Annette Watermann-Krass
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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In diesem Antrag geht es um die Stärkung der Schweinehaltung in NRW, aber auch in Deutschland insgesamt.
Dies ist heute meine letzte Rede in diesem Bereich. Ich kann sagen: Vor fünf Jahren hätte ich mir nicht vorstellen können, dass wir im Dialog zur Verbesserung der Nutztierhaltung so weit kommen. Lassen Sie mich ein paar Dinge aufzeigen, an denen ich das festmachen möchte.
Es gab ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates des Bundeslandwirtschaftsministeriums, in dem eine langfristige Strategie für eine gesellschaftlich akzeptierte Nutztierhaltung aufgezeichnet worden ist. Die Landesregierung hat 2015 ihre eigenen Vorstellungen in Bezug auf die Nutztierhaltung vorgestellt und auch einen Dialogprozess mit ganz vielen Beteiligten vorangebracht.
Mit Blick auf das uns jetzt vorgestellte Tierschutzlabel, das Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt auf den Weg bringen will, bleibe ich skeptisch. Das liest sich für mich – ich sage das einmal so – wie eine
Neuverpackung gesetzlicher Mindeststandards. Wir brauchen da aber eher eine gemeinsame Basis, wo sich der Bauernverband, der ja auch in diesem Bereich unterwegs ist, aber auch die Tierschutzvereine dazu äußern können sollen.
Der WLV, der Westfälische Bauernverband, hat mit seinen Mitgliedern eine eigene „Offensive Nachhaltigkeit“ gestartet und diskutiert darüber mit seinen Mitgliedern. Ich zitiere einmal aus dem entsprechenden Papier:
„Die Landwirte in NRW haben erkannt, dass Akzeptanz nur mit Offenheit, Transparenz und Veränderungsbereitschaft erreicht werden kann.“
Als Kernaussage zur künftigen Schweinehaltung steht dort:
„Tiergesundheit und Tierverhalten sind wesentliche Merkmale der Zucht.“
Eine Länderregelung ist in dieser Sache nicht hilfreich; denn damit würden wir ja den Tierschutz in unsere Nachbarländer verlagern. Der erste Schritt, mit dem auf diesem Weg etwas vorangebracht werden konnte, bestand in der Vereinbarung, die wir zwischen den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen getroffen haben. Das ist die „Münsteraner Erklärung“.
Aus unserem Bundes-Gutachten wissen wir: Erst dann, wenn wir es hinbekommen, dass es die im Hotspot mit der Tierproduktion Beschäftigten zusammen auf den Weg bringen – dabei sind Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, aber auch Dänemark und die Niederlande unsere wichtigsten Partner –, können wir auf die europäische Ebene gehen und eine europaweite Beantragung vornehmen.
Trotz dieser lösungsorientierten Dialoge sind die Verunsicherung und auch der Strukturwandel bei unseren Schweinehaltern spürbar. Zwischen 2013 und 2016 ist die Zahl der Schweinehalter in Deutschland um 18 % gesunken. Der Strukturwandel schreitet immer weiter voran. Auch bei uns im Kreis Warendorf ist er spürbar. Betriebe mit unter 150 Sauen sind dort eine Seltenheit geworden. Man muss auch sagen: Sehr viele Ferkel kommen jetzt aus den Nachbarländern, aus Dänemark oder Holland. Sie werden auf einem sehr langen Transportweg zu uns gebracht.
Hier geht für uns eine regionale Wertschöpfung verloren. Deswegen gibt es diesen Antrag. Er zielt im Wesentlichen auf die Transparenz ab. Wir wollen Transparenz. Dabei geht es um folgende Fragen: Wo ist das Tier geboren? Wo ist es aufgewachsen? Und vor allem: Wie hat es gelebt?
Ja, das wird man auch dokumentieren müssen, Herr Kollege. – Aber nur dann, wenn erkennbar ist, dass wir eine Unterscheidung haben, bekommt das
Lebensmittel wieder einen Wert. Wir wollen diesen Wert für die Landwirte dann insoweit ummünzen, dass sie mehr Geld für ihr Produkt bekommen. Unser Vorhaben zielt genau darauf ab.
Mit unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, eine eindeutige Kennzeichnung einzuführen. Das beginnt beim frisch verarbeiteten Fleisch; hier soll das Geburtsland des Schweines angegeben werden. Bisher ist es ja so, dass wir nur den Nachweis brauchen, dass das Tier vier Monate hier gelebt hat. Dann kann das Herkunftsland entsprechend ausgewiesen werden.
Wir brauchen aber auch eine klare Kennzeichnung der Haltungsbedingungen sowie ein Agrarförderprogramm gerade auch für kleinere Betriebe, die im Bereich der artgerechten Sauenhaltung unterwegs sind. Des Weiteren fordern wir eine Nutztierstrategie zur Haltung von Sauen in Kastenständen.
Ich bitte also um Zustimmung zu diesem Antrag, mit dem dafür gesorgt werden soll, dass wir eine eindeutige Herkunftsbezeichnung von Schweinefleisch bekommen, weil ich davon überzeugt bin, dass das eine gute Basis für eine reale Wertschöpfung auch in der Landwirtschaft. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Wegner, wir haben schon sehr häufig auch über dieses Thema gesprochen. Ihren Forderungen „Kinderrechte sind Menschenrechte“ und „Das Land NRW und seine Regierung bekennen sich weiterhin zum UN-Kinderrechtsabkommen“ können wir voll und ganz zustimmen.
Aber alles andere? Da möchte ich an unseren umfangreichen Antrag vom Mai letzten Jahres erinnern. Ich erinnere an die Überschrift; sie lautet: „Rechte von Kindern und Jugendlichen in NRW stärken“. Herr Wegner, das haben wir doch in aller Breite im Fachausschuss und auch hier miteinander besprochen.
In diesem wirklich umfangreichen Antrag ist doch alles vielfältig dargestellt: Beteiligungsrechte, Beschwerdemöglichkeiten, Handlungskonzepte – alles ist dargestellt.
Deswegen kann ich heute auch nur sagen: Da gibt es nichts Neues zu beschließen. Land und Regierung bekennen sich aktiv zu den Kinderrechten. Au
ßerdem sei auch an die Verankerung der Beteiligungsrechte von Jugendlichen im Grundgesetz, in der Landesverfassung sowie im SGB VIII erinnert; dort sind sie fixiert.
Ich zitiere jetzt auszugsweise aus den Forderungen, die wir seinerzeit in unserem Antrag gestellt haben: die UN-Kinderrechtskonvention bekannter machen, mehr für Fortbildung und Schulung in diesem Bereich tun, zum Ende jeder Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendbericht vorlegen, der auch die Umsetzung der Kinderrechte in NRW in den Blick nimmt. Außerdem – und das bleibt bis heute auch unsere Forderung – wollen wir weiterhin auf der Bundesebene fordern, dass auch die Rechte der Kinder im Grundgesetz verankert werden.
