Uwe-Peter Lestin
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Bericht des Landesrechnungshofes ist nicht ein Buch mit leeren Seiten. Herr Schönecke, ich erinnere mich an Ihren Aufschrei vor fünf Jahren, als es um Dinge aus unserer Regierungszeit ging.
Es ist jetzt kein Buch mit leeren Seiten. Das war auch nicht anders zu erwarten. Der Bericht zeigt, wie unentbehrlich die Arbeit des Landesrech
nungshofes ist. Wir danken den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre Arbeit.
Wir werden der Entlastung zustimmen, obwohl wir nicht alles einstimmig verabschiedet haben. Es war einiges streitig. Das lässt sich aber sicherlich gar nicht vermeiden.
Der Bericht enthielt einige gravierende Dinge aus Ihrer Regierungszeit. Ich beschränke mich auf ganz wenige Beispiele: unzulässige Forderungsnachlässe, unvollständige Dokumentation der
Krankenhausinvestitionsförderung im Haushalts
plan und „das Ministerium als Überbringer der guten Nachricht“ - gemeint war das MU.
Die Zusammenarbeit im Unterausschuss war gut. Auch dafür danke ich. Aber wir konnten nicht allen Beschlussvorschlägen zustimmen. Wir haben
durchaus gelungene Versuche der Weichspülung erlebt. Statt die klaren Beschlussvorschläge des Landesrechnungshofs zu akzeptieren, wurde vom
Ministerium und von der CDU-Fraktion an ihnen gedreht.
Darum haben wir einigem nicht zugestimmt. Ich lese einmal ein ganz besonders schönes Beispiel vor. In dem Beschlussvorschlag des Landesrechnungshofes hieß es:
„Der Ausschuss stellt aber fest, dass Steuerung, Organisation und Finanzierung der Aktivitäten noch optimiert werden können.“
Das ist eigentlich eine sehr freundliche Formulierung, gar nichts Böses. Aber was wurde daraus? Es sollte Folgendes werden:
„Der Ausschuss nimmt den Bericht zum Anlass, die Landesregierung um Prüfung zu bitten, ob Steuerung, Organisation und Finanzierung der Aktivitäten noch optimiert werden können.“
Das ist wirklich ein Stück Realsatire.
Nicht zustimmen konnten wir der Beschlussempfehlung, die das Landesblindengeld betraf. Uns geht es hier um Nachteilsausgleich und nicht um finanziellen Ausgleich. Sie haben dies inzwischen zumindest teilweise repariert.
Letzte Bemerkung: Herr Schönecke und alle, die in der nächsten Legislaturperiode in dem Unterausschuss sitzen werden, nehmen Sie die Feststellungen des Landesrechnungshofs ernst, vermeiden Sie das Weichspülen; denn fehlerhafte Entwicklungen bedürfen deutlicher Worte der Kritik und nicht des Weichspülens.
Frau Ministerin, Sie haben davon gesprochen, dass das Land durch die Verteilung der eingesparten Wohngeldleistungen ausgleichend wirken könne. Es ist unbestritten, dass es Gewinner und Verlierer gibt. Es war vorgesehen, zum 1. Juli einen neuen Verteilungsschlüssel zu finden. Es gab sogar Pläne, das zusätzlich in den Topf gegebene Geld so zu verteilen, als hätte der neue Schlüssel schon für das ganze Jahr gegolten. Man hat den Termin 1. Juli verstreichen lassen, und Sie sprechen jetzt von der Kürze der Zeit. Die Ausgleichsverpflichtung des Landes besteht aber seit Anfang des Jahres. Zum 1. Juli sollte das erfolgen.
Mir ist auch bekannt, dass es eine Kabinettsvorlage gegeben hat, mit der sich das Kabinett aber nicht beschäftigt hat. Das heißt, man hat bei den Gewinnern und Verlierern nicht ausgeglichen.
Ich frage Sie: Warum haben Sie das nicht gemacht? Warum wurde das verzögert? Und was wollen Sie tun, um für die Kommunen, die bislang benachteiligt waren, einen Ausgleich für das Jahr 2006 zu schaffen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gab ja immer die Vermischung zwischen den Wohngeldzahlungen des Bundes und dem, was das Land an die Kommunen zu geben hat, insbesondere durch die Einlassung des Ministerpräsidenten eben. Das eine hat mit dem anderen aber überhaupt nichts zu tun; denn das Geld des Bundes - 29,1 % - wird nach Aufwand an die Kommunen verteilt. Wenn es jetzt etwa 30,8 % sind, dann ist das zwar wunderschön, hat aber nichts mit der Pflicht der Landesregierung zu tun, das selbst ersparte Wohngeld gerecht auf die Kommunen zu verteilen. Sie selbst hatten sich zum 1. Juli einen neuen Schlüssel zum Ziel gesetzt, ihn dann aber nicht angewandt. Der bestehende Schlüssel ist veraltet. Meine Frage ist noch immer nicht beantwortet. Sie selbst hatten sich das Ziel gesteckt, das Geld so zu verteilen, als habe der neue Schlüssel schon für das ganze Jahr 2006 gegolten. Ich frage die Landesregierung: Erreichen Sie mit den Zusatzzahlungen, die Sie offenbar an die Kommunen verteilen wollen, das Ziel, das Geld so zu verteilen, als hätte ein aktueller Schlüssel für das ganze Jahr 2006 gegolten, oder nicht?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Beratungszeit ist außerordentlich kurz, nach meiner Überzeugung zu kurz für das wichtige Thema. Ich werde mich beeilen.
Der Landesrechnungshof hat wieder ein dickes Buch vorgelegt. Damit erfüllt sich nicht die Hoffnung, die Herr Schönecke vor zwei Jahren zu erkennen gegeben hat, nämlich dass das anders werden könnte. Ich habe vorausgesehen, dass das so bleibt.
Wir haben das alles sorgfältig abgearbeitet, überwiegend einmütig. Ich bin mit der Arbeitsweise in dem Unterausschuss sehr zufrieden.
In einigen Fällen haben wir Minimalbeschlüsse gefasst, Minimalbeschlüsse ohne konkrete Hand
lungsanweisungen - Stichworte „frauenpolitische Projekte“ oder „Personalkostensenkung“ -, weil uns der Katalog, den der Landesrechnungshof vorgeschlagen hatte, nicht gefiel. Ich will die Punkte jetzt nicht im Einzelnen vorlesen. Aber sofern diese Dinge wieder auf die Tagesordnung kommen, werden wir daran mitarbeiten und in der Aufarbeitung darauf achten, dass Beschlüsse in unserem Sinne gefasst werden.
Eines ist mir besonders wichtig anzumerken. Zur Konsolidierung des Haushalts bemerkt der Landesrechnungshof: Trotz erheblicher Konsolidierungsanstrengungen sei das strukturelle Defizit seit 2003 zwar stabilisiert, aber nicht verringert. Wörtlich heißt es:
„Das Land lebt weiterhin über seine finanziellen Verhältnisse.“
Die jährliche Senkung der Nettokreditaufnahme liege mit wachsender Tendenz an den Erträgen aus Vermögensveräußerungen. Es ist also nicht wirklich eine Bereinigung.
Zur nochmaligen Erhöhung der Kreditaufnahme im zweiten Nachtragshaushalt 2003 - das war Ihr Nachtrag, also der Nachtrag der Regierungskoalition - nannte die Landesregierung als Begründung die sich weiter verschlechternden Steuerschätzungen. Es liegt also an den Einnahmen. Wie wir jetzt wissen, steigen diese Einnahmen stärker als vorausgesehen. Der Landesrechnungshof hat für die Verwendung dieser Mittel eine klare Ansage gemacht: Sie sollen zur Senkung der Kreditaufnahme eingesetzt werden. - Wenn Sie das tun, dann landen Sie in etwa da, wo wir 2001, nämlich vor dem Einbruch der Einnahmen, auch schon waren. Wir sollten das ernst nehmen.
Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesrechnungshofes für ihre Arbeit. Obwohl wir einige Sachen streitig gestellt haben, stimmen wir im Ganzen dem Beschlussvorschlag zu und erteilen Entlastung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Aufgrund der Kürze der mir zur Verfügung stehenden Redezeit alles nur in Stichworten.
Zunächst einen herzlichen Dank an den Landesrechnungshof für seine hervorragende Arbeit. Der
Unterausschuss ist den Beschlussempfehlungen des Landesrechnungshofs aber nicht immer gefolgt. Dafür gibt es zwei Gründe.
Zum einen sind die Wünsche der Regierungsvertreter, Milderungen vorzunehmen, Ausdruck der veränderten Einstellung durch Rollenwechsel. Die eigene Regierung soll geschont werden. Wir kennen das. Wir sind dem so weit gefolgt, wie wir es im Interesse einheitlicher Beschlüsse für vertretbar hielten.
Nicht gefolgt sind wir jedoch den Empfehlungen zum Thema Teilzeitarbeit, das ich hier einmal herausgreifen möchte. Die bloße Feststellung, dass Teilzeitarbeit teurer sei als die Beschäftigung von Vollzeitkräften, reichte uns nicht; denn die Teilzeitarbeit ist ein wichtiges Mittel der Arbeitsmarktpolitik. Wenn wir wünschen, dass die Wirtschaft Teilzeitarbeit anbietet, dann muss auch der Staat so etwas ermöglichen. Das war uns also zu wenig.
Zum anderen haben wir über einige Dinge, die uns wichtig waren, streitig abgestimmt. Wegen der Kürze der Zeit will ich beispielhaft nur die Soziale Stadt erwähnen. Im Zusammenhang damit ging es um die Frage, welche Ausgaben investiven und welche Ausgaben konsumtiven Charakter haben. Wir sind der Meinung: Wenn das Programm darauf abzielt, soziale Brennpunkte zu entschärfen, dann muss man die Menschen mitnehmen, und dann gehört dazu z. B. auch die Finanzierung einer Stadtteilzeitung. Das muss dann so finanziert werden wie alles andere auch. Man kann diese Aufgabe nicht allein den Kommunen zuweisen, wie der Landesrechnungshof meinte.
Einige bedeutende Feststellungen des Landesrechnungshofs möchte ich jetzt doch noch erwähnen. Zunächst zur Haushaltsaufstellung und zum Haushaltsvollzug. In Kürze sei hier erwähnt: Wiederholte nicht bedarfsgerechte Veranschlagung von Rechtsverpflichtungen. Das bezieht sich auf die Ansätze für Wohngeld und für Beratungshilfen nach dem Insolvenzgesetz. Wenn im Haushalt viel zu geringe Beträge angesetzt werden, von denen man weiß, dass sie nicht ausreichen werden, dann ist das reine Haushaltskosmetik. Deshalb ist das vom Landesrechnungshof zu Recht beanstandet worden.
Weiterhin möchte ich die erneute Überschreitung des Personalkostenbudgets für den Schulbereich erwähnen. Auch diese Überschreitung entspricht nicht dem, was wir uns unter einer sorgfältigen
Haushaltsaufstellung und einem sorgfältigen Haushaltsvollzug vorstellen.
Es gibt noch weitere Punkte zu erwähnen; aufgrund der Kürze der Zeit verzichte ich aber darauf.
Letzte Bemerkung. Wir haben uns im Unterausschuss darauf verständigt, auch alte Fälle mit Nachdruck zu verfolgen. Das ist hoch interessant. Selbst Fälle, die als abgeschlossen gelten, entwickeln sich weiter. Sich damit zu beschäftigen, ist außerordentlich wichtig. Wir werden das mit größter Sorgfalt weiterhin tun. Zum Teil ist Aufregung entstanden. Wir alle wissen: Wenn wir hier sorgfältig vorgehen, dann macht das nicht nur Freunde, sondern so manchen stört es auch. Entscheidend aber ist, dass das Parlament Regierungshandeln kontrolliert. Das ernst zu nehmen, ist uns ganz wichtig. Den Kollegen im Unterausschuss gilt mein Dank für die überwiegend gute Zusammenarbeit. Trotz gewisser Vorbehalte werden wir dem Antrag zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vom Jugendstrafrecht nun in die Niederungen der Finanzpolitik. Das Thema, mit dem wir uns zu beschäftigen haben, heißt: Wettbewerbsföderalismus oder Solidarität zwischen den Ländern bzw. zwischen Bund und Ländern?
Der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion ist unsere Reaktion auf eine Pressemitteilung der CDU. Unser Ansinnen ist es, Schaden vom Lande abzuwenden. In dieser Pressemitteilung fordert die CDU, den Ländern ein Zuschlagsrecht für bestimmte Steuern einzuräumen, und beruft sich dabei auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim BMF. Die wesentlichen Punkte dieses Gutachtens sind zum einen grundsätzliche ökonomische Aspekte von Haushaltskrisen in Bundesstaaten und zum anderen Haushaltsnotlageverfahren. Genannt werden dort eine Reihe sicher beachtenswerter Vorschläge, insbesondere zur Vorbeugung und Vermeidung von Haushaltsproblemen. Damit haben wir uns auseinander zu setzen, z. B. mit der Frage, ob es richtig ist, dass ein Land, in Haushaltsnotlage befindlich, Ausgaben tätigt, die sich andere Länder nicht leisten können. Als Beispiel nenne ich das Saarland und die teilweise Befreiung von Kita-Beiträgen.
Viele der Vorschläge des Gutachtens müssen aber einer Landesregierung wie der Landesregierung in Niedersachsen, die erklärt hat, bis 2008 keinen verfassungsgemäßen Haushalt vorlegen zu können, wie das Vorzeigen der Folterinstrumente erscheinen, z. B. die vorgeschlagene Möglichkeit der Insolvenz eines Landes. Haben Sie einmal ausgerechnet, was diese Möglichkeit der Insolvenz an zusätzlicher Zinslast bedeuten würde? Aber aus all diesen mehr oder weniger akzeptablen Vorschlägen dieses Beirates macht die CDU ausgerechnet das zum vorrangigen Thema, was für Niedersachsen das Gefährlichste ist, nämlich das Zuschlagsrecht für bestimmte Steuerarten, und fordert außerdem die schnellstmögliche Umsetzung. Die Frage ist: Ist das ein Thema für Niedersachsen? Der momentane Stand ist: Alle öffentliche Haus
halte leiden unter Einnahmeschwäche, aber die Haushaltssituation ist nicht überall gleich. Niedersachsen gehört zu den Ländern, deren Finanzlage schlechter ist als die Situation anderer Länder.
Niedersachsen gehörte immer zu denen, die finanzschwächer sind als andere. Diesen Zustand zu beseitigen, ist auch Ihrer Landesregierung nicht gelungen.
- Ihre Hoffnungen in Gottes Ohr. Ich erinnere an Ihre Personalmaßnahmen, die ja dazu geführt haben, die Lage weiter zu verschlechtern, z. B. Lehrer einzustellen, die keinerlei Nutzen für die Unterrichtsversorgung bringen, weil sie - -
- Sie kennen doch die Zahlen. Sie wissen doch genau, dass diese Stunden in Ihrer unsinnigen Schulstrukturreform versickert sind. Sie bringen keinen Nutzen. Sie stehen heute schlechter da als vorher. Sie haben nur höhere Personalkosten.
