Thomas Marquardt
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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ich dem Kollegen Kruse gerade zugehört habe, hatte ich den Eindruck, er wollte einen Grundkurs in Polizeistatistik geben.
Ich habe so ein bisschen die Konzentration auf die wesentlichen Dinge vermisst.
Meine Damen und Herren der CDU, noch im Dezember und auch heute haben wir bei einer der unzähligen Sondersitzungen im Innenausschuss über einen Ihrer Anträge gesprochen, der einen Bürokratieabbau der nordrhein-westfälischen Polizeiarbeit forderte. Es solle die Effizienz bei der Verbrechensbekämpfung verbessert werden.
Heute liegt uns die Antwort auf Ihre Große Anfrage mit kleinlichen Statistiken eben dieser effektiven Kriminalitätsbekämpfung durch die Polizei vor. Ich glaube, Ihre Anfrage mit einem aufgeblähten Fragenkatalog, der ziemlich kleinlich nach Statistiken fragt, hat nicht nur das Innenministerium, sondern auch die Polizeibehörden in der Fläche des Landes zu ebensolcher von Ihnen kritisierter Bürokratie gezwungen.
Das jetzt vorliegende Ergebnis ist eine Antwort, die 177 Seiten lang Statistiken aufzählt. Anstatt die Polizei in ihre Kernaufgabe zu drängen, wurden hier Arbeiten abgefordert, die einen unglaublich hohen bürokratischen Aufwand bedeutet haben. Welche Erwartungen haben Sie an ein solch bürokratisches Antragsprozedere? Welche Schlüsse wollen Sie daraus ziehen? Ohne Kriminalität zu verharmlosen – aber was bringen Ihnen Zahlen zu Strafanzeigen
ich zitiere – aus Obergruppendeliktskategorien, die seit Beginn der neuen Onlineanzeigeerstattung jährlich auf diesem Wege angezeigt wurden? Kleinlicher geht es wirklich nicht mehr.
Unser politisches Verständnis von Polizeiarbeit und deren Effizienz unterscheidet sich davon grundlegend und verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz.
Herr Kruse, Sie fragen nach Einstellungen bei der Polizei. Schauen Sie sich die Zahlen doch einmal genauer an! Wir stellen mittlerweile im Jahr 2.000 Anwärterinnen und Anwärter neu in den Polizeidienst ein. Als wir 2010 von Ihnen die Regierung übernommen haben, lagen die Einstellungen bei der Polizei bei knapp 1.000 Beamten. Das ist noch nicht einmal die Hälfte unserer heutigen Einstellungen.
Ihr Vorgehen kam einem gewollten und systematischen Ausbluten der nordrhein-westfälischen Polizei ziemlich gleich.
Mittlerweile erhöhen wir die Gesamtstärke der Polizei von aktuell 39.000 Polizistinnen und Polizisten auf zukünftig 41.000.
Sicher, wir arbeiten hier für die Zukunft, Herr Lürbke.
Das müssen Sie gerade sagen. Von Ihnen höre ich das nicht sehr gerne. Die FDP hat „Privat vor Staat“ propagiert und bei der Polizei eingespart.
Herr Kruse, Sie fragen nach der Ausstattung der Polizei. Wir haben auch in den letzten Jahren massiv in die Ausstattung der Polizei investiert. Wir haben die persönliche Ausstattung mit leichten Splitterschutzwesten, mit neuen Helmen verbessert. Wir haben in eine neue Fahrzeugflotte investiert. Wir haben den Digitalfunk eingeführt und verbessert. Und wir haben in die Polizeifliegerstaffel mit neuen Hubschraubern investiert. Ich glaube, das sind Erfolge, die Sie nicht kleinreden können.
Aber Sie verlangen nicht nur die einfachen Zahlen nach Personal und Ausstattung, die schon längst von der Landesregierung umgesetzt sind. Nein, die Landesregierung entwickelt auch umfassende Konzepte, um die Sicherheit in unserem Bundesland weiter zu erhöhen.
Das entscheidende Wort, Herr Kruse, ist Prävention statt der von Ihnen bevorzugten Law-and-Order-Politik:
Prävention wie die Landeskampagne „Wegweiser“, die gegen gewaltbereiten Salafismus arbeitet und hilft, den Einstieg junger Leute in diese Szene zu verhindern, oder die Kampagne „Kurve kriegen“, um jungen Menschen zu helfen, keine kriminelle Karriere einzuschlagen. Auch das Projekt „Riegel vor!“ verfolgt den präventiven Ansatz, dass Bürger und Polizei bei Wohnungseinbrüchen und ihrer Verhinderung enger zusammenarbeiten.
Seit Oktober gibt es in Nordrhein-Westfalen länderübergreifende Konzepte der Polizeien mit den Beneluxländern, mit Rheinland-Pfalz und mit Niedersachsen. Wissen Sie was, Herr Kruse? Diese präventiven Maßnahmen greifen. Sie helfen ganz effektiv, die Kriminalität in Nordrhein-Westfalen zu reduzieren.
Ja, genau so ist das. – Fast alle signifikanten Kriminalitätsstatistiken über schwere Delikte – wie Mord und Totschlag, körperliche Gewalt, Vergewaltigung – und über Jugendkriminalität bis hin zu Drogendelikten und kleineren Vergehen sind rückläufig. Das ist eine positive Entwicklung für Nordrhein-Westfalen und eine Bestätigung unserer gut aufgestellten und ausgestatteten Polizei in Nordrhein-Westfalen.
