Bernd Petelkau
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Last Statements
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit einer Vielzahl von Veranstaltungen werden im nächsten Jahr die Geschichte jüdischen Lebens in Deutschland gewürdigt und die tiefe Verwurzelung in unserem Land aufgezeigt.
Nachweislich 1.700 Jahre bereichern jüdisches Leben und jüdische Kultur unsere Gesellschaft in vielfältigster Form. Sie sind über die Jahrhunderte zu einem integralen Bestandteil unserer Gesellschaft und unseres kulturellen Lebens geworden.
Begonnen hat diese Entwicklung in Deutschland im Rheinland. Im Edikt von Kaiser Konstantin, das sich heute in Obhut des Vatikans befindet, wird belegt, dass es bereits im Jahr 321 eine jüdische Gemeinde in Köln gegeben hat.
Heute, 1.700 Jahre später und 75 Jahre nach dem Ende der Schoah, wird jüdisches Leben in Deutschland wieder bedroht. Der Antisemitismus lebt in Deutschland genau wie in vielen anderen europäischen Ländern leider wieder auf.
Dem müssen und werden wir als demokratische Partei weiterhin entschieden entgegentreten. Der Schutz des vielfältigen jüdischen Lebens als einem selbstverständlichen Baustein unserer Gesellschaft hat für uns höchste Priorität und muss weiterhin unterstützt werden.
Deshalb begrüßen wir die Aktivitäten des Vereins „321–2021: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland e. V.“, der mit einem Themenjahr einerseits an
die Geschichte jüdischen Lebens in Deutschland erinnern und andererseits das aktuelle jüdische Leben in unserem Land einer breiten Öffentlichkeit nahebringen will.
Gerade diese positive Wahrnehmung führt zu Respekt und Anerkennung der vielfältigen Leistungen jüdischer Bürgerinnen und Bürger und ist damit ein wichtiger Baustein im Kampf gegen Antisemitismus und Rechtsextremismus in unserer Gesellschaft.
Mit unserem Antrag möchten wir die Landesregierung unter Federführung der Staatskanzlei bitten, die Aktivitäten von „321“ durch die Entwicklung und Förderung von Projekten in Nordrhein-Westfalen über einen Kooperationsvertrag zu unterstützen und damit das Festjahr 2021, soweit es das Pandemiegeschehen am Ende zulassen wird, angemessen zu begleiten. Mit unserem heutigen Haushaltsantrag haben wir das erforderliche Budget von 500.000 Euro für eine erfolgreiche Umsetzung geschaffen.
Abschließend möchte ich den Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen dafür danken, dass wir diesen Antrag der NRW-Koalition in einer gemeinsamen Form stellen konnten und damit die große Geschlossenheit unseres Hohen Hauses in dieser Frage fortsetzen können.
Für die kommenden Festtage und den bevorstehenden Jahreswechsel wünsche ich Ihnen alles Gute, vor allen Dingen Gesundheit. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben trotz der coronabedingten Probleme auch in diesem Jahr unser Ziel weiterverfolgt, im Haushalt des Jahres 2021 den Aufwuchs, den wir zu Beginn 2017 versprochen haben, umzusetzen.
Wir werden, wie es der vorgelegte Etat zeigt, einen weiteren Aufwuchs haben, sodass wir auch im Jahr 2021 einen neuen Rekordetat für das Land Nordrhein-Westfalen im Kulturbereich haben: 289 Millionen Euro sind über 80 Millionen Euro mehr, als wir bei der alten rot-grünen Regierung vorgefunden haben.
Das ist ein wichtiges Signal, denn wir alle hoffen, dass die Impfstoffe die entsprechenden Entlastungen bringen. Dann wollen wir natürlich im nächsten Jahr wieder zu einem Normalzustand im Kulturbereich zurückkommen.
Für die Unternehmen, die Vereine und die vielen Kulturschaffenden ist vor allen Dingen Planungssicherheit wichtig; das gilt für alle Teile der Kultur- und Kreativwirtschaft. Die haben wir zugesagt, und die wollen wir umsetzen.
Das Ziel, den Kulturetat von 2017 bis 2022 um 50 % zu steigern, ist wichtig; wir werden es in den nächsten zwei Jahren weiterverfolgen.
Wenn wir zurückblicken, ist gerade die Kulturbranche einer der am meisten von der Pandemie betroffenen Bereiche. Schließungen und Auftrittsverbote haben letztlich dazu geführt, dass wir sowohl die Infrastruktur als auch die Kulturschaffenden selbst in einen hohen Zustand der Bedrohung versetzt haben und viel persönliches Leid entstanden ist.
Nordrhein-Westfalen war das erste Land mit einem Direktprogramm – noch vor der Bundeshilfe –, um den Kulturschaffenden entsprechende Entlastung zu bringen. Auch das Stipendienprogramm – der Kollege vor mir sprach es gerade an – war ein wichtiger Beitrag, um dem Einzelnen in der Kulturbranche diese notwendige Sicherheit zu geben.
Wir wollen diese Sicherheit fortsetzen, aber wir wollen auch neue Akzente setzen. Kulturelle Bildung, die der Kollege angesprochen hat, hat in den letzten Jahren immer eine Rolle gespielt.
Für das Jahr 2021 ist vor allen Dingen eine Musikschuloffensive das Ziel. Der Zuwachs um 3 Millionen Euro gegenüber 2017 ist eine erste Verdopplung.
Eine weitere Erhöhung um 4 Millionen Euro ab 2022 soll mit den öffentlichen Musikschulen fest vereinbart werden.
Damit können – das ist dann wieder wichtig für die Struktur – nicht nur der Anteil der Festangestellten erhöht, sondern auch sinnvolle Weiterentwicklungen angestoßen werden wie im Bereich der Digitalisierung, aber auch der Talentförderung.
Die Förderung des Landes für kommunale Häuser wird weiter fortgesetzt; auch hier haben wir in den letzten Jahren deutliche Zuwächse gesehen. Die im Beitrag des Vorredners heraufbeschworene Gefahr, dass gerade die Kommunen in der Pandemie besonders betroffen wären, haben wir gestern mit dem Beschluss, bei der Hälfte der Gewerbesteuerausfälle in diesem Jahr zu entlasten, deutlich reduziert.
Wenn wir die Stärkungsinitiative in dieser Form beschließen – egal ob bei den Dritten Orten oder dem Stärkungspaket Kunst und Sammlungen –, haben wir weitere wichtige Bausteine, um den Kulturstandort Nordrhein-Westfalen entsprechend voranzubringen.
Wir haben nächstes Jahr ein besonderes Highlight: den 100. Geburtstag unseres NRW-Künstlers Josef Beuys. Der soll unterstützt werden und ist auch ein wichtiger Punkt für die Kulturlandschaft NordrheinWestfalens. Hierfür sollen entsprechende Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden.
Man kann sagen, dass wir mit vielen weiteren Initiativen auf einem sehr guten Weg sind. In manchen Bereichen wie im Bibliothekswesen würden wir uns wünschen, dass besonders bei den Gewerkschaften ein anderes Verständnis für die Öffnung an Sonntagen entstehen würde, denn wir wollen Dritte Orte unterstützen. Dazu gehört auch, dass diese Orte an Sonn- und Feiertagen zur Verfügung stehen.
Neben dem erfolgreichen Stipendienprogramm und den anderen Stützungsmaßnahmen muss all das sicherlich auch im nächsten Jahr Fortsetzung finden – genauso wie aus der Novemberhilfe jetzt schon eine Dezemberhilfe geworden ist.
