Thomas Göddertz
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Last Statements
Vielen lieben Dank. – Herr Minister, wissen Sie, ob der Herr Ministerpräsident nach dem ersten Telefonat mit dem Geschäftsführer der Firma van Laack noch weiteren Kontakt zu Vertretern dieses Unternehmens hatte?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Folgen der Pandemie sind bis heute nicht in Gänze abzuschätzen – weder gesellschaftlich noch ökonomisch.
Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen leisten seit vielen Jahren eine herausragende Arbeit. Trotz chronisch knapper Kassen stellen sie die grundlegende Infrastruktur in diesem Land.
Deshalb ist es aus Sicht der SPD-Fraktion umso wichtiger, die Expertenmeinungen der Kommunalverbände auch wirklich ernst zu nehmen. Die Vertreter des Städtetags haben zwar darauf hingewiesen,
dass eine Isolierung ein geeignetes Mittel sei, um die Haushalte genehmigungsfähig zu halten. Aber – ich zitiere Herrn Holler –:
„Andere Länder haben gezeigt, dass man auch etwas knapper gehaltene, weniger komplexe Haushaltsregelungen treffen kann, um mit der Krise umzugehen.“
Ohne Frage: Die Regelung der Landesregierung ist sehr komplex. In der Anhörung war von Luftbuchungen die Rede. Es wird hier ein Aktivposten geschaffen, der keiner ist. Hier werden Mehrbelastungen und Mindereinnahmen zusammengefasst und aktiviert.
In der Anhörung hat es Herr Hamacher vom Städte- und Gemeindebund deutlich auf den Punkt gebracht. Ich zitiere:
„Letztlich tun wir so, als hätten wir einen Vermögensgegenstand... Das geht wider die Intention des NKF, der Haushaltsklarheit und -wahrheit.“
Ja, es geht eigentlich gegen jede ordentliche Buchführung.
Die hier vorgeschlagene Isolierung ist nur eine Hilfe, den Haushalt auf dem Papier auszugleichen. Die Kommunen haben dadurch aber keinen Cent mehr auf dem Konto. Und die Landesregierung weigert sich beharrlich, Verantwortung für die Finanznöte der Kommunen zu übernehmen.
Ganz anders handelt der Bund, der beim Ausgleich der Gewerbesteuer das Land zum Jagen tragen musste. Mit der Erstattung der Kosten der Unterkunft geht der Bund einen großen Schritt in Richtung einer strukturell verbesserten Finanzierung der Kommunen. Allein für meine Heimatstadt Bottrop macht das 8 Millionen Euro pro Jahr aus. Bei den Haushaltsplanberatungen in den Städten wird oft um wenige Tausend Euro gestritten – nur um einmal eine Größenordnung danebenzusetzen.
Und wo bleiben denn die Lösungen der Landesregierung? Eine Einmalzahlung für die Kommunen des „Stärkungspakts Stadtfinanzen“ gewährt lediglich kurzfristig Luft zum Atmen. Sie ersetzt aber keine auskömmliche Finanzierung. Und was ist mit den Städten und Gemeinden, die nicht im Stärkungspakt sind?
Die Altschuldenproblematik ist hinlänglich bekannt. Andere Bundesländer sind das Problem bereits angegangen. Ich frage die Vertreter der Landesregierung: Warum unternehmen Sie nichts, um dieses Problem zu lösen? Sie lassen die wichtigsten Fragen
unserer Städte unbeantwortet. Sie geben den Städten und Kommunen nur die Möglichkeit, die Coronaschäden in der Bilanz zu isolieren. Das Problem der Kassenkredite wird dadurch flächendeckend noch größer. Das haben Ihnen alle Sachverständen ins Stammbuch geschrieben.
Jeder hier im Raum weiß, dass der heutige Vorschlag zur Isolierung an den grundsätzlichen Problemen nichts ändert. Schlimmer noch: Er findet auch keine Lösung für die Probleme der Zukunft. Nach der Steuerschätzung ist von einem um rund 1 Milliarde Euro geringeren Kommunalfinanzausgleich für 2021 auszugehen, und auch Herr Professor Junkernheinrich hat diese Zahl bereits im Mai prognostiziert. Seitdem gab es von Ihnen jedoch keinen einzigen Vorschlag, wie damit umgegangen werden soll. Die Landesregierung lässt die Kommunen völlig im Unklaren darüber, ob es überhaupt eine Unterstützung gibt.
Ich halte fest: Es ist die eine Sache, mit einer Isolierung der Folgekosten die Haushalte der Kommunen zumindest genehmigungsfähig zu machen; das hilft unbestritten.
Der vorliegende Gesetzentwurf gibt aber keine Antwort auf die Probleme der Kommunen, die zusätzliches, echtes Geld benötigen.
Der vorliegende Gesetzentwurf gibt auch keine Antwort auf die Altschuldenproblematik. Die Landesregierung muss endlich auf die Experten, auf die Gutachten und auf die Vertreter der Kommunen hören. Die Kommunen brauchen Geld, sie brauchen die Unterstützung der Landesregierung, und sie verdienen sie auch.
