Karin Logemann
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Last Statements
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Bauernproteste und Blockaden vor Handelslagern und Verteilzentren des Lebensmitteleinzelhandels haben für Aufmerksamkeit gesorgt; das ist richtig und wichtig.
Dass sich Landwirte gegen die für sie existenzbedrohende Politik der Handelsketten zur Wehr setzen, ist für mich absolut nachvollziehbar. Das gemeinsame Vorgehen in den letzten Wochen von verschiedenen landwirtschaftlichen Organisationen und Verbänden wie Land schafft Verbindung, dem Bund Deutscher Milchviehhalter, dem Landvolk, der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirt
schaft - es wurde bereits darauf hingewiesen - ist ein sehr starkes Signal.
Was fordern die Praktiker? Auch das sollte hier erwähnt werden. - Sie wollen
„die Preissituation … verbessern und das System der Billig-Landwirtschaft … überwinden. In der gesamten Erzeugungs- und Vermarktungskette gelte es, Veränderungen einzuleiten, damit sich Bäuerinnen und Bauern ökonomisch, ökologisch und sozial zukunftsfest aufstellen können.“
Sie fordern u. a. ein Verbot von Billigpreiswerbung für Milch und Fleisch. Unlautere Handelspraktiken - auch das wurde bereits mehrfach gefordert - müssen untersagt werden! „Mit einem qualifizierten Außenschutz und einem Lieferkettengesetz“ könne einem Preisdumping, so eine Pressemitteilung der AbL, begegnet werden.
Dabei fordern sie nicht nur - nein, sie präsentieren auch Lösungen. Sie haben konkrete Vorschläge, wie ihre Forderungen umgesetzt werden können. Über die folgenden Vorschläge wird zu sprechen sein:
Als ersten Schritt schlagen sie vor,
„dass der Lebensmitteleinzelhandel Erzeugerfairpreisaufschläge für alle Milch- und Fleischprodukte vornimmt und sich verpflichtet, die erzielten Mehrerlöse an die Verarbeitungsunternehmen, die Molkereien und
Schlachtunternehmen, weiterzugeben. Die
Molkereien und Schlachthöfe reichen diese Beträge über die Auszahlungspreise direkt an die landwirtschaftlichen Lieferanten weiter.“
Dies ist ein Diskussionspunkt.
„Auch für die Konsumenten muss ersichtlich sein, welcher Beitrag direkt an die Erzeuger weitergegeben wird. So sind eine kurzfristige Entlastung auf den Höfen und Transparenz durchsetzbar. Zeitnah müssen in einem zweiten Schritt die Bauernorganisationen zusammen mit dem LEH, den Molkereien sowie Schlachthofunternehmen Verhandlungen“ führen und „Qualitätskriterien für Milch- und Fleischerzeugung festlegen, bei deren Einhaltung auf mittlere Sicht mit fairen Preisen gewinnbringend gearbeitet werden kann und eine angemessene Bezahlung von höheren Qualitätsstandards gewährleistet ist. Wir wollen nicht mehr Geld für ein schlichtes ‚Weiter so‘, wir wollen faire Preise für die Erzeugung qualitativ hochwertiger Lebensmittel und für unsere Arbeit“,
so die Protestler.
Heute Morgen empfingen uns, wie Frau Staudte schon angemerkt hat, draußen vor dem Landtag verschiedene Delegationen dieser Verbände. Sie wiesen auf die absolut nicht auskömmlichen Preise für Lebensmittel hin.
Es stellt sich die Frage: Benötigen wir verpflichtende Kriseninstrumente für eine wirksame Mengendisziplin, damit Überschüsse gar nicht erst produziert und Preisabstürze zukünftig vermieden werden?
Der Lebensmittelhandel hat hier eine Stellung der Verantwortung, die einem „Immer mehr, immer günstiger“ unterworfen wird. Wenn Lebensmittel nicht kosten, was sie wert sind, werden sie auch nicht entsprechend wertgeschätzt.
Es ist an der Zeit, auch einmal über Schamgrenzen zu sprechen. Wo liegt eigentlich die Grenze, unterhalb der fair produzierte Lebensmittel nicht angeboten werden dürfen?
Ich war kürzlich in einer Schalte zum Thema „Verschärfung der UTP-Richtlinie - Ist das Kräfteverhältnis ausbalanciert?“. Ein Weg, um Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette besser zu
schützen, kann die Umsetzung der sogenannten
UTP-Richtlinie sein. Sie sieht ein Verbot der schädlichsten und unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette vor, damit Landwirte in Geschäftsbeziehungen gerechter behandelt werden.
Auch im „Niedersächsischen Weg“ wird unter Punkt 15 vollkommen folgerichtig eine Fortsetzung des eingeschlagenen Weges beschrieben:
„Angestrebt wird ein Dialog vonseiten der Landesregierung mit der Landwirtschaft, den Umweltverbänden, der Verbraucherseite …, dem Lebensmittelhandel sowie weiteren Akteuren entlang der Wertschöpfungsketten.“
Das muss unbedingt weiterhin verfolgt werden! Ich sehe hier einen großen Teil der Landesregierung in der Pflicht: natürlich das Landwirtschaftsministerium, das Umweltministerium, auch das Wirtschaftsministerium. Darüber muss gesprochen werden!
Deutlich ist doch, dass erforderliche Veränderungen nur nachhaltig wirken können, wenn die gesamte Kette von der Erzeugung bis zum Verbraucher in den Blick genommen wird.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn meiner Rede - das muss einfach möglich sein - möchte ich Danke sagen. An dieser Stelle einen ganz herzlichen Dank an die wirklich fantastischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Landwirtschaftsministeriums sowie auch an Ministerin Otte-Kinast und Staatssekretär Theuvsen persönlich für die gute Zusammenarbeit nicht nur bei der Haushaltsaufstellung!
Sehr geehrte Damen und Herren, in dem vorliegenden Haushalt setzen wir im Einzelplan 09 - Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - mit einem Gesamtetat von 470 Millionen Euro klare Schwerpunkte - Schwerpunkte für eine wertschöpfende Ernährungs- und Agrarbranche. Dabei legen wir den Fokus auf die Ökologie, auf regionale Kreisläufe, die ländliche Entwicklung und auf das Tierwohl.
Die COVID-19-Pandemie hat uns alle getroffen. Sie hat unseren Alltag, unser Leben völlig verändert. Schlagzeilen produzierten u. a. die hohen Corona-Infektionszahlen auf Schlachthöfen und in Zerlegebetrieben, der Schweine-Stau, die Situation
der Werkvertragsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest, quälende Szenen von Tiertransporten in Drittländer sowie von misshandelten Tieren - das betraf Nutztiere wie auch den illegalen Heimtierhandel -, um einige Beispiele zu nennen.
Kommen wir zu unseren Haushaltsschwerpunkten.
