Margret Gottschlich
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von Schwarz-Gelb, Ihr Antrag ist zum jetzigen Zeitpunkt überflüssig.
Er soll wohl darüber hinwegtäuschen, dass Ihnen im Umweltbereich die Themen fehlen, und er gaukelt Aktionismus vor. Die CDU hat keine Position oder Idee zur Wasserpolitik. Die FDP hat bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie lediglich die Sorge, dass die Wirtschaft überfordert wird. Sie blendet dabei völlig aus, dass die Industrie neben der Landwirtschaft einer der großen Verursacher ist.
Kommen wir zum Sachstand, wie er sich zum jetzigen Zeitpunkt darstellt. Die Regierung hat die Bewirtschaftungspläne erstellt. Nur, das ist eine Pflichtaufgabe, von der EU vorgegeben. CDU und FDP loben sich also für eine Arbeit, zu der sie verpflichtet sind. Hätten Sie den von Rot-Grün begonnenen Prozess nicht fortgeführt, wären Sie von der EU-Kommission verklagt worden, und Strafzahlungen wären fällig gewesen. Es gibt also keinen Grund, sich da abfeiern zu lassen.
Noch einige Anmerkungen zur Anhörung. Das Protokoll der Anhörung liegt uns bis jetzt noch nicht vor. Ich hätte gerne einmal hineingeschaut. Es gab nämlich nicht nur positive Aussagen.
Nein, Herr Ellerbrock. – Wir haben nämlich den Eindruck, dass wesentliche Teile der Bewirtschaftungspläne auf dem Prinzip Hoffnung basieren. Ich will das an drei Punkten deutlich machen.
Erster Punkt. Die Finanzierung ist völlig ungeklärt. Durch die Abschaffung des Wasserentnahmeentgelts fehlen zukünftig die jährlichen Kofinanzierungsmittel von circa 80 Millionen €. Diese Mittel müssen aus den anderen Bereichen des Haushalts beschafft werden, oder es geht zulasten anderer Aufgaben des Umweltschutzes. Auf jeden Fall wird das Verursacherprinzip außer Kraft gesetzt. Die Bürgerinnen und Bürger müssen nun für diejenigen zahlen, die die Gewässer nutzen.
Zweiter Punkt. Es liegt bis jetzt weder eine Genehmigung noch ein positives Signal aus Brüssel vor, dass die Fristverlängerungen alle funktionieren.
Dritter Punkt. Es gibt keinerlei gesicherte Erkenntnisse – wir haben extra noch einmal nachgefragt, auch bei den Vertretern der Umweltverbände – über die Strahlwirkung der Trittstein-Konzeption. Es gibt auch andere Aussagen, wonach das nicht funktioniert.
Um das zusammenzufassen: Es besteht zum derzeitigen Zeitpunkt kein Anlass zur Euphorie. Der Antrag ist überflüssig, und wir werden ihn ablehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Trinkwasser ist in Deutschland das am besten kontrollierte Lebensmittel. Wir sind in der glücklichen Lage, dass in NRW Trinkwasser nicht nur in ausreichender, sondern auch in hervorragender Qualität verfügbar ist. Die tatsächlichen Stoffkonzentrationen liegen in der Regel weit unterhalb von gesundheitlichen Leitwerten.
Diese Errungenschaft ist zugleich ein hervorragendes Beispiel für einen vorsorgenden Verbraucherschutz und nachhaltigen Umweltschutz. Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Von daher
bedarf es höchster Qualität. Allerdings ist dies nicht selbstverständlich.
Am vergangenen Dienstag konnten wir in der „Süddeutschen Zeitung“ lesen: Die Hälfte der Menschheit hat keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser. – Meine Damen und Herren, jeder von uns hat sicherlich noch die schrecklichen Bilder vor Augen, wie in Afrika Frauen an verseuchten Wasserlöchern das Trinkwasser für ihre Familie schöpfen. Von diesen Schreckensszenarien sind wir in Deutschland Gott sei Dank weit entfernt. Aber die PFT-Verunreinigung der Möhne zeigt, dass auch hier Gefahren lauern und es ohne eine intensive Kontrolle nicht geht.
Es ist aus unserer Sicht auch ein völlig falsches Signal, die Überwachung durch staatliche Institutionen zurückzufahren und diesen für den Gesundheitsschutz so wichtigen Bereich dem freien Spiel des Marktes zu überlassen. Ohne die Qualifikation privater Labore infrage zu stellen – Interessenkollisionen lassen sich in diesem Bereich nicht völlig ausschließen.
