Rüdiger Weiß

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Last Statements

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Als die SPD, die CDU und Bündnis 90/Die Grünen im Juli 2011 einen Schulkonsens für NRW herstellten, geschah das mit der Überzeugung, etwas wirklich Gutes und Tragfähiges zu tun. Das oberste Gebot dabei war, die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt zu stellen. Gemeinsames Ziel der beteiligten Fraktionen war es auch, ein Schulsystem zu gewährleisten, das umfassend in den Bildungsgängen und regional ausgewogen hinsichtlich der Erreichbarkeit für die Schülerinnen und Schüler ist.
Die Sekundarschule als neue Regelschulform wurde im Schulgesetz verankert und gleichzeitig die Hauptschule als Schulform aus der Verfassung gestrichen.
Seit der Herstellung des Schulkonsenses hat es eine ungeheure Nachfrage nach Schulen gegeben, die das längere gemeinsame Lernen anbieten. Im Einzelnen bedeutet dies etwa die Gründung 117 neuer Sekundarschulen und 104 neuer Gesamtschulen sowie die Gründung von fünf PRIMUS-Schulen und acht Gemeinschaftsschulen. Die Anzahl der Kinder, die an diesen Schulen angemeldet werden, übersteigt die Anmeldungen an Haupt- und Realschulen bei Weitem. Die Tendenz ist auch weiter steigend.
Die Anzahl der Schulen für längeres gemeinsames Lernen hat sich damit mehr als verdoppelt. Das ist auch der Punkt. Schulentwicklung folgt damit punktgenau dem Bedarf und dem Wunsch der Eltern.
Sie, liebe FDP, haben sich damals dem Konsens versagt.
Vielleicht erklärt das ein wenig, warum Sie bestimmte positive Dinge, die seitdem geschehen sind, wie die gerade erwähnten Schulneugründungen, nicht wahrnehmen. Wir haben damit im Übrigen auch den Schulträgern die Möglichkeit gegeben, ihre Schulentwicklungspläne flexibler und damit letztlich sicherer
und valider zu gestalten. Die Sicherung eines wohnortnahen und qualitativ hochwertigen Schulangebots gelingt aber nicht nur durch Schulneugründungen, sondern auch durch eine Intensivierung von Teilstandorten.
Die mögliche Gefährdung aufgrund Nichterreichens der Fortführungsgrößen, die Sie ansprechen, beträgt beispielsweise für die Sekundarschulen über alle Bezirksregierungen hinweg etwa 10 %. Vielleicht hatten Sie das beim Verfassen Ihres Antrags im Auge. Natürlich – da will ich Ihnen Recht geben – muss unser aller Ziel sein, diese Quote nahe null zu bringen.
Jetzt kommt aber der springende Punkt: Sie wählen in Ihrem Antrag einen falschen Lösungsweg. Eine von Ihnen geforderte Bandbreiten- und Mindestgrößenanpassung würde sich auf alle Schulformen auswirken. In der Konsequenz bedeutet das, für jede Schule die Ressourcenfrage bezogen auf Personal und Raumangebot neu zu stellen. Sie selbst haben diese Konsequenz im Übrigen in Ihrem Antrag eingeräumt, indem Sie geschrieben haben, dass es auch um qualitative Aspekte und Ressourceneffizienz gehe. Genau das ist der Fall. Und genau das setzen wir im Schulkonsens um.
Viele Argumente Ihres Antrags werden von Ihnen selbst im Grunde schon relativiert – etwa rückläufige Schülerzahlen. Es gibt große regionale Unterschiede, vor allem zwischen Städten und dem ländlichen Raum und natürlich auch zwischen den einzelnen Schulformen. Das einfache Absenken der Fortführungsgrößen, wie von Ihnen vorgeschlagen, hilft da überhaupt nicht weiter. Auch Vergleiche mit anderen Bundesländern sind da nicht allzu hilfreich. Das ergibt sich oftmals durch andere Bevölkerungsgrößen und durch die entsprechend geringere Zahl weiterführender Schulen.
Liebe FDP, nicht die Absenkung der Fortführungsgrößen an weiterführenden Schulen ist das Allheilmittel für den Erhalt von Schulen und ihrer Qualität. Wenn wir dem so folgen würden, würde uns das eher weit hinter das zurückwerfen und das konterkarieren, was bisher mit dem Schulkonsens erreicht wurde. Den von Ihnen vorgeschlagenen Weg, für alle weiterführenden Schulen gleichberechtigt die Bandbreite und damit die Fortführungsgröße pro Zug abzusenken, werden wir deshalb nicht mitgehen.
Wir sind eher der Meinung, dass beispielsweise die Schaffung eines Sozialindexes für Schulen im ländlichen Raum zielführender ist. Dieser Weg ist für uns auf jeden Fall der bessere, weil er verlässlicher und zukunftsorientierter ist. Diesen Weg wollen wir beschreiten. Aus diesem Grund werden wir Ihren Antrag ablehnen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Piratenfraktion, ich kann gleich zu Beginn feststellen, dass Ihr Antrag eine Regelung in den Mittelpunkt stellt, die eigentlich längst entschieden, klar definiert und abschließend ausgearbeitet ist.