110 Millionen Euro fließen aus unserem Sondervermögen Wirtschaftsförderfonds in unsere Wälder. Nehmen wir die Bundesmittel dazu, investieren wir in die Landesforsten sowie in den Privat- und Kommunalwald insgesamt 170 Millionen Euro in den nächsten vier Jahren.
Emotionale Momente gab es für mich persönlich - und ich glaube, für einige andere auch -, als wir die Gesetzesvorlagen zum „Niedersächsischen Weg“ verabschiedet haben. Dieses so besondere Werk brachte erstmalig die Landwirtschaft, Umweltverbände und Politik zusammen. Ein Bündnis für mehr Natur-, Arten- und Gewässerschutz entstand. Es wurden Lösungen auf Augenhöhe mit allen Beteiligten erarbeitet und vom Gesetzgeber beschlossen.
Hierfür geht mein besonderer Dank noch einmal an Ministerin Otte-Kinast und an Minister Lies, an ihre Häuser, an die Landwirtschaft und an die Naturschutzverbände, aber auch an die Abgeordneten dieses Hauses; die Abstimmung erfolgte einstimmig.
Für den „Niedersächsischen Weg“ stellen wir im Zeitraum der Mittelfristigen Finanzplanung über 350 Millionen Euro zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2021 entfallen alleine 22 Millionen Euro zur Finanzierung auf den Haushalt des Landwirtschaftsministeriums. Das ist ein großes, nachhaltiges Finanzvolumen, mit dem wir unsere landwirtschaftlichen Betriebe für die gewünschte Erzeugung von Biodiversität fair entschädigen wollen.
80 Millionen Euro gut investiertes Geld stehen für die Entwicklung der ländlichen Räume bereit. Das ist ein klares Bekenntnis zu unseren Dörfern und zu unseren ländlichen Strukturen.
Das Vertrauen in die Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte ist groß. Das ist ein weiterer Bereich, der uns umtreibt. Milch, Eier, Käse, Gemüse, Obst, Fleisch direkt ab Hof: Dieses Einkaufs- und Geschmackserlebnis erfreut sich großer Beliebtheit. Hier wollen wir vermehrt ansetzen. Wir fördern 2021 die regionale Direktvermarktung mit
250 000 Euro, zunächst für Investiv- und Werbemaßnahmen. Dabei berücksichtigen wir sowohl bestehende Betriebe als auch Neugründungen in den Bereichen der Hofläden, der digitalen Direktvermarktung, der Bauernhofgastronomie oder auch der solidarischen Landwirtschaft.
Beim Thema Tierwohl greife ich dieses Mal das Aktionsprogramm zur Kastration verwilderter Hauskatzen, das wir mit 150 000 Euro weiterführen, heraus. Die in den vergangenen Jahren durchgeführten Programme haben uns gezeigt, wie wichtig solche Aktionen sind und wie hoch die Nachfrage ist.
Außerdem haben wir die Entwicklung um die Afrikanische Schweinepest im Blick. Niedersachsen ist hier gut vorbereitet. Wir müssen einem flächendeckenden Ausbruch präventiv entgegenwirken. Hierfür stehen im Haushalt 2021 rund 1,6 Millionen Euro für Präventionsmittel bereit.
Angeschaut habe ich mir natürlich die Änderungsvorschläge der Opposition.
Die FDP möchte rund 20 Millionen Euro mehr Agrarinvestitionsförderung zur Finanzierung investiver Maßnahmen landwirtschaftlicher Unternehmen. Ich frage mich, wie das gegenfinanziert werden soll, und ich frage mich, ob die FDP komplett ausblendet, dass es neben Investitionen in landwirtschaftliche Bereiche auch andere Themenstellungen im Ernährungs- und Agrarsektor gibt.
Weil ich die Zusammenarbeit mit dem Sprecher der FDP, Hermann Grupe, so sehr schätze, will ich hier auch nicht von Einfallslosigkeit oder von einseitiger Orientierung sprechen.
Bei den Grünen geht es da schon etwas differenzierter zu: hier mal eine Verlagerung von Stellen, da eine neue Stelle, dort Einsparungen durch Stellensenkungen - hm, na ja. Das Deutsche Institut für Lebensmitteltechnik scheint bei Ihnen nicht hoch im Kurs zu stehen. Zuschüsse für Investitionen zur Bewältigung von Extremwetterverhältnissen wollen Sie um 8 Millionen Euro kürzen. Da sollten Sie vielleicht noch einmal mit Ihrem Parteivorsitzenden Robert Habeck Kontakt aufnehmen. Auf Ihrem Parteitag stimmten die Delegierten kürzlich einer Passage für das neue Grundsatzprogramm zu, in der es heißt, dass auch in diesem Bereich die „Freiheit der Forschung zu gewährleisten“ sei: „Nicht die Technologie, sondern ihre
Chancen, Risiken und Folgen stehen im Zentrum.“ - Okay.
Maximal gewundert habe ich mich aber auch - ganz besonders jetzt noch einmal vor dem Hintergrund Ihrer Ausführungen hier, Frau Staudte - über Ihre Kürzung in Höhe von 3,4 Millionen Euro bei den Zuschüssen für Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls. Das müssen Sie mir noch einmal erklären.
Ambitioniertes ist mir insgesamt bei der Durchsicht nicht wirklich begegnet. Das macht aber auch absolut gar nichts. Für mich sind die Änderungsvorschläge ein Zeichen dafür, dass unser Haushaltsentwurf eine sehr gute und solide Basis darstellt.
Ich habe mit Dankesworten begonnen, und ich möchte mit Dankesworten und - na klar - mit einem Zitat enden.
Ich sage danke an Helmut Dammann-Tamke und an seinen Arbeitskreis für die vertrauensvolle und sehr gute Zusammenarbeit. Auch an Miriam Staudte und an Hermann Grupe sage ich danke für den harten Kampf in der Sache, aber vor allem für die meistens konstruktiven Gespräche auf dem Weg zu guten Lösungen für unser Land. Ein herzliches, ganz großes und besonderes Dankeschön geht an meinen Arbeitskreis für die wertvolle, engagierte und absolut vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Johann Wolfgang von Goethe sagt: „Denke nicht in Problemen. Denke in Lösungen.“ Genau das tun wir in Niedersachsen.
Ihnen und Ihren Familien wünsche ich ein gutes Weihnachtsfest und ein Jahr 2021, das uns wieder so etwas wie Normalität zurückbringt.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der „Niedersächsische Weg“ ist ein Meilenstein für den Natur-, Arten- und Gewässerschutz. Das ist mehrfach gesagt worden.
Gemeinsam statt einsam, lautet die Devise. Ein gemeinsamer Weg hat sich hier durchgesetzt. Eingebunden sein, mitsprechen können, miteinander und nicht gegeneinander - das sind die Stichworte, die diesen Weg kennzeichnen. Dieser Weg wird nicht leicht. Dieser Weg ist ein Kompromiss für die Landwirtinnen und Landwirte. Denn an ihnen liegt es, die Umstellung und die Umsetzung zu gestalten. Trotzdem sind sie sicher, dass der „Niedersächsische Weg“ als Verständigung wichtig und sinnvoll ist.