Die Menschen in unserem Land müssen sich aber darauf verlassen können, dass Gesundheitsschutz oberste Priorität hat und insgesamt die gute Qualität unseres Trinkwassers erhalten bleibt. Es wäre aus unserer Sicht ein deutliches Signal, wenn die berechtigten Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher in der Trinkwasserkommission Berücksichtigung finden.
Das MUNLV stellt auf seiner Homepage richtigerweise fest, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ein Recht auf geeignete und aktuelle Informationen über die Qualität des ihnen zur Verfügung gestellten Trinkwassers haben müssen. Gerade in der PFTKrise hat sich aber oftmals gezeigt, dass durch eine undurchsichtige Informationspolitik mehr Verwirrung als Aufklärung erzeugt wurde.
Hätten Verbraucherschützer die Ergebnisse kommuniziert, wäre Minister Uhlenberg das Urteil, Daten zu schönen, erspart geblieben. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geht deshalb in die richtige Richtung und wird von uns unterstützt.
Meine Damen und Herren der Regierungsfraktionen, bitte setzen Sie sich dafür ein, dass Verbraucherschützer und Verbraucherschützerinnen ihren Sachverstand in die Trinkwasserkommission einbringen können.
Nein, Herr Präsident.
Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Verbraucherschutz kein Lippenbekenntnis bleibt.
Herr Ellerbrock ist der nächste Redner. Dann kann er das, was er sagen möchte, noch ausführen.
Herr Minister, Sie haben eben ausgeführt, dass Sie Vorschläge machen würden in Bezug auf die zukünftigen Überschüsse des Landeswohnungsbauvermögens. Können Sie uns schon sagen, welche Vorschläge Sie machen werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben in der letzten Woche ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Stabilisierung des deutschen Finanzmarktes beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, das Vertrauen in das Finanzsystem wiederherzustellen und den Geschäftsverkehr zwischen den Banken zu stabilisieren.
Die Maßnahmen der Bundesregierung sollen die Belastungen für die deutsche Volkswirtschaft und die Steuerzahler auf ein Minimum reduzieren. Wir dürfen angesichts des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes aber nicht vergessen, dass Tausende Normalverdiener viel Geld verloren haben.
Die CDU interessiert das nicht so sehr. – Sie sitzen nach dem Zusammenbruch auf wertlos gewordenen Zertifikaten und bangen um ihre Einlagen. Sie sind vielfach Opfer undurchsichtiger Finanzprodukte und einer rein provisionsorientierten Bankberatung geworden. Dazu hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen eine Reihe von spektakulären Fällen dokumentiert.
Meine Damen und Herren, die Finanzmarktkrise ist noch nicht vorbei. Wir sollten deshalb mit vorschnellen Schlüssen vorsichtig sein. Allerdings zeigen sich einige Punkte, die in Zukunft aus Verbrauchersicht anders geregelt werden müssen.
Stichpunkt: Verbraucherbildung. Die Finanzmarktkrise hat erneut gezeigt, dass Verbraucherbildung als ein wichtiges Thema auf der Agenda des Bildungsgipfels stehen müsste. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen fordert zu Recht, dass niemand einen Schulabschluss machen sollte, ohne das Einmaleins des Konsumalltags gelernt zu haben. Die Schule muss gebildete Verbraucher ins Leben entlassen und keine Konsumanalphabeten.
Geschieht dies nicht, sind individuell und gesellschaftlich folgenschwere Fehlentscheidungen die Konsequenz.
Stichpunkt: Verbraucherberatung. Eine gesicherte und verstärkte Finanzierung der Verbraucherberatung ist dringend nötig.
Die Beratungsleistung der Verbraucherzentralen hat sich in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich gesteigert. Die derzeitige Nachfrage übersteigt die Beratungskapazität. Die Mittel für die institutionelle Förderung der Verbraucherzentralen sind aber abgesenkt worden. Mehr Leistung mit weniger Geld ist sehr schwer zu realisieren.
Das große Pfund der Verbraucherzentralen ist aber ihre Unabhängigkeit. Deshalb sind sie so anerkannt und glaubwürdig. Es gilt, dieses hohe Gut zu erhalten. Hierzu muss die Landesregierung die Finanzierung der Verbraucherzentralen verstärken.
Verbraucherpolitik ist zentraler Teil unserer Wirtschaftspolitik. Ein funktionierender Wettbewerb erfordert starke Verbraucherrechte und die Gleichgewichtigkeit zwischen Anbietern und Nachfragern. Deshalb ist mehr Transparenz im Wirtschaftssystem eine zwingende Voraussetzung. Transparenz schützt einerseits die fair agierenden Unternehmen vor unfairen Wettbewerbern und erhöht andererseits die Kaufbereitschaft gut informierter Verbraucher. Zu dieser Transparenz muss auch die Landesregierung beitragen. Allerdings gibt es bis heute noch keine Initiative, Information oder Aktivität von Verbraucherminister Uhlenberg, an der wir erkennen können, dass er die Sorgen und Ängste der Menschen in Nordrhein-Westfalen ernst nimmt.