Eines vorweg: Kommerzielle Werbung – Herr Marsching, das haben Sie gesagt – wollen wir genauso wenig wie Sie. Das ist aber gar nicht der Punkt. Denn das Verbot von Werbung an Schulen ist nicht neu und im Übrigen auch eindeutig rechtlich geregelt: im Schulgesetz NRW in § 99 Abs. 2.
Sponsoring ist unter bestimmten Umständen – auch das haben Sie erwähnt – erlaubt. Diese liegen beispielsweise vor, wenn Leistungen von Sponsoren mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule vereinbar sind.
Sie fordern in dem ersten Punkt Ihres Antrags dazu auf – ich zitiere –, „die Schulen und die Öffentlichkeit über die bestehenden Regelungen zum Schulsponsoring wirksam zu informieren“. Das passiert doch schon längst.
Jetzt können Sie gleich anfangen, zu zählen, Herr Marsching. – Nummer 1: Der umfangreiche Leitfaden des Schulministeriums „Schulsponsoring heute“ klärt über Rechtsgrundlagen, Anwendungsbeispiele, Nutzen und Gefahren detailliert und praxisorientiert auf.
Nicht nur dieser Leitfaden, sondern auch Ausführungen im Amtlichen Schulblatt der jeweiligen Bezirksregierung geben den verantwortlichen Schulleiterinnen und Schulleitern genügend Wissen an die Hand, um im Zweifel angemessen entscheiden zu können.
Das tun die Schulleitungen im Übrigen nicht allein, sondern es liegt ein Beschluss der Schulkonferenz zugrunde, die ja zu einem Drittel aus Schülerinnen und Schülern – Betroffene –, Eltern – Betroffene – sowie Lehrerinnen und Lehrern – ebenfalls Betroffene – besteht. Sollten am Ende einer solchen Konferenz immer noch rechtliche Fragen bestehen, kann sich wiederum die Schulleitung jederzeit an die Schulaufsichtsbehörden wenden.
Sie fordern in dem zweiten Punkt weiterhin, „die Themen Werbeverbot und Schulsponsoring in den Angeboten der Schulleitungsqualifizierung zu verankern“. Auch diese Forderung wird schon lange erfüllt. Zur Schulleitungsqualifizierung gehören zwingend Kenntnisse des Schulgesetzes. Ich kenne durchaus Kolleginnen und Kollegen, die sich im Schulgesetz besser auskennen als mancher Jurist.
In dem dritten Punkt fordern Sie, „die bestehenden Regelungen zum Schulsponsoring … zu prüfen und diese gegebenenfalls … zu präzisieren“. – Genau dieser Prozess der Begleitung und der Beratung wird seitens der Bezirksregierungen und der Schulaufsicht fortlaufend aktualisiert und den neuen Entwicklungen angepasst.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal auf die Verantwortlichkeit der Schulleitungen zu sprechen kommen. Seit dem Jahr 2000 verfolgen wir in NRW den Grundsatz der selbstständigen und eigenverantwortlichen Schulen. Das bedeutet in der Konsequenz, auch Vertrauen in die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit der Schulleitungen zu haben.
Ich glaube nicht – und da spreche ich aus persönlicher Erfahrung als Schulleiter –, dass Entscheidungen für Sponsoring und Kooperation mit Unternehmen leichtfertig, unüberlegt und im Zweifel ohne Rücksprache mit irgendwem – meinetwegen auch der Schulaufsichtsbehörde – getroffen werden.
Meine Damen und Herren, wie läuft das in der Praxis ab? Ich bekomme als Schulleitung ein Angebot auf den Tisch und gehe zu meinem Vertreter bzw. meiner Vertreterin. Zwei Leute sind involviert. Danach gehe ich zum Lehrerrat. Wieder sind mehrere Personen involviert. Das Ganze wird dann in das Kollegium und anschließend in die Schulkonferenz getragen. Es sind also genügend Personen am Entscheidungsfindungsprozess beteiligt.
Wenn Sie auf den Fall – und das haben Sie getan – des Schreibwettbewerbs des großen Versandhändlers an Grundschulen bei uns anspielen: Hier ist die Haltung des NRW-Schulministeriums im Übrigen die gleiche wie die in Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Sie haben es gerade zitiert. Ich erspare mir das.
Sie fordern in dem vierten Punkt, „die Schulträger in die Lage zu versetzen, … dass die Schulen in Nordrhein-Westfalen auf Sponsoring verzichten können“. – Herr Marsching, Sie werden mit mir sicherlich darin übereinstimmen, dass Schulen Partnerschaften und Kooperationen mit außerschulischen Institutionen, Organisationen und Unternehmen benötigen und dass solche Kooperationen neue Perspektiven
ermöglichen können – etwa in gesellschaftlicher Hinsicht, aber vielleicht auch als Perspektive für die Arbeitswelt, in die die Schülerinnen und Schüler ja in absehbarer Zeit eintreten werden.