Das unterstreicht auch noch einmal der Kreislandvolkvorsitzende der Wesermarsch Karsten Padeken. Er sagt: Die Gründlandregion ist vom „Niedersächsischen Weg“ besonders gefordert. Wir bringen uns trotzdem konstruktiv ein und stehen zum „Niedersächsischen Weg“ - so Padeken. Und weiter: Die Arbeit an den Verordnungen und Maßnahmen - das geht in die Richtung von Hermann Grupe - geht natürlich weiter. Es wird Einschnitte geben, z. B. bei den Gewässerrandstreifen oder beim Grünlandumbruchverbot. Aber es wird auch entschädigt für das, was durch die Vereinbarungen
und Verordnungen in der Landwirtschaft als direkte Wertschöpfung verlorengeht.
Die wundersame Wandlung bei den Initiatoren des Volksbegehrens trägt einer sehr disziplinierten und erfolgreichen Arbeit aller Akteure des „Niedersächsischen Weges“ Rechnung. Ich verrate wohl kein Geheimnis, wenn ich sage, dass die sehr gute Zusammenarbeit der Häuser, des Umweltministeriums - hier Herr Minister Olaf Lies - und des Landwirtschaftsministeriums - hier Frau Ministerin OtteKinast -, natürlich die Leistung des GBD und vielleicht auch das Erstaunen darüber, wir konstruktiv Landwirtinnen und Landwirte und Umweltverbände hier miteinander umgegangen sind, zum Umdenken geführt haben. Seiʼs drum!
Es ist absolut folgerichtig, diesen konstruktiven Weg miteinander zu gehen, und ich finde es fantastisch, dass es so aussieht, als ob das gesamte Parlament hier heute diesen ganz besonderen Weg mitgeht. Wir wurden heute Morgen superfreundlich von Mitgliedern des BUND empfangen. Auf den Plakaten stand: Ihre Stimme für mehr Artenschutz in Niedersachsen.
Ich glaube, das ganze Parlament wird hier heute seine Stimme dafür abgeben, und das ist nach der ganzen Genese des „Niedersächsischen Weges“ der krönende Abschluss dieses Prozesses.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bärbel Otte-Kinast, liebe Ministerin, erst einmal ganz, ganz herzlichen Dank für die schnelle und umfangreiche Unterrichtung. Das ist immer wichtig. Die Presse bringt es hoch und runter. Von daher war das vollkommen richtig. Herzlichen Dank dafür!
Wir befinden uns in diesem Bereich in einem enormen Spannungsfeld. Das ist schon gesagt worden. Mich wundert immer wieder, dass man mir in Gesprächen mit diesen Unternehmen sagt: Frau Logemann, wir haben selber ein ureigenstes Interesse daran, dass es zu keinen Ausbrüchen kommt. - Und für mich sind die Unternehmen maximal in der Verantwortung, dafür zu sorgen, dass genau das, was jetzt passiert, nicht passiert!
Es ist genauso, wie Frau Staudte sagte: Es ist immer noch nicht geregelt, dass die Unterkünfte so dargeboten werden, dass die Infektionskreisläufe unterbrochen werden können. Auch das Stehen an den Bändern ist nach wie vor durchaus ein Problem. Denn es ist ganz logisch: Stehen mehr Personen an einem Band, kann man wesentlich grö
ßere Stückzahlen abfertigen, als wenn die Abstände untereinander größer sind.
Wir stehen in einem Spannungsfeld. Die Landkreise stehen in der Verantwortung dafür, dass es bei ihnen keine weiteren Ausbreitungen gibt. Gerade an den Landkreisen Vechta und Emsland sehen wir jetzt, wie unterschiedlich das durchaus bewertet wird.
Sie haben sicherlich der Presse entnommen, dass die Entscheidung des Landkreises Emsland, dort erst einmal zu schließen - ab Sonnabend, wenn ich das richtig gelesen habe -, von der betroffenen Firma Tönnies so nicht akzeptiert wird und man gerichtlich dagegen vorgehen will. Das ist das Recht eines solchen Unternehmens. Ich würde mir wünschen, dass es sein Engagement, seine Kraft und alles, was ihm zur Verfügung steht, mehr dafür einsetzen würde, die Situation auf den Schlachthöfen zu verändern.
Ein weiterer Teil des Spannungsfeldes ist tatsächlich - das hat die Ministerin dargestellt - die Situation in unseren Ställen. Corona ist das eine. Wir haben es mit ASP-Ausbruch zu tun, der natürlich weiterhin dafür sorgt, dass unsere Schweine nicht in dem Maße exportiert werden können, wie es sonst der Fall ist, sondern in den Ställen verbleiben. Das ist in der Tat ein Riesenproblem. Was sollen die Landwirte machen? Die können nicht einfach die Ställe aufmachen und „Husch, husch, raus!“ rufen. Aber die Schweine werden größer. Und da ist auch schon das Problem: nicht, dass sie etwas länger leben, sondern dass sie einfach nicht genügend Platz in den Ställen haben. Das ist unerträglich. Man steht hier vor einer gigantischen Aufgabe.
Die Ministerin hat gesagt: Bitte seien Sie an meiner Seite, und helfen Sie mit, diese Problematik aufzulösen! - Frau Ministerin, seien Sie sich sicher: Die SPD-Landtagsfraktion ist an Ihrer Seite.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist ja eine spannende Debatte. So wollen wir das. Da ist Stimmung in der Bude. Das ist gut.
Erst einmal in die Richtung von Hermann Grupe: Ganz herzlichen Dank für die Zustimmung, und ganz herzlichen Dank für das Angebot, bei der weiteren Entwicklung konstruktiv an unserer Seite mitzugehen!
Die Einbringung dieses Gesetzentwurfes ist konsequent. Nicht reden, sondern handeln! Das ist nämlich hier die Devise, Herr Meyer. Niedersachsen schreibt mit diesem bisher einmaligen Vorgehen Geschichte. Schauen wir uns ehrlich in die Gesichter! Wer hätte gedacht, dass solche Verabredungen miteinander möglich sind und nicht als „nice to have“-Arbeitspapier, wie es durchaus an der einen oder anderen Stelle geschieht, in der Schublade verschwinden, sondern konsequent umgesetzt, ja, in Gesetzesvorlagen gegossen werden. Stark!
Ein großer Dank an Ministerin Otte-Kinast und an Minister Olaf Lies! Ein großer Dank an der Stelle auch einmal an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerien für den fantastischen und hoch engagierten Job, den dort alle gemacht haben und auch weiterhin machen werden! Davon bin ich zutiefst überzeugt.
Es ist aber auch richtungsweisend, was möglich ist, wenn sich Landwirtschaft und Umweltverbände partnerschaftlich, gleichberechtigt und auf Augenhöhe auf den Weg machen und nicht übereinander, sondern miteinander reden. Deshalb auch Dank an die, die sich eisern auf den Weg gemacht haben und gemeinsam ein Ziel verfolgen: mehr Natur- und Artenschutz!
