unter anderem folgende Ziele: Erhöhung der Durchlässigkeit, Förderung benachteiligter Jugendlicher, Reduzierung der Abbrecherquote und Erwerb von Abschlüssen auf unterschiedlichem Niveau: Fachhochschulreife, fachgebundene und allgemeine Hochschulreife.
Die Förderung der dualen Berufsausbildung steht im Mittelpunkt der Reform. Mit dem ausbildungsbegleitenden Fachhochschulunterricht kann während der Berufstätigkeit die Fachhochschulreife erlangt werden.
Am letzten Freitag sind die Standorte für einen weiteren Baustein bekannt gegeben worden. Mit der BOS II besteht die Möglichkeit, die allgemeine Hochschulreife zu
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben in der Regierungskoalition vereinbart, dass bis zum Ende der Legislaturperiode drei Hochbegabtenschulen/Internationale Schulen an den Start gehen. In Kaiserslautern und Mainz hat der Schulbetrieb bereits begonnen. In Trier ist das teilnehmende Gymnasium ausgesucht worden und bereitet sich nun auf das Schuljahr 2005/2006 vor. Eine vierte Option hat sich für Koblenz eröffnet. Die Ministerin hat die Koblenzer Gymnasien aufgefordert, sich mit guten Konzepten für diesen Schulzweig zu bewerben. Ich beobachte mit Interesse, mit welchem Engagement sich die Schulleitungen und die schulischen Gremien auf diese Herausforderung vorbereiten. Ich habe den Eindruck, dass unsere Vorstellungen von einem Miteinander der Hochbegabtenschulen mit den „normalen“ Gymnasien in allen Präsentationen eine wichtige Rolle spielen wird und beide davon profitieren werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gute Schule funktioniert aber nicht nur, wenn die äußeren Rahmenbedingungen stimmen. Gute Schule kann nur sein, wenn die Qualität des Unterrichts so ist, dass alle Beteiligten – Eltern, Lehrer, Schüler – das Gefühl haben, dass guter Unterricht gemacht wird. Alle Schulen haben ein Qualitätsprogramm vorgelegt und setzen dies um. Dazu gehören besondere Maßnahmen in den von PISA und anderen Vergleichsuntersuchungen überprüften Fächern ebenso wie verstärkte Kooperation in den Kollegien und – was ich besonders wichtig finde – die Kooperation mit den Eltern und externen Partnern.
Lassen Sie mich noch einige Sätze zu den Deckblättern und Entschließungsanträgen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sagen. Wer würde den populistischen Satz von Herrn Wiechmann in der Grundsatzaussprache am Montag „mehr Geld für Köpfe als für Beton“ nicht unterschreiben?
Ein Haushalt ist immer eine Abwägung zwischen den unterschiedlichen Interessen. Vor einigen Tagen ist mir eine Pressemitteilung des Instituts der Deutschen Wirtschaft in die Hände gefallen. Überschrift: Mehr Geld allein reicht nicht. – Darin sind Forderungen aufgelistet für die Verbesserung der Struktur der Bildungsausgaben. Weitere Ganztagsschulen sollten entstehen. Ganztagsbetreuungsplätze für Kinder unter sechs Jahren sollten entstehen. Schulen und Kindergärten sollten besser in der Lage sein, Kinder mit Sprachproblemen zu fördern.
All dies tun wir mit dem Haushalt 2005/2006.
Herr Wiechmann, natürlich würden wir gern noch viel mehr tun. Ihre Einsparvorschläge sind aber nicht seriös. Glauben Sie wirklich, dass die Verlegung der B 42 in Koblenz-Ehrenbreitstein oder der Umbau des Bubenheimer Kreisels überflüssig waren? Wenn Sie die Rheindörfer Straße und die Nordumgehung Metternich für nicht machbar halten, dann würde ich das gern den Koblenzer Bürgerinnen und Bürgern sagen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind stolz auf den Einzelplan 09.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Lelle, ich stelle eine seltene Übereinstimmung im Plenum fest. Es ist aber wie immer. Sie suchen nach dem Haar in der Suppe.
