Thomas Schnelle

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Last Statements

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir seien vorab auch ein paar Anmerkungen gestattet. Da ich die Anträge der AfD im Plenum dieser Woche gehört und mitbekommen habe, auch den letzten Antrag gerade, möchte ich einige einleitende Worte zu dem Antrag sagen, die etwas mit Wertschätzung zu tun haben.
Wertschätzung, meine Damen und Herren von der AfD, wäre es anzuerkennen, dass die derzeitige Pandemie Gefahr für viele Mitbürger darstellt. Wertschätzung wäre, wenn Sie nicht Populismus für Verschwörungstheoretiker machen würden, um Ihre abstürzenden Umfragewerte zu retten. Wertschätzung wäre es, wenn Sie all den Ehrenamtlichen in den Rettungsdiensten und in den Hilfsorganisationen, die jetzt da draußen sind, zugestehen würden: Ja, wir beteiligen uns an dieser gesellschaftlichen Herausforderung, und wir werden selbst alles tun, um unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger zu schützen.
Aber wo helfen Sie gerade in dieser schwierigen Situation, statt zu spalten und gegen die Maske zu stänkern? Damit bringen Sie Ihre Mitmenschen wissentlich in Gefahr und vermehren und erschweren übrigens auch massiv die Arbeit der Frauen und Männer in den Krankenhäusern und bei den Rettungsdiensten.
Das aber nur als Vorwort.
In Ihrer Begründung berufen Sie sich auf eine Umfrage aus dem Projekt „FeuerwEhrensache“, aus welcher hervorgeht, dass Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler sich in erster Linie keine finanzielle Wertschätzung, sondern eine immaterielle Anerkennung ihres Engagements wünschen. Für Sie ist es trotzdem erst einmal ein Grund, dass Sie dieses Gesetz über eine Wertschätzungsprämie vorgelegt haben.
Ich bin mir sehr sicher, dass dies weniger an Ihrem Unverständnis von Umfragen, Studien oder der Wissenschaft allgemein liegt, sondern daran, dass Sie eher ratlos dastehen, wenn es um eine echte und ehrliche Anerkennung der Arbeit unserer Mitmenschen geht. Denn das ist es, was das Gros der Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler wünscht, sogar so weit, dass sie finanzielle Belohnungen ihrer Arbeit dezidiert ablehnen.
Zudem kommt ein hinreichendes Gegenargument, nämlich, dass eine solche Prämie nicht gerecht zu gestalten ist. Denn auch in Ihrem Entwurf lassen Sie Tausende ehrenamtlich Engagierte außen vor, da Sie sich nur auf den Brand- und Katastrophenschutz fokussieren. Was ist denn beispielsweise mit den
Ehrenamtlern in den Bahnhofsmissionen oder bei den Tafeln? Für Sie scheint es eine Art des Ehrenamts zu sein, welches ungleich behandelt werden kann, welches nicht Ihre Art der Anerkennung verdient. Die Feuerwehr-Rente beschränken Sie gleich nur auf die Feuerwehr.
Ja, es ist der Fall, dass einige Kommunen ihre eigenen Beiträge leisten, das Ehrenamt attraktiver zu gestalten. Aber das sind Dinge, die wir auch besser in der Hand der Kommune lassen. Die wissen besser, was vor Ort hilfreich sein kann und wird. Da müssen wir als Land nicht eingreifen.
Zum Kern Ihres Gesetzentwurfs: Uns allen ist klar, dass das Ehrenamt vor großen Herausforderungen steht. Allerdings haben wir und auch die Vorgängerregierungen dies längst erkannt und arbeiten daran, das Ehrenamt wieder zu stärken, und zwar mit zielführenden Mitteln und nicht mit Prämien, von denen wir übrigens auch schon durch das Vorbild anderer Bundesländer wissen, dass sie die Zahl an ehrenamtlich Tätigen nicht zu steigern vermögen.
Das Projekt „FeuerwEhrensache“, das ich bereits erwähnt habe, hat großen Rückhalt gefunden. Darauf aufbauend haben wir Imagekampagnen gefahren. Wir klären die Bevölkerung über die wichtige Arbeit des Ehrenamtes auf. Wir gehen gegen Gewalt gegen Einsatzkräfte vor usw. Und wir stehen im Gegensatz zu Ihnen im engen Austausch mit den Verbänden und werden jeden zielführenden Vorschlag unterstützen, um das Ehrenamt weiter zu stärken.
Nein, meine sehr verehrten Damen und Herren, es steckt auch im Wortlaut: Es ist ein Ehrenamt, dessen ureigener Sinn es ist, dass es nach keiner Bezahlung verlangt, denn nur die Güte ist der Preis und Dankbarkeit der Lohn. Es macht aus unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern Ehrenfrauen und Ehrenmänner.
Ich darf daher allen noch mal danken, allen, die für uns ins Feuer gehen und in Katastrophen helfen, die in den Tafeln und Bahnhofsmissionen aktiv sind und die gerade jetzt aufgrund der besonderen Lage zur Bewältigung der Pandemie eingesetzt werden. Danke für all das, was Ihr jeden Tag leistet! Ihr haltet das Land zusammen! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon viel zu dem Thema „Leitentscheidungen“ gesagt worden. Ich bin Herrn Professor Pinkwart als Minister sehr dankbar dafür, dass er mit seiner Sachlichkeit und mit den Dingen, die er hier vorgetragen hat, mit dem Vergleich der Leitentscheidung 2016 und des jetzigen Entwurfs, deutlich gemacht hat, mit
welcher Scheinheiligkeit die Grünen hier argumentieren.
Man sollte sich, auch wenn man seit drei Jahren keine Regierungsverantwortung mehr hat, immer noch an das erinnern, was man damals entschieden hat. Das bestärkt mich weiterhin in dem Eindruck, der bei vielen Menschen in den Umsiedlungsgebieten bzw. in den Tagebaudörfern vorherrscht, dass die Grünen sich immer nur dann gegen den Tagebau Garzweiler II eingesetzt haben, wenn sie nicht an der Regierung waren,
und ansonsten sehr wenig für die Menschen dort erreicht haben.
Vielen Menschen dort war klar, spätestens als sie die Formulierungen in dem Bericht der Kohlekommission gelesen haben, dass diese Umsiedlung jetzt praktisch gesetzt ist und man sich damit arrangieren muss. Ich habe hier oft dargestellt, dass ich großes Verständnis dafür habe, wenn man weiter dagegen kämpft. Aber ich habe hier vielfach vorgetragen, wie weit die Umsiedlung fortgeschritten ist und wie viele Menschen sich auf den Weg gemacht haben. Das ist der ganz überwiegende Teil.
Für diese Menschen, für die Menschen am Tagebaurand und für diejenigen, die heute noch in Keyenberg, Kuckum, Berverath, Oberwestrich und Unterwestrich wohnen, sind diese Punkte, die jetzt in der neuen Leitentscheidung festgelegt worden sind, von entscheidender Bedeutung. Es ist ein Unterschied, ob man 30 m von einem Wall entfernt wohnt, der aufgrund Ihrer Entscheidungen so gesetzt worden ist, oder ob der Abstand auf 400 m ausgebaut wird, wie wir das jetzt festlegen, sodass der Wall zurückgebaut werden kann. Das sind wichtige Dinge für die Menschen in Kaulhausen, Venrath und Kückhoven.
