Astrid Schmitt

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Last Statements

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie in jedem Jahr haben die Beratungen in der Rechnungsprüfungskommission und anschließend im Haushalts- und Finanzausschuss in einer sehr ruhigen und sachlichen Atmosphäre stattgefunden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle anmerken und werde dies auch noch einmal bei dem Punkt der Ganztagsschulen verdeutlichen, ich hätte mir diese Sachlichkeit auch in der Berichterstattung gewünscht; denn die Beschlussempfehlung entspricht nicht dem, was vorgetragen wurde. Sie können das der vorliegenden schriftlichen Beschlussempfehlung entnehmen. Das ist etwas anderes.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir waren uns auch wie jedes Jahr weitgehend einig, was die Beurteilung der allgemeinen Haushaltslage und ihre voraussichtliche Entwicklung angeht. Wir stimmen der Analyse des Rechnungshofs zu. Die Situation ist weiterhin äußerst angespannt und bleibt es auch in der Zukunft.
Richtig ist aber auch – das war bisher jedes Jahr so –, dass diese Entwicklung in die allgemeine wirtschaftliche Situation einbezogen werden muss. Sie wissen, 2003 – wir reden über dieses Haushaltsjahr – war bereits von schwacher Konjunktur und schwachem Wachstum geprägt. Dennoch war Rheinland-Pfalz letztendlich noch etwas besser als der Bundesdurchschnitt. Aber das hat uns natürlich für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung nichts genutzt.
Vorhin wurde in diesem Parlament deutlich, was wir an bewussten und gewollten Steuerentlastungen haben, dass wir dies aber auch als Einnahmenausfälle zu verzeichnen hatten. Diese Einnahmeneinbrüche – die Zahlen kennen Sie – haben in den Jahren 2001 bis 2004 für dieses Land 2 Milliarden Euro ausgemacht. Dies muss man bei dieser Bewertung berücksichtigen.
Herr Kollege Bracht, ich sage auch dieses Mal wie in jedem Jahr in Richtung der CDU-Fraktion, das, was Sie jedes Jahr mit realitätsnaher Veranschlagung fordern, ist im Grunde genommen eine Besserwisserei.
Ich sage Ihnen noch einmal, wenn Sie ein besseres Instrument als das des Kreises der Steuerschätzer haben, dann lassen Sie uns doch durch Ihre Glaskugel zum Wohl des Landes schauen, Herr Kollege Bracht. Geben Sie sie her.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Grunde ist das, was der Rechnungshof an Maßnahmenvorschlägen gemacht hat, nicht neu, sondern entspricht dem aus den Vorjahren. Das teilen wir mit der Rechnungsprüfungskommission und dem Haushalts- und Finanzausschuss miteinander.
Was allerdings die konkrete Bewertung dieser allgemeinen Handlungsempfehlungen angeht, sind wir ein ganzes Stück auseinander. Das möchte ich an wenigen Punkten deutlich machen. Ich sage auch, manchmal würde ich mir sogar etwas konkretere Handlungsempfehlungen und Vorschläge wünschen, damit wir uns konkret darüber unterhalten können, was wir denn zum Beispiel mit den Personalausgaben machen. Ich komme jetzt im Einzelnen dazu.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe eben schon gesagt, es ist gar keine Frage, die Verschuldung und Kreditaufnahme ist insgesamt zu hoch. Deshalb bleibt die Verringerung der Neuverschuldung zentrales landespolitisches Ziel. Sie wissen aber, dass das kein rheinland-pfälzisches Spezifikum ist. Es betrifft viele Länder. Hier sind wesentliche Zahlen im Vergleich bereits genannt worden.
Herr Bracht hat eben auch eingeräumt, was ich Ihnen jetzt auch sagen möchte, dass wir in den vergangenen Jahren Ergebnisse vorzuweisen haben. Es ist eben so, dass wir uns inzwischen in der Pro-Kopf-Verschuldung im Vergleich der Bundesländer auf einem guten – was heißt guten, es ist natürlich immer noch schlecht –, aber auf einem fünften Rang befinden.
Wir setzen die wichtige Forderung des Rechnungshofs nach einer strengeren Ausgabendisziplin um. Ich möchte Ihnen noch einmal deutlich machen, was in den Jahren 2001 bis 2006 an Steigerungsraten vorhanden war. Wir hatten eine Steigerungsrate von 0,7 %. Die Empfehlung des Finanzplanungsrats war 1,3 %. Wir haben also im Grunde das, was der Rechnungshof gefordert hat, noch einmal sehr viel härter und strenger durchgezogen.
Natürlich stimmen die Zahlen. Das sind die richtigen Zahlen. Schauen Sie in den aktuellen Doppelhaushalt dieses Landes. Für dieses Jahr sind es minus 0,2 % Ausgabensteigerung, für das nächste plus 0,8 %. Was ist denn das anderes als restriktive Haushaltspolitik? Sagen Sie es doch hier, wenn Sie es wissen.
Vor dem Hintergrund muss auch die Entwicklung der Personalausgaben diskutiert werden. Sie wissen, dass
wir als einziges Bundesland in Rheinland-Pfalz mit dem Pensionsfonds Vorsorge getroffen haben, gerade, was diesen schwierigen Bereich der steigenden Versorgungsausgaben angeht. Sie wissen, dass all das, was wir an Vorsorge betreiben, natürlich von dem abgerechnet werden müsste, was wir an Verschuldung und Nettokreditaufnahme brauchen.
Ich sage dies auch mit Blick auf die heute Morgen so viel zitierte Bertelsmann-Studie. Die Empfehlung, nach Hessen zu schauen, denn die hätten Einsparungen im Personalkostenbereich gehabt, macht doch eines deutlich: Im Grunde sind diese Quoten gar nicht mehr vergleichbar. Wir wissen, die Hessen haben 2000 und 2001 den kompletten Hochschulbereich ausgegliedert. Das waren minus 5,4 % weniger Personalausgaben, ohne dass auch nur eine einzige Stelle tatsächlich weggefallen ist.
Meine Damen und Herren, ich komme jetzt zur vierten wichtigen Forderung des Rechnungshofs, nämlich die Investitionen gegebenenfalls noch restriktiver, streng nach Prioritäten zu fahren und gegebenenfalls zurückzustellen. Ich sage Ihnen, aus unserer Sicht muss streng nach Prioritäten unterschieden werden, das heißt auch, die Kosten gegen den gesamtwirtschaftlichen Nutzen zu stellen. Heute Morgen hat nicht nur die BertelsmannStudie deutlich gemacht, Rheinland-Pfalz hat das Geld nicht zum Fenster heraus geworfen, sondern zum richtigen Zeitpunkt gut investiert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben heute Morgen schon viel über das gesprochen, was wir an Belastungen zu tragen hatten, also Deutsche Einheit und Konversion. Ich bin davon überzeugt, trotzdem stehen wir nicht nur in den Statistiken besser da, als viele uns das in diesem Haus immer wieder glauben machen wollen. Ich sage Ihnen, es ist richtig, was wir zurzeit im Bereich der Investitionen machen. Ich nenne nur die Schlagworte „Ganztagsschule“, „Hochschule“, „Zukunftschance Kinder“.
Es ist ein schmaler Grad der Abwägung, das gebe ich zu. Aber ich sage Ihnen, trotz dieser Haushaltssituation ist er verantwortbar.
Dazu gehört auch das, was wir für die Kommunen in der gegenwärtigen Situation tun. Ich denke, wer hier sagen kann, wir haben einen besseren Vorschlag, sollte das machen und nicht nur hintenherum meckern und etwas anderes fordern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend noch auf die Einzelfeststellungen des Rechnungshofs zur Ganztagsschule eingehen. Wir haben daneben natürlich noch viele andere Einzelprüfungen gehabt. Ich gebe Herrn Kollegen Bracht Recht, sie wurden meistens einvernehmlich besprochen. Ich möchte aber noch einmal deutlich machen, bei der Ganztagsschule sehen wir die Sache anders. Es war richtig, dass wir dieses wichtige Reformprojekt am Anfang mit ordentlichen Mitteln ausgestattet haben. Herr Kollege Bracht, ich hätte Sie gern einmal gesehen, wenn das nicht der
Fall gewesen wäre. Dann hätten Sie hier gestanden und von einer Luftblase gesprochen.
