Regina van Dinther

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Last Statements

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei den Themenfeldern, die im Haushalt für Gleichstellungspolitik abgebildet sind, handelt es sich in der Mehrheit um Themen, die eine eindeutige und einhellige Haltung der Fraktionen dieses Hauses erfordern.
Gemeinsam ächten wir deshalb seit Jahren Themen wie Gewalt gegen Schutzlose; meistens sind Frauen und Kinder die Betroffenen. Wir stellen uns gegen Zwangsverheiratung und Menschenhandel und wollen vor Zwangsprostitution und Zwangsbeschneidung Schutz bieten. Wir wenden uns gemeinsam gegen die Diskriminierung von Minderheiten und haben viel dafür getan, die unterschiedliche sexuelle Orientierung der Menschen in allen Lebensbereichen diskriminierungsfrei zu stellen. Wir möchten mehr Geschlechtergerechtigkeit und diskutieren über umfangreiche Kataloge von Maßnahmen, um die immer noch große Lücke der Beteiligung von Frauen, zum Beispiel in Führungspositionen, zu schließen.
Einige gemeinsame Initiativen sind uns auch gelungen. Sie sind als Zeichen nach außen sehr wichtig. Die CDU trägt durchaus auch Initiativen in diesem Politikfeld der Regierung mit, zum Beispiel den Runden Tisch Prostitution.
Dennoch möchte ich auch ein paar unterschiedliche Blickwinkel aufzeigen und eine Mahnung aussprechen. Über ein besseres Instrumentarium im Landesgleichstellungsgesetz sprechen wir gleich noch. Deshalb gehe ich jetzt nicht darauf ein. Ich möchte aber auf eine Fehlsteuerung im Bereich Geschlechtergerechtigkeit hinweisen.
Häusliche Gewalt richtet sich zum größten Teil gegen Frauen. Da verfügt Nordrhein-Westfalen über ein sehr großes und gutes Hilfsnetzwerk. Aber die neuesten Studien zeigen, dass 20 % der Opfer – auch der Opfer körperlicher Gewalt – tatsächlich Männer sind. Für sie gibt es in Nordrhein-Westfalen leider keinerlei Hilfe. Wir verfügen weder über eine Beratungsstelle noch über eine Obhut. Glauben Sie denn wirklich an das Märchen vom starken Geschlecht? Ich nicht. Wir wollen eine Weiterentwicklung erreichen. Unser Blick sollte sich daher durchaus auch auf weitere Hemmnisse bei Jungen und Männern richten.
Dann möchte ich einen Satz zur Silvesternacht sagen. Das ist wirklich eine Katastrophe gewesen. Denn hier hat der Rechtsstaat nicht funktioniert. Leider waren nicht alle bereit, das auch so offen zu sagen. Dieser Tag hat die AfD und andere Konsorten gefüttert. Wir sollten uns alle hier einheitlich aufstellen, weil so etwas nicht wieder passieren darf.
Genauso suchen diese Leute akribisch danach, was von unserem politischen Handeln sie in die Lächerlichkeit ziehen können. Da finden sie leider zu viel. Deshalb möchte ich sehr gerne den Appell an dieses Haus richten, dass alles, was vor allen Dingen in unserem Politikfeld passiert, sehr deutlich daraufhin überprüft werden muss, ob Otto Normalverbraucher es verstehen kann, also ob das, was wir machen, draußen wirklich verständlich ist, damit wir nicht die Falschen bedienen.
Meine Damen und Herren, aus meinen Worten schließen Sie zu Recht, dass wir sehr häufig Übereinstimmungen haben. Trotzdem lehnen wir den Haushalt ab, weil das Land verantwortungsvolle Finanzpolitik bräuchte und wir das in dem Gesamthaushalt nicht feststellen können. Wir machen dazu unsere Vorschläge. Deshalb werden Sie nächste Woche mehr von uns hören. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Reform des 1999 in Kraft getretenen Landesgleichstellungsgesetzes sollte das zentrale Vorhaben der rot-grünen
Gleichstellungspolitik in dieser Legislaturperiode werden. Jetzt, am Ende, verabschieden Sie wieder eher ein Frauenfördergesetz, das jedenfalls direkt nach seinem Inkrafttreten in wesentlichen Punkten beklagt werden wird.
Deshalb, liebe Frau Kollegin, habe ich gar keine Angst, dass das Thema nicht schnellstens wieder auf die Tagesordnung kommt.
Sie haben weder den Mut, bei der Gremienbesetzung eine echte Quote einzuführen noch über die Novelle zu einem echten Landesgleichstellungsgesetz zu kommen, mit dem der öffentliche Dienst in die Lage versetzt würde, ein innovatives und strategisches Personalmanagement zu installieren, das den Herausforderungen der Zukunft wirklich gerecht würde.
Die CDU-Landtagsfraktion legt Ihnen heute einen Entschließungsantrag vor, in dem wir die Schritte und Maßnahmen beschreiben, die notwendig wären, um zu einem modernen Gleichstellungsgesetz zu kommen. Diese wurden weitestgehend in der Expertenanhörung empfohlen, und wir haben sie selbstverständlich auch in den Sitzungen des Frauenausschusses vorgetragen.
Die CDU sieht durchaus weiterhin eine hohe Unterrepräsentanz von Frauen, vor allem in höheren Entgelt- und Besoldungsgruppen sowie auch in Führungspositionen und Gremien. Aber gleichzeitig sehen wir, dass der öffentliche Dienst für männliche Bewerber immer unattraktiver wird. Die Zahl der Bewerber in den Landes- und Kommunalverwaltungen nimmt jedenfalls stetig ab.
Der demografische und gesellschaftliche Wandel sowie die Entwicklungen in der Arbeitswelt erfordern ein strategisches Personalmanagement. Erfolgreiche Arbeit wird in Zukunft von gut gemischten Teams erfolgen und nicht anders – von jungen und erfahrenen Kräften, von vielen internationalen Mitarbeitern und eben
von Männern und Frauen. Diese gute Mischung erreichen Sie ganz sicher nicht mit dem von Ihnen vorgesehenen Instrumentarium.
Die CDU ist durchaus für eine Quotenregelung, aber für eine gerechte, die beide Geschlechter in den Blick nimmt und die gleiche Eignung, Befähigung und
fachliche Leistung als Ausgangspunkt hat und nicht eine im Wesentlichen gleiche.
Die CDU-Fraktion möchte, dass aus dem Gleichstellungsplan in Zukunft ein Diversity-Plan wird.
Wir alle waren zusammen in Norwegen und haben uns angeschaut, wie so etwas geht. Neben den Gesetzen und Ausführungsbestimmungen müssen die Akteure, die Verantwortlichen sagen: Jawohl, wir wollen das. Wir überprüfen unsere Entscheidung jährlich und nutzen dazu auch das ganz normale Instrumentarium. Wir sorgen vor allen Dingen für Transparenz.
Der Stellenplan muss jährlich vorgelegt werden. Er benötigt eine Ergänzung um die gleichstellungsrelevanten Informationen und Plandaten, auch eine Übersicht über die geplanten Höhergruppierungen und Einstellungen, getrennt nach Geschlechtern und getrennt nach Besoldungs- und Gehaltsgruppen. Genau diese jährlichen Plandaten können dann auch die Resultate der Gremienbesetzungen beinhalten. Dann kämen wir da sicherlich auch besser voran.
Ganz wichtig ist es, auch eine Begründung hineinzuschreiben, falls mögliche Mindestanteile oder eigengesetzte Ziele nicht erreicht werden sollten. Ich bin sehr gespannt, ob dann solche Aussagen kämen wie: Wir finden leider keine qualifizierten Frauen. – Man wird sich nicht trauen, das dort hineinzuschreiben.
Bei erreichter Transparenz geht es dann im Grundsatz vielleicht wirklich um die Qualifikation für die Aufgaben, und zwar von Männern und Frauen, und weniger um andere Quoten, zum Beispiel um Parteibuchquoten. Genau das hat dieses Land viele Jahre lang gelähmt.
Am 1. Juli 2016 haben Sie § 19 Abs. 6 Landesbeamtengesetz eingeführt, die Bevorzugung von Frauen bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und Leistung.