Sie haben es hier als Formulierung abgetan, wie jetzt der Tagebau geführt wird. Es ist ein entscheidendes Kriterium, gerade für die Menschen in Keyenberg, dass der Tagebau jetzt in südlicher Richtung verschwenkt. Die Landesregierung schreibt dem Bergbautreibenden in die Bücher, dass zunächst die Flächen in Angriff genommen werden, die schon nicht mehr bewohnt sind. Das hat direkte Auswirkungen auf das Leben der Leute, die noch in Keyenberg wohnen. Der Tagebau wird so lange wie möglich von diesen Menschen ferngehalten. Das hat für die Menschen eine enorm hohe Bedeutung und ist nicht nur ein Nebensatz in dieser Leitentscheidung, sondern sehr wichtig.
Die Landesregierung hat in der Leitentscheidung allein in vier Entscheidungssätzen Aussagen zum Wasser gemacht. Das Wasser – ich denke, da sage ich nichts Neues – wird ein großes Problem werden. Wir müssen die Restseen befüllen; wir müssen die
Erft ausreichend versorgen; wir müssen das ganze Wassersystem in Gang halten – alles unter der Prämisse, dass es jetzt viel früher geschehen muss. Dazu hat man sich schon entscheidende Gedanken gemacht.
In der letzten Leitentscheidung 2016 haben Sie ganze vier Entscheidungssätze formuliert. Wir haben in dem jetzigen Entwurf 14 Entscheidungssätze vorgestellt. Daran sieht man schon, mit welcher Ausführlichkeit man sich jetzt mit diesem Thema auseinandergesetzt hat.
Ganz besonders wichtig ist auch, dass man an vielen Stellen innerhalb der Leitentscheidung Dinge formuliert hat, die auf einen frühzeitigeren Ausstieg im Jahre 2035 hinarbeiten. Als ein Beispiel nenne ich die verkehrliche Erschließung zwischen Wanlo und Jackerath. Dazu sind schon sehr dezidierte Aussagen gemacht worden.
Das Gleiche gilt für die Entwicklung der ganzen Region. Die Einbindungen der Kommunen, die Einbindungen der neuen interkommunalen Gesellschaften, die sich gebildet haben, sowie die Stärkung und Hervorhebung der Landwirtschaft sind ganz wichtige Themen, gerade bei uns im Bereich von Garzweiler II, aber auch bei den anderen Tagebauen.
Ich denke, dass hier ein sehr gelungener Entwurf der Leitentscheidung vorgelegt worden ist, den wir jetzt natürlich in der Öffentlichkeit weiter diskutieren, der aber auch in der Öffentlichkeit mit vielen Akteuren schon im Vorhinein besprochen worden ist. Der Dialog, der von der Landesregierung geführt wurde, ist dort sehr gut angekommen.
Wir sollten jetzt alles daransetzen, größtmögliche Verbesserungen für die Anwohner und die vom Tagebau Betroffenen durchzusetzen. Dafür bietet die Leitentscheidung große Chancen. Wir sollten darauf hinarbeiten, dass es dann vielleicht für einen frühzeitigen Kohleausstieg reicht; immer unter dem Gesichtspunkt der Versorgungssicherheit. Daher bin ich der Landesregierung für diesen Entwurf sehr dankbar. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist richtig und wichtig, dass wir die Anliegen der Betroffenen in und an den Tagebauen immer im Blick behalten und da, wo die Umsiedlung im Gange ist, insbesondere deren Sozialverträglichkeit immer wieder beachten und in den Vordergrund stellen.
Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vom heutigen Tage ist insbesondere hinsichtlich Garzweiler II und der betroffenen Dörfer dort fast inhaltsgleich zur Begründung Ihrer Aktuellen Stunde vom 29. Mai dieses Jahres. Ich hatte mir daher erst vorgenommen, dieselbe Rede zu halten, aber habe mich dann doch anders entschieden.
Vor ca. zehn Jahren hätte ich aus dieser Region eine solche Initiative zur Rettung der Dörfer noch begrüßt. Das habe ich hier auch schon mehrfach erklärt. Ihre jetzigen Forderungen kommen für die Gesamtheit der Dörfer aber zehn Jahre zu spät. Auch dieser Antrag macht deutlich: Die Ergebnisse der Kohlekommission spielen für Bündnis 90/Die Grünen keine Rolle mehr. Diese Ergebnisse haben wahrscheinlich für Sie auch nie eine Rolle gespielt.
Ich habe es bereits in meiner letzten Rede dargestellt: Für uns stehen die bisher getroffenen Entscheidungen auf der Bundesebene im Einklang mit den Entscheidungen der Kohlekommission.
Diesen Kompromiss gilt es nun umzusetzen. Darin wurden auch die Stilllegungspfade beschlossen, aus denen sich die noch benötigten Kohlemengen ergeben. Hieraus ergibt sich auch die überwiegende Notwendigkeit des Kohleabbaus im Bereich Garzweiler II.
Ich denke, dass Ihre jetzt immer wieder vorgebrachten Anträge Ihrer Gewissensberuhigung dienen, da Sie in der Zeit Ihrer Verantwortung nichts zur damals noch möglichen Rettung der Dörfer beigetragen haben –
trotz anderslautender damaliger Wahlkampfphrasen.
Die Politik in NRW hat sich über Jahrzehnte für die Braunkohle als wichtigsten Träger der Energieversorgung des Landes entschieden. Davon fallen 17 Jahre in Ihre Verantwortung. Ich muss auch hier wiederholen: Vor vier Jahren hat Bündnis 90/Die Grünen den Menschen in den Umsiedlungsorten gesagt, dass sie ihre Heimat verlieren werden und umsiedeln müssen. Damals fing die Zerstörung der Dörfer an.
Ich habe es hier und auch an anderer Stelle mehrfach gesagt: Ich habe großes Verständnis für die Bewohnerinnen und Bewohner in Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath, die sich gegen ihre Umsiedlung wehren und gerichtlich dagegen vorgehen. Ich habe großes Verständnis dafür, wenn man zum Beispiel um den Erhalt eines alten, erstklassig erhaltenen Vierkanthofs kämpft, den man an anderer Stelle so nicht mehr errichten kann.
Ich maße mir auch nicht an, für alle Betroffenen in den Orten sprechen zu können. Allerdings kann ich Ihnen die Dinge schildern, die ich in vielen Gesprächen und aus anderen Quellen mitbekommen habe.
Hierzu die neuen Zahlen: Von 558 Anwesen sind in 490 Fällen Einigungen mit RWE erzielt worden. Das sind 84 %. Es sind 22 Anwesen mehr als bei meiner Rede im Mai. Zu weiteren 31 Anwesen laufen Gespräche. Gutachten liegen zu insgesamt 552 Anwesen vor. Dies entspricht 94 %.
Das zeigt: Der große und überwiegende Teil der Bewohnerinnen und Bewohner hat mit den alten Dörfern abgeschlossen – fast immer schweren Herzens.
Es zeigt auch: Die Dörfer sind aufgrund Ihrer Leitentscheidung aus dem Jahr 2016 schon zerstört. Das sieht man auch, wenn man in den Dörfern ist oder durch sie hindurchfährt.