Ganz aktuell auch für Sie, liebe CDU, zur Einbruchstatistik: Auch die Anzahl der Einbrüche ist im vergangenen Jahr 2016 deutlich zurückgegangen, und die Aufklärungsquote ist gestiegen.
Das zeigt, dass die erhöhte Polizeipräsenz Wirkung zeigt.
Das Horrorszenario, das Sie immer von einer Polizei in Nordrhein-Westfalen zeichnen wollen, und der Untergang der inneren Sicherheit in Nordrhein-Westfalen, den Sie beschwören, treffen nicht im Ansatz zu.
Bitte.
Das muss man unterscheiden. Erst einmal: Wenn man mit den Kollegen vor Ort spricht – und das tue ich –, dann erfährt man, was vor Ort los ist. Aber wir haben in NordrheinWestfalen insgesamt auch Statistiken – die hier angeblich nicht vorhanden sind –, die ganz klar belegen, dass die Zahlen zurückgehen. Deshalb verstehe ich diesen Alarmismus nicht.
Ich verstehe nicht, warum hier versucht wird, ein Zerrbild zu zeichnen, dass die innere Sicherheit bei uns im Bundesland nicht mehr gewährleistet sei. Ich kann es einfach nicht nachvollziehen.
Abschließend möchte ich sagen: Große Anfragen wie die hier vorliegende bewirken eigentlich nur das genaue Gegenteil und halten das Ministerium und die Polizeibehörden im Land davon ab, ihre eigentliche Arbeit zu tun. Ich appelliere an Sie: Verunsichern Sie nicht, durch den Wahlkampf getrieben, die Bürgerinnen und Bürger in unserem Bundesland. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kameradinnen und Kameraden und Gäste auf der Zuschauertribüne! Heute würdigen wir als Landtag von Nordrhein-Westfalen die deutsche Bundeswehr für ihren unermüdlichen Einsatz für ein friedliches und vereintes Europa.
60 Jahre nach der Gründung sagen wir heute als Parlamentarierinnen und Parlamentarier ein Dankeschön an die vielen Soldatinnen und Soldaten und auch an die vielen Zivilangehörigen der Bundeswehr, die mit großem Einsatz ihren Dienst für die Bundesrepublik Deutschland und auch für das Land Nordrhein-Westfalen verrichten.
Bundespräsident Joachim Gauck hat während seiner Antrittsrede im Juni 2012 gesagt – ich zitiere –:
„Sie schützen und verteidigen das, was uns am wichtigsten ist, auch über die Grenzen unseres Landes hinaus: Freiheit und Sicherheit, Menschenwürde und das Recht jedes Einzelnen auf Unversehrtheit. Sie handeln dabei im Auftrag einer freiheitlichen Demokratie. Sie sind als ‚Staatsbürger in Uniform‘ Teil dieser Gesellschaft, Sie stehen mit Ihrem Dienst für diese Gesellschaft ein.“
Der Bundespräsident charakterisiert damit nach meiner Meinung sehr treffend, warum die Bundeswehr ein so wichtiger Teil unserer Gesellschaft ist und bleiben muss.
Mit dem heute hier zur Abstimmung stehenden Antrag zur Würdigung des Einsatzes der Bundeswehr für ein friedliches und vereintes Europa setzen wir als Landesparlament ein besonderes Zeichen.
Auch wenn die politische Zuständigkeit für die Bundeswehr vor allem beim Deutschen Bundestag liegt, ist die Bundeswehr doch ein Teil von uns allen in Nordrhein-Westfalen. Hier sind zahlreiche Institutionen beheimatet. Das Landeskommando NordrheinWestfalen mit Sitz in Düsseldorf, das Kommando Streitkräftebasis, das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen, die Flugbereitschaft oder auch das I. Deutsch-Niederländische Korps in meinem Wahlkreis in Münster – um nur einige zu nennen – sind wichtige Dienststellen der Bundeswehr, die hier in Nordrhein-Westfalen beheimatet sind.
Eine Verbindung zwischen der Bundeswehr und dem Land Nordrhein-Westfalen ist daher auch und gerade in der aktuellen Zeit auf der parlamentarischen Ebene sehr wichtig. Ich freue mich, dass wir es in gemeinschaftlicher Zusammenarbeit mit der CDU, der FDP und der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen geschafft haben, einen fraktionsübergreifenden Antrag zur heutigen Beratung zu erarbeiten und die heutige parlamentarische Begegnung mit der Bundeswehr gemeinschaftlich ins Leben zu rufen. Dies zeigt, meine sehr verehrten Damen und Herren: Die Bundeswehr in Nordrhein-Westfalen hat den festen Rückhalt seines Landesparlaments.
Erst vor wenigen Wochen überreichte Ministerpräsidentin Hannelore Kraft in Münster das Fahnenband des Landes Nordrhein-Westfalen an das I. Deutsch-Niederländische Korps im Beisein des niederländischen Königs Willem-Alexander. Diese höchste Ehrung, die einem Militärverband in Nordrhein-West-falen überreicht werden kann, unterstreicht einmal mehr, wie wichtig die Arbeit unserer Streitkräfte für unser Land ist. Dafür möchte ich der Landesregierung danken.