Ich wundere mich schon sehr, dass das Innenministerium bis heute nicht einmal Empfehlungen für die Personalverantwortlichen auf den Weg gebracht hat. Sie lassen das einfach laufen, stoppen damit Hunderte von Beförderungen und stoßen eine Klagewelle und hohe Unzufriedenheit im öffentlichen Dienst an.
Meine Damen und Herren, mit dem Landesgleichstellungsgesetz setzen Sie das jetzt noch einmal fort. Wir benötigen im öffentlichen Dienst aber ganz etwas
anderes: Wir benötigen eine positive Leistungsbereitschaft. Das erreicht man durch Gerechtigkeit und Transparenz,
durch das Aufzeigen von erfolgreichen Laufbahnen, durch viele gute Weiterbildungsangebote, durch innovative Regelungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, durch Berufungs- und Beurteilungskriterien, die wirklich so transparent sind, dass jeder sie verstehen kann.
Sie produzieren mit den Gesetzen der Vergangenheit genau das Gegenteil, nämlich Frust und damit hohe Krankenstände. Damit werden Sie dem Anspruch, den Sie sich selbst gesetzt haben, überhaupt nicht gerecht.
Wir möchten, dass das Recht von Eltern, auf eine volle Stelle zurückkehren zu können, wenn sie einmal in Teilzeit waren, nicht beschnitten wird.
Wir möchten die Wertigkeit der Gleichstellungsbeauftragten auch dadurch klarstellen und sichtbar machen, indem genau diese Stellen immer öffentlich ausgeschrieben werden müssen. Transparenz und Wollen fehlen diesem Gesetzentwurf an vielen Stellen. Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Nordrhein Westfalen hat auch bei diesem Politikthema etwas Besseres verdient. – Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wundere mich ein wenig über diese Debatte und auch darüber, welche Seite sich da über wen lustig macht. Denn dieser FDP-Antrag unterscheidet sich – das will ich auch mal deutlich sagen – durchaus von anderen Anträgen, die ich schon gelesen habe, und zwar dadurch, dass er eigentlich meines Erachtens sehr, sehr sachbezogen formuliert ist und auch mit Beispielen unterfüttert ist,
die vernünftig sind, und auch zu vernünftigen Forderungen kommt.
Ich finde aber auch, dass es heute hier erst zwei Tage nach der Wahl in den USA richtig ist, sich auch einmal damit auseinanderzusetzen, ob unsere Arbeit tatsächlich so gestaltet ist, dass wir die Themen und auch die Priorisierung unserer Themen so wählen, dass Otto Normalverbraucher draußen noch kapiert, was wir hier machen.
Meine Damen und Herren, schon als die AfD – das ist mir durchaus ernst – das Thema „Genderwahnsinn“ auf ihre Agenda geschrieben und auch mit vielen Beispielen unterfüttert hat, hat sie zwar die gesamte politische Klasse in die Lächerlichkeit gezogen. Aber sie hat oft Beispiele gefunden, die durchaus passiert sind oder in diesem Politikbetrieb vorkommen. Deshalb müssen sich eigentlich diejenigen an die Nase gefasst fühlen, die dafür sorgen, dass das hier so passiert.
Ich habe in den ganzen Jahren, in denen ich hier Frauenpolitik mitgestalte, immer darauf geachtet, dass wir insbesondere die Fragen, die sich rund um das Thema „Gender, Gender-Mainstreaming“ drehen, bei denen es also wirklich um Geschlechtergerechtigkeit geht, hier sachbezogen beraten und das auch als Politikansatz und als Strategieansatz an den Stellen ernst nehmen, an denen man an Beispielen zeigen kann, dass es wirklich zu effektiven Maßnahmen führt.
Wir haben das in der Entwicklungshilfepolitik eingeführt. Das hat Rita Süssmuth bei der Weltfrauenkonferenz in Peking eingeführt. Es ist also ein ganz altes Instrument der Politikgestaltung. Das hat dazu geführt, dass diese Gelder viel gerechter und vernünftiger eingesetzt worden sind, als es jemals zuvor in der Entwicklungshilfepolitik gemacht wurde, nämlich in Frauenprojekten, durch die anschließend Familien ernährt werden konnten. Das war wirklich ein guter neuer Ansatz.
Teilweise werden hier aber Gruppierungen angesprochen, die sich anscheinend auch durch den wirklich harmlosen FDP-Antrag angesprochen fühlen. Das führt dazu, dass wir es mittlerweile nicht mehr schaffen, Otto Normalverbraucher und Lieschen Müller zu erklären, was wir wirklich im Politikgeschehen noch umsetzen wollen.
Deshalb meine ich, dass wir über diesen Antrag ernsthaft diskutieren müssen und dazu kommen müssen,
dass wir am Ende eine ernsthafte Politik machen. Ansonsten führen wir den ganzen Politikbetrieb ad absurdum
und leisten noch dem Vorschub, was momentan in der Gesellschaft passiert.
Meine Damen und Herren, wenn es denn nur ein Sternchen ist – und kein Grundrecht auf Würde oder Unversehrtheit, sondern nur ein Sternchen –, dann verzichte ich gerne darauf und konzentriere mich auf die Politik, die ich draußen erklären kann. Wir haben wahrlich in Nordrhein-Westfalen und überall genügend Probleme, die wir lösen müssen. Insofern sollten wir uns darauf konzentrieren, diese Probleme zu lösen. Dann verzichten wir gerne auf Sternchen und alles, was verzichtbar ist. – Danke schön.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Als das Landesgleichstellungsgesetz am 9. November 1999 in NordrheinWestfalen in Kraft trat, hatten wir vorher lange Diskussionen darüber geführt, wie es wohl gelingen könnte, die Präsenz von Frauen in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes zu verankern und ihre Teilhabe an Einstellung, Beförderung und Aufstieg hin zu einer gleichberechtigten Hälfte möglichst zu erreichen. Wir stritten damals auch lange über die Quote.
Schließlich haben Gerichte – das war auch damals schon so – am Ende die bevorzugte Einstellung von Frauen, allerdings bei eng gefasster gleicher Eignung und Qualifikation, mitgestaltet.
Auch weitere Instrumente im Bereich der Fort- und Weiterbildung, der flexiblen Arbeitsplatzgestaltung und der Beurlaubungsmöglichkeiten wurden eingeführt, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleisten zu können.
Frauenförderpläne sollten helfen, dass alle Städte, Ministerien und Institutionen im öffentlichen Bereich diese Ziele durch Taten auch erreichen können.
Auch damals gab es sehr unterschiedliche Sichtweisen. So haben wir zum Beispiel eingebracht, dass wir die Mittelvergabe gerne an die Erreichung dieser formulierten Ziele angebunden hätten. Denn ein wenig Anreiz ist vermutlich nie verkehrt.
Leider wurde ziemlich schnell klar, dass dieses Gesetz, das damals gemacht wurde, nur zu einem leichten Druck führte. Das Ziel war oft nicht im erforderlichen Maße in die Köpfe der Entscheider gedrungen. Manchmal hat es sogar ihre Fantasie angeregt, wie dieser Zwang umgangen werden könne.
Die heutigen Zahlen sprechen dazu eigentlich eine sehr deutliche Sprache. Sie selbst haben ja dazu Unterlagen angefordert bzw. erarbeiten lassen. Im mittleren und unteren Segment haben die Frauen durch das Landesgleichstellungsgesetz sehr viele Stellen neu besetzen können. Das ist durchaus auch ein guter Erfolg. Allerdings sind die Frauen nicht in dem Maße, wie es damals erwartet wurde, in Führungspositionen gekommen.
Man hat sehr gute Umgehungstatbestände – durch Beurteilungen, Berufungsverfahren; je nachdem, wie die Betreffenden organisiert waren – gefunden. Es gab sehr viel Umgehung des politischen Willens, was man auch häufig in entsprechenden Veröffentlichungen als Eingeständnis finden kann.
Nun werden wir in den nächsten Wochen und Monaten über die Modernisierung dieses Gleichstellungsgesetzes diskutieren. Heute wird der Gesetzentwurf der Landesregierung dazu eingebracht.
Erst vor wenigen Monaten – Sie haben es gerade schon erwähnt – haben wir hier das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz behandelt. Es enthält eine Formulierung, die vermutlich auch bei dem neuen Gesetz als zentraler Punkt umstritten sein wird, nämlich die Formulierung, bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung sei Frauen bei der Einstellung, bei der Beförderung und bei allen Verfahren der Vorrang zu geben.