Kinder und Jugendliche sollten ihre Rechte kennen; das ist unstrittig. Sie müssen sie jedoch nicht kennen, damit sie überhaupt gewahrt werden. Viel wichtiger ist doch, dass Eltern und Erwachsene, die mit Kindern umgehen, also Erzieherinnen, Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, diese Rechte kennen und sie vor allem in ihrer täglichen Arbeit auch umsetzen. Deshalb muss dieser Aspekt einen festen Platz in der Ausbildung und in der Fortbildung dieser Fachkräfte haben.
Im Übrigen kommt es nicht nur darauf an, die Kinderrechtskonvention dem Worte nach zu kennen, sondern darauf, die Inhalte auch zu leben. Davon zeugen unter anderem die vielfältigen und tiefgehenden Analysen der Situation unserer Kinder und Jugendlichen, so wie im letzten Kinder- und Jugendbericht dargestellt. Hierin werden die Kindheit in ihrer Unterschiedlichkeit, die Vielfalt der prekären Lebenslagen, Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund, die Rolle der Familie sowie viele weitere konkrete Fragestellungen behandelt. Hierzu gehört eben auch die Thematik der Kinderrechte.
Deshalb, Herr Wegner, lehnen wir den Antrag der Piraten ab. Es gibt hier nichts Neues zu beschließen.
Ich bin mir aber auch sicher, dass wir immer wieder über die Umsetzung der Kinderrechte auch in diesem Haus sprechen werden; denn die Umsetzung werden wir sicherlich nur schrittweise hinbekommen. Das ist ein stetiger Prozess. Dieser Prozess muss nicht nur von uns, sondern auch von allen gesellschaftlichen Ebenen vorangetrieben werden. Deshalb werden wir sicherlich weiterhin darüber reden. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Von dieser Seite her kann ich auch nur sagen: Problem erkannt! Die Landesregierung hat gehandelt.
Den Hinweis sowohl von Herrn Hausmann als auch von Herrn Ellerbrock fand ich jetzt gut, und die Situation ist zurecht beschrieben worden. In dem Bereich ist aber auch mit Nachdruck versucht worden, für Aufklärung zu sorgen.
Deswegen kann ich es nur sehr begrüßen, dass das Umweltministerium reagiert hat und dass Gespräche mit Verbänden, Firmen, Entsorgern und Anlagenbetreibern gesucht worden sind. Mit dem Erlass vom 25. Oktober 2016 sowie einer Ergänzung zum 2. November 2016 ist eine Klarstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen vorgenommen worden.
Der Abfall muss nicht getrennt gesammelt werden. Eine Vermischung mit weniger heizwertreichen Abfällen ist zulässig. Der vermischte Abfall ist zwar ein gefährlicher Abfall, aber – und Sie fragten ja gerade nach den Kapazitäten, Herr Ellerbrock – 14 von 16 Hausmüllverbrennungsanlagen in NRW sind für die Verbrennung von gefährlichem Abfall zugelassen. Dennoch sind die Probleme damit noch nicht restlos behoben; denn das Problem liegt vielmehr bei den Entsorgern, sprich den Annahmestellen für die Aufbereitung des Mülls. Von diesen haben nämlich wiederum nur wenige eine Genehmigung für gefährliche Abfälle.
Meine Damen und Herren, wir haben die Ausführungen des Ministers vernommen, und es ist reagiert worden. Der Antrag liegt jetzt vor. Ich bin zuversichtlich, dass wir das innerhalb eines Jahres hinbekommen, und ich bin jetzt auf die Ausführungen des Ministers in der Sache gespannt.
Von dieser Stelle wünsche ich allen „Schöne Weihnachten“, gute Feiertage und im neuen Jahr ein Wiedersehen in aller Frische!
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der CDU fordert: Jetzt kümmert euch mal endlich! Jetzt müssen Regeln auf den Tisch! – Es waren viele warme Worte, die Sie hier an die Milchbauern und bäuerinnen richten, Frau Schulze Föcking. An anderen Stelle hören wir wiederum immer nur: Der freie Markt wird es richten – und wir würden mit den ganzen Verboten im Land doch dazu beitragen, dass es alles so schwierig sei.
Der Antrag, der hier heute gespielt wird, gehört ja zu einer Kampagne.
Nein, in sieben anderen Bundesländern ist ein ähnlicher Antrag gestellt worden, aber dadurch wird das auch nicht besser. – Dass sich die CDU hier mit warmen Worten schützend vor den kleinbäuerlichen Betrieb stellt, das ist wirklich ein doppeltes Spiel, denn gerade Sie haben doch dem Motto „Wachsen oder Weichen“ das Wort geredet. Dieses Motto haben Sie viel zu lange
unterstützt.
Ihre Forderung nach einer Bündelung des Angebotes …
Sie sind gleich dran – … und der Gründung einer Vermarktungsplattform für verschiedene Milchprodukte, wie Sie das nennen, geht doch an dem eigentlichen Problem völlig vorbei. Das Problem, das wir haben, ist doch: Wir haben einfach zu viel Milch. Trotz Quote haben die Bauern zu viel gemolken und mussten Strafe dafür zahlen.
Auch jetzt haben Sie zu viel Milch.
Ja, aber deswegen ist doch diese Schlussfolgerung: „Wir brauchen eine Vermarktungsplattform“ eine falsche.
Sie haben recht: Der Preis ist desaströs; er liegt unter 28 Cent. Bei jedem Liter Milch ergibt das eine Unterdeckung von 10 bis 15 Cent – für viele Milchbauern ist das existenzbedrohend –, und das scheint sich in absehbarer Zeit offenbar auch nicht zu ändern.
Wir haben hier im Haus ein Fachgespräch mit Milchbauern, aber auch Genossenschaften, also Leuten aus der Milchwirtschaft, geführt. Es gab in diesem Gespräch zwei interessante Hinweise:
Die Molkerei FrieslandCampina hat – das ist bekannt – über einen gewissen Zeitraum eine Bonuszahlung geleistet. Sie hat den Landwirten mehr Geld angeboten, wenn sie nicht mehr lieferten. 60 % der Lieferanten haben sich dem angeschlossen. Ein anderes gutes Beispiel kam von der Upländer Molkerei. Sie vermarktet überwiegend Biomilch, aber auch da wurde noch einmal klar dargestellt: Sie sind eng bei dem Erzeuger, und das führt dazu, dass diese einen Auszahlungspreis von 49 Cent behalten.
Das zeigt, dass die Molkereien, wenn sie wirklich aktiv dazu beitragen wollen, die Milchmengen auch
steuern können. Das ist technisch, finanziell und rechtlich möglich.
Ich wünsche mir in diesen Molkereigenossenschaften selbstbewusste Genossinnen und Genossen in den Aufsichtsräten, damit endlich zukunftsorientierte neue Wege beschritten werden und unsere bäuerlichen Familienbetriebe eine Zukunft in diesem Land haben. Wir müssen endlich festgefahrene Denkmuster überwinden und, wie es uns einige Molkereien auch vorleben, etwas Neues wagen.