Zurück zu Ihrem Vorschlag: Man sollte meinen, Jubel über die Vorschläge der Kommission würde vor allem bei den Ländern laut werden, die besser dastehen als Niedersachsen. Aber nein: Gerade die CDU in Niedersachsen fordert dieses Instrument der Länderzusatzsteuer vehement. Wirkung: Niedersachsen als Hochsteuerland. Können wir uns das wirklich wünschen?
Irgendwie klingt das wie eine Geschichte von Münchhausen. Sie kennen das von Münchhausen, nicht wahr? Er soll sich angeblich am eigenen Zopf aus dem Sumpf gezogen haben. Vergleichen Sie es mit der Realität!
Meine Damen und Herren, selbstverständlich werden Unternehmen und auch Menschen, die etwas zu erben haben, gern die erhöhten Steuern in Niedersachsen zahlen. Oder etwa nicht?
Wir alle beklagen doch die Entwicklung, dass Unternehmen Wege suchen und dorthin auswandern, wo man mit weniger Steuern auskommt. Das kennen Sie alles im internationalen Vergleich. Das sollen wir uns nun auch nach Niedersachsen holen? Das wollen Sie doch!
Ziel muss es doch sein, eine Angleichung der Steuern auf europäischer Ebene zu erreichen. Und Sie wollen die Angleichung in Deutschland aufheben? - Sie alle kennen die Möglichkeiten der Vermeidung. Man muss nicht einmal Produktionsstätten irgendwo hin verlagern, sondern man muss nur die Gewinne dorthin bringen, wo weniger zu bezahlen ist. Die Kreativität kennt keine Grenzen. Unsere Finanzämter laufen ihnen hinterher, um die Rechtmäßigkeit zu überprüfen.
Das ist der zweite Versuch, die Solidarität aufzuheben. Sie kennen das. Ich erinnere an den Länderfinanzausgleich. Es war damals das wesentliche Verdienst unseres Finanzministers Heinrich Aller - -
Er hat unsere Interessen mit Erfolg vertreten und günstige Lösungen für Niedersachsen herausgeholt, während andere Länder, so genannte reiche Länder wie Bayern - jahrzehntelang ein Empfängerland, nun gerade zum Geberland geworden -, nichts mehr dazu beitragen wollten. Sie von der CDU wollen diesen Weg jetzt wieder verlassen: Weg von einem solidarischen System hin zu einem Wettbewerb um Einnahmen. Ahnen Sie wirklich nicht, wer bei diesem Wettbewerbsföderalismus gewinnen wird und wer Verlierer sein wird?
Wettbewerb ja, aber unter gleichen Bedingungen. Dabei können Sie in der Regierungsverantwortung
nun Kreativität beweisen. Beispiele für diese Kreativität: Erstens: Mehr Kreativität bei der Begrenzung der Ausgaben, nicht nur zulasten der Behinderten und zulasten der Kommunen. Zweitens: Planvolles Handeln bei der Verbesserung der Einnahmen, z. B. indem Sie Ihre Blockadehaltung beim Abbau von Subventionen aufgeben.
Erfolgreiches Handeln auf diesen beiden Feldern würde uns in Niedersachsen ganz erheblich weiterbringen. Unsere Forderungen an die Landesregierung lesen Sie in unserem Antrag. Ich hoffe auf eine gute Beratung in den Ausschüssen und vor allem auf Ihre Einsicht über den Unsinn Ihrer Veranstaltung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In Verantwortung für die Finanzen unserer Gemeinden und Landkreise und in Kenntnis der finanziellen Schwierigkeiten hat die SPD den Vorschlag eingebracht, einen Stabilisierungsfonds einzurichten. Unser Antrag, eine Regelung zu finden, die den Kommunen mehr Planungssicherheit bei der Gestaltung ihrer Haushalte bietet, ist die Reaktion auf den veränderten Umgang der jetzigen Landtagsmehrheit von CDU und FDP mit den Kommunen.
152 Millionen Euro Mindereinnahmen für die Kommunen, technisch bedingt, waren Ihnen, meine Damen und Herren von CDU und FDP, nicht genug. Sie haben noch 150 Millionen Euro oben draufgesetzt, ganz willkürlich. Somit fehlen den Kommunen gegenüber den Erwartungen, die Sie selbst mit Ihrer Finanzplanung erweckt haben, im Jahr 2005 302 Millionen Euro in ihren Haushalten. Sie haben einfach die Verbundquote von 16,09 auf 15,04 herabgesetzt.
Das Schärfste an der Sache ist: Sie haben sich nicht einmal die Mühe gemacht, das ordentlich zu begründen. In der Mipla stehen zwar einige Punkte, die Sie Begründung nennen mögen. Es sind aber keine Begründungen, sondern nur Ausreden.
Als Beispiel nenne ich die Senkung der Gewerbesteuerumlage. Sie haben sich damit gerühmt, in Berlin die Senkung dieser Umlage zum Nutzen der Gemeinden erstritten zu haben. Nun nehmen Sie denselben Kommunen dieses Geld wieder weg mit der Begründung, sie, die Gemeinden, seien jetzt wegen der Senkung der Umlage besser gestellt und könnten deshalb die Kürzung der Zuweisung hinnehmen. Meine Frage ist deshalb: Für wen haben Sie denn die Senkungen nun haben wollen: für die Gemeinden oder für sich selbst?
So viel zu Ihren Begründungen.
Ich habe festzustellen: Unsere Absicht, durch einen Stabilisierungsfonds nach dem Vorbild des Landes Rheinland-Pfalz den Kommunen Planungssicherheit zu geben und zu einer Verstetigung der Einnahmen zu verhelfen, wird von Ihnen abgelehnt, und zwar nicht begründet abgelehnt. Vielmehr haben Ihre Vertreter in den Ausschussberatungen bekundet, dass sie gar nicht bereit sind, auch nur darüber nachzudenken. Eine Argumentation war, das Budgetrecht des Parlaments würde eingeschränkt, als ob wir alle nicht wüssten, dass durch jedes Gesetz und jede vertragliche Vereinbarung wir uns selbst oder künftige Parlamente langfristig binden. Aber im Interesse der Kommunen soll das nicht möglich sein? - Frage: Ist das Ihr Beitrag zur Stärkung der kommunalen Selbstverantwortung? Ist Ihnen nicht bewusst, wie Ihre Begründung, die Kommunen angeblich stärken zu wollen, zu Makulatur wird? Zum selben Thema gehört auch die ständige Betonung des Konnexitätsprinzips: Reden ja, Handeln nein.
Bei den Zuweisungen an die Kommunen geht es nicht um Wohltaten des Landes. Dieses Geld gehört den Kommunen. Es ist ihr rechtmäßiger Anteil an den Einnahmen des Landes.
Sie kennen den Begriff der Verteilungssymmetrie. Ich komme noch darauf zurück. Aber offenbar ist Ihnen ein Prinzip nach Gutsherrenart lieber als eine ordentliche gesetzliche Regelung.
Sie ignorieren die Tatsache, dass sehr viele Kommunen nicht mehr in der Lage sind, ihre Haushalte auszugleichen, auch keine Kredite für Investitionen aufzunehmen. Wen das in besonderer Weise schädigt, wissen Sie. Es ist der Mittelstand, dessen Förderung Sie sich immer auf die Fahnen geschrieben haben.
Zurück zur Lage der Kommunen. Es geht um die Finanzierung der laufenden Ausgaben. Selbst dafür reicht das Geld nicht, das den Kommunen zur Verfügung steht.