Ich glaube, dass dieser Punkt – so, wie es in der Vergangenheit auch der Fall war – am Ende von Gerichten entschieden wird.
Jedenfalls konnten wir in dieser Woche schon einen Hilferuf der Gewerkschaft der Polizei dazu hören: Der Polizei droht ein Beförderungschaos. Der Innenminister hilft nicht dabei, die Handhabung des neuen Gesetzes zu begleiten. In den Personalabteilungen des Landes wird mit diesem Gesetz unterschiedlich verfahren. Die GdP erwartet, dass einzelne Beamte bzw. Frauen im Ranking der Beförderung um 200 Plätze nach unten rutschen könnten – usw. usf. Sie erwartet weiter, dass der Betriebsfrieden erheblich gestört wird und eine Klagewelle droht.
Meine Damen und Herren, vermutlich wird am Ende nicht der Gesetzgeber, sondern ein Gericht klären, was zu diesem Punkt zu sagen ist. Eigentlich sind wir aber trotzdem gefragt; denn wir sollten das vorher noch einmal kritisch hinterfragen. Das werden wir in den Anhörungen auch tun.
Natürlich werden wir aber auch andere Fragestellungen diskutieren. Ich finde zum Beispiel den Ansatz sehr richtig, von einem Frauenfördergesetz zu einem echten Gleichstellungsgesetz zu kommen; denn genau das ist die Aufforderung des Grundgesetzes und der Landesverfassung.
Wir möchten aber, dass dieses Gesetz nicht nur eine Namensänderung vorsieht, sondern dass die Geschlechtergerechtigkeit auch in den Formulierungen tatsächlich umgesetzt wird. Das finden wir in Ihrem Gesetzesentwurf nicht wieder.
Dass der Gleichstellungsplan zu einem wesentlichen Instrument der Personalentwicklung und Personalplanung werden soll, halten wir für gut. Kritisch anzumerken ist aber, dass in Bezug auf die geschlechtergerechten Entwicklungs- und Karrierechancen auch die Belange von jungen Männern dort in den Blick genommen werden müssen, wo sie unterrepräsentiert sind.
Das muss dann auch in das Gesetz aufgenommen werden. Warum kann man nicht formulieren, dass
zum Beispiel bei Gremienbesetzungen sowohl mindestens 40 % Frauen als auch mindestens 40 % Männer vertreten sein müssen? Wir wissen ja gar nicht, was alles noch passieren wird. Dann kann man doch gleich das Gerechte ins Gesetz schreiben.
Wir finden, dass Geschlechterparität ehrlich gemeint sein muss. Daher müssen wir das auch deutlich formulieren.
Bei den bevorstehenden Anhörungen werden wir natürlich auch noch verschiedene andere Fragen stellen. Insbesondere werden wir uns darum kümmern, dass wir nicht, wie es in Ihrer Regierungszeit ja an vielen anderen Stellen schon passiert ist, ein Bürokratiemonster zaubern, das am Ende nicht den nötigen Effekt hat.
Die Kommunen werden sehr betroffen sein. Die Gleichstellungsbeauftragten erhalten sehr viel mehr Rechte. Vom Prinzip her finde ich das gut; denn sie dürfen keine zahnlosen Tiger bleiben. Ob der Weg immer richtig ist, müssen wir in den Anhörungen herausfinden.
Eigentlich arbeiten die Gleichstellungsbeauftragten schon immer an den Zielen, die wir teilen und die wir gemeinsam erreichen wollen.
Ja. – Die Frage ist aber: Ist dieses Gesetz der richtige Weg, um in die Köpfe der Personalentscheider hineinzukommen?
Wir haben in Norwegen zum Beispiel gelernt, dass man das auch anders machen kann. Man kann viel deutlicher „Wir wollen das; wir können das“ formulieren und dann miteinander die entsprechenden Schritte gehen, um das auch umzusetzen. Da kommt der Begriff „Diversity“ verstärkt ins Spiel.
Ich finde, dass wir uns stärker an diesen Modellen orientieren sollten. Aber das werden wir in den Anhörungen dann besprechen. Wir freuen uns schon auf die Anhörungen und die Beratungen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute einen Fachantrag, mit dem wir uns eigentlich alle verpflichten sollten, konsequente Maßnahmen gegen die sexuelle Gewalt an Menschen mit Behinderungen zu ergreifen. Denn die Zahlen sind wirklich erschreckend. Während wir hier auf allen Ebenen in der Politik ausgiebig über Inklusion diskutieren und auch viele Einzelmaßnahmen durchsetzen, werden wir damit konfrontiert, dass etliche Menschen mit Behinderungen nicht einmal in körperlicher und seelischer Unversehrtheit leben können. Von der Achtung ihrer grundgesetzlich verankerten Würde, zu leben, sind diese Betroffenen ganz weit entfernt.
Wenn Frauen mit Behinderungen zwei- bis dreimal häufiger von sexueller Gewalt betroffen sind und jede vierte Frau mit geistiger Behinderung in ihrem Leben Vergewaltigungen oder Vergewaltigungsversuche über sich ergehen lassen musste, dann ist es auch an uns, mit Handeln noch einmal verstärkt einzugreifen.
Die Sachverständigen, die wir dazu gehört haben, sagten uns, dass die Gewalt schon oft im Kindesalter beginnt und fast immer im Nahbereich der betroffenen Menschen geschieht, also dort, wo eigentlich der Schutz am höchsten sein sollte.
In diesem Zusammenhang ist es natürlich besonders tragisch, dass es den Betroffenen so häufig nicht möglich ist, sich zur Wehr zu setzen. Die Anzeige der Taten ist für die Betroffenen fast überhaupt nicht möglich, weil die persönlichen Risiken für Menschen mit Behinderungen noch größer sind und der Beweis dieses Missbrauchs noch schwieriger ist wegen dieser bestehenden Abhängigkeitsverhältnisse.
Das Wörtchen „Abhängigkeitsverhältnis“ ist daher vielleicht auch der erklärendste Begriff, warum dieses Martyrium so oft ertragen werden muss. Also ist die Hilfe bei der Auslösung aus Abhängigkeitsverhältnissen für Menschen mit Behinderungen sicherlich auch für uns die wichtigste politische Aufgabe.
Wir haben im Beratungsprozess gemeinsam die Expertenanhörung durchgeführt, in der die Brisanz und auch die notwendigen neuen Konzepte ja relativ deutlich angesprochen wurden.
Sicher sind wir auch alle einig darüber, dass zum Beispiel die sehr frühe und sensible Sexualaufklärung auch unter Einbeziehung der Eltern die Grundlage eines besseren Schutzes vor Übergriffen ist und dass überall dort, wo Abhängigkeitsverhältnisse entstehen können, das Selbstbestimmungsrecht behinderter Menschen durchgesetzt werden muss, und zwar wirklich auch von den Außenstehenden, und dass es unabhängige Ombudsstellen geben muss, die Ansprechpartner für betroffene Menschen mit Behinderungen sind und die deren Recht dann auch vertreten und durchsetzen können, und dass überall dort, wo Menschen einen sehr hohen Grad an Fürsorge benötigen, die Organisation der Hilfe auch für Fragen eines möglichen Missbrauchs noch sensibler und wirkungsvoller sichergestellt werden muss.
Meine Damen und Herren, vor nicht allzu langer Zeit wurden wir mit den Erlebnissen von massivem Missbrauch sogenannter Heimkinder konfrontiert. Ich habe als ehrenamtlich Tätige miterlebt, wie sich Verantwortliche heute sehr schwer taten, sich zu den Taten vergangener Generationen zu äußern oder gar eine Schuld einzugestehen. Leider haben viele Betroffene bis heute auch keinen Ausgleich für ihr Leid bekommen. Die Politik hat sehr mühsam
runde Tische organisiert und über die Forderungen der missbrauchten Menschen diskutiert.
