Norbert Böhlke
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Last Statements
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte zu Beginn zunächst einmal ganz herzlich Dank sagen für die Erarbeitung der Antworten auf die Große Anfrage.
Gleichzeitig möchte ich deutlich machen, Herr Kollege, dass dieses Thema auch immer wieder Integration fordert. Man könnte immer wieder betonen, dass das Thema Integration auch bei der Sozialpolitik im Vordergrund steht, wobei deutlich darauf hinzuweisen ist, dass die große Mehrzahl der Migrantinnen und Migranten in Deutschland und auch in Niedersachsen muslimischen Glaubens ist.
Ich möchte Ihnen und mir Zahlen hierzu ersparen; denn die sollten uns allen hinlänglich bekannt sein. Eines möchte ich zu Beginn aber dennoch deutlich hervorheben: Wir unterscheiden bei den Migranten nicht nach Geschlecht, Alter, Sprache oder sonstigen Aspekten. Insbesondere nehmen wir auch keine Differenzierungen hinsichtlich der Religion von Menschen vor. Auch das, glaube ich, ist ganz wichtig; denn wir verstehen auch das als Teil der Integrationspolitik und als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der es gilt, alle Menschen - Muslime, Angehöriger anderer Glaubensgemeinschaften oder Atheisten mit Migrationshintergrund - entsprechend mitzunehmen. Dies hat die Landesregierung, so denke ich, in ihrer Antwort auf die vorliegende Große Anfrage sehr deutlich zum Ausdruck gebracht.
Deshalb möchte ich an dieser Stelle noch einmal einige Initiativen der CDU/FDP-geführten Landesregierung der vergangenen Jahre in Erinnerung rufen, die sehr wohl eine Bedeutung haben, die wichtig sind und in dieser Diskussion betont werden sollten.
Ein Schwerpunkt der Integrationsarbeit ist für unsere Landesregierung das Thema „Übergang von der Schule in den Beruf“. Gerade die jungen Men
schen sind hier gefordert. Dieser Übergang ist ein zentraler Baustein des Bildungs- und des Lebensweges aller Jugendlichen. Zur Förderung von Bildung und Arbeit haben wir zahlreiche Projekte und Studienprogramme aufgelegt. Ich möchte bei dieser Gelegenheit beispielhaft das Projekt „Chancen nutzen, Perspektiven schaffen“ nennen.
- Frau Kollegin, ich möchte - das habe ich ausdrücklich gesagt - neben dem Aspekt, den Sie angesprochen haben, deutlich machen, dass auch zur Integration und zur gesellschaftlichen Gesamtheit gehört, diese Themen mit zu behandeln. Ich sehe hier einen inhaltlichen Zusammenhang, den ich in dieser Weise zum Ausdruck bringen möchte.
- Das hat selbstverständlich auch etwas mit Muslimen zu tun. Deshalb möchte ich darauf hinweisen, dass dieser Ansatz sehr wichtig ist. Genauso möchte ich darauf hinweisen, dass wir in der Vergangenheit deutlich gemacht haben, dass wir in der Vergangenheit bereits ein Konzept zum Thema „Zwangsheirat ächten - Zwangsehen verhindern“ beschlossen haben. Auch dieses Thema steht in einem Zusammenhang mit Integration und Migranten. Hier ist von uns eine Reihe niedrigschwelliger Maßnahmen auf den Weg gebracht und umgesetzt worden. Auch das gehört ohne Zweifel mit zu diesem Thema.
Darüber hinaus möchte deutlich machen, dass es seit November 2011 den von unserer Sozialministerin Aygül Özkan mit besonderer Unterstützung gerade der Muslime im Land Niedersachsen ins Leben gerufenen Integrationsbeirat gibt, dem unterschiedliche Migrantenselbstorganisationen, Verbände, Interessenvertretungen, Kirchen und Religionsgemeinschaften angehören. Ich denke, auch dies ist ein Thema, das an dieser Stelle angesprochen werden muss; denn das steht in einem direkten Zusammenhang zu dem hier in Rede stehenden Thema. Gleiches gilt für die Rolle der Frauen und deren Integration, wozu wir bereits viele Angebote unterbreitet haben, die deutlich machen, dass Muslime selbstverständlich Teil unserer Gesellschaft sind, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen.
Vor diesem Hintergrund ist meiner Meinung nach das, was die Landesregierung zum Ausdruck gebracht hat, nur zu unterstreichen. Wir meinen, dass
diese schrittweise Umsetzung dessen, was wir uns vorgenommen haben, der richtige Weg ist. Integration mitnehmen, Akzeptanz auf jede Weise, das ist ein ganz wichtiger Ansatz. Das Gute müssen wir weiter ausbauen, und das Neue muss weiter ausgerichtet werden; denn die Menschen mit Migrationshintergrund sind selbstverständlich wertvolle Mitglieder unserer Gesellschaft, die wir weiterhin unterstützen und fördern wollen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag soll das Landesparlament seine Hand dafür heben, dass die gesetzlichen Regelungen zum Mutterschutz auf Bundesebene verändert werden, konkret bezogen auf eine Schutzzeit von 20 Wochen bei vollem Lohnausgleich. Gleichzeitig wird ein Recht auf einen Vaterschaftsurlaub von mindestens zwei Wochen während der Zeit des Mutterschutzes bei vollem Lohnausgleich gefordert.
Meine Damen und Herren, sollten wir diesem Antrag mehrheitlich zustimmen, hätte das zur Folge, dass auf Bundesebene 1,3 Milliarden Euro - so die Schätzung des Antragstellers - zusätzlich zur Verfügung zu stellen wären. Ich gehe nach grober Kalkulation davon aus, dass die Kosten sogar noch höher wären. Neben des sozialpolitischen und den gesundheitlichen Aspekten muss man auch diesen Aspekt durchaus berücksichtigen und bewerten. Deshalb ist dieser Antrag nicht positiv zu bewerten.
Diese gewaltige Summe relativiert der Antragsteller mit dem Hinweis, dass die Bundesrepublik Deutschland als eines der reichsten Länder der EU zum Motor beim Ausbau sozialer Standards in Europa werden solle.
Wir haben eine Übersicht bekommen hinsichtlich der Regelungen in den einzelnen EU-Ländern. Erzählen Sie das einmal den Griechen in der Situation, in der sie sich jetzt befinden! Dann würde sie noch ganz andere Töne und ganz andere Ausführungen der Kritik erfahren.
- Das kann sehr wohl der Maßstab sein. Gerade die Linke macht in der internationalen Bewertung dieser Situation immer wieder deutlich, dass all die Dinge, die dort zur Disposition stehen, möglichst nicht oder nur begrenzt angetastet werden sollen. Wir als Bundesrepublik Deutschland tragen dafür Sorge, dass Schutzschirme auch für die Griechen entstehen.
Gleichzeitig wollen Sie als Motor der EU noch einmal 1,3 Milliarden EU zusätzlich für diesen Bereich ausgeben. Das halten wir für sehr bedenklich.
In unseren Augen ist dieser heute, 75 Tage vor der niedersächsischen Landtagswahl, zur Abstimmung stehende Antrag ausschließlich auf das politische Überleben der Fraktion DIE LINKE im Landtag ausgerichtet. Es wird Sie deshalb keinesfalls wundern, dass wir diesem Antrag aus grundsätzlichen Erwägungen nicht zustimmen werden.
Es gibt sehr wohl gute Gründe, die in der Ausschussberatung zum Tragen gekommen sind, warum wir diesen Antrag nicht positiv bewerten. Deutlich herausgearbeitet wurde beispielsweise, dass sich zum Richtlinienverfahren bereits im Jahr 2008 der Bundesrat mit Änderungsvorschlägen zur Mutterschutzrichtlinie befasst hat. Dabei ging es nicht nur um die Forderung 20 Wochen, sondern bereits da waren 18 Wochen im Mittelpunkt der Thematik. Es hat sich herausgestellt, dass der Bundesrat in damaliger Zusammensetzung die Kernforderungen, die dort formuliert worden waren, inhaltlich nicht mittragen wollte. Von daher haben wir eine Situation, die deutlich macht, dass wir hier auch im Vergleich zur Situation der Familien, der jungen Frauen, der jungen Mütter in Europa durchaus, wenn man das Ganze in einem etwas größeren Kontext sieht, eine positive Situation haben. Denn letztlich geht es ja nicht nur darum, dass die Schutzfristen - sechs Wochen vor der Geburt, acht Wochen nach der Geburt - zu berücksichtigen sind, sondern beispielsweise auch die Elternzeit, die man sehr wohl in einem Zusammenhang mit diesen Fristen sehen kann.
Da wird eben deutlich, dass wir auch vor dem Hintergrund der finanziellen Leistung, die wir jungen Müttern und jungen Familien im Rahmen der Elternzeit dann zur Verfügung stellen, hier einiges auf den Weg bringen, meine Damen und Herren.
Ich denke, inhaltlich haben wir diesen Antrag sehr ausführlich bewertet, betrachtet und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass er nicht unterstützenswert ist.