Das Ergebnis: Kassenkredite der kommunalen Haushalte in folgender Entwicklung: 2002 2,0 Milliarden Euro, 2003 2,8 Milliarden Euro, 2004 3,5 Milliarden Euro Kassenkredite.
Das ist fast eine Verdoppelung in Ihrer Regierungszeit. 2005 geht es weiter. Das ist Ihre Verantwortung.
- Ich finde das gar nicht zum Lachen.
Aber Ihre Empfehlung an die Kommunen ist außerordentlich aufschlussreich. Jemand hat gesagt, sie sollten einmal die kommunalen Aufgaben einer gründlichen Aufgabenkritik unterziehen.
Sprechen Sie einmal mit Ihren Kommunalpolitikern, und hören Sie, was die dazu sagen! Ich weiß, was die sagen. Ich kenne eine Reihe ausdrucksvoller Aussagen auch von Leuten aus Ihren Reihen.
Vor allem denken Sie einmal an Ihre Wahlkampfaussagen. Da ist immer dieses Märchen von den 500 Millionen DM, die wir angeblich gestrichen haben. Sie alle kennen die wirklichen Verhältnisse.
Ich muss sie Ihnen nicht erläutern. Sie wissen nur eines: Mit drei Begehren sind Sie in Bückeburg nicht durchgedrungen. Mit einem haben Sie sogar Schaden angerichtet, nämlich bei den Zuweisungen für den übertragenen Wirkungskreis.
Herr Althusmann, wir alle kennen die Verhältnisse, Sie auch ganz besonders. - Mit keinem der drei Begehren sind Sie durchgedrungen. Aber Sie haben das Argument im Wahlkampf trotzdem immer noch verwendet. Angeblich haben Sie gewonnen. Sie haben das Argument immer wieder verwendet. Das Schönste war, in einigen Wahlkampfaussagen sind aus den angeblichen 500 Millionen DM sogar 500 Millionen Euro geworden.
Sie haben mit Ihren Ankündigungen den Eindruck erweckt, Sie in Regierungsverantwortung würden die Kommunen besser stellen. Es soll Menschen gegeben haben, die haben daran geglaubt. Und jetzt tun Sie das Gegenteil von dem, was Sie versprochen haben.
Weiteres Thema. Sie rühmen sich, die Neuverschuldung um 350 Millionen Euro gesenkt zu haben. Sagen Sie doch bitte auch dazu, dass Sie
150 Millionen Euro davon bei den Kommunen einsammeln, also das Geld der Kommunen.
Das ist eine Zwangsmaßnahme, von der Sie annehmen, dass sich niemand dagegen wehren kann. Wir werden sehen, ob sich jemand dagegen wehrt.
Unser Bestreben ist, durch einen Stabilisierungsfonds die Finanzsituation der Gemeinden zu verbessern, indem wir mehr Sicherheit geben. Sie waren im Innenausschuss nicht einmal bereit, darüber zu verhandeln. Ich bin sicher, dass dieses Verhalten im kommunalen Bereich aufmerksam registriert werden wird, aber sicherlich nicht zu Ihrem Vorteil.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Für den Personenkreis der Hilfeempfänger mit besonderen sozialen Schwierigkeiten wurden die Leistungen bislang nach § 72 BSHG gewährt. Seit dem 1. Januar 2005 besteht die Möglichkeit, Hilfen nach § 67 SGB XII oder nach den Maßgaben des SGB II zu gewähren.
Nach alter Rechtslage sowie bei einer Hilfegewährung nach § 67 SGB XII trägt der überörtliche Träger der Sozialhilfe die Kosten für die Leistungen. Bei einer Gewährung von Leistungen nach dem SGB II tragen Bund und Kommunen die Leistungen.
Das Niedersächsische Landesamt für Zentrale Soziale Aufgaben ist offensichtlich bestrebt, seine Leistungspflicht für möglichst viele Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten auf die nach SGB II zuständigen Stellen zu übertragen. Entscheidend für die Frage, ob Leistungen nach SGB XII oder SGB II gewährt werden müssen, ist die Beantwortung der Frage, ob die Hilfeempfänger erwerbsfähig sind oder nicht.
Das NLZSA geht davon aus, dass selbst solche Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten arbeitsfähig sind, die seit mehr als sechs Monaten stationär in Nichtsesshafteneinrichtungen betreut werden und die eigentlich nach § 7 Abs. 4 SGB II vom Leistungsbezug nach SGB II ausgeschlossen sind. Die Regionaldirektion Niedersachsen/Bremen der Bundesagentur für Arbeit sowie die betroffenen
Landkreise vertreten dazu eine gegenteilige Rechtsauffassung.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Welche Rechtsauffassung vertritt sie hinsichtlich der Leistungsverpflichtungen gegenüber dem Personenkreis mit besonderen sozialen Schwierigkeiten?
2. Worauf gründet sie ihre Rechtsauffassung?
3. Welche Kosten kommen auf Landkreise, kreisfreie Städte und die Region Hannover zu, wenn auch Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, die länger als sechs Monate in Nichtsesshafteneinrichtungen leben, als erwerbsfähig eingestuft werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Regierungsfraktionen sind - im Gegensatz zum vergangenen Jahr - zu der Überzeugung gekommen, für das Haushaltsjahr 2002 Entlastung zu erteilen. Es geht immerhin noch um ein Haushaltsjahr in unserer Regierungsverantwortung. Ich darf das als Zeichen der Beruhigung und des Übergangs zu sachlichem Umgang mit der Materie werten.
Herr Schönecke hat eben über die Feststellung des Landesrechungshofes ehrliches Entsetzen gezeigt. Herr Schönecke, ich empfehle Ihnen: Erhalten Sie sich dieses ehrliche Entsetzen bis zum nächsten Jahr. Wir würden das dann gerne wieder genauso von Ihnen hören.
Wir haben in den vergangenen Monaten die Denkschrift und die darin enthaltenen Bemerkungen in sachlicher Atmosphäre behandelt und die notwendigen Beschlüsse gefasst - nicht alle einstimmig, aber dem Gesamtpaket können wir zustimmen. Wie schon angedeutet: Nicht jeder der Beschlüsse fand unsere Zustimmung. Das liegt daran, dass manches, was beanstandet wurde, Ergebnis politischen Handelns mit dem dafür notwendigen Gestaltungsraum war.
Aber auch bei der Bewertung des Haushaltsvollzuges gab es unterschiedliche Auffassungen, z. B. das Kassensystem P 53 - für Sie schon lange ein Reizwort, in Wirklichkeit eine sehr zukunftsträchtige Innovation, wie Sie wissen.
Beanstandet wurde vom Landesrechnungshof, dass hohe Bestände auf Vorschuss- und Verwahrkonten früherer Jahre noch nicht aufgeklärt gewesen seien. Das war 2002. Sie, die Mitglieder der Regierungsfraktionen, haben „Missbilligung“ durchgesetzt. Herr Rolfes war in der Sitzung leider nicht anwesend. Ich hatte versucht, Sie davor zu bewahren - auch in Ihrem eigenen Interesse. Die in der Denkschrift enthaltene Tabelle weist aus, dass die Beträge im Haushaltsjahr 2002, über das wir sprechen, vermindert wurden, in 2003 unter Ihrer Verantwortung aber wieder angestiegen sind. Der Landesrechnungshof stellte fest, „dass die Bestände noch immer unvertretbar hoch sind“, und zwar nicht irgendwann, sondern am 1. März 2004. Das ist Ihre Verantwortung. Deshalb werden wir sehen, ob im Beschluss des nächsten Jahres zu diesem Thema wieder das Wort „missbilligt“ enthalten ist. Herr Schönecke, behalten Sie Ihr ehrliches Entsetzen.