Solange die Pandemie da ist, muss es unser aller Ziel sein, Infrastruktur im Kulturbereich, aber auch die Kulturschaffenden selber so zu schützen, dass wir insgesamt sagen können: NRW ist gut durch die Krise gekommen, und die Kultur wird in 2022 besser dastehen als zuvor. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns hier im Hohen Hause in den letzten Monaten gemeinsam dafür eingesetzt, dass wir Strukturen, die durch die Pandemie bedroht werden, und vor allem die Menschen, die dahinter stehen, gemeinsam unterstützen und damit diese Strukturen und auch Lebensmodelle für die Zeit nach der Pandemie bewahren. Das ist unser gemeinsames Ziel gewesen, das wir über vielfältige Wege erreicht haben.
Trotzdem sind wir immer noch in einer Phase, in der wir in vielen Bereichen – nicht nur in der Veranstaltungs- und Eventbranche, sondern gerade in der Kultur – nach wie vor eine Ausnahmesituation haben. Nicht nur Kinos, Theater, Konzerthäuser und Livespielstätten sind bedroht, sondern auch Kulturorte, an denen die einzelnen Künstlerinnen und Künstler auftreten, an denen Dinge passieren, die unser Leben Tag für Tag bereichern.
Ich möchte hier noch einmal auf den Stellenwert der Kultur in unserer Gesellschaft rekurrieren. Wir haben an anderer Stelle immer wieder klargemacht, dass Kultur ein wichtiger Kitt für unsere Gesellschaft ist.
Diesen Kitt gilt es zu bewahren und zukunftsfest zu machen.
Heute wurde von einigen Vorrednern gesagt, das Land hätte zu wenig getan. Das ist definitiv falsch. Im Kulturbereich ist nach der Sommerpause insbesondere mit dem Stipendienprogramm ein wichtiger Punkt gesetzt worden, um Menschen konkret zu helfen. Mit dem Kulturstärkungspaket haben wir mehr als 185 Millionen Euro investiert, um die Kulturstätten in Nordrhein-Westfalen, aber gerade auch die Selbstständigen im Kulturbereich zu unterstützen. Denn das erste Hilfspaket der Bundesregierung – das muss man im Nachgang einfach konstatieren – war grundsätzlich gut und in Ordnung, wies aber einige Konstruktionsfehler auf.
Wir können in der Tat – mein Vorredner hat es gesagt – gerade unserem Ministerpräsidenten und all den anderen Beteiligten auf Länderebene sehr dankbar sein, die sich gemeinsam dafür eingesetzt haben, dass das aktuelle Maßnahmenpaket auf Bundesebene zum ersten Mal anerkennt, dass auch SoloSelbstständige das Thema „Unternehmerlohn“ mitdenken können. Damit können nicht nur die normalen Betriebskosten abgesetzt werden, die bei vielen Solo-Selbstständigen gerade nicht der Hauptpunkt sind, wie beispielsweise im Einzelhandel, bei dem wir sehr häufig die Miete und Einstände als Kosten ausgeglichen haben.
Deshalb ist es wichtig, gerade die Solo-Selbstständigen in den nächsten Monaten ins Auge zu fassen. Mit der Novemberhilfe, mit der ein Durchbruch gelungen ist, haben wir einen ersten Ansatz.
Wir müssen uns gemeinsam mit der Landesregierung weiterhin dafür einsetzen, jetzt diese Chance zu nutzen, die Regelungen zu den Solo-Selbstständigen auch auf Bundesebene neu zu organisieren, auch wenn das Ende der Pandemie durch den Impfstoff, den wir jetzt alle vor Augen haben, im nächsten Jahr vielleicht erreicht werden kann.
Gleichzeitig bietet das die Chance, die wir im Kulturausschuss schon angesprochen haben, in Zukunft gemeinsam mit allen politischen Kräften dieses Hauses darüber nachzudenken, die Absicherung gerade von Künstlerinnen und Künstlern, aber auch anderen Solo-Selbstständigen neu zu regeln. Diese Diskussion werden wir führen müssen.
Ein wichtiger Baustein unseres Antrags ist die stärkere Verankerung des Unternehmerlohns. Gerade für die Kunst und die Kultur – das möchte ich besonders betonen und den Kollegen aus meiner Fraktion ergänzen – brauchen wir ein klares Bekenntnis, ein klares Signal. Deshalb bitte ich das Hohe Haus, auch im Sinne der Kultur, unserem Antrag zuzustimmen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist unbestritten, dass Amateurtheater ein wichtiger und integraler Baustein und Bestandteil der nordrhein-westfälischen Kulturlandschaft sind.
Sie bieten einerseits den Menschen Räume, sich aktiv mit Theaterkunst auseinanderzusetzen, sich künstlerisch auszudrücken und auszuprobieren sowie sich weiterzuentwickeln. Andererseits schaffen sie als besondere Form des Theaters in den Städten und Gemeinden ein zusätzliches Angebot für Kultur und Bildung.
Gerade im ländlichen Raum ist festzustellen, dass Amateurtheater eine kulturelle Grundversorgung übernehmen und damit den Gemeinden eine wichtige infrastrukturelle Aufgabe abnehmen.
Alle Sparten und Genres der darstellenden Künste – vom Schauspiel über den Tanz bis zum Musiktheater, Figurenspiel, Freilichttheater, zur Performance und zu vielem mehr – sind im nordrhein-westfälischen Amateurtheater vertreten. In den Bereichen der Kinder- und Jugendtheater, der Erwachsenen- und Seniorentheater sowie der Theatergruppen mit besonderen Aufgaben, wie Mundart und Sprache, sind die Amateurtheater von besonderer Bedeutung. Als Mehrgenerationenorte leisten sie darüber hinaus einen wertvollen Beitrag zu einer lebendigen Bürgergesellschaft.
Im Gegensatz zu dieser großen kulturellen Bedeutung steht die bisherige Förderung durch das Land. Der Amateurtheaterverband NRW erhält bisher eine Förderung von 6.000 Euro pro Jahr. Die von dem Verband veranstalteten Theatertage Europäischer Kulturen in Paderborn werden mit 12.000 Euro unterstützt.
Ein großes ungenutztes Potenzial liegt vor allem in der Jugend- und Nachwuchsarbeit. Diese könnte, beispielsweise mit zusätzlichen Fördermitteln, deutlich ausgeweitet werden.
Ein zusätzlicher Förderbedarf besteht auch bei den Freilichtbühnen in Nordrhein-Westfalen. Einerseits stellen auch sie einen wichtigen regionalen Kulturbaustein dar, andererseits sind sie besonders von der Pandemie betroffen. Auch wenn einzelne Bühnen wie die Dortmunder Naturbühne Hohensyburg, die Freilichtbühnen in Porta und Greven-Reckenfeld sowie das Gartentheater in Oberhausen noch Hoffnung haben, in der zweiten Jahreshälfte doch inszenieren zu können, so ist die Sommersaison 2020 weitestgehend verloren.
Zur Sicherung dieser wichtigen kulturellen Strukturen sollte das Kulturministerium auch in Zusammenarbeit mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, der bereits in diesem Jahr seine Förderung auf 175.000 Euro erhöht hat – an dieser Stelle muss ich unseren Antrag korrigieren –, ein Gesamtkonzept für eine ausgeweitete Förderung erarbeiten.