Ein schlechtes Beispiel – auch Sie werden heute die Fachpresse gelesen haben – kommt aus dieser besonderen Veranstaltung vom Deutschen Milchkontor. Das ist eine Molkerei aus meinem Kreis, dem Kreis Warendorf, die ständig gewachsen ist. Sie von der CDU behaupten, wenn Marktmacht gebündelt würde, könnten wir ganz anders gegenüber den Verhandlern auftreten. Ja, was lehrt und denn dieses Beispiel? – Das Deutsche Milchkontor hat den niedrigsten Auszahlungspreis.
Wie man jetzt lesen kann, ist es auf einer außerordentlichen Genossenschaftsversammlung weder gelungen, eine Mengensteuerung noch eine Lockerung der Kündigungsfristen bei den Lieferverträgen für die Milchviehbetriebe zu erreichen.
Zum Schluss: Wir sind ja – zumindest einige – auf dieser schönen Busreise nach Österreich unterwegs gewesen und haben uns Regionen angesehen, in denen Genussangebote präsentiert wurden. Wir waren auch in einer Molkerei. Das Auffällige daran war, dass es eine Molkerei war, die 13 verschiedene Milchprodukte in ihrem Sortiment hatte. Sie hatten aber auch Klassifizierungen.
Da gab es etwa Heumilch. Es war für diese Molkerei überhaupt kein Problem, verschiedene Milch einzusammeln und gesondert zu klassifizieren.
Ich komme zum Schluss. – Wir lehnen Ihren Antrag natürlich ab. Auf jeder Agrarministerkonferenz sind mögliche Kriseninstrumente im Milchsektor übrigens auch Thema. Insofern kann ich nur sagen: Ich glaube, wir müssen über ganz andere Dinge nachdenken, als Sie in Ihrem Antrag beschrieben haben. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In diesem Antrag geht es uns darum, die Bundesebene aufzufordern, endlich mit der Novellierung der Düngeverordnung und des Düngegesetzes voranzukommen; denn seit 2013 ist von der EUKommission ein Vertragsverletzungsverfahren wegen zu hoher Nitratwerte im Wasser gegen Deutschland eröffnet worden.
Die Zeit drängt, weil hohe Strafzahlungen zu befürchten sind. Aktuell droht auch ein zweites Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstoßes gegen die Wasserrahmenrichtlinie. Auch hier geht es um die hohe Belastung unseres Grundwassers mit Nitrat.
Das Europäische Parlament fordert seit dieser Zeit eine beträchtliche Verringerung der landwirtschaftlichen Ammoniakemissionen und eine Reduzierung der Nitrat- und Phosphatdüngung. Zahlen, wie es in NRW aussieht, liegen vor: erstens aus dem NRWNitratbericht der Landesregierung und zweitens aus der Antwort auf die Große Anfrage. Daraus kann man klare Handlungsbedarfe ableiten.
Gerade in den landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten von NRW sind die Nitratkonzentrationen seit über 20 Jahren gleichbleibend hoch oder auch steigend. 40 % der Grundwasserkörper sind davon betroffen. Deshalb erwarten wir, dass die Bundesebene endlich die Düngeverordnung auf den Weg bringt, damit es hinsichtlich der Nitratbelastung eine rasche und deutliche Reduzierung der Einträge gibt.
Wichtig ist uns dabei, dass es keine Überregulierung von landwirtschaftlichen Betrieben gibt. Betriebe, die kein erhöhtes Risikopotenzial darstellen, sowie Regionen ohne Nitratprobleme brauchen angepasste Regelungen in der neuen Düngeverordnung.
Die Neuregelungen sollen entsprechend dem Verursacherprinzip gezielt bei denjenigen Betrieben ansetzen, die für die hohen Stickstoffüberschüsse hauptverantwortlich sind.
Dabei dürfen Betriebe, die Weidehaltung betreiben oder Festsysteme nutzen, natürlich nicht benachteiligt werden.
Hier einige unserer Forderungen:
Erstens. Wir fordern wie im Entwurf auf der Bundesebene die Hoftorbilanz.
Zweitens. Wir brauchen einen Datenabgleich.
Drittens. Wir wollen die Länderöffnungsklausel nutzen, fordern aber gleichzeitig, dass der Bund bei der Regelung zur Ausweisung von Risikogebieten die regionalen Besonderheiten berücksichtigt.
Viertens. Diese Risikogebiete – wir meinen damit die Flächen, die beim Grundwasserkörper rot markiert worden sind – müssen rechtssicher definiert und auch abgrenzbar sein.
Fünftens. Standortspezifische Voraussetzungen wie Bodenqualitäten, aber auch Vorbelastungen aus Stickstoffemissionen müssen bei der Düngung zukünftig stärker berücksichtigt werden
Sechstens. Wir wollen veränderte Vorgaben beim Ausbringen von Humusdünger, Rottemist, Festmist und Kompost. Das sind übrigens schon Forderungen von der Bundesebene.
Zum Schluss fordern wir ein nationales Aktionsprogramm zur landwirtschaftlichen Düngung und damit verbunden mehr Forschung und Entwicklung in diesem Bereich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir meinen: Es wird Zeit. Es wird Zeit, zu handeln. Wir wollen und müssen endlich unser Grundwasser und unsere Natur in NRW schützen. Deshalb fordern wir die Bundesebene auf, die Düngeverordnung endlich zu reformieren.
Bitte stimmen Sie der Überweisung zu. Wir freuen uns auf die Diskussion im Fachausschuss. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Hafke, ich stelle zunächst mal die Gemeinsamkeiten fest, auch die, die Sie in Ihrem Antrag erwähnen. Eine Gemeinsamkeit ist: Wir wollen eine Verbesserung in der Kinderbetreuung insgesamt, aber auch in der Tagespflege. Da sind wir nicht auseinander.
Wenn Sie sagen, Kindertagespflege solle keine Betreuung zweiter Klasse sein, kann ich sagen: Ja auch das unterstützen wir. Es ist ja so: Wenn man die Eltern fragt, äußern sie gerade bei dieser Art der Betreuung, die etlichen Eltern und Kindern ein sehr flexibles, ein individuelles Angebot bietet, ein hohes Maß an Zufriedenheit. Die Tagespflege findet, wie wir wissen, in kleinen Gruppen und im familiären Umfeld statt.
Im Rahmen des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Ein- und Zweijährige ist die Kindertagespflege eine gleichrangige Alternative zur Betreuung in der Kindertageseinrichtung. Die Umsetzung des Rechtsanspruchs in Nordrhein
Westfalen – das muss man auch einmal sagen – ist nur möglich gewesen, weil wir diese Kindertagespflegeplätze hatten und sie darüber hinaus auch anerkannt haben.
Im Zuge der letzten KiBiz-Revision haben wir uns dem Thema: „Wie ist das mit den privaten Zuzahlungen?“ noch mal genähert. Wir haben gesagt: Wenn die Tagespflege eine Anerkennung bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs gefunden hat, wird es keine zusätzlichen Zuzahlungen mehr geben. Das ist untersagt, und das ist auch richtig so.