Sprechen Sie doch einmal mit den Menschen in der Region, die diese Umsiedlung nach ihrem langen Kampf gegen den Tagebau angenommen haben und nun Diskussionen wie die um ein Abrissmoratorium mitbekommen. Ich höre dann oft die Aussage: Es kann ja wohl nicht sein, dass alles umsonst gewesen sein soll. Ich will nicht, dass mein Haus, das ich selber gebaut habe, nun von anderen bewohnt wird. – So oder so ähnlich lauten die Aussagen.
Die Sozialverträglichkeit einer Umsiedlung zeigt sich auch daran, dass ein Dorf in seiner Gesamtstruktur an einen neuen Ort umzieht, dass also auch Vereine, Institutionen, Kirchen etc. in Gänze umziehen. Die Umsiedlung muss gerade im Sinne dieser Sozialverträglichkeit weitergehen. Ansonsten würde man dem überwiegenden Teil der Menschen dort einen Bärendienst erweisen.
Ich möchte den Menschen in den Dörfern, die sich bei all den eigenen Problemen bei der Umsiedlung auch noch für das weitere Leben der Dorfgemeinschaft am neuen Ort einsetzen, einen Dank aussprechen.
Eindeutig falsch ist in Ihrem Antrag die Aussage, die Landesregierung hätte den Dialog mit den Menschen
in den Umsiedlungsdörfern nicht wie versprochen aufgenommen.
Unser Ministerpräsident, Armin Laschet, war der erste Ministerpräsident überhaupt, der die Betroffenen vor Ort besucht hat. Zuletzt war vor ca. 14 Tagen Minister Pinkwart vor Ort und hat zum Beispiel auch mit Vertretern von „Alle Dörfer bleiben!“ in Keyenberg gesprochen. Aufgrund der Coronakrise sind Videokonferenzen unter Federführung von Frau Dr. Renz mit Vertreterinnen und Vertretern der Tagebauranddörfer geführt worden. Diese wurden mir von den Beteiligten als sehr konstruktiv geschildert. Für diesen Dialog bin ich der Landesregierung ausdrücklich dankbar.
Ich kann Ihnen auch nicht den Hinweis ersparen, dass Sie den Menschen am Tagebaurand Abstände von teilweise unter 100 m zugemutet haben.
Angesichts der Erkenntnisse, zu denen Sie heute im Gegensatz zu 2016 in Sachen „Braunkohle“ gekommen sind, und Ihrer jetzigen Forderungen wäre es doch sicherlich auch 2016 ein Leichtes gewesen, solche Belastungen für die Betroffenen schon damals zu vermeiden.
Dies wird die jetzige Landesregierung in einer angepassten Leitentscheidung ändern und auf die Belange der Tagebauranddörfer eingehen. Denn auch für uns ist jeder Quadratmeter nicht abgebaggertes Land ein gewonnener Quadratmeter. Das alles steht aber immer unter den Vorgaben des Kohlekompromisses.
Die Leute gehen vor Ort gemeinsam mit den Kommunen am Tagebaurand den Strukturwandel an und machen erste Planungen für die Zeit nach der Braunkohle. Dies war eindrucksvoll in der letzten Woche bei einem sechstägigen Workshop des Zweckverbandes LANDFOLGE Garzweiler unter dem Titel „Innovation Valley“ zu sehen.
Die Kommunen, die Region und das Land sind hier auf dem Weg. Ihren Antrag wird die CDU-Fraktion ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Dass sich die Grundannahmen geändert haben oder so etwas, ist ja alles auch im Prozess der Kohlekommission besprochen worden. Gerade da hat man auch eine Regelung gefunden und sich darauf eingelassen, zu sagen, dass die Umsiedlungen sozialverträglich gestaltet werden müssen und der Hambacher Forst erhalten wird.
Ich denke, da hat sich eine ganze Kommission …
Das ist dann eine andere Meinung.
Ich bin jedenfalls der Meinung, dass diese Feststellungen, die da im Rahmen eines großen gesellschaftlichen Kompromisses getroffen worden sind, jetzt so gelten und wir uns daran zu halten haben.
Sie haben sich damals für den Erhalt des Hambacher Forstes eingesetzt. Das ist in den Kompromiss hineingeschrieben worden – und der Erhalt der Dörfer eben nicht. Daran halten wir uns jetzt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute zum wiederholten Mal über die zukünftige Braunkohlenplanung in NRW und über die von Rot-Grün zuletzt 2016 beschlossenen Umsiedlungen von Keyenberg, Kuckum, Ober- und Unterwestrich sowie Berverath.
Die Antragsteller begründen die heutige Aktuelle Stunde und die darin aufgestellten Forderungen mit dem von Greenpeace in Auftrag gegebenen Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsförderung.
Bereits zeitgleich mit den Ergebnissen der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung wurde ein fast inhaltsgleiches Gutachten des DIW veröffentlicht. Es liegt daher nahe, dass die Erkenntnisse des DIW auch bereits beim Zustandekommen des Kommissionsergebnisses vorlagen.
Ihr Antrag macht deutlich, dass sich Bündnis 90/Die Grünen immer weiter vom hart errungenen Kompromiss der WSB-Kommission entfernen.
Sie erwähnen diesen Kompromiss nicht einmal mehr in Ihrem Antrag und auch gerade nicht in Ihrer Rede.
Sie ziehen für Ihre jetzigen Forderungen ein Gutachten heran, das nur am Rande die Entscheidungen der Kommission zur Grundlage nimmt und ansonsten aus dem Paris-Abkommen Emissionsbudgets für den einzelnen Braunkohletagebau ableitet.
Das Gutachten bricht das global noch zur Verfügung stehende Emissionsbudget pro Kopf auf die EU und auf Deutschland herunter und blendet die unterschiedlichen Gegebenheiten aus. Welche Menge an Treibhausgas im Sektor Energiewirtschaft noch emittiert werden darf, gibt aber der europäische Emissionshandel unter den Voraussetzungen des Pariser Abkommens vor.
Auch spielen die höhere Wertigkeit der HambachKohle, die Rekultivierung und die ganze Komplexität der Tagebaue in dem Gutachten kaum eine Rolle.
Zwischenzeitlich – Frau Brems erwähnte es – liegt ein gegensätzliches Gutachten vor. Mit dem Kompromiss hat die WSB versucht, Klima, Strukturwandel und Versorgungssicherheit in Einklang zu bringen; er ist mit überwältigender Mehrheit beschlossen worden.
Deutschland steigt nun nach der Atomenergie auch aus der Kohleverstromung aus, was einzigartig für ein solches Industrieland ist. Beim Kohleausstieg trägt NRW die Hauptlast.
Diesen Kompromiss wollen Sie nun torpedieren – wahrscheinlich, weil Sie sich bislang hauptsächlich nur auf die Rettung des Hambacher Forstes konzentriert haben.
Wir alle kennen die Formulierung im Kommissionsbericht zum Hambacher Forst und zu den Dörfern, der die Interessenverbänden und Ihre Vertreter zugestimmt haben. Ihnen war die Rettung des Forstes aufgrund seiner großen Öffentlichkeitswirksamkeit wichtiger, als sich um die Dörfer zu kümmern.
Das ist nicht nur meine Meinung, sondern wird von vielen Betroffenen in den Dörfern widergespiegelt. Eine oft gehörte Aussage vor Ort lautet: Denen war der Wald wichtiger als wir Menschen.