Es ist nicht so, dass dieses Geld irgendwo versickert. Wir nehmen das Geld und machen eine weitere Antragsrunde. Ich sage Ihnen noch einmal, wir machen das nicht, weil das Projekt Not leidend ist, sondern weil es so erfolgreich und der Bedarf entsprechend groß im Lande ist. Dahin gehen die Mittel. Das war Gegenstand der Beratungen.
Ich möchte Ihnen noch etwas sagen. Ich möchte auch, dass die Schulen ihre Selbstständigkeit behalten. Sie haben ein Budget, mit dem sie eigenverantwortlich umgehen können. Die Hinweise des Rechnungshofs zur sparsamen Mittelbewirtschaftung werden sie dabei unterstützen. Da bin ich mir sicher. Ich habe vorhin deutlich gemacht, genau an dieser Stelle hätte ich mir eine sachlichere Berichterstattung gewünscht. Das, was Sie hier vorgetragen haben, war nicht die Beschlussempfehlung des Ausschusses.
Ich möchte Ihnen abschließend noch etwas aus meiner Sicht zu den gegebenen Umständen sagen. Ich denke, dass diese Landesregierung nicht nur im Haushaltsjahr 2003 erfolgreich gewirtschaftet hat und verantwortlich mit den Finanzen umgegangen ist, sondern dass sie das auch unter dem Aspekt der Förderung von Wachstum und Beschäftigung angemessen getan hat. Ich halte fest, ich glaube, dass Rheinland-Pfalz wesentlich besser dasteht, als das hier immer wieder von einigen wider besseres Wissen behauptet wird. Herr Kollege Bracht, ich streite nicht ab, dass es im Bereich der Konsolidierung noch einiges zu tun gibt. Das ist ohne Zweifel keine Frage. Ich sage Ihnen aber auch, für immer währende gleichmäßige Schwarzmalerei gibt es überhaupt keinen Anlass.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir stimmen deshalb der vorliegenden Beschlussempfehlung zu und bedanken uns ganz herzlich beim Präsidenten des Rechnungshofs sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl des Rechnungshofs als auch des Landtags für die Unterstützung und die gute, meistens sachliche und angenehme Zusammenarbeit. Das habe ich ausdrücklich gesagt.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Weiland, wenn Ihre Alternativvorschläge zu diesem Haushalt wenigstens vordergründig so überzeugend gewesen wären wie Ihre leeren Worthülsen und Wortspielereien, dann hätten wir schon echt Substanz in der Sache gehabt.
In den letzten Tagen und Wochen ist aus meiner Sicht eines deutlich geworden – das war jetzt ein weiteres Beispiel dafür –: Es mag in diesem Land einen Mangel an Geld geben. Es mag auch einen Mangel an Kindern geben oder für den einen oder anderen unter uns manchmal zu wenig geschossene Fußballtore. Aber eines ist sicher, meine sehr verehrten Damen und Herren. Es gibt in diesem Land auf keinen Fall einen Mangel an der schier unendlichen Lust, was wir heute wieder
Sie reden von Finanztricks und -kniffs. Sie reden von Vernebelungstaktik, von übler Täuschung, von dubiosen Spielen. Was haben Sie eben alles noch gesagt? Sie haben das böse Wort des Verfassungsbruchs in den Mund genommen. Wissen Sie, das sind Schlagwörter, darunter kann sich jeder von uns alles vorstellen.
Sie eignen sich auch deshalb ganz hervorragend für Überschriften und Pressemitteilungen, weil natürlich die schlechte Nachricht die gute ist.
Es scheint für Sie auch immer noch Mode zu sein, an Legendenbildung festzuhalten. Herr Kollege Bracht kann das ganz hervorragend.
Er wird nicht müde, immer zu sagen: Die Schulden nehmen dramatisch zu. Wir haben gar kein Einnahmenproblem, Herr Dr. Weiland. Das haben Sie eben das erste Mal zugegeben. Die Landesregierung tut einfach nichts dagegen. Sie lässt es laufen und verprasst jetzt das Landesvermögen, weil es ihr Spaß macht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, so einfach ist die Welt aus der Sicht der CDU. Ich sage Ihnen aber, wer genauer hinschaut, der entdeckt, um was es bei diesem Landeshaushalt insgesamt geht. Ich kann noch einmal darauf verweisen, Herr Kollege Mertes und Herr Ramsauer haben am Montag die Zahlen dazu genannt. Eine einzige davon möchte ich wiederholen. Die Gesamtausgaben im Jahr 2005 „steigen“ – in Anführungszeichen – um minus zwei Prozent.
Nein. Jetzt rechnen Sie dazu, was an Inflation und an normalen Ausgabensteigerungen dazugekommen wäre. Dann wären wir bei zwei Prozent plus.
Wenn das kein reales Minuswachstum ist, dann erklären Sie mir die Welt noch einmal.
Ich möchte es durchaus noch einmal nennen, wir können dann trotz dieser Ausgabendisziplin unsere politischen Schwerpunkte weiter verfolgen.
Wir können auch unsere hohe Investitionsquote halten. Wir können die kommunalen Finanzen stabilisieren.
Wissen Sie, sie negieren dies alles. Sie negieren, dass es eine wirklich große Kraftanstrengung ist, genau das
zu tun, diese zwei Pole miteinander zu verbinden, diese strenge Ausgabenbegrenzung und unsere Zukunftsziele für Familie, Bildung, Forschung, Verkehrsinfrastruktur und Innere Sicherheit.
Sie haben eben etwas zu den dramatischen Steuereinnahmenentwicklungen gesagt. Sie haben eigentlich den Ministerpräsidenten als Lügner bezeichnet. Sie haben gesagt, er hätte Wortbruch begangen. Er hätte das Ziel 2006 genannt und es nicht eingehalten. Ich sage Ihnen, Sie unterschlagen immer die entscheidenden Sätze, unter denen diese Bemerkung damals gefallen ist.
Sie galten unter den damaligen gegebenen Voraussetzungen, dass die Steuereinnahmen in einem bestimmten Korridor geblieben wären. Sie wissen ganz genau, dass all diese Vorhersagen nicht eingetroffen sind. Wir sind wieder bei dem, was man Einnahmenerwartung nennt.
Jetzt sagen Sie, korrigieren Sie doch genauer die Einnahmenerwartungen. Sie selbst machen keinen einzigen vernünftigen Vorschlag, wie Sie die Steuereinnahmenschätzungen beurteilen. Bei den Abstimmungen im Haushalt haben Sie sich dazu konkret enthalten. Sie haben nicht gesagt, wir passen den Haushalt entsprechend der Steuerschätzung vom November an. Sie haben die von uns zu Recht veranschlagten 60 Millionen Euro ignoriert. Lassen Sie uns doch durch Ihre Glaskugel schauen, wenn Sie heute schon wieder alles besser für die nächsten 20 Jahre wissen.
Meine Damen und Herren, gerade die Steuerschätzung im November hat gezeigt, dass der Finanzminister die Haushaltseinnahmen sehr genau und zielgerichtet veranschlagt hat.
Der Doppelhaushalt dieses Landes ist in den beiden Jahren verfassungskonform. Ich sage in aller Deutlichkeit: Wir können diese Verfassungskonformität nur durch zusätzliche Einnahmen halten. Das heißt, wir verzichten bei Investitionen massiv darauf, im kommunalen Finanzausgleich oder anderswo einzugreifen. Wir haben uns in dieser schwierigen Situation dafür entschieden, Landesvermögen optimaler einzusetzen. Werthaltige Wohnungsbauförderungen sollen eingesetzt werden, um diese eben von mir genannten Einnahmenausfälle zu kompensieren.
In den vergangenen Tagen fiel der Hinweis auf viele andere Bundesländer. Dazu gehören auch CDU-regierte Bundesländer, die diesen Weg gehen, weil sie es aus eigener Kraft nicht mehr schaffen. Ich glaube, damit gehen wir entgegen dem, was Sie, Herr Dr. Weiland, als Horrorszenario an die Wand gemalt haben, einen sehr verantwortungsvollen Weg. Das gilt nicht nur im Hinblick auf die heutige, sondern auch auf die zukünftige Generation.