Wenn aus diesen Schandtaten wenigstens eines gelernt werden kann, dann dieses: Wir und auch diejenigen, die pflegende Berufe ergreifen, sollten uns alle mit diesen Vorkommnissen befassen. Dann benötigen wir ein Hilfesystem auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in pflegenden Berufen. Es muss ein Fachwissen darüber geben und entwickelt werden. Wir brauchen auch ein Mutmachen zu einem transparenten Umgang mit derartigen Vorkommnissen, die es wohl auch weiterhin geben wird. So naiv dürfen wir nicht sein, zu meinen, dass es das irgendwann nicht mehr geben wird.
Meine Damen und Herren, die Offenlegung darf nicht Nestbeschmutzung sein, sondern muss eigentlich für jeden zur Pflicht werden.
Es muss aber auch Hilfe geben für die Beschäftigten, die solcherlei Dinge erleben und diesen Erlebnissen aber manchmal gar nicht gewachsen sind.
Meine Damen und Herren, leider ist es uns nicht gelungen, zu einem gemeinsamen Antrag zu kommen. Aber darüber will ich hier gar nicht reden. Ich nehme an, dass wir alle an diesen Themen arbeiten und darüber auch kein Streit entstehen wird. Deshalb werde ich mich auch damit abfinden, dass unser Antrag abgelehnt wird. Fachlich ist er sicherlich richtig. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Paul, Sie hätten heute sehr gerne das Ja der CDU haben können, nämlich für eine Überweisung der Anträge in die Ausschüsse.
Ja, das irische Referendum und die Rückschlüsse, die wir daraus ziehen können und müssen, hätten wir gerne dort mit Ihnen diskutiert.
Zum Beispiel hätten wir dann gerne sehr sachlich vorgetragen, dass unser Bundesverfassungsgericht die Geschlechterverschiedenheit bisher als Wesensmerkmal der Ehe sieht. Die Ehe zwischen Mann und Frau ist also nach unserem höchsten Recht, dem Verfassungsrecht, geschützt.
Wir hätten aber auch sehr gerne mit Ihnen darüber geredet, dass selbst dieses Bundesverfassungsgericht – und alle anderen auch – beobachtet, was momentan um uns herum passiert, dass sogar in Amerika die Verfassungsgerichte mit dieser Frage befasst waren bzw. sind, und dass deshalb auch eine andere Auffassung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland möglich sein könnte oder auch die Zweidrittelmehrheit eines Parlaments.
Ihr Ansatz ist allerdings ein ganz anderer. Sie wollen gar nicht mit uns darüber diskutieren. Sie wollen ein politisches Kalkül daraus ziehen. Aber auf diesen Leim werden wir Ihnen nicht gehen.
Sie wissen, dass ich das Amt der stellvertretenden Landesvorsitzenden der Lesben und Schwulen in der Union übernommen habe, und ich weiß genau, warum ich das getan habe. Ich selbst konnte in einer glücklichen Ehe leben, und dieses Glück wünschte ich allen Menschen, auch denen, die eine andere sexuelle Orientierung haben.
Ich werbe in meiner CDU für mehr Mut, den betroffenen Menschen Akzeptanz und Respekt entgegenzubringen, ihnen aber auch die rechtliche Gleichstellung zu gewährleisten.
In diesen Bereichen hat es – und das darf doch hier nicht verschwiegen werden – bei der Union bereits viele positive Veränderungen gegeben.
Der Bundesparteitag hat sehr ernsthaft und in gegenseitiger Achtung eine bemerkenswerte Debatte geführt, und immerhin 40 % der Delegierten haben unserem Gleichstellungsantrag zugestimmt.
Wenn die Union diese Debatte führt, dann ist doch die Beteiligung breiter Bevölkerungsgruppen garantiert. Dann werden Wege der Akzeptanz – häufig sogar hin zu einem Paradigmenwechsel – ganz anders beschritten als bei unseren politischen Mitbewerbern. In Bildern gesprochen, formuliere ich es einmal folgendermaßen: Wir bewegen den Tanker, während Sie ein kleines Segelschiffchen bewegen müssen.
Wir haben auch die Lebensentwürfe und das Hineindenken der vielen älteren Menschen auf dem Plan. Wir sind überdies in den christlichen Kirchen engagiert. All das fließt in unsere Diskussion ein. Deshalb ist es bei uns angesagt, dass wir diese Debatte respektvoll, verantwortungsbewusst und mit Rücksicht auf die Lebenssituation von Menschen, die mit solchen Themen keine Erfahrungen haben, führen. Das ist etwas ganz anderes, als das, was Sie hier vortragen.
Meine Damen und Herren, ich möchte ganz sicher nicht die berechtigten Forderungen von gleichgeschlechtlichen Paaren auf den Sankt-NimmerleinsTag verschieben, aber ich möchte Sie hier auch wissen lassen, dass wir von Ihnen überhaupt keine Nachhilfe brauchen.
Wir haben in unserem CDU-Grundsatzprogramm noch einmal die Unantastbarkeit der Würde des Menschen postuliert; ebenso, dass sämtliche unterschiedliche Lebensweisen von uns unterstützt und respektiert werden. Es sind außerdem vor allem die alltäglichen Dinge, die bei uns in der CDU stattfinden und die mich sehr zuversichtlich stimmen. Im Landtag Nordrhein-Westfalen haben wir, die CDU,
als erste Fraktion die Verpartnerung eines Kollegen gefeiert und niemand anderes.
In einer Kirche in Stuttgart heiratete gerade ein Bundestagskollege sogar in Anwesenheit der gesamten baden-württembergischen Parteispitze.
Nein, bitte lassen Sie mich zu Ende sprechen.
Oberbürgermeister, Minister, Staatssekretäre der CDU leben offen in homosexuellen Beziehungen. Der Ausspruch „Und das ist gut so“ gilt damit schon lange im Parteialltag der CDU. Wenn selbst unser homosexueller Münchner Bundestagskollege – der übrigens sehr aktiv in der innerparteilichen Diskussion um die Gleichstellung mitdiskutiert – im Bund der Vertriebenen den Vorsitz übernommen hat, dann ist klar: Die CDU ist Volkspartei, und zwar im besten Sinne.
Während im rot-grünen Antrag die Öffnung der Ehe konkret für Lesben und Schwule gefordert wird, formulieren die Piraten, dass alle Menschen heiraten sollen können. Ich möchte keine Eheschließung von Geschwistern, nicht die zwischen Eltern und Kindern und auch nicht all das andere, was Ihre Formulierung noch beinhaltet.
Die SPD sollte hier aber auch etwas ehrlicher sein. Da ich in diesem Bereich engagiert bin, weiß ich es und kann Ihnen daher sagen: Ihre Fachorganisation, die Schwusos, meldeten schon am ersten oder zweiten Tag der Diskussion über das irische Referendum, dass die regierende Mutterpartei in Berlin überhaupt nicht geneigt sei, über den geltenden Koalitionsvertrag hinausgehen zu wollen.
Sie pöbeln hier nur herum. Wir können Ihrem Antrag schon deshalb nicht zustimmen, weil dort nur Beschimpfungen der Union zu lesen sind.
Das können Sie sich sparen. Das ist unehrlich, und deshalb verdient auch Ihr Antrag ein klares Nein der Union.
Meine Damen und Herren, ich würde mir wünschen, dass wir über diese Themen sehr sachlich und zielgerichtet in den Ausschüssen diskutieren. Allerdings haben Sie hier vor der Sommerpause lediglich
Showanträge gestellt. Deshalb können wir darauf nur mit Nein reagieren. Wir werden aber weiterhin eine intensive Debatte führen. – Danke schön.
Eigentlich habe ich das schon beschrieben, Herr Klocke. Ich habe die SPD angesprochen und nicht Frau Paul.
Ich habe gesagt: Auf der einen Seite melden uns die Schwusos, dass die Mutterpartei in Berlin überhaupt nicht bereit ist, sich zu bewegen. Das Ganze findet ja in Berlin statt und nicht hier in Düsseldorf.
Sie überweisen uns nicht die Anträge in die Ausschüsse, damit wir eine Möglichkeit finden, uns viel
leicht zu verständigen. Nein, Sie wollen eine direkte Abstimmung.
Lesen Sie sich doch Ihren Antrag durch, Herr Klocke! In Ihrem Antrag sind nicht nur Fakten beschrieben, sondern in Ihrem Antrag ist vor allen Dingen eine Tirade gegen die CDU niedergeschrieben.