In meinem Wahlkreis, in meiner Heimatstadt gibt es ein großes Chemieunternehmen, das sich vermehrt um Schülerinnen und Schüler durch Kooperation bemüht. Manchmal erwächst daraus ein Studium der jungen Leute oder ein Ausbildungsplatz. Ich denke, das ist nicht das Schlechteste.
Ich komme zum Schluss. Ihr Antrag, auch wenn er vielleicht wohlwollend gemeint sein mag, erschließt sich uns in Bezug auf die praktische Anwendung nicht und hält der Realität an Schulen in NRW im Ganzen nicht stand. Nach der Überweisung werden wir uns im Schulausschuss sicherlich weiterhin damit beschäftigen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Es gibt heute wahrscheinlich im gesellschaftlichen, im privaten und im öffentlichen Leben keinen Bereich mehr, der nicht von Digitalisierung betroffen ist. Das gilt natürlich auch besonders für den Bereich Schule.
Die Zukunft des Lernens ist digital. Das wird nicht nur unser Bildungssystem, sondern auch unsere Gesellschaft grundlegend verändern. Mittel- bis langfristig wird bei der Entwicklung der Lehr- und Lernkonzepte ein Paradigmenwechsel notwendig
sein. Wir sind alle aufgefordert, diesen Wechsel sehr aufmerksam einzuleiten, zu begleiten und weiterzuentwickeln.
Zu glauben, dass die digitale Bildung gänzlich die analoge Bildung verdrängen wird, ist jedoch schlichtweg falsch. Es muss vielmehr darum gehen, beide Bereiche sinnvoll miteinander zu verbinden. Wir müssen die Schnittstellen erkennen, die den Prozess weiter voranbringen können.
Hinter allen Medienkonzepten muss auch ein didaktischer Mehrwert erkennbar sein. Allen Schülerinnen und Schülern ein Tablet auf den Tisch zu stellen, wird der Sache sicherlich nicht gerecht.
In der Tat belegen verschiedene Studien, dass Nordrhein-Westfalen in einigen Bereichen der digitalen Bildung nur einen guten Mittelfeldplatz belegt. Um aus einem guten Mittelfeldplatz etwas Besseres zu machen, bedarf es vielerlei Anstrengungen.
Anders als im FDP-Antrag suggeriert, wurden und werden jedoch Schritt für Schritt Initiativen und Projekte auf den Weg gebracht, die die Nutzung digitaler Medien im Schulalltag fördern. Im Folgenden möchte ich einige nennen:
Erstens. Die Kultusministerkonferenz hat eine Arbeitsgruppe zum Thema „digitale Bildung“ gegründet und sich intensiv damit auseinandergesetzt.
Zweitens. Der nächste Punkt, den ich nennen möchte, hängt damit eng zusammen. Von führenden Mitgliedern der Kultusministerkonferenz wurde digitale Bildung gar zum Schwerpunktthema erklärt.
Drittens. Die Landesregierung NRW hat den Dialogprozess „Lernen im Digitalen Wandel“ im Rahmen einer Onlineplattform gestartet.
Viertens. Es gibt in NRW mehr als 50 Kompetenzteams, die die Schulen mit Fortbildungs- und Beratungsangeboten in der Medienkompetenz unterstützen.
Fünftens. Das Land NRW hat sich mit den kommunalen Spitzenverbänden darauf geeinigt, den Lehrerinnen und Lehrern das Programm LOGINEO NRW zur Verfügung zu stellen, das Schulen praktische Lösungen im außerschulischen Lernen und im interaktiven Kommunikationsbereich ermöglicht.
Sechstens. Mit der Novellierung des Lehrerausbildungsgesetzes wollen wir eine verpflichtende Ausbildung der Lehrerschaft im digitalen Lernen und in der Medienkompetenz ermöglichen und festschreiben.
Ihr Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, weist in die richtige Richtung. Auch wir wollen digitale Bildung und Medienkompetenz in der Schule weiter stärken. Auch wir können uns bundesweite Bildungsstandards vorstellen. Wir können uns sogar ein Bund-Länder-Programm vorstellen.
Genau. Da gibt es ein dickes Brett. Dieses Brett heißt „Kooperationsverbot“. Vielleicht bohren wir alle gemeinsam noch ein bisschen weiter daran, um es dann durchzuhauen.
Eines muss abschließend allerdings klar sein: Digitalisierung in Schule kann nicht von heute auf morgen passieren. Es bedarf guter Projekte und noch besserer Planungen, weil es ein sehr langwieriger Prozess ist.
Einiges ist von uns in NRW schon auf den Weg gebracht worden. Ich habe das bereits erwähnt. Anderes muss und wird noch folgen.
Ich freue mich auf die abschließende Diskussion im Ausschuss und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Beginnen möchte ich mit einem Lob für die FDP. Sie hat durch ihren Antrag ein nicht unwichtiges Thema ins Gespräch gebracht. Das war es dann aber auch schon mit dem Schönreden zu diesem Antrag.