Zusammengefasst heißt das: Wir brauchen eine gute Verbraucherbildung. Wir brauchen eine unabhängige Verbraucherberatung. Wir brauchen eine Verbraucherpolitik, die Transparenz schafft. Das von der Verbraucherzentrale NRW erarbeitete Konzept für den Verbraucherschutz auf Finanzmärkten bietet hierzu eine hervorragende Ausgangslage für politisches Handeln auf Landes- und Bundesebene. Man muss es nur wollen, Herr Minister.
Auf die Diskussion im Ausschuss freue ich mich. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Pick hat gerade schon darauf hingewiesen: Dieser Gesetzentwurf ist nicht neu. Wir haben uns damit schon einmal ausgiebig beschäftigt und ihn abgelehnt. Die Grünen haben das Urteil des OVG Münster zum Anlass genommen, einen fast identischen Antrag zu stellen. Ich darf daraus zitieren:
Nach Auffassung des Gerichts ist es zum Beispiel nicht zulässig, dass etwa ein Supermarkt mit geringem Frischwasserverbrauch, aber großen Dach- und Parkplatzflächen, von denen Regenwasser zusätzlich zum Abwasser in die Kanalisation geleitet wird, nach gleichem Schlüssel zahlen muss wie der Besitzer eines Wohnhochhauses mit relativ hohem Trinkwasserverbrauch, aber kleiner Dachfläche.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, entweder haben Sie das Urteil nicht richtig gelesen, oder Ihnen sind beim Schreiben dieses Gesetzentwurfs die Textbausteine ein bisschen durcheinander geraten. Denn das Gericht hat etwas ganz anderes festgestellt. Es hat präzisiert, wann der getrennte Maßstab anzuwenden ist und wann nicht. Das Gericht hat gesagt, auch bei homogener Bauweise und homogener Baustruktur könnten die tatsächlichen Verhältnisse in Ein- und Zweifamilienhäusern so unterschiedlich sein, dass auch dort der getrennte Maßstab anzusetzen ist. Nicht mehr und nicht weniger! Es geht also nicht um das berühmte Hochhaus und den berühmten Baumarkt, sondern das Gericht hat präzisiert.
Damit ist dieser Gesetzentwurf also überflüssig. Das hatten wir alles schon einmal. Die Kommunen sind jetzt gezwungen, ihre Gebührenbescheide umzustellen, ansonsten sind sie ungültig. Das werden sie tun. Dazu brauchen wir keinen Gesetzentwurf. Deshalb werden wir Ihren Gesetzentwurf auch dieses Mal wieder ablehnen. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hoffe, ich kann meinen CDU-Kollegen toppen. Drei Sätze dazu:
Erster Satz: Das Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverbandsgesetz, von der rotgrünen Landesregierung eingebracht und beschlossen, war ein sehr erfolgreiches Gesetz.
Zweiter Satz: Es ist klug von der jetzigen Landesregierung, diesen erfolgreichen Weg weiterzugehen.
Dritter Satz dazu: Wir stimmen dem zu. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schon bei der Einbringung des Gesetzentwurfs hat meine Kollegin Svenja Schulze deutlich gemacht, dass wir das Gesetz ablehnen werden.
Nach gründlicher Durchsicht und der Einbeziehung der Expertenanhörung wurden wir in unserer Meinung noch bestärkt.
Lassen Sie mich etwas zum Verfahren sagen, wie das in der Vergangenheit abgelaufen ist. Dass die Regierungsparteien Änderungsvorschläge nachgereicht, sie gerade noch fünf vor zwölf im Ausschuss auf den Tisch gelegt haben, das zeigt uns sehr deutlich, dass dieses Gesetz mit der heißen Nadel gestrickt ist und ohne Not auf Biegen und Brechen durchgepeitscht wird.
Und das Änderungskarussell geht noch weiter. Heute wurde uns ein weiterer Änderungsantrag vorgelegt, sozusagen ein Änderungsantrag der Änderungsanträge, die vorher im Ausschuss vorgelegt wurden.
Jetzt zum Inhalt: Wir haben folgende Kritikpunkte: Die Verpflichtung, Wasserschutzgebiete festzusetzen, ist die Voraussetzung für einen vorbeugenden Gewässerschutz. Diese Verpflichtung aus dem Gesetz zu streichen, ist aus ökologischer Sicht problematisch.