Jeder weiß es, und ich trage es überall offen vor, was ich zu diesen Themen denke und meine. Aber trotzdem stimme ich solchen Anträgen nicht zu. Das können Sie nicht erwarten. Das kann ich meiner Partei auch nicht empfehlen.
Trotzdem arbeiten wir an diesen Dingen und werden zielgerichtet auch zu Ergebnissen kommen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, die Mütter! Lasst sie doch bitte einfach in Ruhe ihren Job machen, würde ich hier am liebsten einleiten. Aber natürlich ist schon einiges skurril in der deutschen Mütterdebatte. Ich glaube, die Wörtchen Rabenmutter und Karrierefrau gibt es nur im Deutschen.
Leider habe ich in den vielen Jahren, in denen ich unterwegs war, festgestellt, dass oft die Geschlechtsgenossinnen den Druck erzeugen, der in dem Antrag beschrieben wird. Ich habe sehr häufig erlebt, dass viele Frauen ihr Lebensmodell, das sie für sich gewählt haben, immens verteidigen und andere Varianten, die andere Frauen für sich wählen, nicht so recht akzeptieren.
Meine Damen und Herren, ich muss auch immer über Berichte schmunzeln, in denen solche Leidensgenossinnen berichten, wie sie an den Rand der Erschöpfung geraten, und zwar durch Hürden, die sie sich meistens selbst setzen. Denn in keiner Generation vor uns hatten Frauen eine größere Auswahl an Möglichkeiten.
Natürlich stimmt es, dass der gesellschaftliche Wandel, der sich durch Frauen und bei Frauen vollzogen hat, nicht im gleichen Tempo im Kopf, im Herz und im Handeln der Männerwelt festzustellen ist. Aber, meine Damen und Herren, auch da liegt es doch an uns, etwas zu ändern.
Ich glaube, wir haben politisch einiges auf den Weg gebracht und haben auch die Rückmeldung, dass sich bei den jungen Männern langsam etwas tut.
Meine Damen und Herren, keine Müttergeneration vor uns hat mit Kindern einen ruhigen Job gehabt, aber vielleicht wusste man früher mehr über Kinder, und zwar instinktiv, in Form eines Erfahrungswissens, das durch Mütter, Großmütter und Geschwisterkinder weitergegeben wurde. Vielleicht wusste man, dass Kinder Dreck machen und oft auch unberechenbar und nicht planbar sind.
Liebe, Demut und Geduld empfahl Pestalozzi im 19. Jahrhundert den Eltern. Er hat nicht gesagt, dass das Haus auf Hochglanz poliert sein muss, der Chinesischkurs im dritten Lebensjahr zu beginnen hat und die Mutter für den Sieben-Tage-Stundenplan des Kindes zu sorgen hat.
Ich bin ausdrücklich dafür, dass Eltern verlässliche Hilfe bekommen, und in diesem Zusammenhang gibt es sicher noch Steigerungspotenzial. Übrigens sind die Helden der Republik, glaube ich, die Großeltern. Denn diese sorgen nach Forschungsberichten sehr häufig dafür, dass überhaupt das Ja zum Kind und zur Familie stattfinden kann.
Nennen wir das Kind doch beim Namen, meine Damen und Herren: Zu lange Ausbildungsgänge, zu häufig befristete Jobs und zu wenig Hilfe haben schon den Kinderwunsch ganzer Generationen in der Vergangenheit unerfüllt gelassen. Uns liegen Unterlagen aus jahrelangen Shell-Studien vor, in denen wir nachlesen können, dass der Kinderwunsch bei jungen Leuten ganz stark ausgeprägt ist, und in der Realisierung dieses Kinderwunsches halbieren sich dann die Zahlen.
Natürlich fragt man auch nach der Rolle der potenziellen Väter. Mehr akademische Männer als Frauen bleiben kinderlos. Den Begriff der Selbstverwirklichung gibt es hier aber nur in Bezug auf Mütter, die ihre Mutterrolle vielleicht nicht wahrnehmen wollen oder die nicht Mütter werden wollen, und auch nur in diesem Zusammenhang gibt es einen vorwurfsvollen Unterton.
Wir sollten die Menschen in diesem Bereich eher nicht belasten. Mit sehr häufigen Diskussionen tun wir aber gerade dies. Die vorwurfsvolle Grundhaltung gegenüber kinderlosen Paaren finde ich ganz schrecklich. Jede fünfte Ehe in Deutschland ist ungewollt kinderlos. Warum belasten wir diese jungen Leute mit diesem unausgesprochenen Vorwurf?
Auch das darf in dieser Debatte mal gesagt werden. Wir freuen uns natürlich über jedes Kind, das zur Welt kommt. Deshalb müssen wir die jungen Leute unterstützen. Also: Geben wir ihnen unbefristete gute Jobs! Erleichtern wir ihnen das Arbeitsleben mit Kindern! Bieten wir die kleinen Dienste an, die die Eltern brauchen! Erziehen wir auch unsere Jungen zu Menschen, denen die Arbeit im Haushalt vertraut ist! Das hilft auch schon einmal ein bisschen.
Meine Damen und Herren, der FDP-Antrag enthält nicht viel Falsches. Deshalb werden wir ihm zustimmen.
Wer dieses Thema aber ernsthaft behandeln will, meine Damen und Herren, der hätte diesen Antrag in den Ausschuss überweisen lassen können. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass wir trefflich über diesen Antrag hätten diskutieren können. Es wäre uns sicherlich das eine oder andere aufgefallen. Insbesondere hätten wir Familienforscher dazu vortragen lassen können. Diese Chance wollen Sie scheinbar nicht nutzen. Das finden wir eher schade. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bisher gibt es erst einen Entwurf des 17. Staatsvertrags zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge. Dieser befindet sich noch nicht in der parlamentarischen Beratung.
Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings die Bundesländer angewiesen, den ZDF-Fernsehrat anders und vor allen Dingen staatsferner zu besetzen. Es wird eine gänzlich neue Verteilung der Plätze geben. 16 Landesregierungen haben sich im Januar auf den vorliegenden Entwurf geeinigt. Daraus können wir ungefähr ersehen, worauf sich diese 16 Landesregierungen verständigt haben.
Wir werden als Landtag erst demnächst in das Verfahren eintreten. Die CDU-Fraktion wird sich intensiv mit diesem Entwurf auseinandersetzen. Wir werden uns natürlich dafür einsetzen, dass die in unserem Zuständigkeitsbereich liegende Entsendung der Mitglieder absolut diskriminierungsfrei vonstattengeht.
Wir sind sehr zuversichtlich, dass bei der Besetzung sowohl aus den Parteien und Institutionen als auch bei der Besetzung durch die Länder Frauen und Männer aus dem Lebensbereich LSBTI vertreten sein werden. – Wir freuen uns auf die Diskussion und stimmen der Überweisung zu.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Es gibt Politikfelder, in denen der Landtag Nordrhein-Westfalen deutliche Signale setzen muss und setzt, und das auch gemeinsam über die Parteigrenzen hinweg. Dazu gehören auch viele Themenblöcke der Frauen- und Gleichstellungspolitik, und das übrigens schon seit vielen Jahren.
Wir alle wollen und unterstützen die Maßnahmen gegen Gewalt, die oft in Familien stattfindet, oft gegen Frauen und Kinder gerichtet. Diese Delikte sind inzwischen nicht mehr Privatsache, vielmehr stehen Maßnahmen wie Wohnungsverweisung oder die Anzeigepflicht durch die Polizei für das Stoppschild in unserer Gesellschaft.
Hier in Nordrhein-Westfalen gibt es eine gute Infrastruktur zur Hilfe für die von Gewalt betroffenen Menschen. Diese wird – Frau Steffens hat das gerade ausgeführt – auch weiterentwickelt. Das sind Dinge, die wir alle unterstützen; und das ist gut so.
Wir haben uns intensiv – durchaus auch gemeinsam – mit Themen wie dem Menschenhandel und der Zwangsprostitution beschäftigt. Hoffentlich wird es im nächsten Jahr in Berlin – mit unserer Begleitung und Unterstützung – eine längst überfällige Veränderung des Prostitutionsgesetzes geben. Natürlich streiten wir auch auf diesen Themenfeldern um die richtigen Maßnahmen.