Ein weiteres Zeichen für die Verbundenheit unseres Parlaments mit der Bundeswehr ist die Übernahme der Patenschaft für die Fregatte 125, die im Früh
jahr vom Stapel gelaufen ist. Heute sagen wir gemeinschaftlich Danke für staatsbürgerliches Handeln in Uniform im Auftrag der freiheitlichen Demokratie für unsere Gesellschaft.
Mit der heutigen Beschlussfassung dieses Antrags unterstreichen wir die starke Verbundenheit der Bundeswehr zu unserem Bundesland. Um diese Verbundenheit zu untermauern, findet im Anschluss an das heutige Plenum die parlamentarische Begegnung mit der Bundeswehr in der Bürgerhalle statt. Ich freue mich auf gute Gespräche und den Austausch mit Ihnen, liebe Abgeordnete und verehrte Soldatinnen und Soldaten.
Ich möchte aber auch der Landtagsverwaltung und dem Landeskommando NRW für ihre Arbeit danken. Sie haben in der Vorbereitung Großartiges geleistet.
Ich freue mich über die Zustimmung zu dem Antrag und auf die parlamentarische Begegnung. – In diesem Sinne: Glück auf!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Unwetter, das die Stadt Münster und die Stadt Greven am späten Abend des 28. Juli traf, war das schwerste in der Geschichte der beiden Städte: Zwischen 19 und 23 Uhr fiel die Rekordmenge von 296 l/m², die höchste jemals in Deutschland gemessene Regenmenge.
Der Gesamtschaden wird auf über 300 Millionen € taxiert, die Schäden an kommunalen Einrichtungen auf weit über 30 Millionen € in Münster und knapp 10 Millionen € in der Stadt Greven. Manches ist durch Elementarschadenversicherungen abgedeckt, vieles leider nicht. Viel schwerer als die Sachschäden, so dramatisch diese auch sind, wiegt jedoch der Verlust von zwei Menschenleben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte auch an dieser Stelle allen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Helfern von Feuerwehr, THW, Polizei, Rettungsdiensten, Abfallwirtschaftsbetrieben, den vielen Bürgerinnen und Bürgern danken, die ihren Nachbarn, Freunden und Familien, aber auch völlig fremden Menschen in den Tagen des Unwetters beim Kampf gegen die Wassermassen und bei der Beseitigung der Unwetterschäden geholfen haben.
Alleine in Münster waren mehr als 100 Kräfte des Technischen Hilfswerks und 3.500 Feuerwehrkräfte im Einsatz. Nahezu sämtliche Berufsfeuerwehren des Landes Nordrhein-Westfalen waren vor Ort. Das Unwetter hat uns im Münsterland gezeigt: Die
Katastrophenhilfe des Landes funktioniert hervorragend. Im Ernstfall können wir auf die Hilfe unserer Rettungskräfte bauen. Mein Dank gilt deshalb dem Innenministerium und seinen Mitarbeitern, aber auch den vielen hundert freiwilligen Helfern, die sich bei Facebook zur Initiative „Regen in Münster“ zusammengefunden haben. Ein ganz herzliches Dankeschön an diese ehrenamtlichen Helfer!
Liebe CDU-Fraktion, gestern hat Ihr Fraktionsvorsitzender so wie mein Vorredner auch bemängelt, dass die Landesregierung nicht vor Ort gewesen sei. Die Landesregierung war vor Ort! Wo aber waren Sie, Herr Laschet, wo war die Opposition? Außer meinem Vorredner habe ich von der Opposition niemanden vor Ort gesehen.
Die Minister Groschek, Jäger und Frau Schulze sowie unsere Ministerpräsidentin Hannelore Kraft waren anlässlich des Unwetters in Münster und haben im Gespräch mit den betroffenen Oberbürgermeistern der Städte Münster und Greven schnelle und unbürokratische Hilfe zugesagt, nach dem Motto: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit.
Das war eine wichtige Bemerkung. Dem Klimaschutzplan, der zurzeit in der Überarbeitung ist, wird gerade in Münster mit sehr viel Zuversicht entgegengesehen. Danke für diesen Hinweis.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es freut mich auch, dass zwischenzeitlich die Finanzämter der betroffenen Städte signalisiert haben, dass die Beseitigung der Unwetterschäden – natürlich abhängig von der Prüfung im Einzelfall – auch steuerlich geltend gemacht werden kann. Vielen Dank an die Finanzämter für diese zugesagte Hilfe.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, abschließend: Zusätzlich hätte ich mir auch noch Hilfe vom Bund er
wartet, und zwar nicht nur für den Regen in Münster, sondern auch für die von Ela betroffenen Kommunen. Es gibt einen Fluthilfefonds, von dem wir heute ziemlich sicher wissen, dass nicht das gesamte Geld gebraucht wird. Trotzdem lehnt Herr Schäuble mit Verweis auf die Regularien die Hilfe ab.
Wir sagen: Dann müssen die Regularien mit den anderen Bundesländern gemeinsam weiterentwickelt werden. NRW war solidarisch, als die anderen Länder mit den Fluten zu kämpfen hatten. Nun wünsche ich mir die gleiche Solidarität auch für Nordrhein-Westfalen. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir eine Vorabbemerkung. Dieser Antrag der Piraten gehört nicht in den Landtag von NordrheinWestfalen, sondern nach meiner Überzeugung in den Deutschen Bundestag. Herr Herrmann, Sie hatten es eingangs selbst erwähnt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, absolute Sicherheit kann und wird es in einem freien und demokratischen Rechtsstaat nicht geben. Die Freiheitsrechte unserer Bürgerinnen und Bürger sind
ein überragendes Verfassungsgut. Gleichzeitig sind wir Politikerinnen und Politiker gefordert, die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land bestmöglich vor Gewalt und vor Terror zu schützen. Auch dies ist ein Verfassungsgebot.