Die Landwirtschaft ist die Gestalterin der Umsetzung des Niedersächsischen Weges. Das muss uns klar sein. Sie wird die Vereinbarung umsetzen. Es wird z. B. Veränderungen beim Grünlandumbruch, bei der Nutzung der Gewässerrandstreifen und beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln geben, um einige wenige Maßnahmen zu skizzieren.
Zurzeit geht es in den Arbeitsgruppen um die Formulierungen für die Verordnungstexte. Es liegt in der Natur der Sache, dass weiterhin hart miteinan
der gerungen wird, aber die Unterzeichner des Vertrags sehen sich ihrer Unterschrift verpflichtet. Ich hoffe, das durchdringt auch den Vorsitzenden des NABU, der durch sein undifferenziertes Verhalten für Unruhe und Querfeuer sorgte, was dem Niedersächsischen Weg schadet.
Bündnis 90/Die Grünen, denen man ja eigentlich unterstellen sollte, dass ihr erstes Interesse dem Arten- und Naturschutz gilt, spielen hier eine unrühmliche Rolle. Kürzlich sagte mir jemand von außerhalb dieses Hauses, es sehe doch bannig so aus, als ob Sie einen Verband für Ihre politischen Ziele instrumentalisieren würden. Ich lasse das mal dahingestellt. Herr Meyer, ich muss es Ihnen lassen: Im Verdrehen von Wahrheiten und Tatsachen sind Sie wahrer Meister.
SPD, CDU, Landvolk, Natur- und Umweltverbände haben den Niedersächsischen Weg für eine breite gesellschaftliche Akzeptanz zugunsten von mehr Arten- und Naturschutz sowie biologischer Vielfalt eingeschlagen. Das sind entscheidende Schritte für den Erhalt der Artenvielfalt.
Das sagte kürzlich der Vorsitzende des BUND, Heiner Baumgarten. Genau das ist das Ziel. Vielen Dank an den BUND für diese klaren Worte! Nun geht es in die Ausschüsse und in die Beratung, und ich freue mich sehr auf konstruktive und zielführende Beratungen in den Ausschüssen.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! „Tierwohl, Umweltschutz, Klimaschutz - wird das Mercosur-Abkommen ohne die Beteiligung der Mitgliedstaaten durchgewunken?“ So lautet der Titel Ihrer Aktuellen Stunde.
Sie stellen eine Frage, Sie sollen eine Antwort bekommen, und die lautet: Nein!
Das EU-Mercosur-Abkommen ist seit mittlerweile über 20 Jahren in Arbeit. Es handelt sich hierbei um ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und den vier Gründungsländern des gemeinsamen Marktes Südamerikas, Mercosur. Das sind Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay.
Ministerin Honé erklärte im September-Plenum 2019 - Sie haben eben schon zitiert, ich möchte das auch tun -:
„Über den Handel hinaus soll das Abkommen den politischen Dialog stärken und die Zusammenarbeit in den Bereichen Migration, digitale Wissenschaft, soziale Verantwortung von Unternehmen und Gesellschaft, Umwelt- und Meerespolitik verbessern.“
Im Juni 2019 wurde eine Einigung über den Handelsteil erzielt; auch das haben Sie gesagt. Damit
ist das Verfahren aber noch nicht abgeschlossen. Die Texte der Vereinbarung sind mittlerweile überall veröffentlicht. An der Stelle zitiere ich das Handelsblatt vom 25. Januar dieses Jahres:
„Der umfangreiche Handelsvertrag muss noch rechtlich feingeschliffen und dann“
- auch das haben Sie gesagt -
„in sämtliche EU-Amtssprachen übersetzt werden …Frühestens Ende 2020, wahrscheinlich eher Mitte 2021 dürfte der Vertrag den Regierungen und danach dem Europaparlament zur Abstimmung vorgelegt werden. Das bietet noch viel Gelegenheit, so das Kalkül, um Kritiker … umzustimmen.“
Nach der Unterzeichnung durch den Rat wird das Abkommen dem Europäischen Parlament und allen nationalen Parlamenten vorgelegt. Jedes Mitgliedsland, folglich auch Deutschland, muss dem Abkommen zustimmen, damit es überhaupt in Kraft treten kann. Die Mitgliedstaaten haben durchaus Mitspracherechte und Einflussmöglichkeiten. Die Abgeordneten im Europäischen Parlament haben ebenfalls Mitsprache- und Stimmrechte.
Die Ratifizierung des Abkommens muss von den einzelnen EU-Ländern intern genehmigt werden. Sie steht allerdings vor dem Widerstand - auch das sagten Sie - u. a. der heimischen Landwirtschaft. Als Länder nenne ich hier besonders Irland, Polen und Belgien.
An dieser Stelle zitiere ich den Vorsitzenden des Handelsausschusses im Europäischen Parlament, Bernd Lange: Als Sozialdemokraten haben wir eine klare Haltung zum Mercosur-Abkommen.
„Es ist klar, dass wir das Abkommen zwischen der EU und dem Mercosur nicht unterstützen werden, wenn die MercosurLänder ihre Verpflichtungen auf Klima und nachhaltige Forstwirtschaft nicht einhalten.“
Die Zeit muss genutzt werden,
„um klare Maßnahmen von beiden Partnern in Bezug auf Klima und Entwaldung sowie zum gesamten Kapitel nachhaltige Entwicklung zu fordern und durchzusetzen … Es darf kein Abkommen abgeschlossen werden, wenn von vornherein klar ist, dass die Vertragspartner wichtige Elemente nicht einhalten werden und es kein Konzept zur effektiven Durchsetzung der Bestimmung des Abkommens gibt.“
Was stelle ich fest? - Dem ist nichts hinzuzufügen. Es gibt noch eine ganze Menge zu tun. Wir werden sehen, wie sich das weiterentwickelt.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! „Gemeinschaftlicher und partnerschaftlicher Schutz der Artenvielfalt auf Augenhöhe“ - so lautet die Überschrift des Antrags der FDP-Fraktion. Eine gute Überschrift. So soll es sein: gemeinschaftlich und partnerschaftlich.
Einsteigen möchte ich mit dem Blick auf die breit angelegten Möglichkeiten dieses Themas. Jeder von uns kann einen Beitrag zu mehr Artenvielfalt leisten. Er beginnt bereits im Blumentopf auf dem Balkon. Eine Ecke mit Wildblumen im Garten hilft der Artenvielfalt. Auf einem Quadratmeter wachsen bis zu 70 verschiedene Pflanzen, in einer gewöhnlichen Rasenmischung oft nur 3.