Die Förderung von hochbegabten Schülerinnen und Schülern steht schon seit Jahren im Blickpunkt der Forschungs- und Bildungspolitik. Für den schulischen Bereich gibt es auch in Rheinland-Pfalz schon seit einiger Zeit Konzepte zur Förderung von Begabten im schulischen Rahmen. Zu nennen ist hier die Möglichkeit der vorzeitigen Einschulung in die Grundschule oder das Überspringen von Klassenstufen und das Modell BEGYS, bei dem zurzeit an 13 Schulen in RheinlandPfalz besonders motivierte und begabte Schülerinnen und Schüler die Mittelstufe des Gymnasiums ein Jahr schneller durchlaufen können.
In der Koalitionsvereinbarung ist festgelegt worden, dass an den Hochschulstandorten Kaiserslautern, Mainz und Trier Schulen für Hochbegabtenförderung/Internationale Schulen eingerichtet werden sollen. Mittlerweile ist ein weiterer Standort auch in Koblenz vorgesehen.
Ich danke dem Herrn Ministerpräsidenten und der gesamten Landesregierung dafür, dass der Standort Koblenz hinzugefügt wurde.
Diese Schule für Hochbegabtenförderung/Internationale Schule ist eine hervorragende Ergänzung für den Bildungsstandort Koblenz. Vorangegangen waren intensive Gespräche mit Elterninitiativen, die darauf hingewiesen haben, dass ihre Kinder einer anderen Förderung als im herkömmlichen Schulsystem bedürfen. Nicht selten sind diese Kinder trotz ihrer hohen Begabung im herkömmlichen Schulsystem gescheitert.
Deshalb ist es besonders wichtig, dass in der Aus- und Fortbildung von Erzieherinnen und Erziehern und Lehrerinnen und Lehrern Elemente enthalten sind, die das Erkennen von Hochbegabungen möglich m achen.
Ausgehend von der Koalitionsvereinbarung ist festgelegt worden, dass als Erste die Schule für Hochbegabtenförderung/Internationale Schule am Heinrich-HeineGymnasium in Kaiserslautern ihre Arbeit aufnehmen soll. Mittlerweile ist das erste Schuljahr fast beendet.
Als zweite Schule wird das Gymnasium in MainzGonsenheim starten. Für Trier – es ist mehrfach angesprochen worden – ist der so genannte Startschuss gegeben worden.
In der Fragestunde sollten die Erfahrungen des HeinrichHeine-Gymnasiums abgefragt werden. Leider ist dies aufgrund der Zeit nicht möglich gewesen. Ich gehe davon aus, dass diese Erfahrungen insbesondere für das Gymnasium in Trier sowie für die Planung in Koblenz nützlich sein werden. Da ich der Auffassung bin, dass für einen erfolgreichen Start eine ausreichende Zeit für die Vorbereitung erforderlich ist, habe ich im Rat der Stadt Koblenz dafür gesorgt, dass mit den Vorbereitungen bereits jetzt und sehr frühzeitig begonnen wird.
Vorgestern hat sich der Koblenzer Schulträgerausschuss mit dem Thema beschäftigt und Frau WenzelStaudt – das ist die Leiterin der Schule für Hochbegabtenförderung/Internationale Schule in Kaiserslautern – zu einem Gespräch gebeten. Auch ein Vertreter der Stadt Mainz hat von den Erfahrungen in der Vorbereitung berichtet.
Daraus ist deutlich geworden, dass es einer erheblichen Vorbereitungszeit bedarf, diesen neuen Schultyp auf den Weg zu bringen. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass vom Bildungsministerium im Mai der Startschuss gegeben worden ist und die Gymnasien in Trier aufgefordert werden, eine Bewerbung und ein Konzept vorzulegen, damit der Start in Trier gelingen wird.
Wichtig ist auch, dass die Lehrerinnen und Lehrer an den Hochbegabtenschulen in einem gesonderten Verfahren ausgesucht werden. An Lehrerinnen und Lehrer, die junge Menschen mit einem IQ von 130 und mehr fordern und fördern sollen, werden andere Anforderungen als an herkömmlichen Schulen gestellt werden müssen. Andere Unterrichtsformen werden erforderlich sein. Der Lehrer wird aus der Rolle des Lehrenden stärker in die Rolle des Moderators eines Lernprozesses rücken.
Selbstverständlich wird das neue Schulsystem in Ganztagsform geführt, sodass auch externe Experten und Angebote eingebunden werden. Der wichtigste Kooperationspartner ist dabei sicher die Universität oder die Fachhochschule vor Ort. Nicht nur die gemeinsame Nutzung von Räumen, sondern auch der Besuch von Veranstaltungen und der Erwerb von Leistungsnachweisen sind gute Möglichkeiten, die Verzahnung von Schule und Hochschule zu fördern, wie sie im neuen Schulgesetz gefordert wird.