Ich habe hier schon mehrfach gesagt, dass wir vor Ort – die Stadt Erkelenz, der Kreis Heinsberg und auch die Landtagsabgeordneten – parteiübergreifend gegen den Tagebau waren. Aber nach drei Leitentscheidungen haben wir die Gegebenheiten hingenommen.
Wir alle haben uns vor Ort auf den Weg gemacht und nach vorne geschaut, um das Beste aus der Situation zu machen. Hier geht es um Lebensplanungen von Menschen, die die Politik nicht alle paar Jahre wieder umwerfen kann.
Ich bin im letzten Jahr als Schirmherr des Schützenfestes mit den Bruderschaften der Stadt Erkelenz zum letzten Mal durch das Altdorf Keyenberg gezogen; das war mit sehr viel Wehmut verbunden. Vor zwölf Tagen wäre die Bruderschaft zum ersten Mal durch den neuen Ort gezogen; die aktuelle Lage hat es verhindert.
Faschingsdienstag bin ich mit dem ersten Karnevalszug durch Neu-Keyenberg gezogen. Man spürt dort den Aufbruch und das Ankommen im neuen Ort. Das ist mit sehr viel Optimismus verbunden.
Sie haben gerade gesagt, die Umsiedlung müsse rückgängig gemacht werden. Die Umsiedlung ist zur Hälfte vollzogen; die können Sie nicht mehr rückgängig machen.
Um das noch einmal klarzustellen und nicht schönzureden: Man hat die Umsiedlung nicht gewollt. Sie war und ist mit vielen Problemen, Ängsten und Tränen verbunden. Aber man hat sie spätestens 2016 wohl oder übel angenommen und das Beste daraus gemacht. Der Prozess ist in vollem Gange; ein Stopp wäre viel zu spät.
Zu Beginn der Umsiedlung lebten 1.566 Menschen in den fünf Umsiedlungsorten, am 30. April 2020 noch 808, also knapp die Hälfte. 347 leben am neuen Ort, 125 Gebäude sind bezogen. Auch das DIWGutachten vom Mai 2020 arbeitet hier bewusst oder unbewusst mit alten Einwohnerzahlen und blendet die aktuelle Situation in den Orten völlig aus.
Bei 468 Anwesen gibt es Einigung mit RWE; das entspricht 80 %. Zu 93 % der Gebäude liegen Gutachten vor.
Einige Bewohnerinnen und Bewohner wollen gegen die Umsiedlung kämpfen. Dafür habe ich großes Verständnis, sehe aber auch die Notwendigkeit der Umsetzung des Kohlekompromisses und die weitaus überwiegende Mehrheit, die sich auf den Weg gemacht hat. Sie alle vertrauen auf eine komplette Umsiedlung ihres Dorfes.
Dörfer bestehen aus Gemeinschaft, aus Vereinen und Zusammenhalt. Ich erlebe die großen Anstrengungen der Dorfgemeinschaften: Es wird alles getan, damit diese Dorfgemeinschaften im Gegensatz zu den Gebäuden nicht zerstört werden. Mein und unser Dank gilt allen, die sich in den Dörfern dafür einsetzen.
Wenn man wie Sie in Ihrem Antrag von Zerstörung spricht, ist hierfür allein die Leitentscheidung 2016 verantwortlich, die Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, mit getroffen haben und die Ihr damaliger Fraktionsvorsitzender den Menschen vor Ort erklärt hat.
Die Landesregierung ist derzeit im Abstimmungsprozess über eine angepasste Leitentscheidung. Sie spricht mit den betroffenen Kommunen und hat inzwischen zwei Videokonferenzen mit den betroffenen Tagebauern geführt. Dafür bin ich dem Wirtschaftsministerium, in erster Linie Frau Dr. Renz, sehr dankbar.
Die Abstandsflächen nach der Leitentscheidung 2016 müssen vergrößert werden. RWE hat hier seine Vorstellungen in einem angepassten Revierkonzept vorgelegt. Diese müssen nun kritisch geprüft werden und sind für die Betroffenen noch nicht ausreichend.
Ich möchte hier eine Entwicklung ansprechen, die mir im ganzen Prozess sehr große Sorgen macht: Wir hatten vor einigen Tagen die erste Hausbesetzung in Lützerath. Ich danke der Polizei und dem Innenminister dafür, dass sie schnellstmöglich beendet wurde.
Die noch in den Dörfern lebenden Menschen haben Angst davor, dass die Hambacher Gewalttäter nun ihr neues Betätigungsfeld in den Umsiedlungsdörfern suchen und hier für Angst und Schrecken sorgen.
Wir müssen alles dagegen unternehmen, dass gewaltbereite Chaoten nun die Dörfer heimsuchen und den schwierigen Prozess der Umsiedlung noch erschweren.
Lassen Sie mich zusammenfassend noch einmal feststellen: Die neuen Entscheidungen der Landes
regierung zur Braunkohleplanung werden die Ergebnisse der Kohlekommission eins zu eins umsetzen.
Es wäre schön, wenn Bündnis 90/Die Grünen die Menschen im Abbaugebiet von Garzweiler II und Hambach nicht weiter als Spielball für ihre Interessen nutzten. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Katastrophenschutz in NRW gibt auch mir zunächst
einmal Gelegenheit, stellvertretend für meine Fraktion allen aktiven Helferinnen und Helfern im Katastrophenschutz unseren großen Dank für ihren Einsatz an vielen Orten und in vielen Situationen auszusprechen.
Neben vielen örtlichen Unglücksfällen – Hochwasser, andere Wetterereignisse, Bombenentschärfungen, Brände und Ähnliches mehr – waren die Katastrophenschutzverbände im ganzen Land gerade bei den großen Flüchtlingsbewegungen der Jahre 2015 und 2016 und sind nun in der COVID-19-Pandemie in besonderer Weise gefordert. Ohne den Einsatz dieser Verbände im Katastrophenschutz hätten beide Lagen nicht in der uns bekannten Form gemeistert werden können.
Gerade als Abgeordneter aus dem Kreis Heinsberg kann ich die hervorragende Arbeit der Verbände, in diesem Fall des Deutschen Roten Kreuzes, im Rahmen der Coronakrise nur noch einmal hervorheben. Es wurde unter anderem mit einem Abstrichzentrum und einer mobilen Arztpraxis geholfen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, liebe Frau Schäffer, daher können wir als CDU-Fraktion die im Punkt 2 Ihres Antrags aufgeführten Feststellungen nur unterstreichen.
Sie haben es gerade schon gesagt: Wir werden natürlich in sachlicher Diskussion auch mit den anderen Punkten im Antrag umgehen.
Wir werden von vielen Nachbarländern um den Katastrophenschutz in der Bundesrepublik und damit auch hier in NRW beneidet, zum einen wegen seiner Professionalität und zum anderen aber vor allem aufgrund des Ehrenamtes und der Verwurzelung der Katastrophenschutzeinheiten in unseren Regionen und vor Ort.
Wir haben hier im nordrhein-westfälischen Landtag sowohl in der letzten Legislaturperiode – so hat man es mir zumindest berichtet – als auch in dieser Legislaturperiode das Thema „Brand- und Katastrophenschutz“ ohne politische Scheuklappen und im Bemühen um einen gemeinsamen Konsens diskutiert und bearbeitet. Wir haben dies auch immer mit der Einbindung der Fachkompetenz aus den verschiedenen Verbänden der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes gemacht.