Aufweichung des Hochwasserschutzes durch die Möglichkeit des Ersatzgeldes, wenn Rückhalteräume durch Baumaßnahmen eingeschränkt werden: Auch das halten wir für problematisch.
Die Änderung der Landesbauordnung: § 45 aus der Landesbauordnung in das Landeswassergesetz zu überführen, halten wir grundsätzlich für richtig. Herr Ellerbrock ist auch darauf eingegangen. Allerdings hätten wir uns gewünscht, dass die Landesregierung auch hier ihr viel zitiertes Prinzip der 1:1-Umsetzung eingehalten hätte. Durch die Beratungspflicht der Gemeinden wird Bürokratie auf-, statt abgebaut.
Erhebliche Zweifel ergeben sich für uns bei dem noch kurz vor Toresschluss vorgelegten Änderungsantrag zu § 53 Abs. 1. Den Städten und Gemeinden wird es zukünftig erheblich erschwert, Grundstücke an den öffentlichen Kanal anzu
schließen, auch wenn dies die wasserwirtschaftlich sinnvollste Lösung im Einzelfall ist. Erhebliche Streitigkeiten mit den Grundstückeigentümern sind vorprogrammiert. Damit wird den Städten und Gemeinden nicht geholfen, sondern die Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht erheblich erschwert. Weiterhin steht dies auch im Widerspruch zur bestehenden Rechtsprechung und der Kommunalabwasserverordnung von NordrheinWestfalen.
Meine Damen und Herren, noch einige Worte zum Landesabfallgesetz. Aus unserer Sicht besteht zurzeit keine Notwendigkeit, neben dem Landeswassergesetz auch das Landesabfallgesetz anzupassen. Der dem Europäischen Parlament vorliegende Entwurf der Abfallrahmenrichtlinie mit einer fünfstufigen Abfallhierarchie und die von der Bundesregierung im Entwurf vorgelegte Verordnung über Deponien und Langzeitlager und zur Umsetzung der Bergbauabfallrichtlinie zwingt die Landesregierung dazu, das Landesabfallgesetz im nächsten Jahr komplett zu verändern und dem Landtag einen neuen Entwurf vorzulegen.
Die im Artikelgesetz vorgeschlagenen Änderungen führen unserer Meinung nach zu einer Verunsicherung der Entsorgungswirtschaft, wenn innerhalb eines kurzen Zeitrahmens ein anderer Rechtsrahmen verabschiedet werden muss.
Die vorgenommenen Streichungen und Änderungen sind zudem in ihren Auswirkungen auf die private und kommunale Entsorgungswirtschaft widersprüchlich und berücksichtigen die Belange der öffentlich-rechtlichen Entsorger nicht.
So wird zum Beispiel im veränderten § 17 der bisherige Anspruch der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger auf eine Beteiligung bei der Aufstellung des Abfallwirtschaftsplanes aufgegeben. Dies widerspricht der von der Landesregierung vorgelegten Verwaltungsstrukturreform, die gerade eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung beinhaltet.
Bleibt also festzuhalten: Dieser Gesetzentwurf wird weder ökonomischen noch ökologischen Ansprüchen gerecht, ist schlampig gemacht,
muss in absehbarer Zeit überarbeitet werden und verunsichert die kommunale Entsorgungswirtschaft.
Deshalb noch einmal: Wir lehnen den Gesetzentwurf und den vorgelegten Änderungsantrag ab und verweisen auf unseren Entschließungsantrag.
Da haben wir alles sehr deutlich formuliert. Die Aufregung, die deshalb auch bei Herrn Pick herrscht, gibt uns, glaube ich, recht.
Wir lassen den Kommunen weiterhin die Wahl betreffend die Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht.
Wir fordern einen Bericht, der aufzeigt – vielleicht haben Sie, Herr Ellerbrock, nicht ganz richtig gelesen –,
wie die Wasser- und Abwassertechnologien in Nordrhein-Westfalen für Wachstum und Beschäftigung zu nutzen sind. Wir fordern ein Konzept für die NRW-Kreislaufwirtschaft. Letztlich fordern wir auch, dem Landtag einen Bericht vorzulegen, der aufzeigt, welche Konsequenzen die geplante EUAbfallrichtlinie auf die NRW-Kreislaufwirtschaft haben wird.
Nein, in Anbetracht der Zeit nicht. – Danke schön.
Herr Minister, hat denn Herr Klein Sie angesprochen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Anbetracht der späten Stunde möchte ich mich ganz kurz fassen.
Meine Damen und Herren, wenn man den Gesetzentwurf der grünen Landtagsfraktion durchliest, dann könnte man zu der Überzeugung kommen, dass hier ein großer verwaltungstechnischer und ökologischer Missstand vorliegt. Es gäbe deshalb dringenden Handlungsbedarf.
