Frank Börner
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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Offensichtlich stellen Sie diesen Antrag aus dem Off und ohne aktiven Sachbezug. Im kommenden Jahr sollte dieses Gesetz evaluiert werden. Warum können wir das nicht einfach abwarten? Okay, es gibt im kommenden Jahr keine Landtagswahl. Es geht also nicht um Tierschutz oder Schutz der Investoren, sondern es geht um Wahlkampf.
Das sind keine guten Informationen für die Tiere, aber es ist sicherlich legitim. Wie klein ist aber die Gruppe der Menschen, denen Sie mit diesem Antrag helfen wollen? Der große Anteil derer, die im Bereich der Tierhaltung investieren, ist an einem ordnungsgemäßen, am Tierwohl orientierten Handeln interessiert. Sie wollen mit diesem Antrag denen helfen, denen das wurscht ist und die Angst haben, wenn man ihnen in die Karten schaut – wahrscheinlich zu Recht. Und Sie schaden denen, die sich redlich bemühen, ordentliche und gute Stallungen zu bauen, weil sie gegenüber dem billigen Jakob nicht mehr wettbewerbsfähig sind,
gegenüber dem billigen Jakob, den Sie mit diesem Antrag als Wähler umwerben wollen.
Die Vorwürfe der CDU treffen nicht den Sachverhalt. Zum einen gab es bisher gerade einmal sechs Klagen in ganz Nordrhein-Westfalen, zum anderen stellt sich die Frage, ob die CDU das Prinzip dieses Gesetzes überhaupt wirklich verstanden hat. Dieses Gesetz verhindert nicht die Errichtung neuer Stallungen, sondern es räumt Tierschutzverbänden lediglich die Möglichkeit ein, mal ein Auge darauf zu haben und zu schauen, wie die Planungen aussehen.
Wir haben schon lange erkannt, dass der Tierschutz ein zunehmendes Anliegen der Gesellschaft ist, und deswegen haben wir diesen auch zu einem wichtigen Ziel der Landesregierung ernannt. Gerade im Bereich der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung wünschen sich die Bürgerinnen und Bürger, dass die Tierhaltung verbessert wird. Den Tieren soll künftig mehr Platz angeboten werden, und sie sollen möglichst viel Freilauf erhalten.
Selbst die sonst bei diesem Thema eher schlafende CSU in Bayern hat in der gemeinsamen Initiative mit dem Bundeslandwirtschaftsminister Schmitz, der „Initiative Tierwohl“, die Dringlichkeit dieses Themas erkannt. Und nun möchte die große Schwester CDU hier in NRW ein Instrument zum weiteren Schutz der Tiere wieder abschaffen. Dies lässt zweifeln, wer hier wirklich geschützt werden soll. Augenscheinlich sind
selbst die bayerischen Kollegen näher an der Realität als Sie hier in NRW.
Die Verbesserung des Tierschutzes in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung bleibt eine wichtige Grundlage für unser Ziel einer nachhaltigen umwelt- und ressourcenschonenden Landwirtschaft. Hierbei geht es insbesondere darum, das Wohlbefinden der Tiere zu verbessern, weil diese als unsere Mitgeschöpfe unserer Betreuung und Pflege in besonderer Weise anvertraut sind.
Wir wollen das Konzept der fünf Freiheiten weiter stärken und es zum Standard in Nordrhein-Westfalen erheben, die Freiheit von Hunger und Durst, die Freiheit von haltungsbedingten Beschwerden, die Freiheit von Schmerz, Verletzungen und Krankheiten, die Freiheit von Angst und Stress. Wir stehen Schulter an Schulter mit den Landwirten, die das Wohlergehen ihrer Tiere nicht dem wirtschaftlichen Druck opfern wollen.
Zudem setzen wir uns unter anderem für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Tierschutzverbänden und Behörden ein. Die Verbandsklage ist dabei ein zentrales Element.
Wir setzen uns über die Landesgrenzen hinaus für gesundheitsfördernde Haltungsbedingungen ein, wodurch der übermäßige Antibiotikaeinsatz reduziert werden soll, womit wiederum Antibiotikaresistenzen bei Menschen begrenzt werden.
Die Manipulation landwirtschaftlicher Nutztiere ist leider eher die Regel als die Ausnahme. Ferkeln werden die Schwänze ohne Betäubung kopiert, Geflügel werden die Schnäbel gekürzt, und trotz praxiserprobter Alternativen werden Tiere betäubungslos kastriert. Tiere sind keine Wegwerfware. Weder dürfen männliche Küken noch männliche Kälber getötet werden, weil sich deren Aufzucht nicht lohnt.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie Sie sehen, ist der pflegliche Umgang mit Tieren für uns eine ethische Verpflichtung. Unser Ziel ist eine artgerechte Tierhaltung, die Schmerz und Stressrisiken für Tiere ausschließt. Die Verbandsklage ist für uns ein wichtiges Instrument auf diesem Weg. Insofern wollen wir als SPD sie beibehalten. – Glück auf.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie sagen in Ihrem Antrag, die Kommunen in NRW investierten zu wenig. Sie zeichnen in dem Antrag zum Teil ein düsteres Bild, wie die Einrichtungen der Kommunen und die Infrastrukturen der Kommunen in unserem Lande aussehen. Über diese Punkte kann und sollte man sicherlich diskutieren.
Sie tun aber noch etwas. Sie ignorieren die Entwicklung in den Kommunen, die Situation der Gemeindefinanzierung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen seit dem Jahr 2010. Sie zeigen mit dem Antrag aus unserer Sicht darüber hinaus keine pragmatischen Lösungen auf, die wirklich weiterhelfen.