Sie haben übrigens auch schon Bemerkungen zu Ihren Haushalten 03 und 04 erhalten. Ich nenne drei Punkte: erstens die Rüge für die Umgehung des Haushaltsaufstellungsverfahrens im Nachtrag 03, womit das Budgetrecht des Parlamentes verletzt wurde, zweitens die Kritik an der Ausweitung von Schattenhaushalten durch Übertragung von Aufgaben an die LTS und drittens die Kritik an Ihrem Vorhaben, zusätzlich 1 000 Polizisten einzustellen, obwohl der Landeshaushalt nicht verfassungsgemäß ist.
Zu den positiven Erfahrungen gehört, dass wir mehrfach gemeinsam Beschlussvorschläge abgeändert oder gemildert haben, so z. B. bei dem scheinbar so spektakulären Thema der niedersächsischen Wirtschaftsförderung für Bayern und Frankreich, der Managerakademie Celle oder dem Remenhof in Braunschweig, bei dem es im weiteren Verfahren zu einer Klarstellung kam.
Keinen Konsens können Sie mit uns bei den folgenden Punkten finden: Registerführung bei den Amtsgerichten, Projektförderung Sonnenberg, zweigeteilte Laufbahn bei der Polizei. Diese drei Punkte möchte ich nennen.
Die Führung der Handelsregister ist eine hoheitliche Aufgabe und kann deshalb nicht durch Dritte wahrgenommen werden. Über eine weitere Kon
zentration der Aufgabe an weniger Standorten sollte nachgedacht werden.
Zur beanstandeten Projektförderung Sonnenberg Folgendes: Die Stellungnahme des Landesrechnungshofs ging davon aus, dass die Förderung gegen alle Empfehlungen erfolgt sei, und ermöglicht die Interpretation, die Insolvenz sei schon damals absehbar bzw. sogar unvermeidbar gewesen. Beides ist so nicht richtig. Tatsache ist, dass es unterschiedliche Stellungnahmen gab, zunächst ablehnend, dann zustimmend. Im Zuge einer Projektentwicklung und einer entsprechenden Ausrichtung ist so etwas nicht ungewöhnlich. Ausschlaggebend war die letzte Stellungnahme seitens der NORD/LB. Diese war positiv. Auch der Vertreter des Landesrechnungshofes räumte ein, der Projektantrag habe keine Mängel erkennen lassen. Nach Aussagen aus dem MWK war die spätere Insolvenz nicht zwingend, vielmehr wurde sie durch die spätere Kürzung der Zuwendungen durch die neue Landesregierung verursacht. Ich erspare Ihnen die dazugehörigen Zitate.
Meine Damen und Herren, die zweigeteilte Laufbahn der Polizei lassen wir uns nun wirklich nicht abkaufen. Sie kennen die Vorzüge und sollten deshalb dem Ansinnen des Landesrechnungshofes nicht folgen. Ich habe zwar Verständnis für die Stellungnahme des Landesrechnungshofes. Wenn man mit der Rückkehr zum Alten womöglich Geld sparen könnte, dann ist das sicherlich im Interesse des Landesrechnungshofes. Die Frage ist aber, ob wir das wollen oder wollen sollten. Kennen Sie die Erfahrung, in irgendeinem Laden ein Schnäppchen gemacht zu haben und hinterher zu bereuen, überhaupt Geld ausgegeben zu haben?
Billig ist oft nicht gut. Die zweigeteilte Laufbahn brachte eine Steigerung der Qualität. Es gab eine Steigerung der Aufklärungsquote um 10 Prozentpunkte. Mittlerweile liegt die Aufklärungsquote von Straftaten bei etwa 55 %. Damit werben Sie doch auch. Das ist jetzt doch auch Ihre Aufklärungsquote. Dann dürfen Sie auch dem Landesrechnungshof nicht folgen, der sagt, in Bayern sei die Aufklärungsquote noch höher. Sie kennen doch die unterschiedlichen Bräuche von Volksstämmen. Wenn ein großer Teil der Straftaten Körperverlet
zung ist, was für eine gewisse Rauflust spricht, dann ist klar, dass die Beteiligten von vornherein feststehen.
Fazit der Beratungen im Unterausschuss: Der Wille der CDU-Fraktion zur Konsensfindung war nicht immer ausreichend groß. Diese Haltung wurde aber durch Ihre Anerkennung der kritischen Bemerkungen und über erste Erkenntnisse des Landesrechnungshofes zu Ihrer Regierungszeit kompensiert. Das haben Sie akzeptieren müssen. Dies lässt mich hoffen, dass wir auch im kommenden Jahr zu einer gedeihlichen Zusammenarbeit finden werden, denn niemand wird vom Landesrechnungshof ein Buch mit leeren Seiten erwarten - auch nicht bei der Haushaltsrechnung 03. Somit bleibt uns die wichtige Arbeit, aufgedeckte Fehler zu bewerten und eine Wiederholung der erkannten Fehler zu vermeiden.
Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesrechnungshofes für ihre Arbeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Überschrift des Antrages ist mit „Blockade beenden“ richtig gewählt. Auch wenn wir eben gehört haben, es habe keine gegeben, wir wissen es alle: Alle Gesetze und alles, was bislang von Bundestag und Bundesregierung vorgelegt wurde, wurde abgelehnt - und das, obwohl Sie, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion und von der FDP-Fraktion, wissen, dass eine Zustimmung auch die Finanzen des Landes Niedersachsen verbessert hätte. Durch die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss haben wir jetzt eine neue Lage und sehen nicht die Notwendigkeit und auch nicht die Möglichkeit, durch zusätzliche Forderungen einzuwirken. Deshalb werden wir dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen.
Das Ziel bleibt aber dasselbe, nämlich Verbesserung der Einnahmesituation. Denn niemand wird bestreiten, dass wir die Probleme auf der Einnahmeseite haben. Sie sind aber nicht in der Lage, diese Lücke bei den Ausgaben zu füllen - auch nicht bei noch so radikalen Kürzungen. Das heißt, uns hätten Sie das eigentlich zugetraut. Ich entnehme das dem Vorwurf, dass wir die Steuerausfälle 2002 in der Novembersteuerschätzung durch Ausgabekürzungen hätten ausgleichen müssen. Sie können es aber offenbar auch nicht, sonst würden Sie nicht bis 2007 ein Dauerdefizit vor sich herschieben wollen.
Wir haben ein Einnahmeproblem, und Sie wissen das. Als Beweis dafür liefert Ihre Landesregierung eine hervorragende Darstellung in der Mipla. Da heißt es: Niedersachsen war in den vergangenen zwei Jahren von einer historisch einmalig negativen Einnahmeentwicklung betroffen. Dann steht da auch noch ganz richtig, dass wir 2001 die Einnahmeausfälle aufgrund der Steuerreform durch unsere weitsichtige Finanzpolitik hervorragend gemeistert haben.
Weiter heißt es: 2002 gab es eine schwere Erosion der Einnahmebasis. Es heißt:
„Ursachen hierfür liegen in den Auswirkungen der Wachstumsschwäche der Jahre 2001 und 2002, in gewollten und ungewollten Wirkungen des Steuersenkungsgesetzes, Kaufkraftentzug durch Energieverteuerung, Kaufzurückhaltung und Verunsicherung der Konsumenten, Krisen einzelner Branchen etc.“
Ich kann das nur unterschreiben.
Meine Damen und Herren von der CDU und der FDP, anstatt diese fundamentale Erkenntnis, die Sie selbst in Ihre Mipla geschrieben haben, zur Kenntnis zu nehmen und zur Basis Ihrer Argumentation zu machen, diffamieren Sie die Bemühungen der Bundesregierung um Subventionsabbau bisher als Steuererhöhungen. Im Zusammen
hang mit dem Steuersenkungsgesetz sind den Bürgern 48 Steuererhöhungen eingeredet worden.