In der Problembeschreibung des Gesetzentwurfes wird der Eindruck erweckt, als ob die Kommunen die Abwassergebühren mehrheitlich nicht zweckgerichtet verwendeten. Gleichzeitig wird suggeriert, bei einer Einführung des getrennten Gebührenmaßstabs, der Änderung der Abschreibung und einer Festschreibung als Eigenbetrieb würden die Gebühren sinken. Ich halte dies für eine große Übertreibung und eine Täuschung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir lehnen deswegen den Gesetzentwurf ab.
Halten wir uns an die Fakten:
Erstens. Der gesplittete Gebührenmaßstab ist schon längst Realität und eher die Regel als die Ausnahme. Mehr als 50 % der Kommunen in NRW weisen gesplittete Abwassergebühren aus – Tendenz steigend.
Zweitens. Durch die Rechtsprechung ist es schon jetzt festgelegt, wann eine Kommune den getrennten Gebührenmaßstab in der Satzung festschreiben muss. Eine gesetzliche Regelung ist an dieser Stelle nicht zwingend notwendig.
Drittens. Der gesplittete Gebührenmaßstab führt zunächst nur dazu, dass die Kosten jeweils dem Schmutz- oder dem Regenwasser zugeordnet werden. Das führt weder zur Gebührensteigerung noch zur Gebührensenkung. Die Kosten werden nur anders dargestellt. Die viel gepriesene Gebührengerechtigkeit lässt sich dadurch nur bedingt herstellen. Die Praxis zeigt, dass häufig die
Mehrbelastung von einer Gruppe zur anderen wechselt.
Viertens. Das Niederschlagswasser nicht der Kanalisation zuzuführen, ist aus ökologischer Sicht sinnvoll. Ob es aber dadurch zu einer Gebührensenkung kommt oder der Gebührenanstieg begrenzt werden kann, ist stark von den örtlichen Gegebenheiten abhängig und von Kommune zu Kommune unterschiedlich.
Zum Schluss möchte ich noch auf die Betriebsform eingehen. Die Forderung, den Eigenbetrieb als Mindestform der kommunalen Abwasserbeseitigung vorzuschreiben, vernachlässigt, dass man auch im Fall eines Regiebetriebes schon heute in den kommunalen Haushalten genau nachvollziehen kann, wie die Einnahmeseite und wie die Ausgabeseite aussieht. In dem Bereich kann nichts mehr querfinanziert werden. Von daher braucht man keine Vorgaben für Gebühren, weil im heute geltenden Kommunalabgabengesetz mit der Rechtsprechung alles niedergelegt ist, was man benötigt, um in rechtmäßiger Art und Weise Abfall- und Abwassergebühren erheben zu können.
Lassen Sie mich kurz zusammenfassen: Wir sollten den Gemeinden nicht jede Gestaltungsmöglichkeit nehmen und bis ins kleinste Detail regeln, wie eine Aufgabe zu lösen ist. Unsere Städte sind durchaus in der Lage, die kommunale Daseinsfürsorge in Eigenregie zu organisieren. Man muss sie nur lassen. – Danke schön.
Herr Präsident! Es liegt kein Grund vor, dass meine männlichen Kollegen jetzt fluchtartig den Plenarsaal verlassen müssen.
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die schulische Förderung junger Mädchen trägt jetzt Früchte. Nie war der Anteil bestausgebildeter Mädchen und Frauen so hoch wie heute. Viele junge Frauen machen hochwertige Schulabschlüsse, viele davon auch besonders gute. Der Anteil von Frauen am Abitur entspricht regelmäßig ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung. Dieser positive Trend hat sich verfestigt, sodass dauerhaft Frauen mit hohen Qualifikationen eine Berufsausbildung oder ein Studium anstreben werden.
Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, dass mehr als die Hälfte aller jungen Frauen in nur zehn von 350 möglichen Ausbildungsberufen anzutreffen sind. Das Berufsspektrum junger Migrantinnen ist noch eingeschränkter: Rund die Hälfte ist in vier Ausbildungsberufen anzutreffen.
Hinzu kommt, dass diese Berufe häufig nicht zu den Wachstumsbranchen gehören und darüber hinaus wenig Aufstiegschancen bieten. Lediglich in der Wachstumsbranche Gesundheitswesen sind Frauen in anspruchsvollen Berufen maßgeblich vertreten. In den IT-Kernberufen, die nach Aufstiegsmöglichkeiten, Einkommen und Beschäftigungssicherheit als aussichtsreich eingeschätzt werden, sind Frauen deutlich unterrepräsentiert. Die pauschale Formel „Je mehr Technik, desto weniger Frauen“ zieht sich wie ein roter Faden durch die Ausbildungslandschaft.