Sie haben davon gesprochen, dass wir damit allen Kontrollen entzogen sind. Sie wissen ganz genau, dass der
Es gab schon den entsprechenden Begriff dafür. Ich will ihn noch einmal wiederholen. Es wurde vom „Böhr“Schaden gesprochen.
Veranschlagt sind die reinen Veräußerungserlöse im Kapitel 20 04, die Zahlungsströme aus der Optimierung des Verkaufs Kapitel 12 25. Wir erwirtschaften damit für beide Haushaltsjahre eine Summe von ungefähr 1,2 Milliarden Euro. Hören Sie gut zu. Ich frage nach der Alternative der CDU-Fraktion. Darum geht es. Sie haben immerhin einen ganzen Änderungsantrag vorgelegt. Mit Ihrem natürlich blumig formulierten Entschließungsantrag schlagen Sie globale Mindereinnahmen in Höhe von 100 Millionen Euro für beide Haushaltsjahre vor. Das müssen Sie in Relation setzen. Dann folgt in Ihrem Antrag der Vorschlag, einen Vermögensicherungsfonds zu bilden. Das ist ziemlich blumig. Sie sagen nicht konkret, welches Landesvermögen Sie einsetzen wollen, mit welcher Rendite Sie rechnen. Sie haben nach wie vor auf dem Hintergrund Ihrer Änderungsanträge keine Antwort auf die Frage, wie wir ohne diese Aktion einen verfassungskonformen Haushalt aufstellen wollen.
Ich sage Ihnen, Sie haben kein Interesse daran. Ich denke, dass Sie sich an dieser Stelle aus Ihrer Verantwortung herausmogeln. Sie sind nicht in der Lage, mindestens die grobe Linie zu zeichnen und Antworten zu geben. Das gilt auch für das, was Sie sonst noch an Alternativen zu bieten haben.
Ich nenne die Abschaffung des Pensionsfonds. Sagen Sie doch, dass Sie das nicht wollen, dass Sie das für unlauter halten. Sagen Sie, dass Ihnen das mit dem Verstetigungsdarlehen nicht passt, wir haben eine bessere Alternative, wir legen den Kommunen das Geld cash auf den Tisch, wir sind bereit, das in einem entsprechenden Antrag im Haushalt zu vollziehen. Ich gehe an der Stelle nicht weiter auf den Beistandspakt ein.
Ich sage Ihnen noch einmal Folgendes: Das Land zeigt mit diesem Verstetigungsfonds, dass wir ein verlässlicher Partner für die Kommunen im Land sind.
Ich streite mich mit Ihnen nicht mehr lange herum. Dafür reicht die Zeit nicht. Ich könnte Ihnen Zitate vorlesen. Ich könnte Ihnen das Zitat vorlesen, ob der Verstetigungsfonds Investitionen sind oder nicht. Der Landesrechnungshof hat in seinem Jahresbericht 2003 dazu ausführlich Stellung genommen.
Ich glaube, wir brauchen kein allgemeines Philosophieren, wie es in der Einbringungsdebatte gesagt wurde. Die WM wurde als Popanz abqualifiziert. Ich sage Ihnen, kleinkariertes Karo-Pepita ist richtig großkariert dagegen.
Herr Dr. Böhr, es langt nicht, dass Sie am vergangenen Montag blumig formulieren, es käme darauf an, finanzpolitischen Handlungsspielraum zurückzugewinnen. Das ist nicht gerade bahnbrechend. Ihre Antworten darauf sind es auch nicht. Sie schlagen einen Vermögenssicherungsfonds vor und sagen, man muss den Leuten die Wahrheit sagen. Sonst kommt nichts.
Herr Bracht hat bei der Einbringung dieses Haushalts einen einzigen konkreten Sparvorschlag genannt. Er hat Einsparungen bei den Sicherheitsleuten des Ministerpräsidenten genannt.
Nein, das kann man nachlesen.
Das zeigt, dass Sie sich inzwischen für nichts mehr zu schade sind.
Nein, das ist nicht unredlich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wissen, dass die CDU-Fraktion in den vergangenen Monaten mit sich selbst beschäftigt war. Ich glaube, das war der Grund, weshalb Herr Kollege Dr. Böhr nicht in den Haushalts- und Finanzausschuss kommen konnte. Ich denke, die Bürgerinnen und Bürger haben sich in den letzten Monaten zu Recht gefragt, wie es um die Regierungsfähigkeit dieser Oppos ition steht.
Nein, Herr Dr. Böhr, nach der Vorlage Ihrer Änderungsanträge sind Sie noch nicht einmal oppositionsfähig.
Man kann zu den Änderungsanträgen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sagen, was man will, aber sie haben in ihren Anträgen wenigstens ein Konzept und konkrete Einsparvorschläge.
Nein, Sie müssen es mit dem vergleichen, was Sie hier vorgelegt haben. Herr Dr. Böhr, ich sage Ihnen noch etwas.
Ich halte mich nicht an den Redetext. Damit bin ich schon fertig.
Ich schaue mir den Verlauf der Haushaltsberatungen im Haushalts- und Finanzausschuss an, an denen Sie nicht teilgenommen haben, was ich Ihnen schon gesagt habe. Herr Kollege Bracht hat zuerst gesagt, es ist nicht Ihre Aufgabe, Alternativvorschläge vorzulegen. Danach hatten Sie zu wenig Zeit.
Herr Dr. Weiland, zum Schluss ist das Ganze sowieso unseriös.
Wissen Sie, was die CDU macht, wenn ihr nichts mehr einfällt? Auf Bundesebene entfacht sie die Patriotismusdebatte. Auf Landesebene nennen sie den Verfassungsbruch. Das ist für mich Konzeptionslosigkeit.
Lassen wir es dabei bewenden. Schauen Sie sich Ihre Änderungsanträge und das an, was Sie in Form von Entschließungsanträgen vorgelegt haben. Zum Teil bin ich auf das eingegangen, was Sie als Alternative zur Vermögensoptimierung genannt haben. Sie verlieren sich in blumigen Worten wie Nachhaltigkeit. Herr Bracht sagt, es werden unwichtige Finanzaufgaben gestrichen, aber er macht keinen konkreten Vorschlag. Herr Kollege Bracht meinte, noch besser wäre es, wenn wir einfach die Schulden abbauen würden, weil die Wirtschaft am Wachsen ist. Wissen Sie was, ich finde das einfach nur noch schön.
Ich nenne die anderen Bereiche eigentlich gar nicht mehr. Herr Kollege Dr. Böhr, was mich dann aber wahnsinnig ärgert, ist Ihre ständige Ankündigungspolitik. Ich habe das jetzt einmal nur für das letzte halbe Jahr nachgelesen. Wissen Sie, im April dieses Jahres haben Sie die zweite Ankündigung gemacht, ein umfassendes Konzept zur Verwaltungsmodernisierung vorzulegen.
Aber es ist jetzt erst Weihnachten, und wahrscheinlich haben Sie es in der Schublade.
Im August dieses Jahres kam dann: „Dr. Böhr: Der Aufbruch für Rheinland-Pfalz“, blumige Worte zur Umstellung der Wirtschaftsförderung, bessere Mittelstandsför
derung, aber nicht ohne das Land wieder vorher in den schwärzesten Farben gemalt zu haben.
Dann kommt im Oktober: „Dr. Böhr fordert eine Innovationsstrategie für die Wirtschaft nach saarländischem Vorbild“. Ich glaube, das hat der Herr Ministerpräsident am Montag erklärt, wie das mit den Saarländern und den Vorbildern war.
Dann kommen die Wünsch-Dir-was-Forderungen aus Ihrer Fraktion in Ihren ewigen Newslettern, nur vom November. Wissen Sie, wenn Herr Keller sagt, da fehlen einmal eben 500 Vollzeitkollegen, weil so viel Unterricht ausfällt, dann frage ich mich, wo Ihr Deckblatt war. Wir haben 200 Lehrerinnen und Lehrer eingestellt. Wo waren denn Ihre Vorschläge?