Meine Bitte um Zustimmung verbinde ich besten Wünschen für das kommende Pfingstfest. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu dieser fortgeschrittenen Stunde kann man schon sagen, dass die NRW-Koalition auch in diesem Jahr wieder mit Stolz feststellen kann, dass wir über den größten Kulturhaushalt in der Geschichte des Landes NordrheinWestfalen beraten. Das ist jetzt bereits das dritte Mal. Mit dem geplanten Zuwachs um 20 Millionen Euro in 2020 haben wir den Kulturhaushalt gegenüber dem Ansatz der Vorgängerregierung dann insgesamt bereits um 60 Millionen Euro gesteigert. Das ist ein wichtiger Baustein, um Kultur im Lande wieder sichtbar zu machen.
In den letzten beiden Jahren standen vor allem die Weiterentwicklung der Förderkonzepte für die kommunalen Theater und Orchester sowie die freie Szene und die Förderung von Kunst und Kultur im ländlichen Raum im Mittelpunkt der Stärkungsinitiativen. Diese wichtigen Bereiche werden auch im Haushalt 2020 fortgeschrieben. Weitere Bereiche werden zusätzlich einbezogen. Fortgeschrieben wird beispielsweise die Unterstützung der kommunalen Theater und Orchester, die in 2020 insgesamt 13 Millionen Euro von den 60 Millionen Euro Stärkungsmitteln bekommen werden. Ebenso werden die Mittel für die freie Szene um weitere 1,5 Millionen Euro ausgeweitet werden. Das Programm zur Entwicklung von „Dritten Orten“ war in 2019 so erfolgreich, dass es in 2020 um eine halbe Million Euro ausgeweitet wird.
Ich möchte jetzt an die Rede meines Vorredners anschließen. Wenn es um die Zukunft geht, ist es selbstverständlich, dass wir weitere Teile der Kultur diskutieren müssen und auch entsprechend weiterentwickeln. Uns unterscheidet von allen Vorgängerregierungen, dass wir Kultur eben nicht nur immer wieder von der politischen Seite diskutieren. Wir wollen auch vernünftige Förderkonzepte. Hier ist einer der Markenkerne der Landesregierung, dass wir das Ganze partizipativ gestalten. Das heißt, der Dialog zwischen den einzelnen Teilnehmern der Sparten ist genauso wichtig wie die politische Diskussion hier im Hohen Hause. Ich glaube, dass sich das auch sehen lassen kann.
In den letzten zwölf Monaten sind die Gespräche weiter vorangeschritten. Wir haben es im Kulturausschuss ja auch in vielen Fällen bereits diskutiert. Wenn ich mir anschaue, dass für das nächste Jahr mit dem Stärkungspaket „Kunst und Sammlungen“ insbesondere die Museen gestärkt werden, dann sind das wichtige weitere Bausteine, die notwendig sind.
Es geht nicht nur darum, Sammlungen neu zu präsentieren, neue Anschaffungen zu tätigen und den Museen damit die Möglichkeit zu geben, sich weiterzuentwickeln. Es betrifft auch das Thema „Forschung“. Es geht nicht nur um Provenienz-Forschung, sondern auch darum, dass man die teilweise in den Archivalien liegenden Sammlungen weitergehend untersucht und damit die Potenziale hebt. Das ist etwas, was sicherlich sehr wichtig ist. Hier gibt es weitere Ideen wie Forschungsvolontariate an Kunstmuseen in NRW. Das sind Programme, die bereits entwickelt sind. Ich glaube, dass das auch ein weiterer wichtiger Baustein ist.
Um die Kultur in NRW wieder richtig sichtbar zu machen, ist es vor allem das Thema „kulturelle Bildung“, das entsprechend weiter gefördert werden soll. Zu nennen sind hier insbesondere auch die Musikschulen. Hierfür stehen in 2020 anderthalb Millionen Euro zusätzlich bereit.
Hier geht es nicht nur um die Zahl der Festangestellten – das ist auch eine lang bestehende Forderung von ver.di, um die Kontinuität und damit auch die Qualität zu sichern –, sondern auch darum, weitere sinnvolle Weiterentwicklungen zu berücksichtigen und anzustoßen – egal ob es Themen wie Digitalisierung oder eine gezieltere Talentförderung sind.
Zum Abschluss noch der Hinweis auf einen weiteren wichtigen Glanzpunkt des Kulturjahres 2020: Das ist sicherlich das Beethoven-Jahr in Bonn, das mit 6 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt gefördert wird. Ich glaube, dass wir – nach dem glanzvollen Offenbach-Jahr, das sich jetzt dem Ende zuneigt – mit dem Beethoven-Jahr für die nationale und internationale Präsentation des Kulturstandorts Nordrhein-Westfalen einen ganz wichtigen Schritt nach vorne machen.
Wir haben – da möchte ich ebenfalls an der Rede des Vorredners anschließen – eine ganze Reihe von Themen, die noch abzuarbeiten sind, egal ob es um die Literatur, die noch besser als Sparte der Kunst herausgearbeitet werden kann, oder um Archive und Bibliotheken geht, wo wir regulatorisch bereits einige Verbesserungen beschlossen haben. Ich glaube, dass auch hier noch einiges zu tun ist.
Das gleiche gilt für die Themen „Digitalisierung“ oder „Musicboard NRW“, mit dem wir die zeitgenössische Musik weiter voranbringen müssen. Ebenso zu nennen wäre hier das Thema Entbürokratisierung.
Ich glaube, dass das Ministerium hier eine gute Vorlage geliefert hat. Für die Kulturpolitik in unserem Land ist das ein weiterer wichtiger Meilenstein. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung für diesen Haushaltsentwurf. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Entwurf des zweiten Kulturförderplans ist ein wunderbarer Beleg für die hervorragende Kulturpolitik der CDUgeführten NRW-Koalition. Denn in dieser Legislaturperiode wächst der Kulturetat – ich möchte an dieser Stelle noch einmal daran erinnern – jedes Jahr um 20 Millionen Euro. Das sind insgesamt 100 Millionen Euro für die Stärkungsinitiative Kultur.
Wichtig bei der Verteilung dieser zusätzlichen Finanzmittel ist, dass einerseits bedarfsorientiert gefördert wird und andererseits die Förderkriterien transparent und nachvollziehbar gestaltet werden. Dies benötigt Zeit, da die wichtigsten Protagonisten der einzelnen Förderbereiche natürlich in die Konzeptionierung einbezogen werden müssen. Im Bereich der Theater- und Orchesterförderung ist dies bereits wunderbar gelungen.
Bis zum Ende der Planungsperiode wächst dieser Bereich um 30 Millionen Euro an. Dies geschieht sowohl als institutionelle Förderung und als Basisförderung als auch als Förderung der Profilbildung. Gerade Letztere zeigt, dass es längst nicht mehr nur um den Erhalt kultureller Infrastruktur geht, sondern auch darum, den Kulturstandort Nordrhein-Westfalen qualitativ zu stärken.
Vorgenanntes gilt auch für die ausgeweitete Förderung der kommunalen Museen mit dem neu etablierten Förderkonzept „Dritte Orte“, das bis 2022 rund 10 Millionen Euro verausgaben wird.
Für die Bereiche, bei denen bisher noch keine Förderkonzepte entwickelt wurden, sind Globalmittel hinterlegt. Zu den noch offenen Themenfeldern gehören insbesondere Fragen der Digitalisierung, aber auch Themen wie das Musicboard NRW, das einen wichtigen Schub für den Themenbereich „zeitgenössische Musik“ bringen soll. Hier wird das Ministerium in bewährter Weise die Dinge vorantreiben.