Daraus resultiert auch das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz, das sogenannte BHKG, welches parteiübergreifend verabschiedet wurde und sicherlich als vorbildlich im Bundesgebiet gelten kann.
Vorwegnehmen möchte ich, dass wir der Überweisung des Antrags an die Ausschüsse natürlich zustimmen werden und dort die Forderungen ausführlich diskutieren werden, auch hier sicherlich in einer
entsprechenden Anhörung wieder unter Beteiligung der Katastrophenschutzverbände.
Jedoch möchte ich auch noch einige Punkte anmerken, die wir etwas anders sehen als die antragstellende Fraktion.
Einige Aspekte Ihres Antrags sind aus unserer Sicht im aktuellen BHKG bereits geregelt.
Die Kreise sind bereits nach § 4 Abs. 3 dazu verpflichtet, Pläne für Großeinsatzlagen und Katastrophen – sprich: Katastrophenschutzpläne – vorzulegen.
Bei der Verabschiedung des BHKG hat man sich damals bewusst für diese Regelung entschieden, da ein Katastrophenschutzbedarfsplan die einzelnen Kreise oder kreisfreien Städte wohl auch überfordern würde. Hier haben wir ja anders als im Brandschutz nicht ein eindeutiges Schutzziel vorliegen, sondern es mit unterschiedlichsten Gefahrenlagen zu tun, die im Katastrophenschutz zu bearbeiten sind. Gerade das würde einen solchen Bedarfsplan sicherlich auch schwer darstellbar machen.
Auch die Verankerung des Rettungsdienstes als medizinischer Teil der Gefahrenabwehr ist in § 24 Abs. 2 des BHKG geregelt. Hier ist die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen festgelegt, wonach die Aufgabenträger, also die Gemeinden, Kreise und kreisfreien Städte, mit den im Gesundheitswesen tätigen Rettungsdiensten, den Krankenhäusern und dem Öffentlichen Gesundheitsdienst zusammenarbeiten. In die Katastrophenschutzplanung sind diese Personen und Stellen einzubeziehen, soweit erforderlich – so im Gesetz festgestellt.
Richtig ist allerdings, dass in der derzeitigen Diskussion um die Reform der Notfallversorgung auf Bundesebene darauf geachtet werden muss, dass der Rettungsdienst als medizinischer Teil der Gefahrenabwehr erhalten bleibt.
Sie haben in Ihrem Antrag auch dargelegt, dass das Land ein landesweites Konzept für den Katastrophenschutz vorlegen und fortschreiben soll. Die CDU hat seinerzeit schon versucht, dies in das damalige BHKG hineinzuschreiben. Das haben Sie jetzt noch einmal aufgegriffen. Dem stehen wir auch positiv gegenüber – wobei man berücksichtigen muss, dass auch hier schon einiges in den derzeitigen Planungen und Konzepten auf Landesebene geschieht.
Zum Schluss noch eine Anmerkung: Ich denke, dass die derzeitige Pandemielage keine richtige Katastrophenschutzlage im eigentlichen Sinne ist. Trotzdem kann man daraus Erkenntnisse ziehen. Wir hätten uns das an einer etwas späteren Stelle gewünscht, weil die Lage ja noch aktuell ist. Das soll uns aber nicht daran hindern, diesen Antrag jetzt schon zu diskutieren.
Auch ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Ich wünsche ein frohes Pfingstwochenende.
Meine sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, ich stehe hier heute als Abgeordneter aus dem wohl bekanntesten Kreis in Deutschland. Sie alle können sicher sein, dass wir Heinsberger uns diese Bekanntheit nicht ausgesucht und nicht gewünscht haben.
Seit Veilchendienstag ist die Welt in unserem Kreis eine andere. Stand gestern haben wir 396 Infizierte. Fast jeder bei uns kennt Personen, die sich mit dem Virus infiziert haben oder die in Quarantäne sind bzw. waren.
Seit Karneval ist bei uns kein Kind mehr in die Kindertagesstätte gegangen. Schülerinnen und Schüler bleiben zu Hause. Fast alle Veranstaltungen wurden und sind abgesagt. Verwaltungen waren geschlossen und sind auch jetzt nur teilweise geöffnet. Das alles, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern bzw. zu verlangsamen.
Auf der anderen Seite ist man im Kreis Heinsberg zusammengerückt. Die Hilfsbereitschaft ist groß. Im Krisenstab der Kreisverwaltung wurde und wird mit ca. 100 Personen Hervorragendes geleistet.
Das Personal in den Krankenhäusern und in den Arztpraxen arbeitet bis an die Grenzen. Auch die Bürgerinnen und Bürger im Kreis versuchen mit der gebotenen Ruhe und Ernsthaftigkeit, die Einschränkungen zu meistern und das Leben zu organisieren. Gerade für Familien und Alleinerziehende ist das eine große Herausforderung. Als Bürger dieses Kreises, aber auch als Mitglied dieses Parlaments möchte ich allen hierfür meinen großen Dank aussprechen.
Wir sind ein kleiner Kreis. Bei allen Pandemie- oder sonstigen Katastrophenplänen hatte sicher keiner eine Blaupause für die Bewältigung einer solchen Lage in der Schublade. Umso bemerkenswerter ist es, wie gut unser Kreis bislang mit dieser Lage umgegangen ist und weiter versucht, diese Herausforderung zu meistern.
Dies gelingt sicherlich auch durch eine umfassende, transparente und offene Informationspolitik.
Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat in einer Talkrunde sinngemäß gesagt: Die Bewältigung dieser Lage im Kreis Heinsberg zeigt, welch gut funktionierendes Gemeinwesen unser Land hat, und auf dieses kann man stolz sein. – Ich denke, dies hat er treffend festgestellt. Das mag der eine oder andere, der heute Eingriffe von oben, aus Berlin oder Düsseldorf, fordert, sicherlich auch einmal bedenken.
Dabei war und ist seit dem Beginn der Krise, die Zusammenarbeit zwischen dem Kreis und der Landesregierung – an erster Stelle natürlich mit dem Gesundheitsministerium – sehr gut. Ich darf auch im Namen unseres Landrats den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums, Herrn Staatssekretär Heller und Herrn Minister Laumann für die Zusammenarbeit und die Unterstützung danken. Wir bedanken uns auch für den Besuch unseres Ministerpräsidenten bei uns in Heinsberg.
Bei aller hervorragenden Arbeit durch die Menschen im Kreis und bei aller Unterstützung der übergeordneten Behörden beschäftigt uns ein gesellschaftliches Problem immer mehr: die Stigmatisierung der Bürgerinnen und Bürger des Kreises Heinsberg. Auch die möchte ich hier ansprechen.
In den sozialen Netzwerken wird uns die Schuld gegeben, dass das rheinische Derby ohne Zuschauer stattfindet. Leute werden in Betrieben nach Hause
geschickt, nur weil sie mit Personen aus dem Kreis Heinsberg in Kontakt waren oder hier in den letzten Wochen einmal zu Besuch gewesen sind.
Ganz besonders tragisch ist, dass den Unternehmern und Handwerkern im Kreis die Aufträge gekündigt werden, nur weil sie aus dem Kreis Heinsberg kommen. Einem jungen Unternehmen aus der Automatisierungsbranche wurden alle Inbetriebnahmen und Verhandlungen zu weiteren Vertragsabschlüssen abgesagt. Für viele Firmen steht bei uns daher sogar schon bis zum Monatsende die Frage der Existenz an.