Er geht aus mehreren Gründen an der Sache vorbei. Zunächst einmal finde ich es bemerkenswert, mit welcher Rhetorik Sie in Ihrem Antrag zu Werke gehen: Überwachung der Zielvorgabe, Ergebnisse zentral erheben, unter Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise auswerten, Erfassung des Zugangs der Grundschulen in NRW zu Schwimmhallen.
Diese Wortwahl bei der angeblich so liberalen FDP zu lesen und zu hören, die sonst eher für den freien Markt, das freie Spiel der Kräfte und möglichst wenig Eingriffe des Staates in das Gemeinwesen ist, verwundert, und es passt auch nicht zusammen.
Sie lösen das im weiteren Verlauf nicht etwa auf, sondern Ihr eigenes Danebenstehen bei diesem Thema wird offensichtlich, wenn es plötzlich nach all den starr klingenden Worten heißt – ich zitiere –:
„Die Landesregierung wird aufgefordert, ein unbürokratisches Verfahren zur Sicherstellung der Erreichung der vom Land vorgegebenen Kompetenzen in Bezug auf die Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu entwickeln.“
Ja, was denn nun? Unbürokratisches Vorgehen oder Überwachung, wissenschaftliche Expertise, zentrale Erhebung?
Ihr Antrag, verehrte Damen und Herren von der FDP, ist erstens nicht klar. Zweitens – das werfe ich Ihnen vor – sind Sie nicht authentisch. Drittens ist er einfach schlecht gemacht.
Inhaltlich ist er ebenfalls überhaupt nicht zielführend, weil Sie Kompetenzbereiche und Ebenen vermischen oder vertauschen.
Es ist die alleinige Aufgabe des Landes, sich um die Bereitstellung des Lehrpersonals zu kümmern. Diese innere Schulangelegenheit ist klar geregelt und gelöst.
Sie aber beklagen die Situation vor Ort. Für die Schwimmbäder und damit für die Möglichkeit der Schülerinnen und Schüler, schwimmen zu lernen, wie es in den Lehrplänen ausgewiesen ist, für diese äußere Schulangelegenheit ist einzig und allein der Schulträger, also die jeweilige Kommune, zuständig und verantwortlich.
An dieser Stelle verwischen Sie die Zuständigkeitsbereiche komplett. Sie wollen – das vermittelt zumindest Ihr Antrag – dem Land mit Überwachung der Zielvorgaben, einer zentralen Erhebung und einer wissenschaftlichen Expertise eine Art Supervisorfunktion übertragen. Das geht an der Realität, sprich: an der Zuständigkeit, vorbei, und entlässt – wenn man das Ganze nämlich weiter denkt – die Kommunen aus ihrer Verantwortung. Sie konterkarieren mit Ihrem Antrag geradezu das Faktum der kommunalen Selbstbestimmung.
Der Entschließungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, der schon erwähnt worden ist, ist da wesentlich gründlicher, weil wir genauer hinschauen und darüber hinaus konkrete Empfehlungen auch und gerade für die Kommunen aufzeigen. Wir nehmen nämlich auf das noch viel zu selten genutzte Werkzeug „Interkommunale Zusammenarbeit“ Bezug. Hier könnten an vielen Orten noch richtige Schätze gehoben, sprich: wertvolle Zusammenarbeit angestoßen werden.
Das Land kann und will Hilfestellung geben. Abschnitt III Ziffer 2, 3 und 4 unseres Entschließungsantrags zeigen klare Handlungsempfehlungen auf. Wir weisen in unserem Entschließungsantrag weiterhin auf die bis zum jetzigen Zeitpunkt bereits erfolgten Bemühungen hin.
Beispiel „NRW kann schwimmen!“ In mehreren Tausend Kursangeboten konnten Kinder außerhalb der Schule das Schwimmen erlernen und haben dies bereits getan.
Die Übungsleiterpauschale, die wir für 2016 um 900.000 € auf 5,76 Millionen € angehoben haben, speist mit großer Wahrscheinlichkeit die Aufwendungen für viele Übungsstunden im Bereich „Schwimmenlernen“ und kommt daher auch der Schwimmausbildung zugute.
Unter der Berücksichtigung der jeweiligen Zuständigkeiten für innere und äußere Schulangelegenheiten haben wir im weiteren Zusammenspiel mit außerschulischen Partnern wie der DLRG, …
… dem Schwimmverband Nordrhein-Westfalen und der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen ein Bündel an Maßnahmen geschnürt, die deutlich effektiver sind als das unpassende Sammelsurium an Vorschlägen, die Sie unterbreiten. – Ich freue mich auf die abschließende
Diskussion im Ausschuss und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihr Antrag, meine Damen und Herren der FDP, für eine Stärkung der Realschulen in NRW zielt nicht nur inhaltlich an der Sache vorbei, sondern es hilft den Betroffenen in keiner Weise. Falsche Behauptungen bleiben falsche Behauptungen,
auch wenn sie gebetsmühlenartig vorgetragen werden. Sie werden deshalb dadurch nicht zur Wahrheit.