Der Gesetzentwurf enthält einige sinnvolle Regelungen in Bezug auf die Nachtragssatzungen. Diese hätten nach unserer Vorstellung bereits mit dem Epidemiegesetz verabschiedet werden können. Die Landesregierung hat aber auf ein eigenständiges Gesetz bestanden. Sie hat damit eine Lösung um Monate verzögert. Das macht die Maßnahmen aber nicht weniger richtig. Daher werden wir den Gesetzentwurf nicht ablehnen, sondern uns enthalten. – Vielen lieben Dank und Glück auf!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Bilanz des Einsatzes zur Räumung des Hambacher Forstes ist für die Landesregierung – ich sage es einmal nett – kein Ruhmesblatt.
Kaum vier Wochen nach der Räumung war der alte Status quo wieder nahezu völlig erreicht. Die Baumhäuser und die Barrikaden wurden neu errichtet. Der Hambacher Forst ist besetzt, auch heute noch.
In ihrer Antwort auf die Große Anfrage schreibt die Landesregierung, dass sie zu keinem Zeitpunkt eine Zusage an RWE gegeben hätte, den Hambacher Forst zwecks Rodung zu räumen. Frage: Warum wurden dann im August Gutachten bei der Kanzlei Baumeister in Auftrag gegeben? War das nur ein theoretisches Planspiel für das Kabinett?
Ich zitiere Herrn Minister Reul aus der WDRSendung „Westpol“ am 23.09.2019:
„Die Räumung hat ja mit der Baumrodung gar nichts zu tun. Da werfen die Leute ja auch alles durcheinander.“
Das hat mit der Rodung nichts zu tun? Womit denn sonst?
Frau Ministerin Scharrenbach hat die Räumung so begründet: „Gefahr für Leib und Leben“ der Baumhausbewohner. – Auf eine Nachfrage von mir, ob sich die Gefahrenlage von 2018 bis 2019 geändert hat, konnte oder wollte sie nicht antworten.
Halten wir uns noch einmal vor Augen: Über mehrere Wochen, nämlich vom 13.09. bis zum 08.10., haben Polizeihundertschaften über 350.000 Einsatzstunden geleistet. Insgesamt waren 31.000 Menschen in Schichten im Hambacher Forst. Die Arbeitszeiten lagen oft bei über 14 Stunden täglich. Dabei waren die Beamten auch gewaltsamen Übergriffen ausgesetzt. Es waren nicht nur friedliche Demonstranten vor Ort, sondern auch Angehörige einer militanten Szene, und diese schreckten vor Angriffen auf die Beamten nicht zurück.
Wenige Tage nach der Räumung hat ein Gericht die Rodung untersagt. Was haben sich wohl die Polizistinnen und Polizisten in diesem Moment gedacht?
Herr Minister Reul, Sie haben Ihre Schutzbefohlenen hier ins Feuer geschickt – für nichts und wieder nichts. Die Begründungen für die Räumungen wären heute genauso gegeben wie damals, ob mit oder ohne Rodung. Die Baumhäuser sind längst wieder da, aber die Landesregierung lässt die Besetzer gewähren. Damals sollte angeblich Gefahr für Leib und Leben der Baumhausbewohner abgewendet werden. Ist diese Gefahr heute nicht mehr gegeben?
Ich halte fest: Die Landesregierung hat Gründe gesucht, um den Hambacher Forst zu räumen. Dazu hat sie Gutachten beauftragt. Diese Gutachten wurden der Öffentlichkeit erst ein Jahr nach der Räumung zugänglich gemacht. Als Begründung wurde das Baurecht meines Erachtens missbraucht, um politische Interessen durchzusetzen. Eine erneute Räumung mit der Begründung aus 2018 wird nicht in Betracht gezogen, auch wenn sich die Gefahrensituation nicht verändert hat.
Die Landesregierung hat dem Steuerzahler mit diesem, in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen einmaligen Vorgang erheblichen Schaden zugefügt.
Beziffern will sie diesen Schaden jedoch nicht, auch nicht auf mehrfache Nachfrage. Man hat versucht, die wahren Hintergründe für diesen Einsatz vor der Bevölkerung, vor dem Parlament und vor den Polizistinnen und Polizisten geheim zu halten.
Und was hat das alles gebracht? Nichts! Die Baumhäuser stehen wieder – mindestens genau so viele wie vorher. Trotz aller Täuschungen hat die Landesregierung nichts, aber auch wirklich nichts erreicht.
Fazit: Ihre Antwort auf die Große Anfrage ist eine Chronik des Versagens der Landesregierung. – Vielen lieben Dank und Glück auf!
Herr Minister, ich habe eine ganz einfache Frage. Wie lange hat die Veranstaltung gedauert?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die vorliegende Gesetzesbegründung zur Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen spricht von einem Paradigmenwechsel: Weg von der Holschuld der Bürger und hin zu einer Bringschuld der Verwaltung.