Wie auch im Ganztagsschulprogramm werden weitere Kooperationspartner folgen. Eines scheint mir besonders wichtig. Lange Zeit ist besonders in Trier darüber diskutiert worden, eine eigenständige Schule für Hochbegabtenförderung/Internationale Schule zu gründen. Ich halte die Entscheidung, diesen Schulzweig an ein bestehendes Gymnasium anzugliedern, nicht nur aus finanziellen Gründen für eine gute Lösung. So können nämlich eini
ge Angebote für Schülerinnen und Schüler der Regelklassen geöffnet werden, um so einer zu starken Isolierung des Hochbegabtenbereichs vorzubeugen.
Zielgruppe dieser Schulen sind auch Schülerinnen und Schüler mit internationalem Hintergrund, und zwar Kinder und Jugendliche, die sich mit ihren Eltern vorübergehend in Deutschland aufhalten, einen international anerkannten Schulabschluss anstreben oder über besondere Sprachkenntnisse verfügen. Ich denke, dass wir mit dieser Kombination bei den betroffenen Eltern und Elterninitiativen auf eine positive Resonanz stoßen werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! 250.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland sind alkoholabhängig oder stark alkoholgefährdet. Ich denke, allein diese Zahl zeigt, dass gegen das Problem „Alkohol“ bei Kindern etwas unternommen werden muss.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat im November letzten Jahres eine Repräsentativbefragung bei Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren durchgeführt. Gefragt wurden die Jugendlichen nach Bekanntheit, Kauf und Konsum von so genannten Alkopops, das sind diese Spirituosenmixgetränke. Das Ergebnis dieser Befragung ist alarmierend. Über 50 % der befragten Jugendlichen zwischen 16 und 17 Jahren gaben an, im letzten Monat Alkopops gekauft zu haben. Selbst bei den 14- bis 15-Jährigen liegt dieser Prozentsatz noch bei über 25 %.
Alkopops sind die beliebteste alkoholische Getränkeart bei den 14- bis 17-Jährigen. Nur 25 % geben an, dass sie keine Alkopops trinken. 54 % gaben allerdings an, dass sie nie Spirituosen trinken. Genau das ist die Crux. Bunt, süß, cool und äußerst verführerisch, titelte die „Aachener Zeitung“ vor einigen Wochen. Alkopops werden deshalb getrunken, weil man den Alkohol nicht schmeckt. Viele Jugendliche unterschätzen den Alkoholgehalt. Die 11- bis 14-Jährigen werden nicht deshalb an die Getränke herangeführt, weil es ihnen unbedingt darum geht, Alkohol zu trinken, sondern weil ihnen diese Getränke schmecken und weil man den Alkohol eben nicht schmeckt.
Hinzu kommt eine Werbestrategie von Freiheit, Spaß, Samba- und Barcadi-Feeling. Die meisten der inzwischen 11-, 12- oder 13-jährigen Einsteiger würden sonst keinen Alkohol trinken. Können Sie sich vorstellen, dass ein Jugendlicher in diesem Alter mit einer Flasche Wodka und Bitter Lemon durch die Kasse eines Supermarktes kommen könnte?
Die Befragung hat auch ergeben, dass je älter die Konsumenten werden, sie weniger Alkopops trinken; denn sie sind ihnen zu süß.
Nachdem die Aktuelle Stunde von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt worden ist, habe ich das quasi in einem Selbstversuch getestet.
Das war vorgestern.
Ich kann nur sagen, das Zeug schmeckt teilweise wie aufgeweichte Gummibärchen.
In der letzten Woche ist das Thema „Alkopops“ im Bundestag diskutiert worden. Dabei gab es unterschiedliche Auffassungen zwischen den Fraktionen. Während die einen auf eine Steuer auf diese Alkoholmixgetränke setzen, waren andere für die konsequente Umsetzung des Jugendschutzgesetzes und eine eindeutige Kennzeichnung mit Warnhinweisen auf den bunten Flaschen. Um diese Vorschläge bewerten zu können, muss man sich einmal die Preisspanne der Alkopops anschauen, die von ca. 75 Cent im Aldi bis zu fast 4 Euro an der Tankstelle reicht.