Der internationale Terrorismus ist laut dem aktuellen Bericht des Verfassungsschutzes die größte Bedrohung für unsere innere Sicherheit. Der Bericht verzeichnet ein islamistisches Gefährdungspotenzial von mehr als 40.000 Personen und stellt damit eine wachsende Personengruppe dar. Daneben gibt es auch eine Reihe von Einzelindikatoren, die auf ein wachsendes Gefahrenpotenzial hindeuten.
So verzeichnen unsere Sicherheitsbehörden steigende Ausreisezahlen von Kämpfern in das Bürgerkriegsland Syrien und Kämpfern, die teilweise von dorther in unser Land zurückkehren. Unabhängig davon, ob man diese Zahlen für zutreffend oder überzogen hält, denke ich, dass wir uns darin einig sind, dass Deutschland nach wie vor ein potenzielles Ziel des internationalen Terrorismus darstellt und wir die Bürgerinnen und Bürger vor diesen Gefahren schützen müssen.
Zum Schutz vor einschlägigen Gefahren wurde 2006 durch die damalige Koalition von CDU und SPD im Deutschen Bundestag die Einführung der sogenannten Antiterrordatei beschlossen. Hierdurch sollen Polizisten, Staatsanwaltschaften und Nachrichtendienste Zugang zu den gleichen ermittlungsrelevanten Daten für die Terrorabwehr erhalten. Das Bundesverfassungsgericht hat inzwischen ent
schieden, dass die entsprechenden gesetzlichen Regelungen im Grundsatz mit der Verfassung vereinbar sind. Gleichwohl hat es aber Nachbesserungen gefordert.
Die SPD-Landtagsfraktion vertritt die Auffassung, dass die Verfolgung des internationalen Terrorismus rechtsstaatlichen Grundsätzen folgen muss und die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts
vollumfänglich zu erfüllen sind. Das informationelle Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten muss und wird gewahrt bleiben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Innenausschuss des Bundestages wird es erst im September dieses Jahres eine öffentliche Anhörung zu den geplanten Änderungen an der Antiterrordatei geben. Ihr Antrag, liebe Piratenfraktion, kommt folglich viel zu früh. Wir können heute noch gar nicht sagen, in welcher Fassung der Gesetzentwurf den Bundesrat erreichen wird. Aus unserer Sicht besteht deshalb auch kein Anlass, den nordrhein
westfälischen Sicherheitsbehörden die Nutzung von Informationen aus der Antiterrordatei sowie die Speicherung von Informationen in der Antiterrordatei unter den genannten Voraussetzungen zu untersagen. Die Informationen können geeignet sein, Schaden für Leib und Leben unserer Bürgerinnen und Bürger abzuwenden.
Ich freue mich auf die Beratungen im Rechtsausschuss. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Videoüberwachung ist ein sensibles Thema. In der Regel werden Personen aufgenommen, die sich treu nach Recht
und Gesetz verhalten und nie etwas anderes im Sinn hatten. Für den seltenen Fall, dass Personen von dieser Regel abweichen, gibt es vereinzelt Videoüberwachung von öffentlichen und privaten Plätzen und Einrichtungen.
Bei jeder Art von Überwachung muss grundsätzlich der Schutz der Privat- und Intimsphäre der betroffenen Personen absoluten Vorrang haben. Die SPDLandtagsfraktion steht grundsätzlich für eine gewissenhafte Einhaltung der bestehenden datenschutzrechtlichen Vorschriften und Regelungen. Datenschutz hat eine überragende Bedeutung.
Gleichzeitig bekennen wir uns aber auch zur Videoüberwachung als notwendiges und effektives Mittel im Rechtsstaat. Sie dient der Prävention und Aufklärung von Straftaten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Piratenfraktion fordert im vorliegenden Antrag die Einführung eines öffentlichen Registers für Videoüberwachungskameras in Nordrhein-Westfalen, also quasi eine Überwachung von Überwachung.
Wir sehen die Einführung eines solchen Registers jedoch mit einiger Skepsis, und zwar aus folgenden Gründen:
Sowohl die öffentliche Hand als auch private Betreiber müssten einen enormen bürokratischen und finanziellen Aufwand betreiben,
um die entsprechenden Informationen bereitzustellen und zu überprüfen.
Es würde ein bürokratisches Monster geschaffen. Der Mehrwert eines solchen Überwachungsregisters ist ohnehin nicht ersichtlich. Schon heute begrenzen strenge bundes- und landesgesetzliche Vorschriften die Videoüberwachung.