Ich kann das weiter deklinieren. Das trifft auch auf die Polizeianwärter zu oder auf das, was Herr Baldauf gestern wieder nach der Debatte gemacht hat. Ich sage Ihnen nur, die Halbwertszeit Ihrer Äußerungen ist nicht mehr zu übertreffen.
Herr Dr. Böhr, wer hier sagt, er will diese Vermögensverkäufe nicht, der muss sagen, welche Alternative er zu bieten hat, wie er trotzdem die Verfassungsgrenze hält und wie er trotzdem und welche Zukunftsaufgaben gestalten will.
Wir haben jedenfalls für den Doppelhaushalt 2005/2006 gemeinsam mit der Landesregierung – so ist das eben bei regierungstragenden Fraktionen, und das erklärt dann auch, weshalb wir nur wenige Deckblätter mit Änderungsanträgen gemacht haben – klar gemacht, dass wir mit diesem Doppelhaushalt die Wachstumskräfte stärken, richtige Schwerpunkte setzen und sie auch finanzieren und wir den Menschen eine Perspektive in Rheinland-Pfalz zu bieten haben. Ich glaube, da haben Sie noch Nachholbedarf. Ich wünsche Ihnen dazu alles Gute.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegen die Beschlussfassung und der schriftliche Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses als Drucksachen vor.
Ich kann mich deshalb heute Morgen darauf beschränken, einige Anmerkungen zum Inhalt und zu den Ergebnissen der Ausschussberatungen zu machen. Dabei gehe ich auch auf das Landesfinanzausgleichsgesetz ein, das wir im Ausschuss mitberaten haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, regelmäßig beschließt der Landtag Rheinland-Pfalz einen Doppelhaushalt. Seit wir die Wahlperiode auf fünf Jahre verlängert haben, kann das natürlich dazu führen, dass ein neu gewählter Landtag einen Haushalt vorfindet, der über das Jahr seiner Wahl hinausgeht.
In mittlerweile guter Tradition hat dieser Landtag diese Situation vermieden; denn er hat für dieses Jahr 2004 nur einen Ein-Jahres-Haushalt beschlossen, sodass dieser Doppelhaushalt 2005/2006 mit dem Jahr der Wahl endet.
Am Beginn der Haushaltsberatungen bestanden Meinungsverschiedenheiten darüber, ob der Haushalt vor Weihnachten oder erst im nächsten Jahr verabschiedet werden sollte. Der Ältestenrat hat sich mehrheitlich für ein Verfahren, mit dem der Haushalt vor Beginn des Haushaltsjahres verabschiedet wird, entschieden, so wie es die Verfassung fordert.
Sämtliche Einzelplanberatungen fanden diesmal wieder im Haushalts- und Finanzausschuss unter Einbeziehung der jeweiligen Fachausschüsse statt.
Umstritten blieb – nach eingehender Debatte auf der Grundlage ausführlicher schriftlicher und mündlicher Informationen der Landesregierung – der Verkauf und die Optimierung des Wohnungsbauvermögens.
Die Regierungsfraktionen machten deutlich, dass die vorgesehenen Maßnahmen aus ihrer Sicht nicht nur vertretbar und verfassungsmäßig sind, sondern sogar geboten, weil damit die Nettokreditaufnahme begrenzt werden kann.
Dies wird von der CDU-Fraktion in Zweifel gezogen. Davon unabhängig haben wir im Ausschuss vereinbart, die weitere Umsetzung im Haushalts- und Finanzausschuss zu begleiten.
Auf Anregung der CDU-Fraktion hat die Landesregierung den zweijährigen Finanzhilfebericht, den sie turnusgemäß im letzten Jahr vorlegte, für diese Haushaltsberatungen fortgeschrieben und aktualisiert.
Der Landtag hat im März dieses Jahres einstimmig den Antrag "Moderne Strukturen für den Landeshaushalt" mit dem Ziel beschlossen, die Transparenz des Haushalts zu erhöhen und die Steuerungsmöglichkeiten zu verbessern. Die Landesregierung hat dementsprechend in dem vorliegenden Haushaltsentwurf die Kapitelvorworte überarbeitet und erweitert, den Haushaltsplan durch
Zusammenführung von Kapiteln gestrafft und mittlerweile acht Leistungsaufträge ausgebracht, und zwar in jedem Einzelplan einen.
Die Leistungsaufträge geben insbesondere Ziele vor, die mit dem vorgegebenen Budget erreicht werden sollen. Sie sind mittlerweile deutlich konkreter formuliert, als das noch am Anfang der Fall war, inzwischen auch mit Kennzahlen und Maßnahmenkatalogen versehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei der Weiterentwicklung der Leistungsaufträge erweist sich im Übrigen die Kooperation zwischen dem Landtag, der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften und dem Forschungsinstitut für Öffentliche Verwaltung in Speyer als konstruktiv und fruchtbar.
Auch die halbjährlichen Budgetberichte wurden weiterentwickelt. Der Haushalts- und Finanzausschuss begrüßt das ausdrücklich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Zuge der Haushaltsberatungen hat der Haushalts- und Finanzausschuss auch den Gesetzentwurf zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes beraten, was ich eben schon erwähnt habe. Mit dem Gesetzentwurf soll ein Stabilisierungsfonds für den kommunalen Finanzausgleich mit dem Ziel eingerichtet werden, konjunkturbedingte Abweichungen auszugleichen. Damit wird der bis Ende 2006 begrenzte Beistandspakt abgelöst. Die Leistungen des Landes sollen sich künftig innerhalb eines bestimmten Korridors stetig und dynamisch entwickeln.
Der Ausschuss hörte dazu die kommunalen Spitzenverbände sowie Herrn Dr. Thomas Döring als Sachverständigen an. Die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände haben – mit unterschiedlicher Akzentuierung – im Grundsatz eine Verstetigung der kommunalen Einnahmen begrüßt. Skeptisch bzw. ablehnend wurde die Begrenzung der Finanzausgleichsmasse nach oben beurteilt.
Der Sachverständige hat den Stabilisierungsfonds als innovatives Instrument begrüßt, weil er die Konjunkturabhängigkeit der Kommunalhaushalte verringere.
In der Anhörung wurde jedoch auch deutlich, dass über die beabsichtigten Regelungen hinaus auch weiterhin eine grundlegende Gemeindefinanzreform auf Bundesebene dringend erforderlich ist.
Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen empfiehlt der Ausschuss dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs mit wenigen Änderungen: So soll der Korridor für die Leistungen des Landes nach oben und unten jeweils von 2% auf 3% vergrößert sowie – das entspricht einer Forderung der kommunalen Spitzenverbände – ausgeschlossen werden, dass die Bemessungsgrundlage des Fonds allein durch das Haushaltsgesetz verändert werden kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei den Beratungen des Haushalts war allen Beteiligten bewusst, so denke ich, wie schwierig die Haushaltslage und wie groß die Herausforderung ist, vor denen dieses Land, aber auch der Bund und alle übrigen Länder stehen. Wirt
schaftliche Stagnation und Steuerreform verursachten in den vergangenen Jahren beträchtliche Mindereinnahmen. Gleichzeitig stiegen auch bei uns zwangsläufige Ausgaben. Dennoch waren und sind wichtige Zukunftsaufgaben zu bewältigen, zum Beispiel im Bildungsbereich. Trotzdem liegt die Nettoneuverschuldung nach dem Haushaltsentwurf wiederum unter der Summe der veranschlagten Investitionen, obwohl die Abführungen an den Pensionsfonds und das Verstetigungsdarlehen für die Kommunen den Haushalt zusätzlich belasten.
Im Ergebnis konnte ein verfassungskonformer Haushaltsentwurf neben der Begrenzung der Ausgaben nur durch den zusätzlichen Einsatz von Landesvermögen erreicht werden. Die politische Bewertung dieser Maßnahmen war im Ausschuss kontrovers, was Sie sich vorstellen können.
In seiner abschließenden Beratung lag dem Haushaltsund Finanzausschuss ein gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP zum Einzelplan 01 vor. Daneben reichten die beiden Koalitionsfraktionen SPD und FDP sowie die Fraktionen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Änderungsanträge ein.