Aber fangen wir vorne an! Woher kommen die Probleme der Kommunen? Der Strukturwandel von Kohle und Stahl und die – auch von Ihnen genannten – dadurch zu finanzierenden hohen Soziallasten der Kommunen sind zu nennen.
Vielleicht können Sie sich an politische Beschlüsse von höheren Ebenen erinnern, die die Kommunen am Ende zu bezahlen hatten.
So sammelten sich im Laufe der Jahre hohe Schulden an, die erdrückend auf die Haushalte und die Arbeit der Kommunen wirkten. Lange Zeit gab es von keiner Stelle für die Kommunen in unserem Lande irgendwelche Hilfen, um dort wieder herauszukommen. Ich denke insbesondere an die großen Kommunen im Ruhrgebiet.
Man sprach von der Vergeblichkeitsfalle: Wenn man irgendwo etwas gewinnt und eine Maßnahme findet, die den Kommunen weiterhilft, passiert irgendetwas anderes. Die Vergeblichkeitsfalle schlägt zu, und man hat am Ende doch nichts gewonnen.
Wir haben seit 2010 Lösungen auf den Weg gebracht, zum Beispiel den Stärkungspakt Stadtfinanzen. Seit mehr als 20 Jahren sitzen Menschen in den Räten im Ruhrgebiet, die in diesem Jahr zum ersten Mal einen ausgeglichenen Haushalt auf den Weg bringen können. Das hat es so bisher nicht gegeben.
Mit der Möglichkeit, einen ausgeglichenen Haushalt zu schaffen, besteht auch die Möglichkeit, wieder aus eigener Kraft zu investieren und Maßnahmen nach vorne zu bringen. Wir wollen nicht nur an Symptomen basteln und gucken, was passiert, wenn wir noch einmal schnell etwas tun, sondern wir wollen bei den Ursachen ansetzen. Da geht es darum, solide Stadtfinanzen auf den Weg zu bringen und dann auch die entsprechenden weiteren Investitionen.
Auch das ist nicht alles gewesen. Wir haben das aktuelle Projekt „Gute Schule 2020“, im Rahmen dessen es in Nordrhein-Westfalen 2 Milliarden € an Investitionen in den Kommunen, in den Schulen gibt. Das ist ganz wichtig und ganz dringend und wird in den nächsten vier Jahren stattfinden.
Der Bundesfinanzminister verbarrikadiert sich hinter seiner schwarzen Null, und es ist eigentlich nicht allzu viel von ihm zu erwarten. Das Kommunalinvestitionsfördergesetz, nicht zuletzt auf Druck des Landes NRW so aufgesetzt, wie es jetzt aufgesetzt ist, nämlich dass überproportional viel Geld nach NRW fließt,
bringt 3,5 Milliarden für den Bund und 1,1 Milliarden für NRW.
Bitte sehr, da können Sie ruhig klatschen, Herr Hübner.
Es ist, wenn man die Schlüssel betrachtet, deutlich mehr für NRW, als ursprünglich vorgesehen. Ich denke, das ist ein Erfolg.
Es tut sich etwas in NRW. Es könnte sicherlich noch mehr sein. Aber es tut sich etwas, und das kontinuierlich seit 2010.
Zu Ihrem Antrag im Einzelnen. Es wird sicherlich eine spannende Diskussion im Ausschuss dazu geben. Aber vielleicht vorab schon einmal ein paar Punkte.
Unter Punkt 1 sprechen Sie über die Verschmelzung der Investitionspauschalen. Das ist sicherlich ein spannendes und interessantes Thema. Aber da gab es bisher kein Einvernehmen der kommunalen Spitzenverbände. Vielleicht kriegen wir da in der Diskussion eine Veränderung hinein. Aber das halte ich für einen wichtigen Ansatz, um bei dem Thema weiterzukommen.
Sie sprechen von dem Ansparen von Investitionsmitteln im NKF. Als jemand, der aus einer Kommune kommt, die nicht so übertrieben viel Geld zur Verfügung hat, nämlich aus der schönen Stadt Duisburg, muss ich sagen:
Wenn wir heute einen Kredit aufnehmen, um etwas zu investieren, dann haben wir morgen den Erfolg, dass wir ein schöneres Gebäude haben, dass wir irgendwo energetische Einsparungen machen können usw.
Nach Ihrem Plan müsste die Gemeinde hingehen, im Rahmen des normalen Haushalts einen Kredit aufnehmen, damit dann ansparen, um in der Zukunft zu investieren und noch weiter in der Zukunft, wenn das dann auch umgesetzt wird, etwas zu haben. Ich denke, da haben wir richtig toll etwas geschaffen, wenn wir jetzt Kredite aufnehmen, um in der Zukunft etwas zu haben. Das ist vielleicht noch einmal ein ganz neues Modell. Das ist, glaube ich, für die Situation der Kommunen in NRW nicht so richtig zu Ende gedacht.
Zinshilfen beim Kommunalinvestitionsfördergesetz. Zinsen scheinen zurzeit nicht das große Problem zu sein. Insofern müssen wir einmal schauen, was da bei dem Thema zu diskutieren ist. Aber ich glaube nicht, dass das zielführend sein wird. Wir zeigen ja, dass es auch anders geht. Im Rahmen von „Gute Schule 2020“ organisieren wir Kredite, die zinsfrei sind, und übernehmen dann auch noch die Tilgung für die Gemeinden.