Einer Zugangserleichterung zu amtlichen Informationen stehen wir prinzipiell positiv gegenüber. Denn Transparenz ist eine demokratische Tugend. Sie fördert die aktive Teilnahme der Bevölkerung am öffentlichen Leben. Sie fördert die demokratische Meinungsbildung. Und: Transparenz erlaubt eine bessere Kontrolle und Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns.
Die Ausdehnung der Veröffentlichungspflicht folgt diesem Transparenzgedanken. Eine vereinfachte Bereitstellung maschinenlesbarer Daten unter Berücksichtigung der Open-Data-Kriterien ginge damit einher.
Das Ziel dieses Entwurfes, die Veröffentlichung vorhandener Daten auf einer einheitlichen Plattform, halten wir grundsätzlich für sinnvoll und begrüßenswert.
Nun gilt es zu untersuchen, wie dieser Entwurf praktikabel ausgestaltet werden kann. Wir müssen aber auch untersuchen, welche Risiken es zu vermeiden gilt. Denn das Gesetz ist sehr umfassend. Es betrifft Verträge, Gutachten, Studien, öffentliche Planungen, Stellen- und Aktenpläne, wesentliche Unternehmensdaten öffentlicher Beteiligungen und vieles mehr.
Hier muss geprüft werden, ob datenschutzrechtliche Aspekte berücksichtigt sind, ob die Funktionsfähigkeit der Verwaltung beeinträchtigt werden könnte und damit einhergehend: Wie muss eine Finanzierung aussehen? Denn insbesondere kommunale Behörden werden hier verpflichtet.
Eine Kostenbezifferung ist jedoch im vorliegenden Entwurf leider noch nicht enthalten. Es fehlt eine Kostenfolgeabschätzung für die Verwaltung. Wie könnte zum Beispiel ein Belastungsausgleich erfolgen?
Diese Fragen gilt es nun zu beantworten. Einer Anhörung zur Bewertung der Vorschläge blicken wir mit großem Interesse entgegen.
Ich komme auch schon zum Ende. Der Überweisung stimmen wir selbstverständlich zu. – Vielen lieben Dank und Glück auf.
Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben gerade ausgeführt, dass Sie mit der Bekämpfung der Clankriminalität auch die Drogenkriminalität bekämpfen würden. Wie viele Drogen haben Sie bei den großen Razzien der letzten Tage gefunden?
Die Begründung für die Räumung war die Gefahr für Leib und Leben der Bewohner des Hambacher Forstes. Das ist uns so gesagt worden. Frage: Sieht die Landesregierung die Gefahrenlage für die Baumhausbewohner heute anders? Ist die Gefahr für Leib und Leben heute eine andere, als sie es im letzten Jahr war?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Diesen Sachverhalt haben wir vor einigen Monaten schon einmal besprochen. Auch seinerzeit ging es darum, aufgrund der Planungen der Bundesregierung die Mittel für Flüchtlingskosten zu reduzieren. Ich will die Vorschläge der Bundesregierung hier gar nicht schönreden.
Für meine Heimatstadt Bottrop sieht die Situation wie folgt aus: Meine Kommune erhält momentan rund 6,3 Millionen Euro pro Jahr aus Bundes- und aus Landesmitteln. Die Summe setzt sich aus der pauschalen Erstattung aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz, aus der Übernahme der KdU und aus der Integrationspauschale zusammen.
Nach den Planungen des Bundes würden der Stadt Bottrop künftig nur noch Bundesmittel in Höhe von ca. 1,7 Millionen Euro zustehen. Das wären bei gleichbleibender Landesförderung in der Summe rund 4,3 Millionen Euro weniger für eine kleine kreisfreie Stadt. Dem Kämmerer und auch der Politik vor Ort fehlen hier schlichtweg die Phantasie, wie eine solche Deckungslücke aus kommunaler Finanzkraft kompensiert werden soll.
Meine Damen und Herren, auch wenn die Zahl der Flüchtlinge ab 2017 gesunken ist, gilt das nicht für die Aufwendungen für die bereits bei uns lebenden Flüchtlinge: Aufwendungen für die Unterkunft, für den Lebensunterhalt und vor allem Aufwendungen für die vielfältigen notwendigen Integrationsmaßnahmen. Die Integration der Geflüchteten aber ist und bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, genauso wie deren Finanzierung.
Die Kommunen leisten hier seit 2015 hervorragende Arbeit. Sie sorgen im Rahmen ihrer Möglichkeiten für eine gute Unterbringung. Sie finanzieren Hilfsangebote und Beratungsstellen. Viele Ehrenamtliche bringen sich in die Integrationsarbeit vor Ort ein. Die Kommunen brauchen hier mehr Unterstützung und nicht weniger.
Die Landesregierung ist gefordert, sich für eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen einzusetzen und sich angemessen daran zu beteiligen.