Das gilt auch für andere Bereiche, die bisher in den Förderkonzepten noch nicht berücksichtigt wurden, auf die gleiche partizipative Art. An dieser Stelle möchte ich dem Ministerium ausdrücklich dafür danken, dass es hier keine Entscheidung vom grünen Tisch gegeben hat, sondern der Dialog mit den Playern in den jeweiligen Sparten intensiv geführt worden ist und viele Anregungen und viele Dinge, die aus der Basis der Kultur selbst herauskommen, berücksichtigt wurden.
Genau auf der Basis spartengerechter Förderkonzepte, die den Kulturstandort voranbringen, wird eine gute, nachhaltige Kulturpolitik gemacht. Daher empfehlen wir, das Einvernehmen mit dem vorgelegten Kulturförderplan herzustellen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als direkt gewählter Abgeordneter von Köln-Lindenthal, dem Wahlbezirk in Köln, in dem die Universität liegt, werde ich regelmäßig auf die schwierige Situation auf dem Kölner Wohnungsmarkt angesprochen.
Deshalb sage ich klar: Ja, in den Universitätsstädten besteht eine erhöhte Nachfrage insbesondere nach gebundenem und preisgedämpftem Wohnraum, die das momentan vorhandene Angebot deutlich übersteigt.
Ist dies eine Entwicklung, die über Nacht gekommen ist, liebe Kolleginnen und Kollegen? – Nein, es ist das Ergebnis einer über Jahre verfehlten Wohnungspolitik.
Und wer hat diese Fehler zu verantworten?
Es sind die Antragsteller unserer heutigen Aktuellen Stunde.
Es war die SPD-geführte Landesregierung, die von 2012 bis 2017 keinerlei nachhaltige Akzente für den Wohnungsbau in unserem Bundesland gesetzt hat. Das ist doch die Realität. Das ist die Wahrheit, und das muss man hier auch ansprechen.
Zehntausende von Wohnungen sind während dieser Zeit aus der Sozialbindung rausgefallen, und Sie haben nicht für Ersatz gesorgt.
Sie haben die Erschließung von Bauland durch eine überbordende Bürokratie nicht nur deutlich verteuert, sondern auch die Erschließungszeit deutlich verlängert. Gleiches gilt für die Baugenehmigungsprozesse. In regelmäßigen Abständen haben Sie immer mehr Bürokratie draufgesattelt.
In einigen Städten wie in Köln kommt noch hinzu, dass die damaligen SPD-geführten Stadtvorstände ebenfalls nichts unternommen haben, um Prozesse zu beschleunigen. Zu wenig Personal und veraltete Technik kombiniert mit antiquierten Prozessen – das ist Ihre Welt. Da kommen Sie her.
In Köln hat die schwarz-grüne Kooperation zusammen mit unserer Oberbürgermeisterin Henriette Reker diesem Trauerspiel ein Ende bereitet.
Wir haben eine Wohnungsbauoffensive gestartet, über die wir in den nächsten Jahren fast 30.000 neue Wohnungen schaffen werden. Zu nennen sind hier insbesondere unsere Großprojekte Deutzer Hafen, Mülheim-Süd, Rondorf Nord-West, Kreuzfeld und die Parkstadt Süd,
aber auch die 16.000 Einheiten aus dem Stadtentwicklungskonzept Wohnen, die wir in den letzten Jahren auf den Weg gebracht haben.
Hinzu kommen Stellenzusetzungen in den betroffenen Ämtern, mehr Geld für die Einbeziehung von externer Expertise, verschlankte Bearbeitungsprozesse und die vom Land – das ist an der Stelle auch besonders wichtig – eingeführte Förderung der elektronischen Bauakte.
Gerade Letzteres wird zu deutlichem Zeitgewinn fühlen, weil damit endlich die Parallelbearbeitung möglich ist und nicht mehr die sequenzielle stattfindet, die so viel Zeit kostet.
Wir haben in Köln das Kooperative Baulandmodell.
Man muss allerdings anerkennen, dass Sie da mitgestimmt haben. Wir haben dafür gesorgt, dass bei allen Bauprojekten ein Drittel, entsprechend dem sozialen Wohnungsbau, einbezogen wird.
Das sind konkrete Maßnahmen, um den Preisdruck aus dem Markt zu nehmen, und genau das kommt den Studierenden zugute.
Vielleicht kann der Herr Präsident netterweise für ein bisschen Ruhe sorgen,
damit auch die Seite der SPD in der Lage ist, die Realität anzuerkennen.
Wir tun in Köln eine ganze Menge,
und das ist in vielen anderen Kommunen genauso. Wir tun einiges, um der Zweckentfremdung entgegenzutreten.
All diese Themen tragen dazu bei, dass sich die Situation verbessert. Das ist ein Beispiel.
Jetzt kommen wir zur Landesebene.
Sie müssen schon anerkennen, dass Köln als größte Kommune in NRW und größte Universitätsstadt eine besondere Bedeutung für die Behandlung der Problematik hat. Genau das haben Sie vergessen, aber darauf komme ich gleich noch zu sprechen.
Auf der Landesebene hat die CDU-geführte Landesregierung im Jahr 2017 einen Neustart in der Bau- und Wohnungspolitik vollzogen.
Statt blumiger Sonntagsreden, die von Ihrer Seite so gerne kommen, hat unsere Landesregierung die Rahmenbedingungen für höhere Investitionen in studentisches Wohnen im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung bereits deutlich verbessert. Jedes Jahr stehen 50 Millionen Euro im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für die Schaffung studentischen Wohnens zur Verfügung. Über dieses
Geld können alle Studierendenwerke und privaten Investoren verfügen.
Damit kommen wir zu dem entscheidenden Unterschied. Der Kollege hat gerade das 40-Millionen-Paket für die Sanierung von ausgewählten Studierendenwohnungen angesprochen. Das haben Sie aber auf vier Studierendenwerke begrenzt, und Köln war gar nicht einbezogen.
Köln als größte Universitätsstadt war nicht dabei.
Es geht hier um die Sanierung des Bestandes. Das Programm haben wir fortgesetzt, und das ist auch gut so. Aber wir hören damit nicht auf. Auf der Landesebene ist ein weiterer wichtiger Baustein das vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung geschaffene Format des runden Tisches: studentisches Wohnen fördern, Grundstücke mobilisieren, Partnerschaften organisieren.
Das sind doch die Themen, die wichtig sind. Wir brauchen Bauland. Gerade in den großen Ballungszentren ist das ein knappes Gut. Es liegt ja nicht an der Geldversorgung. Wir haben private Investoren, wir stellen öffentliches Geld zur Verfügung. Das sind die vorhandenen Rahmenbedingungen.
Es fehlt in vielen Fällen an konkretem Bauland, und das gilt es zu mobilisieren: über landeseigene Grundstücke, über die regionale Einbindung. Wenn Sie immer an den kommunalen Grenzen anhalten, werden Sie das Problem nicht lösen. Wir versuchen, das in vielen Teilen Nordrhein-Westfalens umzusetzen.
Ich habe ein Kölner Beispiel gebracht, das sich auf viele Gemeinden und Universitätsstädte übertragen lässt.
Wenn Sie die größte Stadt Nordrhein-Westfalens jedes Mal ignorieren,
dann wissen Sie, warum die Situation der SPD in Köln so ist, wie sie aktuell ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie – und das ist die Wahrheit – haben jahrelang den Zug verpasst. Jetzt hat er Fahrt aufgenommen. Ich kann nur sagen: Weiter so! Die Landesregierung handelt hier richtig, und diesen Kurs sollten wir fortsetzen.
Sie haben es in diesem Jahr noch nicht einmal geschafft, einen vernünftigen Antrag auf die Reihe zu bringen.