An den Hochschulen und Fachhochschulen zeigt sich ein ähnliches Bild. Der Frauenanteil in den Fächern Ingenieurwissenschaften Elektrotechnik und Informatik liegt unter 20 %. Zwei Drittel aller weiblichen Studierenden entscheiden sich für die Sprach- und Kulturwissenschaften.
Die eingeschränkte Berufswahl trotz bester fachlicher und persönlicher Voraussetzungen schadet unserer Volkswirtschaft, lässt wertvolle Potenziale
ungenutzt, und wir können es uns langfristig nicht leisten, hochqualifizierte Frauen unter Wert zu beschäftigen.
In einigen Unternehmen hat in den letzten Jahren allerdings vor dem Hintergrund von Fachkräftemangel und Generationenwechsel ein Umdenkungsprozess stattgefunden. Es fehlt jedoch vielfach an positiven Signalen, positiven weiblichen Vorbildern sowie konkreter Frauenförderung.
Auch die am Dienstag von Minister Laschet vorgestellte Studie „Auf dem Weg in die Chefetage“ des Instituts für Mittelstandsforschung kommt für Deutschland immer noch zu ernüchternden Ergebnissen auf dem Weg zur Führungskraft. Die Studie zeigt: Um in Führungspositionen Fuß zu fassen, bedarf es einer größeren Anzahl von weiblichen Beschäftigten und einer Repräsentanz von Frauen in den Auswahlgremien.
In vielen Berufen sind wir davon allerdings immer noch weit entfernt. Es fehlt auch – das ist die andere Seite der Medaille – gerade im Handwerksbereich an dem Willen vieler Betriebsinhaber, die Voraussetzung für die Ausbildung junger Frauen zu schaffen. Immer wieder erleben Schülerinnen trotz hervorragender Zeugnisse, dass sie in kleineren Betrieben keine Chance haben. Da müssen wir also noch dicke Bretter bohren.
Ein positives Beispiel ist die DSK, eine der ganz Großen der Branche, die junge Frauen innovativ in Technikberufen ausbildet. Durch die Beschlüsse der drei Fraktionen, die wir hier erlebt haben, ist den Frauen diese Chance in Zukunft genommen. Dort wird keine Ausbildung mehr stattfinden; das finde ich besonders schade.
Eine Möglichkeit, junge Frauen und Mädchen in frauenuntypischen Berufsfeldern vorzustellen, bietet der Girl’s Day. Die SPD-Landtagsfraktion hat mit Veranstaltungen im Vorfeld dieses Tages gezielt technische Berufe vorgestellt, und in den vergangenen Jahren haben mehr als 300 Schülerinnen die Gelegenheit zu Gesprächen mit Ausbildern und Ausbilderinnen sowie Verbandsvertretern genutzt.
Die Fortsetzung der erfolgreichen Politik der letzten Legislaturperiode ist die Voraussetzung dafür, dass junge Frauen in NRW auch in den Bereichen einen Beruf finden, in denen optimale Voraussetzungen für ihre persönliche Entwicklung bestehen.
Der von den Koalitionsfraktionen verabschiedete Antrag „Mädchen fit für die Zukunft machen –
Konsequenzen aus der Studie zum Girl’s Day 2005 ziehen“ – Drucksache 14/2497 – bietet viel zu wenig: weder einen Handlungsrahmen noch die nötige Klarheit, mit welchen Instrumenten die Landesregierung eine Steigerung des Frauenanteils in Zukunftsberufen erreichen will. Um es noch deutlicher zu sagen: Dieser Antrag gehört in die Kategorie „Nutzt niemandem, schadet aber wenigstens nicht“. Zukunftsorientierte Frauenpolitik sieht für mich anders aus.
Die Gründe dafür, dass Deutschland und NRW in den Technikberufen auf den hinteren Plätzen der Statistik vorzufinden sind, sind vielfältig. Aus meiner Sicht ist es müßig, hier und heute darüber zu diskutieren, wer wann was hätte tun können oder müssen, um heute eine andere Ausgangsposition zu haben. Den betroffenen Mädchen und jungen Frauen ist das im Zweifel völlig egal.
Helfen wir ihnen dabei, dass sich möglichst viele von ihnen – vielleicht schon in diesem Sommer – für einen Technikberuf entscheiden können. Der heutige Internationale Frauentag kann der Ausgangspunkt für eine gesellschaftliche Debatte über das Thema sein. Die Veranstaltung im Vorfeld des Girl’s Day, die der Landtag am 23. April 2007 gemeinsam mit allen Fraktionen anbieten wird, wäre aus unserer Sicht die geeignete Plattform dafür und eine öffentlich wirksame Kampagne.