Insgesamt stimmte der Haushalts- und Finanzausschuss über 212 einzelne Änderungsvorschläge ab.
Angenommen wurde zum einen der gemeinsame Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP, zum anderen die Anträge der beiden Koalitionsfraktionen SPD und FDP, teilweise mit den Stimmen einer der oder von beiden Oppositionsfraktionen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Hauptsache ging es um eine Kürzung des Haushaltsvolumens um jeweils 60 Millionen Euro sowohl für 2005 als auch für 2006. Damit soll zum einen der Steuerschätzung im November Rechnung getragen werden, nach der die Steuereinnahmen im Jahr 2005 voraussichtlich um 25 Millionen Euro und im Jahr 2006 um 30 Millionen Euro geringer ausfallen als erwartet. Die Absenkung über die Schätzung hinaus soll zum anderen als vorsorgliches „Sicherheitspolster“ dienen, falls die Einnahmen nochmals unter der jüngsten Schätzung bleiben.
Weitere Änderungen sehen vor, die Mittel für eine qualifizierte Kindertagespflege anzuheben und die Förderung der Musikschulen zu erhöhen.
Anhebungen einzelner Ausgabentitel wurden im Übrigen innerhalb des jeweiligen Einzelplans ausgeglichen.
Vor dem Hintergrund des weiteren Verkaufs bzw. der Optimierung von Wohnungsbauvermögen stellte die CDU-Fraktion die Verfassungsgemäßheit des Haushalts infrage. Mit ihren 33 Einzelanträgen zielte sie unter anderem darauf ab, Vorkehrungen gegen den weiteren Verkauf von Landesvermögen zu treffen, die Zuführungen an den Landesbetrieb „Straßen und Verkehr“ deutlich zu erhöhen, den vorschulischen Deutschunterricht zu verbessern und ein Programm für die Hauptschulen aufzulegen. Einsparungen sollten insbesondere im Bereich der Arbeitsmarktpolitik sowie durch globale Minderausgaben in verschiedenen Ressorts erreicht werden.
Die Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN waren darauf ausgerichtet, Mittel unter anderem aus den Bereichen Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft zugunsten der Tagesbetreuung der unter Dreijährigen, der Schulen und Hochschulen sowie der Förderung des lebenslangen Lernens sowie erneuerbarer Energien umzuschichten.
Die Änderungsanträge der Opposition fanden im Ausschuss allerdings keine Mehrheit. Die Änderungen der Haushaltsansätze ergeben sich im Einzelnen aus der Beschlussempfehlung, die Ihnen vorliegt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, turnusgemäß sind das heute die letzten Haushaltsberatungen in dieser Wahlperiode. Ich möchte mich deshalb an dieser Stelle bei allen Kolleginnen und Kollegen des Haushalts- und Finanzausschusses ganz herzlich bedanken. Es gab nur sehr wenige Situationen in unseren Ausschussberatungen, in denen die Wogen ab und an einmal ein bisschen höher geschlagen sind. Sie haben mir damit die Sitzungsleitung in der Regel sehr leicht gemacht. Ich denke, man kann sagen, wir hatten eine sachliche und vor allem kollegiale Arbeitsatmosphäre
Wir haben es sogar geschafft, in einigen Punkten gemeinsame parteiübergreifende Anträge zu stellen, was ich eben schon erwähnt habe, zum Beispiel den gemeinsamen „Transparenzantrag“.
Ich möchte mich gleichzeitig bei den Kolleginnen und Kollegen aus den Fachausschüssen bedanken, was insbesondere mit Blick auf die Haushaltsberatungen gilt. Auch das war eine Bereicherung für unsere Ausschussarbeit.
Ich denke, ich möchte mich sicherlich im Namen aller Mitglieder des Ausschusses bei denjenigen bedanken, die uns durch ihre Zuarbeit unterstützt haben. Zu nennen sind insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Ministerien, aber auch der Fraktionen und der Landtagsverwaltung. Als Vorsitzende darf ich mich insbesondere bei Herrn Dr. Edinger und Frau Klockner ganz herzlich bedanken.
Ganz besonders erwähnen möchte ich den Stenographischen Dienst, der es trotz großer anderweitiger Belastungen auch dieses Mal wieder geschafft hat, uns die Protokolle sehr zeitnah zur Verfügung zu stellen. Das wissen Sie selbst aus Ihrer Mitarbeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Haushaltsund Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung und der Einzelpläne unter Berücksichtigung der sich aus der Beschlussem pfehlung ergebenden Änderungen.
Ich darf mich für Ihre Aufmerksamkeit ganz herzlich bedanken.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Rahmen des Entlastungsverfahrens geht es auch für das Haushaltsjahr 2002, über das wir heute reden, natürlich zum einen um das Ziel, ob die Regierung die Mittel ordnungsgemäß und verantwortlich verwendet hat. Zum anderen geht es auch darum, Kons equenzen für die Zukunft zu ziehen.
Es ist wohltuend – das glaube ich sagen zu können –, dass unsere Beratungen in der Rechnungsprüfungskommission in sehr sachlicher und unaufgeregter Atmosphäre mit meistens einstimmigen Beschlussempfehlungen stattfinden. Dies steht ganz im Gegensatz zu dem, was oft im Vorfeld in Pressemitteilungen verlautbart wird, in denen immer wieder so getan wird, als ob es bestimmte Entwicklungen nur deshalb gäbe, weil wir sie genauso haben wollten und anderes blockierten. Ich werde Ihnen aber gleich offen legen, weshalb das nicht der Fall ist.
Richtig ist, dass sich die Haushaltssituation im Jahr 2002 erheblich verschlechtert hat. Wir wissen, dass das auch in den Folgejahren der Fall sein wird. Der Berichterstatter hat die wesentlichen Zahlen genannt.
In diesem Bericht gibt es aber – dafür bin ich sehr dankbar – den ausdrücklichen Hinweis, dass diese schwierige finanzielle Lage vor allem mit dem massiven Einnahmeneinbruch in diesem Jahr zusammenhängt. Wir haben einen historischen Einnahmeneinbruch von 7,5 % gehabt. Das war zum einen natürlich Folge der Steuerreform und damit zum Teil gewollt, aber das ist zum anderen zum Teil auch auf unerwünschte Nebenwirkungen zurückzuführen. Das hing aber auch damit zusammen, dass sich die Konjunktur entgegen aller Prognosen anders entwickelt hat, als wir das vorhersehen konnten.
Heute wissen wir, dass sich das fortgesetzt hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist aber kein rheinland-pfälzisches Problem.
An dieser Stelle sind wir dann auch schon in der Bewertung mit der Opposition massiv auseinander. Wenn wir davon reden, dass wir alles realitätsnah veranschlagen müssten, hätte man von Ihrer Seite auch entsprechende Anträge in den Haushaltsberatungen stellen müssen, die Einnahmenerwartung nach unten zu korrigieren, oder Sie hätten den Vorhersagen des Kreises der Steuerschätzer widersprechen müssen.
Deshalb sage ich Ihnen:
1. Wenn Sie ein besseres Prognoseinstrument haben, lassen Sie uns auch durch Ihre Glaskugel s ehen.
2. Die Landesregierung hat in diesem Haushaltsjahr mit den Bewirtschaftungsmaßnahmen und der Haushaltssperre massiv gegengesteuert, sodass die Ausgabensteigerung um 0,2 % unter dem Vorjahr lag. Sie hat also insgesamt ungefähr 300 Millionen Euro eingespart. Das kann sich meiner Meinung nach sehen lassen.
3. Aus meiner Sicht ist auf absehbare Zeit kein Platz für weitere Steuersenkungen, wenn wir unsere öffentliche Infrastruktur und die Zukunftsaufgaben anpacken wollen.
Frau Thomas, keine Frage, wir haben festgestellt, dass der Schuldenstand vor dem Hintergrund der Herausforderungen zu hoch ist. Aber auch das ist kein rheinland-pfälzisches Spezifikum, sondern so stellt sich die Situation in vielen öffentlichen Gebietskörperschaften und auch in vielen europäischen Ländern dar.