Die NRW-Koalition hat zu Beginn des Jahres konkrete Forderungen gestellt. Sie wollen wieder nur darüber reden, ohne konkrete Vorschläge zu unterbreiten. Auch Ihr Kollege hat das heute Morgen nicht dargelegt.
Deshalb ganz klar: Weiter so! Wir wollen arbeiten. Wenn Sie das Thema verschlafen, ist das Ihr Problem. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wollen Bibliotheken als Begegnungsorte attraktiver machen. Das ist der Hintergrund unserer Gesetzesinitiative.
Mit dieser Initiative ermöglichen wir die Öffnung der öffentlichen Bibliotheken auch an Sonn- und Feiertagen. Bislang müssen Bibliotheken anders als andere kulturelle und freizeitliche Einrichtungen an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben. Mit dem Bibliotheksstärkungsgesetz kann jede Bibliothek selbst entscheiden, ob die Sonntagsöffnung für sie infrage kommt oder nicht.
Man könnte vermuten, dass Bibliotheken als physische Räume überflüssig werden, so die Befürchtung einiger Bibliotheksverbände und vieler Literaturliebhaber. Aber oder vielleicht auch gerade in Zeiten von Globalisierung und Digitalisierung möchten sich Menschen nach wie vor begegnen. Mit unserem Gesetzentwurf tragen wir diesem Bedürfnis Rechnung.
Es bleibt wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger in ihrem Lebensumfeld öffentlich zugängliche Orte für den Informationsaustausch, den Informationszugang, das Lernen, die Begegnung und den Austausch finden.
Auch – das ist sicherlich in unserem Hause besonders wichtig – die staatsbürgerliche Bildung und die demokratische Willensbildung und Teilhabe sind wichtige Aspekte, die zu berücksichtigen sind.
Dieser Ansatz der kulturellen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger muss insbesondere im ländlichen Raum gestärkt werden. Dort sind Bibliotheken soziale und generationenübergreifende Treffpunkte für die Menschen, quasi ein öffentliches Wohnzimmer.
Es muss den Menschen möglich sein, dieses Wohnzimmer gerade dann aufzusuchen, wenn sie familiär die Möglichkeit haben, dieses zu nutzen, und das sind in einer Arbeitsgesellschaft nun einmal besonders die Sonn- und Feiertage.
Diese Plätze der Begegnung, die neben der privaten Wohnung einerseits und der Schule und dem Arbeitsplatz andererseits auch als Dritte Orte bezeichnet werden, sind für eine Gesellschaft und das Zusammenleben der Menschen in ihren Städten und Gemeinden zentral.
Deshalb sind die Bibliotheken – es ist wichtig, das einmal zu betonen – viel mehr als Archive und staubige Lagerstätten, wie sie oft verschrien sind. Vielmehr laden sie Menschen ein, auf der Suche nach Information und Medien zu verweilen, sich vielfältig anregen zu lassen und einander zu begegnen.
Unsere Bibliotheken sind Treffpunkte für Jugendliche. Es werden Veranstaltungen für Familien mit Kindern und für ältere Menschen angeboten. Wo sonst trifft man sich niederschwellig und spontan, wenn nicht auf öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Einrichtungen, wie es die Bibliotheken, Museen und Volkshochschulen sind? Wir begrüßen und fördern diese wichtigen Erfahrungen nicht kommerzieller Geselligkeit und des sozialen Austauschs.
Neben ihrer Informationsfunktion haben öffentliche Bibliotheken aber auch einen Bildungsauftrag. Sie sind Bildungseinrichtungen der Leseförderung und Medienkompetenz. Sie wirken gesellschaftlich integrativ auch hinsichtlich der Besucherinnen und Besucher mit Migrationshintergrund. Das ist ein besonders wichtiger Aspekt.
Öffentliche Bibliotheken sind mit ihren Medienangeboten und Veranstaltungen vor allem aber auch Kulturorte. Es gibt Lesungen, Theater, Vorträge, Spielnachmittage. Kultur öffnet neue Horizonte. Kultur ist vielfach der Kitt unserer Gesellschaft. Deshalb müssen wir diese wichtigen Kulturorte, an denen sich Gesellschaft ihrer selbst bewusst wird, fördern.
Wir schaffen daher die Möglichkeit, neue Potenziale aufzuzeigen und die Vorteile für die Nutzerinnen und Nutzer offensichtlich zu machen, die innerhalb der Woche keine Zeit haben, diese Orte aufzusuchen.
Durch die Beschränkung auf sechs zusätzliche Stunden an einem Sonntag stellen wir sicher, dass auf die Sonntagsruhe nicht gänzlich verzichtet wird, dass weiterhin die Gelegenheit zum Besuch von Gottesdiensten und Ähnlichem besteht.
Mit unserem Bibliotheksstärkungsgesetz wollen wir einerseits Rechtssicherheit schaffen, andererseits aber auch neue Potenziale und neue Spielräume bieten.
Ich freue mich, dass wir in den bisherigen Beratungen – sowohl in der Sachverständigenanhörung als auch in der Beratung im Ausschuss – eine breite Zustimmung gefunden haben und möchte mich für die konstruktive Zusammenarbeit bei den anderen Fraktionen recht herzlich dafür bedanken, dass wir hier
gemeinsam ein wichtiges neues Projekt für den Kulturstandort Nordrhein-Westfalen auf den Weg bringen.
Wir fördern mit diesen und weiteren Orten des Austauschs und der kulturellen Bildung den gesamten Kulturstandort NRW. Deshalb freue ich mich, dass Sie heute zustimmen werden. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin Pfeiffer-Poensgen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach so einer wichtigen Sternstunde der Demokratie ist es natürlich schwer, jetzt wieder zum Tagesgeschäft überzugehen. Trotzdem möchte ich an dieser Stelle zunächst einmal betonen, dass durch den vorliegenden Antrag, den wir hier eingebracht haben, die Kultur in NordrheinWestfalen weiter vorankommen wird.
Nach den sehr guten personellen Neubesetzungen bei der Ruhrtriennale und der Kunststiftung NRW, zu denen ich Ihnen, Frau Ministerin, an dieser Stelle herzlich gratulieren möchte, bringen wir heute einen weiteren wichtigen Baustein unserer nordrhein-westfälischen Kulturpolitik auf den Weg: die Stärkung der Kunst- und Kulturmuseen.
Über 900 Museen mit den unterschiedlichsten Themenschwerpunkten zählt unser schönes Bundesland. Dazu gehören privat getragene Häuser ebenso wie die kommunal bzw. von den Landschaftsverbänden getragenen Einrichtungen.
Das Ziel der von der CDU geführten NRW-Koalition ist es, die Leistungsfähigkeit der Kunst- und Kulturmuseen auszubauen und diese punktgenau zu fördern.
Hierzu gehört insbesondere, die Museen durch Zuschüsse wieder stärker in die Lage zu versetzen, Sonderausstellungen zu zeigen sowie Ankäufe zu tätigen und damit bestehende Sammlungen zu stärken. Dies ist nicht nur gut für die Museen, sondern birgt auch Potenzial für die Künstlerinnen und Künstler, die hierdurch neue Chancen bekommen.
Neben diesem Punkt der Stärkung der Sammlungen sollen die Museen insbesondere im Bereich der wissenschaftlichen Sammlungsforschung gestärkt werden. Provenienzforschung ist dabei genauso wichtig wie das bessere Sichtbarmachen der Potenziale von Museen und einzelnen Sammlungen.