Die zweite Forderung, die Sie hier wiederholt haben, Herr Hafke, sehen wir allerdings sehr kritisch. Wir wollen keine Gleichstellung der Betreuungsangebote. Das wollen die Tagesmütter übrigens auch nicht, wenn Sie sie fragen. Denn sie bieten doch ganz bewusst etwas anderes an. Die meisten sind selbstständig tätig, lassen sich zertifizieren, nehmen an Fortbildungen teil und sind mit Begeisterung bei ihrer Arbeit.
Zu einigen Forderungen, die Sie in Ihrem Antrag wieder erwähnen, muss ich hier und heute und wiederholt entgegnen: Herr Hafke, das ist kommunale Verantwortung. – Die kommunale Bedarfsplanung bis hin zur Ausbildung, Qualifizierung zur Fachberatung in der Tagespflege wird von den jeweiligen Jugendämtern oder auch vom Landesjugendamt selber gemacht.
Die Verlässlichkeit der Tagespflege ist im Gesetz vorgeschrieben. Tagespflege muss verlässlich sein. Vor Ort wird die Tagespflege sehr häufig in Anlehnung an die Familienzentren organisiert.
Auf den Vorwurf des massiven Eingriffs in die Wahlfreiheit der Eltern kann ich nur erwidern: Ja, auch wir wünschen uns ein Angebot, das dem Wunsch von Eltern und Kindern entgegenkommt. Aber auch in der Kita muss ich, wenn ich als Mutter mein Kind anmelde und eine 45-Stunden-Betreuung haben möchte, einen Arbeitsvertrag vorlegen. Da ist die Wahlfreiheit ebenfalls nicht gegeben.
Festzuhalten ist: Ja, wir haben in NRW eine riesige Aufholjagd hingelegt.
Wir können uns da gleich noch mal austauschen.
Wir sind dank dieser Tagespflegeplätze, da wir die Tagespflege als gleichwertige Betreuung anerkannt haben, der gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen. Jetzt geht es doch darum, die Finanzlage im gesamten Bereich der Kinderbetreuung zu verbessern. Ich glaube, da sind wir auch beieinander.
Der aktuelle Streik der Erzieherinnen macht deutlich, um was es ihnen geht. Es geht um mehr Geld, und zwar für die Dinge, die sie zusätzlich in ihrem Beruf leisten müssen, aber im Wesentlichen geht es auch um die Anerkennung. Wir wissen jetzt schon, dass die Tarifabschlüsse, die sie fordern, deutlich höher sein werden als die Kindspauschale, die wir darin verankert haben. Deshalb ist klar: Wir müssen erreichen, dass sich diese drei – Bund, Land und Kommune – damit beschäftigen, wie man zu einer
auskömmlichen Finanzierung, zu einer guten Kinderbetreuung kommt,
sowohl in der Tagespflege wie auch im Kitabereich.
Wir können uns auch gerne noch darüber unterhalten, ob wir die gesetzlichen Grundlagen für Rahmenbedingungen, die heute noch existieren und das Ganze etwas schwieriger machen, verbessern müssen. Da sind wir durchaus dabei.
Vielleicht gibt es eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage, ob die Zahlung vom Bund beim Betreuungsgeld in dieser Form überhaupt rechtens ist. – Aus 900 Millionen € jährlich könnten wir hochgerechnet 26.000 Erzieherinnen finanzieren. Für das Land Nordrhein-Westfalen würde das 85 Millionen € bedeuten. Herr Hafke, ich wüsste sehr gut, wofür wir das Geld zur Qualitätsverbesserung in NRW einsetzen könnten.
In diesem Sinne freue ich mich auf die Diskussion im Fachausschuss. Wir werden der Überweisung zustimmen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Anbetracht der Zeit halte ich mich kurz, möchte aber trotzdem gerne einige Punkte, weil ich die erste Rednerin bin, aufzeigen. Das Änderungsgesetz bringt einige Neuerungen.
Punkt 1: Unsere beamteten Tierärzte in den Kreisen und kreisfreien Städten werden bei ihrer Fülle von Tätigkeiten entlastet. Wir wollen an die 100 Veterinärassistentenstellen schaffen. Genau das hat uns auch der Landkreistag ausdrücklich mitgegeben.
Punkt 2: Wir ändern das Gesetz in punkto Kostenübernahme. Bisher sind die gesamten Logistikkosten zum Abtransport der toten Tiere komplett von den Kreisen übernommen worden. Die Beseitigungskosten wurden zu 75 % übernommen und lediglich zu 25 % von den Tierbesitzern. Dazu noch eine ganz interessante Zahl, um welche Kosten es geht: Der Kreis Borken ist mit 1,4 Millionen € zur Beseitigung der toten Tiere dabei, der Kreis Warendorf mit 860.000 €. Deswegen sagen wir: Im Rahmen der Neuregelung werden die Kosten künftig zusammengezogen, und von diesen Gesamtkosten übernehmen die Landwirte weiterhin 25 %.
Punkt 3: Es gibt eine Obergrenze. Die Obergrenze liegt bei der kommunalen Beteiligung zur Falltierbeseitigung bei jährlich 630 € pro Betrieb.
Punkt 4: Wir nehmen die Beseitigung von toten Pferden heraus, weil sie überwiegend nicht mehr landwirtschaftlichen Zwecken dienen.
Punkt 5: Tiere, die durch Schadensereignisse in landwirtschaftlichen Betrieben zu Tode kommen, zum Beispiel durch Brand oder auch durch Lüftungsausfälle, werden ebenfalls herausgenommen. Dieses Risiko soll durch entsprechende Versiche
rungen abgedeckt werden. Auch hier Zahlen, mit denen wir es zu tun haben: Im letzten Sommer gab es bei Lüftungsausfällen an die 1.000 tote Schweine in Billerbeck, 940 tote Schweine in Vreden, im Kreis Coesfeld 7.500 tote Hühner. Zu den Falltieren, die in dem Bereich zu entsorgen sind, werden wir jetzt eine belastbare Datenbank erstellen, die uns eine Sicherheit gibt, mit welchem Umfang wir es da zu tun haben.
Das Fazit: Landwirte müssen mehr Verantwortung für ihre Tiere übernehmen, aber auch mehr Kosten für die Falltierbeseitigung übernehmen. Vor allem große Betriebe mit schlechtem Gebäude- und Tiermanagement werden mehr belastet; die Belastung für kleine landwirtschaftliche Betriebe wird allerdings gering sein.
Wir bitten um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf und auch zu dem Änderungsantrag, der eher formeller Art ist. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie wir gerade vernehmen konnten, haben wir zu diesem Antrag schon einige Runden gedreht. Die Überschrift „Versorgungsengpässe in der Ü3
Betreuung ernst nehmen und frühzeitig beseitigen“ macht schon klar, dass hier zum wiederholten Male Ängste geschürt werden. Wir haben es zuerst beim U3-Ausbau erlebt: Schafft es das Land NordrheinWestfalen auch wirklich, dem Rechtsanspruch gerecht zu werden? Jetzt soll uns dieser Antrag glauben machen, dass es Betreuungsengpässe im Ü3Bereich gibt.