Es wäre schön, wenn wir uns alle gemeinsam darauf einigen könnten. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister, Sie haben eben ausgeführt, dass ein Teil des Verfahrens bei der Bezirksregierung die Erklärung der australischen Behörden ist, dass dort keine adäquate Verbrennung oder Entsorgung stattfinden kann. Meine Frage ist: Gibt es eine Frist im Verfahren, bis wann die australischen Behörden diese Erklärung abgeben müssen? Zweite Frage: Ruht das Verfahren so lange, bis diese Erklärung vorliegt, oder wird das Verfahren irgendwann negativ beschieden, wenn die australischen Behörden diese Erklärung nicht abgeben?
Herr Minister, es freut mich, dass Sie ähnlich wie wir diesen Vor
gang bedauern. Kann ich daraus schließen, dass Sie nicht mit dem Abgeordneten Kress einer Meinung sind, der in einer Presseerklärung gesagt hat, es sei sinnvoll, den australischen Sondermüll in diesen modernen Verbrennungsanlagen zu entsorgen, weil wir diese leistungsfähigen Anlagen hätten? Stimmen Sie mir da zu?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit langem wissen wir, dass es sich bei dem Phänomen Stalking nicht um eine vorübergehende Erscheinung handelt. Es ist keine Modeerscheinung, die genauso schnell wieder verschwunden, wie sie plötzlich auf der Bildfläche erschienen ist – leider, muss ich ergänzen.
Wir wissen auch, dass es sich nicht nur um wenige Einzelfälle handelt, und wir wissen, dass wir neben einer vielleicht offiziellen Größenordnung auch noch mit einer erheblichen Dunkelziffer rechnen müssen. Damit will ich sagen: Ja, es gibt Handlungsbedarf bei diesem Problem. Das sehen offenbar Bündnis 90/Die Grünen so. Das sehen wir auch so.
Das sehen ausweislich der Koalitionsvereinbarungen in Berlin auch die Koalitionsfraktionen auf
Bundesebene so, eigentlich eine gute Ausgangslage für ein gemeinschaftliches Vorgehen und ein erfolgreiches, konsensorientiertes Gesetzgebungsverfahren.
Zwar findet nach dem Gewaltschutzgesetz aus dem Jahre 2001 schon jetzt eine Reihe von Straftatbeständen wie auch zivilrechtlicher Schutz auf den Tatbestand Stalking Anwendung, zum Beispiel Hausfriedensbruch, Bedrohung, Nötigung oder das gerichtliche Verbot, sich dem Opfer zu nähern. Das reicht aber nach allen Erkenntnissen immer noch nicht aus, das Phänomen Stalking erfolgreich einzudämmen.
Sowohl Bundesregierung als auch Bundesrat haben daher im Jahr 2005 entsprechende Gesetzentwürfe eingebracht. Die auf Bundesebene vorliegenden Gesetzentwürfe gehen nunmehr einen Schritt weiter und sehen einen eigenen Straftatbestand Stalking vor. Allerdings gibt es in beiden Entwürfen einige Unterschiede, mit denen sich der heute zu beratende Antrag auseinander setzt.
Es würde den Rahmen der heutigen Beratungen sprengen, wenn ich darauf im Detail einginge. Deshalb will ich mir hier und heute auf die Kernbereiche des vorliegenden Antrags konzentrieren. Insofern ist das auch noch keine vollständige Auseinandersetzung mit der Gesamtthematik.
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, Stalking als Offizialdelikt einzustufen. Eine solche Regelung hilft natürlich den Opfern, die aus sich heraus ihre Peiniger nicht verklagen würden. Sie nimmt auch den Tätern die Möglichkeit, Druck auf die Opfer auszuüben, Druck, eine Klage nicht einzureichen oder eine eingereichte Klage wieder zurückzunehmen. Gleichwohl gibt es auch leichtere Fälle von Stalking, bei denen eine zwangsläufige Ahndung durch die Strafverfolgungsbehörden nicht erforderlich ist oder von den Betroffenen nicht oder nicht mehr erwünscht ist. Hier sehen wir noch Diskussionsbedarf.
Die Deeskalationshaft, wie im Bundesratsentwurf vorgesehen, wird auch von uns äußerst kritisch beurteilt. Es handelt sich hier um einen verfassungsrechtlich sensiblen Bereich, an den auch das Bundesverfassungsgericht hohe Anforderungen gestellt hat. An dieser Stelle unterstützten wir den Antrag.
Meine Damen und Herren, auch wir sehen in dem Bremer Anti-Stalking-Konzept einen sinnvollen Ansatz. Wir sollten uns daher das Konzept in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses vorstellen lassen und werden das im Rahmen der nächsten Ausschusssitzung beantragen. Ich denke, die
ses Interesse dürfte fraktionsübergreifend bestehen.