Ziel – das sage ich auch – muss es natürlich bleiben, die Ausgaben möglichst strikt zu begrenzen und weiter zu konsolidieren. Natürlich muss es auch das Ziel sein, so schnell wie möglich einen Haushalt ohne Nettokreditaufnahme zu bekommen. Deshalb haben wir auch wieder eine einstimmige Beschlussempfehlung in Bezug auf die Maßnahmen gefasst. Herr Kollege Bracht hat das als Berichterstatter gebetsmühlenartig genannt. Allgemein gesagt ist es überhaupt kein Problem, wenn wir auf Vorschlag des Rechnungshofs seit Jahren in unseren Beschlussempfehlungen sagen, die Personalausgaben müssen heruntergefahren werden und die Finanzhilfen und die Neuverschuldung müssen geprüft werden, aber der Punkt ist dann erreicht, wenn es konkret wird. Da sind wir alle gefordert.
Gehen wir doch einmal die einzelnen Punkte durch. Wenn gar nichts passiert, haben wir im Haushalt schon eine automatische Steigerung von 2,7 %. All das, was sich darunter an Steigerungsrate abspielt, ist bereits eine Einsparung. Das ist Fakt. Sie wissen, dass nur 4 % des Haushalts überhaupt gestaltbar sind.
Ich rede jetzt nicht von all den Forderungen aus Ihren Reihen, die nebenher immer wieder einmal auftauchen.
So jüngst die Forderung von Herrn Dr. Böhr im Juni, die Kulturpolitik solle Pflichtaufgaben für die Kommunen werden. Sie wissen, wir haben das Konnexitätsprinzip vereinbart. Wer zahlt dann für die Kommunen? Das ist dann das Land. Wo soll das Geld herkommen?
Wir wissen, dass wir über 60 % unserer Einnahmen für Personal ausgeben müssen. Auch da können wir nicht willkürlich beispielsweise an den Tarifsteigerungen arbeiten.
Wir haben das Problem mit den Versorgungsausgaben. In der Tat ist da die Entwicklung schwierig. Wir haben darauf als einziges Bundesland mit dem Pensionsfonds reagiert. Dadurch wird aber natürlich erst mittelfristig der Landeshaushalt entlastet. Um die Nettokreditaufnahme im Jahr 2004 nach unten zu fahren, wäre es kein Problem, die bis dahin angesparten meines Wissens 470 Millionen Euro zu streichen. Ich sage das einmal so salopp. Das wollen wir aber nicht. Das kann nicht unser Interesse im Hinblick auf eine längerfristig vorsorgende Politik sein.
Daher meine ich, dass es zu den schmerzhaften Maßnahmen im Personalbereich, die wir getroffen haben, keine Alternative gegeben hat. Ich sage Ihnen auch, dass ich mir da manchmal eine bessere öffentliche Unterstützung auch von der Seite der CDU gewünscht hätte.
Die Hinweise, die der Rechnungshof zum Bereich der Personalverwaltung gegeben hat, waren aus meiner Sicht sehr wertvoll gewesen. Das hat dazu geführt, dass sich die Ministerien hierzu Gedanken machen. Daher bin ich dem Herrn Präsidenten dafür sehr dankbar.
Ich will jetzt nicht noch die Finanzhilfen vertiefen. Sie wissen selbst, dass wir auch da nur einen sehr engen Gestaltungsspielraum haben. Man suggeriert immer anderes, aber abgesehen davon haben wir in wesentlichen Bereichen schon eine massive Reduzierung vorgenommen. Angesichts der Tatsache, dass sich wirklich nur ein ganz kleiner Teil des Haushalts direkt beeinflussen lässt, kann sich das, was Rheinland-Pfalz an Sparbemühung geleistet hat, im Ländervergleich sehen lassen. Sie wissen, das wir angesichts der Eckpunkte für den nächsten Doppelhaushalt weitere Einsparungen fahren werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle will ich einen weiteren Punkt deutlich machen. Es kann nicht nur darum gehen, den Haushalt zu konsolidieren, sondern es muss weiter unser Ziel sein, gesamtwirtschaftliche Aufgaben zu verfolgen. Ich nenne als Stichworte „Wachstum“ und „Beschäftigung“, aber das gilt auch für die Zukunftsaufgaben im Bereich der Bildung und im Bereich der Hochschulen. Herr Kollege Schnabel, ich greife da auch das auf, was wir für die Kommunen geleistet haben.
Er hört das sicherlich draußen mit.
Ohne Zweifel ist die kommunale Finanzsituation sehr schlecht. Das hat der Rechnungshof so dargestellt. Sie ist aber nicht wesentlich schlechter als in anderen Ländern. Obwohl sich die Finanzlage des Landes massiv verschlechtert hat, haben wir als bundesweit einziges Land den Stabilisierungsfonds geschaffen. Wer sich an dieses Pult stellt und sagt, das langt nicht, muss dann auch sagen, wie das anders gehen kann.
Das Gleiche gilt für den Bereich des Standardabbaus. Auch da hat die Landesregierung den von ihr eingeschlagenen Weg der Verwaltungsmodernisierung fortgesetzt. Da reicht nicht die Ankündigung aus, dass man in Kürze – das war im April – eigene Vorschläge auf den Tisch legen werde. Jetzt haben wir Anfang Juli, und es liegen immer noch keine Vorschläge vor. Wir nehmen gern bessere und konkretere Vorschläge entgegen.
Mit Blick auf die Zeit möchte ich jetzt nur noch auf einige wenige Punkte eingehen.
Da ich die kommunale Finanzsituation angesprochen habe, ist es aus meiner Sicht umso ärgerlicher, wenn es bei Stadtsanierungen immer noch nicht gelingt, rechtzeitige und vollständige Ausgleichsbeiträge zu erheben. Das sind kommunale Einnahmen, auf die die Kommune verzichtet. Ich glaube, es liegt an den Kommunen selbst, Spielräume auszuschöpfen – auch das sagt der Rechnungshof deutlich –, wo Zusammenarbeit verstärkt möglich ist, um möglichst wirtschaftlich Aufgaben zu erledigen.
Wir haben mit Hilfe des Rechnungshofs einiges an Beschlussempfehlungen umgesetzt. Die Fachhochschule Kaiserslautern wurde genannt. Auch das mit der LPR haben wir einvernehmlich vorgeschlagen.
Es gibt einen Punkt, auf den ich abschließend noch eingehen möchte. Das ist die Altersteilzeit. Es ist mir wichtig festzuhalten, dass der Rechnungshof nicht die Wirtschaftlichkeit, sondern nur die Mehrkosten der Altersteilzeit geprüft hat. Aus unserer Sicht ist es dazu gekommen, dass die weggefallene Altersermäßigung unberücksichtigt geblieben ist. Außerdem wurde nicht berücksichtigt, dass vor allen Dingen bei der Wiedereinführung dieser Altersteilzeit zum Beispiel für die Haushaltsjahre 2004 bis 2008 zusätzliche Belastungen des Haushalts von ca. 150 Millionen Euro anfallen würden.
Von daher glaube ich, dass wir es bei dem eingesetzten Controlling-Instrument belassen sollten. Ich denke, die SPD-Fraktion wird an dem Instrument „Altersteilzeit“ festhalten. Wir wollten damit Belastungen der Lehrerinnen und Lehrer und vor allen Dingen Frühpensionierungen vermeiden. Ich glaube, das war der richtige Weg.
Ich komme zum Schluss.
Sehr geehrter Herr Präsident, ich bin mir sicher, dass es Ihnen auch weiterhin gelingen wird, diesen schmalen Grat verantwortlich zu beschreiten. Deshalb stimmen wir der vorgelegten Beschlussempfehlung zu und bedanken uns abschließend ganz herzlich bei Ihnen, Herr Präs ident Hartloff, aber auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofs und des Landtags für die Unterstützung und die gute Zusammenarbeit.
Ich bedanke mich.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich unbeliebt mache, möchte ich ganz gern – – –
Das war mir bewusst.