Neben dem Prinzip der generellen Datensparsamkeit sind erstens eine regelmäßige Überprüfung der Zweckbindung der Maßnahme, zweitens eine Überprüfung der Erforderlichkeit sowie drittens eine Interessenabwägung zwischen den berechtigten Interessen der Betreiber und schutzwürdigen Interessen der Betroffenen vorgesehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Piratenfraktion, bei der Datenschutzaufsicht des Landes geht es meines Erachtens nicht darum, sämtliche Datenverarbeitungssysteme im Land zu überwachen. Es geht vielmehr darum, die Aufsicht im Einzelfall stichprobenartig oder anlassbezogen, nicht aber flä
chendeckend auszuüben. Hinweise auf möglichen Missbrauch können dem Landesdatenschutzbeauftragten und den zuständigen Ermittlungsbehörden jederzeit gemeldet werden.
Nein. Ich möchte erst zu Ende sprechen. – Gleichzeitig setzen wir auch auf die behördlichen und betrieblichen Datenschutzbeauftragten, die für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen vor Ort zuständig sind. Datenschutz muss in erster Linie dort vor Ort sichergestellt werden, wo die Daten auch gesammelt werden.
Darüber hinaus sieht Ihr Antrag vor, dass eine Überprüfung der Videoüberwachung durch die, wie Sie es nennen, interessierte und aktive Zivilgesellschaft erfolgen soll.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde, das geht zu weit. Ihr Transparenzgedanke ist zwar löblich, verkennt an dieser Stelle aber die Notwendigkeit von demokratischer Legitimation der überwachenden Stellen. Bei Kontrolle der Videoüberwachung geht es nicht alleine darum, diese nur infrage zu stellen. Ein verantwortlicher Datenschutz setzt sich auch mit den Motiven der datenverarbeitenden Stelle auseinander und berät, wie die Videoüberwachung gesetzeskonform ausgestaltet werden kann. Dies alles kann nur von einer demokratisch legitimierten Institution wie dem Landesdatenschutzbeauftragten gewährleistet werden und nicht von einer interessierten und aktiven Zivilgesellschaft, wie Sie es nennen.
Unsere Vorbehalte habe ich Ihnen genannt. Wir stimmen dennoch der Überweisung in den zuständigen Ausschuss zu. Ich freue mich auf die Diskussion mit Ihnen. – Danke schön.
Flächendeckend überwachen kann der Landesdatenschutzbeauftragte sicherlich nicht. Das hatte ich ja gesagt. Er kann aber stichprobenartig überprüfen und im Einzelfall, wenn es ihm zugetragen wird, Überprüfungen anordnen. Warum muss er denn flächendeckend im gesamten Land diese Datenschutzaufsicht generell übernehmen? Das ist überhaupt nicht machbar.
Ja. Ich habe meine Rede auch beendet. – Schönen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf den Tribünen! Mit dem Arabischen Frühling war die Hoffnung auf eine umfassende Demokratisierung der Staaten Nordafrikas und des Nahen Ostens verbunden.
Leider haben sich unsere Hoffnungen nicht erfüllt. In Syrien spielt sich derzeit vor unseren Augen eine humanitäre Katastrophe unvorstellbaren Ausmaßes ab, ohne dass dieses Drama in unseren Medien sonderlich präsent ist. Syrien steht vor den Trümmern der Reformbemühungen seiner Bevölkerung. Der Ruf nach mehr Demokratie und Freiheit endete in einem schrecklichen Bürgerkrieg. Das AssadRegime ist auch nach drei Jahren Bürgerkrieg immer noch an der Macht und wird weiterhin durch seine Verbündeten Russland und den Iran gestützt.
Die Lage im Land ist unübersichtlich. Nach Angaben der Vereinten Nationen sind bislang mehr als 110.000 Menschen ums Leben gekommen. Darüber hinaus gibt es Hunderttausende an Verletzten, Verwundeten und Vertriebenen.
Auch die Bundesrepublik Deutschland und deutsche Soldaten sind vom Bürgerkrieg in Syrien betroffen. Die Bundeswehr schützt derzeit im Rahmen der deutschen Bündnisverpflichtungen an der türkisch-syrischen Grenze den Luftraum unseres Bündnispartners Türkei.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Konflikt ist die Unterscheidung von Gut und Böse, auch auf der Seite der zumeist islamistischen Rebellen, nicht immer eindeutig. Das Leid der Zivilbevölkerung im Land ist unbeschreiblich. Alle Hoffnungen auf eine diplomatische Lösung haben sich bislang zerschlagen.
Krieg ist aber auch immer ein Versagen der Diplomatie. Die Hoffnung, dass die Syrien-Konferenz im kommenden Januar spürbare Erfolge bringt, muss deutlich gestärkt werden. Aus der Sicht der SPDLandtagsfraktion muss in den kommenden Wochen und Monaten die Hilfe für die syrischen Flüchtlinge deshalb forciert werden. Aber auch die kommende Bundesregierung ist aufgefordert, mehr Initiative zu ergreifen und sich stärker für eine friedliche, politische Lösung des Konfliktes einzusetzen.
Sie muss auch auf die waffenliefernden Staaten einwirken, um damit den Konflikt endlich einzudämmen. Mindestens 6 Millionen Menschen sind auf der Flucht vor Terror und Gewalt in ihrer Heimat. Alleine in der Türkei halten sich derzeit 600.000 syrische Flüchtlinge auf und davon 200.000 in den völlig überfüllten Flüchtlingscamps. Über 500.000 Syrierinnen und Syrer sind in das benachbarte Jordanien geflohen.