Was die Skandalisierung betrifft – das am Rande, das fand ich ganz lustig –: Hier wird die SPD aus Eschborn bemüht. Wenn man mal googelt, dann stellt man fest, dass Eschborn gar nicht in Nordrhein-Westfalen liegt. Insofern weiß ich nicht, was Sie da bemühen. – So viel zu dem, was Sie hier skandalisieren.
Wir haben uns, wie gesagt, einige Monate Zeit mit der Beratung des Antrags gelassen. Es hat auch eine Anhörung dazu stattgefunden, in der uns vor allen Dingen die kommunalen Spitzenverbände klar gesagt haben, dass die von Ihnen geforderten nachträglichen Veränderungen der Förderrichtlinien aus rechtlichen Gründen gar nicht möglich sind.
Zu den Fakten: Wir haben in unserem Land den Rechtsanspruch umgesetzt. Für die Ü3-Betreuung gilt das schon seit 1996, seit letztem Jahr auch für die U3-Betreuung. Der U3-Ausbau – auch wenn das von Ihnen immer bezweifelt worden ist – war und ist immer noch eine enorme Kraftanstrengung für Nordrhein-Westfalen. In den letzten vier Jahren sind mehr als 66.000 neue U3-Plätze in unserem Land entstanden. Vor Ort haben Kommunen und Träger mit großer Unterstützung des Landes, aber auch des Bundes diese Betreuungsplätze in einer gemeinsamen Kraftanstrengung geschaffen.
Nach den aktuellen Erhebungen hat es auch einen weiteren Ausbau im Bereich der Ü3-Plätze gegeben, zum einen wegen der Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr, zum anderen durch den Stopp der vorgezogenen Einschulung. Auch diese Kinder sind jetzt noch in den Einrichtungen. Die Dinge – das haben Sie vor Ort vielleicht so wahrgenommen – waren nicht ganz einfach.
Diese Veränderung hat dazu geführt, dass die Träger zum Teil angebaut haben. Es sind aber auch neue Einrichtungen geschaffen worden. Es sind aber nicht reine Krippenhäuser gebaut worden, sondern das war schon eine gesunde Mischung. Das verlangte allerdings vor Ort zum Teil eine sehr kreative Lösung bei den Jugendämtern.
In den Ausführungen der letzten Sitzungen – Sie werden gleich dazu reden, Frau Milz; sonst war ja Herr Tenhumberg derjenige, mit dem wir uns auseinandergesetzt haben – war immer klar, dass wir folgende Fragen klären müssen:
Erstens. Wer ist für was zuständig?
Zweitens. Wie ist das Zusammenwirken von Bund, Land und Kommunen?
Ich bin dankbar für die Beantwortung durch das Ministerium. Da gab es ja noch einmal eine ganz klare Ansage zu Fragen im U3- und Ü3-Ausbau. Ich hoffe, dass wir durch die Reden, die wir gleich noch von der FDP und von der CDU hören, endlich Klarheit darüber bekommen, dass diese Klärung angekommen ist.
Aber hier noch einmal zur Klarstellung:
Das Land finanziert jeden Betreuungsplatz – egal ob Ü3 oder U3.
Jede finanzielle Förderung mit öffentlichen Mitteln – egal ob durch Bund oder Land – ist zweckgebunden.
Eine rückwirkende Veränderung der Förderrichtlinien ist nicht möglich. Da gibt es auch Regressforderungen. Allerdings heißt das nicht – das haben wir ja bei der letzten Sitzung gerade klargemacht –, dass ein finanzierter U3-Platz auf jeden Fall unbesetzt bleiben muss. In der Beantwortung ist nämlich klar ausgeführt:
„Wenn der U3-Bedarf erfüllt ist, kann der Platz mit Zustimmung des Jugendamtes mit einem Ü3-Kind besetzt werden.“
Ich wiederhole noch einmal: Die Planung und die Umsetzung war und ist Aufgabe der örtlichen Jugendhilfeplanung und – wie bei mir im Kreis Warendorf – natürlich des Kreisjugendamts. Da setzen sich auf Regionalkonferenzen Träger, Kreis und Kommunen zusammen, und es wird ein Kindergartenbedarfsplan erstellt. Das ist übliche Praxis. Die Kinder, die wir unterzubringen haben, sind ja da. Die fallen nicht vom Himmel.
Wenn es in dieser Planung und Umsetzung noch Probleme gibt, dann kann man ja die Taskforce anrufen. Und das ist uns auch noch einmal dargestellt worden. Wenn es zu Problemen kommt, wird direkt mit den Jugendämtern vor Ort nach Lösungen gesucht.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident!
Wir nehmen das Problem ernst, wir handeln und sind auf einem guten Weg, die Betreuung im Land dem Bedarf entsprechend auszubauen. Da werden wir nicht nachlassen. Aber diesen Antrag hier und heute lehnen wir ab. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute Mittag war der Waldbauernverband hier im Haus und hat in einer feierlichen Stunde eine Tanne …
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe gerade ausgeführt, dass es heute Mittag einen feierlichen Akt gab. Vertreter des Waldbauernverbandes waren im Haus und haben eine Tanne übergeben. Es handelt sich um eine zwanzigjährige Nordmanntanne aus NordrheinWestfalen. Jeder, der essen geht, kann sich dieses stattliche Exemplar ansehen.
Diese Tanne ist eine von 10 Millionen Bäumen in Nordrhein-Westfalen, die jedes Jahr vermarktet werden. Jeder dritte Baum in Deutschland kommt aus Nordrhein-Westfalen. Wie das bei den Plastikbäumen ist, weiß ich nicht. Hier im Haus sind bereits einige leuchtende Exemplare zu sehen. Dazu kann ich jedoch nichts sagen.
In Südwestfalen gibt es 18.000 ha Weihnachtsbaumkulturen, und gut 4.000 ha davon befinden sich im Wald. Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, das ist nicht einmal ein Viertel der Gesamtfläche.
Nach Kyrill ist der Anbau auf den Waldflächen allerdings deutlich angestiegen. Das hatte damit zu tun, dass die Flächen – auch kurzfristig – über 20 Jahre zu verpachten waren. Insofern kann man sagen, dass es in diesem Bereich gerade im Sauerland einen Hype gegeben hat. Und selbst in diesem Jahr, im Jahr 2013, wurden nach unseren Schätzungen weitere 400 ha für den Weihnachtsbaumanbau genutzt. Das hatte auch etwas mit den Windrädern im Wald zu tun.
Nun haben wir das Landesforstgesetz in der bekannten Form eingebracht. Daraus geht hervor, dass Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen im Sinne des Gesetzes kein Wald sind. Aber wir haben mit der Novellierung dieses Gesetzes bereits Ausnahmen deklariert: 2 ha ohne Umwandlungsge
nehmigung. Darüber hinaus gibt eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2028. Das heißt, Bäume, die jetzt gepflanzt sind, können auf jeden Fall noch geerntet werden.
Es hat viele Gespräche gegeben. Sie haben sicher mitbekommen, dass das Gesetz im Februar hier eingebracht worden ist. Ich war auch vor Ort und habe mir die Kulturen angesehen. Es sind Intensivkulturen, und es wird eine intensive Bodenbearbeitung betrieben. Es handelt sich um Monokulturen, es sind Eindrahtungen notwendig, und damit einhergehend kommt es zum Einsatz von Pestiziden und Dünger.