Es ist keine neue Erkenntnis, dass Stalking-Opfer überwiegend Frauen sind. Wir freuen uns daher, dass der Antrag federführend an den Frauenausschuss überwiesen wird,
hoffen jedoch auf eine engagierte Mitberatung der Ausschüsse für Recht und Inneres, ohne deren fachkundige Zuarbeit dieser Antrag sicherlich nicht abschließend beraten werden kann.
Vielleicht gelingt es uns am Ende der Beratung, zu einer von allen Fraktionen getragenen Fassung zu kommen. An uns wird das sicherlich nicht scheitern. Damit ist klar: Wir stimmen dem Überweisungsvorschlag zu und freuen uns auf eine rege Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank.
Herr Minister, kann ich davon ausgehen, dass auch die Angaben, die Sie in Ihrem Sprechzettel gemacht und uns dankenswerterweise zur Verfügung gestellt haben, nicht ganz korrekt sind?
Bei den Kürzungen für das Netzwerk von Frauen und Mädchen haben Sie ausdrücklich darauf hingewiesen, dass da nicht gekürzt, sondern draufgelegt wird. Jetzt finde ich bei Ihnen im Sprechzettel die Angabe 140.000 €. Der alte Ansatz war 153.000 €. In dem blauen Haushaltsbuch stehen 124.000 €, und es gibt eine handschriftliche Änderung über 163.000 €. Helfen Sie mir bitte, die Zahlen zuzuordnen, damit ich als Lehrling damit umgehen kann. Ich bin neu in diesem Parlament.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schlachtabfälle umzudeklarieren und verdorbenes Fleisch in den Handel zu bringen sind kriminelle Handlungen, die wir aufs Schärfste verurteilen.
Die jetzt bekannt gewordenen Skandale stinken im wahrsten Sinne des Wortes zum Himmel. Dabei ist es unerheblich, ob eine Gesundheitsgefährdung durch Schlachtabfälle ausgeschlossen werden kann. Schlachtabfälle sind keine Lebensmittel.
Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Anrecht auf gesundheitliche Unbedenklichkeit aller Lebensmittel und auf größtmögliche Sicherheit. Sie wollen und müssen selbst entscheiden, welche Qualität sie einkaufen. Die SPD-Fraktionen auf Bundes- und Landesebene setzen sich daher seit Langem für sichere Lebensmittel sowie umfassende und angemessene Verbraucherinformationsrechte ein.
Wir haben in diese Richtung bereits wichtige Weichen gestellt. Ich verweise hier nur auf das im September in Kraft getretene neue Lebens- und Futtermittelrecht, das umfangreiche Vorgaben zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher bei Lebens- und Futtermitteln setzt.
Aber auch die besten rechtlichen Rahmenbedingungen im Lebens- und Futtermittelbereich können nicht verhindern, dass es einzelne schwarze Schafe gibt, die diese Vorgaben zu umgehen wissen.
Es ist daher erforderlich, weitere Schritte zu unternehmen, um die Position der Verbraucher zu stärken und die Lebensmittelsicherheit herzustellen. Wir begrüßen und unterstützen daher die auf Bundesebene im Rahmen der Koalitionsverhandlungen getroffenen Vereinbarungen in diesen Bereichen.
Ich verweise dabei nur auf folgende Punkte: Wir brauchen und unterstützen das vorgesehene Verbraucherinformationsgesetz. Dieses soll den hohen Ansprüchen der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Information über gesundheitsge
fährdende oder risikobehaftete Produkte gerecht werden.
Ebenso brauchen und unterstützen wir eine unabhängige Verbraucherberatung, wie sie auch durch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegeben wird, damit sich Verbraucher und Wirtschaft auf gleicher Augenhöhe gegenüberstehen.
Wir begrüßen, dass privatrechtliche Qualitätssicherungssysteme und amtliche Lebensmittelkontrolle besser verzahnt werden und dass sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür einsetzen wird, dass die nationalen privatrechtlichen Qualitätssicherungssysteme anerkannt und berücksichtigt werden.
Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie die vorgesehenen Maßnahmen im Interesse des Schutzes der Verbraucherinnen und Verbraucher in unserem Land befördert.
Der vorliegende Antrag geht sicherlich in die richtige Richtung. Im Einzelnen besteht aber noch erheblicher Diskussionsbedarf. Das gilt gerade auch vor dem neuen bundespolitischen Hintergrund.
Meine Damen und Herren, wir sehen interessanten und wichtigen Beratungen im Fachausschuss entgegen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.