Wir sind trotzdem ein sozialer Motor in Europa. Wir werden trotzdem unsere gute Europapolitik in diesem Sinne fortsetzen. Aber ein solcher Antrag ist für uns heute nicht tragfähig, und deshalb werden wir ihn ablehnen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es soll ja immer wieder einmal vorkommen, dass Themen im Landtag beraten werden, die die Menschen in Niedersachsen kaum berühren. Bei diesem zur Beratung und Entscheidung anstehenden Antrag ist es aber anders.
Derzeit haben wir im Land 113 ambulante Dienste und 20 stationäre Dienste als Aktivposten in der Hospiz- und Palliativversorgung. Im stationären Bereich stehen 42 Krankenhäuser mit 233 Betten für eine palliativmedizinische Behandlung sowie in 20 stationären Hospizen insgesamt 157 Plätze zur Stelle.
Um ein solches Angebot aufrechtzuerhalten, sind viele hauptberuflich und ehrenamtlich tätige Menschen aktiv, die in diesem Bereich Enormes leisten. Die aktuelle Information lautet: 13 500 Personen sind in diesem Bereich in Niedersachsen ehrenamtlich tätig. Es ist mir ein persönliches Anliegen, auch an dieser Stelle gegenüber all den aktiven Menschen, die sich in dieser aufopferungsvollen Aufgabe wiederfinden, nicht nur unseren ausdrücklichen Dank, sondern auch unsere große Anerkennung und unseren außerordentlichen Respekt zum Ausdruck zu bringen.
Wir brauchen ihre Unterstützung auch weiterhin, um die Hospiz- und Palliativversorgungsangebote in Niedersachsen weiter zu stärken und zu erweitern, um eine Sterbekultur entsprechend weiterzuentwickeln.
Ich hatte bereits mehrfach Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass im letzten Jahr in Niedersachsen 54 % der verstorbenen Menschen in Alten- und Pflegeheimen ihr Leben beendeten. Hierin sehen wir eine große Aufgabe. Viele Hausärzte machen darauf aufmerksam, dass dieser Gesichtspunkt trotz der Anstrengungen des Pflegepersonals in diesem Bereich stärker Beachtung finden muss.
Deshalb freue ich mich sehr darüber, dass im Rahmen der Fachausschussberatungen in den Antragstext zusätzlich aufgenommen wurde, dass die Hospiz- und Palliativversorgungskompetenz in allen Bereich der Gesundheitssysteme voranzu
bringen ist. Das bedeutet ausdrücklich: einschließlich der Pflege- und Behinderteneinrichtungen.
Ich begrüße auch außerordentlich, dass sich die Hinweise, die des Weiteren in den Beratungen vorgetragen worden sind, in dem Antrag wiederfinden, so beispielsweise der Hinweis darauf, dass auch Menschen mit Migrationshintergrund gebührend in dem Antrag berücksichtigt werden müssen. Auch wir sehen das so. Dies ist wichtig, weil die religiösen Aspekte selbstverständlich zu berücksichtigen sind. Diese Menschen stammen aus einer anderen Kultur und erwarten auch Entsprechendes.
Andererseits muss man auch wissen: Es gibt gerade bei diesem Personenkreis noch immer die Tradition, dass die Familie sehr eng zusammenarbeitet. Trotzdem muss man erkennen, dass es immer mehr Menschen mit Migrationshintergrund gibt, die eben auch auf Hospiz- und Palliativversorgung setzen.
Umso wichtiger ist es, daran zu denken, dass es eine weitere Gruppe von Menschen gibt, die in diesem Antrag besonders erwähnt werden sollten, nämlich die Menschen mit Behinderungen. Auch hier ist es erforderlich es, gezielt sowohl der körperlichen Behinderung als auch der geistig und seelischen Behinderung Aufmerksamkeit zu schenken und darauf entsprechend einzugehen. Darauf muss man sich als Pflegeperson vorbereiten. Man muss entsprechend ausgebildet sein, um den Menschen eine humane Sterbebegleitung mit einem ruhigen, schmerzfreien und würdevollen Abgang zu ermöglichen.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich sehr darüber, dass unser modifizierter Antrag nach den Beratungen im Fachausschuss keine Ablehnung der Fraktionen findet. Wir haben gerade gehört, dass es einen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD gibt. Wir haben erkannt - zumindest in der Ausschussberatung -, dass eine inhaltlich weitgehende Übereinstimmung vorhanden ist.
Ich freue mich sehr darüber, dass dieses wichtige Thema, auch wenn es nur noch wenige Monate bis zur Landtagswahl sind, nicht einer parteipolitischen Wahlkampfaktivität unterliegt, sondern dass wir uns sehr wohl mit jedem Aspekt und mit jeder Be
gründung, die vorgetragen worden ist, inhaltlich und fachlich auseinandergesetzt haben und diesen Antrag auf den Weg bringen.
Wir möchten weiterhin für unseren Antrag werben. Die Aufträge an die Landesregierung zur Weiterentwicklung der Konzeption sind in unserem Antrag formuliert. Damit sind sie auf einen guten Weg gebracht. Deshalb möchten wir diesen Antrag möglichst mit einer breiten Mehrheit verabschieden.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die von uns im vorliegenden Antrag getroffenen, positiv wertenden Aussagen treffen zu. Sie sind jederzeit überprüfbar. Deshalb können sie auch von niemandem ernsthaft bestritten werden. Im Jahre 2006 hat Niedersachsen als erstes Bundesland Zuwendungen für den von unserer Landesregierung selbst initiierten landesweiten flächendeckenden Aufbau von Palliativstützpunkten gewährt. Die Entwicklung seit 2006 hat zu einer positiven Fortschreibung im Bereich der Vernetzung von Hospiz- und Palliativstrukturen in Niedersachsen geführt.
Wir können mit großer Zufriedenheit feststellen, dass eine flächendeckende Grundvernetzung der Akteure umgesetzt wurde. Damit wurde dem spezialisierten ambulanten Palliativversorgungsbereich ein sehr guter Boden bereitet.
Meine Damen und Herren, das kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Die Zahl der ehren
amtlichen Hospizgruppen und stationären Hospize hat deutlich zugenommen. Derzeit haben wir im Land 113 ambulante Dienste und 20 stationäre Dienste als Aktivposten. Im stationären Bereich stehen derzeit in 42 Krankenhäusern mindestens 233 Betten für eine palliativmedizinische Behandlung sowie in 20 stationären Hospizen insgesamt eine Anzahl von 157 Plätzen zur Verfügung. Als Ursache dieser äußerst positiven Entwicklung ist natürlich noch einmal deutlich darauf hinzuweisen, dass die Unterstützung des Landes bei der Vernetzung der Strukturen und der Kooperationen eine wesentliche Bedeutung hatte.
Mit der im Januar 2009 erfolgten Einrichtung der niedersächsischen Koordinierungs- und Beratungsstelle für Hospizarbeit und Palliativversorgung haben wir eine zentrale Institution zur Weiterentwicklung dieses Versorgungsbereiches geschaffen. Wir haben viele ehrenamtliche und hauptberuflich tätige Menschen, die in diesem Bereich Enormes leisten. Die aktuellsten Zahlen liegen mir nunmehr hinsichtlich der ehrenamtlich engagierten Niedersachsen vor. In Niedersachsen sind in diesem Bereich 13 500 Personen ehrenamtlich tätig. Diese beeindruckende Zahl können wir gar nicht hoch genug einschätzen.
Deshalb möchte ich an dieser Stelle gegenüber all den aktiven Menschen, die sich in dieser aufopferungsvollen Aufgabe wiederfinden und sich entsprechend einbringen, unseren ausdrücklichen Dank und unsere respektvolle Anerkennung für deren gesellschaftliches Engagement zum Ausdruck bringen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist also ein ausgesprochen gutes Ergebnis in der niedersächsischen Hospiz- und Palliativversorgung festzustellen. Andererseits darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass es in diesem Bereich noch einiges Wichtiges zu tun gibt. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ist sehr darauf zu achten, dass es immer mehr Menschen geben wird, die am Ende ihres Lebens eine würdevolle Begleitung erfahren möchten und wo die Umstände dies nicht selbstverständlich hergeben.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Landesregierung mit unserem heutigen Antrag, zur weiteren positiven Entwicklung der Sterbekultur, wie ich sie gerade dargestellt habe, entsprechende Initiativen umzusetzen.
Nach den uns vorliegenden Informationen starben im letzten Jahr in Niedersachsen 54 % der Verstorbenen in Alten- und Pflegeheimen. Hier sehen wir eine sehr große Aufgabe, wenn mehr als jeder zweite Niedersachse dort verstirbt, auch wenn wir wissen, dass das würdevolle Sterben in Heimen ein besonderes Thema ist, das natürlich auch vor Ort Beachtung findet. Hier bedarf es - auch deutlich erkennbar - einer dringenden Unterstützung, insbesondere dann, wenn keine Familienangehörigen oder Freunde eingebunden werden können.