Der andere Ausweg wären Ausgabekürzungen. Wo kürzen Sie denn? - Sie streichen die Lernmittelhilfe und wollen nicht einmal mehr den Bedürftigen etwas geben.
Das geht dann letztendlich zulasten der Kommunen, denn auch die alten Bücher sind irgendwann verbraucht. Ich sage das unter dem Gesichtspunkt der Konnexität. Sie kürzen auch das Blindengeld. Der Vertreter des Verbandes hat gesagt, 20 % bis 30 % werden sofort Blindenhilfe beantragen. Wenn die Vermögen aufgezehrt sind, dann werden es 50 bis 60 % sein. Das alles unter dem Thema Konnexität? - Das hat mit Konnexität nichts zu tun, sondern es funktioniert nach dem Prinzip der kommunizierenden Röhren: Was Sie hier herausnehmen, kommt woanders wieder herein. So einfach ist das. Hochschulen und viele andere Beispiele könnte ich Ihnen noch nennen. Das sind die Probleme auf der Ausgabenseite.
Offenbar haben Sie es jetzt aber auch erkannt, denn in Ihrer Mipla steht ein genauso hohes Lob auf Koch/Steinbrück, und es steht dort etwas von Kürzung der Subventionen. Aber Sie sagen nicht, wo; das vermeiden Sie. Und Sie sagen nicht, was und in welcher Höhe. Stattdessen machen Sie Nebenkriegsschauplätze auf wie Rente und Kinder, aber Sie beschäftigen sich nicht mit dem Wesentlichen.
Herr Hilbers hat gesagt, es sei keine Blockade aber Konkretes haben wir auch nicht gehört. Was Herr Hiebing hier gesagt hat, erschien mir so wie Goldmachen: Niemandem weh tun, niemandem etwas wegnehmen, aber trotzdem mehr in der Kasse haben. Wie das gehen soll, ist auch nicht klar.
Deshalb unser Appell an die Verantwortlichen der Landesregierung im Vermittlungsverfahren: Beteiligen Sie sich nicht an Blockadeversuchen Ihrer Freunde, sondern kämpfen Sie für Lösungen, die die Finanzen des Landes und der Kommunen
verbessern. Machen Sie sich stark für Niedersachsen.
Das werde ich wohl hinkriegen, Herr Klare.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Haltung der CDU-Fraktion
- Sie werden am Ende begeistert sein, Herr Althusmann -,
der alten Landesregierung die Entlastung für das Haushaltsjahr 2001 zu verweigern, kann man nicht anders als kleinkariert bezeichnen.
Aber es scheint Ihnen Freude zu bereiten, wie wir anhand der Einlassung von Herrn Schönecke eben feststellen konnten. Im Fußball nennt man das „nachtreten“.
Sie sollten aber Folgendes bedenken: Sie kochen ein politisches Süppchen, um uns, die politisch Handelnden, zu schädigen.
Sie treffen damit aber auch die Menschen in der Verwaltung und in den Ministerien, und das ist jetzt Ihre Verwaltung. In unserer Vorbesprechung hatte ich Bedenken, dass es so kommen würde, aber man hat gesagt: Nein, nein, das geht durch. Man hat Herrn Rolfes ein hohes Maß an Sachlichkeit zugebilligt.
Das war falsch, wie wir erfahren haben. Es war völlig falsch.
Was ist passiert? Der Landesrechnungshof hat seinen Jahresbericht für 2001 vorgelegt, eine ganze Reihe von Beanstandungen detailliert dargestellt und dazu Beschlussvorschläge unterbreitet.
So weit ein ganz normaler Vorgang, wie wir ihn jedes Jahr erleben
- Sie können ja ruhig lachen. - Wünschenswert wäre selbstverständlich, dass der Landesrechnungshof nichts fände. Aber dazu meine Frage: Sie haben in früheren Zeiten auch schon mal regiert. Hatten Sie damals immer weiße Blätter vom Landesrechnungshof? Beantworten Sie die Frage doch einmal: Hatten Sie nur leere Blätter, leere Seiten, auf denen nichts stand?
Wir, die Vertreter der SPD-Fraktion, die im Unterausschuss in der Minderheit sind, haben an der Beratung konstruktiv mitgearbeitet. Das werden Sie uns bestätigen. Sie haben doch miterlebt, dass Beschlussvorschläge im Zuge der Beratungen geändert wurden und dass Sichtweisen des Landesrechnungshofs verändert wurden. Ich danke dem Landesrechnungshof ausdrücklich für seine Arbeit.
Wie gesagt, bis dahin war es ein ganz normaler Vorgang, eine verfahrens- und sachorientierte Arbeit. Und dann kam der Knaller, mit dem wohl eigentlich niemand so recht gerechnet hatte. Sie sagen jetzt, entscheidend für Ihre Haltung sei die Schwere der Vorwürfe gewesen, und nennen in Ihrer Pressemitteilung vier Punkte, Herr Rolfes. Diese vier Punkte will ich gerne abarbeiten.
Vorab nur eine Bemerkung zu dem, was in Ihrem Bericht ungeheuren Raum einnahm, nämlich dass Herr Aller die Drucksache unterschrieben hat.
Aber Sie wissen ebenso wie ich, dass Herr Aller der Ausschussvorsitzende ist. Damit ist das seine Aufgabe. - Ach, das haben Sie schon gestrichen?
Dann ist es ja gut, und dann müssen wir nicht mehr darüber reden.
Erstens: zur Neuordnung der Wirtschaftsförderung, die Sie beanstandet haben. Sie ignorieren unsere Maßnahmen, die Gründung der IN-Bank, bei vornehmer Stimmenthaltung der CDU-Fraktion. Stimmenthaltung heißt: So schrecklich kann es dann ja auch nicht gewesen sein. Wir stellen nur fest, dass es jetzt nicht so recht weitergeht. Wir an Ihrer Stelle wären weiter. Das ist aber nicht der Fall. Sie verzögern die Sache.
Zweitens: überhöhte Einnahmeerwartungen aus Verkaufserlösen. Im Text heißt es dazu - ich lese es einmal vor -:
„Die Planungen des Landes, durch Mobilisierung von Vermögen in den nächsten Jahren 360 Millionen Euro zu erzielen, haben keine realistische Grundlage... Für den Verkauf fehlt ein schlüssiges Konzept.“
Die Frage lautet nun: Ziehen Sie die notwendigen Schlüsse aus dieser Bemerkung? Ihr Haushaltsentwurf weist in dieser Frage ein hohes Maß an Kontinuität aus. Herr Möhrmann hat gestern in ausführlicher Weise dazu Stellung genommen. Ich verzichte darauf, das zu wiederholen.
Drittens: 33 Millionen Euro Budget-Überschreitung im Personalbudget des Kultusministeriums.
Dazu gab es eine sehr eingehende Erläuterung durch die Beamten des Ministeriums: kein Vorsatz. Darum haben wir auch den Text geändert. Wir haben wirklich ernsthaft gearbeitet, Herr Rolfes.
Wir haben Formulierungen verändert, die dieses deutlich machten, und zwar mit Ihrer Zustimmung, Herr Rolfes.
Die entscheidende Tatsache ist aber Folgende: Wir haben für dieses Geld Lehrer beschäftigt und nicht Geld verschwendet. Und Sie stellen jetzt Lehrkräfte ein, für die das Geld nicht vorhanden ist, wie Sie wissen.