Das ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar.
Darüber, dass es ein so starkes Gegeneinander dieser Menschen gibt, war ich erstaunt. Es gab die Gründung einer Bürgerinitiative.
Die Anbauer haben erkannt, dass dieses Problem dort vorhanden ist. Ich habe schon das Gefühl, dass alleine die Diskussion, die wir geführt haben, auch dazu geführt hat, dass die Einsicht da ist, dass sich etwas ändern muss. Es ist auch die Einsicht gewachsen, dass es eine Überproduktion gibt. Insofern werden wir auch gucken, was nach 2028 dann wirklich an Fläche übrig bleibt.
Wir haben jetzt diesen Änderungsantrag, der vorliegt, eingebracht. Wir betten in dieses Gesetz jetzt die Möglichkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrages. Der Betreiber schließt mit der Forstbehörde einen Vertrag mit Zustimmung des Waldbesitzers über einen umweltverträglichen Anbau über die Zeit ab 2028.
Auch noch ein Wort an Frau Brand – sie hatte mich heute Mittag angesprochen –: Bei den Waldbesitzern reden wir natürlich von den Grundbesitzern, von denen, die diese Flächen vielleicht auch in die Verpachtung geben. Darüber soll es ein Einvernehmen geben.
Dieses wollen wir gerne im Dialog machen. Deswegen haben wir auch diese drei Jahre mit vorgesehen, weil aus den Gesprächen mit den Anbauern klar geworden ist: Sie sind dabei,
ihre Produktion nach PEFC zertifizieren zu lassen. Das braucht seine Zeit. Es braucht auch eine Zeit, um überhaupt zu gucken: Mit welchen Verbänden soll denn dieser Rahmenvertrag mit auf den Weg gebracht werden?
Ich bin zuversichtlich, dass das gelingt. Insofern habe ich keine Angst, dass wir zukünftig einen nachhaltigen Anbau in der Produktion unserer Bäume bekommen.
Ich kann nur jedem sagen, der noch keinen Baum hat: Kaufen Sie einen Baum aus NordrheinWestfalen! – Herzlichen Dank.
Herr Höne, auch ich bin bei der Anhörung gewesen. Können Sie sich daran erinnern, dass ich auf eine Frage hin eine Antwort von jemandem aus dem ThünenInstitut bekommen habe, dass nach deren Einschätzung die Bodenerosionen 30 % der Flächen im Wald betreffen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag enthält eine Menge Panikmache, aber auch viele Behauptungen, die in dieser Form nicht zutreffen.
Herr Fehring, Sie sind ja Praktiker und haben hier viele Ausführungen gemacht.
Aber wenn ich mir Ihren Antrag ansehe, habe ich den Eindruck, Sie haben entweder nicht daran mitgearbeitet oder nicht den Versuch gemacht, die Forderungen, die Sie hier mündlich vorgetragen haben, auch in den Antrag zu packen.
Es gibt bundesweit 20 Biokontrollstellen. In Ihrem Antrag liest man, es gebe in Nordrhein-Westfalen nur zwei. Wir wissen, 17 haben bundesweite Zulassung. Jeder ist also in der Lage, sich die Stelle, die ihn kontrollieren soll, auszusuchen.
Zu der gewissen Abhängigkeit, die Sie in Ihrem Antrag feststellen, kann man nur sagen: Die privaten Kontrollstellen werden vom BLE zugelassen. Sie werden auch ausdrücklich in ihrer Unabhängigkeit überprüft. Das ist Ziel dieser Zulassung. Die Stellen für Ökokontrollen müssen für den Bereich Ökolandbau eine Extraakkreditierung haben.
Alle Kontrollstellen werden durch die zuständigen Behörden der Bundesländer – bei uns durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz – in rechtlicher und fachlicher Hinsicht überprüft. Es werden Geschäftsstellenaudits durchgeführt. Die Landesbehörde begleitet die Kontrolleure der Kontrollstellen stichprobenartig. Das ist gesichert. Wechselt ein Landwirt oder ein Unternehmer die Kontrollstelle, so wird das dieser Behörde angezeigt. Es geht also keiner verloren.
Meine Damen und Herren, lieber Herr Fehring, gewisse Abhängigkeiten sind für uns also nicht erkennbar. Ich erwähne nur mal den TÜV für Ihr Auto, der ebenfalls privat organisiert ist. Keiner nimmt an, dass die Sicherheit darunter leidet.
Auch Ihre Forderung nach zusätzlichen Berichten auf Landes- und Bundesebene können wir nicht unterstützen. Der Sachverhalt ist übrigens dem Sonderbericht des EU-Rechnungshofs und der entsprechenden Stellungnahme der EU-Kommission zu entnehmen.
Sie fordern eine eigene Studie. Dazu sage ich: Eine Studie für NRW ist überflüssig. Sie finden Angaben hierzu, wie gesagt, im Sonderbericht.
Wir haben uns auf Länderebene immer wieder für eine Verbesserung der Ökokontrollstellen ausge
sprochen. 2010 haben wir für das Land immerhin zusätzliches Personal im LANUV bereitgestellt. Die rot-grüne Regierung hat sich auf der Bundesrats- und auch der Europaebene in den letzten Jahren immer wieder für eine Weiterentwicklung der Ökokontrollstellen eingesetzt, genauso wie es die Ökoverbände immer wieder tun, die ein Interesse daran haben, ihre Prozesskontrollen – es sind Prozesskontrollen, eine Endkontrolle nützt ihnen ja wenig – zu verbessern; dafür haben wir nach dem Hähnchenskandal im Biobereich gute Beispiele. Denn nur so wird das Vertrauen der Menschen beim Kauf von Ökoprodukten nachhaltig gestärkt.
Die EU ist weltweit der wichtigste Hersteller und Verbraucher ökologischer Erzeugnisse. Nur 15 % der Ökoprodukte, die in Europa konsumiert werden, kommen aus Nicht-EU-Staaten. Deshalb brauchen wir auch hier EU-weite Normen. Eine Kontrolle im Alleingang auf Länderseite nützt uns gar nichts.
Wenn Sie vonseiten der CDU in dieser Angelegenheit also etwas verbessern wollen, ein Tipp: Es hat auf der Bundesebene die Forderung gegeben, das Ökolandbaugesetz zu verbessern. Eine einheitliche Datenbank war die Forderung. Das ist sehr abgeschwächt worden. Wir haben es noch mal über eine Bundesratsinitiative versucht. Mein Tipp: Wenn Sie hier wirklich Transparenz haben wollen, reden Sie mit ihren CDU-Leuten auf Bundesebene! Nehmen Sie Kontakt auf, um an dieser Stelle etwas zu verändern!