Sehr geehrter Herr Minister Stamp, machen Sie Ihre Versprechungen aus der letzten Debatte wahr, und sorgen Sie für eine ausreichende Finanzierung der Flüchtlingskosten, losgelöst von den Debatten im
Bund! In Ihrem Antwortschreiben auf die Anfrage der kommunalen Spitzenverbände zum Thema „Finanzierung und Zuweisung von Flüchtlingen“ sprechen Sie von spürbaren Entlastungen für die Kommunen, weil Sie die Verwendungsoptionen für die Mittel der Integrationspauschale erweitern wollen. Ich spüre auf kommunaler Ebene keine Entlastung; das tut mir wirklich leid.
Die volle Weitergabe der Integrationspauschale ist eine notwendige Maßnahme zur Finanzierung dieser wichtigen Aufgabe. Ja, das sage ich durchaus selbstkritisch – auch in Richtung der früheren Landesregierung. Das hat aber rein gar nichts mit einer auskömmlichen FlüAG-Pauschale zur Finanzierung von Lebensunterhalt und Unterkunft der Flüchtlinge zu tun. Hier versuchen Sie, die berechtigten Ansprüche der kommunalen Spitzenverbände zur Höhe der FlüAG-Pauschale kleinzurechnen.
In der letzten Debatte im Landtag führten Sie aus, Sie müssten das noch mit den kommunalen Spitzenverbänden diskutieren. Das Ergebnis sieht nun so aus, dass Sie die Ansprüche schlicht und ergreifend verneinen und abbügeln. Sie führen doch gar keine Debatte mit den kommunalen Spitzenverbänden. Sie Interpretieren das Gutachten von Professor Lenk so, dass Sie die niedrigsten Werte der empfohlenen FlüAG-Pauschale bereits jetzt als gesetzt betrachten.
Dazu kommt aber noch ein viel größeres Problem. Ich zitiere noch einmal aus dem Lenk-Gutachten:
„Die Kosten bzw. Aufwendungen der derzeit geduldeten Flüchtlinge, für die keine FlüAG-Pauschale gezahlt wird, belasten die Kommunen in einem immer stärker werdenden Maße.“
Hier gibt es weder vom Bund noch vom Land Unterstützung für unsere Städte. Sie wissen genau, dass viele in der Kommune auftretenden Folgekosten, wie zum Beispiel Auffangklassen an den Schulen, zusätzliche Kitaplätze, mehr Schulsozialarbeiter, nicht ausreichend gegenfinanziert sind.
Diese Kosten wachsen den Kommunen über den Kopf. Diese Auswirkungen könnten mit höheren Pauschalen zumindest gelindert werden. Das sagt das Gutachten aus, und das wissen Sie auch.
Die Kommunen haben in den Zeiten der hohen Flüchtlingszuwanderung Herausragendes geleistet, und sie leisten es heute noch. Ich möchte es noch einmal sagen: Lassen Sie die Kommunen bitte nicht im Regen stehen! – Glück auf!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der unter Rot-Grün eingeführte „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ hat viele überschuldete Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen wieder zu einem ausgeglichenen Haushalt geführt.
Auch in meiner Heimatstadt Bottrop sind wir seit nunmehr zwei Jahren in der Lage, keine neuen Schulden machen zu müssen.
Klar ist dabei auch: Die Kommunen haben einen großen Anteil an diesem Erfolg. Die Bürgerinnen und Bürger mussten zahlreiche Einsparungen hinnehmen. Viele freiwillige Leistungen wurden gestrichen. Dieses Einsparpotenzial ist nun bei vielen Kommunen erschöpft. So mussten auch wir in Bottrop im letzten Jahr die Grundsteuer moderat erhöhen. Viele von Ihnen können mit Sicherheit Ähnliches aus ihren Kommunen berichten.
Die Gründe für die rasant ansteigende Verschuldung der Kommunen in der Vergangenheit waren vielfältig. In den seltensten Fällen lagen diese Gründe jedoch in den politischen Entscheidungen der Kommunen begründet. Vielmehr ist eine strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen durch das Land und auch durch den Bund die Ursache dafür.
Die aktuelle Regelung belastet vor allem Städte mit vielen Transfergeldempfängern besonders stark. In Verbindung mit einem geringen Steueraufkommen wird dies schnell zu einem Problem.
Die Altschuldenproblematik muss geregelt werden. Momentan bewahrt der niedrige Zinssatz die Kommunen noch vor dem nächsten Absturz. Hier müssen sich Land und Bund gemeinsam der Aufgabe stellen, den Kommunen diese Last abzunehmen.
Eine Kommune mit hohen Altschulden wird sich niemals aus eigener Kraft aus dem Sumpf ziehen können. Sie braucht Unterstützung, und sie verdient sie auch.
Die Bürgerinnen und Bürger nehmen Veränderungen in ihrer Kommune als Erstes war. Wenn eine Gemeinde freiwillige Leistungen streicht, berührt dies immer die Bevölkerung. Wenn Freibäder geschlossen werden, wenn ehrenamtliche Vereine und Verbände die Unterstützung durch die Kommune verlieren, wenn Bibliotheken und Stadtteilbüros den Einsparungen zum Opfer fallen, dann macht das etwas mit einer Stadt oder einem Stadtteil. Aber es macht leider nichts Positives. Freiwillige Leistungen wie diese machen eine Stadt doch erst lebenswert.