Aus der Wirtschaftsförderung unseres Kreises hörte ich gestern, man fühle sich zwischenzeitlich wie in Nordkorea. Die Betriebe bei uns leiden nicht in erster Linie aufgrund von Lieferengpässen oder Absagen von Veranstaltungen, sondern nur, weil sie einfach aus dem Kreis Heinsberg kommen. Ich danke dem Ministerpräsidenten noch einmal dafür, dass er hier Unterstützung zugesagt hat.
Aus Sicht einer Region, die vom Virus bislang wie keine andere betroffen ist, ist uns daher die Notwendigkeit der von der Landesregierung getroffenen Maßnahmen völlig klar, vielleicht mehr als Menschen in Regionen, die noch nicht in diesem Maße betroffen sind.
Im parlamentarischen Umgang mit solchen Krisen hat der politische Angriffsmodus nichts verloren. Ja, wir müssen auch hier vielleicht um die richtigen Konzepte ringen und – wie Herr Mostofizadeh gesagt hat – einige sachdienliche Hinweise geben, aber – auch dies sei als Hinweis aus dem Kreis Heinsberg gestattet – Parteipolitik hat im Umgang mit dieser Krise nichts verloren.
Ich habe in der letzten Woche die Bundestagsdebatte und die Unterrichtung des Bundestages durch Bundesgesundheitsminister Spahn verfolgt und habe diese Diskussion und das solidarische Verhalten der überwiegenden Anzahl der Oppositionsparteien als sehr wohltuend und eindrucksvoll erlebt. Ich denke, Herr Kutschaty und Herr Neumann hätten sich gerade besser ein Beispiel daran genommen und nicht die anderen Punkte, die sie in der Gesundheitspolitik diskutieren, hier für eine Generalabrechnung genutzt.
Das tut der Sache hier nicht gut.
Herr Kutschaty, wir hätten im Kreis Heinsberg auch gern die Schutzausrüstung genommen, die Sie in Ihrer Regierungszeit angeschafft und bevorratet haben, aber die war nicht vorhanden.
Zum Abschluss möchte ich uns allen noch mit Genehmigung der Präsidentin ein Zitat unseres Landrats mit auf den Weg geben.
Er hat neulich gesagt: Es gibt ein Medikament, das haben wir alle bei uns – Solidarität und Mitmenschlichkeit.
Früher sagte man bei uns in vielen Orten im Heinsberger Land „Glück auf“. Heute verabschieden wir uns mit dem Slogan „HS – be strong“. – In diesem Sinne danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Petitionswesen ist bundesweit im Aufschwung. Vor allem auch junge Menschen sind es, die die Petition als Instrument zur politischen Teilhabe wahrnehmen und nutzen.
Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass vor allem Sammelpetitionen Zulauf erhalten. Durch eine Vielzahl von privaten Onlineportalen wird dieser Effekt wohl verstärkt, indem die Sammelpetitionen als in irgendeiner Weise forumsbasiert notwendig, zielführender oder schlicht wirkmächtiger dargestellt werden.
Als Petitionsausschuss begrüßen wir das Engagement der Bürgerinnen und Bürger, sich für allgemeine politische Ziele oder sogar für das Schicksal Einzelner einzusetzen – und sei es nur durch eine elektronische Mitzeichnung auf einem Petitionsportal.
Hartnäckig hält sich jedoch das Gerücht, dass eine Petition an den Landtag erst eingereicht werden kann, wenn ein bestimmtes Quorum erreicht ist. Dem widersprechen wir beharrlich, denn es wäre fatal, wenn Bürgerinnen und Bürger durch eine solche Fehlinformation davon abgehalten würden, sich mit
ihren Sorgen und Beschwerden an ihr Parlament zu wenden. In Nordrhein-Westfalen behandeln wir alle Petitionen gleich.
Sicherlich spielt bei den steigenden Zahlen der Sammelpetitionen auch die Komfortabilität eine Rolle, da es heutzutage auch ohne großen Aufwand möglich ist, von zu Hause aus oder unterwegs mit einem Smartphone Petitionen zu unterschreiben oder auch einzureichen.
Dies ist erst einmal zu begrüßen. Es sollte für alle Bürgerinnen und Bürger leicht verständlich und zugänglich sein, eine Petition einzureichen.
Komplizierte, undurchsichtige Verfahren oder anderweitige Hürden schließen Menschen aus, die sich von solchen Hindernissen überfordert fühlen, obwohl sie womöglich dennoch berechtigte Belange haben.
Daher hat sich das Angebot des Petitionsausschusses in Nordrhein-Westfalen bewährt. Bürgerinnen und Bürger erreichen uns weiterhin in einem einfachen Verfahren per Brief, per Fax, online, per E-Mail oder mittels Formular auf der Internetseite. Auf diese Weise können uns alle Bürgerinnen und Bürger erreichen, die sich in Verwaltungsfragen benachteiligt fühlen.
Ich kann die Bürgerinnen und Bürger daher nur ermuntern: Machen Sie von Ihrem Grundrecht aus Art. 17 Grundgesetz Gebrauch und senden Sie Ihre Petition an den Petitionsausschuss des Landtags in Nordrhein-Westfalen.
Zum Vertiefen der Frage nach der Entwicklung des Petitionswesens möchte ich einen kurzen Blick auf die Petitionsverfahren anderer Bundesländer werfen.
Die rechtlich größten Unterschiede finden sich sicherlich im eben erwähnten Umgang mit Sammelpetitionen, die häufig Onlinepetitionen sind. Mehrere Länder, insbesondere auch der Petitionsausschuss des Bundestags, bieten die sogenannte öffentliche Petition an und haben Quoren, mit deren Erfüllung Petitionen besonders gewichtet und in öffentlichen Anhörungen behandelt werden können.
Im Gegensatz dazu war der Schwerpunkt der Arbeit des Petitionsausschusses in NRW immer die Individualpetition. Unser Grundsatz ist, dass jede Petition – sei sie von einer Einzelperson per Brief oder Fax versendet oder öffentlichkeitswirksam von Zehntausenden Unterschriften begleitet – gleich bedeutsam für den Ausschuss ist.
In diesem Zusammenhang lohnt sich auch der Blick auf andere Länder, in denen es neben einem Petitionsausschuss auch Bürgerbeauftragte oder Ombudsleute gibt. In mehreren Bundesländern wurden
solche Beauftragten installiert, an die sich Bürgerinnen und Bürger neben den Petitionsausschüssen wenden können.
Wie auch die Rechte der Petitionsausschüsse sind die Funktionen und Rechte der Bürgerbeauftragten von Land zu Land verschieden. Gerade in NRW ist der Petitionsausschuss mit Art. 41a der Landesverfassung rechtlich besonders stark ausgerüstet.
Es hat sich bewährt, dass die Bearbeitung von Petitionen, also die Kontrolle der Verwaltung, nach wie vor an einem Ort angesiedelt ist, der zur Verwaltungskontrolle berufen ist, nämlich beim Parlament.