So behaupten Sie beispielsweise, dass die Landesregierung – ich zitiere – „Realschulen gezielt abwickeln möchte“. Sie wissen jedoch ganz genau, dass das blanker Unsinn ist. Weder die Landesregierung noch die sie unterstützenden Politikerinnen und Politiker lösen Schulen im Land auf. Es ist einzig und allein Aufgabe des Schulträgers, das zu tun. Der Schulträger löst diese Aufgabe unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und des konkreten Anmeldeverfahrens.
Wenn Sie Beispiele dafür nennen könnten, wo eine Bezirksregierung in ihrer Beratung gezielt einen Schulträger dazu gedrängt hat, eine Realschule unter Nichtbeachtung der eben angeführten Kriterien zu schließen, wie Sie es in Ihrem Antrag behaupten, wären wir schon einen Schritt weiter. Im Übrigen – das haben Sie dankenswerterweise erwähnt – steht im Schulkonsens sogar ausdrücklich, dass die Realschule als zukunftsfähige Schulform gewollt ist.
Worum geht es in Ihrem Antrag wirklich? Steht er nicht in einer Reihe mit anderen Anträgen wie dem Stärkungspakt Gymnasium oder dem Fach Wirtschaft an Realschulen? Es ist eine grundlegende Strategie der FDP erkennbar, sich, nachdem sie sich dem Schulkonsens verweigert hat, um vermeintlich vorhandene Schulprobleme zu kümmern.
Sie sprechen von einer Lehrerunterversorgung an den Realschulen in NRW. Das Gegenteil ist doch der Fall. Belastbare Zahlen, die vorliegen, beweisen das auch. Für das Schuljahr 2015/2016 wird eine Personalausstattungsquote von 102,7 % erwartet. Dies ist eine ebenso gute Quote wie an Gymnasien und Sekundarschulen und auch an Gesamtschulen.
Sie schreiben in Ihrem Antrag weiter – und haben das gerade auch ausgeführt – es gebe deutlichen und steigenden Unterrichtsausfall. Gibt es dazu vielleicht konkrete Zahlen?
Zum Vergleich: Wenn ich die Ausfallquote an Gesamtschulen oder an Hauptschulen nehme, liegt der Unterrichtsausfall mit 2,7 % deutlich darunter. Dass er immer noch zu hoch ist, können wir gerne konzedieren, aber es ist eben nicht so das Schreckgespenst, wie Sie es gerade hier an die Wand gemalt haben.
Ein weiteres Beispiel sind die Klassenstärken. Laut Schulkonsens sollte die Klassenstärke an Realschulen von 28 auf 26 Schülerinnen und Schüler gesenkt werden. Dieses Soll ist bereits im Jahr 2011 mit 26,1 Schülern erfüllt worden – Tendenz: weiter fallend. Demografiebedingt ist dies an allen anderen gängigen Schulformen ähnlich zu beobachten. Die avisierte Klassenstärke der Sekundarschule bewegt sich mit 25 Schülern in genau demselben Rahmen.
Im letzten Antrag, meine Damen und Herren, ist von – ich zitiere – „mutwilliger Täuschung der Schulministerin und der Landesregierung beim Aufzeigen der Anschlussperspektiven nach der Sek. I“ die Rede. Während die Sekundarschule am Ende auf jeden Fall das Etikett „Abitur“ stehen hätte, würden Realschulen bewusst davon ausgenommen bzw. es würde nicht kommuniziert. Das ist mehr als eine starke Behauptung; sie entbehrt jeder Realität.
Fakt ist, dass heute schon jeder Realschule freisteht, und das wissen Realschulen im Übrigen auch, mit anderen Schulen, die beispielsweise eine Oberstufe haben, eine Kooperation einzugehen. Glauben Sie wirklich, dass Eltern, die ihre Kinder an eine Realschule schicken, das nicht wüssten, was am Ende der Schullaufbahn ihrer Kinder steht?
Zur Frage des Ganztags: Sie behaupten in Ihrem Antrag, dass die Realschulen in ihrer Ganztagsausstattung systematisch gegenüber anderen Schulformen benachteiligt werden. Dazu kann ich Folgendes feststellen: Tatsächlich werden im Schuljahr 2014/2015 bereits 131 von 563 Realschulen im Ganztag betrieben. Jeder Antrag einer Realschule auf Umwandlung in den Ganztag wurde in den vergangenen Jahren von der Landesregierung bewilligt. Vor diesem Hintergrund von einer Benachteiligung zu reden, erschließt sich mir beim besten Willen nicht.
Sie deklarieren in Ihrem Antrag zudem die Realschule als großen Zuliefererbetrieb für Gymnasien und Gesamtschulen. Das entspricht nicht so ganz der Realität; denn laut Zahlen aus dem Schulministerium ist es ungefähr ein Viertel der Schülerinnen und Schüler der Realschulen, das in die Oberstufe geht.
Nehme ich die Zahlen der Bertelsmann Stiftung dazu, weil ich sage, die Zahlen der Landesregierung sind vielleicht in der Wolle gefärbt, dann komme ich auf keine anderen Zahlen. Es bleibt dabei, dass ungefähr ein Viertel der Schülerinnen und Schüler ihren Weg in der Schule fortführt.