Wasser zum Trinken, Boden, in dem Nahrung wächst, Luft zum Atmen. Eine Voraussetzung dafür, dass Ökosystemressourcen in ausreichender Menge und guter Qualität bereitstehen können, ist die Artenvielfalt. Ihre Entwicklung wird bestimmt vom Schutz von Tieren, Pflanzen und Lebensräumen. Diesem Schutz sind wir verpflichtet, auch und vor allem für die nachfolgenden Generationen.
Unsere Ministerin für Landwirtschaft, Barbara OtteKinast, und unser Minister für Umwelt, Olaf Lies, sind seit mehreren Monaten in intensiven Gesprächen mit Akteuren aus der Landwirtschaft und aus dem Natur- und Umweltschutz. Ihr Ziel: Ein gemeinschaftlich-partnerschaftlich, auf Augenhöhe erarbeiteter Konsens für den Arten-, Natur- und Gewässerschutz in Niedersachsen.
Der niedersächsische Weg soll eine breit getragene Vereinbarung sein, damit Artenschutz und Biodiversität für die Zukunft auf eine langfristige und verlässliche Basis gestellt werden können. Landwirtschaft, Naturschutz und Gesetzgeber stehen dabei im Dialog, um gemeinsam Perspektiven zu entwickeln.
Die landwirtschaftlichen Betriebe stellen sich der Herausforderung. Die Kosten für die von der Gesellschaft geforderte Erhaltung von Ökodienstleistungen müssen den Betrieben ausgeglichen werden. Der niedersächsische Weg sucht seinesgleichen. Das ist historisch verankert und kann gerne als Blaupause dienen. Er hilft der Natur - schnell, nachhaltig und langfristig.
Gesetze, die hierfür Klarheit und Zuverlässigkeit schaffen, sind auf den Weg zu bringen.
Zurück zu Ihrem Antrag. Zusätzliche Anreize für Kommunen und örtliche Initiativen zu schaffen, wie Sie es in Ihrem Antrag fordern, dient der Sache absolut und wird auch bereits an vielen Stellen dieses Landes sehr engagiert umgesetzt. Am 22. Mai ist der Internationale Tag der biologischen Vielfalt. Wenn jeder und jede an oder gerne auch ab diesem Tag nach dem Motto „Was kann ich für unsere Artenvielfalt tun?“ handelt, dann sind wir einen gewaltigen Schritt weiter.
In dem Sinne noch einmal zurück zum Antrag. Dieser ist in vorauseilendem Gehorsam durch die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen umgesetzt, ja mehr sogar: Mit dem niedersächsischen Weg geht Niedersachsen weit über Ihre Forderungen hinaus.
Sie möchten Ihren Antrag im Ausschuss beraten. Das tun wir gerne. Die Mitberatung im Umweltausschuss haben Sie bereits empfohlen. Dem schließen wir uns an.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vor uns liegt der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz - ein Gesetz mit einer sperrigen Beschreibung.
Das Gesetz enthält die rechtlichen Bestimmungen und Leitlinien zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten, die gemäß dem europäischen Recht vom Verzehr ausgeschlossen sind. Das können sein z. B. ganze Tierkörper, Tierkörperteile getöteter bzw. verendeter Tiere oder Erzeugnisse tierischen Ursprungs einschließlich Eizellen, Embryonen und Samen, die nicht für Zuchtzwecke verwendet werden. Diese sollen so verwertet bzw. sicher entsorgt werden, dass weder die Gesundheit von Mensch und Tieren noch die Umwelt gefährdet werden können.
Mit dem vorliegenden Entwurf wird das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz an einigen
Stellen vereinheitlicht und verdeutlicht.
Zum Beispiel geht es darum, die Abläufe der Rechnungstellung und Kostenerstattung zu vereinfachen. Diese Änderung soll dazu beitragen, in Zukunft Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Geändert wurde die verpflichtende Grundlage der Kostenkalkulationen. Hierüber kam es immer wieder zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten. Deshalb wurde der Weg der Kostenerstattung an die Inhaber von Beseitigungseinrichtungen umgestellt und vereinfacht. Das Ziel ist, die Prüfung der Tierseuchenkasse mit den Erstattungen durch Kommune und Tierseuchenkasse zu harmonisieren.
Bisher war es so, dass die Kommunen die Kosten zu 100 % der Beiträge an die Inhaber der Beseitigungseinrichtungen erstattet haben. Die Tierseuchenkasse wiederum erstattete der Kommune 60 % dieser Kosten. Zusätzlich nutzt die TSK aber auch ihr Prüfrecht, und hatten sich aus solchen Prüfungen Kürzungen der Kosten ergeben, musste das Geld von den Inhabern der Beseitigungseinrichtung zurückgefordert werden, da die Kommunen ja schon in Vorleistung gegangen waren.
Dass das keine optimale Lösung ist, ist vermutlich uns allen klar. Durch die neue Regelung erstattet die Tierseuchenkasse die 60 % der Kosten nun direkt an die Beseitigungseinrichtung und nicht mehr an die Kommunen. Kürzungen können so direkt um- und durchgesetzt werden.
Der Gesetzentwurf dient der Versachlichung, der Vereinfachung und der Transparenz. Das unterstützen wir gerne. Die SPD-Fraktion wird dem Entwurf zustimmen.
Vielen Dank.
Das sehen wir hinterher.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich nehme es vorweg: In einem Plenum wie diesem - in dieser Zeit und unter diesen Umständen - bringt die FDP ihren Antrag, der bereits im Ausschuss abgelehnt wurde, zur Abstimmung - wohlwissend, dass alles, was in dem Antrag steht, bereits in der Bearbeitung, ja sogar in der Umsetzung ist. Ich möchte gern auf den Antrag zurückkommen, um den es heute eigentlich geht.
Wir sind uns hinsichtlich des Stellenwerts der wichtigen Thematik vollkommen einig. Dass wir uns hierin einig sind, war der einzige gute Satz in Ihrem Redebeitrag, Herr Grupe.
Ihr Vorgehen löst wirklich Kopfschütteln aus. Aber sei’s drum - ich muss auch nicht alles verstehen.
Eine weitere Tatsache: Auf den von uns angekündigten Änderungsantrag wollten Sie nicht warten. Sie haben im Ausschuss die sofortige Abstimmung gefordert.
- Okay.
Das sorgt dafür, dass wir Ihren alten, überholten Antrag heute, wie auch bereits im Ausschuss, natürlich ablehnen werden und unseren Änderungsantrag direkt ins Verfahren bringen.
Sie wissen ganz genau, dass wir auf Bundesebene - und hier allen voran unsere Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast, der ich bei dieser Gelegenheit alles Gute wünsche,
und unser Umweltminister Olaf Lies - sehr engagiert dafür kämpfen - ich wüsste nicht, wer das sonst im selben Maße täte -, dass eine großflächige, pauschale Minus-20-%-Regelung, um die es bei der Düngung ja geht, keine Anwendung findet.