Was Sie bei den weiteren Punkten eigentlich wollen, ist für mich noch nicht klar genug. Da freue ich mich auf die Beratung im Ausschuss, insbesondere, wenn die ganze Diskussion dahin geht, dass wir uns nicht auf Wahlkampfthemen versteifen, sondern etwas Gutes für unsere Kommunen dabei herauskommt. Glück auf!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor uns liegt der Gesetzentwurf der Piraten über das private Halten gefährlicher Tiere wildlebender Arten. Gestern hatten wir gefährliche Hunde, heute haben wir die anderen Tiere, die ab und zu im Haushalt auftauchen.
Das Halten gefährlicher Tiere in privaten Haushalten kann in der Tat ein großes Risiko für die Allgemeinheit werden.
Auf der einen Seite steht die mangelnde Zuverlässigkeit und Sachkunde beim Halter, auf der anderen Seite stehen die dem Tier eigenen, aber für den Menschen gefährlichen Eigenschaften und die berechtigte Sorge der Nachbarn, die erleben, dass ihr Nachbar ein solches, vermeintlich gefährliches Tier in seiner Wohnung hält.
Die Frage ist natürlich: Was sind überhaupt gefährliche Tiere? Einige gefährliche Wildarten verfügen über hochkonzentrierte Gifte, ein großes Aggressionspotenzial oder eben auch starke Muskelkräfte. Für uns Menschen bedeutet das eine körperliche
Gefahr, der wir nicht selbstständig begegnen können. Es gibt einige giftige Schlangenarten – Frau Brand hat das erwähnt –, deren Antidot bei einem Bissunfall vielleicht gar nicht in Deutschland zu beschaffen ist und eingeflogen werden muss. Wir müssen uns fragen: Wie schnell ist so etwas zugänglich? Es stellt sich auch die Frage: Wer bezahlt das am Ende?
Der Berliner Senat hat im Jahr 2009 ein generelles Verbot der privaten Haltung gefährlicher Tiere wildlebender Arten beschlossen. Dazu zählen Großkatzen, Bären, Wölfe, aber eben auch die Giftschlangen, hochgiftige Skorpione und Spinnen. Dieses Modell ist beispielgebend. Gefährliche Tiere müssen vor allem ausbruchssicher gehalten werden. Es geht aber nicht nur um die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, sondern auch um eine art- und tierschutzgerechte Haltung dieser Tiere.
Ihr Gesetzentwurf, liebe Frau Brand, ist hinsichtlich einer Reglementierung der Haltung von gefährlichen Tieren wildlebender Arten grundsätzlich richtig und wichtig. Insofern sind wir weitgehend auf einer Linie. Wir würden aber gerne noch einen Schritt weitergehen und auch die gewerbliche Haltung von wildlebenden Tieren einbeziehen. Wie Sie angeführt haben, haben wir uns in unserem Koalitionsvertrag dieses Thema auf die Agenda gesetzt. Es gilt nun, dies abzuarbeiten.
Das Umweltministerium in NRW ist bereits dabei, einen entsprechenden Gesetzentwurf, der noch etwas differenziertere und auch weitergehende Regelungen enthalten soll, zu erarbeiten. So soll die Haltung sehr gefährlicher Tiere wie zum Beispiel Raubtiere und Großkatzen nicht generell bei Erfüllung der gesetzlichen Auflagen erlaubnisfähig sein, sondern eben nur dann, wenn ein besonderes Interesse zur Haltung dieser Tiere nachgewiesen werden kann, beispielsweise bei Zoos. Bei Zirkusbetrieben soll das nur dann der Fall sein, wenn die Regelungen des Tierschutzes ausreichend erfüllt werden.
Wir wollen den Gesetzentwurf der Landesregierung abwarten und dann im Ausschuss auf dieser Grundlage weiter beraten. So stimmen wir natürlich der Überweisung dieses Gesetzentwurfs in den Ausschuss zu. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen hierzu. – Glück auf!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute erneut den Gesetzentwurf der Piratenfraktion, welcher das Landeshundegesetz aus dem Jahre 2002 modifizieren soll. Nach intensiven Beratungen und Diskussionen im Ausschuss haben wir uns mehrheitlich entschieden, das Gesetz nicht zu verändern. Es hat sich in seiner bestehenden Form bewährt. Es gibt hierzu keine öffentliche Diskussion bzw. keinen Änderungsbedarf.
Das Landeshundegesetz sieht nach einer Laufzeit von fünf Jahren eine Evaluation vor. Die damalige schwarz-gelbe Landesregierung musste Ende 2008 eingestehen, dass sich das jetzige Landeshundegesetz, das aus der rot-grünen Feder stammt und das sie damals engagiert bekämpft hat, bewährt hat und dass eine Änderung nicht angebracht ist.
Insgesamt ist die Zahl der Beißunfälle deutlich zurückgegangen und die Unfallquote bei Pitbull Terriern bei annähernd gleichem Bestand im Zeitraum zwischen 2003 und 2007 um mehr als 70 % gesunken. Auch die Beißstatistik aus dem Jahre 2012 zeigt deutlich, dass dieser Trend weiterhin anhält.
Mit dem Landeshundegesetz wurden den Hundebesitzern Auflagen zur Haltung von gefährlichen
Hunden auferlegt. Hunde ab einer Größe von 40 cm oder einem Gewicht über 20 kg sollten unter besonderer Kontrolle gehalten werden. Zusätzlich wurde eine Liste von gefährlichen Hunderassen beschlossen.
Die Erfahrung zeigt uns, dass im Grundsatz keine Hunderasse als gefährlich eingestuft werden kann. Es sind immer einzelne Hunde, die aufgrund ihrer Erlebnisse oder ihrer Abrichtung durch den Hundehalter zu gefährlichen Werkzeugen oder gar Waffen werden. Bei gefährlichen Hunden, die neben einer Belästigung von Passanten im Zweifel zur tödlichen Gefahr für Kinder und Erwachsene werden können, fordern die Menschen im Land zu Recht einen gesetzlich verankerten Schutz. Ein Abrichten von Tieren zu Kampfmaschinen ist mit einem artgerechten, tierlieben Umgang mit Hunden nicht zu vereinbaren und findet unsere Missbilligung.