Im Libanon beträgt die Anzahl der Flüchtlinge nach inoffiziellen Schätzungen ca. 1,4 Millionen Menschen. Viele von ihnen finden keinen Platz in den Flüchtlingscamps und schlagen sich alleine durch. Diese Zahlen sind unvorstellbar. Hinter jeder Zahl verbirgt sich eine individuelle menschliche Tragödie.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies gibt einen Eindruck von den Dimensionen des Elends, das der Bürgerkrieg verursacht. Auch Europa und insbesondere Deutschland sind in der Pflicht, den Opfern von Terror und Gewalt zu helfen. Angesichts dessen hat sich die nordrhein-westfälische Landesregierung dazu entschieden, den Abschiebestopp für syrische Flüchtlinge zu verlängern.
Darüber hinaus wurde im Einvernehmen mit dem Bundesinnenminister beschlossen, über den NRWAnteil am Bundeskontingent hinaus weitere 1.000 Flüchtlinge aufzunehmen und damit die Aufnahmequote in Nordrhein-Westfalen nahezu zu verdoppeln. Das Land Nordrhein-Westfalen bemüht sich weiterhin intensiv darum, das Leid der Flüchtlinge zu lindern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die SPD
Landtagsfraktion würde es begrüßen, wenn die
Aufnahme weiterer Flüchtlinge aus dem Bürgerkriegsland Syrien möglich gemacht würde.
Wir möchten jedoch ein abgestimmtes Vorgehen unter den Bundesländern ermöglichen und sind deshalb dafür, den Innenministern der Bundesländer bei der anstehenden Konferenz die notwendige Zeit für ein koordiniertes Vorgehen zu geben.
Zeitnah werden wir daher dem Landtag einen Vorschlag unterbreiten, wie die Aufnahme weiterer syrischer Flüchtlinge ausgestaltet werden kann. Dies wird mit der gebotenen Eile, aber auch mit der notwendigen Sorgfalt geschehen.
Diese Vorgehensweise kommt schließlich und letztlich auch den betroffenen Menschen zugute. Wir lehnen aus diesem Grund den Antrag der Piraten zum gegenwärtigen Zeitpunkt ab. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuhörer auf den Tribünen! Der US-Amerikaner Edward Snowden hat in den vergangenen Tagen das Thema „Whistleblowing“ – zu Deutsch: Hinweisgeber – in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Er ist damit in ganz kurzer Zeit der berühmteste Whistleblower der Welt geworden. Die Aufdeckung des Abhörskandals wird in der erzürnten Öffentlichkeit mit allergrößter Aufmerksamkeit verfolgt.
Landtag
12.07.2013
Aber über diesen Skandal hinaus gibt es auch bei uns in Deutschland in der jüngsten Vergangenheit zahlreiche Fälle in vielen anderen Bereichen des öffentlichen Lebens, zum Beispiel bei Behörden, beim Gammelfleisch, beim BSE-Skandal oder beim Verbraucherschutz, bei denen Whistleblowing bzw. das Hinweisgeben eine zunehmend wichtigere Bedeutung gewonnen hat.
In Deutschland geschieht das Hinweisgeben bisher jedoch weitgehend im rechtsfreien Raum. Die Öffentlichkeit fordert deshalb zunehmend ein Gesetz, in dem Hinweisgeber Schutz vor Benachteiligung erhalten, in dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber Verhaltenssicherheit im zunehmenden Umfang von Whistleblowing bekommen.
Dem Beobachter stellen sich im genannten Fall Snowden zahlreiche grundsätzliche Fragen, die in einem Bundesgesetz beantwortet werden müssen. Hat jemand, der für sich erkennt, dass im Namen einer Behörde oder einer Institution Unrecht geschieht, die moralische Verpflichtung, sich der Öffentlichkeit anzuvertrauen? Oder wiegt die Pflicht zur internen Verschwiegenheit schwerer? Inwieweit kann eine Veröffentlichung von internen, geheimen und nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Informationen rechtmäßig sein? Dürfen hier persönliche Maßstäbe angelegt werden?
Für mich ist offenkundig, dass beim Hinweisgeben insgesamt häufig ein sehr schmaler Grat beschritten wird. Wo fängt Zivilcourage an? Wie lässt sich Zivilcourage von Denunziantentum abgrenzen? In Kenntnis dieser Fragestellungen hat sich die Bundesrepublik Deutschland, jedenfalls auf der Ebene der G20-Staaten, schon im Jahr 2010 verpflichtet, im öffentlichen und privaten Sektor einen gesetzlichen Schutz für Whistleblower einzuführen. Das sollte bis Ende 2012 geschehen sein. Bis jetzt ist jedoch noch nichts passiert. Die Bundesregierung ist untätig geblieben.
Deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion mit der Drucksache 17/8567 einen eigenen Gesetzentwurf zum Schutz von Hinweisgebern, Whistleblowern, im Bundestag eingebracht, der jedoch von CDU und FDP abgelehnt worden ist. Die SPD-Landtagsfraktion nimmt die heutige Debatte deshalb zum Anlass, die Bundesregierung aufzufordern, hier endlich im Sinne der im Jahr 2010 eingegangenen internationalen Verpflichtungen tätig zu werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eines muss uns dabei immer klar sein: Beim Whistleblowing befinden wir uns im Konflikt zwischen schützenswerten Informationen und der Verschwiegenheitspflicht der Arbeitnehmer auf der einen Seite und dem Aufdecken von Missständen auf der anderen Seite. Es ist auch klar, dass viele Missstände ohne die Aufdeckung durch couragierte Mitarbeiter im Verborgenen bleiben.