Das bedeutet im Umkehrschluss: Zwei Drittel aller Schüler werden die Schullaufbahn nicht fortsetzen, sondern gehen in die Berufswelt oder in die Berufskollegs.
Ja, ich komme zum Schluss. – Das waren nur einige Beispiele, die Ihnen zeigen sollten, dass der vorliegende Antrag uns inhaltlich nicht weiterbringen wird. Wir stehen deshalb Ihrem Antrag ablehnend gegenüber, freuen uns aber dennoch nach der Überweisung in den Schulausschuss auf die weitere Beratung dort. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktionen, die den Schulkonsens erzielt haben – SPD, Grüne und CDU – legen heute einen Gesetzentwurf vor, der Berufskollegs weiterentwickelt und Änderungen schulgesetzlicher Vorschriften beinhaltet.
Die Tatsache allein, dass es den Beteiligten gelungen ist, für diesen Bereich weiter etwas Positives voranzubringen, zeigt erstens, wie wichtig uns das Thema ist, und zweitens, wie fruchtbar doch ein Miteinander sein kann.
Meine Damen und Herren, Sie kennen alle die Struck’sche Formel, wonach ein Gesetz niemals so aus dem Verfahren herauskommt, wie es hineingebracht worden ist. Ich bin beim 10. Schulrechtsänderungsgesetz jedoch sehr zuversichtlich, dass es auf große Zustimmung treffen wird.
Das Gesetz beinhaltet im Kern drei Aspekte.
Zum einen geht es um den Schulversuch PRIMUS. In diesem Versuch, der bisher erfolgreich an einer Schule in Minden angelaufen ist, werden die Schülerinnen und Schüler bis zur 10. Klasse gemeinsam beschult. In Zeiten sinkender Schülerzahlen wird durch das gemeinsame längere Lernen weiterhin ein wohnortnahes und differenziertes Schulangebot ermöglicht.
Mit dem Gesetz, das nun vorliegt, soll der Beantragungszeitraum für interessierte Schulen um ein weiteres Jahr bis zum Schuljahr 2015/2016 verlängert werden. 14 weitere Schulen könnten so in NRW noch gefördert werden.
Zum anderen geht es in dem Gesetz um die Stärkung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts in Bezug auf Abweisung auswärtiger Schülerinnen und Schüler. Im Schulrechtsänderungsgesetz wird Klarheit für die Betroffenen, die Schulträger sowie Schülerinnen und Schüler, geschaffen. Der Schul
träger, der hinterher auch die Kosten zu tragen hat, kann eindeutiger als bisher Externe abweisen, wenn die eigenen Schulen gefüllt sind. Das schafft deutlich mehr Transparenz und sorgt für mehr Rechtssicherheit.
Im Mittelpunkt des Gesetzes steht allerdings die Weiterentwicklung der Arbeit in unseren Berufskollegs. Es geht jedoch nicht nur um die bloße Weiterentwicklung der Arbeit, sondern auch um die Verbesserung der Situation von Jugendlichen in dieser Schulform. Denn in den nächsten zehn Jahren werden etwa 100.000 Schülerinnen und Schüler weniger in diesem System unterrichtet werden – Stichwort: Demografie. Würden wir nur die demografische Entwicklung berücksichtigen, würden wir lediglich äußere Faktoren bearbeiten. Das wäre für eine qualitative Weiterentwicklung dieser Schulform in der Tat viel zu wenig.
Viel wichtiger ist, unnötige Parallelstrukturen abzuschaffen. Beispielsweise wird das Berufsgrundschuljahr als eigenständige Form abgeschafft und in einen gestuften zweijährigen Bildungsgang überführt.
Auch die völlig unnötigen Warteschleifen, die nur verhindern, dass Jugendliche in eine Berufsausbildung gelangen, werden deutlich minimiert. Wir wollen nicht die Statistiker zufriedenstellen, die scheinbar nachweisen können, dass das System funktioniert, wenn die Warteschleifen ordnungsgemäß ablaufen. Wir wollen, dass die jungen Menschen möglichst rasch von der Schule in den Beruf gelangen.
Aus Sicht der Berufskollegs wird durch das Gesetz eine spürbare Flexibilisierung der Arbeit durch fach- und jahrgangsübergreifende Kurse erzielt. Als Ergebnis wird dabei – da sind wir uns sicher – eine deutlich bessere Durchlässigkeit im System erzeugt.
All diese gebündelten Maßnahmen erhöhen die Chancen der Jugendlichen auf das angestrebte Berufsleben in einem guten Maße.
Meine Damen und Herren, ich freue mich auf die Diskussion im Schulausschuss und wünsche mir, dass diejenigen, die jetzt noch nicht von der Qualität des 10. Schulrechtsänderungsgesetzes überzeugt sind, dann an unserer Seite sind. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der „Schulkonsens wirkt“, so lautet die Überschrift des Antrags von Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Ich glaube, nach nunmehr fast genau zwei Jahren kann man an vielen Stellen sehen, dass genau das zutrifft.
Ich möchte an drei Punkten deutlich machen, warum wir der Meinung sind, dass dieser Schulkonsens schon wirkt.