Dennoch sind die Ziele, an denen wir arbeiten, einander ähnlich. Zum Beispiel wollen wir auch – das ist ein weiterer großer Block in unserem Bereich – eine bessere Teilhabe der Frauen in guten Berufen sowie beim Aufstieg und bei der Besetzung von Gremien erreichen. Manches, was hier insofern geschieht, ist leider seit Jahren mehr als ernüchternd.
Dabei geht es zum Beispiel um die Berufswahl der Mädchen. Da gibt es fast Stagnation, und es gibt leider wenig Zukunftsorientierung. Die Mädchen studieren und machen immer bessere Abschlüsse. Trotzdem nutzen sie sehr häufig ihre Chancen nicht optimal.
Warum wurde gerade jetzt in Berlin die Frauenquote für börsennotierte Unternehmen beschlossen? Sie wurde, meine Damen und Herren, nicht eingeführt, um die kleine Anzahl von Spitzenfrauen bei deren Karriere zu unterstützen. Es gibt sie, weil genau dieses Zeichen wichtig ist. Die Ampel ist auf „Grün“ gestellt. Dieses Signal ist für alle Frauen, aber auch für die gesamte Wirtschaft bestimmt.
Niemand, der sich jetzt nicht bewegt, kann die Aufgaben des demografischen Wandels, vor denen wir stehen, lösen. Das wird ganz sicher nie im Leben ohne oder gegen die Frauen gehen. Wer sich jetzt nicht bewegt, hat schon verloren. Die Zukunft hängt nämlich nicht mehr an Muskelkraft. Das Machoverhalten ist für die Zukunft eher kontraproduktiv.
Gute Teams sind gefragt, und es sind Menschen gefragt, die ihre unterschiedlichen Begabungen und das unendlich verfügbare Wissen der Welt so einsetzen, dass neue Produkte entstehen und dass es im internationalen Markt Innovationen gibt. Sprachen und Kommunikationsfähigkeit werden immer wichtiger.
Wir müssen uns meines Erachtens noch Sorgen darüber machen, dass viele gut ausgebildete junge
Leute – darunter vor allen Dingen leider mehrheitlich junge Frauen – ihre Jobs im öffentlichen Dienst suchen, der vermeintlich sicher ist. Eigentlich benötigen wir aber junge Menschen, die Lust auf Verantwortung und darauf haben, Experimente durchzuführen und ihre Nase in den Wind zu stellen.
Weiterhin brauchen wir auch eine noch bessere Vernetzung mit den Bildungseinrichtungen, die dafür sorgen müssen, dass weiter- und nachqualifiziert wird.
Sie sollten Drehscheiben für die jungen Menschen mit ihren Talenten sein.
Meine Damen und Herren, wir brauchen deshalb eigentlich aus dem öffentlichen Sektor heraus mehr Initiative für bessere Zusammenarbeit und Vermeidung von Bevormundung. Wir haben aber gerade festgestellt, dass hier zu viel reguliert wird. Das neue Hochschulgesetz führt da genau in die falsche Richtung. Meine Damen und Herren, das alles ist zu kritisieren.
Meine Kollegen haben auch schon darauf hingewiesen, dass zu viel Geld in falsche Projekte gesteckt wird.
Mit Blick auf die Zukunft ist das nicht der große Wurf. Zwar sehen wir in Bezug auf viele Dinge im Frauenhaushalt Übereinstimmung, lehnen den
Haushalt aber insgesamt ab. – Danke schön.
Herr Minister, gibt es weitere Anfragen zur Übernahme von Nebentätigkeiten Ihrer Pressesprecherin an das Ministerium, die Sie nicht genehmigt haben?
Birlikte – Zusammenstehen! Nach dem Solinger Brandanschlag hatten wir alle gehofft und erwartet, nie wieder fremdenfeindliche Mordanschläge in unserem Land erleben zu müssen. Leider haben wir – vor allen Dingen die Bürgerinnen und Bürger mit einer Migrationsgeschichte – eine ganze Serie von fremdenfeindlichen Terroranschlägen in ganz Deutschland erleiden müssen.
Noch viel schlimmer: staatliches Versagen, Ermittlungsfehler, Blindheit in Richtung Rechtsextremismus und Opfer, die durch Ermittlungen zu Verdächtigen degradiert wurden – das alles ist ein absoluter
Albtraum. Nun gedenken wir am 9. Juni der Verletzten des Nagelbombenanschlags in der Kölner Keupstraße vor zehn Jahren und aller Opfer der NSU-Verbrechen.
Ich danke sehr herzlich unserer Kollegin Serap Güler, die einen ersten Antrag zu diesem Gedenktag für die CDU-Fraktion formuliert hat. Gern haben wir dem Wunsch entsprochen, einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen daraus zu entwickeln. Zusammenstehen sollen und wollen wir auch im politischen Raum gegen alle fremdenfeindlichen Bewegungen und erst recht gegen solche terroristischen Taten.
Meine Damen und Herren, der Schock über diese Taten und die sehr späten Ermittlungsergebnisse saß so tief, dass erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik ein Untersuchungsausschuss 16 Monate lang umfassend und wirklich überparteilich gearbeitet hat. Er hat einen Bericht mit einem ganz umfassenden Bewertungsteil mit etwa 50 Schlussfolgerungen erarbeitet, ihn einstimmig verabschiedet und der Öffentlichkeit präsentiert.
Dieser Untersuchungsausschuss hat die Taten der NSU ausgeleuchtet – quer durch die Republik und unter der Zuständigkeit aller Regierungsfarben – und dabei Ergebnisse ermittelt, die wir alle so nicht erwartet hatten.
Wie erschütternd ist es, wenn der bayerische Innenminister Beckstein auf eine Ermittlungsakte schreibt: „Bitte fremdenfeindliche Hintergründe
überprüfen“, weil er den Menschen, der umgebracht wurde, persönlich kannte und er niemals auf die Idee gekommen wäre, dass dieses Opfer mit der Mafia zu tun gehabt hätte oder in Bandenkriege verwickelt gewesen wäre?
Dann hat ein Verwaltungsapparat – wohlgemerkt: in Bayern – diesen Vermerk einfach ignoriert nach dem Motto: Es ist uns egal, wer regiert; wir machen, was wir wollen. – Wie häufig habe ich diese Denkblase als Verhaltensmuster ungeschrieben im Untersuchungsbericht entdecken können!
Wie viele Fehler wurden entdeckt! Wie viele Hinweise wurden unbeachtet gelassen! Wie lange gab es die Berichterstattung über immer dieselbe Waffe, die zum Einsatz kam? Immer wieder waren Menschen mit Migrationsgeschichte die Opfer.
So war es auch in Köln, in unserem Bundesland. Am 9. Juni 2004 detonierte in der Kölner Keupstraße, die als Zentrum des türkischen Geschäftslebens bekannt ist, eine ferngezündete Nagelbombe. Schon sieben Jahre später konnte dieser Anschlag, bei dem 22 Menschen teilweise schwer verletzt wurden, den Verbrechern der NSU zugeordnet werden.
Zu den Fehlern in unserem Land: Obwohl 2005 Übereinstimmungen mit dem Nürnberger Mord festgestellt wurden, passierte nichts. Zwei Polizisten, die unmittelbar in der Nähe Streifendienst hatten, wurden im Jahr 2013 verhört. Ein Zeuge, der die Täter gesehen hatte, wurde überhaupt nicht gehört. Videoaufzeichnungen, auf denen die Täter im weiteren Verlauf aufgezeichnet und erkennbar waren, wurden vom Anwalt der Nebenklage präsentiert. Man hatte sich die Mühe der Gesamtauswertung dieser Aufnahmen gespart. Die beiden Innenminister Schily und Behrens traten einen Tag nach dem Anschlag vor die Kameras und bestritten einen terroristischen Hintergrund.
Heute wollen wir gar nicht alles aufrollen. Die Konsequenzen werden hoffentlich überzeugend gezogen werden.
Heute wollen wir uns denen zur Seite stellen, die mit Courage und Einsatz an diese Taten erinnern und die Bevölkerung auffordern, nichts in Vergessenheit geraten zu lassen. Das wollen wir gern unterstützen und stehen gemeinsam gegen jegliche Fremdenfeindlichkeit.