Wir haben uns mit dem Antrag der Piraten, diese Liste in Nordrhein-Westfalen abzuschaffen, eingehend auseinandergesetzt. Sicherlich gibt es für jeden Standpunkt viele gute Argumente. Aber wir sind zu dem Schluss gekommen, dass sich die derzeit praktizierten Regelungen bewährt haben. Es gibt keinen aktuellen Anlass oder die Notwendigkeit, diesen Gesetzentwurf zu ändern.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Louis Armstrong hat einmal gesagt:
„Mit einem kurzen Schweifwedeln kann ein Hund mehr Gefühl ausdrücken als mancher Mensch mit stundenlangem Gerede.“
So komme ich zum Ende und wünsche Glück auf!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Einführung von rechtsverbindlichen Mindeststandards für die Putenhaltung wollen die Fraktionen von SPD und Grünen endlich sicherstellen, dass sich die Bedingungen in der Massentierhaltung für diese Tiere auf ein erträgliches Niveau verbessern.
Es gibt bis heute keine verbindlichen Richtlinien, die erklären, welche Voraussetzungen für die Putenhaltung getroffen werden müssen. Weder Maßnahmen, die das Sozialverhalten der Tiere untereinander verbessern, noch die richtige Versorgung mit Futter oder Medizin sind geregelt.
Die zu enge Haltung der Tiere, insbesondere in den letzten Wochen ihres Lebens, führt dazu, dass sie Aggressionen entwickeln und sich gegenseitig verletzen. Um diese Verletzungen zu mildern, wird den Küken direkt nach dem Schlüpfen ein Teil des Schnabels mit einem Messer oder einem Laserstrahl entfernt. Damit verlieren sie ein wichtiges Tastorgan und die Möglichkeit, sich artgerecht zu entwickeln oder ihre Hygiene zu organisieren. Das Schnabelkürzen ist in NRW verboten, es sei denn, es gibt für den Einzelfall eine Sondergenehmigung. Eine solche Sondergenehmigung wird in NRW trotz dieses Verbotes in jedem Fall erteilt.
Wir wollen mit unserem Antrag erreichen, dass über den Bundesrat die Haltung von Puten artspezifisch geregelt wird. Das betrifft die Größe und die Dichte des Bestandes, die Organisation von Beschäftigungselementen, den Auslauf, das Futter, die Beleuchtung, die Belüftung, die Stallhygiene, die Gesundheitskontrolle, den Einsatz von Medikamenten und die Notfallversorgung.
In einem zweiten Schritt wollen wir uns über den Bundesrat bzw. ab dem 22. September über die Bundesregierung dafür einsetzen, dass diese Regelungen EU-weit gelten.
Ferner sollen die Bußgelder bei Verstößen so hoch bemessen sein, dass es sich im Zweifelsfall nicht rechnet, diese betriebswirtschaftlich einzukalkulieren.
In Nordrhein-Westfalen wollen wir mit Kontrollen die Einhaltung der schon vorhandenen Vorschriften verbessern.
Das bestehende Verbot des Schnabelkürzens soll in NRW umgesetzt werden. Hierzu wollen wir mit den Verbänden ins Gespräch kommen. Bis zum Beginn des Jahres 2017 müssen Lösungen greifen, die das Schnabelkürzen nicht mehr notwendig werden lassen. Wir wollen mit den Vertretern der Putenmastbetriebe einen Maßnahmenplan erstellen, der dieses Ziel Wirklichkeit werden lässt.
Wir sind uns sicher, dass es auch für den Tierschutz keinen Sinn macht, übereilte Forderungen aufzustellen. Es bringt uns nichts, wenn die Puten dann in Hessen, Bayern oder Rumänien gemästet werden und dort gegebenenfalls noch schlechtere Bedingungen erleben müssen.
Deshalb diese Frist, die wir aber auch als Frist sehen und nicht überschreiten wollen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, es geht um den Respekt im Umgang mit Tieren, es geht um den Verbraucherschutz, die Produktion von hochwertigen Lebensmitteln, die Vermeidung von Antibiotika im Fleisch und von entsprechenden Folgeerkrankungen beim Verbraucher.
Wir freuen uns auf eine spannende Diskussion im Ausschuss, aber auch mit den Vertretern der Putenmastbetriebe auf dem Weg zu einer artgerechten Aufzucht von Puten in NRW. – Glückauf!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute einen Gesetzentwurf der Piratenfraktion, welcher das Landeshundegesetz aus dem Jahre 2002 modifizieren soll. Dieses Gesetz ist nun seit zehn Jahren in Kraft, und es gibt seitdem keine wesentliche öffentliche Diskussion, warum an diesem Gesetz etwas geändert werden soll.
Das Landeshundegesetz sieht nach einer Laufzeit von fünf Jahren eine Evaluation vor. Diese wurde Ende 2008 von der schwarz-gelben Landesregierung vorgelegt. Dabei musste die schwarz-gelbe Koalition eingestehen, dass sich das jetzige Landeshundegesetz, obwohl sie es damals engagiert bekämpft hatte, bewährt hat und eine Änderung nicht angebracht ist.
Ja. Insgesamt ist die Zahl der Beißunfälle – da ist meine Statistik ein bisschen anders als Ihre, aber das können wir dann ja in der weiteren Beratung abgleichen – deutlich zurückgegangen und die Unfallquote bei Pit Bull Terriern bei annähernd gleichem Bestand im Zeitraum von 2003 bis 2007 um mehr als 70 % gesunken. Auch die Beißstatistik aus dem Jahre 2012 zeigt deutlich, dass dieser Trend weiterhin anhält.