Aber ich nutze trotzdem noch die Möglichkeit, weil ich das einfach so nicht stehen lassen kann. Für mich trifft das nicht zu. Ich weiß nicht, bin mir aber sicher, auch für die Frau Kollegin Morsblech trifft das nicht zu, Herr Bracht.
Wir sind Haushälter. Wir haben sehr sachlich beraten.
Ich habe vorhin versucht, in meinen Ausführungen deutlich zu machen, dass es uns ein gemeinsames Anliegen ist, die Ausgaben strikt zu begrenzen. Das ist gar keine Frage. Aber dazu ist es mit den allgemeinen Beschlussempfehlungen, denen wir in der Kommission und auch im Ausschuss einstimmig zugestimmt haben, nicht getan.
Ich habe versucht, Ihnen deutlich zu machen, was wir im Ländervergleich schon alles getan haben und wie eng die Spielräume überhaupt sind. Sie wissen, dass nur 4 % der Ausgaben des Haushalts gestaltbar sind. Sie kennen die Belastungen und die automatischen Steigerungen. Ich habe Ihnen die Zahl genannt. Er steigert sich jedes Jahr automatisch um 2,7 %. Wir haben in diesem Jahr eine Ausgabenquote von 0,7 % oder von 0,2 % unter dem Vorjahresergebnis.
Ich frage Sie, was das ist. Ich bitte Sie, konkrete Vorschläge zu machen. Wenn man sagt, man will es besser
machen, muss man auf den Tisch legen, was man besser machen will.
Bitte nehmen Sie uns ab, auch als regierungstragende Fraktionen sind wir sehr wohl daran interessiert, und wir sind den Hinweisen des Rechnungshofs dankbar, die er uns gibt, die wir aber nicht immer so sehen können. Es ist auch der Blick von außen notwendig. Das ist bei jedem Bereich der Fall. Ziehen wir also alle gemeinsam an einem Strang und stellen es nicht so dar, als wollten die einen alles und die anderen gar nichts.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren. Nach einer zugegeben sehr leidenschaftlich geführten Debatte, vor allem von weiblicher Seite aus, Herr Licht, wird es bei mir etwas ruhiger, aber in der Sache nicht weniger engagiert zugehen.
Ich möchte gleich zu Beginn vielleicht wegen der Unruhe im Hause schon ein Fazit oder eine Wertung aus Sicht der Haushälterinnen und Haushälter vorwegnehmen.
Ich denke, es ist mit diesem vorliegenden Antrag und der damit verbundenen Debatte keine Sache der Haushälter allein, sondern es ist eine Sache des gesamten Parlaments.
Deswegen sollten Sie sich schon die Zeit für die 25 Minuten nehmen.
Ich darf vorwegschicken, dass ich es zunächst sehr begrüße, dass es uns gelungen ist, einen Antrag aller vier Fraktionen gemeinsam einzubringen. Es hat lange gedauert, nachdem der Antrag der SPD-Fraktion und dann der Änderungsantrag der CDU-Fraktion vorlagen.
Ich hätte mir das auch ein bisschen schneller gewünscht. Aber Sie wissen, dass wir im vergangenen Jahr mit den aktuell laufenden Haushaltsberatungen sehr eingebunden waren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir waren als rheinland-pfälzischer Landtag einer der ersten, der sich mit der Auswirkung der Haushaltsreform auf das Budgetrecht auseinander gesetzt hat. Ich glaube, dass die Novellierung unserer Landeshaushaltsordnung bundesweit ein wirklich beachtlicher Schritt zur Modernisierung war.
Worum geht es uns? Es geht uns um den Weg zu einer effizienteren und auch wirtschaftlicheren Haushaltsführung insgesamt. Ich glaube, auch sagen zu können, dass wir diesen Weg in den letzten Jahren gemeinsam mit Parlament, Landesregierung und Landesrechnungshof erfolgreich gegangen sind.
Wir reden heute an vielen Stellen über knappe Ressourcen, und gerade da ist es wichtig, dass wir Instrumente entwickeln, mit denen wir noch zielgerichteter steuern können, gerade wenn es um die Stärkung bestimmter Bereiche geht – ich nenne nur zwei: Bildung und Verkehr – und darum, diese Ziele steuern und auch in ihrer Wirksamkeit überprüfen zu können.
Wir haben in Rheinland-Pfalz seit 1996 deshalb ein ganzes Bündel von Maßnahmen auf den Weg gebracht, die mehr Flexibilität, Transparenz und auch Anreize zur Sparsamkeit gesetzt haben. Das wissen Sie.
Ich will nur ganz kurz, angesichts der Zeit, die Budgetierung oder auch die Bonus-Malus-Regelung bzw. den Pensionsfonds und die Landesbetriebe ansprechen.
Worum geht es uns heute im vorliegenden Antrag, meine sehr geehrte Damen und Herren? Sie wissen, dass wir grundsätzlich – das begrüße ich ausdrücklich – am kameralen Prinzip festhalten wollen. Das heißt, wir wollen zusätzlich – das haben wir auch teilweise schon getan – betriebswirtschaftlich Kosten deutlich machen, zum Beispiel in den Landesbetrieben.
Darüber hinaus verfolgen wir mit diesem Antrag das Ziel, Kapitel noch weiter zu straffen, gegebenenfalls auch zu streichen, also so zusammenzufassen, dass die Schwerpunkte dieses Haushalts, der die politische Aussage dessen ist, was wir leisten wollen, noch deutlicher herauskommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, dass das Instrument der Leistungsaufträge auf einem guten Weg ist. Sie wissen, dass wir einige Aufträge eingeführt haben und regelmäßig darüber berichtet bekommen. Ich sage abschließend, ich glaube, es liegt an uns als Parlament, die Instrumente, die wir weiterentwickeln und auf den Weg bringen, entsprechend engagiert zu nutzen. Ich sage dies ausdrücklich auch an die Adresse der Kolleginnen und Kollegen, die nicht im Haushalts- und Finanzausschuss sitzen: Verwenden Sie diese Berichte in den Fachausschüssen, um sie politisch entsprechend als Diskussionsgrundlage zu benutzen.
Ich glaube, damit kommen wir alle in unserem Anliegen ein großes Stück weiter.
Ich darf mich für die Aufmerksamkeit bedanken.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf wurde durch Beschluss des Landtags an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen. Beide Ausschüsse haben diesen Gesetzentwurf beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Beschlussempfehlung und der schriftliche Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses liegen Ihnen vor. Gestatten Sie mir zum Verlauf und zu den Ergebnissen der Beratungen deshalb nur folgende Anmerkungen: Weil die Entwicklung der Steuereinnahmen bei der Haushaltsaufstellung noch nicht absehbar war, wird der Landtag am Ende dieser Woche, also am Freitag, entgegen seiner sonstigen Gepflogenheiten statt einem Doppelhaushalt einen Haushalt nur für ein Jahr, für eben dieses Jahr 2004, verabschieden.
Das hat allerdings den Vorteil, dass wir damit anschließend wieder die Möglichkeit zu einem Doppelhaushalt 2005/2006 hätten und damit den im Jahr 2006 neu zu wählenden Landtag nicht über das Jahr seiner Wahl hinaus binden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Landtag hat auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Verabschiedung im Haushalts- und Finanzausschuss verschoben, und zwar vom ursprünglich geplanten Dezembertermin 2003 auf den Januar 2004. Zwar ist es nach unserer Verfassung vorgesehen, dass der Haushalt regelmäßig vor Beginn der entsprechenden Haushaltsperiode verabschiedet wird, aber ich denke, die einvernehmliche Verschiebung war sinnvoll, weil wir so vor allem die Steuerreform vom Dezember 2003 berücksichtigen konnten.
Damit außerdem allen Fraktionen die Informationen des Finanzministers nach Abschluss der Gespräche im Vermittlungsausschuss zu den entsprechenden Auswirkungen auf den Haushalt in Rheinland-Pfalz zugänglich gemacht und berücksichtigt werden konnten, haben sich die Fraktionen darauf verständigt, die Frist zur Abgabe der Änderungsanträge, also der so genannten Deckblätter, für die abschließenden Beratungen im Ausschuss zu verlängern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Sache ermöglichten die Ergebnisse der vereinbarten Steuerreform es jetzt dem Ausschuss, dem Parlament einen Haushalt vorzuschlagen, in dem die Neuverschuldung, und zwar entgegen dem ursprünglichen Entwurf, nun doch unter den veranschlagten Investitionen liegt.