Der niedersächsische Weg beschreibt die Binnendifferenzierung der nitratsensiblen Gebiete anhand des Basisemissionsmonitorings unter Anwendung der Elektronischen Nährstoffmeldung ENNI. Dieser Weg stellt ein transparentes und ein akzeptables Kriterium dar. Und für dieses kluge Modell wird sich die Landesregierung weiterhin starkmachen. Die Entwicklung auf Bundesebene sowie die Bundesratssitzung am kommenden Freitag müssen wir abwarten.
Natürlich hat das für Niedersachsen große Priorität! Und natürlich hat Niedersachsen sich dabei ganz klar positioniert - anders als Sie es hier eben behauptet haben.
Sie wissen ganz genau - wie alle anderen auch -, dass wir auch im Bundesrat für das, was wir fordern, Mehrheiten brauchen.
Landwirtschaftliche Betriebe gehören zum Rückgrat unserer Gesellschaft. Sie sorgen für unsere Nahrungsmittel. In dieser Hinsicht wird uns doch gerade vor dem Hintergrund von Corona - Sie haben viel über Corona gesprochen - der Spiegel vorgehalten.
Für die SPD steht fest: Die Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor in Niedersachsen. Die gesellschaftlichen Anforderungen an die Land- und Ernährungswirtschaft nehmen ständig zu und erschweren den Arbeitsalltag der Landwirtinnen und Landwirte. Das wissen wir hier doch alle.
Die Planungssicherheit, die immer wieder gefordert wird und für landwirtschaftliche Betriebe insbesondere in der Nutztierhaltung, aber auch in Bezug auf Verbraucher-, Umwelt- und Klimaschutz von großer Bedeutung ist, geht aufgrund der gesellschaftlichen Ansprüche zunehmend verloren. Auch das ist Bestandteil Ihres Ursprungsantrages und unseres Änderungsantrages. Dies führt zu einer Verringerung der Investitionsbereitschaft einzelner Betriebe bis - letztlich - zur Aufgabe.
Die SPD-Fraktion stellt fest: Wir wollen, dass gesellschaftlich gewünschte Mehrleistungen der
Landwirte beim Tierwohl sowie beim Verbraucher-, Klima- und Umweltschutz zuverlässig und unbürokratisch entlohnt werden. Dafür setzen wir uns ein, und dafür machen wir uns stark.
Wir wollen unter Einbeziehung der Kommission und von Strategiegruppen auch des Bundes und unter Berücksichtigung relevanter Gruppen einen Gesellschaftsvertrag zur Zukunft der Land- und Ernährungswirtschaft. Das schafft Klarheit, und das schafft Planungssicherheit.
Nun sagen Sie von der FDP uns hier an dieser Stelle: Was von alldem wollen Sie nicht? Wo sind Ihre konstruktiven Lösungsvorschläge? - Wir stellen unseren Antrag heute jedenfalls zur Abstimmung und werden sehen, wie Sie sich verhalten.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Einfuhrregelungen der EU für Lebensmittel sind streng. Das wissen wir, und das ist auch richtig so. Die europäischen Bürger und Bürgerinnen verzehren Lebensmittel, die hohen Qualitätsansprüchen und Qualitätsstandards entsprechen und nicht mit Chemikalien belastet sind, die bekanntermaßen - das wurde eben schon gesagt - Krebs verursachen, das Erbgut schädigen, die Fortpflanzung beeinträchtigen oder das Hormonsystem stören.
Wir alle möchten, dass das auch bleibt. Dementsprechend waren die Informationen, über die die Tageszeitung taz und die Organisation Corporate Europe Observatory in der letzten Woche berichteten, für viele erschreckend. So setzt sich scheinbar Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner dafür
ein, dass Lebensmittel auch dann in EU-Staaten importiert werden dürfen, wenn diese gefährliche und in der EU untersagte Pestizide enthalten. So jedenfalls stand es da zu lesen.
Ohne zu sehr in die Details gehen zu wollen, geht es dabei darum, dass Grenzwerte festgelegt werden, ab denen keine gesundheitlichen Risiken bestehen. Das bedeutet aber laut Artikel der taz auch, dass in jedem Fall einzeln entschieden werden muss, ob eine bestimmte Ware importiert wird oder nicht. Im Zweifelsfall - hier kommen die Kritiker ins Spiel - bedeutet das, dass die Behörden nicht nur Futter mit den Pestiziden, sondern auch belastete Nahrungsmittel auf den Markt lassen
könnten, wenn sie unter dem Druck der Chemielobby über jede Einfuhrtoleranz einzeln entscheiden müssen.
Die SPD-Landtagsfraktion ist da sehr klar. Wir wollen, dass nur Waren ins Land kommen, die unter den Qualitätsansprüchen produziert werden, die auch hier in Europa bestehen. Das gilt natürlich auch für Pflanzenschutzmittelanwendungen. Unsere Landwirte produzieren unsere Lebensmittel unter strengsten Auflagen, die dafür sorgen, dass gesunde Lebensmittel auf unseren Tischen stehen.
Ein Import von Waren, die nicht unter diesen Auflagen hergestellt werden, würde den Wettbewerb verzerren, und unsere Landwirte würden weiter unter einem steigenden Preisdruck leiden, der dann auch noch über Importe von deutlich günstiger hergestellten Waren aus Drittstaaten käme. Zusätzlich - und absolut fatal - würden diese Importe zudem die Gesundheit unserer Verbraucherinnen und Verbraucher gefährden.
Ministerin Klöckner dementierte die Vorwürfe und erklärt, Deutschland und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft haben sich zu keiner Zeit dafür eingesetzt, Einfuhren mit solchen Pestiziden zu ermöglichen. Dieses Dementi kam allerdings einige Tage nach dem Artikel des Redakteurs der taz, Jost Maurin. Eine Anfrage zum ersten Artikel wurde bei der Pressestelle des BML gestellt.
In einem nachfassenden Artikel vom 20. Februar, also in einem zweiten Artikel, schreibt der Redakteur: „Die taz hatte zwar nicht persönlich mit Klöckner darüber sprechen können, aber auf dem üblichen Weg in der Pressestelle ihres Ministeriums angefragt.“ Ein vollkommen normales Verfahren. „Dieses bestätigte, es setze sich ‚für eine risikoorientierte Bewertung von Rückständen ein‘.“
Weiter liest man da, die aktuelle EU-Verordnung über Pestizidrückstände verbiete Einfuhrtoleranzen kategorisch, wenn das Mittel zum „Schutz der öffentlichen Gesundheit“ untersagt wurde.
Das ist Basis dafür, dass es gar keine Risikoprüfung geben darf.
Haben die taz und das Corporate Europe Observatory die Ministerin da nun falsch verstanden oder nicht? Das ist hier die Frage. Oder war die Auskunft der Pressestelle des BML eine Informationspanne? Auch das könnte man ja vielleicht unterstellen. Ich - von Haus aus Optimistin - hoffe, dass das ein Kommunikations- und Übermittlungsfehler
war. Keiner hier kann sich doch ernsthaft vorstellen, dass eine Bundeslandwirtschaftsministerin solch verheerendes Fehlverhalten an den Tag legt. Da sind wir uns doch alle gemeinsam einig. Oder?