Auch der Städtetag NRW hat festgestellt, dass die Altschulden die Handlungsspielräume für den Erhalt von Infrastruktur begrenzen. Kommunale Selbstverwaltung sieht wirklich anders aus.
Halten wir fest, dass der „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ erst einmal für ausgeglichene Haushalte gesorgt hat. Nun müssen die Altschulden abgebaut werden. Sie müssen abgebaut werden, um eine erneute Verschuldung nach Ende des Stärkungspakts zu verhindern.
Ich bin mir sicher, dass alle hier im Haus die Notwendigkeit einer Regelung für die Altschulden anerkennen. Wir müssen aber auch die Ursache für die ungleiche Finanzlage der Kommunen beseitigen. Lediglich eine reine Beseitigung der Altschulden löst das Problem jedenfalls nicht.
Die Sozialkosten sind zu einem großen Anteil für die finanzielle Schieflage vieler Kommunen verantwortlich. Die Finanzierung dieser Sozialkosten muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden werden. Wir dürfen die Kommunen bei der Bewältigung dieser Aufgabe nicht im Regen stehen lassen. Der „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ war der erste Schritt in die richtige Richtung. Jetzt muss die Politik nachlegen. Wir werden der Überweisung zustimmen. – Vielen lieben Dank. Glück auf!
Ich habe eine relativ einfache Frage: Wie viele Personen waren ursprünglich in der WhatsApp-Gruppe?
Herr Minister, ich möchte noch einmal ganz konkret nachfragen: Wer wurde durch wen als Teilnehmer der Gruppe ausgesucht, und wer wurde warum gegebenenfalls dabei nicht berücksichtigt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich war am Neujahrstag einige Stunden nach der Tat auf dem Berliner Platz in Bottrop, dem Ort, an dem der Täter die meisten Menschen verletzt hat. Genau dort sollte der Auftakt zum Festjahr „100 Jahre Stadt Bottrop“ feierlich mit einem Neujahrskonzert beginnen. Geplant waren Tanzveranstaltungen, ein Konzert des Rock Orchesters Ruhrgebeat, geplant war ein nettes Beisammensein für die Bottroper Bürgerinnen und Bürger.
Stattdessen berichtete unser Oberbürgermeister Bernd Tischler über die Ereignisse der Silvesternacht und sagte die Veranstaltung ab. Natürlich: Es gab an diesem Tag keinen Grund mehr zum Feiern. Eines der Opfer des Amokfahrers lag zu diesem Zeitpunkt im Krankenhaus und kämpfte noch ums Überleben.
Ich habe in den letzten Wochen viel Betroffenheit bei den Bottroper Bürgerinnen und Bürgern gespürt. Bei einer Mahnwache einige Tage später kamen über 300 Personen. Sie zeigten damit ihre Solidarität mit den Opfern.
Noch lange nach dem Ende der Mahnwache standen Menschengruppen zusammen. Man konnte merken: Der Redebedarf war groß, und der Schock saß tief. Nie hätte jemand gedacht, dass so etwas in Bottrop geschieht, gerade in Bottrop. Bottrop ist eine von
Migration geprägte Stadt. Die Offenheit der Bevölkerung hat immer zu einem friedlichen Miteinander beigetragen.
Meine Heimatstadt liegt in einer Region, die wie keine andere vom Bergbau geprägt ist. Im Zuge der Schließung der letzten Zeche im Ruhrgebiet fiel bei jeder Rede, bei jedem Festakt auch das Wort „Migration“, auch hier in diesem Haus.
„Industrialisierung“ und „Migration“, diese beiden Begriffe sind im Ruhrgebiet eng miteinander verbunden. Ohne die zugewanderten Arbeitskräfte hätte es diese Industrieregion so nie gegeben.
Aus den als Gastarbeitern ins Land geholten Migranten wurden Nachbarn und Freunde. Sie haben sich bei uns integriert, durch Arbeit, durch Bildung, durch sozialen Aufstieg. In Bottrop hat Migration nie zu ernsten Problemen im Miteinander geführt – nicht früher und auch nicht heute.
Auch deshalb haben die Ereignisse der Silvesternacht die Bürgerinnen und Bürger in Bottrop so schockiert. Diese Tat ist ein Angriff auf uns alle, auf alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landes.
Eines aber kann ich Ihnen versichern: Die Bottroperinnen und Bottroper stehen zusammen. Wir lassen uns nicht durch fremdenfeindliche Hetze spalten und erst recht nicht durch Terror.
Die Taten der Silvesternacht waren rassistische Terrorakte. Das muss auch so benannt werden. Da gibt es nichts zu relativieren. Ob Einzeltäter oder nicht, ob krank oder nicht: Es spielte keine Rolle für die Frage der politischen Motivation.
Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Ich verurteile jeden Akt von Gewalt, ob politisch oder religiös motiviert, ob von links oder von rechts. Hier jedoch haben wir einen terroristischen Akt von rechts erlebt, und das muss auch klar so genannt werden.
Solche Angriffe haben eine Ursache, die tiefer liegt. Hier fühlte sich jemand berufen, den hetzerischen Worten gegen Flüchtlinge und gegen ausländische Mitbürger – Worten, die leider auch wieder Eingang in deutsche Parlamente gefunden haben – Taten folgen zu lassen, vielleicht auch weil er psychisch krank ist.
Ja, selbstverständlich.
Hier ging es ganz klar darum, Ausländer zu töten. Das ist ganz klar ein Angriff von rechts. So einfach ist das.
Wer Menschen aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihrer Religion oder ihrer sexuellen Orientierung verbal angreift, wer sie diffamiert, wer versucht, sie aus dem öffentlichen Leben zu drängen, wer sie entmenschlicht durch permanente verbale Gewalt, durch ständige Ausgrenzung, durch das Verbreiten von Unwahrheiten, der schafft den Nährboden für solche Taten.
Meine Damen und Herren, hier sind wir alle gefordert. Wir sind gefordert, uns eindeutig und unmissverständlich gegen Rassismus und jede Form von Menschenfeindlichkeit auszusprechen. Auch ich bitte Sie um die Unterstützung dieses Antrags. – Recht herzlichen Dank. Glück auf!
Herr Minister, Seite 23 des Nachberichts konnten wir entnehmen, dass der Verstorbene in der Justizvollzugsanstalt Geldern mit Inhaftierten mit ähnlichem kulturellem Hintergrund zusammengelegt werden sollte. Welcher Kulturkreis war das – Mali oder Syrien?
Herr Minister, gehen wir noch einmal nach Gelsenkirchen zurück. Wie schätzt die Landesregierung das Projekt DeMigranz ein, an dem das Gelsenkirchener Demenz-Servicezentrum für Menschen mit Migrationsgeschichte in der Trägerschaft der AWO beteiligt ist?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Vorredner haben schon mehrmals darauf hingewiesen, dass in diesem Jahr die letzten Zechen im Ruhrgebiet schließen. Als Bottroper und somit als Bürger einer der letzten Zechenstädte bedaure ich diese Entscheidung nach wie vor. Ich halte sie nach wie vor für falsch.
Für unsere Region schließt sich ein wichtiges Kapitel unserer Geschichte. Der Bergbau hat die Biografien vieler Menschen entscheidend geprägt. Er hat sowohl das Ruhrgebiet als auch unser Land stark gemacht. Er hat für einen einmaligen Aufschwung dieser Region und der gesamten Bundesrepublik Deutschland gesorgt. Dies sollte bei der ganzen Diskussion um Risiken und Langzeitkosten nicht vergessen werden.
Wer allerdings glaubt, das Thema „Bergbau im Ruhrgebiet“ wäre mit der Schließung der letzten Zeche beendet, irrt. Im Gegenteil! Das Ende des Steinkohlenbergbaus stellt uns vor vielfältige Aufgaben. Der Verlust an Know-how und an qualifiziertem Personal
wird noch weitreichende Folgen haben. Mit den Folgen des Bergbaus zu leben, gehört für die meisten Menschen unserer Region dazu.
Um eines klarzustellen: Das größte Risiko sind hierbei die Tagebrüche. Sie entstehen durch Spätfolgen des sehr frühen Bergbaus und eben nicht durch den heute noch aktiven Tiefbergbau. Der Altbergbau mit seinen Risiken ist eine Hinterlassenschaft, mit der wir umgehen müssen, aber auch umgehen können.
Die Bergbehörde nimmt hierbei eine Schlüsselrolle ein. Sie sichert Wissen, bevor es verloren geht. Sie wird präventiv tätig, seitdem die damalige SPDgeführte Landesregierung ab dem Jahr 2000 die Mittel dafür bereitgestellt hat.
Dabei erfasst sie sukzessive alle Lasten, die uns der Altbergbau überlassen hat. Sie stellt ein Risikomanagement zur Verfügung, um Folgen abschätzen zu können. Sie wird vor Schadenseintritt aktiv, um über Risiken in betroffenen Gebieten zu informieren. Sie tritt verkehrssichernd in Erscheinung, wenn kein Verursacher mehr festzustellen ist. Hier wird vonseiten der Bergbehörde einiges getan, um die Folgen so erträglich wie möglich zu gestalten.
Die Antwort der Landesregierung zeigt die Herausforderungen für die Bergbehörde im Zusammenhang mit dem Altbergbau deutlich auf: verpflichtende Kenntnisnahme durchgeführter Maßnahmen zur Sicherung durch Dritte, Anwendung von zeitgemäßen Standards bei der Sicherung von altbergbaulichen Hinterlassenschaften und Information von Grundstückskäufern in ehemaligen Bergbaugebieten. Dies alles sind Vorschläge der Bergbehörde, die zu einer effizienteren Arbeit führen können, um die Risiken des Altbergbaus einzuschätzen und zu minimieren.