Erstens. Es geht um das längere gemeinsame Lernen. Zusammen haben wir es geschafft, die Hauptschulgarantie aus der Landesverfassung herauszunehmen. Im ersten Aufschlag sind 42 Sekundarschulen gegründet worden, 39 kommen im nächsten Schuljahr dazu, macht in Summe 81. Das bedeutet, dass das längere gemeinsame Lernen, das, was wir uns in diesem Schulkonsens auf die Fahnen geschrieben haben, jetzt wirklich zum Tragen kommt. Auch das, was uns die PISA-Studie an Kritik vorhält, dass nämlich längeres gemeinsames Lernen vorenthalten wird, Bildungsgänge verschlossen sind, wird dadurch positiv beeinflusst.
Zweitens. Wir haben es in diesem Schulkonsens geschafft, dass das Schulsystem durchlässiger wird. Dadurch, dass die Organisationsformen in der Hauptsache integriert sind, ist es möglich, gymnasiale Standards in die Sekundarschule zu bringen und für mehr Durchlässigkeit im System zu sorgen.
Der dritte Eckpunkt – einer unter mehreren – ist, dass wir ein wohnungsnahes Schulangebot schaffen, und zwar dadurch, dass den Kommunen, den
Schulträgern, die Möglichkeit gegeben ist, in ihren Städten, in den Kommunen, die Schulen zusammenfassen bzw. Sekundarschulen zu gründen.
Meine Damen und Herren, es geht in diesem ersten Aufschlag auch darum, denjenigen Dank zu sagen, die die Rahmenbedingungen, die die Politik geschaffen hat, umgesetzt haben.
Das sind in erster Linie die Lehrerinnen und Lehrer und natürlich auch die betroffenen Kommunen. Die Kommunen haben sehr weit- und umsichtig gehandelt und haben das Ganze verwirklicht.
Unterm Strich kann man feststellen – das sollte man nicht vergessen, weil es eigentlich das Wichtigste ist –, dass die Kinder bei all diesen Maßnahmen die Gewinner sind.
Die Erfolge, die erzielt worden sind, sind nicht gefühlte Erfolge, sondern echte. Ich möchte nicht an dieser Stelle Konfetti regnen lassen und Freudenfeuer entzünden; denn es ist noch zu viel auf den Weg zu bringen. Ich möchte aber schon darauf hinweisen, dass wir den Schulkonsens – die CDU ist ja wohl mit im Boot; deswegen verstehe ich nicht, warum an der einen oder anderen Stelle mit dem Kopf geschüttelt wird, anstatt bejahend zu nicken – hinbekommen haben.
Es ist aber noch eine ganze Menge zu tun; das will ich nicht verschweigen. Deswegen soll die Landesregierung aufgefordert werden, einen Bericht vorzulegen, in dem es unter anderem um Folgendes geht:
Wie sieht es im Vergleich zwischen ländlichem Raum und städtischem Raum aus? Was ist da noch zu tun? Wie sieht es mit den wohnortnahen Schulangeboten ganz präzise aus? Wie sind die Gelingensbedingungen vor Ort tatsächlich? Und welche Probleme gibt es immer noch – so muss man sagen – bei der interkommunalen Abstimmung vor Ort?
Vieles, meine Damen und Herren, ist auf den Weg gebracht – das sagte ich bereits –, einiges ist noch zu tun. Als vor zwei Jahren der Schulkonsens geschlossen wurde, haben viele gesagt, das sei ein Schulfrieden. Dieser Ausdruck hat mir besser gefallen, weil er darauf hindeutet, was hier vorher passiert ist. Da ist nicht nur gerungen, sondern geradezu auch gekämpft worden. Aber wir haben es hinbekommen.
Deshalb die Bitte meiner Fraktion an Sie, liebe CDU: Sie haben den Schulkonsens mit initiiert, Sie haben ihn bis jetzt mitgetragen. Es wäre schön, es wäre ratsam, es wäre gut, wenn Sie diesen Antrag auch unterstützen würden. Bislang fehlt Ihr Name auf dem Antrag. Sie haben keine Rückmeldung gegeben. Das ist schade. Aber wir haben die Hoffnung, dass gleich in Ihrem Wortbeitrag ein positives Signal kommt. Wir sollten den Schulkonsens weiter tragen. Er ist es allemal wert. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen. Im Jahr 2007 stand die damalige schwarz-gelbe Landesregierung hier in NRW vor dem Problem, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgelöster oder aufzulösender Landesbehörden anderswo unterzubringen. Sie haben – wenn man das resümiert – also an der einen Stelle Personal weggenommen, um es an anderer Stelle wieder unterzubringen. Umgesetzt wurde das Ganze damals durch den Start eines Pilotprojektes namens „Schulverwaltungsassistenz“. Es ist übrigens bis heute ein Pilotprojekt geblieben, meine Damen und Herren.