Sicherlich würden einige auf den Konsum dieser Getränke verzichten, wenn es eine zusätzliche Steuer in Höhe von 83 oder 84 Cent geben würde. Würde das aber allein das angesprochene Problem lösen? Die Regierungsfraktionen gehen davon aus, dass der Absatz dieser Getränke um 75 % sinken würde. Die Mehreinnahmen in Höhe von 12 Millionen Euro sollen zur Finanzierung von Maßnahmen zur Suchtprävention der gesetzlichen Krankenkassen verwandt werden.
Ich bin sehr dafür, dass wir auch eine konsequente Durchsetzung des Jugendschutzgesetzes brauchen und eine breite Aufklärung der Eltern, der Lehrkräfte und des Verkaufspersonals.
Das Problem dabei ist sicher der Handel. Ich glaube nicht, dass jede Verkäuferin darüber informiert ist, was in den bunten Flaschen steckt. Das ist noch nicht einmal ein Vorwurf. In einem nahe gelegenen Supermarkt in Mainz habe ich festgestellt, dass die Alkopops nicht bei den Spirituosen einsortiert sind, sondern in einem Regal neben Cola light und Limo stehen. Selbst neben den hochprozentigen Produkten stehen Weinmixgetränke, die wiederum eine andere Altersbegrenzung haben.
Auf den Flaschen steht ein Alkoholgehalt von 5,4 % bezogen auf das Volumen von 350 ml. Dieses unscheinbare Fläschchen enthält einen Rumgehalt von 12,9 %.
Ich habe noch zweieinhalb Minuten für den Rest.
Danke schön.
Herr Marz, Sie haben offensichtlich nicht richtig zugehört; denn die Frau Ministerin hat die vier Entscheidungsebenen dargestellt. Zu drei dieser Entscheidungsebenen sind eine Menge Dinge gesagt worden. Im letzten Satz ging es um die Griffnähe. Das sind Dinge, die man sicherlich schon heute regeln kann, indem man die strikte räumliche Trennung alkoholhaltiger Mischgetränke von Nicht-Alkoholika in den Verkaufsstellen und deutliche Hinweise an den Verkaufsregalen anbringt, und zwar Hinweise auf das Abgabeverbot an Jugendliche, so wie es bei Tabak und Zigaretten der Fall ist. Außerdem brauchen wir eine konsequente Schulung und Sensibilisierung des Verkaufspersonals.
Die Jugendlichen selbst kennen das Jugendschutzgesetz und kennen in den meisten Fällen die Wirkung der neuen Modedrinks. Offensichtlich kennen aber viele Erwachsene das Problem nicht.
So gab es beim Rosenmontagszug im Jahr 2003 in Koblenz ein großes Problem wie in vielen anderen Städten auch. Zahlreiche Notarzteinsätze waren die Folge. In diesem Jahr haben das Jugendamt und das Ordnungsamt Vorsorge getroffen und dafür gesorgt, dass entsprechende Kontrollen an den beliebtesten Jugendtreffs durchgeführt wurden. Das Problem war einigermaßen im Griff.
Prävention ist wichtig. Dazu brauchen wir die Gewerbeaufsichtsämter, die Ordnungsämter und die Jugendämter. Das Beispiel in Koblenz zeigt, dass dies funktionieren kann, zumindest in entsprechenden Ansätzen. Man könnte auch vor Ort Verabredungen mit Veranstaltern von Jugendevents treffen, quasi als Selbstverpflichtung. Auch das Bewusstsein der Eltern gilt es zu schärfen. Ich glaube nicht, dass alle Eltern wissen, was in den bunten Fläschchen steckt, die ihre Kinder auf der Party oder in der Disko trinken.
Lassen Sie mich noch zwei Sätze zur Reaktion der Getränkehersteller anmerken. Die gesamte Branche brachte im Jahr 2003 über 200 Millionen Flaschen unter die Leute. Laut Spirituosenverband machte der Anteil dieser Drinks allerdings nur 0,4 % des Marktes aus. Bei dieser Größenordnung eine rechtliche Überprüfung oder Klage anzukündigen, halte ich für überzogen.
Die Debatte im Deutschen Bundestag zu diesem Thema war äußerst sachlich. Bei allen Fraktionen wurde Hand
lungsbedarf festgestellt. Man darf also gespannt sein, welcher Vorschlag nach den Ausschussberatungen auf dem Tisch liegen wird.