Es wird deutlich: Noch kann sich nicht jeder Niedersachse auf eine bedarfsgerechte Versorgung am Ende seines Lebens verlassen. Deshalb gilt es, erneut ein Konzept zur Weiterentwicklung der Palliativ- und Hospizversorgung zu erstellen und dabei die vorhandenen guten, ja herausragenden regionalen Strukturen gebührend zu berücksichtigen.
In unserem Antrag haben wir die einzelnen detaillierten Aspekte und Kriterien bei der Konzeption dargestellt und die nicht validen Zahlen zur Versorgungssituation - ambulant und stationär - ebenso angesprochen wie die Erhebung und Ermittlung des Bedarfes und der Bedürfnisse der erkrankten Menschen, die Erstellung einer zukunftsorientierten Konzeption, die Optimierung von Schnittstellen zur Vermeidung von Doppelstrukturen und - für uns ganz wichtig - die Einrichtung einer zentralen Geschäftsstelle, die die Palliativ- und Hospizarbeit unter Einbeziehung der bisher ehrenamtlich tätigen niedersächsischen Koordinierungs- und Beratungsstelle landesweit organisiert.
Wichtig ist uns, die Hospiz- und Palliativkompetenz in allen Bereichen des Gesundheitswesens voranzubringen. Deshalb bin ich sehr dankbar, dass sich beispielsweise auch die Krankenkassen als Kostenträger dieser Aufgabe in besonderer Weise stellen und dazu beitragen, dass weiterhin entsprechende Verbesserungen umgesetzt und finanziert werden können.
In geeigneter Weise wollen wir dafür Sorge tragen, dass sich die Menschen über den Bereich der Palliativ- und Hospizversorgung, über Beratung und Hilfsangebote rechtzeitig umfassend informieren können; denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, Aufklärung und Information tun not.
Als vor einigen Monaten ein ehemaliger prominenter Bundesligafußballspieler der ersten Generation, also der Altersklasse von Uwe Seeler, das Angebot der sogenannten Sterbehilfe in der Schweiz annahm, also den assistierten Suizid, wurde er mit großem Medienaufwand dabei begleitet. Wieder gab es eine intensive öffentliche Diskussion über den Begriff „Sterbehilfe“. Wieder wurden Stimmen laut, die der Meinung waren, dass menschliches Leben nur dann lebenswert erscheint, wenn sich eine Person allein und unabhängig und sich selbst versorgend darstellen kann. Nur dann handelt es sich um wertvolles und sinnvolles Leben. Ab dem Moment, an dem der Einzelne gebrechlich wird und auf andere angewiesen ist, wird dieses Lebenslicht als Unleben betrachtet. Ich persönlich empfinde dies als eine Tendenz zur Geringschätzung allen behinderten Lebens.
Wenn ich daran erinnere, dass wir erst gestern zum Thema Aktionsplan, UN-Konvention und zu all diesen Dingen gesprochen haben, wird deutlich, dass auch dieser Bereich dazu in einem direkten Zusammenhang steht und ebenso bedeutsam ist wie das, was wir gestern besprochen haben. Deshalb ist es auch wichtig, dass die Hospiz- und Palliativkompetenzen in allen Einrichtungen des Gesundheitswesens vorangebracht werden. Das gehört nach unserer Auffassung unbestreitbar zu einer gesellschaftlich getragenen Sterbekultur dazu.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, fast jeder von uns wird einmal die Fiktion eines selbstbestimmten Lebens loslassen und sich in die Hand anderer Menschen begeben müssen. Es ist schön, wenn der Familienkreis oder auch der Freundeskreis diese Aufgabe für uns wahrnehmen wird. Wenn diese Menschen aber nicht zur Verfügung stehen, ist es für Betroffene ebenso wichtig, diese Sterbekultur zu erfahren. Damit verbunden bestehen auch Zuversicht und Trost, dass Hospiz- und Palliativmedizin für ein Leben bis zuletzt stehen. Dafür wollen wir Zukunft und Unterstützung bieten.
Wir würden uns sehr freuen und es begrüßen, wenn unser Antrag in diesem Haus eine breite Mehrheit fände, und werben um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bekanntlich hat der Niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen das Jahr 2012 zum Jahr der Inklusion in Niedersachsen ausgerufen. Inklusion bedeutet, gleiche Chancen für Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu schaffen und die Gesellschaft so zu gestalten, dass sich alle Menschen ohne vermeidbare Einschränkungen bewegen und mit entscheiden können. Dazu gehören insbesondere die Eingliederung in die Arbeitswelt, der Ausbau der Mobilität, die Barrierefreiheit, natürlich die inklusive Schulbildung, aber ebenso auch die Teilhabe in den Bereichen Kultur, Freizeit und Sport.
Hierzu gehört auch unser Antrag „Ferienfreizeiten für Menschen mit und ohne Behinderungen“, der heute zur Abstimmung steht. Wenn man gemeinsam lebt und erlebt, schwinden die Vorurteile, und es wird für Menschen ohne Behinderungen deut
lich, zu welchen Leistungen Menschen mit Behinderungen selbstverständlich fähig sind.
Blickt man zurück, so stellt man fest, dass in den letzten zehn Jahres viel Positives auf den Weg gebracht worden ist, das eine Verbesserung der Situation behinderter Menschen im täglichen Leben ermöglicht hat.
Das Bewusstsein nicht behinderter Menschen hat sich nach unserer Einschätzung positiv verändert: Es gibt mehr Verständnis und mehr Rücksicht. Wenn sich diese Entwicklung weiter positiv darstellen soll, ist es notwendig, sie auch weiterhin umfassend zu unterstützen und zu fördern. Dazu tragen die Ferienfreizeitangebote für Menschen mit und ohne Behinderungen wesentlich bei. In Niedersachsen bieten die Sozialverbände und andere in diesem Bereich tätige Organisationen bereits seit vielen Jahren integrative Ferienfreizeiten an, bei denen Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen gemeinsam in den Urlaub fahren. Diese Veranstaltungen zeichnen sich besonders dadurch aus, dass dort Angebote unterbreitet werden, die offen für alle, integrativ, ohne Altersvorgabe und - auch sehr wichtig - rollstuhlgerecht sind.
Hätte der Antrag bereits im Juni auf der Tagesordnung des Landtages gestanden, dann hätten wir - das ist bekanntlich kein Geheimnis - sofortige Abstimmung beantragt, weil wir gerne vor Beginn der diesjährigen Ferien ein Signal setzen wollten - ein Signal an die Öffentlichkeit, aber auch ein Signal an die Organisationen und Verbände, die diese wichtige Frage aktiv betreiben.
Mit diesem Antrag bringen wir einen Arbeitsauftrag an die Landesregierung auf den Weg. Hiermit soll das breite Angebot in der Öffentlichkeit noch bekannter gemacht werden. Schließlich leistet jede dieser Freizeiten einen wichtigen Beitrag zur gesamtgesellschaftlichen Integration und damit auch zur Inklusion.
Mit diesem Antrag, so wie er vorliegt, soll die Landesregierung auch eine Übersicht über bestehende Fördermöglichkeiten integrativer Freizeitprojekte in Niedersachsen erstellen und entsprechend veröffentlichen.
Ein weiterer Punkt des Antrages fordert die Erstellung eines Konzepts zur Weiterentwicklung der Förderung unter Berücksichtigung der Bevölkerungsstruktur.
Auch ohne eine von der Opposition geforderte Anhörung zu diesem Antrag ist festzustellen, dass beispielsweise der Landesverband der Sozialverbände diese Initiative konstruktiv begleitet und auch in ihren Zielen unterstützt.
Pragmatisch wurde vorgeschlagen, eine trägerübergreifende Datenbank, eine Internetseite einzurichten, die von Niedersachsen betreut wird und auf der die Angebote der verschiedenen Träger zu finden sind. Somit können alle Interessierten die jetzt zuweilen etwas unübersichtliche vielfältige Angebotspalette überblicken und bewerten.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, in der Ausschussberatung zeichnete sich ab, dass die Oppositionsfraktionen diesen Antrag klein-, ja vielleicht sogar schlechtreden wollen
und eine Abstimmung hinausschieben wollten mit dem Argument, dass dieser Antrag im Rahmen einer Anhörung noch weiter zu beraten sei. Dies sehen wir nicht so. Wir haben sehr deutliche Zeichen und Hinweise bekommen, die sicherlich auch anderen Fraktionen des Hauses vorliegen dürften, die eine heutige Entscheidung durchaus rechtfertigen. Deshalb überrascht es nicht, dass ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen vorliegt, der sich in dieser Form wohl nur mit dem Hinweis auf den Vorwahlkampf zur Landtagswahl rechtfertigen lässt.