Wir wollen der Bergbehörde hier den Rücken stärken. Das Thema „Altbergbau“ ist dabei als dynamischer Prozess zu begreifen.
Durch die sukzessive Erfassung steigen aber auch die Aufgaben, und die Technik hat sich weiterentwickelt. Gerade nach dem Ende des Steinkohlenbergbaus steigt die Gefahr, dass Spezialwissen verloren geht. Hier müssen wir die Bergbehörde unterstützen, um die Herausforderung zu bewältigen.
Aber wir dürfen die ehemaligen Betreiber auch nicht aus der Pflicht entlassen. Ist ein Verursacher festzustellen, so muss er oder sein Rechtsnachfolger Abhilfe leisten. Denn diese Unternehmen haben massiv vom Bergbau profitiert. Nun müssen sie auch weiter an den Folgekosten beteiligt werden.
Die Einführung einheitlicher Standards zur Bewertung der Risiken des Altbergbaus ist ein Schritt in diese Richtung.
Unsere Aufgabe ist es jetzt, die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Ich sehe diese Anfrage als ersten Schritt dazu. Liebe Kolleginnen und Kollegen, da kommt eine Menge Arbeit auf uns zu.
In diesem Sinne ende auch ich, wie es in meiner Heimatstadt üblich ist, mit einem ganz herzlichen: Glück auf!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Abgeordneter einer finanzschwachen Kommune weiß ich, wie wichtig Förderprogramme sind, um die Handlungsfähigkeit in den Städten und Gemeinden zu erhalten.
Die Aufstockung des Kommunalinvestitionsförderungsfonds für die Förderung der kommunalen Bildungsinfrastruktur ist uns somit herzlich willkommen. Bundestag und Bundesrat haben beschlossen, die Mittel um 3,5 Milliarden € zu erhöhen.
Es ist der alten, SPD-geführten Landesregierung zu verdanken,
dass wir den erhöhten Anteil von 32 %, immerhin 1,12 Milliarden €, nach Nordrhein-Westfalen holen können.
Mein Vorredner hat schon darauf hingewiesen, dass wir damit wesentlich höher berücksichtigt werden, als es nach dem Königsteiner Schlüssel der Fall wäre. Hier wurde die Not der finanzschwachen Kommunen erkannt.
Die Landesregierung schlägt vor, 40 % der Mittel nach Anzahl der Schülerinnen und Schüler zu vergeben. Hier soll die Berechnung der Schulpauschale zugrunde gelegt werden. Leider hätte dies zur Folge, dass gerade diejenigen Städte weniger Geld erhalten würden, die die Förderung besonders nötig haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gerade die finanzschwachen Städte im Ruhrgebiet wären die Leidtragenden.
Bei den Stärkungspaktkommunen ist das Bild etwas differenzierter. Einige Städte würden mehr erhalten, andere weniger.
Nach Meinung der SPD-Fraktion ist dies so nicht gerechtfertigt. Die Mittel wurden durch den Bund speziell für Städte mit geringer eigener Finanzkraft ausgelegt. Diese bedeutsamen Investitionen sollen
schließlich auch da ankommen, wo sie gebraucht werden. Sie sollen genau da ankommen, wo die Städte sie gerade nicht aus eigener Kraft aufwenden können.
In der Vergangenheit hat es sich als Grundlage für die Verteilung bewährt, die Schlüsselzuweisungen an die Kommunen zu wählen. Daran sollte die Landesregierung festhalten.
Schülerzahlen geben keinerlei Auskunft darüber, wie die Schulen vor Ort wirklich aussehen. Sie machen keine Angaben darüber, welchen Bedarf an besonderer Raumausstattung Schulen mit vielen, aber auch Schulen mit wenigen Schülerinnen und Schülern überhaupt haben.
Unsere Meinung ist klar: Sicherlich sind Schülerzahlen ein Kriterium, das zu einem gewissen Maß angewandt werden kann; aber die Gewichtung mit 40 % berücksichtigt die finanziellen Verhältnisse einer Kommune nicht ausreichend.
Wir fordern Sie auf, die Verteilung der Fördermittel nach Bedürftigkeit vorzunehmen. Die von der Landesregierung vorgeschlagene Regelung erreicht dieses Ziel nicht. Mit unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, auch weiterhin Finanzhilfen des Bundes zügig an die Kommunen weiterzuleiten – mit einem gerechten Verteilungsschlüssel.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Investitionen in die Kommunen sind unverzichtbar. Wir müssen gegenüber dem Bund weitere strukturelle Entlastungen für die Städte und Gemeinden einfordern – nicht nur für Baumaßnahmen, sondern auch für die stetig steigenden Sozialkosten.