Sehr geehrter Herr Präsident! Nach diesem Beitrag von Herrn Schreiner fällt es natürlich schwer, wieder zu sachlichen Themen zurückzukehren.
Ich bedauere diese Rede sehr.
Herr Wiechmann, ich erlaube mir auch, zu einem Thema zu reden, zu dem Sie in der Debatte bisher nichts gesagt haben; denn 70 % der deutschen Schüler durchlaufen das berufliche Bildungswesen.
Deshalb ist es nur konsequent, dass mit dem neuen Schulgesetz auch die seit einiger Zeit diskutierte Strukturreform der berufsbildenden Schulen umgesetzt wird. Diese Strukturreform soll die berufsbildenden Schulen für Jugendliche in Rheinland-Pfalz attraktiver machen.
Begabte Schüler können durch neue Angebote ihre Schul- und Ausbildungszeit verkürzen. Gleichzeitig sollen Sie die Möglichkeit bekommen, auch über die Berufsschule die allgemeine Hochschulreife zu erreichen, um damit an einer Universität zu studieren. Die viel zitierte Gleichwertigkeit der allgemeinen und beruflichen Bildung ist damit erreicht.
Auch der Reformbedarf im Bereich der zweijährigen Berufsfachschule ist mit der vorliegenden Novelle aufgenommen worden.
Die Berufsfachschule und das Berufsgrundbildungsjahr werden im ersten Jahr zusammengefasst. Bildungsziel dieses ersten Berufsschuljahres ist die Vermittlung einer beruflichen Grundbildung.
In das zweite Jahr der Berufsfachschule kann eintreten, wer im ersten Jahr einen Notendurchschnitt von 3,0 erreicht hat. Das zweite Jahr führt dann zum qualifizierten Sekundarabschluss I. Diese Qualitätsverbesserung ist von allen Lehrerverbänden in der Anhörung ausdrücklich begrüßt worden.
Als einen der weiteren Kernpunkte der Reform wird die Einführung der Berufsoberschule betrachtet, die den jungen Menschen den Zugang zu einer wissenschaftlichen Hochschule nach einer Berufsausbildung ohne weitere Umwege ermöglicht. Der Umstand, dass sich bereits während der Diskussion über das neue Schulgesetz viele Schulen und Schulträger um eine Errichtungsoption bemüht haben, zeigt, wie groß das Interesse ist, Schulstandorte so weiter zu profilieren. Die Fachoberschule wird in der Berufsoberschule aufgehen. Nach dem ersten Jahr kann die Fachhochschulreife erworben werden.
Ich denke, mit diesem Konzept, das ich jetzt nur in groben Zügen bewertet habe, macht das berufsbildende System einen deutlichen Qualitätssprung. Dies ist in der Anhörung deutlich geworden, und offensichtlich sieht dies auch die Opposition so. Änderungsanträge wurden jedenfalls nicht gestellt.
Lediglich die Kammern haben in ihren Stellungnahmen kritische Töne angeschlagen.
Ich kann nur darauf verweisen, dass wir den Jugendlichen eine schulische Perspektive anbieten müssen, wenn das duale System an dem einen oder anderen Punkt nicht so funktioniert, wie wir es uns wünschen würden.
Bei aller Reform, die nun auf den Weg gebracht wird, ist es jedenfalls nicht beabsichtigt, Umfang oder Qualität des klassischen Berufsschulunterrichts zu vermindern. Das Gegenteil ist der Fall.
Mit den Kooperationsmöglichkeiten und -verpflichtungen der berufsbildenden Schulen mit den allgemein bildenden Schulen und der Wirtschaft ist eine Forderung aus der Enquete-Kommission „Zukunft der Arbeit“ aufgenommen worden, ohne den pädagogischen Auftrag zu vernachlässigen, mehr Praxisnähe herzustellen. Die Regelungen zur erweiterten Selbstständigkeit werden im Land sicherlich zu interessanten Modellen führen.