347 Personen sind bis jetzt in diesem Bereich in Schulen tätig. Ihre Besoldung reicht von der Besoldungsgruppe A6 bis zur Besoldungsgruppe A13. A13 ist immerhin die Besoldung eines Studienrates. Diese Stellen werden auf den jeweiligen Stellenbedarf der Schulen in Höhe eines Drittels einer Leh
rerstelle angerechnet. Hierfür werden ebenfalls auch die Anrechnungsstunden für die Schulleiterpauschale und die Stunden genommen, die in der Regel dem Kollegium zur Erledigung bestimmter Aufgaben zur Verfügung stehen.
Das Projekt ist im März 2011 im Auftrag des inzwischen aufgelösten Landesamtes für Personaleinsatzmanagement evaluiert worden – zum Teil mit sehr, sehr differenzierten Ergebnissen, die in Ihrer Vorlage keine Beachtung finden. Fragen der Zufriedenheit nicht nur der Assistentinnen und Assistenten, sondern auch des Kollegiums werden von Ihnen nicht behandelt. Der zum Teil sehr diffuse Aufgabenbereich der Assistentinnen und Assistenten wird ebenso wenig erwähnt wie die Tatsache, dass bis zum heutigen Tag die Arbeitsplatzausstattung in vielen Fällen unzureichend ist.
Etwas überraschend ist Ihr Vorschlag auch im Hinblick auf Ihr eigenes Vorgehen bei den letzten Haushaltsplanberatungen, als Sie vorgeschlagen hatten, Lehrerstellen in beträchtlicher Höhe abzubauen, um dafür diese Assistenzstellen zu schaffen. Jetzt lautet der Vorschlag anders: Es kommen praktisch noch einmal 3.000 Assistenzstellen – sozusagen „on top“ – obendrauf, ohne dass Lehrerstellen wegfallen sollen.
Ich frage mich allen Ernstes: Wie wollen Sie das denn finanzieren? Wir reden hier von einem Kostenvolumen von etwa 120 Millionen €. Aus welchem Ressort soll das denn bezahlt werden? Selbst wenn der Eigenanteil der Schule dagegen gerechnet wird, verbleibt ein Rest von etwa 70 Millionen €, der nicht belegt und nicht finanziert werden kann.
Völlig konfus finde ich in diesem Zusammenhang den gestrigen Wortbeitrag der Kollegin zum Thema „Schulsozialarbeit“. Da wurde gesagt, Ihre Vorschläge zu dem Themenbereich „Finanzielle Ermöglichung und Sicherstellung“ lägen unter dem Stichwort „Schulverwaltungsassistenten“ vorl. Übersetzt heißt das für mich: Wieder sind die Kommunen mit im Boot, wieder soll es zulasten der Lehrerstellen gehen, und wieder soll das Land komplett durchfinanzieren. Ich habe eigentlich gedacht, dass wir uns alle vorgenommen hätten, bis 2020 die Schuldenbremse einzuhalten.
Vielleicht haben Sie – mag ja sein – auch daran gedacht, in dieser Frage den Bund mit ins Boot zu holen. Dieser Gedanke hätte einen gewissen Charme.
Die eben angesprochene völlig unterschiedliche Bezahlung – immerhin umfasst sie eine Spreizung von acht Besoldungsgruppen – muss auf jeden Fall diskutiert werden. Welche halten Sie denn für angemessen? A6? A13?
Sie erwähnen in Ihrem Antrag mit keinem Wort, dass nicht nur das Land Mittel bereitstellen muss, sondern dass das natürlich auch die Kommunen als Schulträger tun müssen. Die sind nämlich bei der Schaffung der Rahmenbedingungen mit im Boot. In
welcher Höhe soll das denn passieren? Kein Wort davon steht in Ihrem Antrag.
Wir haben in Summe etwas mehr als
6.000 Schulen. Sie wollen 3.000 Schulverwal
tungsassistenten schaffen. Das ist flächendeckend. Warum kommen Sie auf 3.000? Woher nehmen Sie diese Zahl? Auch sei die Frage erlaubt: Ist ein Schulverwaltungsassistent an kleineren Schulen überhaupt notwendig?
Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass man zur Besetzung dieser Assistenzstellen Bedienstete aus der öffentlichen Verwaltung – also auch aus der Landesverwaltung bzw. aus den Ministerien – nehmen könne, die an anderer Stelle nicht mehr benötigt würden. Hier hätten Sie uns alle miteinander einmal schlauer machen können, hätten Sie die Namen etwa der Städte oder Angaben über die Teile der Ministerien beigefügt, wo solche Personen heute noch herumlaufen.
Mir sind keine bekannt. Auch diejenigen, die aus den Landesbehörden kamen sind mittlerweile alle versorgt.
Sie, liebe CDU, wollen eine Zitrone auspressen, die lange gelutscht ist. Alles in allem gibt es in Ihrem Antrag viel Ungereimtes und viel, viel Diskussionswürdiges. Wir sollten die Gelegenheit wahrnehmen, uns dann mit dem Antrag vertieft zu beschäftigen, wenn er im Schulausschuss – da kommt er ja hin; das ist auch gut so – auf der Tagesordnung steht. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir, meine Damen und Herren, einem solchen Antrag nicht zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.