Wir müssen deshalb dahin kommen, dass niemand Repressalien befürchten muss, wenn er sich um die Aufdeckung von Missständen bemüht.
Der institutionelle Schutz von Whistleblowern darf aber nicht in ein Denunziantentum führen, indem ein Klima gefördert wird, in dem haltlose Beschuldigungen ausgesprochen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es macht aus Sicht der SPD-Fraktion grundsätzlich keinen Sinn, ein Gesetz auf Landesebene einzubringen und zu verabschieden, bevor nicht die bisher tatenlose Bundesregierung endlich ihre Hausaufgaben gemacht hat.
Wir werden jedenfalls in den zuständigen Ausschüssen intensiv beraten, welche Möglichkeiten der Unterstützung wir außerhalb der Gesetzgebung Whistleblowern zukommen lassen. Wir werden deshalb einer Überweisung in die Ausschüsse zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Golland, die Ausbildung der Jugendoffiziere läuft in Lehrgängen ab, die am Zentrum für Innere Führung stattfinden. Ich selbst bin dort einmal als nebenamtlicher Jugendoffizier ausgebildet worden und habe auch in verschiedenen Schulen Unterricht gehalten.
Ich habe eine Frage an Sie. Sie haben ja im Prinzip die Vergabe des Aachener Friedenspreises kritisiert. Wollen Sie Schulleitungen zukünftig in ihrer Eigenständigkeit beschneiden? Wollen Sie staatliche Vorgaben machen und den Schulen vorschreiben, wen sie einzuladen haben und wen nicht?
Ich glaube, das kann ja nicht Ihre Zielrichtung gewesen sein.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Außen- und Sicherheitspolitik gehören aus gutem Grund nicht zu den Ressorts einer Landesregierung –
ebenso wenig wie Rheinländer und Westfalen bisher als Seefahrernation auf den Weltmeeren nennenswerte Bedeutung erlangen konnten. Auch das Anlegen des Piratenschiffes in diesem Landtag hat
bisher nach meiner Auffassung noch keine maritimen Akzente setzen können.
Wenn wir heute über die Übernahme einer Patenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen für eine Fregatte der Bundesmarine sprechen, hat das natürlich dennoch seine Berechtigung. Um den Nichtmarinekundigen zu erklären, was eine Fregatte überhaupt ist, halte ich fest: Das ist ein Schiff, das etwa 150 m lang und 18 m breit ist. Es soll eine Besatzung von ca. 100 Personen aufnehmen. Die Fregatte ist das qualitativ und quantitativ anspruchsvollste Schiff der Bundeswehr.
Die Marine führt in den kommenden Jahren vier dieser Schiffe ein. Es handelt sich um den Fregattentyp 125. Sie sollen weltweit im Rahmen von Konfliktverhütung und Krisenbewältigung zum Einsatz kommen. Zwei dieser Schiffe, die „Baden-Württemberg“ und die „Nordrhein-Westfalen“, werden aktuell gebaut. Zwei weitere Schiffe sind derzeit noch in Planung.
Sofern Fregatten den Namen eines der Länder der Bundesrepublik Deutschland tragen, übernimmt dann das jeweilige Land die Patenschaft für dieses Schiff. Das hat eine lange Tradition.
Schon 1970 hatte Nordrhein-Westfalen auf Anregung des damaligen Bundesverteidigungsministers Helmut Schmidt die Patenschaft über den Zerstörer Mölders bis zu seiner Außerdienststellung im Jahre 2003 übernommen. Darüber hinaus bestehen aktuell zahlreiche Patenschaften nordrhein-westfälischer Kommunen, zum Beispiel Datteln, Herten und Siegburg, zu kleineren Schiffseinheiten.
Die SPD-Fraktion begrüßt grundsätzlich die Namensgebung der neuen Fregatte und sieht darin aber auch die Verpflichtung, sich um das Schiff und vor allen Dingen um die Besatzung, um die jungen Soldatinnen und Soldaten, im Rahmen einer Patenschaft zu kümmern.
Ich spreche heute als Angehöriger dieses Landtages als jemand zu Ihnen, der 36 Jahre lang der Bundeswehr in verschiedensten Führungs- und Stabsverwendungen angehört hat – vom jungen Zeitsoldaten im Jahre 1976 bis zum Kasernenkommandanten im Jahre 2012.
Aus meinem Auslandseinsatz weiß ich aus eigener Erfahrung, wie wichtig es gerade für junge Menschen ist, in der Öffentlichkeit wahrgenommen und durch die Gesellschaft auch anerkannt zu werden. Das vom damaligen Bundespräsidenten Horst Köhler diagnostizierte freundliche Desinteresse der überwiegenden Mehrheit unserer Gesellschaft an der Bundeswehr hat sich durch die Aussetzung der Wehrpflicht sicherlich nicht verbessert – im Gegenteil. Die Gefahr, dass sich die Gesellschaft nicht mehr mit ihren demokratisch legitimierten Streitkräf
ten identifiziert, ist sicherlich gewachsen. Das Ideal der inneren Führung und das Leitbild des Staatsbürgers in Uniform verwischen leider immer mehr.