Wir brauchen also keinen Antrag zur Überprüfung von Biokontrollstellen. Diese Regierung hat gehandelt. In Sachen Kontrollstellen, Transparenz und Lebensmittelsicherheit ist eine Menge passiert. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es gibt viele Gründe dafür, sein Kind nicht am Wohnort betreuen zu lassen. Es können geografische, berufliche oder auch persönliche Gründe sein. Eines gilt aber für alle Betreuungsplätze: Das Land finanziert die Plätze für alle Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen haben, egal in welcher Betreuungsform.
Die Kommunen als Träger der öffentlichen Jugendhilfe erstellen, abgeleitet vom KiBiz und vom SGB VIII, einen rechtzeitigen Jugendhilfebedarfsplan, um vor Ort ausreichend Kinderbetreuungsplätze vorzuhalten. Eine Verpflichtung, einen ortsnahen Platz in Anspruch nehmen zu können, leitet sich daraus allerdings nicht ab. Das heißt: Alleine
die Jugendämter entscheiden im Rahmen ihrer Jugendhilfeplanung in eigener Zuständigkeit über die Aufnahme und die Finanzierung sogenannter gemeindefremder Kinder in den Einrichtungen.
Auch nach dem gültigen KiBiz gibt es dazu keine weiter gehenden Regelungen. Seit 2010 haben wir sowohl mit der ersten Stufe der KiBiz-Revision als auch im Rahmen des qualitativen und quantitativen U3-Ausbaus alles darangesetzt, die Kinderbetreuung in diesem Land zu verbessern. Herr Hafke, Sie müssen zugeben: Das ist uns geglückt.
Zu dem Zweck haben wir landesseits rechtzeitig erhebliche Finanzmittel bereitgestellt. Wir können heute zur Recht und mit Stolz darauf verweisen, dass wir es geschafft haben, den U3-Ausbau in dieser Zeit hinbekommen zu haben. Ab August werden wir den gesetzlichen Anspruch erfüllen können.
Also: Wir haben Betreuungsplätze, aber auch Plätze in der Tagespflege; es gibt Betriebskindergärten und Großtagespflege. Ich stelle fest: Die Eltern und die Kommunen sind flexibel genug, eine gute und passende Lösung zur Betreuung der Kinder zu finden.
Dass Sie, meine Damen und Herren von der FDP, in Ihrem Antrag einen Regelungsbedarf oder sogar eine Erleichterung in der kommunalen Kostenerstattung für die Betreuung sogenannter gemeindefremder Kinder sehen, können wir nicht unterstützen. Denn die Realität im Land sieht anders aus: Bei mir im Kreis Warendorf hat die gemeindefremde Betreuung schon länger Bestand, sogar über Ländergrenzen hinaus. Unser Kreis liegt an der Grenze zu Niedersachsen. Auch über diese Ländergrenze hinweg ist die Kostenerstattung kein Problem. Innerhalb des eigenen Jugendamtsbezirks, aber auch in Zusammenarbeit mit anderen Jugendämtern im Kreis ist die interkommunale Zusammenarbeit kein Problem. So die Aussage meines Kreisjugendamtes.
Der Saldo – den habe ich mir auch geben lassen – ist interessant: Im Kreis Warendorf betreuen wir zurzeit sogar mehr Kinder von außen, als wir selber Kinder abgeben. Im Übrigen befinden wir uns in der Nähe von Münster; das erklärt vielleicht einiges.
Es ist übrigens jeder Kommune im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung freigestellt, die Kostenerstattung für die Betreuung gemeindefremder Kinder interkommunal zu regeln. Das geht auch vertraglich. Davon wird auch Gebrauch gemacht. Deshalb gibt es auch keine Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände, in dieser Richtung tätig zu werden.
Zum Schluss lassen Sie mich feststellen: Wir haben in unserem Land ein gutes, auch gemeindeübergreifendes Betreuungsangebot im Sinne der Eltern anzubieten. Die interkommunale Kostenerstattung scheint uns dabei überhaupt kein Problem zu sein.
Wir sehen in dieser Angelegenheit keinen Regelungsbedarf.
Deshalb kann ich sagen: Wir freuen uns auf die vertiefte Diskussion im Fachausschuss. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Deppe, Ihre emotionale Darstellung dieses durchaus veritablen Schadens, den wir erlitten haben,
lenkt völlig davon ab, wer denn in diesem Land die Verantwortung für die Klagen und die einstweilige Verfügungen zu tragen hat.
Ich kann nur sagen: An diesem Erbe, das wir von der abgewählten Rüttgers-Regierung übernommen haben, werden wir noch lange zu tragen haben.
Ich kann es gerne wiederholen: Wir haben ein schweres Erbe übernommen.
Obwohl es schon über sechs Jahre her ist, …
Ich möchte jetzt erst einmal mit meiner Rede beginnen. Außer auf Herrn Deppe zu entgegnen, habe ich ja noch nichts weiter gesagt.
Sechs Jahre ist es jetzt her, seit Kyrill zugeschlagen hat. Wir haben manche Debatte dazu geführt. Sie haben ja aus den Protokollen zitiert. Es ist mir noch sehr präsent, in welcher Ausführlichkeit wir über diese Dinge gesprochen haben. Wir haben Anträge und Anfragen gestellt. Immer wieder haben wir darauf aufmerksam gemacht, welche fatalen Wirkungen diese Verträge für die mittelständische Sägeindustrie in Nordrhein-Westfalen hatten.
Kein Mensch – das haben Sie auch der Presse entnehmen können – kann heute nachvollziehen, warum diese Verträge in dieser Form auf den Weg gebracht worden sind.
Bis heute bleibt unsere Kritik hieran bestehen. Sie mündet schlicht und einfach in der Frage, warum die Holzlieferverträge in dieser Größenordnung und über einen Zeitraum von sieben Jahren abgeschlossen wurden.
Im Rückblick wissen wir heute: Kyrill hat bis heute für riesige Schäden gesorgt; das wird sich auch noch auf die Zukunft auswirken. Viele Waldbesitzer sind in Existenznot geraten. Aber wir wissen auch: Nach zweieinhalb Jahren hatte der Markt das Sturmholz aufgenommen. Der Preis für Fichtenrundholz ist deutlich gestiegen; er ist heute so hoch, wie wir es uns überhaupt nicht haben vorstellen können.
Ich möchte ebenfalls aus Plenarprotokollen zitieren, Herr Deppe. Lassen Sie mich zum Beispiel Herrn Minister Uhlenberg, damals der zuständige Minister, aus seiner Rede vom 23. März 2008 zitieren:
„Die heimische Sägewerksindustrie hat uns ein Angebot gemacht, und sie bekommt das Holz. Sie hat in den letzten Tagen vor dem Hintergrund von neuen Verträgen dieses Angebot weiter aufgestockt. Das ist gut so, weil wir in der nächsten Zeit und auch in den nächsten Jahren mehr Holz haben.“
Ich hätte heute gerne einmal die Antwort von Herrn Uhlenberg. Wie viele Vertragsentwürfe hat es denn gegeben?
Die Sägewerker veröffentlichten ein Jahr nach dieser Vertragsgestaltung im Jahr 2008 ein Gutachten; das Gutachten von Professor Dr. Schulte ist ja bekannt. Und das Ergebnis? Der Vertrag wird als existenzbedrohend angesehen, gefährdet die heimische Holzindustrie und hier vor allem unsere kleinen mittelständischen Betriebe. Außerdem bedroht er Arbeitsplätze.