Um die ureigene Funktion unseres Petitionsausschusses aufzuzeigen, seine Stärken und Möglichkeiten zu verdeutlichen und sie in den Kontext mit den Belangen unserer Bürgerinnen und Bürger zu setzen, gehe ich nun auf die Statistik und einige Fälle ein, die wir im letzten Halbjahr bearbeitet haben.
Die Anzahl der Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern an den Landtag sind, wie bereits erwähnt, unverändert hoch. Auch im Jahr 2019 werden den Landtag über 5.000 Petitionen erreicht haben.
Ansteigend ist, wie gesagt, die Zahl der Eingaben, denen als Anlagen Unterschriftenlisten beigefügt sind. Diese wurden häufig zuvor auf privaten Petitionsplattformen gesammelt. Im ersten Halbjahr 2019 sind beim Landtag 2.830 Eingaben eingegangen. In derselben Zeit haben wir 2.800 Eingaben beraten und dazu einen Beschluss gefasst.
Deutlich erhöht und damit ein Schwerpunkt der Arbeit des Petitionsausschusses im ersten Halbjahr waren Eingaben aus dem Sozialrecht. Hier wurden 700 Petitionen im Ausschuss beraten; das sind fast 25 % der gesamten Eingaben.
Zugenommen hat die Anzahl der Petitionen im Schwerbehindertenrecht, insbesondere in denen eine Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen und die Feststellung des Merkzeichens „aG“ im Schwerbehindertenausweis erbeten wird.
Verschiedene Sammelpetitionen erhielten wir aus forensischen und psychiatrischen Anstalten im Land. Der Ausschuss hat in mehreren Einrichtungen Erörterungen durchgeführt und mit Patienten, Anstaltsleitungen und Beschäftigten gesprochen.
Es wurden vor allem Überbelegungen, geringe Therapiemöglichkeiten und fehlende Lockerungen beklagt, was überwiegend darauf zurückzuführen ist, dass immer weniger Fachpersonal für diese sehr schwierige Aufgabe gefunden werden kann.
Oft wurden auch die Nichtgewährung und die Kürzung von Sozialleistungen beanstandet. So haben beispielsweise nicht gewährte Mehrbedarfe und auch Rückzahlungen von Energieversorgern für
Strom- und Heizkosten, die als zufließendes Einkommen den Sozialleistungsempfängern anzurechnen sind, Probleme geschaffen.
Darüber hinaus erhielten wir zahlreiche Eingaben zu grundsätzlichen Beschwerden über den Umgang des Jobcenters oder des Sozialamts mit den Sozialleistungsempfängern.
Ein zunehmend auftretendes Problem ist dabei, dass es immer weniger geeigneten Wohnraum für Sozialleistungsempfänger gibt. Hier spielen die Angemessenheitsgrenzen, die von den Behörden vorgegeben werden, eine bedeutende Rolle.
So lässt sich heutzutage eine 45-m²-Wohnung zu einem angemessenen Preis wesentlicher schwieriger finden als dies zum Beispiel noch vor zehn Jahren der Fall war. Der Petitionsausschuss beriet dazu zahlreiche Eingaben, darunter Petitionen alleinerziehender Mütter, deren Kinder eine Ausbildung begannen oder die gemeinsame Wohnung verließen, denen dann Leistungskürzungen drohten. Hier konnten wir oft zu einer guten Lösung verhelfen.
Unverändert hoch ist der Anteil der Eingaben aus dem Ausländerrecht. Dort hat der Petitionsausschuss 551 Eingaben abgeschlossen; das sind über 20 % aller Beschlüsse.
Im Themenfeld „Bauen, Wohnen, Verkehr und Umwelt“ hat sich der Petitionsausschuss eingehend mit dem Klimaschutz befasst, nachdem ihn eine Vielzahl von Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern mit diversen Forderungen für den Klima- und Umweltschutz erreicht hat.
Der Petitionsausschuss teilt die Ansicht, dass der Umwelt- und Klimaschutz von herausragender Bedeutung ist, und er erwartet in diesem Bereich auch in Zukunft eine höhere Anzahl an Eingaben.
Wie auch im letzten Jahr hatten wir im ersten Halbjahr 2019 wieder eine höhere Anzahl an Eingaben, die dem Bereich des Rundfunkrechts zuzurechnen sind. Generell ist die Anzahl an individuellen Eingaben zu Rundfunkgebühren in den letzten Jahren zurückgegangen.
Uns hat in diesem Jahr jedoch eine Sammeleingabe beschäftigt, in der sich zahlreiche Unterstützer für eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Absolventen der sogenannten Freiwilligendienste einsetzten, also diejenigen meist jungen Menschen, die sich beispielsweise in einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr für die Gesellschaft engagieren.
Da die Absolventen der Freiwilligendienste nur eine geringe Aufwandsentschädigung erhalten, soll
ihnen – so die Forderung der Petition – der Rundfunkbeitrag erlassen werden.
Wir haben diese Eingabe nach intensiven Beratungen und Anhörungen im Petitionsausschuss an den
zuständigen Fachausschuss überwiesen und werden sehen, ob bei der nächsten Überarbeitung des Staatsvertrages die Forderung der Petenten aufgegriffen wird.
Zahlreiche Petitionen beschäftigen sich auch mit der Frage der Rundfunkgebühren für Zweitwohnungen, für die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts kein Rundfunkbeitrag mehr zu entrichten ist.
Aus dem Bereich „Schule und Hochschule“ wurden diesmal weniger Petitionen abgeschlossen. Aktuell berät der Petitionsausschuss jedoch mehrere Themen, zu denen zahlreiche Eingaben eingegangen sind. Das sind beispielsweise der Stichtag für die Einschulung, die Besoldung von Lehrerinnen und Lehrern und die Besetzung von Schulleitungsstellen.
Aktuell beschäftigt viele Bürgerinnen und Bürger die je nach Bundesland unterschiedlich geregelte Vorgehensweise bei Einschulungen. Es geht dabei konkret um die Festlegung eines Stichtags, ab dem die Schulpflicht für alle sechsjährigen Kinder beginnt.
Den Petitionsausschuss erreichte dazu eine Massenpetition mit über 40.000 Unterstützern. Hinzu kamen zahlreiche Einzelpetitionen, in denen sich Eltern konkret gegen die aus ihrer Sicht zu frühe Einschulung ihres Kindes wehrten.
Der Petitionsausschuss hat daher im September 2019 einen gemeinsamen Erörterungstermin mit den Sprecherinnen und Sprechern des Ausschusses für Schule und Bildung durchgeführt und wird die Eingabe im nächsten Jahr abschließen.
Die Erfolgsquote des Ausschusses ist seit vielen Jahren stabil hoch und liegt diesmal bei fast 40 % der Eingaben.
Weitere 23 % der Petitionen werden auf sonstige Weise erledigt – etwa indem wir eine allgemeine Beratung leisten oder bei der Überweisung an eine andere Stelle helfen.
Bei 37 % der Eingaben konnten wir leider keine rechtliche Verbesserung erreichen. In diesen Fällen ist aber nicht zu unterschätzen, dass die Bürgerinnen und Bürger durch das Petitionsverfahren und die erneute Überprüfung der Behördenentscheidung diese möglicherweise besser verstehen und die Akzeptanz für die Entscheidung steigt.
Dazu passen die Ergebnisse einer Umfrage, die das Statistische Bundesamt durchgeführt hat: Danach ist die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger mit ihren Behörden überwiegend zufrieden. Die Menschen vertrauen insbesondere auf deren Unbestechlichkeit und auf die Diskriminierungsfreiheit.