Wie kann eine Patenschaft zukünftig mit Leben erfüllt werden? Bis zur Außerdienststellung der Mölders gab es zahlreiche Veranstaltungen und Besuche der häufig wechselnden Schiffsbesatzungen in Nordrhein-Westfalen, zum Beispiel im Braunkohlentagebau und bei Industriebetrieben. Es wurden Musicals und Karnevalsveranstaltungen, ebenso aber auch der Kölner Dom oder der Landtag von Nordrhein-Westfalen besucht.
Insgesamt begrüßt die SPD die Übernahme einer Patenschaft für die Fregatte „Nordrhein-Westfalen“. Auch die Landesregierung hat signalisiert, dass sie sich ihrer zukünftigen Verpflichtung und Verantwortung gegenüber dem neuen Patenschiff und seiner Besatzung durchaus bewusst ist. Sie wird diese Patenschaft ebenso intensiv pflegen, betreuen und begleiten, wie es während der Patenschaft für die Mölders schon der Fall gewesen ist.
Unterstützung und Verbindungen kann bei der Vielzahl der absehbaren Veranstaltungen und Programme ein Freundeskreis „Fregatte NRW e. V.“ bieten, der sich aktuell bereits in der Gründungsphase befindet. Ein solcher Freundeskreis sollte durch den Landtag NRW unterstützt und gefördert werden.
Da es gilt, noch zahlreiche Details zu klären, wie die Rahmenbedingungen der Arbeit des Freundeskreises, schlagen wir vor, den Antrag an den Hauptausschuss zu überweisen. Ich verlasse nun die Brücke. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Ahoi!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich dem Justizministerium und dem Minister für den vorgelegten Gesetzentwurf danken. Die Landesregierung zeigt darin auf, wie die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hier in Nordrhein-Westfalen rechtssicher umgesetzt werden können.
Bereits 2011 hatte die Konferenz der Justizminister Eckpunkte vorgelegt und die Bundesregierung aufgefordert, zügig gesetzliche Grundlagen zu beschließen. Weil sich die schwarz-gelbe Bundesregierung nicht einig war, wurde die Verabschiedung verzögert, sodass die Länder die Umsetzung nun im Eiltempo beschließen müssen.
Die Anregungen von Minister Kutschaty zur Regelung einer nachträglichen Verwahrung wurden leider nicht aufgegriffen. Deshalb kann Sicherheit derzeit nur durch aufwendige und kostenintensive polizeiliche Maßnahmen der Länder gewährleistet werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir behandeln heute einen Gesetzentwurf, der einen der stärksten Eingriffe in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zum Gegenstand hat. Es ist der Freiheitsentzug in seiner stärksten Ausprägung: die Sicherungsverwahrung von hoch gefährlichen und psychisch gestörten Straftätern.
Was bedeutet eigentlich Sicherungsverwahrung? Zur Erklärung für Nichtjuristen, von denen es hier im Landtag ja einige gibt: Sicherungsverwahrung erfolgt im Gegensatz zu Freiheitsstrafen, die bereits begangene Straftaten sanktionieren, zur Vorbeugung von Straftaten. Die Verurteilten haben in diesem Fall bereits Haftstrafen verbüßt. Von ihnen geht aber objektiv weiterhin eine Gefahr für die Gesellschaft aus, sodass sie zum Schutz der Allgemeinheit auch nach ihrer Haft weiter verwahrt werden müssen.
Die bestehenden Regelungen wurden mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 für verfassungswidrig erklärt. Dies macht es nun nötig, dass die Regelungen zur Sicherungsverwahrung bis zum 31. Mai 2013 neu getroffen werden.
Laut Bundesverfassungsgericht muss eine Neuregelung in erster Linie dem sogenannten Abstandsgebot Rechnung tragen. Standards für die Sicherungsverwahrung müssen sich deutlich von den Regelungen zum Strafvollzug unterscheiden.
Es soll vor allem die Behandlung der Untergebrachten im Vordergrund stehen. Therapeutische Maßnahmen sollen zukünftig bereits während der Zeit des Strafvollzuges und nicht erst mit Beginn der Sicherungsverwahrung einsetzen. Sämtliche Therapiemaßnahmen sollen auf jeden Untergebrachten individuell zugeschnitten werden. Es wird Behandlungsteams geben, die sich um die Therapie jedes einzelnen Untergebrachten kümmern werden.
Der freiheitsorientierte Vollzug soll den Untergebrachten ein annähernd alltagsnahes Leben ermöglichen, sofern dem keine Sicherheitsbelange entgegenstehen. Sie sollen sich selbst verpflegen und außerhalb der Nachtruhe auch frei in der Anstalt bewegen dürfen. Durch erhöhte Vergütung für geleistete Arbeit soll die Bereitschaft zur Kooperation erhöht werden. Der regelmäßige Kontakt nach außen soll gefördert werden.
Auch nach der Entlassung darf die Betreuung nicht abbrechen. Die Bemühungen um die Nachsorge müssen grundsätzlich intensiviert werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie von Minister Kutschaty erläutert, möchten wir, dass die Sicherungsverwahrten am Standort der Justizvollzugsanstalt Werl untergebracht werden. Die Planungen für den notwendigen Neubau sind schon weit vorangeschritten, die Hausaufgaben sind gemacht.
Ich will abschließend aber auch noch feststellen, dass die Umsetzung dieses Gesetzes Geld kosten wird. Neben der Finanzierung der Infrastruktur werden unter anderem auch Kosten für die Aus- und Weiterbildung des Fachpersonals anfallen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.