Auf jeden Fall kam der Aufschrei postwendend, und das ist ein gutes Zeichen. Es bleibt nichts verborgen. Die Forderung ist klar: Kein Aufweichen von Regelungen zu Rückständen oder Pestizidgrenzwerten.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als Beraterin für die Verbesserung der Wirtschaftskraft und Lebensqualität in ländlichen Räumen in Niedersachsen arbeitet die Niedersächsische Landgesellschaft seit 1915 mit Behörden, Umweltämtern, privaten Unternehmen aus der Bau- und Agrarbranche, aber auch mit Architekten, Bauherrinnen und Bauherren, Anwohnerinnen und Anwohnern sehr gut und vertrauensvoll zusammen.
Die Aufgaben - Hermann Grupe hat es skizziert - sind das Flächenmanagement, Baulandentwicklung, Agrar- und Spezialbau sowie Stadt- und Regionalentwicklung. Ich habe noch einmal nachgesehen: Das Tätigkeitsgebiet, in dem 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NLG arbeiten, umfasst Niedersachsen, Bremen und Hamburg. Gesellschafter - auch das wurde gesagt - sind zu 52 %
das Land Niedersachsen, 48 % halten Landkreise, Städte, Gemeinden, Kreditinstitute und andere.
Zur Anfrage der FDP mit dem Titel „Was steckt hinter dem ‚Rechnungsdebakel‘ bei der Niedersächsischen Landgesellschaft?“ muss ich sagen, dass die geschilderten Vorgänge doch einige Fragen aufwerfen und - gelinde gesagt - irritierend wirken. Meine Nachfrage beim Geschäftsführer, Herrn Toben, ob weitere Landwirte damit rechnen müssen, neue Abschlussrechnungen zu bekommen, verneinte dieser ausdrücklich.
In der Zwischenzeit ist einiges geschehen. 2015/2016 wurde eine neue Geschäftsführung installiert. Der damalige Geschäftsführer ist heute nicht mehr im Amt. Wie mir die Geschäftsführung mitteilte, wurde das Compliance-Managementsystem grundlegend überarbeitet, was ich auch für außerordentlich wichtig und zielführend halte.
Die Einhaltung des einschlägigen Preisrechts werde strikt kontrolliert - so die Aussage -, und die interne Revision sowie laufende Kontrollen sollen als doppelter Boden für einen sicheren Rechtsrahmen der Tätigkeiten der NLG im Agrarbau fungieren. Ich glaube, das ist außerordentlich wichtig, weil wir zumindest hier feststellen müssen, dass die Kontrolle an der einen oder anderen Stelle versagt hat.
Dringend zu empfehlen ist auch eine permanente Evaluation der Strukturen, damit so etwas nicht noch einmal passieren kann. Inwieweit Vertrauen irreparabel verloren gegangen ist, wird die Zeit zeigen. Die Auftragslage sei im Augenblick - so der Geschäftsführer - absolut stabil und zufriedenstellend.
Da das gerichtliche Verfahren anscheinend noch nicht abgeschlossen ist, wie wir hören, sind wir an dieser Stelle gut beraten, uns an weiteren Spekulationen nicht zu beteiligen.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Oh, Hermann!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Lieber Hermann Grupe! Ich bin an den unterschiedlichsten Orten bei den verschiedensten Anlässen unterwegs und ich stelle mich dort, wie wir alle hier, den Gesprächen mit Landwirten, aber auch mit Umweltverbänden und mit Wasserversorgern sowie mit Bürgerinnen und Bürgern. Ihre Expertise, also das, was sie mir sagen, ist für mich eine ganz wichtige Basis für meine Arbeit.
Die Düngeverordnung und das Agrarpaket spielen dabei immer eine große Rolle. Dabei begegnen mir immer wieder die gleichen Aussagen, nämlich folgende: Gebt uns Planungssicherheit! Sagt uns, was von uns erwartet wird! Wir müssen das finanziell stemmen können! Wir müssen und wollen von unserer Arbeit leben können!
Den größten Teil des Antrages widmen Sie der Düngeverordnung und dem Messstellennetz.
Nachdem wir eingangs schon fast versöhnliche Töne gehört hatten, dachte ich, ich könne eigentlich meine ganze Rede in die Tonne kloppen. Aber dann kam es ja.
Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen der FDP, dass das Messnetz, auf das sich die Klage der EU bezieht und das auch Sie in Ihrem vorliegenden Antrag durchaus bemängeln, durch - das möchte ich an dieser Stelle auch noch einmal loswerden - eine schwarz-gelbe Landesregierung festgelegt wurde, vergessen Sie gerne zu erwähnen. Da sind wir uns sicherlich einig. Das gehört aber auch zur
Wahrheit dazu. Sie kritisieren jetzt fröhlich die eigene Arbeit von damals - in der Hoffnung, alle anderen hätten vergessen, dass Sie diese Messstellen festgelegt haben.
Sie blenden ebenfalls aus, dass wir seit Monaten davon reden, dass eine reine Reduzierung der Düngemenge keine Lösung sein kann. Ich habe noch einmal nachgesehen. Unsere Pressemitteilung zum Thema „Differenzierung der Düngung statt pauschale Herabsetzung von 20 Prozent“ wurde am 18. November 2019 von der SPDLandtagsfraktion veröffentlicht. Da möchte ich doch einmal sagen: Schön, dass wir Sie nun endlich an unserer Seite haben!
Am 15. Januar 2020 wurde in einer gemeinsamen Pressemitteilung von Landwirtschafts- und Umweltministerium erklärt, dass sich die beiden Ministerien beim Bund für Änderungen bei der Düngeverordnung einsetzen. Die erarbeitete Stellungnahme, die beim Bund eingebracht wurde - das wurde hier mehrfach gesagt -, umfasst 18 Seiten mit zahlreichen Anpassungs-, Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen.
Gestern gab es eine weitere Presseerklärung von Ministerin Otte-Kinast und Minister Lies. In einem neuerlichen Schreiben an das Bundeslandwirtschaftsministerium fordern sie, das Verursacherprinzip stärker zu berücksichtigen. Auch das ist hier mannigfach angesprochen worden. Ich möchte es aber trotzdem noch einmal erwähnen.
Was bedeutet das? Das bedeutet, dass bereits an der Erdoberfläche angesetzt wird und mit einem Emissionsmodell diejenigen Gebiete identifiziert werden, in denen die landwirtschaftliche Düngung zu überhöhten Nitratgehalten im Sickerwasser führt.
Niedersachsen will damit frühzeitig Nitrateinträge in das Sickerwasser aufgrund der aktuellen Flächenbewirtschaftung stoppen - und nicht erst dann, wenn es eigentlich schon zu spät ist und wir zu hohe Nitratkonzentrationen im Grundwasser haben. Das ist doch klug! Betriebe, die die Grenzwerte einhalten, sollen so von den strengen Regeln verschont bleiben. Ein emissionsbasierter Ansatz für die Festlegung der „roten“ Gebiete würde das Verursacherprinzip wesentlich stärker als bisher berücksichtigen.