Als Fördermittel bieten sich hier nicht nur Stipendien für Kunsthistorikerinnen und Kunsthistoriker an, sondern auch vielfältige gemeinsame Projekte zwischen den Museen und zentralen Einrichtungen des Landes.
Darüber hinaus – das ist der dritte wichtige Punkt – ist die Digitalisierung in Museen sicherlich etwas,
was nicht nur bei der Präsentation von Sammlungen, sondern auch bei der wissenschaftlichen Aufarbeitung von Sammlungen von Museen im Netz in der Darstellung nach außen wichtig ist, und zwar nicht nur für die Historie und die Erforschung dieser Historie, sondern auch für das Erreichen weiterer Teile unserer Bevölkerung und auch von Menschen im In- und Ausland, die außerhalb von Nordrhein-Westfalen Interesse an nordrhein-westfälischen Museen haben.
Auf die weiteren Beratungen und die Darstellungen der Ministerialverwaltung im Ausschuss freue ich mich. Ich bitte um Ihre Zustimmung zu der Überweisung. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kultur in Nordrhein-Westfalen wieder sichtbar machen – das ist das Leitmotiv für alle unsere kulturpolitischen Aktivitäten.
Wir sind im Jahr 2017 mit der Schaffung eines eigenständigen Kulturministeriums und einem Koalitionsvertrag gestartet, der jährliche Etatzuwächse um 20 Millionen Euro für fünf Jahre festschreibt.
2018 haben wir nachhaltige und nachvollziehbare Förderkriterien etabliert, um die bestehende kulturelle Vielfalt zu sichern und sinnvoll weiterzuentwickeln.
2019 sind nicht nur die ersten Zusagen zur Förderung der künstlerischen Profilbildung erfolgt, sondern es ist auch das Konzept der Dritten Orte etabliert worden. Gerade Letzteres ist ein wichtiger Baustein zur Sicherung des Kulturangebots im ländlichen Raum.
All dies hat bereits dazu geführt, dass das Kulturland Nordrhein-Westfalen deutlich an Sichtbarkeit gewonnen hat. Doch dies ist noch nicht ausreichend. Eine nachhaltige Etablierung des Kulturlandes NordrheinWestfalen erfordert stabile rechtliche Rahmenbedingungen, die die Arbeit der Kulturschaffenden schützt, fördert und stärkt.
Derzeit sind in allen 16 Bundesländern die rechtlichen Rahmenbedingungen über verschiedene Vorschriften und Gesetze verstreut. Sie lassen mit Blick auf aktuelle Entwicklungen und gesellschaftliche Herausforderungen zumeist auch kein einheitliches Konzept erkennen. Einige Bereiche wie die der Musikschulen haben überdies keine oder nur lückenhafte gesetzliche Grundlagen. Dies müssen und werden wir ändern.
Deshalb werden wir mit unserem heutigen Antrag die Landesregierung beauftragen, Eckpunkte für ein Kulturgesetzbuch festzulegen, das als neuer Rahmen, als Mantel des Kulturrechts fungiert. Mit dem neu zu schaffenden Kulturgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen sollen bestehende Gesetze und Verordnungen in einem einheitlichen Gesetzeswerk übersichtlich zusammengefasst werden.
Eine solche bundesweit einmalige und beispiellose Zusammenfassung wird die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kultur in Nordrhein-Westfalen modernisieren und auf mehreren Ebenen verbessern:
Erstens. Wir passen das vorhandene Kulturrecht den modernen Gegebenheiten der Informationsgesellschaft an.
Zweitens. Klare Regelungen lassen Entscheidungen und Zuständigkeiten transparenter und nachvollziehbarer werden.
Drittens. Durch Klarheit und Straffung im Gesetzbuch wird die Suche nach abgelegenen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften entbehrlicher.
Viertens. Diese bundesweit bisher einmalige Kodifikation wertet die Kultur als politisches Handlungsfeld auf und stärkt zugleich die Rolle des Parlaments als Akteur in der nordrhein-westfälischen Kulturpolitik.
Rechtliche Vorgaben im Bereich von Kunst und Kultur sind kein Selbstzweck. Das Kulturgesetzbuch soll durch eine straffe, übersichtliche und maßvolle Normierung der immer weiter um sich greifenden Bürokratisierung in der Kulturverwaltung entgegenwirken.
Um nicht missverstanden zu werden: Die Freiheit der künstlerischen und kulturellen Betätigung genießt den Schutz der Verfassung. Inhaltliche Vorgaben für die Kulturschaffenden lehnen wir selbstverständlich ab. Das Kulturgesetzbuch schränkt nicht ein, sondern schützt, fördert und stärkt die Kulturschaffenden.
Der kulturelle Reichtum unseres Landes lebt auch und gerade vom ehrenamtlichen Engagement seiner Bürgerinnen und Bürger. Es soll auch Aufgabe des Kulturgesetzbuches sein, hierfür geeignete Rahmenbedingungen im ganzen Land zu schaffen unter Einbeziehung der Wertschätzung dieses unverzichtbaren Einsatzes der Bevölkerung.
Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen, und freue mich auf die weitere Beratung und den Austausch mit den Experten im Ausschuss, wo wir anschließend die nähere technische Ausgestaltung des Vorhabens konkretisieren können. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Nordrhein-Westfalen-Koalition ist vor anderthalb Jahren angetreten, Kultur in unserem schönen Bundesland wieder sichtbar zu machen. Bereits nach kurzer Zeit ist es uns mit der „Stärkungsinitiative Kultur“ gelungen, die sieben Jahre der rot-grünen Dürre im Kulturbereich erfolgreich zu beenden.
Wir haben nicht nur die kommunalen Institutionen, sondern gleichzeitig auch die Freie Szene gestärkt und damit die Basis für den dauerhaften Erhalt der vielfältigen und regional breit aufgestellten Kunst- und Kulturlandschaft in Nordrhein-Westfalen gelegt.
Mit dem Konzept der „Dritten Orte“ sichern wir besonders die Kulturlandschaft im ländlichen Raum, die genauso wichtig ist wie die urbane Kulturszene in den Metropolen und Städten.
Mit einem 5-Milliarden-Euro-Paket zum Ausbau des schnellen Glasfasernetzes hat die Landesregierung das Fundament für das Digitalhaus Nordrhein-Westfalen gelegt.
Mit unserem heutigen Antrag wollen wir dazu beitragen, dass die großen Chancen der Digitalisierung auch im nordrhein-westfälischen Kunst- und Kulturbereich noch besser genutzt werden können. Denn der Ausbau der Digitalisierung bietet den kulturellen Einrichtungen und den im Kulturbereich tätigen Menschen in unserem Land große Chancen und den Bür
gerinnen und Bürgern neue Formen, an diesen kulturellen Angeboten orts- und zeitunabhängig teilzuhaben.
In der Praxis gibt es bereits eine ganze Reihe von erfolgreichen Projekten, die die Chancen der Digitalisierung aufzeigen. Dies betrifft insbesondere neue Formen der Archivierung, neue Formen der Darstellung von Artefakten in Museen und Ausstellungen oder neue Produktionsformen in Theatern.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an das Theaterstück „Die Parallelwelt“. Hier passiert das Geschehen im Schauspiel Dortmund und am Berliner Ensemble parallel und ist an beiden Orten gleichzeitig zu sehen und zu hören. Das ist nur ein Beispiel für die vielen neuen Ideen, wie Digitalisierung ganz neue Chancen und Perspektiven im Kunst- und Kulturbereich ermöglicht.
Die NRW-Koalition möchte diese Entwicklung aktiv fördern und durch gezielte Maßnahmen dazu beitragen, dass unser Bundesland auch in diesem Bereich zur Avantgarde gehört.