Das sind die Herausforderungen für die Zukunft, und das ist die Aufgabe der Landesregierung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Steuergerechtigkeit ist ein Kernanliegen der SPDFraktion. Dazu gehört auch die konsequente Verfolgung von Steuerhinterziehung.
Jeder von uns weiß: Steuerhinterziehung schadet allen Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes. Sie schadet jedem Bürger ganz direkt, denn sie führt zu einer Mehrbelastung jedes einzelnen von uns. Sie führt aber auch dazu, dass unser Land wichtige Aufgaben eben nicht wahrnehmen kann. Steuerbetrug bedeutet weniger Investitionen in Infrastruktur, weniger Investitionen in Bildung und in die öffentliche Sicherheit – kurzum: weniger Investitionen in unser Land.
Unsere ehemalige Landesregierung und insbesondere unser ehemaliger Finanzminister Norbert Walter-Borjans haben sich beim Aufspüren von Steuersündern hervorgetan.
Elf angekaufte Datenträger, die sogenannten SteuerCDs, haben bis zum Mai 2017 bundesweit zu
120.000 Selbstanzeigen von Steuerhinterziehern geführt. Deutschland verbuchte daraus Mehreinnahmen von über 7 Milliarden €.
Alleine in Nordrhein-Westfalen gab es seit dem Frühjahr 2010 fast 24.000 Selbstanzeigen mit Bezug zur Schweiz. Zusammen mit den Mehreinnahmen aus den Auswertungen der Steuer-CDs, den auferlegten Geldstrafen und den Verbandsgeldbußen konnte Nordrhein-Westfalen Mehreinnahmen von rund 2,3 Milliarden € verbuchen – Geld, das NordrheinWestfalen und allen anderen Bundesländern zugutegekommen ist, Geld, das die neue Landesregierung angesichts des Haushaltsdefizits im Nachtragshaushalt sicherlich gut gebrauchen kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle wissen, der Ankauf von Steuer-CDs allein führt nicht zu mehr Steuereinnahmen, und aufgedeckter Steuerbetrug muss auch konsequent verfolgt werden. Das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung in Wuppertal ist dabei Schwerpunkt dieser Arbeit gewesen. Unsere Vorgängerregierung hat diese Arbeit gestärkt und aktiv begleitet.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort haben unter einem sehr großen Aufwand und in kleinteiliger Detektivarbeit Steuersündern den Kampf angesagt, und sie können auf eine positive Bilanz schauen.
Dank des Einsatzes der dort Beschäftigten und allen Anfeindungen aus der Schweiz und anderen Steueroasen zum Trotz wurde hier ein wichtiger Beitrag zur Herstellung von Steuergerechtigkeit geleistet. Wuppertal ist international als Zentrum für die Bekämpfung von Steuersündern bekannt, bekannter als für seine Schwebebahn, zumindest in ganz bestimmten Kreisen.
Wir begrüßen die im Koalitionsvertrag angekündigte Behördenkooperation zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Dafür sollten alle rechtsstaatlichen Mittel ausgeschöpft werden, auch der Ankauf von Steuer-CDs.
Wir fordern deshalb die neue Landesregierung auf: Setzen auch Sie sich für die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerflucht ein. Sowohl im Bund als auch in Nordrhein-Westfalen muss die Überführung von Steuerbetrügern weiterhin den Stellenwert genießen, den sie in den letzten Jahren hatte.
Nur so können wir dafür sorgen, dass Steuern in der Bevölkerung weiterhin als Grundlage anerkannt werden, um wichtige staatliche Aufgaben zu finanzieren. Wer sich dem entzieht, der gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Es kann und darf nicht sein, dass der Ehrliche der Dumme ist.
Ich möchte hier noch einmal festhalten: Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, Steuerhinterziehung ist und bleibt eine Straftat. Wer Steuergerechtigkeit haben will, muss aber auch das Personal dafür bereitstellen. Die bereits durch unsere ehemalige Landesregierung geschaffenen Strukturen müssen erhalten bleiben.
Die Wuppertaler Behörde hat sich große Verdienste bei der Verfolgung von Steuerkriminalität erworben, ob es um die Überführung von Banken bei Beihilfestraftaten, um das Aufdecken internationaler Verflechtungen zum Verstecken von Schwarzgeldern in großem Stil oder eben um den Ankauf und die Auswertung der Steuer-CDs ging. Hier hat die Steuerfahndung Wuppertal wirklich ganze Arbeit geleistet.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Finanzminister Lienenkämper, so eine Erfolgsgeschichte gibt man nicht einfach auf. Stimmen Sie unserem Antrag zu und sorgen Sie dafür, dass Nordrhein-Westfalen in Sachen Steuerstraftatbekämpfung Nummer eins bleibt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen lieben Dank. – Herr Minister, welche Maßnahmen haben Sie ergriffen bzw. ergreifen lassen, um sicherzustellen, dass bis zum Abschluss der Arbeit des PUA III (Kleve) keine weiteren unrechtmäßigen Löschungen beweiserheblicher Originaldaten erfolgen?