Wir werden der Überweisung in den zuständigen Ausschuss zustimmen, um die Bewährung dieser Regelung im Detail diskutieren zu können.
Um das Jahr 2002 gab es engagierte Diskussionen um viel zu viele Vorfälle mit gefährlichen Hunden, die schwere Verletzungen beim Menschen oder gar zum Tode von Menschen führten.
Bitte sehr.
Das ist mir leider nicht bekannt.
Mit dem Landeshundegesetz wurden den Besitzern von Hunden Auflagen zur Haltung von gefährlichen Hunden auferlegt. Hunde ab einer Größe von 40 cm
oder einem Gewicht von über 20 kg sollten unter Kontrolle gehalten werden. Es wurde eine Liste von gefährlichen Hunderassen beschlossen.
Genau diese Liste soll nun nach Ansicht der Piraten aus dem Gesetz gestrichen werden. Die Erfahrung zeigt uns, dass im Grundsatz keine Hunderasse als gefährlich eingestuft werden kann. Es sind immer einzelne Hunde, die aufgrund ihrer Erlebnisse oder Abrichtung durch den Hundehalter zu gefährlichen Werkzeugen oder Waffen werden.
Bitte sehr.
So ist das Ergebnis meiner Recherche und meiner Erinnerung auch, dass es genau um diese Hunderassen damals ging.
Wie gesagt, es ist aber der Mensch am anderen Ende der Leine, der für das Verhalten seines Tieres Verantwortung trägt. Insofern ist es wahrscheinlich zielführender, die Hundehalter zu beobachten und deren persönliche Zuverlässigkeit zu überprüfen.
Andererseits es ist nun einmal eine Tatsache, dass ein Rottweiler einem Menschen mehr Schaden zufügen kann als beispielsweise ein Dackel. Dackel sind dafür im Durchschnitt lauter.
Das Landeshundegesetz verbietet das Abrichten oder Züchten von Hunden zu besonderer Aggressivität. Aber auch das können wir immer wieder beobachten, wenn Hunde für Kämpfe mit entsprechenden Wetten gehalten und ausgebildet werden. Das ist in jedem Fall illegal, aber diese Kämpfe finden leider statt, und diese Hunde werden dann auch in der Öffentlichkeit ausgeführt. Auch diesen Bereich müssen wir beleuchten.
Es gibt keinen hundertprozentigen Schutz, aber wir müssen sicherstellen, dass die Menschen in unserem Land, soweit möglich, vor aggressiven Hunden geschützt werden. Das ist zum einen eine Frage von Belästigung von Passanten. Hier geht es um ordentliche Umgangsformen zwischen Hundehaltern und Nichthundehaltern. Wie in vielen Lebensbereichen ist auch hier der Respekt vor anderen Menschen die Grundlage des gemeinsamen Um
gangs. Bei gefährlichen Hunden, die neben einer Belästigung von Passanten auch zu einer im Zweifel tödlichen Gefahr für Kinder und Erwachsene werden, fordern die Menschen im Land zu Recht einen juristischen Schutz durch ein Landesgesetz.
Es gibt noch einen weiteren Aspekt des Respektes, den ich hier nicht außer Acht lassen möchte: Der Respekt vor dem Tier, dem Hund, der uns anvertraut wird, sollte auch beachtet werden. Hunde müssen so erzogen werden, dass sie sich im Sozialverhalten mit anderen Hunden, aber auch mit fremden Menschen angemessen verhalten können. Ein Abrichten von Tieren zu Kampfmaschinen ist nicht mit einem artgerechten oder tierlieben Umgang in Einklang zu bringen und findet unsere Missbilligung.
Wir freuen uns auf eine interessante Diskussion im Ausschuss. – Glück auf!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beschäftigen uns heute im Plenum in der zweiten Lesung mit dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine.
Bei der kommerziellen Haltung von Tieren für die Fleischproduktion soll es nun für Tierschutzverbände die Möglichkeit geben, gegen nicht tiergerechte Planungen von Ställen mit einem eigenen Klagerecht vorzugehen. Dies dient dem Schutz der Tiere, die so eine Chance haben, ihr Recht auf artgerechte Haltung erleben zu können. Dies dient den Bauern, die ihre Ställe in Ordnung halten, und schützt sie vor Wettbewerbsverzerrungen durch Bauern, denen der Tierschutz egal ist.
Wenn ich an den Beitrag der Kollegin Schulze Föcking denke, die in der letzten Plenardebatte zu diesem Thema vorgetragen hatte, dass die meisten Bauern in Nordrhein-Westfalen ihre Ställe korrekt führen, dann wird dieses Gesetz kaum Anwendung finden. Da, wo es nicht der Fall ist, soll es dann aber wirken.
Im Rahmen einer Anhörung haben wir Fachgutachten zur Kenntnis genommen und im Ausschuss bewertet. Es gab keine substanziellen Vorbehalte, die gegen ein Verbandsklagerecht sprechen. Die SPD im Landtag spricht sich weiter für diesen Gesetz
entwurf in der von der Landesregierung eingebrachten Form aus.
Ähnlich wie beim Planungsrecht, bei dem Umweltverbände eine Beteiligungsmöglichkeit haben, werden diese Rechte nun auch Tierschutzverbänden eingeräumt, wenn neue Stallungen kommerzieller Art errichtet werden sollen. Schon aus wirtschaftlichen Gründen wird es nicht zu einer Klageflut kommen – im Gegenteil: Die Verbände werden mit Augenmaß einschreiten, wenn im Zuge der Planungen eklatante Verstöße gegen den Tierschutz erkennbar werden.