Ich habe manchmal das Gefühl, dass die FDP es, mit Verlaub, immer noch nicht verstanden hat. Dank der jahrzehntelangen Verschleppung platzt
der EU gerade geflissentlich der Kragen. Und die FDP - in irgendeinem Schwebezustand zwischen gutem Glauben, Ignoranz und wenig Verantwortungsbewusstsein - hat nichts Besseres zu tun, als den Landwirtinnen und Landwirten Sand in die Augen zu streuen.
Das erlebe ich auf den Bühnen bei den Demonstrationen immer wieder. Immer noch gaukeln Sie den Landwirten lautstark vor, es gebe eine Möglichkeit, alles zurückzudrehen.
Das ist nicht so! Das wissen Sie. Das ist unredlich. Das weckt Hoffnungen, die nicht erfüllt werden können. Das ist im Moment Salz in der Wunde.
Zu guter Letzt behaupten Sie auch noch im Rundblick vom Dienstag, dem 28. Januar 2020, dieser Ihr Antrag sei ein Test für die Glaubwürdigkeit der CDU.
Naja. Das ist eine interessante These. Wo waren Sie denn, bitte schön, die letzten Monate? Was sind denn, bitte schön, Ihre Lösungsansätze? - Sie fordern genau das, an dem schon lange gearbeitet wird, und wollen dann die CDU als unglaubwürdig hinstellen, wenn sie gegen Ihren - aus unserer Sicht unnötigen - Antrag stimmt. Billiger geht es wirklich nicht. Das ist reiner Populismus auf den Schultern von Landwirtinnen und Landwirten.
Ich fordere Sie auf: Gehen Sie mit uns mit! Stellen Sie sich hinter Ministerin Otte-Kinast und hinter Minister Lies! Stärken Sie ihnen den Rücken bei ihrem unermüdlichen Einsatz dafür, zu praktikablen und nachhaltigen Verfahren zu kommen!
Wir werden Ihren Antrag im Ausschuss diskutieren.
Wie schön! Manchmal kann man hier cholerisch werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Beginnen möchte ich zunächst damit, Danke zu sagen. Mein ausdrücklicher Dank geht an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landwirtschaftsministeriums sowie persönlich auch an die Ministerin Otte-Kinast für die gute Zusammenarbeit.
Ganz besonders danke ich an der Stelle Herrn Offe, dem zuständigen Haushälter, der mit seiner Kompetenz und seiner Bereitschaft, den verschiedensten Herausforderungen Rechnung zu
tragen, sehr zum Gelingen des Gesamtwerkes beigetragen hat.
Meine Kollegin Immacolata Glosemeyer wird gleich zum Verbraucherschutz sprechen.
In dem vorliegenden Haushalt setzen wir klare Schwerpunkte in den Bereichen Land- und Fortwirtschaft, mehr Agrarinvestitionsförderung, mehr Verbraucherschutz, mehr Tierwohl, mehr Digitalisierung.
Eine Herausforderung und auch eine Kraftanstrengung ist es bei der besonderen Struktur des Einzelplans 09 mit dem hohen Anteil an EU-, Bundes- und GAK-Mitteln, die Kofinanzierung erreichbarer Drittmittel für Niedersachsen nutzbar zu machen.
Die Gelder der Gemeinsamen Agrarpolitik sind für die ländlichen Räume unerlässlich. Sie sichern das dortige Leben. Mit insgesamt 84 Millionen Euro stützen wir die Entwicklung des ländlichen Raumes im Jahr 2020. Damit das gelingt, stellen wir noch mal zusätzliche Landesmittel von 10 Millionen Euro für die Gegenfinanzierung des GAK-Sonderrahmenplanes „Integrierte ländliche Entwicklung“ und damit für Maßnahmen wie Dorferneuerung, für die Schaffung von Basisdienstleistungen oder für Kleinstunternehmen zur Grundversorgung zur
Verfügung.
Unser Gesamtetat für das kommende Jahr beträgt 518 Millionen Euro. Das bedeutet eine Erhöhung an dieser Stelle im Vergleich zum Vorjahr um 10 %.
Konfuzius sagt: „Der Weg ist das Ziel.“ Dass der Weg zu - das meine ich, sagen zu können - gemeinsamen Zielen zwischen den unterschiedlichen Akteuren dieses Hauses durchaus auch unterschiedlich diskutiert wird, liebe Frau Staudte, liegt in der Natur der Sache und ist das Salz in der Suppe der politischen und demokratischen Meinungsfindung. Ich möchte mich an dieser Stelle bei der Opposition für die konstruktiven Auseinandersetzungen bedanken, namentlich besonders bei Miriam Staudte und Hermann Grupe. Mein besonderer Dank geht an den agrarpolitischen Sprecher unseres Koalitionspartners, an Helmut DammannTamke. Wir beide und unsere AKs verstehen es, die durchaus auch mal diametral verlaufenden Diskussionen mit unserer gemeinsamen Arbeit zu Lösungen zu bringen.
Als Agrarland Nummer eins haben wir auch die Verpflichtung, Vorbildfunktion zu übernehmen. Orientieren wir uns an Rahmenbedingungen wie dem Klimawandel, dem Umweltschutz, dem Markt von Verbraucherinnen und Verbrauchern für unsere Ernährungs- und Agrarbranche, stoßen wir schnell auf Aufgabenstellungen, denen Rechnung getragen werden muss. Aktuelle Meinungskundgebungen - ich spreche von den Treckerdemonstrationen und von den Klimademonstrationen - führen uns das deutlich vor Augen und fordern Lösungen.
Gerne möchte ich auf einige Inhalte unseres Haushaltes eingehen.
Ich beginne mit dem Wald. Dürre, Sturm und Borkenkäfer haben in den letzten zwei Jahren in niedersächsischen Wäldern zu einer Freifläche von 20 000 ha geführt. Die akuten Schäden müssen schonend und - ich glaube, da sind wir alle uns einig - wohlüberlegt angegangen und die Wälder an die sich ändernden Bedingungen angepasst werden. Die Landesforsten sollen deshalb mit 7,5 Millionen Euro gestärkt werden, und ab 2021 erhalten sie dann eine Förderung von 15 Millionen. An dieser Stelle gilt mein ausdrücklicher Dank - das ist hier ja auch schon gesagt worden - Ministerpräsident Stephan Weil und der SPD
Landtagsfraktion für das besondere Engagement.
Für den Privatwald werden in 2020 insgesamt rund 27 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Von diesem Betrag entfallen 16 Millionen Euro auf den Bund und 11 Millionen Euro auf das Land. Ergänzen möchte ich da noch, dass für die Finanzierung des Nationalparks Harz weitere 8,7 Millionen Euro zur Verfügung stehen.