In einem ersten Schritt wollen wir die „Stärkungsinitiative Kultur“ dazu nutzen, die Aktivitäten in drei Themenfeldern besonders zu fördern.
Erstens: die Weiterbildung und Qualifizierung von Kunst- und Kulturschaffenden im digitalen Bereich. Hier sollen vor allem die Kunst- und Musikhochschulen eine besondere Rolle übernehmen. Dazu gibt es bereits erste Maßnahmen, zum Beispiel die neue Förderstruktur Digitale Hochschule NRW. Ergänzt wird dies durch medienwerk.nrw, das bei der Entwicklung innovativer digitaler künstlerischer Formate eine wichtige Rolle spielen wird.
Zweitens: die Verbesserung der digitalen infrastrukturellen Ausstattung von Museen und Kultureinrichtungen. Bereits 2018 hat die Landesregierung einen Investitionsfonds zur Ertüchtigung der kulturellen Infrastruktur aufgelegt. Die hohe Nachfrage zeigt, dass eine Fortsetzung bzw. ein Ausbau dieser Maßnahmen genau der richtige Weg ist, um die Kultureinrichtungen bedarfsgerecht zu fördern.
Zudem können erfolgreiche Projekte der Landesinstitutionen, wie die Digitalstrategie der Kunstsammlung NRW, als Blaupause für andere Museen gelten. Ein Workshop unter Einbeziehung der Museumslandschaft des Landes wäre hilfreich, die Möglichkeiten der digitalen Transformation noch besser herauszuarbeiten und Best-Practice-Modelle zu entwickeln.
Drittens: ein erleichterter Zugang zum kulturellen Erbe NRWs für Wissenschaft, Forschung und die interessierte Öffentlichkeit. Dazu gehört die Fortsetzung der Digitalisierung von Beständen aus Bibliotheken und Archiven. Mit dem Pina Bausch Archiv und dem Digitalen Archiv NRW bestehen bereits hervorragende Beispiele für innovative Archivierungs
strategien und -plattformen. Darüber hinaus ermöglichen neue digitale Vermittlungsformate eine innovative und bessere kulturelle Teilhabe der gesamten Bevölkerung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich auf die weitere Fachdiskussion im Ausschuss und bin sicher, dass wir die Chancen der Digitalisierung im Kunst- und Kulturbereich NRW erfolgreich nutzen werden. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind im letzten Jahr angetreten, die Kultur in unserem Lande wieder sichtbar zu machen. Um eine kurze Replik auf meinen Vorredner zu geben: Das Beste am Tag kommt manchmal zum Schluss. Das gilt für die Kultur.
Wir haben damals argumentiert, dass die Gesellschaft nicht nur Arbeitsplätze, Wohnungen, Sicherheit, Bildung und Infrastruktur braucht, sondern dass die Kultur ein Kitt ist, der unsere Gesellschaft zusammenhält. Das ist etwas, was wir auf jeden Fall haben wollen.
Mit der Schaffung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft haben wir 2017 das Fundament für die Stärkung der Kunst- und Kulturlandschaft in Nordrhein-Westfalen geschaffen.
Wir haben den Haushaltsansatz im letzten Jahr für das Kapitel Kulturförderung um 20 Millionen Euro auf rund 225 Millionen Euro erhöht und die zusätzlichen Mittel vor allem in die Sicherung und den Ausbau der kommunalen Theater und Orchester investiert. Das war ein erster wichtiger Meilenstein, den wir versprochen haben und den wir auch gehalten haben.
Im Haushaltsentwurf 2019 steigern wir den Etatansatz noch einmal um weitere 20 Millionen Euro und erreichen mit 245 Millionen Euro einen neuen Rekordwert. Sie wissen auch, dass wir in den nächsten Jahren weiter zulegen werden.
Mit der „Stärkungsinitiative Kultur“ werden wir nicht nur die etablierten kommunalen Häuser und die freie Szene in Nordrhein-Westfalen unterstützen, sondern auch viele neue Akzente setzen. So wird der ländliche Raum durch die Fördermaßnahmen „Dritte Orte“ und „Regionale Kulturförderung“ unterstützt. Gerade dies ist ein wichtiger Baustein für den Erhalt und den Ausbau der kulturellen Vielfalt in unserem großen Bundesland.
Weitere Eckpunkte der erhöhten Landesförderung werden die Erhöhung des Ankaufsetats der Kunstsammlung und des Kunsthauses Nordrhein-Westfalen sowie die Fördermittel für die Anschaffung der kommunalen Museen sein. Anders als die rot-grüne Vorgängerregierung wollen wir Sammlungen nicht am internationalen Kunstmarkt verkaufen, sondern sinnvoll weiterentwickeln. Das muss man hier festhalten.
Ein weiterer kultureller Glanzpunkt im kommenden Jahr werden die vielen Veranstaltungen zum 200. Geburtstag von Jacques Offenbach sein. Der feierliche Auftakt war diese Woche im Kölner Rathaus. Er hat bereits gezeigt, dass es sich lohnt, diesen großen Künstler entsprechend zu würdigen. Das Land wird auf Initiative der Nordrhein-Westfalen-Koalition im nächsten Jahr diese Veranstaltungsreihe mit rund einer halbe Million Euro unterstützen. Das ist es auch wert. Es ist eine wunderbare Ouvertüre auch für das Beethoven-Jahr, das im Jahr danach folgt.
Die Kunst- und Kulturlandschaft Nordrhein-Westfalen soll aber nicht nur durch zusätzliche Finanzmittel gestärkt werden. Wir wollen auch die Verfahren, mit denen diese Mittel zur Verfügung gestellt werden, vereinfachen.
Da kommen wir zu dem Unterschied zur Vergangenheit. Wir als Politik wollen nicht Verwaltung spielen, sondern die Verwaltung beauftragen, nach den besten Wegen zu suchen. Diese besten Wege finden wir dann am besten, wenn wir die Leute im Finanzministerium, die dafür sorgen müssen, dass gegenüber dem Steuerzahler auch Rechenschaft abgelegt wird, zusammenbringen mit den Leuten, die diese Förderanträge stellen, und die wissen, was es gerade für kleinere Institutionen in der freien Szene bedeutet.
Wenn man mehr Zeit und mehr Geld investieren muss, um überhaupt eine Landesförderung zu erhalten, dann macht das keinen Sinn. Genau das wollen wir abstellen. Wir wollen hier Vereinfachungen. Es lohnt sich, den richtigen Weg herauszusuchen.
Es ist gut, dass die Kunst und die Kultur als Pilotbereiche fungieren. Ich glaube, dass wir im Sportbereich und in anderen Bereichen weitere Möglichkeiten haben, etwas zu machen.
Zum Etat des Einzelplanes 06 gehört auch die Landeszentrale für politische Bildung, die ebenfalls einen wichtigen Beitrag für unsere Demokratie leistet. Im Haushalt sind 17 Millionen Euro vorgesehen, das heißt rund 1 Million Euro mehr als im Vorjahr.
Die NRW-Koalition hat zudem den Ansatz für kulturbezogene Projekte und Projekte der historisch-politischen Bildung für Heimatvertriebene, Aussiedler und Spätaussiedler um rund 300.000 Euro erhöht. Wir wollen damit vor allem die jungen Menschen unterstützen, sich in die Bewahrung ihres kulturellen Erbes einzubringen und miteinander in den Dialog zu treten.