Sie weisen darauf hin, dass das Landeskabinett am 31. Januar dieses Jahres einen Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention zur Anhörung freigegeben habe. Sie stellen im gleichen Antrag widersprüchlich fest, dass es in Niedersachsen bis heute keinen solchen Aktionsplan gebe. Das widerspricht sich auf der einen Seite und spricht in meinen Augen auf der anderen Seite nicht für eine überzeugende Positionierung der beiden Fraktionen zu unserem konkreten Arbeitsauftrag an die Landesregierung.
Meine Damen und Herren, dieses Thema ist für Wahlkampf nicht geeignet.
Ich wünsche mir schlicht und einfach, dass wir möglichst mit großer Übereinstimmung den Weg zu einer inklusiven Gesellschaft der Menschen mit und ohne Behinderung, ein gleichberechtigtes Miteinander erleben und unterstützen. Wir werden gemeinsam in gegenseitigem Verständnis weitermachen. Dazu dient dieser Antrag, und dafür werden wir uns mit voller Kraft einsetzen.
Wir werben also abschließend nochmals für unseren Antrag. Wir sind sicher, dass zumindest CDU und FDP diesen Aspekt der Landtagswahl außen vor lassen, sachgerecht entscheiden und diesen Antrag unterstützen werden.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch uns liegt ein Schreiben des SoVD zu unserem Antrag vom Juni vor,
auch unterschrieben von Herrn Bauer. Er hat sich zum einen zu Ihrem Änderungsantrag geäußert.
Er hat sich auch am 22. Juni geäußert:
„Vielen Dank für Ihr Schreiben. In diesem Sinne sind wir zu den Punkten 2 und 3 Ihres Antrages in der Position, das ausdrücklich zu begrüßen. Insbesondere durch Punkt 2 könnten alternative Fördermöglichkeiten schnell und unkompliziert gefunden werden, anstatt wie bisher eine aufwendige Internetrecherche durchführen zu müssen. Hier sind nicht alle Anbieter dabei. Die Förderrichtlinien sind entsprechend anzupassen. Es kommt also sehr wohl darauf an, dass die Angebote stärker öffentlich bekannt gemacht werden sollen. Dieser Forderung schließen wir uns als Landesverband ausdrücklich an. Wir würden uns freuen, wenn die Anregungen, die in diesem Schreiben Berücksichtigung gefunden haben, weiterhin in der poli
tischen Auseinandersetzung beachtet werden.
Herzliche Grüße aus dem SoVD-Haus Hannover“
Wir bleiben also dabei, dass wir Ihnen das so vorgetragen haben, wie wir es hier schriftlich in den Händen halten.
Herr Kollege Watermann, ich möchte mich ausdrücklich dafür bedanken, dass Sie das, was ich in meinen Ausführungen zu unserem Antrag unterstrichen habe, nämlich Vorwahlkampfaktivitäten Ihrerseits, hier so glaubwürdig und überzeugend noch einmal bestätigt haben.
Wir haben einen Antrag zum Thema „Ferienfreizeiten für Menschen mit und ohne Behinderungen“ vorgelegt. Sie haben einen Änderungsantrag gestellt, der fast überhaupt keinen Bezug dazu hat; denn in Ihrem Antrag geht es ausschließlich um den Aktionsplan zur Umsetzung der Ziele der UNKonvention.
Meine Damen und Herren, ich habe hier bereits aufgeführt - hören Sie mir weiterhin interessiert zu! -,
dass am 31. Januar 2012 die Landesregierung diesen Aktionsplan beschlossen hat. Die Anhörung aller Verbände ist auf den Weg gebracht worden. Alle Verbände haben die Möglichkeit, sich dazu zu äußern und schriftlich Stellung zu nehmen. Das liegt auch vor. Entsprechend wird im September dieses Jahres eine Auswertung erfolgen. Gehen Sie bitte davon aus, dass dann die konstruktiven und guten Anregungen, die aus der Anhörung kommen werden, entsprechend umgesetzt werden.
Seien Sie nicht böse, seien Sie nicht traurig und werfen Sie uns bitte keinen Vorwahlkampf vor, wenn wir in den verbleibenden Wochen und Monaten bis zum Jahresende dann auch noch gezielt die eine oder andere gute Idee, die sich daraus entwickeln lässt, tatsächlich aufgreifen und zügig umsetzen werden. Daran wollen wir uns gerne messen lassen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben erlebt, dass sich die Ministerin auf die Kritik hin, die hier im Parlament geäußert wurde, vor ihre Mitarbeiter gestellt und sich dementsprechend geäußert hat -
das halte ich für eine ausgesprochen noble Geste -, so wie wir es von jeder Hausspitze erwarten können, unabhängig davon, wer dort in der politischen Verantwortung steht.
Frau Kollegin Helmhold, ich finde Ihre Formulierung unangemessen, dass der Fisch am Kopf zuerst stinkt. In dieser Frage ist das Bild überhaupt nicht passend. Ich weise es auf das Schärfste zurück!
Bezeichnend ist das, was der Kollege Watermann zum Ausdruck gebracht hat. Das ist Ihre Grundhaltung bei diesem Antrag, der Sie so in Wallung bringt: Sie stellen sich die Welt so vor, wie Sie es gebrauchen können. Jeder wolle das so machen. Statt sich an der Sache, an den Gegebenheiten und Anforderungen zu orientieren, machen Sie deutlich, dass es nur darum geht, dass sich jeder seine Welt so zurechtlegt, wie er sie haben möchte. Das können Sie so machen; wir machen es nicht so!
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, die Worte und Ausführungen des Kollegen Humke haben sehr deutlich gemacht, wes geistige und politische Grundhaltung hier vorgetragen wird.
Ich muss sehr deutlich sagen, dass eine solche Position überhaupt nicht zu akzeptieren ist und dem bereits im Rahmen einer Kurzintervention deutlich entgegengetreten werden muss; denn es ist eine Unverschämtheit - um es sehr deutlich zu sagen -, sich hier hinzustellen und den Spruch zu bringen, dass die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Dienste der Kirche tätig sind, mit Füßen getreten werden. Das ist eine unglaubliche Aussage, die mit nichts und niemandem in Abstimmung überhaupt zu vertreten ist. Das ist üble Nachrede, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Von einer verfassungsrechtlich eindeutig geklärten Grundposition, nämlich der, dass es einen Dritten Weg gibt, weil es sich bei der Kirche im Sinne des Arbeitsrechts um einen Tendenzbetrieb handelt und weil sich jeder, der dort tätig wird, eben auch mit gewissen grundsätzlichen Positionen auseinandersetzen muss, die mit der allgemeinen arbeitsrechtlichen Wirkung in allen anderen Branchen und Bereichen nicht zu vergleichen sind, also von einem Kirchenprivileg zu sprechen, das eine Frechheit darstellt, ist aufs Schärfste zurückzuweisen, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Diese Unverschämtheiten können wir uns eigentlich in diesem Hause nicht leisten. Sie machen auf der anderen Seite aber deutlich, wo die Linken in Wahrheit stehen.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach dem Tagesordnungspunkt zum Thema „Industrie- und Handelskammern“ steht nun ein Beschluss zum Thema „Änderung des Kammergesetzes für Heilberufe“ auf der Agenda. Das Niedersächsische Kammergesetz regelt die Rechtsverhältnisse der Ärztekammer Niedersachsen, der Apothekerkammer, der Tierärztekammer, der Zahnärztekammer Niedersachsens und des Niedersächsischen Zweckverbandes zur Approbationserteilung.
Diese Gesetzesnovelle berücksichtigt auch einige Vorschläge, die von den Kammern selbst unterbreitet wurden: Die Erhöhung der von den Kammern zu erhebenden Zwangsgelder und Geldbußen gehört genauso dazu wie die Regelung zur Weiterbildung oder auch die Befugnisse zum Erlass von Verwaltungsakten in berufsrechtlichen Verfahren.
Wir als CDU-Fraktion stimmen dieser Gesetzesvorlage in der vorliegenden Fassung zu, weil die Möglichkeit der Weiterbildung in Teilzeit mit dieser Gesetzesnovelle erweitert wird. Es ist ein großer Vorteil, wenn die Möglichkeit besteht, die Weiterbildung auch in Teilzeit abzuleisten - unter der Voraussetzung, dass die Gesamtdauer, das Niveau und die Qualität der Anforderungen an eine ganztägige Weiterbildung vorhanden sind.
Das bedeutet gleichzeitig, dass damit die Weiterbildungsmöglichkeiten in Teilzeit erweitert werden. Das ist natürlich - völlig außer Zweifel - ein nicht
unwesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Situation insbesondere von Frauen, die sich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit weiterentwickeln wollen, z. B. auch nach einer Familienpause.
Ich nenne aber auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Auch diese soll nicht nur ein Lippenbekenntnis sein, sondern dafür soll es eine konkrete rechtliche Grundlage geben, die diesen Berufszweigen angeboten wird.
Ferner werden Zwangsgelder und Geldbußen mit diesem Gesetz erhöht, weil hieran über Jahre hinweg nichts verändert worden ist. Die Kammern selbst sagen deutlich, dass in den jeweils vorgeschlagenen Höhen für Zuwiderhandlungen gegen die Meldepflicht und die Auskunftspflicht aufgrund der seit Jahren unveränderten Beiträge eine angemessene Erhöhung notwendig ist. Dem wollen wir durchaus folgen.