Die Landesregierung hatte in ihrem Haushaltsentwurf das Vorziehen der dritten Stufe der Steuerreform zunächst einmal voll veranschlagt. Mehreinnahmen aus Gegenfinanzierungsmaßnahmen wurden nicht angesetzt, auch um Risiken eines niedrigeren Wirtschaftswachstums abzudecken.
Der Regierungsentwurf musste deshalb davon ausgehen, dass die Neuverschuldung die veranschlagten Investitionen überschreiten würde. Dies – das wissen Sie – lässt die Verfassung nur ausnahmsweise zu, um eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts abzuwehren.
Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss sind nun geringere Steuerausfälle zu erwarten, und die Berufung auf diese Ausnahmevorschrift ist in Rheinland-Pfalz im
Unterschied zu manchen anderen Ländern, beispielsweise Hessen, nicht mehr erforderlich.
Der Haushalts- und Finanzausschuss ist sich durchaus bewusst, dass die Verschuldung nach wie vor sehr hoch ist. Gerade aber deshalb ist die Senkung der Neuverschuldung unter die Verfassungsgrenze das wohl wichtigste Ergebnis der Beschlussempfehlung des Ausschusses.
Darüber hinaus vermindern sich die Ausgaben des Landes aufgrund der Beschlüsse des Ausschusses um ungefähr 5 Millionen Euro auf 16,285 Milliarden Euro. Die bereinigten Gesamteinnahmen steigen gegenüber dem Nachtragshaushalt 2003 um 0,3 % und die bereinigten Gesamtausgaben um 0,8 %.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, allen im Haus ist bewusst, dass die gegenwärtige Haushaltslage zur Aufgaben- und Ausgabenkritik zwingt.
Bei den Personalausgaben, die über 40 % der Gesam tausgaben ausmachen, waren deshalb weitere Einschnitte unvermeidlich. Bereits im Vorfeld der Beratungen wurden deshalb, wie im Übrigen auch im Bund und in anderen Ländern, Leistungen für die Landesbeamten zurückgeführt.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde in den Ausschüssen und Fraktionen auch der rechtzeitig vorgelegte Finanzhilfebericht der Landesregierung mitberaten. Außerdem wurden im Regierungsentwurf Ansätze weitergeführt, mit denen die Leistungsorientierung und die Transparenz des Haushalts erhöht werden soll. So wird das Instrument des Leistungsauftrags im Haushaltsgesetz näher ausgestaltet.
Der Haushalt enthält wiederum vier Pilot-Leistungsaufträge, darunter einen Leistungsauftrag für das neue Landesamt für Geologie und Bergbau im Einzelplan des Wirtschaftsministeriums. Die Einzelpläne und die einzelnen Kapitel werden jeweils durch Vorworte im Haushaltsplan erläutert.
Im Übrigen bleibt es dabei, dass der Landtag zweimal pro Jahr die so genannten Budgetierungsberichte erhält, in denen die Landesregierung über den Vollzug der flexibilisierten Haushalte und die Erfüllung der Leistungsaufträge berichtet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktionen haben sich am Rande der Haushaltsberatungen außerdem im Grundsatz darauf verständigt, wie die Transparenz und die Steuerungsmöglichkeiten des Haushalts in Zukunft weiterentwickelt werden sollen. Auf der Grundlage eines Antrags der SPD und FDP und eines Antrags der CDU-Fraktion wird der Haushalts- und Finanzausschuss dem Plenum nach Abschluss dieser Haushaltsberatungen dazu eine Empfehlung vorlegen, die im nächsten Haushalt ihre Berücksichtigung finden soll.
Ein Ziel der neuen Haushaltsinstrumente ist es, Fachund Finanzverantwortung in der Exekutive miteinander zu verbinden. Das gilt auch für das Parlament selbst. Klärungsbedürftig ist aus unserer Sicht allerdings noch der Weg, um bei den Haushaltsberatungen Fach- und
Haushaltspolitik noch optimaler als bisher zu verbinden. Ich hatte bereits in meinem Bericht zum Nachtragshaushalt 2003 dieses Thema angesprochen. Nach der Geschäftsordnung wird der Haushaltsentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss zur Beratung unter Beteiligung der Fachausschüsse überwiesen. Das wissen Sie. Ich denke aber, offen ist, ob dies auch weiterhin wie in den letzten Jahren in der Form geschehen sollte, dass die Fachausschüsse allein die einzelnen Haushaltspläne beraten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in seiner abschließenden Beratung lagen dem Haushalts- und Finanzausschuss neben zwei gemeinsamen Änderungsanträgen der Fraktionen der SPD und FDP sowie Änderungsanträgen der Fraktionen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen vor, der die Gedenkstätte des ehemaligen KZ Hinzert betraf. Außerdem reichten SPD, CDU und FDP einen gemeinsamen Antrag zum Einzelplan 01 ein. Insgesamt stimmte der Haushalts- und Finanzausschuss über 206 einzelne Änderungsvorschläge ab.
Angenommen wurden die Anträge der beiden Koalitionsfraktionen von SPD und FDP, einige von ihnen mit den Stimmen der Oppositionsfraktionen. Diese Anträge zielten insbesondere auf die Umsetzung der Ergebnisse der Steuerreform und die Absenkung der Nettoneuverschuldung unter die Regelgrenze der Verfassung ab. Schwerpunkte waren außerdem unter anderem ein Sofortprogramm über 3 Millionen Euro zur Stärkung der Hochschulen, die finanzielle Absicherung des Rheinland-Pfalz-Taktes im öffentlichen Nahverkehr, von Veranstaltungen zu Kultur und Tourismus sowie die Versicherung von Schäden bei ehrenamtlicher oder freiwilliger Tätigkeit. Trotz Mehrausgaben an einzelnen Stellen beantragte die Koalition eine Einsparung von insgesamt 5 Millionen Euro.
Angenommen wurde auch der gemeinsame Antrag von SPD, CDU und FDP sowie der Antrag aller vier Fraktionen zum Bau einer Gedenkstätte im ehemaligen KZ Hinzert. Keine Mehrheit fanden – mit einer Ausnahme – die Anträge der beiden Oppositionsfraktionen. Die CDUFraktion zielte mit ihren 30 Einzelvorschlägen darauf ab, die Neuverschuldung insgesamt um 102 Millionen Euro zu senken. Sie beantragte insbesondere, insgesamt 450 Stellen zu streichen und die Ausgaben und Kredite der Landesbetriebe zu verringern. Die Umweltpolitik sowie die Förderung des Wohnungsbaus, des Arbeitsmarkts und der Wirtschaft sollten sich nach den Vorschlägen der CDU auf die wesentlichen Maßnahmen konzentrieren.
Weitere Anträge betrafen zusätzliche 100 Polizeianwärter, die Verbesserung von Forschung und Lehre an den Hochschulen sowie im Gemeindefinanzausgleich die Verlagerung von Mitteln aus dem Bereich Wasser und Abwasser in den Schulbau.
Die 75 Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN waren hauptsächlich darauf gerichtet, die Ausgaben für die Hochschulen, für die Berufsschule und die berufliche Ausbildung sowie für erneuerbare Energien zu erhöhen. Durch die Kürzung insbesondere von Subventionen sollten diese Mehrausgaben nicht nur
gegenfinanziert, sondern die Gesamtausgaben um etwa 35 Millionen Euro reduziert werden.
Der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu den Regionalisierungsmitteln im Nahverkehr, der inhaltsgleich mit einem Antrag der Koalitionsfraktionen war, wurde mit diesem zusammen angenommen. Die Änderungen der Haushaltsansätze ergeben sich im Einzelnen aus der Beschlussempfehlung, die Ihnen vorliegt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Haushaltsund Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag die Annahme des Entwurfs des Haushaltsgesetzes der Landesregierung sowie der Einzelpläne unter Berücksichtigung der Änderungen, die sich aus der Beschlussempfehlung ergeben.