Norbert Lammert, der Präsident des Deutschen Bundestages, hat es passend formuliert. Ich möchte ihn zum Ende meiner Rede zitieren:
„Die Demokratie in Deutschland erscheint uns heute allzu oft als schiere Selbstverständlichkeit. Sie ist es nicht – ebenso wenig wie Zivilcourage. Und auch Toleranz lässt sich leichter einfordern als leben. Was die Substanz eines lebendigen demokratischen Gemeinwesens aber auszeichnet, ist die Unantastbarkeit der Überzeugung, dass Minderheiten eigene Rechtsansprüche haben, über die Mehrheiten nicht verfügen können. Dieser deutsche Staat, das ist die Botschaft des Untersuchungsausschusses über seinen Abschlussbericht hinaus, hält unverrückbar und unwiderruflich an diesen Prinzipien und Orientierungen fest, die nicht immer selbstverständlich, in der Demokratie aber unverzichtbar sind.“
Danach lassen Sie uns auch hier in NordrheinWestfalen handeln. – Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie schon im Jahr 2012 möchte ich auch jetzt klarstellen, dass das Leid, das Homosexuelle in der frühen Bundesrepublik durch den Strafrechtsparagrafen 175 erlitten haben, unsäglich war und bis heute nachwirkt. Die Betroffenen warten zu Recht auf eine Aufarbeitung und Rehabilitation. Darauf müssen wir alle hinarbeiten.
Heute können wir es nicht mehr verstehen, wie sich die junge Bundesrepublik auf der einen Seite die beste und weltweit anerkannte Verfassung gab, es aber dennoch nicht möglich war, das Kernstück des Grundgesetzes, nämlich die Unantastbarkeit der Würde des Menschen und übrigens auch die Gleichberechtigung der Frau, durchzusetzen. Obwohl im Grundgesetz festgeschrieben, wurden diese Grundrechte nicht durch die weitere Gesetzgebung garantiert.
Bis heute war es leider auch aus Rechtsgründen nicht möglich, die Verurteilten zu rehabilitieren und die Urteile als das zu beschreiben, was sie gefühlsmäßig sind, nämlich Unrecht. Das ist belastend und unbefriedigend.
Umso wichtiger ist es, dass der Umgang mit Homosexualität heute dem Grundgesetz entspricht und sich auch die breite Mehrheit der Menschen im Land offen gegen die Diskriminierung Homosexueller ausspricht. Damit sind aber weder die Vergangenheit noch die Nachwirkungen, die bis in unsere heutige Zeit hineinreichen, aus der Welt. Es ist gut, dass es gerade in den letzten Jahren eine intensivere Diskussion gab, aus der sich durchaus ermutigende Zeichen der Veränderung ergeben.
Wir alle wissen, dass sich insbesondere ältere Menschen mit dieser Diskussion durchaus schwer taten und tun. Aber, meine Damen und Herren, aus Respekt vor den Betroffenen und zur Rehabilitation der ehemals Verurteilten müssen wir klare Worte finden
und Mehrheiten für eine diskriminierungsfreie Gesetzgebung in Deutschland.
Ich begrüße ausdrücklich die klare Haltung unseres Bundesverfassungsgerichts, sehe aber auch eine längst überfällige Bewegung – zum Beispiel in dieser Woche die Stellungnahme des Bischofs von Essen, der für die Katholische Kirche klar ausgedrückt hat,
dass die Diskriminierung Homosexueller und ihrer Kinder entgegenzutreten sei. Insgesamt bin ich zuversichtlich, dass wir es besser als früher schaffen, über das Thema „Sexualität“ insgesamt zu sprechen.
Meine Damen und Herren, schon seit den 70erJahren leben wir eigentlich in einer sexualisierten Welt. Dennoch wird auch im Privaten beispielsweise die Aufklärung vieler Kinder von den Eltern immer noch den Peergroups überlassen, statt es selbst zu tun. Oft trauen sich auch heute noch viele Erwachsene nicht, Sexualität als das zu beschreiben, was sie ist: absolut wichtig im Leben jedes Menschen, absolut beglückend, wenn sie sich in der Liebe zu einem anderen Menschen entfalten kann. Dieses Glück soll jede und jeder erleben können, auch wenn die sexuelle Orientierung anders ist als bei der Mehrheit der Menschen.
„Gottes bunte Schöpfung“ nenne ich diese Vielfalt, in der wir alle zur Welt gekommen sind. Aber jede und jeder ist mit der Einzigartigkeit und dem Recht auf Entfaltung und der Garantie auf ein würdevolles Leben zur Welt gekommen.
Meine Damen und Herren, aus diesen Erkenntnissen heraus bin ich und mit mir viele andere in meiner Partei unterwegs, für diese Ziele politisch einzutreten. Wir werden – genau wie viele andere – Ende April eine Veranstaltung im Rahmen der Hirschfeldtage veranstalten. Mit Rita Süssmuth werden wir uns in der CDU-Zentrale treffen. Wir werden wie jedes Jahr an den CSDs teilnehmen. Und wir werden auch weiter mit der aktiven Interessenvertretung der Lesben und Schwulen in der Union viele dieser Dinge in der Partei begleiten.
Meine Damen und Herren, vermutlich wäre es ein leichtes gewesen, hier und heute einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen zu diesem Thema zu erarbeiten. Leider aber habe ich das Gefühl, dass insbesondere die Grünen in diesem Haus dieses Themenfeld gerne für sich alleine reservieren wollen. Nichteinladung der CDU und der LSU zu einem Empfang in der letzten Woche oder auch die direkte Abstimmung dieses Antrags und Nichtüberweisung an den Ausschuss sind klare unhöfliche politische Zeichen. Die CDU wird sich daher enthalten, aber nur beim Antrag, nicht bei der Arbeit gegen die Diskriminierung Homosexueller.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute den Landeshaushalt 2013. Meine Kolleginnen und Kollegen haben schon die Gelegenheit genutzt, den Gesamtblick auf das Land vorzutragen und herauszuarbeiten, was das rot-grün regierte Nordrhein-Westfalen im Vergleich mit fast allen anderen Bundesländern vor allem der jungen Generation antut.
Mehr als jemals zuvor ist momentan eine nachhaltige Finanzpolitik gefragt. In Zeiten, in denen Steuerquellen sprudeln, dennoch in diesem Jahr 3,5 Milliarden € mehr und im nächsten Jahr 3,3 Milliarden € mehr auszugeben als das Land einnimmt, ist wirklich unverantwortlich. Wenn im nächsten Jahr noch einmal 2,1 Milliarden € an Steuermehreinnahmen erwartet werden, dann geben Sie mal locker 5,4 Milliarden € mehr aus als Sie eigentlich dürfen. Etliche andere Länder in der Bundesrepublik Deutschland haben nicht nur angefangen, ihre Nettoneuverschuldung auf null zu bringen, sondern bereits begonnen, ihren Schuldenberg abzubauen. Unser Schuldenberg hingegen wächst und wächst und wächst. Meine Damen und Herren, das ist auch der Grund, warum die CDU-Fraktion die Einzelpläne, die wir heute beraten, ablehnen wird.
Der Haushaltsansatz für Emanzipation und Gleichstellung ist im Vergleich zu unserem letzten Haushalt in 2010 inzwischen nur noch 7 Millionen € höher. Aber von der Struktur her trifft auch hier zu, dass man eben nichts tun darf, was man nicht bezahlen und sich nicht leisten kann. Wir halten deshalb weiterhin an unserer Auffassung fest, dass wir die Neukonzipierung der Kompetenzzentren „Frau
und Beruf“ für verzichtbar halten. 2 Millionen € haben Sie dort selber gekürzt; wir würden noch einmal 3 Millionen € streichen.
Meine Damen und Herren, der Haushalt für Emanzipation und Gleichstellung ist traditionell aber selbstverständlich keiner, in dem die großen politischen Auseinandersetzungen stattfinden. Die Themen erfordern gerade im Gegenteil häufig eine klare Positionierung, innerhalb derer die Fraktionen über ihre Grenzen hinaus zusammenhalten müssen.