Genauso wichtig ist es, auch hier darauf hinzuweisen, dass die Befugnis zum Erlass von Verwaltungsakten in berufsrechtlichen Verfahren geregelt wird. Dadurch erhalten die niedersächsischen Kammern im Bereich der Berufsaufsicht und damit in einem Kernbereich ihrer Selbstverwaltung gleiche Handlungsoptionen wie die Mehrzahl der Heilberufskammern in den anderen deutschen Bundesländern.
Meine Damen und Herren, mit diesen Ausführungen will ich es bewenden lassen. Der Hinweis, dass durch diesen Beschluss des Landtages keine zusätzlichen Kosten für die öffentlichen Haushalte entstehen, bestärkt uns in unserer Meinung. In diesem Sinne bitten wir, unserem Beispiel zu folgen und dem Vorschlag des Fachausschusses zuzustimmen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, der Kollege Watermann hat ein bisschen Dinge miteinander vermischt, die gar nicht zueinander gehören.
Wenn es um die Frage der Höhe der Einkünfte der Arbeitnehmer geht, ist das eine Angelegenheit, die vom Grundsatz her eine tarifrechtliche Auseinandersetzung darstellt. Dabei haben diese Landesregierung und dieser Landtag nichts zu suchen. Ich finde es ganz wichtig, dass wir noch einmal deutlich machen, dass die Tarifautonomie vom Landtag nicht infrage gestellt wird.
Hinsichtlich der Frage der Pflegesätze haben wir mehrfach darüber gesprochen, dass unmissverständlich klar ist, dass es auch nicht der Entscheidung des Parlamentes oder der Entscheidung des Kabinetts obliegt, wie hoch die Pflegesätze im Land Niedersachsen sind, sondern dass auch das eine Entscheidung der Partner ist, die in Verhandlungen über diese Frage am Tisch sitzen.
Dabei ist nicht das Land gefordert. Das Land hat lediglich die Aufgabe, die gesetzliche Kontrollfunktion wahrzunehmen - nicht mehr und nicht weniger. Wer sich hier hinstellen und sagen will, dass das Land hier seine Pflichten nicht wahrgenommen hat, der soll bitte nach vorne kommen und das im Einzelnen erklären. Ansonsten gehen wir hier wirklich an der Thematik vorbei.
Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Die Beratung des ursprünglichen Antrags der Fraktion DIE LINKE zu diesem Thema im Fachausschuss hat bereits zu einem Änderungsantrag geführt. Denn es wurde sehr schnell deutlich, dass der ursprüngliche Antrag auch von den beiden anderen Oppositionsfraktionen nicht befürwortet wird.
Erst der jetzt vorliegende Prüfauftrag hob die isolierte Position der Linken auf.
Nunmehr heißt es im Antragstext, der Landtag möge die Landesregierung dazu auffordern, analog zum Landesblindengeld eine bedarfsorientierte Nachteilsregelung für Menschen mit Hörbehinderung zu prüfen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer einen solchen Prüfauftrag befürwortet, macht den betroffenen Menschen Hoffnung, dass eine individuelle finanzielle Förderung verwirklicht werden könnte. Diese Hoffnung möchten wir nicht unterstützen. Vielmehr sind wir der Auffassung, dass das Bundesland Niedersachsen auch weiterhin zu der großen Mehrheit der Bundesländer gehören sollte, die kein individuelles Gehörlosengeld zahlen, aber durch die Förderung der Hörgeschädigten- und der Gehörlosenverbände die Beratung gehörbehinderter Menschen garantiert und, damit verbunden, ihre Integration sicherstellt.
Davon unabhängig ist der Grad der Hörbehinderung nicht bedeutsam.
Die Beratungsstellen, die wir haben, sind wichtig und notwendig, weil sie Aufgaben für gehörlose und hörgeschädigte Menschen wahrnehmen, z. B. die Aufgabe, ihnen eine angemessene Kommunikationsform - Deutsche Gebärdensprache, Fingeralphabet etc. - zur Verfügung zu stellen, und weil sie Mitarbeitern eine Arbeitsplattform bieten, die mit den kulturellen, psychologischen und soziologischen Besonderheiten der Gehörlosengemeinde und den speziellen Problemen gehörloser Menschen vertraut sind.
Wir unterstreichen auch die Bedeutung der Beratungsstellen in Behördenangelegenheiten, im sozialen Miteinander, bei finanziellen Problemen, bei der Suche nach Rehamaßnahmen und der Beschaffung von Hilfsmitteln sowie auch bei der Lösung der Probleme des Alltags, soweit sie durch diese Behinderung bedingt sind.
Ich möchte dies auch am Beispiel des Haushaltes des Landes Niedersachsen 2010 verdeutlichen. Das Land hat jährliche Zuwendungen in Höhe von 330 000 Euro - das ist eine durchaus ansehnliche Größenordnung - erbracht.
Wenn ich allerdings eine monatliche Leistung für die Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen Gl - ein Gehörlosengeld - etablieren möchte, dann bedeutete das bei knapp 6 000 Personen und dem höchsten monatlichen Betrag, den das Bundesland Berlin zahlt - nämlich 123 Euro pro Person -, dass wir ca. 8,75 Millionen Euro im Haushalt zu berücksichtigen hätten. Woher nehmen und nicht stehlen?
Nach Schätzungen des Deutschen Schwerhörigenbundes, Landesverband Niedersachsen, leben in unserem Bundesland etwa 1,3 Millionen Menschen mit einer Höreinschränkung, darunter etwa 500 000 Menschen mit mittel- oder hochgradiger Höreinschränkung, die bei Bedarf eine entsprechende Unterstützung aufgrund ihrer Behinderung tatsächlich erwarten. Schon sind wir dann bei einer Größenordnung, die wir nicht vertreten können.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch darauf hinweisen, dass der geringste Satz, der in einem Bundesland gezahlt wird - in Sachsen-Anhalt -, 41 Euro beträgt. Das würde insgesamt auch noch eine Summe von etwa 3 Millionen Euro für den Landeshaushalt bedeuten. Ob eine solche individuelle Zahlungsleistung von 41 Euro pro Monat
tatsächlich zur Verbesserung der Situation der Betroffenen z. B. hier in der Landeshauptstadt Hannover führt, das muss doch genauer hinterfragt werden. Ich persönlich bezweifle das.
Ein weiterer Ablehnungsgrund ist die Präjudizierung. Hier ist bereits von meinem Vorredner darauf eingegangen worden. Wir sind der Auffassung: Wenn wir Menschen mit Hörbehinderung finanzielle Leistungen zur Verfügung stellen, dann müssen wir auch zügig dafür sorgen, dass weitere Behindertengruppen ebenfalls eine entsprechende finanzielle Basis erhalten, damit sie uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Dies würde finanzielle Auswirkungen haben, die wir zurzeit schlichtweg nicht schultern können. Deshalb können wir diesem Ansatz der Präjudizierung ebenfalls aus guten Gründen nicht entsprechen.
Der Hinweis auf das Landesblindengeld entkräftet unserer Auffassung nach unsere Position nicht. Denn das Landesblindengeld hat historische Bedeutung und wurde über Jahre hinweg auf den Weg gebracht.
Wir kommen also zu dem Ergebnis: Solch ein Prüfauftrag ist so überflüssig wie ein Kropf. Wir wissen mittlerweile natürlich, dass die Linke ihre Eckpfeiler zur Landtagswahl 2013 gesetzt hat. Deshalb überrascht es uns natürlich nicht, dass solch ein Antrag gezielt vor dem nächsten Landtagswahltermin zur Abstimmung gestellt wird.
- Das ist ein Jahr hin. Sie haben aber diese Ansätze jetzt entsprechend frühzeitig veröffentlicht.
Ich denke, auch andere Anträge Ihrer Fraktion zeigen, dass es Ihnen hier ausschließlich um eine Positionierung zur Landtagswahl geht.
Dieser Weg ist für uns nicht finanzierbar, und für Sie werden wir ihn mit Sicherheit nicht finanzieren.
Der Weg, den wir beschreiten, ist ehrlich und soll aus unserer Sicht auch weiterhin beschritten wer
den. Die Haushaltsmittel, die wir im Haushalt haben, werden uneingeschränkt erhalten bleiben. Das ist ein deutliches Zeichen, das wir an die Betroffenen senden wollen. Wir sind seriöse Partner und sagen das zu, was wir auch einhalten können.
Prüfaufträge, die in die Unverbindlichkeit weisen, sind nicht unsere Sache. Deshalb lehnen wir sie aus Überzeugung ab.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Kollegin Helmhold hat kritisiert, dass nicht ausreichend Gelegenheit bestand, über den Antrag im Ausschuss zu diskutieren. Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass, kurz nachdem der Antrag vom Antragsteller begründet worden ist, sowohl die Fraktion der SPD als auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen deutlich gemacht haben, dass sie diesen Ursprungsantrag nicht mittragen können. Daraufhin war der Kollege Humke bereit, diesen Prüfauftrag entsprechend auf den Weg zu bringen.