Allerdings kritisieren viele Bürgerinnen und Bürger die schwierige und unverständliche Amtssprache; sie schaffe oft Missverständnisse.
Diese Gefahr von Missverständnissen können wir aus der Arbeit im Petitionsausschuss bestätigen. Oft können im Petitionsverfahren Irrtümer und Fehlschlüsse über den Sachverhalt oder über die Auslegung der Gesetze ausgeräumt werden.
Ich möchte hier einige Petitionen vorstellen:
Die nachfolgende Petition aus dem Bereich „Soziales“ ist beispielhaft für viele andere Eingaben aus dem Sozialrecht; es ist zu vermuten, dass den Ausschuss auch in Zukunft ähnliche Schicksale beschäftigen.
Der Petent pflegt seit mehreren Jahren seine auf den Rollstuhl angewiesene Ehefrau, die schwer an Demenz erkrankt ist. Sie leben in einer nordrhein-westfälischen Großstadt. Damit beide ihr Leben möglichst selbstbestimmt weiterführen konnten, stellte der Ehemann für seine Ehefrau einen Antrag auf Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen „aG“ – außergewöhnliche Gehbehinderung.
Dieses Merkzeichen bedeutet, dass sich solche Menschen wegen der Schwere ihres Leidens dauernd mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Mit dieser Einstufung hätte der Ehemann das Recht auf einen Parkplatz für behinderte Menschen haben können.
Ohne dieses Merkzeichen musste er bei Arztterminen oder zu sonstigen Gelegenheiten den Rollstuhl seiner Frau aufwendig entladen, und er erlebte die Ablehnung anderer Verkehrsteilnehmer, die ihn ansprachen und ihm vorwarfen, den Verkehr zu behindern, wenn er den Rollstuhl auf normalen Plätzen auslud.
Dem Antrag fügte er ein aktuelles Pflegegutachten bei. Dies reichte den Behörden aber nicht. Das Amt lehnte den Antrag ab. Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens reichte der Petent weitere ärztliche Bescheinigungen ein. Dennoch entschieden die Behörden, dass eine Nachbegutachtung erforderlich sei, die aber erst in einigen Monaten hätte durchgeführt werden können.
Der Petitionsausschuss beraumte kurzfristig einen Erörterungstermin vor Ort an und holte alle Beteiligten an den Tisch. Auch die erkrankte Ehefrau nahm an dem Termin teil. Alle erkannten sofort, dass sich der Gesundheitszustand wesentlich verschlechtert hatte.
Die Behörden erbaten zunächst Bedenkzeit, meldeten sich aber nächsten Tag und verzichteten auf die erneute Begutachtung. Mithilfe der bereits eingereichten Gutachten und der Erörterung erhielt der Petent das beantragte Merkzeichen durch die Behörde.
Durch das Petitionsverfahren blieb dem Petenten erspart, sich mit weiteren Schritten und Schreiben gegen den ablehnenden Bescheid wehren zu müssen. Nun kann er mit seiner Ehefrau die Behindertenparkplätze in Anspruch nehmen.
Seitens des Ausschusses erkennen wir, dass wir generell die Beurteilung von Gehbehinderungen überdenken müssen. Die Behinderungen sind in der heutigen Zeit anders: weniger offensichtlich, aber gleichwohl nicht weniger belastend. Darauf müssen sich auch die Entscheidungsträger in den Behörden einstellen. Der Petitionsausschuss wird dieses Thema weiter begleiten.
Verkehrsstatistiken zeichnen nicht immer zutreffend ein Bild der Realität. Das zeigt der folgende Fall. Die Petenten leben aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters in einem Altenwohnheim, das an einer Ortsdurchgangsstraße liegt.
Sie setzen sich mit ihrer Eingabe dafür ein, dass vor Ort ein Zebrastreifen ähnlich einem Fußgängerüberweg eingerichtet werden sollte, um gerade älteren Menschen das sichere Überqueren der Straße zu ermöglichen.
Insbesondere während des morgendlichen Berufsverkehrs sei dies unmöglich. Die zuständigen Behörden standen dem Begehren der Petenten ablehnend gegenüber und verwiesen auf eine entsprechende Verkehrszählung, die belegen sollte, dass die statistisch erhobene Zahl an Überquerungen pro Stunde keinen Zebrastreifen rechtfertigen würde.
Der Petitionsausschuss machte sich ein eigenes Bild vor Ort. Bereits nach wenigen Minuten war offensichtlich, dass die der Entscheidung zugrunde gelegten Daten überholt waren. Daraufhin einigten sich die Beteiligten, auf die zuständigen Behörden dahingehend einzuwirken, erneut eine Zählung des Verkehrsaufkommens durchzuführen und dann erneut über den Antrag zu beraten.
Eine typische Situation im ländlichen Raum hatte der Petitionsausschuss ebenfalls zu verhandeln, nämlich die Nutzung von Grundstücken für gewerbliche Tierhaltung. In einem Fall meldete sich ein Tierschutzverein beim Petitionsausschuss und bat um Unterstützung. Man plane schon lange die Ansiedelung einer Tierauffangstation für Hunde und habe auch ein entsprechendes städtisches Grundstück gefunden. Seit zwei Jahren versuche man nun, dieses auch zu kaufen und mit dem Bau zu beginnen, die Stadt weigere sich aber, ohne nähere Gründe anzugeben.
Der Ausschuss erörterte den Fall mit allen Beteiligten, und viele Missstände lösten sich auf. Die Stadt erklärte, dass man wegen der bereits geplanten Ansiedelung von Industriegebieten das vom Verein ins Auge gefasste Grundstück nicht an den Tierschutz geben wolle. Tiere seien im Gewerbegebiet dann nicht mehr gut aufgehoben.
Stattdessen versprach die Stadt, ein anderes Grundstück für eine Veräußerung an den Petenten in Erwägung zu ziehen und den Tierschutzverein zu unterstützen – eine gute Lösung für den ehrenamtlichen Verein und den Tierschutz.
In den Eingaben aus dem Ausländerrecht liegen die Schwerpunkte nach wie vor bei der Aufenthaltsgewährung. Dabei ist oft entscheidend, ob die Geflüchteten ihre Identität oder ihren Familienstand nachweisen können. Oft entstehen dadurch Folgeprobleme, wie der folgende Fall zeigt.
Eine Bürgerin wandte sich an den Petitionsausschuss, da sie ihren Verlobten heiraten wollte, was aber mangels wichtiger Dokumente seit einiger Zeit nicht möglich war. Bei ihrem Verlobten handelte es sich um einen Flüchtling aus dem Iran, der mit seinem Reisepass als Identitätsnachweis eingereist war.
Bei seiner Einreise musste er bei einer Bundesbehörde seinen Pass abgeben. Als der Petent diesen zu einem späteren Zeitpunkt zurückverlangte, war der Pass nicht mehr auffindbar. Dadurch war eine Eheschließung zunächst nicht möglich.
Nach Intervention des Petitionsausschusses konnte die Ausländerbehörde durch Nachforschungen den Aufenthaltsort des Passes ermitteln. Der Pass liegt inzwischen vor, und die Identität ist geklärt. Die Eheschließung kann nun beim Standesamt stattfinden.