So ist zum Beispiel bei der Bekämpfung der Gewalt alles zu unternehmen, um Opfer zu schützen, sie zu betreuen und zu begleiten sowie Täter zu ächten. In unserem Land gibt es dazu ein gut ausgebautes Netz an Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen und Hilfen in speziellen Lagen, beispielsweise bei sexualisierter Gewalt, für Opfer von Menschenhandel oder von Zwangsprostitution. Begleitende Gesetze, zum Beispiel die zur Möglichkeit der Wohnungsverweisung des Täters und zu der Sicherstellung, dass häusliche Gewalt in jedem Fall angezeigt wird, haben inzwischen ihre Wirkung gezeigt. An dieser Stelle möchte ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in diesen schwierigen Bereichen ihre Arbeit tun, unseren Dank aussprechen.
Wir werden aber auch in diesem Jahr über wichtige Weiterentwicklungen diskutieren. Das Landes
gleichstellungsgesetz soll reformiert werden. Somit werden wir auch über die Instrumente reden, wie der öffentliche Dienst nicht nur hinsichtlich der Gleichstellung der Geschlechter Vorreiter sein kann, sondern auch bei den Modellen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Anstrengungen der letzten Jahre haben zwar einen sehr starken weiblichen Mittelbau im öffentlichen Dienst ergeben. Aber bei der Besetzung von Führungspositionen durch Frauen ist aus unserer Sicht noch sehr viel zu tun.
Ich erwarte ebenfalls in diesem Jahr noch eine Debatte über das Prostitutionsgesetz. Der in unserem Land arbeitende Runde Tisch „Prostitution“ ist sicherlich ein erster richtiger Schritt. Aber das Instrumentarium gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution muss greifen können und darf nicht zum Selbstbestimmungsrecht emanzipierter Prostituierter in Konkurrenz gestellt bleiben. Die Signale aus unseren Städten sind besorgniserregend, und auch hier müssen Opfer und Täter sich sozusagen auf unseren Rechtsstaat verlassen können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch bei der Gleichstellung und der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt werden wir in diesem Jahr Veränderungen erleben. Einig sind wir uns beim respektvollen Umgang. Um die Einzelheiten der Gleichstellung selber wird aber noch gerungen; Sie alle kriegen das mit. Aber es tut sich etwas, und am Ende des Jahres werden viele Betroffene mit dem zufrieden sein, was sich bis dahin verändert haben
wird, worauf viele Menschen gewartet haben werden.
Die CDU-Fraktion, meine Damen und Herren, will sich konstruktiv und verantwortungsvoll einbringen und die Mühe nicht scheuen, Anträge einzubringen, die einen verfassungsgemäßen, zukunftsfähigen Landeshaushalt zum Ziel haben. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute ein bedrückendes Thema. Die Frage steht im Raum, ob vergewaltigten Frauen in unserem Land alle Hilfe gegeben wird, die sie in ihrer verzweifelten Situation benötigen. In diesem Haus kann es dazu nur Klartext geben: Vergewaltigung ist ein schweres Verbrechen. Vergewaltigungsopfer müssen sicher sein können, dass ihnen sofort alle medizinische, psychologische und, wenn gewollt, seelsorgerische Hilfe zur Verfügung steht.
Die Fürsorge garantierende und die Entscheidungsfreiheit respektierende Begleitung des Opfers sind aus unserer Sicht wichtige Faktoren nach einem solchen traumatischen Vorfall. Die Krankenhäuser in unserem Land leisten diese Hilfe. Auch in den Häusern in Trägerschaft der Cellitinnen in Köln sind solche Grundsätze von dem klinischen Ethikkomitee als Handreichung an die behandelnden Ärzte formuliert. Leider ist das Papier, Anfang November 2012 formuliert, im Falle des Opfers im Dezember 2012 anscheinend nicht angewendet worden. Beide Kliniken, der Träger und Erzbischof Kardinal Meisner haben sich öffentlich für den Vorfall entschuldigt.
In beiden Häusern ist die Aufnahme und Versorgung von Vergewaltigungsopfern eigentlich gewährleistet; ebenso wird dort die anonyme Spurensicherung nach Sexualstraftaten, ASS, vorgenommen. Auch wenn es den Vorgang nicht ungeschehen macht, so ist es doch gut, dass uns heute die Entschuldigungen vorliegen und wir somit nun sowohl die Aufklärung des Fehlers als auch Maßnahmen erwarten können, die sicherstellen, dass so etwas nie wieder passiert.
Meine Damen und Herren, ich habe seit 1990 schon häufig hier gestanden, wenn wir in der Politik Gesetze gemacht haben, bei denen die Gewissensentscheidung schwer zu treffen war. Immer wenn Leben gegen Leben steht, ob es um Sterbehilfe oder auch um den Schutz des ungeborenen Lebens geht, gibt es nicht die eine klare Wahrheit. Ärzte und Betroffene erwarten deshalb zu Recht von der Politik, dass wir dann eindeutig formulieren und sie nicht am Ende der Kette den Schwarzen Peter der schweren Entscheidung haben. Daher haben wir vor Jahren den § 218 parteiübergreifend so geregelt, dass die Verantwortung und das Selbstbestimmungsrecht der Frau in den Mittelpunkt gestellt werden und der Staat Beratung und Hilfe garantiert. Wir wussten und wissen, dass damit christliche und kirchliche Grundsätze im Widerspruch stehen können.
Kirche muss immer der Anwalt der Schwachen sein, derer, die sich nicht selber wehren können. Kirche muss der Anwalt der Kranken, der Sterbenden und der Ungeborenen sein. Daher wird die sogenannte Pille danach in katholischen Häusern nicht ausgegeben, sehr wohl aber beratend auf diese Möglichkeit hingewiesen.
Kirche ist gleichzeitig Träger vieler Einrichtungen, die in liebevoller Fürsorge Menschen in Notlagen aufnehmen, ihnen helfen, sie begleiten und unterstützen. In Beratungseinrichtungen, beim Sozialdienst katholischer Frauen, in Häusern für von Gewalt betroffenen Frauen oder alleinerziehende Mütter, in Krankenhäusern, Pflegeheimen wird Stunde um Stunde, Jahr für Jahr Nächstenliebe und Zuwendung zu Menschen praktiziert. Diese Arbeit wollen viele von denen, die jetzt ziemlich laut unterwegs sind, erst gar nicht leisten.
Meine Damen und Herren, daher sage ich heute sehr klar: Wir müssen unmissverständlich auf der Seite der Opfer stehen, dürfen aber wegen eines Fehlers nicht so diskutieren, wie es an einigen Stellen passiert. Kirche unter Generalverdacht zu stellen, heißt, die Menschen, die tagtäglich aufopfernd auf der Seite der Schwachen arbeiten, mit Vorwürfen zu überziehen, die zwar Vorurteile bedienen, aber nicht der Realität entsprechen.
Sollte Denunziantentum – dafür gibt es klare Hinweise in der öffentlichen Berichterstattung – ein Grund für die fehlerhafte Entscheidung der Ärztinnen sein, dann muss auch dies klar untersucht, benannt und alles getan werden, damit es in Zukunft nicht mehr zu solchen Fehlern kommen kann.
Wir im politischen Bereich – da appelliere ich an alle Handelnden in der Regierung und an all diejenigen, die Aufsicht führen – sollten den Fall vernünftig und abgewogen angehen, die Dinge mit dem Ziel bearbeiten, den Opfern zu helfen und ihnen nicht noch mehr Schaden zuzufügen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim vorletzten Einzelplan, der heute beraten wird, muss ich mich der Kritik anschließen, dass es für ein Parlament eigentlich unzumutbar ist, im November den Haushalt für das laufende Jahr zu beraten.
Alle Angebote, miteinander Sparanstrengungen zu machen, wurden ausgeschlagen. Ich frage mich, was Sie nun eigentlich mit Ihrer neuen Mehrheit anfangen wollen. Worauf warten Sie eigentlich? Wer soll denn wohl die Unannehmlichkeiten verkünden, die notwendig sind, um das Ziel der Schuldenbremse zu erreichen?
Meine Damen und Herren, ich habe hier aufmerksam zugehört, und die Arroganz einiger Redner, die ich vernommen habe, wird wohl noch vergehen. Eigentlich wäre Demut und das Bemühen um ein Miteinander angesagt gewesen. Stattdessen haben Sie in diesen Tagen viele Türen zugeschlagen.
Der verabredete Tenor der Reden der Regierungsparteien wird Ihnen – so denke ich – nicht mehr lange Spaß machen.