Wir haben unsere Position gleich mit klaren und unmissverständlichen Worten deutlich gemacht und haben darauf hingewiesen, dass ein Prüfen immer auch eine Konsequenz nach sich zieht und dass dann immerhin bestimmte Aspekte, die ich in meiner Rede aufgeführt habe, zu beachten sind. Das haben wir getan. Die jeweilige Position ist also unmissverständlich deutlich gemacht worden.
Frau Kollegin, wenn der Bund bereit ist, entsprechende Initiativen mit auf den Weg zu bringen, dann sind wir bereit, das zu unterstützen. Wir werden das aber auf Bundesebene nicht zu prüfen haben, sondern dafür sind andere zuständig.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind der Auffassung, dass in der Sache selbst der Sozialausschuss zuständig ist, weil es hier um das Betreuungsgeld geht.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Entwurf eines Niedersächsischen Krankenhausgesetzes ist das erfreuliche Arbeitsergebnis eines Antrags der Fraktionen der CDU und der FDP aus dem Jahr 2009 in diesem Haus an die Landesregierung mit der Überschrift „Neuordnung der Förderung von Investitionen im Krankenhausbereich“, nachzulesen in der Drs. 16/1341.
Mit diesem Antrag wurde die Landesregierung gebeten, das vorhandene Konzept zur Finanzierung der Investitionskosten von Krankenhäusern weiterzuentwickeln; denn unzweifelhaft haben die Krankenhäuser in Niedersachsen einen zentralen Stellenwert für die Gesundheitsvorsorge. Auch künftig muss eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung sichergestellt werden, insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung. Dies ist eine der sehr
wichtigen gesundheitspolitischen Aufgaben in Niedersachsen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in dem vorliegenden Entwurf ist ein wesentlicher Kernpunkt die Neuregelung der Pauschalförderung der Krankenhäuser gemäß § 9 dieses Gesetzes. Bislang ist ausschließlich auf der Basis der in den Krankenhausplan aufgenommenen Planbetten Entsprechendes geregelt worden. Mit diesem Gesetz soll neben der rein bettenorientierten Pauschalförderung der Krankenhäuser künftig ein stärkerer Leistungsbezug in die Förderung aufgenommen werden wie z. B. die Entwicklung der Fallzahlen, die Entwicklung der Behandlungsschweregrade oder die Vorhaltung besonders kostenintensiver Leistungsbereiche.
Durch die neuen Regelungen wird es den Krankenhäusern deshalb möglich sein, künftig selbstständige Entscheidungen zu treffen, für welche Maßnahmen die Fördermittel im Einzelnen vor Ort angewendet werden sollen. Das ist ein sehr wichtiger und wesentlicher Bestandteil für ein modernes Krankenhausgesetz. Damit erreichen wir mehr Flexibilität und mehr Planungssicherheit für unsere Kliniken.
Mit dem neuen Krankenhausgesetz soll das Landesrecht an die veränderten Rahmenbedingungen bei Krankenhäusern entsprechend angepasst werden. Damit entsprechen wir einer wesentlichen Forderung der niedersächsischen Krankenhäuser.
In den letzten Tagen ist eine Diskussion über die Kriterien des Krankenhausgesetzes neu entbrannt. Kritiker wie z. B. der Landesrechnungshof fordern, dass ein Krankenhaus, das nicht alle in diesem Gesetz genannten Kriterien erfüllt, sofort aus dem Krankenhausplan herausgenommen werden kann, um zu vermeiden, dass das Land Millionenbeträge in ein solches Krankenhaus investieren muss.
Wir sind im Ausschuss allerdings gegenteiliger Auffassung gewesen, nämlich dass hinsichtlich eines Krankenhauses, das Insolvenz anmeldet, mit den Empfehlungen des vorliegenden Gesetzentwurfs für das Land durchaus die Möglichkeit besteht, rechtzeitig bereinigend in die Krankenhausversorgungsstruktur einzugreifen. Denn wenn ein Erwerber eines Insolvenzkrankenhauses wieder tätig werden möchte, ist in aller Regel ein Trägerwechsel zu vollziehen. Bereits im ersten Schritt würde der Planungsausschuss eine Vorlage des Inhalts beraten, dass das betreffende Krankenhaus gegebenenfalls auch aus dem Krankenhausplan herausgenommen wird. In einem Moment der
Neuaufnahme hinsichtlich einer Entscheidungsfindung hat das Land auch dann wiederum die Möglichkeit, Kriterien der Leistungsfähigkeit und der Bedarfsgerechtigkeit zu prüfen und eine entsprechende sachgerechte Entscheidung herbeizuführen.
Neben diesen wirtschaftlichen Aspekten spielt die Versorgung der Bevölkerung mit einem entsprechenden gesundheitlichen Angebot immer wieder eine sehr wichtige Rolle. In den letzten 10 bis 15 Jahren - das ist wohl unstrittig - hat sich die Krankenhauslandschaft deutlich verändert. Es gibt eine Vielzahl von Kooperationen von Krankenhäusern untereinander. Standorte von Krankenhäusern, insbesondere von kleineren Krankenhäusern, sind zusammengelegt worden, und effizientere Vorgehensweisen wurden umgesetzt. Vieles hat sich also schon positiv verändert, auch sehr konkret; das ist wichtig. In einem Flächenland wie Niedersachsen wird es immer wieder einen Spannungsbogen geben; das steht völlig außer Zweifel.
Die Kritik, dass weiterhin überkommene Strukturen bestehen und durch dieses Gesetz nicht aufgelöst werden, trifft schlichtweg nicht zu. Wir sind im Übrigen von vielen Fachleuten und auch von der Bevölkerung immer wieder darauf hingewiesen worden, dass die Meinung, die wir hier vertreten, vielfach geteilt wird.
Die Krankenhäuser in Niedersachsen garantieren nämlich wohnortnah rund um die Uhr eine Grund- und Notfallversorgung. Die Anstrengungen des Landes sind deutlich erkennbar. Die Kliniken sind aufgrund der entsprechenden Initiativen in der Vergangenheit leistungsstark und effizient. Mit 52,8 Krankenhausbetten je 10 000 Einwohner in Niedersachsen sind wir das Bundesland, das hier den besten statistischen Wert in dieser Frage zu verzeichnen hat.
Hier muss also im Einzelfall eine entsprechende Entscheidung getroffen werden. Wir haben im Einzelfall selbstverständlich auch den politischen Mut, hier eine entsprechende Antwort zu finden.
Lebhaft diskutiert wurde in den letzten Tagen die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Mitwirkungsmöglichkeit für die Ärztekammer und für die Kassen
ärztliche Vereinigung Niedersachsen, nach der diese an Sitzungen des Planungsausschusses künftig mit beratender Stimme teilnehmen können. Mit dieser Erweiterung des Gesetzestextes reagieren wir auf die veränderten Versorgungsstrukturen im medizinischen Bereich, insbesondere auf die zunehmende Verlagerung stationärer Leistungen in ambulante Bereiche.
Ich meine, diese Flexibilität ist notwendig und bedeutend, und nicht zwangsläufig ist damit, wie teilweise vorgetragen, Administration und Bürokratie verbunden. Vielmehr kann man hier auch Kräfte bündeln. Ich denke, es ist eine fachliche Bereicherung, eine entsprechende Empfehlung des Planungsausschusses mit zusätzlichem Fachwissen zu ermöglichen. Ich möchte allerdings deutlich machen, dass wir insoweit auch eine Erwartungshaltung haben, die von den beteiligten Parteien zu erfüllen ist. Wir sind ganz sicher, dass im Interesse einer Krankenhausplanung alle die Konsequenzen vor Augen haben und diese im Interesse einer konstruktiven Entwicklung auf den Weg gebracht werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir meinen, mit diesem Gesetzentwurf sind wir auf dem genau richtigen Weg. Vorgestern und gestern haben Linke bzw. SPD und Bündnis 90/Die Grünen ihre Änderungsanträge eingebracht - ein bisschen spät, wie ich finde. Zum Teil sind dabei Aspekte zu berücksichtigen - - -
Einen letzten Satz. - - - die wir im Ausschuss überhaupt nicht andiskutiert haben, weil sie gar nicht vorgetragen worden sind. In diesem Sinne kann man nicht davon ausgehen, dass man Unterstützung findet. Wir werden entsprechend dieser Empfehlung dem Gesetzentwurf unsere Zustimmung geben.
Vielen Dank.