Anhand dieser Aussagen haben auch wir – RotGrün – damals in 2008 einen Antrag eingebracht. Der lautete: „Undurchsichtige Holzvermarktung schadet dem Land Nordrhein-Westfalen“. Ich könnte diesen Antrag heute aus der Tasche holen. Der ist heute genauso gültig, wie er es damals schon war.
Ich zitiere Sie noch einmal, Herr Uhlenberg, und zwar aus dem Plenarprotokoll vom 22. Februar 2008. Sie führen aus:
„90 % der Bäume in Nordrhein-Westfalen stehen noch. Mir sagt die Landesforstverwaltung: Natürlich kann es von heute auf morgen mal einen Engpass geben, aber wir sind in der Lage, die Holzmengen zu liefern.“
Vielleicht können Sie heute dazu beitragen, Herr Uhlenberg, diese Aussagen aus dem Jahr 2008 zu konkretisieren und uns sagen, von welchen Holzmengen Sie damals eigentlich ausgegangen sind.
Der nächste große Fehler unter Schwarz-Gelb geschah dann 2009. Wir in der Politik haben damals nichts davon mitbekommen. Klausner hatte Zahlungsschwierigkeiten, er nahm uns die Holzmengen nicht ab. Und auch hier – Herr Uhlenberg, hören Sie ruhig zu – lautet die Frage: Warum hat es die damalige Landesregierung – Sie in Person – im Jahr 2009 nicht geschafft, diese Verträge mit der Klausner-Gruppe rechtsverbindlich zu kündigen?
Heute kann niemand mehr nachvollziehen, wie diese Verträge zustande gekommen sind. Es ist doch erstaunlich, dass schon damals die Unterschrift vom Landesbetrieb Wald und Holz unter diesem Vertrag fehlte.
Da ist es heute an der Zeit, erneut Fragen zu stellen. Herr Uhlenberg, wer hat die damalige Regierung beraten? Welche Verträge sind wie auf den Weg gebracht worden? Von welchen Zahlen sind Sie ausgegangen? Und wer trägt die Verantwortung für diese Holzlieferverträge?
Anders als Sie es ausführen, Herr Deppe, können wir heute schon ein Fazit ziehen: Es wurde nachlässig gearbeitet oder sogar vorsätzlich gehandelt.
Jetzt und heute müssen wir uns den Tatsachen stellen. Dann komme ich zu dem Fakt, warum wir das heute hier machen:
Der österreichische Konzern Klausner macht doch seine Ansprüche mit allen Mitteln gegenüber dem Land NRW geltend. Am Ende des letzten Jahres hat das Oberlandesgericht Münster festgestellt, dass diese Verträge, seinerzeit von Ihnen gemacht, jetzt nicht rechtswirksam gekündigt werden können. Deshalb wurden diese Verträge auch für rechtsgültig erklärt. Also, sie sind weiterhin gültig.
Dann haben wir jetzt eine Schadensersatzklage. Das ist jetzt nur für die Jahre 2009 bis 2012. Die beläuft sich auf 120 Millionen €. Wir haben die Erfüllungsklage und jetzt auch noch die Einstweilige Verfügung vom Landesgericht Münster zur Erfüllung diese Lieferverträge für dieses und auch für das nächste Jahr. Wir haben ja gehört: Einstweilige Verfügung heißt: Für die nächsten neun Monate bitte nur in diesen Vertrag einliefern. Ich bin gespannt, was am 3. Mai vom Landesgericht Münster dazu zu hören ist.
Hier demonstriert ein Großkonzern seine Macht. Auch wir von der SPD sehen das mit großer Sorge, dass wir diese Verträge, deren Umfang und Art wir heute noch nicht genau wissen, aber in irgendeiner Form auch erfüllen müssen und dass das ein Angriff auf die gesamte Forst- und Holzwirtschaft in diesem Land ist.
Es bedroht unsere mittelständischen Sägewerke, letztendlich bedroht es das gesamte Cluster Wald und Holz. Dieses Cluster ist nach wie vor ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für das Land NordrheinWestfalen. Es geht um über 3.000 Arbeitsplätze, und es geht um viele Produktionsstandorte hier in Nordrhein-Westfalen.
Aber Sie, meine Damen und Herren der CDU und FDP, müssen jetzt auch die politische Verantwortung dafür übernehmen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu den Ausführungen, die ich hier vernommen habe, kurz Stellung nehmen.
Herr Hovenjürgens,
er ist schon weg –, ich fand es ganz bezeichnend, dass Sie einsehen, dass das suboptimal gelaufen ist. Wenn allerdings der Hinweis kommt, dass damals Herr Uhlenberg als Umweltminister den Sachverstand eingefordert hat, dann wundert es einen doch, dass damals gerade der Sachverstand des eigenen Landesbetriebs nicht einbezogen worden ist, weil ja aus dem Landesbetrieb Kritik kam und auch keine Unterschrift unter den Vertrag.
Von der FDP vernehme ich, dass sie dieses ernsthafte Thema mit sehr viel Getöse abtut. Das gilt gerade für Sie, Herr Höne. Da kann ich nur sagen: Führen Sie bitte eine ehrliche Diskussion über diesen wirklich großen Schaden, der auf das Land Nordrhein-Westfalen zukommt!
Ich habe ja ausgeführt, dass wir es gewusst haben. Nach zweieinhalb Jahren war das Sturmholz weg. Und Sie haben Verträge über sieben Jahren in dieser Größenordnung gemacht. Der Holzpreis, der so in die Höhe gestiegen ist, hat doch etwas mit diesen Verträgen in diesem Land zu tun. Darunter leiden doch unsere Sägewerker bis heute.
Darauf, was das Urteil, das am 3. Mai gesprochen wird, mit uns macht, hätte ich gerne eine Antwort, Herr Höne. Was sagen Sie denn den Sägewerkern, wenn es hier einen neunmonatigen Lieferstopp gibt und wir kein Holz mehr an private Sägewerker liefern dürfen? Darauf hätte ich gerne heute eine Antwort gehabt.
Zum Schluss: Wir sollten wirklich darüber reden, wer die Verantwortung übernimmt, wie wir mit diesem Schaden umgehen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Man muss an dieser Stelle zunächst einmal sagen, um was es geht. Weihnachten steht vor der Tür. Ein Baum muss her. Der Antrag der FDP geht davon aus: Das ist Tradition, das ist Brauchtum, wie Herr Busen gerade ausgeführt hat. Das ist schön und gut, Herr Busen.
Ich glaube aber nicht, dass die Mehrzahl der Menschen ihren Baum beim Bauern um die Ecke kauft, in den Wald geht und den Baum schlägt. Die Bäume werden vor allen Dingen im Baumarkt oder im Gartencenter zum Schnäppchenpreis erworben.
Ja, ich weiß, es ist hochemotional.
Herr Laumann, auch für Sie nenne ich jetzt einmal Zahlen.