Sie bewirken durch Ihre Personalmaßnahmen, dass die Möglichkeit, einen verfassungsmäßigen Haushalt darzustellen, in weite Ferne gerückt wird. Das ist für Sie eine bequeme Methode. Sie haben die Schuldzuweisungen, und Sie tragen sie gebetsmühlenartig immer wieder vor. Wir hören es.
- Fassen Sie sich bitte nicht an den Kopf, wenn Sie mich ansehen. Da müssen Sie sich ein bisschen beherrschen. Da spiele ich nicht mit, das will ich Ihnen sagen.
Das Ganze trägt auch nicht auf ewig. Denn bald wird man Sie auch öffentlich für Ihre Taten verantwortlich machen - das wird auch nicht mehr lange dauern. Noch kommen Sie gut dabei weg. Außerdem beherrschen Sie die Systematik doch theoretisch - das habe ich jedenfalls immer geglaubt. Sie wissen doch, wenn man Wirtschaft fördern will, dann muss man investieren und nicht konsumieren. Das tun Sie aber.
Ich erkläre es Ihnen. Bei der Budgetüberschreitung müssen Sie sich entscheiden: Ist die Beschäftigung von Lehrkräften etwas Positives? - Dann sollten Sie die Sache nicht so hoch hängen.
- Meine Redezeit geht zu Ende. - Sie machen einen Spagat. Ich hoffe, es zerreißt Sie nicht.
Zu P 53: Wir haben Ihnen ein hervorragendes Instrument zur Kassenverwaltung hinterlassen. In
zwei Jahren, wenn Ihre erste Haushaltsrechnung vorliegt, werden wir sehen, ob Sie ordentlich damit umgehend können. Ich habe jetzt leider keine Zeit mehr, aber Sie können in der Drucksache 15/72 nachlesen, was Ihre Regierung zu P 53 sagt. Ich kann es Ihnen jetzt nicht mehr vortragen. Aber Sie sollten wenigstens die Verlautbarungen Ihrer eigenen Regierung beachten, damit wäre schon viel geholfen.
Aber das Ganze passt zum eingangs Gesagten. Sie wollen uns politisch treffen, hauen aber - offenbar ohne es zu merken - auf die Menschen Ihrer Verwaltung ein. Mit diesen Menschen sollten Sie pfleglicher umgehen.
Eine Ergänzung noch zu unserem Wunsch auf Einzelabstimmung: Wir wünschen auch für die Nummer 29 eine Einzelabstimmung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst zum Gesetzentwurf der Fraktion der Grünen: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Funktionszulagen auf das Ruhegehalt ehemaliger Regierungsmitglieder angerechnet werden sollen. Das ist grundsätzlich nicht unproblematisch; denn die Zahlung so genannter Funktionszulagen ist angesichts eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes nur deshalb rechtmäßig, weil es sich gerade nicht um ein erhöhtes Einkommen, sondern um eine Art pauschalierter Aufwandsentschädigung handelt. Würde man auf den Vorschlag der Fraktion der Grünen eingehen, die Funktionszulagen landesgesetzlich als anrechenbares Einkommen zu behandeln, wäre möglicherweise die Rechtmäßigkeit dieser Funktionszulagen in Frage gestellt.
Des Weiteren bitte ich zu beachten, dass der Landtag im Zusammenhang mit dem Ausscheiden eines Ministers mit unserer Mehrheit einen Antrag verabschiedet hat, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, Doppelversorgungen von ehemaligen Mitgliedern der Landesregierung zu überprüfen, damit diese künftig vermieden werden können. Die Antwort der neuen Landesregierung liegt noch nicht vor; sie hat um Fristverlängerung gebeten.
Ich weise außerdem darauf hin, dass der Landtag bereits eine Reihe von Regelungen getroffen hat, die helfen, Doppelalimentationen zu vermeiden. Sie können dies in der Drucksache 14/3915 vom 20. November 2002 - also noch zu unserer Regierungszeit - nachlesen. Wir wünschen in diesem Punkt eine sehr sorgfältige Beratung und machen unsere endgültige Haltung zu diesem Antrag vom Beratungsergebnis abhängig.
Nun komme ich zur Altersteilzeit: Sie müssen eingestehen, dass die Bedingungen grundsätzlich anderer Natur sind. Es geht jetzt nur noch nach dem Interesse des Landes, es geht also - abgesehen von den Lehrern - nur noch um die Reduzierung von Personalüberhängen. Persönliche Bedürfnisse der Beamten werden - mit Ausnahme der Lehrer, dort in Zukunft aber erst ab einem Alter von 59 Jahren - nicht mehr berücksichtigt.
Die Frage ist nun: Was soll dieser kurzatmige Schnellschuss? Die Neuregelung mit ihrer Verschlechterung insbesondere auch für Lehrer wird ab dem 1. Februar wirksam. Da ergibt sich die Frage, was Sie vom Vertrauensschutz halten. Sie müssen daran denken, dass Sie irgendwann an Ihren Taten gemessen werden und nicht an dem Gejammer, das Sie dauernd vorbringen.
Vor der Landtagswahl hat übrigens Herr Busemann, damals noch nicht Kultusminister, den Lehrkräften zugesichert, die jetzt gültige Altersteilzeitregelung liefe bis zum Ende uneingeschränkt weiter.
- Sie sagen, das sei falsch? Nein? Ich hätte es Ihnen sonst gerne vorgelesen.
- Ja, ich lese es vor. Also: Die Arbeitsbedingungen für die niedersächsischen Lehrkräfte haben sich unter den sozialdemokratischen Landesregierungen ständig verschlechtert, die Belastungen sind gewachsen,
insofern kann ein vorzeitiger Ausstieg aus der Altersteilzeitregelung durch die SPD-Landesregierung nicht völlig ausgeschlossen werden. - Also wir waren im Verdacht. - Und dann heißt es: Das bis 2004 vereinbarte Altersteilzeitmodell hat für eine CDU-geführte Landesregierung uneingeschränkt Gültigkeit. - Bernd Busemann, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion.
- Herr Althusmann, Herr Busemann sagte, das gültige Altersteilzeitmodell hat uneingeschränkt Gültigkeit. „Uneingeschränkt“ bezieht sich auch auf den zeitlichen Rahmen.
- Darunter steht: Bernd Busemann. Das ist kein redaktioneller Fehler. - Das haben wir jetzt abgehandelt.
Nun zur Öffnungsklausel in der Beamtenbesoldung: Da steht der Betrachter staunend vor einem Ereignis, das sich niemand so vorstellen konnte. Die CDU-FDP-Landesregierung springt nämlich nicht nur auf den Zug „Öffnungsklausel“ auf, sondern setzt die Möglichkeiten, die das Gesetz bietet, in der striktesten Form um, die man sich nur denken kann. Die Sonderzuwendungen – Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld - werden durch monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 4,17 % ersetzt. Bezogen auf ein Jahr entspricht dies 50 % eines Monatsgehaltes. Der Rückgang von 86 % eines Monatsgehaltes als Weihnachtsgeld zuzüglich des Urlaubsgeldes auf 50 % eines Monatsgehaltes ist ein herber Einkommensverlust für alle Beamten. Eine soziale Komponente? Fehlanzeige! Oder soll eine jährlich einmalige Zahlung von 25,56 Euro für ein Kind
oder die jährlich gezahlten 120 Euro für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 eine soziale Komponente darstellen?
Wenn das die soziale Komponente sein soll, tut es mir Leid. Was sagen die Polizistinnen und Polizisten, die durch unsere von Ihnen bekämpfte Einführung der zweigeteilten Laufbahn in der Besoldung angehoben wurden? Das wird ihnen jetzt wieder abgenommen. Sie arbeiten mit dem Rasenmäher und treffen dabei in besonderer Weise die Bezieher unterer und mittlerer Einkommen.