Die Tierschutzverbände müssen anerkannt und mindestens fünf Jahre in Nordrhein-Westfalen aktiv sein. Damit schließt sich beispielsweise auch ein Nachbarschaftsstreit aus.
Bisher gab es lediglich die Möglichkeit, dass ein Bauer gegen die Genehmigungsbehörde klagen kann, wenn seiner Auffassung nach ein Zuviel an Tierschutz eingefordert wurde. Mit diesem Gesetz schaffen wir juristische Gleichberechtigung, da nun auch gegen ein Zuwenig an Tierschutz geklagt werden kann.
Auch betreffend ein Klagerecht bei Tierversuchen wurde im Rahmen der Anhörung nur wenig gegen den Gesetzentwurf vorgebracht. Insbesondere weil es sich lediglich um eine Feststellungsklage handelt, ist auch nicht zu erwarten, dass dadurch wissenschaftliche Forschungsreihen verzögert werden. Von daher ist nicht die Gefahr zu erkennen, dass wir als Forschungsstandort ins Hintertreffen geraten.
Spannend in diesem Zusammenhang ist ein anderer Antrag, den wir morgen im Plenum beraten und an den Umweltausschuss überweisen werden. Die FDP spricht sich hier plötzlich für ein Mehr an Tierschutz aus, indem sie Bauern – wenn auch geringe – Kosten aufbürden will, um Wildtiere gegen Mähmaschinen zu schützen.
Das ist ein durchaus lobenswerter Einfall, nur habe ich den Eindruck, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Sind die Augen von Rehkitzen so viel schöner als die von Kühen, Schweinen, Hühnern oder Puten? – Damit entscheidet sich letztlich, ob Tiere geschützt werden sollen oder nicht. Oder reicht es, wenn wir die Qual der Tiere durch Stallmauern nicht sehen müssen und so auch politisch verdrängen können?
Wir müssen allen Lebewesen mit Respekt und Würde entgegen treten, unabhängig von deren Lieblichkeitsfaktor.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, lassen Sie uns heute gemeinsam der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen mehr Kraft geben. Lassen Sie uns heute gemeinsam einen weiteren Schritt für den Tierschutz gehen. Stimmen Sie mit uns für ein Verbandsklagerecht im Tierschutz. – Glückauf.
Erlauben Sie mir nur kurz eine Frage: Planen Sie, für diese Operation einen neuen Stall zu bauen, damit das Verbandsklagerecht greifen kann, oder wollen Sie diese Kuh – wie in Ihrem Beispiel genannt – nur operieren? – Das Gesetz würde ja nur dann greifen, wenn man einen neuen Stall baut. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sofort eine neue Einrichtung gebaut wird, wenn sich eine Kuh oder ein anderes Tier verletzt.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen der TSTG auf der Tribüne! 400 Menschen im Duisburger Norden, motiviert, gut ausgebildet, die gute Arbeit vollbringen, sollen nun ihrer wirtschaftlichen Existenz beraubt werden, weil ein paar Vorstände, die die europäische Schienenproduktion kontrollieren wollen,
dies für richtig finden und zusätzliche Profite generieren wollen.
Es wird von diesem Kartell sehr offen darüber geredet, dass der Preis der Schienen zu billig sei. Mit der Schließung eines Standortes soll das Angebot reduziert werden und der Preis der Schiene nachhaltig erhöht werden. Der Bundesbahn scheint dies egal zu sein. Letztlich kann der Fahrgast oder der Steuerzahler ruhig den höheren Preis für Schienen bezahlen. Offensichtlich gibt es bei der Bahn nicht einmal Überlegungen, wie sie sich gegenüber den Absprachen zur Schließung des Standortes, das Preiserhöhungen nach sich zieht, verhalten will. Der Steuerzahler, der Fahrgast zahlt ja.
Die Analyse der wirtschaftlichen Daten der TSTG Duisburg ergibt, dass der Standort betriebswirtschaftlich perfekt aufgestellt ist. Es gibt lediglich einen offensichtlich politisch motivierten Liefervertrag, der die TSTG zwingt, Rohstoffe deutlich über den Marktpreis zu beschaffen. Solch eine Strategie macht jede Bilanz eines Unternehmens kaputt.
Obgleich die Voestalpine in der Presse das Gegenteil behauptet, wissen wir, dass es Interessenten gibt, die dieses strukturell gesunde Unternehmen erwerben wollen. Nur, dies passt nicht in die Überlegung der Muttergesellschaft Voestalpine.
Der Standort Duisburg soll mit dem ganzen fachlichen und hoch qualifizierten Knowhow samt Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vernichtet werden. Diese Motivation und diese Pläne von Voestalpine kann man ja, wenn man diese verqueren Gedanken verfolgen will, irgendwie nachvollziehen. Es überrascht aber, dass das in Berlin überhaupt keine Beachtung findet.
Die Bundesbahn, die sicherlich der größte deutsche Nachfrager nach Schienen ist und schon stark unter den sogenannten Schienenfreunden gelitten hat, schweigt. Die Bundesregierung mit ihrem auf dem freien Wettbewerb bedachten liberalen Wirt
schaftsminister schweigt.
Im Weiteren komme ich dazu.
Herzlichen Dank an die Landesregierung, bei der dieses Thema schon früh angekommen ist und aufgenommen wurde. Die Minister Schneider und Duin haben sich bereits vor knapp einem Jahr vor Ort ein Bild gemacht und mit den Kollegen Gespräche geführt. In Absprache mit den Duisburger Bundestagsabgeordneten wurden auch in Berlin Gespräche geführt, die dort aber offensichtlich abgeblockt wurden.