Das neue Berufsbildungsgesetz ist bisher nur in Konturen zu erkennen. Übereinstimmung in der Diskussion scheint aber darüber zu herrschen, dass auch in diesem Bereich die berufsbildenden Schulen stärker in die Verantwortung genommen werden.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst einmal gehe ich auf den im Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN formulierten Vorwurf ein. In diesem Antrag wird behauptet, dass die KMK-Empfehlung zum Förderschwerpunkt „Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler“ in unserem Land nicht oder zumindest nicht ausreichend umgesetzt sei. Es besteht kein Dissens darüber, dass Schülerinnen und Schülern, die aufgrund ihrer Krankheit längere Zeit keine Schule besuchen können, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Unterricht erteilt werden soll. Dass dies in Rheinland-Pfalz umgesetzt wird und wie es umgesetzt wird, das hat Herr Staatssekretär Professor Dr. Hofmann-Göttig im Dezember-Plenum bereits ausführlich dargestellt.
Strittig bleibt nach wie vor die Frage, wie der Anspruch auf Unterricht für kranke Schülerinnen und Schüler im Schulgesetz verankert ist. Ich gebe gern zu, dass die Regelung in § 44 Abs. 3 des Schulgesetzes sehr zurückhaltend formuliert ist. Frau Ministerin Ahnen hat aber bereits in der Sitzung des Bildungsausschusses im Januar 2001 deutlich gemacht, dass diese Frage bei der anstehenden Novellierung des Schulgesetzes diskutiert werden sollte. Wir werden aber sicherlich keinen einklagbaren Rechtsanspruch formulieren; denn das alles muss nicht nur organisierbar, sondern auch finanzierbar bleiben.
Eine weitere strittige Frage bleibt die Organisationsform, also die Frage einer Schule für Kranke. Ich bin der Auffassung, dass eine zentrale Schule die erforderliche Beratung und Information nicht leisten kann. Dies kann nur in der konkreten Klinik durch die Ärzte und Lehrkräfte erfolgen, und zwar unterstützt durch die Schulaufsicht. Mit der festen Zuweisung von Lehrerstellen an die infrage kommenden Kliniken ist der Krankenhausunterricht an diesen Kliniken gesichert. Jede Klinik muss ihren eigenen Weg einer sinnvollen Organisation dieses Unterrichts gemeinsam mit Lehrkräften, Ärzten und der Klinikleitung gehen.
In jeder Klinik und bei jedem Krankheitsbild sind andere Erfordernisse zu beachten. Dass dies hervorragend gemeistert werden kann, zeigt die Kinderklinik Kemperhof in Koblenz. Dort können die jungen Patienten dank modernster Computertechnik am Schulunterricht teilnehmen und quasi per Videokonferenz mit ihren Freunden kommunizieren. Das halte ich für eine bemerkenswerte Initiative.
Meine Damen und Herren, heftige Diskussionen hat im Ausschuss die Frage der Qualifikation und der Motivation der im Krankenhausunterricht eingesetzten Lehrerinnen und Lehrer ausgelöst. Wir sind uns sicher alle einig, dass Krankenhausunterricht an die Pädagogen besondere Herausforderungen stellt. Daher sind wir sehr dafür, dass künftig die Personalauswahl durch eine klinik
scharfe Ausschreibung erfolgt und die Handreichung zum Krankenhaus- und Hausunterricht überarbeitet wird.
Meine Damen und Herren, wir sind fest davon überzeugt, dass mit dieser Weiterentwicklung den Interessen der Betroffenen entsprochen wird.
Wir sind richtig froh, dass es die GRÜNEN gibt, die uns immer „Feuer unter dem Hintern“ machen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erweckt den Eindruck, als ob die Empfehlungen der KMK zum Förderschwerpunkt Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler in unserem Land überhaupt nicht umgesetzt seien. In den KMK-Empfehlungen ist eindeutig festgestellt, dass der Unterricht für kranke Schülerinnen und Schüler in drei Formen erteilt werden kann: als Krankenhausunterricht, in der Schule für Kranke oder als Hausunterricht. Form und Organisation – so steht es in den KMK-Empfehlungen – regeln die Länder in eigener Verantwortung. Das haben wir in Rheinland-Pfalz getan.
Mit der Verwaltungsvorschrift vom 4. April 2000 hat man sich dafür entschieden, dass die Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer Erkrankung längere Zeit keine Schule besuchen können, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Unterricht bekommen, und zwar in Form von Krankenhausunterricht und Hausunterricht. Hierfür ist an all den Kliniken, in denen regelmäßig Kinder und Jugendliche mit einer Verweildauer von sechs Wochen und mehr im Schuljahr aufgenommen werden, Krankenhausunterricht eingerichtet worden.