Wir bitten Sie um Unterstützung für unsere Anträge. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Beim Lesen des vorliegenden Antrags drängt sich sofort die Frage auf, ob dieses Papier die inoffizielle Eröffnung des SPD-Europawahlkampfs darstellt; denn nur so lässt es sich erklären, warum hier und heute ein so absolut überflüssiger und schlecht recherchierter Antrag im Plenum gestellt wird.
Hätte man den Antrag nämlich sauber recherchiert, hätte man sofort herausgefunden, dass die Kulturverwaltung unseres schönen Bundeslandes bereits sehr intensiv in die Diskussion um die überarbeitete europäische Kulturagenda eingebunden ist.
Gleiches gilt auch für die nationale Ebene. So hat sich beispielsweise der Bundesrat im Juli und im September dieses Jahres sehr intensiv mit den Ideen aus Brüssel auseinandergesetzt und zwei richtungsweisende Beschlüsse hierzu gefasst. Diesen beiden Beschlüssen hat Nordrhein-Westfalen im Bundesrat jeweils zugestimmt, und unsere Kulturverwaltung war auch aktiv in die Vorbereitungen eingebunden.
Dies war auch notwendig; denn aus Sicht der Kulturpolitik ist es zwar begrüßenswert, dass die europäische Initiative für Kunst und Kultur mit einer Erhöhung der Finanzmittel für das Programm Creative Europe einhergeht und die europäische Kulturförderung einen höheren Stellenwert bekommen soll. Kritisch zu sehen ist allerdings, dass die europäische Initiative Kultur und Kunst zunehmend zu einem Instrument für andere Politikbereiche entwickeln möchte.
Ja, Kunst und Kultur bilden zwar einen wichtigen Baustein für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft, aber dies darf nicht dazu führen, dass Kunst- und Kulturpolitik ausschließlich als Zweck zur Erreichung eines anderen Ziels betrachtet werden.
Gerade die von der Kommission unterbreiteten künftigen Schwerpunkte der europäischen Kulturförderung, nämlich die Fokussierung auf ökonomische, soziale und außenpolitische Aspekte, lässt befürchten, dass der innere Kern der Kultur künftig alleine eine untergeordnete Rolle spielen soll. Dies kann und darf nicht sein. Es muss auch künftig beispielsweise möglich sein, kulturelle Vielfalt und den interkulturellen Dialog per se zu fördern. Wenn wir dies aufgeben, dann geben wir unseren gemeinsamen überparteilichen Anspruch auf eine nachhaltige Kulturpolitik auf.
Es wundert mich sehr, dass die Kulturpolitiker der SPD diesem Antrag folgen. Oder mussten sie sich der Parteiräson unterordnen?
Wir als CDU-Fraktion lehnen diesen Antrag jedenfalls ab, weil er in weiten Teilen überflüssig und in einigen Teilen sogar fehlleitend ist. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kunststiftung NRW ist seit 1989 ein wertvoller Baustein in der Kulturförderung unseres Bundeslandes. Sie unterstützt Jahr für Jahr ca. 300 künstlerische Projekte in unserem Bundesland mit einem Gesamtvolumen von rund 9,5 Millionen €.
Dieses Geld wird, wie mein Vorredner bereits ausgeführt hat, durch den Landeshaushalt bereitgestellt und durch die Konzessionsabgaben des staatlichen Glücksspielanbieters WestLotto refinanziert.
Für die NRW-Koalition besteht überhaupt kein Zweifel daran, dass die Arbeit der Kunststiftung NRW im bisherigen Umfang fortgesetzt werden muss und auch fortgesetzt werden wird. Angesichts der stagnierenden Glücksspielerträge muss allerdings genau geprüft werden, in welchem Umfang eine Ausweitung von Aktivitäten dargestellt werden kann.
Die sozialdemokratisch geführte Vorgängerregierung hat – das gehört auch zur Beschreibung der Ausgangslage dazu – regelmäßig die Anpassung des Fördervolumens negiert und damit auf eine Ausweitung der Förderaktivitäten verzichtet. Dies soll uns aber nicht davon abhalten, es künftig anders zu machen.
Für eine adäquate Debatte über eine eventuelle Stärkung der Kunststiftung NRW ist es allerdings zunächst erforderlich, zu prüfen, inwieweit eine Skalierung des bisherigen Förderkonzepts Sinn macht oder ob es nicht sinnvoller ist, eine Fokussierung auf bestimmte Bereiche vorzunehmen. Dabei müsste aus unserer Sicht auch geprüft werden, ob nicht gemeinsame Förderprojekte zwischen der Stiftung und der Kulturverwaltung einen Mehrwert generieren.
Auch wenn die Entscheidung über eine mögliche Etaterhöhung erst im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2019 getroffen werden kann, bitte ich das Ministerium, die Antworten auf die gestellten Fragen zeitnah mit der Führung der Kunststiftung NRW abzustimmen und dann im Kulturausschuss vorzustellen. Denn diese Informationen sind wesentlich, wenn wir eine Ausweitung des Fördervolumens adäquat im Ausschuss diskutieren wollen.
Der Überweisung in den Ausschuss stimmen wir gerne zu. Wir freuen uns dort auf eine weitere konstruktive Debatte zur Stärkung der Kunst- und Kulturlandschaft in Nordrhein-Westfalen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In einer zunehmend individualisierten und digitalisierten Welt kommt der persönlichen Begegnung eine besondere Bedeutung zu. Denn nur sie eröffnet die Chance der direkten Kommunikation, des Austausches, des Miteinanders, des sozialen, ja des menschlichen Zusammenlebens.
Eine klassische analoge Form des persönlichen Austausches benötigt natürlich Räume, Orte außerhalb der eigenen Wohnung und des Arbeitsplatzes, an denen sich Menschen zusammenfinden, verweilen, miteinander kommunizieren. Seit alters her hat es diese Orte gegeben: die Agora im klassischen Griechenland, das römische Forum, die mittelalterlichen Marktplätze, das Wiener Kaffeehaus und vieles andere mehr.
Das Handelsmarketing hat dieses Bedürfnis der Menschen zur Kommunikation in den 80er-Jahren aufgegriffen und neue, erlebnisorientierte Räume wie zum Beispiel Einkaufszentren, Großbuchhandlungen und auch Eventstätten geschaffen. Im Vordergrund dieser kommerziellen Entwicklung stand aber die Schaffung von positiven Emotionen bei Kunden, um diese dann in eine Richtung zu lenken, die für den neuen Dritten Ort profitabel ist.
Mit unserem Antrag wollen wir definitiv nicht diesem kommerziellen Ansatz folgen, sondern dem ursprünglichen: Wir wollen „Dritte Orte“ als Räume der Begegnung, die Integration, Kreativität und das menschliche Zusammenleben fördern – ein Ansatz, der hervorragend zur Kultur passt, denn Kultur ist nicht das einzige, aber eines der wichtigsten Bindeglieder für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft.
Gerade im ländlichen Raum, in kleineren Städten und Gemeinden sind kulturelle Einrichtungen wie Bibliotheken, Museen oder Volkshochschulen bereits heute zentrale Orte der Begegnung und Kommunikation. Deshalb ist es empfehlenswert, die bereits bestehenden Einrichtungen zu Zentren der Kultur weiterzuentwickeln.
Es besteht die große Chance, diese „Dritten Orte“ dazu zu nutzen, die kulturellen Aktivitäten einer jeweiligen Umgebung zu bündeln und damit die kulturelle Infrastruktur insgesamt zu stärken. Damit können wir von Landesseite das gelingende Miteinander in den Kommunen stärken und somit auch den ländlichen Raum insgesamt.