Wir haben vor Ort mit der Belegschaft und mit dem Betriebsrat in mehreren Gesprächen gemeinsame Wege gesucht, um Strategien für den Erhalt der TSTG zu finden. Seit ein paar Tagen hat auch die CDU in Duisburg dieses Thema erkannt. Willkommen in der Gegenwart! Es ist sicherlich gerade für
die CDU in Duisburg nicht ganz einfach, sich mit den Realitäten auseinanderzusetzen.
Nur bitte, bearbeiten Sie dieses Thema und damit die wirtschaftliche Existenz von rund 400 Familien nicht einfach als PR-Show. Schreiben Sie nicht nur plakative Resolutionen und Pressenotizen. Sie haben noch bis September die Möglichkeit, auf die Bundesregierung einzuwirken. Nutzen Sie diese Chance für die Menschen bei der TSTG und öffnen Sie die Türen im Verkehrsministerium und bei der Deutschen Bahn, sodass der Druck auf Voestalpine als Lieferanten für die Schienen erhöht wird.
Es kann und darf nicht sein, dass die Bundesbahn diese Strategien jenseits marktwirtschaftlicher Mechanismen stillschweigend akzeptiert. Es kann und darf nicht sein, dass die Bundesbahn sehenden Auges die deutlichen Preiserhöhungen von Schienen unwidersprochen hinnimmt. Es darf nicht sein, dass Finanzjongleure, die den Schienenmarkt in Europa kontrollieren wollen, mit einem Federstrich die wirtschaftliche Existenz von 400 Familien gefährden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, nutzen Sie das noch vor Ihnen liegende halbe Jahr, um im Bund für die Beschäftigten der TSTG Türen zu öffnen.
Wenig hilfreich ist der Antrag der FDP. In den Punkten 1 und 2 ist er erledigt oder wird fortwährend durch die Landesregierung erfüllt oder ist Bestandteil unseres Antrages. Wie bekannt, engagiert sich die Landesregierung bereits. Die Verweigerer sitzen in Berlin und Österreich. Ihr Punkt 3 geht am Thema vorbei. Vielleicht ein kleiner Tipp: Vorher einfach informieren.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der TSTG, der Landtag Nordrhein-Westfalen wird sich gleich – zumindest mehrheitlich – für den Standort der Schienenproduktion in Duisburg aussprechen und sich so hinter 400 moderne, qualifizierte und gute Arbeitsplätze stellen. Wir fordern den Erhalt dieser Arbeitsplätze. – Glück auf!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der eine oder andere aus diesem Haus mag sich gefragt haben, warum wir uns zu dieser späten Stunde noch mit Bienen beschäftigen müssen. Vielleicht scheint dieses Thema kurios oder komisch zu sein; aber nur auf den ersten Blick ist die Beschäftigung mit der Bienenpopulation trivial. Denn für die Arbeit der Bienen können wir durchaus das Wort „systemrelevant“ heranziehen. Das ist – wenn ich das zu dieser späten Stunde sagen darf – nicht nur deshalb so, weil Eltern Bienen natürlich auch benötigen, um ihrem Nachwuchs zu erklären, wie Kinder entstehen. Viel wichtiger ist es aber – das wurde gerade schon angeführt –, die eigentliche Leistung der Bienen zu beleuchten.
Wild- und Honigbienen nehmen als Bestäuber von Nutz- und Waldpflanzen eine zentrale Rolle bei der Pflanzenproduktion ein und haben eine große Bedeutung für die Landwirtschaft. Ungefähr 80 % der heimischen Nutz- und Wildpflanzen sind auf die Bestäubung durch Bienen angewiesen. Etwa 85 % der Erträge im Pflanzen- und Obstbau hängen direkt von der Bestäubung durch Bienen ab. Die Bestäubungsleistung der Bienen trägt aber auch in hohem Maße dazu bei, die Artenvielfalt auf den Feldern, im Wald sowie auf den Naturschutz- und Brachflächen zu sichern. Damit ist – es ist ganz spannend, wenn man das herausfindet – die Biene das drittwichtigste landwirtschaftliche Nutztier nach Schwein und Rind.
Aufgrund des eingeschränkten Nahrungsangebotes in monostrukturierten Kulturlandschaften oder durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sind viele Bienenarten in ihrem Bestand stark bedroht und stehen mittlerweile auf der Roten Liste. Gleichzeitig nimmt die Zahl der Imker ab, da Imker als Beruf oder auch als Hobby immer weniger attraktiv wird. Das Durchschnittsalter der Imker liegt inzwischen bei über 60 Jahren.
Blütenreiche Lebensräume für Bienen in ländlichen Gebieten sind bedroht. Sie müssen geschützt und ausgeweitet werden. Seit einigen Jahren ist ein fortwährendes Massensterben ganzer Bienenvölker – zunächst in den USA und in Asien, zunehmend aber auch in Europa – zu beobachten. Die
Ursachen sind vielfältig und nicht auf einen einzigen Faktor zurückzuführen.
Der unbegrenzte Einsatz von Insektiziden in der Landwirtschaft, Mangelernährung durch Schaffung von Monokulturen und Befall durch Parasiten, Viren und Bakterien stellen eine enorme Gefahr für die Population der Bienen dar. Besonders dramatisch wird es, wenn alle diese Faktoren zusammenkommen. Um dem fortwährenden Bienensterben entgegenzuwirken, ist ein ganzes Bündel politischer und auch wirtschaftlicher Maßnahmen erforderlich, welches die Eindämmung aller aufgezeigten Faktoren beinhaltet.