Ich hatte erwartet, dass Sie mich auf das Bundesgesetz hinweisen. Das haben Sie leider nicht getan. Ich vergleiche es aber trotzdem.
- Ja, ich müsste Ihnen ein Stichwort geben.
Was sagt die Öffnungsklausel? Erstens. Man muss nicht davon Gebrauch machen. Man kann es, muss es aber nicht. Und Sie wollten das eigentlich auch nicht.
- Wir haben es heute Morgen so oft gehört. - Ich kann Ihnen nicht ersparen, Ihren Ministerpräsidenten zu zitieren; denn Sie wollten die Öffnungsklausel gar nicht.
Als Herr Wulff noch nicht Ministerpräsident war, wollte er das jedenfalls noch nicht. Das Zitat lautet:
„Eine Öffnungsklausel, die offensichtlich allein den Zweck hat, den Landesetat auf dem Rücken des öffentlichen Dienstes zu sanieren, ist abzulehnen.“
Antwort von Herrn Wulff - damals noch nicht Ministerpräsident an die GdP vom 3. Dezember 2002:
„Inzwischen wissen das auch alle Polizeibeamten; denn die Gewerkschaft hat das kommuniziert.“
Ich hatte heute Morgen auch eine rote Karte dazu. Ich zeige sie nicht hoch, weil ich nicht die Schiedsrichterausbildung habe. Darauf verzichte ich lieber.
Zweitens. Sie müssen nicht auf 50 % kürzen. § 67 des Bundesbesoldungsgesetzes begrenzt die Sonderzahlung auf die Höhe eines Monatsgehaltes. Sie gönnen den Beamten nur die Hälfte.
Drittens. Darüber hinaus darf die Sonderzahlung in A 2 bis A 8 über ein volles Gehalt hinaus um 332 Euro erhöht werden. In den höheren Besoldungsgruppen ist das etwas weniger.
Und dann vergleichen Sie das bitte mit dem, was Sie den Beamten zumuten.
Auch der vierte Punkt ist kein Wunder angesichts der anderen Punkte. Die Wahlmöglichkeit, die Sonderzahlung als ruhegehaltfähig anzuerkennen oder nicht, fällt bei Ihnen selbstverständlich auch zulasten der Bediensteten aus. Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man das als konsequentes Handeln bezeichnen. Aber auf dieses Maß an Konsequenz würden die Betroffenen gerne verzichten. Ich kann nur hoffen, dass sich in den Ausschussberatungen der eine oder andere Abgeordnete der Regierungsfraktionen vielleicht von den Vorgaben der Regierung befreit und wir zu einer vernünftigen Lösung kommen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kethorn, Ihre Einleitung - was sagten Sie? -, in der Sie die Vernachlässigung der landwirtschaftlichen Interessen in der Vergangenheit beklagt haben, fand ich angesichts der Politik, die unser Landwirtschaftsminister Uwe Bartels vertreten hat, völlig daneben.
Ich stelle Folgendes fest: Wenn es jetzt um eine grundlegende Angelegenheit des ländlichen Raumes geht, dann ist Ihr Minister nicht im Raum. Das wundert mich; das erstaunt mich wirklich.
Oberflächlich betrachtet hat dieser Antrag einen etwas revolutionären Inhalt, und zwar die Verlängerung einer Frist von sieben auf zehn Jahre und die Erhöhung der Zahl der Wohnungen von zwei auf drei. Das ist, wenn man das so betrachtet, gewaltig.
Bei näherer Betrachtung muss man aber sagen, dass substantiell wesentlich mehr drinsteckt. Es gibt übrigens auch Überlegungen, die Zahl von drei Wohnungen aufzuheben und festzulegen, dass sich die Begrenzung, wie viele Wohnungen man in ein Gebäude einbauen kann, allein aus dem vorhandenen Bauvolumen ergibt.
Im Grundsatz geht es also um die Weiternutzung landwirtschaftlicher Gebäude durch Umnutzung, wenn sie landwirtschaftlich nicht mehr gebraucht werden. Das ist ein Thema, mit dem wir uns sehr ernsthaft auseinander setzen wollen, und zwar in Kenntnis der Tatsache, dass es durchaus unterschiedliche Ansichten zu diesem Thema gibt, nämlich unterschiedliche Ansichten von Städtebauern und anderen. Darüber sind wir uns im Klaren und werden das deshalb mit großer Sorgfalt behandeln.
Grundsätzlich erkennen wir die Zielrichtung an: Erhaltung der Gebäudebestände - auch ein Ziel, das im öffentlichen Interesse liegt - und Erhaltung des Vermögens, das mit dem Eigentum an diesen Gebäuden verbunden ist. Wir können uns auch mit dem Ansinnen anfreunden, landeseigene Regelungen anzustreben. Niedersächsische Interessen können durchaus anders geartet sein als die Interessen anderer Länder. Wie ich schon sagte, gibt es durchaus Überlegungen, etwas zu ändern. Wenn es denn so ist, wie wir es uns in Niedersachsen wünschen, dann können wir damit auch zufrieden sein.
Für mich neu ist die gewerbliche Nutzung ehemals landwirtschaftlicher Gebäude. Dabei geht es nicht um die Erweiterung von Gewerbebetrieben im Außenbereich, die nach § 35 genehmigt waren und erweitert werden sollen, sondern es geht um die gewerbliche Nutzung - Sie sprechen von kleingewerblicher Nutzung der landwirtschaftlichen Gebäude. Das ist mit Sicherheit ein größeres Problem, das bedacht werden sollte, und zwar immer unter dem Gesichtspunkt der Erhaltung des Gebäudebestandes und unter Beachtung der sonstigen beschränkenden Bestimmungen des § 35 und - das ist entscheidend - bei exakter Definition des Begriffs „kleingewerbliche Nutzung“.
Zugegebenermaßen erzeugen solche Regelungen immer die Befürchtung, es könnten Splittersiedlungen entstehen oder die Bauleitplanung der Kommunen könnte unterlaufen werden. Diese Argumente sind unbedingt in die Beratung einzubeziehen und sind gegen die von mir bereits genannten Gesichtspunkte abzuwägen.
Entscheidend für unsere im Grundsatz positive Einstellung ist der Gesichtspunkt, dass es nicht vorrangig um Bauen im Außenbereich geht, wie § 35 eigentlich festlegt, sondern um veränderte Nutzung, wobei jedem immer klar sein muss, dass solche Nutzungsänderungen durchaus auch dazu führen könnten, dass später noch einmal dazugebaut werden muss, z. B. wenn ein Gewerbebetrieb an seine Grenzen stößt. Das muss in den Beratungen sorgfältig abgehandelt werden.
Neben allen Befürchtungen, im Zuge der Zeit unbeabsichtigte Entwicklungen feststellen zu müssen, ist Folgendes zu bedenken. Neben den berechtigten persönlichen Interessen der Eigentümer auf Erhalt ihres Eigentums muss auch bedacht werden, dass es durchaus im öffentlichen Interesse liegen kann, solche Gebäude umzunutzen, um sie zu erhalten. Die Folgen fehlender Nutzungsmöglichkeiten für den Gebäudebestand muss ich nicht beschreiben, weil sie uns allen klar sind.
Wie bereits gesagt, haben wir eine positive Einstellung. Unsere endgültige Haltung dazu wird sich aus den Beratungen ergeben. Wir gehen offen in die Beratungen. Entscheidend ist, dass die Erhaltung der Werte im Vordergrund steht und dass Sie, die Antragsteller, ihre Ziele klar formulieren.