Herr Kollege, können Sie dem Hohen Haus mitteilen, wann während der Ausschussberatungen über den Patientenfürsprecher und wann über den Transplantationsfürsprecher gesprochen wurde?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der zur Beratung aufgerufene Einzelplan 05 ist bekanntlich der zweitgrößte Einzeletat unseres Haushaltsplans. Mein Vorredner, der bekanntlich als Schattenminister im Kabinett Lies vorgesehen war, ist hier sehr deutlich geworden und hat sehr klar aufgezeigt, dass er aus dem Schatten eines solchen Kabinetts keinesfalls heraustreten wird; denn er ist nicht in der Lage gewesen, einen konkreten Änderungsantrag zu diesem umfassenden Einzeletat, der sicherlich viele Möglichkeiten bietet, vorzulegen. Ich bin aber ganz gespannt. In einem Jahr werden wir mitten im Landtagswahlkampf sein.
Dann werden wir ja sehen, ob sich im Wahlprogramm der SPD auch die Positionen des Landesrechnungshofes beispielsweise zur Krankenhauspolitik wiederfinden. Dann wird die ärztliche Versorgung vor Ort in Northeim, in Bad Gandersheim und im gesamten Landkreis Osterode nicht mehr über die Krankenhäuser gewährleistet sein. Machen Sie sich einmal entsprechende Aussagen zu eigen, die vom Landesrechnungshof getroffen worden sind! Diese einseitige Position kann man hier in einer parlamentarischen Auseinandersetzung nicht auf diese Art und Weise aufrechterhalten. Ich freue mich aber darauf, wenn wir dann im Land im Einzelnen über die Zukunft unserer Krankenhäuser öffentlich diskutieren werden, meine Damen und Herren.
Wie in allen Haushaltsjahren zuvor gilt auch für die vor uns liegende Planungsphase, dass 98 % dieses Haushalts Rechtsverpflichtungen sind, d. h. fest gebundene Titel. Die freiwilligen Leistungen stellen 2 % der Gesamtausgaben dar. Damit sind aus unserer Sicht trotzdem ausreichende Haushaltsmittel gegeben, um Investitionen, die wir im Vorfeld auf den Weg gebracht haben, weiter zu finanzieren und auch neue Initiativen zu starten.
Unsere Schwerpunkte sind Investitionen im Bereich der Sozialleistungen, in Kinderschutz, in Jugendschutz, in Frauenhäuser, in die Gewaltberatung, in die Täterarbeit, in die Schuldnerberatung, in die Jugendsozialarbeit, in die Seniorenarbeit
und selbstverständlich auch in das Gesundheitswesen. Die Haushaltsansätze zeigen auf, dass wir diese Positionen intensiv gewichtet haben. Aber auch dieser Doppelhaushalt steht selbstverständlich unter dem Konsolidierungszwang, dem das Land im Sinne seiner Finanzsituation Rechnung tragen muss.
Selbstverständlich haben wir uns als verantwortungsbewusste Sozialpolitiker damit auseinandergesetzt und dafür Sorge getragen, dass nicht nur in der gegenwärtigen Situation, sondern auch für die kommende Generationen unserer Kinder und Enkel ein finanzieller Spielraum vorhanden ist, um soziale Leistungen des Staates gewährleisten zu können. Wenn diese Prämisse Bedeutung hat, dann gilt für diese Haushaltsansätze unangefochten als Grundsatz, dass dort, wo es notwendig ist, in dem erforderlichen Umfang finanzielle Mittel durch das Land zur Verfügung gestellt werden, damit die staatliche Unterstützung dort, wo sie gebraucht wird, auch tatsächlich ankommt.
Wenn wir uns die wenig bzw. gar nicht zu beeinflussenden Haushaltspositionen anschauen, die sich aus Rechtsverpflichtungen ergeben, so wird deutlich, dass wir im Jahre 2012 mit 3,3 Milliarden Euro und 2013 mit 3,6 Milliarden Euro entsprechende Schwerpunkte haben. Wir sind dabei insbesondere auf die Ausgaben für die Sozialhilfe nach dem SGB XII aufmerksam geworden. Hierfür haben wir im Jahr 2011 1,78 Milliarden Euro im Haushalt zur Verfügung gestellt. 2012 wird der Etat mit 2,07 Milliarden Euro deutlich mehr ausweisen, und 2013 wird noch einmal eine deutliche Steigerung zu verbuchen sein.
Selbstverständlich steigen auch die Ausgaben für das Gesundheitswesen in diesem Haushalt. Im Jahr 2012 sind es insgesamt 269 Millionen Euro, und im darauffolgenden Jahr werden es 283 Millionen Euro sein.
Für den Bereich des niedersächsischen Wohn- und Siedlungswesens werden pro Jahr jeweils 179 Millionen Euro ausgewiesen.
Für die sonstigen Sozialleistungen, wie beispielsweise das Landesblindengeld oder auch die Zuschüsse für die Schuldnerberatungsstellen, haben die Haushaltspositionen Höhen von 231 Millionen Euro bzw. 238 Millionen Euro erreicht.
Diese Haushaltspositionen machen deutlich, dass das, was hier als grundsätzliche Kritik von Herrn Schwarz vorgetragen worden ist, in dem Umfang nicht gerechtfertigt ist. Natürlich geht es immer
darum, die Möglichkeiten voll auszuschöpfen. Wünschenswerterweise könnte es immer mehr sein. Aber es muss eben auch vertretbar sein. Das Vertretbare findet sich im Haushalt wieder.
Der Familienbereich wird mit 89 Millionen Euro hervorgehoben. Für die Stadtsanierung - wir haben es heute mehrfach gehört - stehen 75 Millionen Euro zur Verfügung, und die Jugendarbeit findet sich im Haushalt mit 32 Millionen Euro wieder.
Wenn hier gesagt wird, es gebe keine frauenpolitischen Ansätze, so ist das nicht richtig. Denn in diesem Haushalt werden 20 Millionen Euro für den frauenpolitischen Bereich zur Verfügung gestellt.
Deshalb - das kann ich mit Stolz sagen - kann sich dieser Haushalt sehen lassen; nicht zuletzt auch aufgrund der sonstigen Ausgaben, die für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Haushalt ausgewiesen sind.
Unsere politische Arbeit ist insbesondere auch mit dem Thema der Pflegesituation konfrontiert. Ich möchte in diesem Zusammenhang an das Pflegepaket Niedersachsen erinnern, das bereits im Jahre 2009 ausgerufen wurde und das bekanntlich die Attraktivität der Pflegeberufe und die Ausbildungsbereitschaft gestärkt hat. Wir werden in den folgenden Haushaltsjahren die entsprechenden Ansätze fortführen.
In diesem Zusammenhang muss natürlich auch auf den Abschluss des Pflegepaktes zwischen unserer Sozialministerin und den beteiligten Parteien hingewiesen werden. Hier werden deutliche positive Akzente gesetzt.
Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen des Landtages setzen in der Pflegepolitik ein deutliches Zeichen. Mit dem Haushalt, der zur Abstimmung steht, ist sichergestellt, dass Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Pflegeberufe langfristig gesichert werden. Beispielsweise wird in diesem Rahmen die Schulgeldförderung auf 160 Euro monatlich erhöht. Damit werden vier Fünftel der Pflegeschüler faktisch von der Schulgeldzahlung befreit. Wir arbeiten daran, dass der verbleibende Rest in den Genuss kommen wird, der für die anderen schon sichergestellt ist.
- Wir arbeiten daran, Herr Kollege. Das ist doch eine klare Aussage.
Besonders wichtig ist uns die Absicherung der Einrichtungen der Behindertenhilfe. Sie werden mit zusätzlich 82,6 Millionen Euro für 2012 und 86 Millionen Euro für das Jahr 2013 abgesichert. Für 2012 werden Kostenerhöhungen durch höhere Sachkosten und höhere Personalkosten in der teilstationären und stationären Eingliederungshilfe mit etwa 3 % berücksichtigt. Das führt in der Tat - Gespräche mit den Beteiligten haben wir geführt - zu einer deutlichen Entspannung der Situation und findet positive Resonanz.
Abschließend eine Bemerkung zum Quotalen System. Mit diesem werden seit vielen Jahren die Aufwendungen in der Sozialhilfe in gemeinsamer finanzieller Verantwortung vom Land, dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe, und den Kommunen nach sogenannten Quotenklassen getragen. Im Haushaltsplanentwurf sind hierfür für 2012 1,7 Milliarden Euro veranschlagt. Damit stehen die Aufwendungen für das Quotale System wie in den vergangenen Jahren mit einem äußerst großen Posten in der Einzeldarstellung. Dies ist auch langfristig gesichert. Dafür haben wir unsere Aufgaben in der Sozialpolitik wahrgenommen.
Meine Damen und Herren, in den letzten Monaten wurde stetig über die Mehrgenerationenhäuser debattiert. Die Opposition sah große Fehlentwicklungen auf uns zu kommen. Obwohl das Land hier nicht mehr in der großen Verantwortung ist - die Bundesförderung ist infrage gestellt worden -, haben wir sichergestellt, dass Mittel in Höhe von 280 000 Euro für die Mehrgenerationenhäuser auch weiterhin gewährleistet bleiben. Die Unterstützung des Bundes und der Kommunen ist gewährleistet. Hier haben wir ein Problemfeld abgearbeitet.