Wir sind der Fraktion der Piraten dankbar, dass sie dieses Thema durch ihren Antrag mehr in den Mittelpunkt unserer Beratungen gerückt hat.
Wir müssen an mehreren Stellen ansetzen. Der immer weiter gehenden Ausweitung von Monokulturen und dem dadurch notwendigen hemmungslosen Einsatz von Insektiziden müssen wir mit klügeren Formen der Nahrungsmittelgewinnung begegnen.
Da Imkereien oft dezentral zu finden sind, vermeiden wir zusätzliche Transportwege mit ihren klimabeeinträchtigenden Wirkungen. Diesen Imkern, die die Imkerei oft als Hobby betreiben, müssen Weiterbildungen angeboten werden. Letztlich können sie durch ihre Arbeit der Gesundheit der Tiere – zum Beispiel durch die Bekämpfung von Milbenbefall – dienen. Dies ist nicht nur für NordrheinWestfalen von Bedeutung, sondern muss auch im Bund und in Europa Beachtung finden. Überall tauchen die gleichen Symptome auf oder werden in absehbarer Zeit auftauchen, wenn wir dem nicht entgegenwirken.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinsam jetzt die notwendigen Schritte unternehmen, um ein weiteres Sterben von Bienenvölkern zu vermeiden – nicht erst dann, wenn uns die heute schon bekannten Probleme irgendwann überrollen. – Glück auf!
Danke. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
„Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran messen, wie sie ihre Tiere behandelt.“
So sagt es Mahatma Gandhi. Zehn Jahre nach der verfassungsrechtlichen Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel haben wir heute die Möglichkeit, dieses Ziel weiter mit Leben zu erfüllen, indem wir zusammen daran arbeiten, ein ebenso echtes wie wirkungsvolles Verbandsklage- und Mitwirkungsrecht für anerkannte Tierschutzorganisationen zu installieren.
Mehr Tierschutz ist in diesem Fall gleichbedeutend mit einer Verbesserung des Schutzes von Menschen. Es ist bekannt, dass unwürdige Haltungsbedingungen direkte negative Auswirkungen auf die Angehörigen von in Kontakt mit leidenden Tieren stehenden Berufsgruppen haben. Über die Nahrungskette gilt das mittelbar bis hin zum Endverbraucher.
Meine Damen und Herren, der heutige Schritt zu einer weiteren parlamentarischen Beratung ist ebenso ein Meilenstein bei der Weiterentwicklung und des Vertiefens unseres ethischen Selbstverständnisses. Aus der Menschenwürde leitet sich unter anderem auch unsere Verantwortung im Umgang mit den uns anvertrauten Tieren ab.
Wir, die SPD-Landtagsfraktion und der Koalitionspartner Bündnis 90/Die Grünen, sind uns sicher, dass sich die anerkannten Tierschutzvereine, die strenge gesetzliche Voraussetzungen erfüllen müssen, im Bewusstsein ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung mit Augenmaß für die Beseitigung bestehender Ungleichgewichte im Tierschutz einsetzen werden.
Zurzeit kann nur gegen ein Zuviel und nicht gegen ein Zuwenig von Tierschutz geklagt werden. Es ist unsere Pflicht und unsere Verantwortung, Tiere, denen ohne Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden, zu schützen. Auch deswegen haben wir uns im Koalitionsvertrag auf dieses Verbandsklagerecht verständigt.
Die im Gegensatz dazu von CDU und FDP in diesem Hohen Haus gebetsmühlenartig vorgetragenen Horrorszenarien von einer Klageflut vor den Gerichten über das Aufrichten von bürokratischen Hürden bis hin zur Massenflucht von Wissenschaftlern aus NRW entbehren jeder rationalen Grundlage. Die
Einwände aus Wissenschaft und Forschung und auch aus dem Bereich Religion waren bereits Gegenstand eingehender Erörterungen eines ordentlichen parlamentarischen Anhörungsverfahrens und schriftlicher Eingaben. Deren Ergebnisse sind in den vorliegenden Gesetzentwurf mit eingeflossen.
Es handelt sich auch nicht um den Ausdruck grundsätzlichen Misstrauens gegenüber unseren Bauern. Die Bauernverbände betonen immer wieder, dass mit den bestehenden Gesetzen weitreichende Schutzvorkehrungen gegeben sind. Gerade deshalb wollen wir, dass diese durch ein gutes Verwaltungshandeln vollzogen werden. Wenn nicht, soll den Tierschutzverbänden die Möglichkeit der Klage gegen solche Planungen gegeben werden. So sorgen wir für allgemeine Rechtssicherheit.
Wir werden so die Mehrzahl der Betriebe in Nordrhein-Westfalen, die ihre Ställe in Ordnung halten, vor unseriösen Wettbewerbern schützen, die schon bei der Planung neuer Ställe und im Umgang mit Tieren bewusst zu deren Leid sparen wollen, um hierdurch Wettbewerbsvorteile zu erzielen. Dies müssen wir in Zukunft verhindern.
Der Tierschutz als gesamtdeutsches Staatsziel ist schön und gut, aber zu seiner Verwirklichung sind konkrete landespolitische Schritte notwendig. Dazu zählt notwendigerweise ein Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine.
Lassen Sie uns gemeinsam ein Stück mehr Demokratie wagen, wie es Willy Brandt sagen würde, ein Stück mehr Transparenz im Verwaltungshandeln ermöglichen, und den Tieren, die unseren Züchtern und Bauern mit primär erwerbswirtschaftlicher Motivation anvertraut sind, eine Stimme geben. Tiere sollen um ihrer selbst willen geschützt werden. Deshalb laden wir Sie aufrichtig ein, konstruktiv im Gesetzgebungsverfahren mitzuarbeiten – Glück auf!