Der Krankenhausunterricht wird derzeit an 15 Akutkliniken, Kinder- und Jugendpsychiatrischen Kliniken und Kurkliniken erteilt.
Die Schulbehörde verfügt über ein Stellenkontingent für Krankenhausunterricht, das auf diese Kliniken verteilt ist, sodass eine stabile Lehrerwochenstundenzuweisung zugesichert ist, mit der ein kontinuierliches Unterrichtsangebot organisiert werden kann.
Im Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird gefordert, dass die Eltern über die Schulen sofort über die Möglichkeit des Krankenhausunterrichts zu informieren sind.
Wir sind der Auffassung, dass den Eltern, insbesondere bei planbaren Krankenhausaufenthalten, frühzeitig ein Informationsblatt an die Hand gegeben werden muss, um eventuell den günstigsten Zeitpunkt für eine medizinische Behandlung zu finden. Bei einer Akutaufnahme haben die Eltern zunächst sicherlich andere Sorgen. Für die Eltern steht dann sicher die Sorge um ihr krankes Kind im Vordergrund.
Wenn es allerdings die körperliche und seelische Situation des kranken Kindes oder Jugendlichen zulässt, ist dafür gesorgt, dass die Eltern, die Schule, der volljährige
Schüler oder die Krankenhausleitung den Unterricht bei der Schulbehörde beantragen können.
Im Hinblick auf die Frage des Rechtsanspruchs auf Unterricht für kranke Kinder gebe ich gern zu, dass die Formulierung im Schulgesetz sehr zurückhaltend ist. Das ist auch richtig so; denn bei allem Wünschenswerten muss das dennoch finanzierbar bleiben.
Herr Wiechmann, Sie können nicht als Nikolaus auftreten, während Frau Thomas den Knecht Ruprecht spielt.
Bei der Diskussion im Ausschuss, die wir sicherlich führen werden, ist die Frage zu klären, ob ein krankes Kind oder ein kranker Jugendlicher verpflichtet werden kann, am Krankenhausunterricht teilzunehmen. Eine andere Frage spielt bei der Beurteilung sicherlich auch eine große Rolle. Die Verweildauer im Krankenhaus ist in den vergangenen Jahren deutlich gesunken und wird in den nächsten Jahren voraussichtlich weiter sinken. Der Abstimmungsbedarf zwischen Schule, Krankenhausunterricht und dem sich gegebenenfalls anschließenden Hausunterricht wird ansteigen. Dieser Notwendigkeit wird dadurch Rechnung getragen, dass zwischen dem Ministerium und der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion intensive Abstimmungsgespräche stattfinden.
Krankenhausunterricht stellt an die Pädagogen besondere Herausforderungen. Sie sind nicht nur der verlängerte Arm der Heimatschule oder Nachhilfelehrer. Deshalb sind wir sehr dafür, dass künftig die Personalauswahl durch klinikscharfe Ausschreibung erfolgt.
Bereits heute besteht ein regelmäßig tagender Arbeitskreis beim IFB, wodurch in mehrtägigen Tagungen Fortund Weiterbildung gewährleistet ist und ein Erfahrungsaustausch erfolgt. Aufbauend auf diesem Angebot sollte gemeinsam mit den Lehrkräften eine speziell konzipierte Fort- und Weiterbildungsplanung erarbeitet werden, um den besonderen Anforderungen des Unterrichts mit kranken Kindern gerecht werden zu können.
Die vorhandene Handreichung für Krankenhaus- und Hausunterricht enthält eine Fülle von Hinweisen, die einen vielfältigen Einblick in das Aufgaben- und Tätigkeitsfeld der Lehrkräfte ermöglichen. Diese Handreichung ist zu überarbeiten und zu aktualisieren,
insbesondere im Hinblick auf pädagogische und didaktische Entwicklungen bis hin zum Qualitätsmanagement. Die überarbeitete Handreichung wird eine wichtige Unterstützung für die Lehrkräfte, die betroffenen Eltern, die Schulleitungen und die in der Behandlung der Kinder und Jugendlichen tätigen Ärztinnen und Ärzte darstellen.
Meine Damen und Herren, wir sind fest davon überzeugt, dass mit dieser Weiterentwicklung des Förder
schwerpunkts den Anforderungen an den Unterricht für kranke Schülerinnen und Schüler und den Interessen aller Beteiligten noch besser entsprochen werden kann.