Natürlich haben wir noch weitere politische Akzente gesetzt. In diesem Haushalt geht es auch darum, die Förderung der Frauenhäuser im Rahmen der Neuregelung der Förderrichtlinien zu gewährleisten. 1,36 Millionen Euro werden mehr als bisher für diesen Bereich aufgewandt. Es ist sichergestellt, dass bei den Frauenhäusern der Bestandsschutz für alle Einrichtungen auf dem Niveau des Jahres 2011 besteht.
Ich möchte auch daran erinnern, dass wir das Projekt „Eine Chance für Kinder“ in den Mittelpunkt stellen. Hier geht es auch darum, dass die Frage der entsprechenden Haushaltsmittel für die Ausbildung von Familienhebammen vorangebracht wird. Hier sind insgesamt 698 000 Euro im Haushalt vorgesehen. Das ist ein ganz wichtiger sozialpoliti
scher Beitrag, der insbesondere in der Fläche große Anerkennung findet. Wir wollen dafür Sorge tragen, dass in absehbarer Zeit weitere 150 in Ausbildung befindliche Damen und Herren diese Aufgaben vor Ort wahrnehmen können.
Natürlich sind in den Haushalt auch Mittel für die Integration, bekanntlich eine Querschnittsaufgabe, eingewoben worden. Integration bedeutet auch Unterstützung des Bildungsprozesses von Kindern mit Migrationshintergrund. Es werden Projekte zur Aufklärung, Information und Aktivierung von Eltern gefördert. Hier muss deutlich werden, dass nicht nur die Zielgruppe der Kinder angesprochen wird, sondern der gesamte familiäre Bereich. Entsprechende Mittel in Höhe von 50 000 Euro sind vorhanden. Das Integrationsmonitoring für die statistische Auswertung und sozialwissenschaftliche Erarbeitung von Daten, die deutlich machen, welche Entwicklungen wir im Auge behalten müssen und wie wir darauf zu reagieren haben, zeigt sich entsprechend.
Meine Damen und Herren, wir haben einen Doppelhaushalt zu verabschieden, in dem die erkennbaren Entwicklungen und Erwartungen im sozialpolitischen Bereich finanziell sehr deutlich abgedeckt werden. Dies war nur mit der Unterstützung aus dem Sozialministerium möglich. Ich möchte mich ganz herzlich bei unserer Sozialministerin Aygül Özkan und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die bewährte und konstruktive Zusammenarbeit bedanken.
Unter angespannten finanziellen und wirtschaftlichen Bedingungen - das ist kein Geheimnis - haben wir einen Sozialetat vorgelegt, der sich sehen lassen kann und deutlich macht, dass wir das, was wir zugesagt haben, einhalten und verlässliche und berechenbare Partner in der Sozialpolitik sind.
Das ist eine ganz wichtige Nachricht nach außen für unsere Partner in der Sozialpolitik im Lande Niedersachsen. Deshalb ist dieser Haushaltsentwurf nicht nur wichtig, sondern er verdient auch uneingeschränkte Unterstützung, die die CDUFraktion auch in der Schlussabstimmung mit Sicherheit gewähren wird.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute Nikolaustag. Jeder darf sich etwas wünschen.
Im Vorgriff auf die heutige Entscheidung des Landtages haben die Linken vor einiger Zeit einen entsprechenden Antrag eingebracht, der deutlich macht, dass man - flächendeckend in Niedersachsen - eine Sozialkarte einführen will.
Heute hat der Kollege Humke noch einmal betont, dass Angriff die beste Verteidigung ist. Er hat in seinen Ausführungen gar nicht darauf hingewiesen, dass alle anderen Fraktionen diesem Antrag der Linken nicht folgen, u. a. wegen sehr unsolider Kalkulation der Kosten. Er hat versäumt, darauf hinzuweisen, dass es zur Frage „Angriff an diesem Rednerpult“ sehr wohl ein Einvernehmen im Ältestenrat gegeben hat und dass eine 15-minütige Debatte zu diesem Antrag vereinbart wurde. Das ist absolut kein Grund, sich hier zu echauffieren.
Das ist deutlich geworden, und das muss vor diesem Hintergrund noch einmal klar werden.
Für uns gilt ganz einfach: Wir haben die kommunale Selbstverwaltung zu beachten. Wir freuen uns sehr darüber, dass es viele Kommunen im Land Niedersachsen gibt, die ihrer Bevölkerung ein entsprechendes Angebot präsentieren. Aber das ist eine freiwillige Leistung, die die Kommunen finanzieren müssen.
Dieser Antrag sieht vor, dass dort, wo ein entsprechendes Angebot in der Fläche nicht vorhanden ist, das Land einspringt. Das bedeutet mehr oder weniger eine Ungleichbehandlung, die ganz einfach nicht zu rechtfertigen ist. Wir sind auch nach der Kommunalwahl im September dieses Jahres dafür, dass die kommunale Selbstverwaltung und Entscheidungen im eigenen Wirkungskreis gültig bleiben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in diesem Sinne haben wir diesen Antrag mit breiter Mehrheit - nicht nur mit der Regierungsmehrheit - abgelehnt. Ich freue mich, dass wir heute die Gelegenheit haben, das im Plenum noch einmal zu verdeutlichen. Ein Wünsch-dir-was-Antrag findet keine Mehrheit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir hörten es gerade: Die Fraktion DIE LINKE fordert mit ihrem Antrag, in Niedersachsen eine Sozialcard flächendeckend zu etablieren.
In einem so großen Bundesland wie Niedersachsen flächendeckend ein Sozialticket einzuführen, beinhaltet einen hohen Anspruch.
In Niedersachsen werden zurzeit unterschiedliche Modelle zum Stichwort „Sozialcard“ oder „-ticket“ für Bürgerinnen und Bürger, die Sozialleistungen erhalten oder über ein geringes Einkommen verfügen, angeboten. Überwiegend in den größeren oder großen Städten, sozusagen in den Zentren Niedersachsens, werden entsprechende kommunale Angebote unterbreitet, beispielsweise in den Landkreisen Göttingen, Stade, in der Region Hannover oder auch in Emden, Oldenburg, Osnabrück und Wolfsburg.
In den jeweiligen Kommunen werden allerdings unterschiedliche Vergünstigungen angeboten, so beispielsweise für den Freizeitbereich, für den Zoo, für den Schwimmbadbesuch oder auch für kulturel
le Einrichtungen. Auch Angebote von Sportvereinen werden entsprechend berücksichtigt.
Alles das, was hier angesprochen worden ist, wird von den Kommunen individuell durchaus berücksichtigt.
Auch zum Stichwort „Mobilität“ gibt es einzelne Beispiele in der Region Göttingen, in Wolfsburg, aber auch hier in Hannover, die deutlich machen, dass es Vergünstigungen bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs gibt. Übrigens ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass seit dem 1. September 2011 aufgrund einer Absprache zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Deutschen Bahn AG die Regelung besteht, wonach schwerbehinderte Menschen, die das Recht auf eine unentgeltliche Beförderung haben, das Angebot nunmehr auch in den DB-Nahverkehrszügen ohne Streckenbegrenzungen nutzen können.
Es gibt also eine Vielzahl an Möglichkeiten, die teilweise mit erheblichem Kostenaufwand von den Kommunen angeboten werden. Ich möchte aus sozialpolitischer Sicht ausdrücklich hervorheben, dass jede Kommune, die ein entsprechendes Angebot vorhält, auch in besonderer Weise zu loben ist. Aber, verehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist eben nicht allen Kommunen möglich, ein entsprechendes Angebot vorzuhalten. Teilweise ist das auch bewusst so entschieden. Hintergrund hierfür ist die Tatsache, dass bei dem Regelsatz der Hartz-IV-Regelung entsprechende Bezugspersonen bereits grundsätzlich einen Ansatz von 18,50 Euro pro Person vom Bundesgesetzgeber zugebilligt bekommen haben, um die entsprechende Mobilität auf diese Weise zu finanzieren. Es ist vielen Kommunen vor dem Hintergrund dieser Leistungen unter Berücksichtigung der knappen Kassen nicht möglich, weitere Zugeständnisse zu machen. Es ist eben nicht aus dem Vollen zu schöpfen. Diese Situation erklärt sich für uns aus der kommunalpolitischen Selbstverwaltung.
Die CDU-Fraktion im Landtag ist der Auffassung, dass auch künftig die Kommunen im eigenen Wirkungskreis entscheiden sollten, ob sie im Rahmen der Gewährung freiwilliger sozialer Leistungen ein entsprechendes Angebot unterbreiten wollen. Der von den Linken dargestellte Ansatz, dass das Land dort, wo Kommunen kein Angebot vorhalten, einspringen soll, findet unsere Zustimmung nicht. Das bedeutet natürlich in der Konsequenz, dass Konnexität ausgelöst wird und damit eben auch in
erheblichem Umfange finanzielle Leistungen vom Land zu erbringen sind,